29 endung des 21. Lebensjahres eine Belohnung. Daß der jugendliche Arbeiter diesen Mindestbetrag von 90 Pf. sparen soll, muß durch eine schriftliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters zum Ausdrucke gebracht werden. Die Prämien betragen:- 20 dl, wenn die Sparsumme mehr als 150 dl, ,, „ ,, „ ,, „ 200 ,, ^0 ,, ,, „ ,, „ , „ 250 „ 00 ,, ,, ,, ,, „ „ 300 ,, ausmacht. Voraussetzung ist selbstverständlich, daß die Einlagen aus eigenen Ersparnissen herrühren müssen, indes unsere Firma sich verpflichtet, den Anfangslohn für den Tag um 10 Pf. = 60 Pf. für die Woche zu erhöhen, Wodurch das Mehr der Spareinlage für den Sparer be reits voll ausgeglichen wird. Die fälligen Prämien werden Unter Anzeige an die Empfänger den Sparkassenbüchern zugeschrieben. Wenn der Arbeiter oder die Arbeiterin vor dem 21. Lebensjahr aus der Beschäftigung bei der Firma freiwillig oder unfreiwillig ausscheidet, so erlöschen die -Ansprüche an die Prämienzahlung, dagegen werden Krank heit und Militärdienst als Arbeitszeit gerechnet. An Prämien wurden bis zum März 1913 gezahlt: 17 ä 20 dl — 340 S, 14 ä 30 „ = 420 „ 17 ä 50 „ = 850 „ 76 ä 60 „ = 4560 „ 124 Empfäflgerm. 6170 dl.