— 29 — schen Eedankengängen annähern. So sagt er z. B. in seinem „Also sprach Zaratustra" vom Staat: „Staat heißt das kälteste aller Ungeheuer . . . Wo es noch Volk gibt, da versteht es den Staat nicht und haßt ihn, haßt ihn als bösen Block und Sünde an Sitten und Rechten." Und weiter berührt er sich mit Stirner in gewisser Weise durch seine Betonung des Millens des Einzelnen, durch seine Verherrlichung des „llebermenschen". Aber wie Diehl mit Recht hervorhebt, fremd ist ihm die Hauptprogrammforderung des theoretischen Anarchismus, die restlose Beseitigung des Staates überhaupt und jeglicher Rechtsordnung durch Einführung von Egoistenvereinigungen. Auf eine ausführliche Kritik der Lehren des Anarchismus muß hier verzichtet werden. Rur das sei hervorgehoben: in ihrer blinden maßlosen Verherrlichung des absolut souveränen Willens des empirischen Individuums würden sie letzten Endes einen Krieg aller gegen alle entfesseln und' jede menschliche Kultur unmöglich machen. Denn alle menschliche Kultur kann nun einmal erfahrungsgemäß, wie es der Ablauf einer jahrtausendelangen Entwickelung deutlich gelehrt hat, nur in größeren auf einem gewissen Rechtszwang beruhenden Verbänden, sich entfalten. Die Rechtsordnung ist die Klammer und der Mörtel, der die ganze Gesellschaftsordnung und Kul tur zusammenhält, ohne Rechtszwang keine menschliche Gesittüng! Der Ge danke des möglichen Wegfalls des Staates und der Rechtsordnung über haupt ist eine grandiose Utopie, wir können,ihn uns als vollziehbar ebenso wenig vorstellen wie den Wegfall der Schrift und Sprache, denn alle diese Kultursundamente sind nichts künstlich Gemachtes, sondern etwas organisch Gewordenes.