7 1G442 M. Diese Zahlen sind, wie hervorgehoben wird, ein sehr gutes Agitationsmittel. Einzelne Leute hatten nach 9 Jahren bereits ein Guthaben von 5000 M. bei der Sparkasse. Als besonders wesentlich für den Erfolg wurde es be zeichnet, daß die Spartätigkeit in jeder Weise geheim gehalten wird und daß möglichst weder die anderen Arbeiter noch der Werkmeister davon Kenntnis haben, weil die Arbeiter außerordentlich mißtrauisch sind und teils eine Bekanntgabe an die Steuerbehörde, teils Lohn drückerei befürchten. Das Vorgehen der Firma Krupp, die die Sparbeträge auf der Umschlagklappe der Lohn düte vermerkt, wurde als zweckmäßig bezeichnet. Andere Firmen legen eine besondere Quittung in Form eines kleinen Kärtchens in die Lohndüte. Die Hauptsache ist und bleibt das Vertrauen der Arbeiter zur Verwaltung der Spareinrichtung. Gestreift wurde auch die Frage, ob die Sparbeträge im Betriebe Verwendung finden sollen oder möglichst bald an die öffentliche Sparkasse abzuführen sind. Die meisten Firmen haben den letzteren Weg eingeschlagen, einerseits, um die Verantwortung für die Arbeitergelder nicht zu tragen, andererseits, um das Vertrauen in die Spareinrichtung möglichst zu stärken. Eine Firma hat einen Ausweg in der Weise, eingeschlagen, daß sie eine Hypothek zu einem gewissen Höchstbetrage der gesamten Spareinlagen auf ihre Betriebe eintragen ließ. Zum Schlüsse berichtete Dr. Schultze von den Farb werken vorm. Friedr. Bayer & Co. in Leverkusen über die bei dieser Firma bestehende Alterssparkasse. Sie hat ausschließlich den Zweck, den Arbeitern die Ansammlung eines Kapitals für die späteren Lebensjahre zu erleichtern. Veranlassung zur Gründung hat die Erfahrung gegeben, daß nur verhältnismäßig wenig Arbeiter einen nennens werten Betrag ersparten. Von etwa 3000 Sparern hatten z. B. nur 13 Prozent ein Guthaben von über 100 M. Es sollte daher eine Kasse gegründet werden, bei welcher der Sparer nicht jederzeit die Möglichkeit hat, sein Kapital zurückzuziehen. Der Beitritt zur Alterssparkasse ist frei willig; wer sich aber verpflichtet hat, dauernd einen be stimmten Betrag zu zahlen, erhält das Guthaben erst nach einer bestimmten Zahl von Jahren ausbezahlt. Die Bei träge müssen mindestens 50 Pf. pro Woche betragen und