10 bracht werden. Aber die Bank hatte nicht nur Notenschulden, sie hatte auch sonstige Passiven, die jederzeit fällig waren; auch für diese mußten Münzen bereit liegen. Da aber nie alle Gläubiger auf einmal Zahlungen verlangten, brauchte nicht so viel an Münzen bereit zu liegen, als täglich zurückgefordert werden konnte. Wäre die Bank dazu genötigt gewesen, so hätte sie das ihr ge liehene Geld nie verwerten und keine Geschäfte damit machen können. Wie kam man nun zur V 3 -Deckung, welche in der Literatur eine beson ders große Rolle spielt? Um das zu verstehen, hilft einem alles Nach denken nicht. Man muß die Enqueten durchlesen, die vor etwa 100 Jahren in England abgehalten wurden. In diesen befragte man Bankdirektoren nach ihrer Meinung über die zur Deckung nötigen Münzenbestände. Die Antworten fielen begreiflicher weise sehr verschieden und oft recht unbestimmt aus. Es waren rohe empirische Angaben, die im großen und ganzen darauf hinausliefen, daß eine Deckung aller sofort fälligen Schulden der Bank durch Vs ro't Münzen wohl als ausreichend zu bezeichnen sei. Aus dieser V 3 -Deckung aller so fort fälligen Schulden, wurde V 3 -Deckung der Notenzirkulation. Denn die sofort fälligen Giro guthaben, welche die Noten in ihrer Funktion zum Teil vertreten können, müssen nach den Bank gesetzen Deutschlands und Oesterreich-Ungarns nicht mit Metall gedeckt sein, obzwar theoretisch für sie eine Deckung in ähnlicher Weise, wie für die Noten nötig oder unnötig ist. Wir sehen, wie man alte Traditionen auf einem so verstandes mäßig zu erfassenden Gebiet aufrecht erhält. Daß man übrigens ohne Gesetz über die Notendeckung das Auslangen finden kann, beweist die Bank von Frankreich. Das Notendeckungsgesetz hilft bei uns im allgemeinen nur der Bank, wenn sie eine Verweigerung der Notenemission begründen will. Lange Zeit bestand in Oesterreich-Ungarn sogar die Bestimmung, daß die österreichich- ungarische Bank überhaupt nur eine bestimmte Menge Noten über den Metallschatz hinaus emittieren dürfe. Da dies doch zu großen Schwierigkeiten führte, traf man die Bestimmung, daß die österreichisch - ungarische Bank 600,000.000 K über den Metallschatz hinaus ohne- weiters emitieren dürfe, wenn damit aber die 2 /,-Deckung noch nicht erschöpft ist, auch noch mehr, jedoch nur gegen eine Steuer von 5%' Der ursprüngliche Gedanke war der, daß auf diese Weise die Bank nur dann einen Anreiz fühlen würde, diese Summe, das sogenannte steuerfreie Notenkontingent zu überschreiten, wenn der Zins fuß über 5% betragen sollte. Denn wenn bei der Diskontierung die Bank etwa 4% verdient, aber 5°/ 0 Notensteuer zahlen muß, erleidet sie ja einen Verlust. Ein Diskontsatz, der 5% übersteigt, er schien als das Zeichen wirklich begründeter Geld knappheit, welche eine Mehremission von Noten rechtfertigen dürfte. Es hat sich inzwischen ge zeigt, daß die Notenbank im Interesse der Handels welt mehrfach genötigt war, besteuerte Noten auszugeben, ohne daß der Diskontsatz 5°/ 0 er reicht hätte. Wenn man so die Zufälligkeit sieht, welche der V 3 - oder 2 / 5 -Deckung anhaftet, wobei man sich noch überdies darüber klar sein muß, daß diese sogenannte Metalldeckung in Oesterreich- Ungarn zum Teile aus metallischem Zeichengeld besteht, so muß man sich fragen, ob nicht irgend ein bedeutsamer Zusammenhang zwischen der Metalldeckung und der zirkulierenden Notenmenge besteht. Am meisten dürfte noch folgende Ueber- legung die Klärung dieser Frage fördern. Wenn viele Noten zirkulieren, dann ist die Wahrschein lichkeit groß, daß Leute Devisen kaufen wollen, weshalb ein Gold- oder Devisenvorrat bereit ge halten werden muß. Man sieht, daß nicht die Notenmenge an sich einen Bestand an Auslands zahlungsmitteln notwendig macht, sondern jener Teil der Notenmenge, welchsr zur Beschaffung von Devisen dient. Ob aber viel oder wenig Devisen angeschafft werden, hängt vom Außen handel ab. Und ob es zu Goldexporten kommt, die dazu dienen, um Devisen herbeizuschaffen, das hängt wieder davon ab, ob die Zahlungs bilanz eines Landes aktiv oder passiv ist. Die Zahlungsbilanz wieder ist im allgemeinen in erster Reihe durch die Handelsbilanz bestimmt. Wir können daher eher eine Beziehung zwischen der Handelsbilanz und der Golddeckung aufstellen. Wir sehen daraus auch, daß die Metalldeckung, soweit sie aus metallischem Zeichengeld besteht — in Oesterreich-Ungarn aus Silbergulden und Teil münzen der Kronenwährung — nicht mit der Golddeckung zu einem Ganzen vereinigt werden kann, wie dies so oft geschieht. Das metallische Zeichengeld hat eher den Charakter von Noten und es würde manches dafür sprechen, die Zirkulation von metallischem Zeichengeld ebenso wie jene von papierenem Zeichengeld zu be handeln. Wird mobilisiert oder beginnt der Krieg, so benötigt der Staat, wie wir schon erwähnten, große Mengen an Goldgeld. Dies ist am meisten der Fall, wenn es sich um einen Krieg mittleren Umfanges handelt, in dem die neutralen Mächte Waren zu liefern vermögen. In einem Weltkrieg hat das Gold wahrscheinlich geringere Bedeutung, weil ja eine Beschaffung von Waren aus neutralen Gebieten nicht möglich ist, falls es überhaupt Mächte geben sollte, die sich in einem Weltkrieg I neutral verhalten. Um das Gold und die Gold devisen dem Staate zu reservieren, werden die Notenbanken wohl alle Mittel anwenden, um die Gold- und Golddevisenabgaben möglichst zu restringieren. Wo die Barzahlung besteht, wird sie im Kriegsfall meist aufgehoben werden. Dies war z. B. in Bulgarien der Fall, teilweise auch in Serbien, wo die Einlösung der Geldnoten nicht wie bisher in Gold erfolgte, sondern nur zu drei Vierteln in Gold, zu einem Viertel in