10 wenden. In letzterem Falle übt es eine wesentlich formale Funktion aus, wie wir noch sehen werden. Rein um den gesetzlichen Ansprüchen Genüge zu leisten, wird dann papierenes Zeichengeld durch metallenes Zeichengeld gedeckt. Metallnoten sollen die Zirkulation der Papiernoten fördern. Ueber diese geringe Bedeutung eines Kriegsschatzes an Inlandsgeld darf uns die Fülle von Erörterungen nicht täuschen, die sich in Deutschland an den Gesetzentwurf anschlossen, der den Zweck ver folgte, 120 Millionen Mark Silbermünzen einer Notreserve und 120 Millionen Mark Goldmünzen dem Reichskriegsschatz zuzuführen. Während ein Kriegsschatz, in Silbergeld be stehend, immerhin diskutiert werden kann, hat es gar keinen rechten Sinn, von einem Kriegsschatz bestehend in Noten zu sprechen, da es prinzipiell gleichgültig ist, ob man die im Kriegsfall notwen digen Notenmassen erst im Kriegsfall druckt oder bereits in Friedenszeiten gedruckt bereitliegen hat — was wohl in allen vorsichtigen Staaten der Fall sein dürfte — daß es nicht immer der Fall ist, konnte ich in Bulgarien während des Balkan krieges beobachten. Bulgarien kennt ebenso wie Ser bien neben Goldnoten auch Silbernoten,das heißt, die einen sind in Gold, die anderen in Silber einlös lich. Die bulgarische Nationalbank ist zu einer Deckung der Noten in Silber respektive in Gold verpflichtet. Als der Krieg ausbrach, löste sie die Noten nicht ein, um aber den Deckungsvorschrif ten Genüge leisten zu können und um anderer seits das Silber zu Zahlungen an das Publikum bereit halten zu können, sah sie sich plötzlich genötigt, die Menge der Goldnoten rasch zu ver mehren. Da sie aber für diesen Fall keine Vor sorgen im Frieden getroffen hatte, mußte sie gedruckt vorliegende Silbernoten in Goldnoten umwandeln. Sie tat das in der Weise, daß sie mit einem primitiven Stempel das Wort «Silber» durchstrich und rechts und links davon davon das Wort «Gold» auf die Note druckte. Das ist freilich nur eine rein technische Angelegenheit. Gerade dies Beispiel zeigt aber deutlich, daß solche technische Angelegenheiten immerhin auch beachtet werden müssen. Nur muß man sich davor hüten, derartige technische Fragen mit prin zipiellen zu verwechseln. 3. Anleihen. Weit wichtiger als die geringen Bestände an Inlandsgeld, welche sich in den offiziellen und nichtoffiziellen Kriegsschätzen vorfinden, ist die Geldbeschaffung durch Anleihen und Steuern, ln beiden Fällen erhält der Staat schon vorhandenes Inlandsgeld zu seiner Verfügung, ln dem ersten Fall, indem er einen Vertrag mit seinen Bürgern abschließt, im zweiten Falle, indem er sein Ho heitsrecht geltend macht. Doch gibt es noch ein Mittelding zwischen den eigentlichen Anleihen und den eigentlichen Steuern, das sind die sogenannten Zwangsanleihen, deren Wesen darin besteht, daß der Staat den einzelnen Bürger einerseits zwingt, ihm Geld zur Verfügung zu stellen — ähnlich wie bei den Steuern — während er andererseits die Zusage macht, die Gelder nach dem Kriege wieder zurückzuerstatten. Diese Zwangsanleihen spielten im Altertum eine große Rolle. Das Tri' butum der Römer war eine derartige Zwangsanleihe. Ehe wir darauf eingehen, die Funktion der Anleihen im Kriegsfall näher zu beleuchten, sei ganz kurz einiges über das Wesen der Anleihen überhaupt vorausgeschickt. Man kann nicht all gemein Staatsanleihen billigen oder verwerfen, es muß vielmehr jeder individuelle Fall gesondert analysiert werden, kann man doch auch sonst nicht allgemein sagen, ob Schulden etwas Gutes oder etwas Schlechtes sind. Wenn ein Staat An leihen aufnimmt, so kann das bedeuten: Die Kräfte des Staates sind zu schwach. Die Folge des Schuldenmachens kann eine Erholung sein; es kann aber auch Vorkommen, daß der Staat Verpflichtungen eingeht, denen er erst recht nicht gewachsen ist und daß er durch das Schulden- aufnehmen die Axt an die Wurzel seines Gedei hens legt, indem er nun Jahrzehnte lang für an dere roboten muß. Das Schuldenmachen kann aber auch bedeuten, daß der Staat sich so mächtig entfaltet, daß er seine Kräfte gar nicht alleinzu ver werten vermag. Es kann auch eine Aktiengesell schaft derartige Erfolge erzielen, daß sie die Absatzgelegenheiten nur dann auszunützen, neu« Bestellungen nur dann zu übernehmen vermag, wenn sie erweitert wird. Diese Erweiterung kann im allgemeinen in doppelter Weise erfolgen. Die Aktiengesellschaft kann ihr Aktienkapital ver mehren, indem sie Aktien emittiert, sie kann aber auch Schulden machen, indem sie z. B. Obliga tionen emittiert. Die Aktienbesitzer erhalten einen; Anteil am Reingewinn, während die Obligationen- besitzer Anspruch auf fixierte Summen haben. Dem Staat steht aber nur eine dieser beiden Formen zu! Verfügung, um eine «Betriebserweiterung» durch' zuführen: die der Obligationenemission. Der Staat kann nicht einzelnen Individuen einen Anteil am Reingewinn des Staates zusprechen, da er ja kein Erwerbsunternehmen ist, welches ein Maximum an Reingewinn anstrebt. Es würde auch dem mo dernen Empfinden widersprechen, wenn der Gewim 1 eines Krieges in Geld berechnet an Aktionäre zu! Verteilung käme. Es hat aber wohl schon Kriege gegeben deren Erfolge unmittelbar in Dividenden zum Aus druck kamen; dahin gehören z. B. die Kriege de! ostindischen Kompagnie, die ein Privatunternehme! 1 war, welches Indien als Erwerbsobjekt ausnützt« und aus diesem Grunde Kriege führte. De f Staat kann also seinen «Betrieb» im allgemeine! 1 nur mit Hilfe von Obligationenemissionen er weitern. Der Obligationenbesitzer kann au diese Weise am Gedeihen des Staates Anteil habet 1. Soweit der Staat Anleihen vorwiegend in In landsgeld aufnimmt, werden die Gläubiger ih 1 inlande sich aufhalten. Anleihen, welche im Aus lände begeben werden, liefern im allgemeine 11 Weltgeld als Erlös. Die Tatsache, daß eine In landsanleihe in Papiergeld aufgenommen wirv besagt noch nichts überden RückzahlungsmoduS';