9 Diejenigen, welche für eine Sättigung der Zirku lation mit Gold eintraten, hatten die Vorstellung, daß so das Mißtrauen der Bevölkerung zurück gedrängt und im Kriegsfall die Nachfrage nach Gold geringer sein werde. Ueber die kriegswirt schaftliche Bedeutung dieser und anderer Maß nahmen auf dem Gebiete des Geldwesens werden wir noch mehrfach zurückkommen. VI. Beschaffung von Zeichengeld. 1. Allgemeines. Wir haben gesehen, welch scharfen Unter schied man zwischen den Geldsorten machen muß, die nur im Inlande verwendbar sind, und jenen, welche auch im internationalen Verkehr verwendet werden können. Um diesen Unterschied möglichst markant hervortreten zu lassen, werde ich die verschiedenen Geldbeschaffungsmethoden, ge trennt für inländisches Zeichengeld und für Welt geld, erörtern. Es kann zwar unter Umständen auch Zeichengeld gegen Weltgeld umgetauscht werden, aber im Kriegsfälle kann man mit diesen Umtauschmöglichkeiten nicht immer mit Sicher heit rechnen und man darf, wenn man vorsichtig sein will, nur das als Weltgeld in Rechnung stellen, was in einem bestimmten Augenblick an Weltgeld vorhanden ist, wobei das Weltgeld in erster Reihe in Gold, in zweiter auch in Gold devisen oder Goldguthaben im Auslande bestehen kann. Die Trennung in Weltgeld und Inlandsgeld muß deshalb mit Nachdruck hervorgehoben werden, Weil, wie die Erfahrung lehrt, nicht selten die finanzielle Kriegsbereitschaft eines Staates in der Weise berechnet wird, daß man die Goldbestände, mit den Staatskassenbeständen — die sowohl aus ^eichengeld, als auch aus vollwertigem Goldgeld bestehen — und dem Notenemissionsrecht oder Anleiherecht zu einer Summe vereinigt. Diese Summe besagt begreiflicherweise nichts über die finanzielle Kriegsbereitschaft, denn Zeichengeld ^nn ja beliebig vermehrt werden, während dies für Weltgeld nicht gilt. Wer daher die finanzielle Kriegsbereitschaft eines Staates zu berechnen Un ternim.mt, muß vor allem ein besonderes Zeichen- Seldkonto und ein gesondertes Weltgeldkonto aufstellen. Zunächst wollen wir uns ganz kurz über die Quellen orientieren, aus denen der Staat während bes Krieges seinen Bedarf an Inlandszahlungs- rmtteln in erster Linie deckt. Es sind dies: a) Kriegsschatz, b) Anleihen, c) Steuern, d) Schaffung von Zeichengeld, sei es nun Papierenes, metallisches oder girales Zeichengeld. Die Methode d) ist für Weltgeld unanwend bar. Wenn der Staat kein Gold vorrätig hat, ist außerstande, es in Kriegszeiten herzustellen. D'a Methode c) kann zwar auch dazu dienen, Weltgeld heranzuziehen, das in der Bevölkerung Zer streut ist, sie kann aber nur dort angewendet Werden, wo die Herrschgewalt des Staates wirk sam ist, während z. B. Methode b) sowohl im Inlande als auch im Auslande Verwendung finden kann. 2. Kriegsschatz. Beginnen wir mit dem Kriegsschatz. Ich be zeichne damit jene Geldbestände, die dem Staat im Kriegsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Ob eine bestimmte Geldsumme juristisch als Kriegsschatz ausgesondert erscheint, ist zwar nicht gleichgiltig, aber doch eine Frage zweiten Ranges. Der Kriegsschatz hat heute nicht mehr jene Be deutung, wie vor Jahrhunderten, aber er kann noch immer einen Vorsprung von Tagen ver schaffen, was in Zukunft ebenso wichtig sein dürfte, wie es etwa im Deutsch-Französischen Krieg, war, in dem derErfog der Deutschen zum Teil auf die Ausnützung des preußischen Kriegsschatzes zurückzuführen ist, der später in den Kriegs schatz des Deutschen Reiches umgewandelt wurde. Ob man einen Kriegsschatz anlegen solle oder nicht, wurde bereits im 18. Jahrhundert viel diskutiert. Schon damals konnte man mit ihm allein keinen Krieg mehr führen und war daneben auf andere Geldquellen angewiesen. Treffliche Betrachtungen über diesen Gegenstand findet man bei Struensee, einem Minister Friedrich des Großen, der eine Arbeit «Ueber die Mittel eines Staates bei außerordentlichen Bedürfnissen, besonders bei Kriegszeiten Geld zu erhalten» veröffentlichte. Gegen einen Kriegsschatz machte man damals in England geltend, daß er die Regierung zu unab hängig vom Geldbewilligungsrecht des Parlaments mache, ein Argument, das übrigens auch im 19. Jahrhundert gelegentlich verwendet wurde. Wie ich schon erwähnte, kann ein Kriegs schatz entweder offiziell als solcher bestehen oder aber in offiziell in Form von Geldern der Noten bank oder der Staatskassen vorhanden sein. Wenn eine bestimmte Geldsumme juristisch nicht als Kriegsschatz bezeichnet ist, so kann der Staat im Kriegsfall doch manche Schwierigkeiten haben, das Geld in seine Hand zu bekommen. Er kann sich möglicherweise genötigt sehen, Brachialgewalt mindestens formell zur Anwendung zu bringen, was dem Prestige nicht eben förder lich ist. Was für Schwierigkeiten sich ergeben können, vermag man z. B. daraus zu entnehmen, daß im Deutsch-Französischen Krieg die französische Regierung nur nach langem Verhandeln von der Bank Geld erhalten konnte. Gambetta plante bereits gewaltsame Eingriffe, als die Bank schließ lich doch nachgab und dem Staat unter schweren und demütigenden Bedingungen — Domänen mußten verpfändet werden — Gelder zur Ver fügung stellte. Trotz alledem ist aber die Ansammlung von Inlandsgeld als Kriegsschatz von geringer Be deutung, sei es nun, daß man die Absicht habe, das unterwertige Metallgeld ans Publikum aus zugeben oder es, was das österreichisch-ungarische Bankstatut gestattet, als Notendeckung zu ver