25 2. Die Spareinrichtung des Alexanderwerks A. von der Nahmer in Kemscheid. Von Syndikus Richter, Remscheid. Bei der von mir vertretenen Firma, der A.-G. Alexander werk A. von der Vahmer in Remscheid, ist die Organi sation der Zwangssparkasse etwa die gleiche wie bei der Bergischen Stahlindustrie in Remscheid, deren Leiter, Herr Geheimrat Böker, auf dem Gebiete des Fabrikspar kassenwesens bahnbrechend gewesen ist. Auch bei uns wurde — und zwar im Jahre 1896 in folge von Anregungen des Herrn Regierungspräsidenten in Düsseldorf und des Remscheider Vereins für Gemein wohl — durch entsprechende Bestimmungen der Arbeits ordnung eine Spareinrichtung mit Sparzwang für un verheiratete Arbeiter und Arbeiterinnen bis zum voll endeten 25. Lebensjahre geschaffen. Die Sparbeträge, die bei den vierzehntägigen Löhnungen zur Einzahlung in die städtische Sparkasse zu Remscheid eingehalten werden, richten sich nach dem Alter der Arbeiter. Sie beginnen mit 0,60 dH bei vierzehnjährigen Arbeitern (etwa 5% ihres Arbeitslohnes) und steigen dann von Jahr zu Jahr um je 0,20 <M bis zum Betrage von 2,00 dfl für die Altersstufe von 21 Jahren; dieser Betrag bleibt auch für die Altersstufen nach dem 21. bis zum vollendeten 25. Lebensjahre be stehen. Zu den jährlichen Zinsen der städtischen Spar kasse von 4% bezahlt der Wohlfahrtsfonds der Firma 2% vom ersparten Kapital als Prämie. Das Sparkassen buch gilt bei unserer Einrichtung in der Weise als gesperrt, daß bis zum erfüllten 25. Lebensjahre des Sparers nur bei Gründung eines eigenen Hausstandes oder bei Ableistung: der Militärdienstpflicht oder in Notfällen Aus zahlungen stattfinden können. Auch unsere Firma ver folgt mit der Einrichtung neben der Erziehung der Arbeiterjugend zur Sparsamkeit im allgemeinen haupt sächlich den Zweck, den Arbeitern bei der Gründung eines eigenen Hausstandes die Mittel an die Hand zu geben, die es ihnen ermöglichen, die notwendigsten Möbel gegen Barzahlung zu beschaffen, denn wir alle wissen ja, welche Fülle von Elend in Arbeiterfamilien meist aus der Tat sache entspringt, daß die Möbel auf Abzahlung entnommen sind und der Ehebund infolge der hierdurch verursachten Schulden auf einer durchaus ungesunden Grundlage ge-