UNGARN Nachtrag (12. Dezember 1914) Inhalt im einzelnen 77 Der Sequestrikurator kann nur dann die selbständige Führung des Ge werbes oder des kaufmännischen Geschäftes übernehmen, wenn der Schuldner oder dessen Betrauter das Gewerbe oder das Geschäft nicht fortführen. In der Anweisung muß des weiteren die Summe bestimmt werden, welche aus den einlaufenden Einkünften dem Schuldner oder der notwendigen Erhaltung jener Personen zuzuwenden ist, zu deren Erhaltung der Schuldner laut Gesetz oder laut gesetzlicher Praxis verpflichtet ist. Im Falle einer außerordentlichen, sicherstellungsweisen Exekution kann die Überführung der Mobilien (§ 76, G.-A. LX : 1881) nicht stattfinden. § 6. Der 3. Absatz des § 230, G.-A. LX : 1881), findet im Falle einer außerordentlichen sicherstellungsweisen Exekution mit der Abweichung An wendung, daß vom Gesichtspunkte der Priorität des auf die gepfändeten Mo bilien erworbenen Exekutionspfandrechtes alle Gläubiger, für deren Forderungen eine außerordentliche, sicherstellungsweise Exekution geführt wurde, weiteres alle Gläubiger, die nach der Vollziehung der außerordentlichen sicherstellungs weisen Exekution bis zu dem Zeitpunkte der in dem Erlaß des Ministeriums über die Aufhebung des Moratoriums festgestellt werden wird, im Exekutions wege ein Pfandrecht erworben haben, so zu betrachten sind, als hätten sie die Exekution gemeinsam zu der Zeit geführt, in der die außerordentliche sicher stellungsweise Exekution zugunsten des ersten Gläubigers vollzogen wurde. Jene Forderungen aber, welche im Sinne der Punkte 6, 8, 9 und 11 des § 4 des vierten Moratoriumerlasses einen Aufschub nicht erleiden oder aus öffentlichen Forderungen stammen, finden vor den im vorstehenden Absatz hervorgehobenen Forderungen Befriedigung, untereinander in der Reihenfolge üer Vollziehung der Exekution, ohne Rücksicht darauf, wann bis zur Höhe dieser Forderung das Exekutionspfandrecht entstanden ist. Die Priorität jener Gläubiger, die noch vor der Vollziehung der außer- 0r dentlichen sicherstellungsweisen Exekution ein Exekutionspfandrecht erworben haben, bleibt unberührt. Unberührt bleibt ferner die Priorität jener Forderungen, denen im Sinne des Gesetzes eine privilegierte Befriedigung zusteht. § 7. jene Partei, gegen die eine außerordentliche sicherstellungsweise Exekution verfügt wurde, kann gegen den verfügenden Bescheid, dem § 232, EL'A. LX: 1881 entsprechend, auch dann Berufung einlegen, wenn die Exekution Segen die Verfügungen dieser Verordnung verstoßend angeordnet wurde. Das Bezirksgericht, das den angegriffenen Bescheid erbrachte, kann der Berufung im Notfälle nach Anhörung der Interessenten selbst entsprechen, gegen welchen Beschluß dann desgleichen die Einlegung der Berufung erfolgen kann. § 8. § 236 des G.-A. LX: 1881 findet auf die außerordentliche sicher stellungsweise Exekution entsprechende Anwendung, mit der Abweichung, daß die in dem zitierten Paragraphen erwähnte Präklusivfrist von dreißig Tagen, bei Forderungen, die unter das Moratorium fallen von jenem Tage, nach Er- oschung des Moratoriums an gerechnet werden müssen, an dem die Schuld zu zahlen ist. (Zweiter Moratoriumverfahrenserlaß § 2, Absatz 1.)