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        <title>Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande</title>
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MONTENEGRO 
Inhalt im einzelnen 
Die vor dem 25. Juli d. J. fällig gewordenen Zahlungen sind um sechs 
Monate nach der Mobilmachung in Montenegro verlängert. Von dieser die 
Zivilbevölkerung und Handelswelt betr. Vergünstigung sind Miets- und 
landwirtschaftliche Pachtbeträge sowie Zahlungen für Nahrungsmittel aus 
geschlossen. Bezüglich Bankdepots wird mangels eigenen Gesetzes die 
Maßregel österreichisch-ungarischer Banken befolgt, die alle fünfzehn Tage 
fünf Prozent des Depots auszahlen.</div>
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