18 Napoleon hat z. B. ersteres gelegentlich mit Er folg getan. Wenn der vorrückende Staat z. B. feindliches Silbergeld erzeugt, kann er den Zahlungs verkehr im Operationsraum sehr erleichtern. Wie diese Handlungsweise staatsrechtlich aufzufassen ist, kann man nicht ohneweiters entscheiden. Der vorrückende Staat übt so in einem nur okku pierten aber noch nicht annektierten Gebiete die Münzhoheit aus. Es fragt sich nun, welche Umstände die unmittelbare Naturalienbeschaffung in den im Rücken der Armee befindlichen Gebieten nahelegen können, sei es mit Hilfe einer Naturalien zwangsanleihe, oder mit Hilfe einer N a- turaliensteuer. Denken wir uns z. B., daß die Regierurg nicht imstande war, durch Anleihen und Steuern entsprechende Geldmittel aufzubringen; sie schreitet zu einer massenhaften Notenemission; wir haben schon gesehen, daß auf diese Weise, wenn nicht gleichzeitig eine Vermehrung der Pro duktion infolge der Notenvermehrung oder unab hängig davon stattfindet, eine Erhöhung der Preise eintreten kann. Um zu den erhöhten Preisen den weiteren Bedarf beschaffen zu können, muß die Regierung immer größere Notenmengen emittieren, falls die Steuerschraube versagt, was in Kriegs zeiten nichts Ungewöhnliches ist. Diese Preis steigerung tritt selbst dann ein, wenn die Pro duktion unverändert bleibt, um wie viel mehr erst, wenn sie abnimmt, was z. B. im Falle eines Weltkrieges das Wahrscheinlichere sein dürfte. Wie die vermehrte Notenmenge immer wieder die Preise erhöht und die Regierung zu immer neuen Emissionen zwingt, wenn sie eine konstante Quote der Produktion erlangen will, zeigt uns Tabelle XIX, die der Tabelle XIII nachgebildet ist. Wir sehen zunächst, wie die Bürger in den Zeit punkten 1 bis 4 miteinander Handel treiben, pro duzieren und konsumieren. Mit 30 Noten wird die Zirkulation der drei Waren a, b, c bewirkt von denen jede 10 Notenmengen kosten soll. Nun will die Regierung die Hälfte der vorhandenen Güter durch Notenemission in ihre Hand bekommen. Sie erreicht das, wie wir wissen dadurch, daß sie 30 Notenmengen druckt. Die Preise steigen auf 20, jeder Bürger kann nur die Hälfte der früheren Warenmenge kaufen, die Regierung kauft die an dere Hälfte. Im Zeitpunkt 7 werde die Waren menge konsumiert; nehmen wir an, es seien Nahrungsmittel gewesen. Die Produktion setzt von neuem ein. Wir nehmen an, sie sei eben so groß, wie früher. Nun hat jeder Bürger 20 Noten im Besitz; will die Regierung wieder die Hälfte aller Waren in die Hand bekommen, so ist sie genötigt, eben so viele Noten zu drucken, als die Gesamtheit der Bürger besitzt, d. h. 60 Notenmengen ; wir sehen daß nun derselbe Vorgang wie vorher erfolgt und daß die Re gierung im Zeitpunkt 13 neuerlich die Noten emission verdoppeln muß. Dieses sehr verein fachte Schema erklärt uns, wie die Assignaten wirtschaft wirkte. Wie kann die Regierung dieser Entwicklung steuern? Zunächst kann an die Aufstellung von Preis- t a x e n gedacht werden. Soweit die Preissteigerungen darauf zurückgehen, daß die Verkäufer die Be unruhigung der Bevölkerung und den plötzlichen Bedarf ausnützen wollen, können solche Preis taxen sich wohl realisieren lassen, wenn man mit genügender Strenge jede Uebertretung bestraft wie dies z. B. in Bulgarien während des Balkan krieges der Fall war. Sowohl Bulgarien als auch Serbien sind nämlich mit der Verhängung von Preistaxen vorgegangen, ohne daß aber eine be sonders starke Notenemission vorangegangen wäre. Anders steht aber die Sache im Falle einer Assignatenwirtschaft. Die Preistaxen nützen dann oft nichts mehr, weil die Leute lieber überhaupt darauf verzichten, zu verkaufen, wie dies z. B. 1793 in Frankreich der Fall war. Die Preistaxe hat daher im allgemeinen noch immer dann ihren Zweck verfehlt, wenn sie Vorgänge beeinflussen will, die aus einer plötzlichen Verschiebung auf dem Gebiet des Zahlungsverkehrs herrühren. Die Regierung kann in einem solchen Falle, wenn die Geldordnung versagt, dennoch einen Ausweg finden, wenn sie die unmittelbare Ver sorgung der Bevölkerung und der Armee mit Nahrungsmitteln verfügt. Es ist nicht anzunehmen, daß ein führender Staatsmann, um z. B. die Rechte von Getreidespekulanten zu schonen, die Bevölkerung hungern lassen wird. Wenn das Geldsystem nicht ordnungsgemäß funktioniert, dürfte wohl die Einrichtung einer Großnatural wirtschaft das Naheliegendste sein. Denn schließlich ist es im Kriegsfall der oberste Grundsatz des Politikers für das öffentliche Wohl und den Kriegszweck zu sorgen; die traditionelle Ordnung ist für ihn nur ein Mittel zu diesem Zweck, ver sagt sie, so wird in Kriegszeiten ein Versuch mit anderen Mitteln bekanntlich weit eher gewagt, als in Friedenszeiten. Gewöhnlich führt man aber solche Veränderungen in Kriegszeiten übereilt und ungenügend durch. Man verabsäumt eben in Friedenszeiten alle Möglichkeiten entsprechend zu bedenken. Wie die Großnaturalwirtschaft die Güterver- teilung im Gegensatz zur Geldwirtschalt durch führt, zeigt Tabelle XX. Die Großnaturalwirtschaft läuft in letzter Linie darauf hinaus, daß der Staat Naturalien als Steuern, Anleihen usw. erhält und die Gehälter, usw. in Naturalien auszahlt. Wir sehen, wie im Falle der Geldwirtschaft die Regierung die Zivilbevölkerung im Zeitpunkt 2 besteuert; wie dann die Regierung mit dem Steuer- erlös und die Bürger mit dem verbliebenen Geld die Waren kaufen, wie auf diese Weise die Bürger die eine Hälte der Naturalien erlangen, die R e ' gierung die andere. Die Regierung übergibt die Naturalien der Armee und im 5. Zeitpunkt wird alles bereits konsumiert.