22 jugendlichen Arbeiter einen gewissen Teil seines Ver dienstes den in manchen Fällen zu weit gehenden An sprüchen seiner Familie gegenüber zu sichern, wurde unsere Spareinrichtung ins Leben gerufen. Während der junge Mann, der Beamter, Arzt, Kauf mann oder was sonst werden will, für die Vorbereitung auf seinen Beruf meist größere Mittel aufzuwenden hat und erst in späteren Jahren in die Möglichkeit des Sparens kommt, kann der jugendliche Arbeiter schon frühzeitig ans Sparen denken. Bei der Entwicklung der modernen Arbeitsweise nähert sich der Verdienst des jugendlichen Arbeiters rasch dem des älteren und ver heirateten Arbeiters, er ist mithin in der Lage, unter allen Umständen von seinem Lohne etwas zurückzulegen. Auf dieser Grundlage ergänzte die Bergische Stahl industrie im Jahre 1887 ihre Fabrikordnung, indem sie einen Sparzwang für jugendliche Arbeiter bis zum 25. Lebensjahre — bezw. bis zur Verheiratung — ein führte. Es wurde dabei bestimmt, daß etwa 5°/ 0 vom Ver dienst — in runden Zahlen je nach dem Lebensalter be rechnet — eingehalten werden sollten. Die übrigen Ar beiter konnten die Einrichtung freiwillig benutzen. Ich will die Einzelbestimmungen nicht anführen, es sei nur erwähnt, daß die eingehaltenen Beträge vierteljährlich der städtischen Sparkasse zur Eintragung in die Bücher der einzelnen Sparer überwiesen werden. Die Sparkasse ver zinst die Guthaben der Sparer mit 4%, die Bergische Stahlindustrie gibt eine Zuschußprämie von 2%. Über die Entwicklung der Kasse kann ich nun folgende Mitteilungen machen. Wie bereits erwähnt, trat sie am 1. Oktober 1887 ins Leben; beim ersten Abschluß am 1. Juli 1889, also nach 1®/* Jahren, waren 200 Sparer vorhanden, die 15 500,24 oll eingelegt und 3 843,28 „ zurückgezogen hatten, so daß 11656,96 Ji im Bestände verblieben. Die Anzahl der Sparer hat sich bis heute verzehnfacht, sie beträgt ungefähr 2000 bei einer fünffach größeren Arbeiterschaft. In dem Zeiträume vom 1. Oktober 1887 bis 31. Dezember 1912 sind im ganzen an Sparbeträgen-Zinsen Prämien gutgeschrieben worden 1 155 286,05 M. Beim Austritt aus der Beschäftigung wurden zurückgezogen 206 379,97 <M.