3 lieh auch, um den jugendlichen Arbeitern einen gewissen Teil ihres Verdienstes den in manchen Fällen zu weit gehenden Ansprüchen ihrer Eltern gegenüber zu sichern, wurde die Einrichtung ins Leben gerufen. Die Möglich keit des Sparens bei den jungen Leuten ergibt sich vor allem daraus, daß sich bei der Entwicklung der modernen Arbeitsweise der Verdienst des jugendlichen Arbeiters rasch dem des älteren und verheirateten Arbeiters nähert und er somit in der Lage ist, unter allen Umständen von seinem Lohne etwas zurückzulegen. Die Bergische Stahl industrie führte auf Grund der Arbeitsordnung den Spar zwang für jugendliche Arbeiter bis zum 25. Lebensjahr ein, und es wurde bestimmt, daß etwa 5 Prozent vom Ver dienst eingehalten werden sollten. Die übrigen Arbeiter konnten die Einrichtung freiwillig benutzen. Die ein gehaltenen Beträge werden vierteljährlich der Städtischen Sparkasse überwiesen, die die Guthaben der Sparer mit 4 Prozent verzinst, während die Bergische Stahlindustrie eine Zuschußprämie von 2 Prozent gibt. Am 1. Oktober 1889 waren 200 Sparer mit einem Gesamtguthaben von 11656,96 M. beteiligt. Die Anzahl der Sparer hat sich bis heute verzehnfacht und beträgt 2000 bei einer fünf fach größeren Arbeiterschaft. Wenn auch regelmäßig eine Reihe von Beträgen zurückgezogen wird, so haben diese nach Ansicht des Referenten zum größten Teile ihre Zweckbestimmung gefunden und sind für notwendige Anschaffungen benutzt worden. In der Aussprache über die Jugendsparkassen wurden noch verschiedene Einrichtungen verwandter Art von Ver tretern einzelner Werke näher geschildert, so u. a. die jenige des Alexanderwerks A. von der Nahmer in Remscheid, der Firma H. Levin in Göttingen, der Kaiser lichen Werft in Kiel, der Firma Th. Goldschmidt in Essen und andere. Von wichtigeren Gesichtspunkten wurde zunächst die Frage behandelt, ob es überhaupt richtig und zweckmäßig sei, einen Sparzwang für die jugendlichen Arbeiter einzuführen. Einige Redner wiesen nachdrücklich darauf hin, daß man die Mitwirkung und das Einverständnis der Eltern in dieser wichtigen Frage unmöglich umgehen könne. Es seien Fälle denkbar und auch durchaus nicht selten, in denen die Eltern den Ver dienst der Kinder nicht entbehren könnten; auch könne in erziehlicher Hinsicht auf die Jugendlichen ohne die 1*