7 Zeiten ist der Bestand an Auslands- Zahlungsmitteln begreiflicher weise von hervorragender Bedeutung. Wenn allgemeines Mißtrauen herrscht, kann man nur für Gold im Ausland sicher Waren erhalten. Das wußte Bulgarien, als es während des Krieges jeden Export von Gold verhinderte, um Gold devisen nur an Kriegslieferanten abzugeben. Nur nebenbei möchte ich erwähnen, daß mit Hilfe der Devisenpolitik ein Staatenbund die Kurse nach allen Richtungen auch dann zu regu lieren vermag, wenn verschiedenes Währungs- metail oder überhaupt nur Zeichengeld verwen det wird. Aber diese Möglichkeit kommt in ab sehbarer Zeit wohl ebensowenig praktisch in Frage, wie die Schaffung internationaler Noten. Letztere wären nur dann denkbar, wenn die Staaten auf eine individuelle Währungspolitik verzichten wollten und zu einem internationalen Institut ausreichendes Vertrauen hätten. Insbe sondere im Kriegsfall würde ein solches inter nationales Institut schwer seine Wirksamkeit auf recht erhalten können, da die kriegführenden Staaten sich in schwierigen Situationen kaum dazu verstehen würden, auf die Notenemission zu verzichten. Suchen wir uns nun von der geschilderten Tätigkeit der österreichisch-ungarischen Bank ein Bild zu machen. Ich möchte dabei bemerken, daß derartige Maßnahmen den Bankpraktikern des 18. Jahrhunderts wohl vertraut waren und daß in der Metternichschen Periode die österreichi schen Wechselkurse im Ausland durch staatliche Intervention gehalten wurden. Heute- haben be reits viele Banken sich daran gemacht, die Wech selkurse zu beeinflussen, insbesondere auch die Deutsche Reichsbank. Ich nehme an, wir hätten drei Länder gegeben, Oesterreich-Ungarn und einen Nachbarstaat, die beide Devisenpolitik treiben, und einen dritten Staat, an dessen Bürger die Zahlungen in effektivem Gold geleistet werden müssen. Ich verwende wieder unsere bisherige Schematisierungsmethode, indem ich die Bilanz jedes Individuums und jeder Notenbank aufstelle. Tabelle XV zeigt uns alle Individuen im Besitze von Gütern : g t , g 2 , g 3 , g it g 5 , g 6 , g 7 , g 8 , g 9 , g 10 Und das Individuum D überdies im Besitze von Gold*. Zunächst .beschaffe sich die inländische Notenbank Gold gegen Noten. Die jetzt zirku lierende Notenmenge n 2 wäre als voll gedeckt zu charakterisieren. Nun nehmen wir an, daß ähnlich, wie wir dies bei Besprechung des Ful- lartonschen Prinzips angenommen haben, ein lndi- vidium C gegen einen in 7 Zeitteilen fälligen Wechsel w t von E das Gut g 10 bezieht. Die Wechselforderung des E erscheint als Aktivum, die Wechselschuld des C als Passivum. Um sich Waren von D kaufen zu können, diskontiert E seinen Wechsel bei der Notenbank und erhält * Zeichen 0 dafür gleichfalls Noten. Die zirkulierende Noten menge n t n 2 wäre, wenn wir alle in der Ta belle vorkommenden Einheiten g, n, w, d, Ö als gleichgroß in bezug auf ihre Preishöhe annehmen zur Hälfte durch Golcj, zur Hälfte durch Wechsel gedeckt. E kauft nun g 9 von D mit Hilfe von n 2 . D selbst wieder kaufe mit Hilfe der zwei Noten mengen zwei Warenmengen von B. Nun be trachten wir aber auch den internationalen Waren verkehr. A exportiere die Ware g 5 nach dem Auslande II. X zahle mit einer in 9 Zeitteilen fälligen Devise dj. Die von A erworbene Forde rung fungiert natürlich unter den Aktien, wäh rend X nun belastet erscheint. A benötigt Geld, um sich Waren anzuschaffen und verkauft die Devise an die eigene Notenbank, deren Notenum lauf nun zu V 3 mit Gold wäre. Mit der Noten menge n 3 kauft sich nun A bei C die Ware g s . C ist dadurch in die Lage versetzt, die eben fällige Wechselschuld zu bezahlen. C erhält seinen Wechsel zurück und gibt die Noten n 3 an die Bank ab. Während in dem Beispiel Tabelle X die Noten, welche bei der Wechseldiskontierung ausgegeben wurden, wieder zur Bank zurück kehrten, sind es diesmal Noten, die aus anderen Geschäften herrühren, mit denen C seine Wech selschuld zahlt. Sie sind gelegentlich eines De visenkaufes emittiert worden. Die Notenbank merke nun, daß der lnlandsmarkt Auslandsware benötige. B suche bereits zwei Devisenmengen um zwei Rohstoffmengen zu beschaffen, die für den Betrieb seines Unternehmens notwendig sind. Es ist aber nur eine Devisenmenge im Inlande vorhanden, die durch Export von g 5 hereinge kommen ist. Die Notenbank kann nun, um diese Devisenmenge zu beschaffen, ihr Gold ex portieren. Es gelangt direkt oder auf Umwegen in die Notenbank des Auslandes II. Die Noten der inländischen Notenbank wären jetzt metallisch überhaupt ungedeckt, wohl aber wären sie durch Devisen vollgedeckt, ein Zustand, der auf Grund der Statuten der österreich-ungarischen Bank unzulässig ist. B kaufe nun diese zwei Devisen mengen mit Hilfe von zwei Notenmengen n t und n 2 , die eine stammt aus einem Goldverkauf, der im Zeitpunkt t 2 stattgefunden hat, die andere aus einer Wechseldiskontierung, die im Zeit punkt t 3 stattgefunden hat. Die Devisen ver wendet B zur Zahlung an Y im Auslande II. Y verkauft die Devisen gegen Noten an die Noten bank, so wie dies seinerzeit A im Inlande getan hat. Für die Notenbank des Auslandes sind dies Wechsel, welche inländische und ausländische Unterschriften tragen. Der Inkasso erfolgt für diese Notenbank in ihrem Inland. Die aus dem Goldimport für die Auslandsbank II resultierende Wechselschuld ist nun beglichen. Die Devise 1 behält sie noch in ihrem Portefeuille, weil sie noch nicht fällig ist. Y kauft mit den zwei Noten mengen zwei Warenmengen von X, eine, welche inländischer Herkunft ist, eine, die von X impor tiert worden war. X ist nun im Besitze von zwei Notenmengen. Die eine verwendet es dazu, seine