42 mittelt die Verträge mit einer Lebensversicherungsgesell schaft. DieHöhe derVersicherung ist von derFirma auf je 1000 Jl festgesetzt worden. Der Versicherungsbetrag wird, wenn nicht vorher beim Tode, so nach vollendetem 60. Lebens jahr ausgezahlt. Diese Einrichtung gilt für Arbeiter und Arbeiterinnen vom 21.—50. Lebensjahr. Die Firma ver mittelt den Verkehr mit der Versicherungsanstalt unent geltlich und besorgt die Einziehung der Prämien monat lich. Die Aufnahme der Arbeiter ist kostenfrei, und die Anrechnung der Policengebühr kommt in Fortfall. Eben so kommen bei monatlicher Zahlung, solange sie durch die Firma geschieht, die Zwischenzinsen in Fortfall. Die Firma vergütet a / 3 , und der Arbeiter selbst bezahlt 2 / s der Prämie. Das würde also bei einem Manne, der mit dem 21. Lebensjahr ein tritt, in den ersten drei Jahren für seinen Teil 14,46 Jl und vom vierten Jahre ab nur 10,88 Jl betragen. Er bekommt dann 1000 Jl zurück. Den tüchtigen vorwärtsstrebenden Arbeiter wird also der Aufstieg auf der sozialen Stufenleiter erleichtert, ohne — und darauf legen wir den größten Wert — ihn in seiner Bewegungsfreiheit zu hemmen. Wenn er nämlich bei uns aus der Beschäftigung ausscheidet, so bekommt er seine Lebensversicherungspolice ausgehändigt, und er kann diese entweder mit s / 3 selbst übernehmen oder er kann sie in eine prämienfreie umwandeln. Wenn ich den Sparkassenbestand im Betrage von 93 000 Jl und die Beteiligung an der Lebensversicherung mit 117 000 Jl zugrunde lege, so beträgt das Gesamtver mögen unserer Arbeiterschaft 210 000 Jl. 3. Die Sparkassen der Firma D. Peters & (To., G. m. b. H. in Elberfeld-Neviges. Vom Mitglied der Firma, Herrn W. Korlf, Neviges. In den Vorträgen der Herren Referenten zu Punkt II der Tagesordnung kam der Gedanke zum Ausdrucke, daß es wünschenswert ist, den Sparsinn der jugendlichen Arbeiter durch Einführung von Zwangssparkassen zu fördern. Die Diskussion ergab, daß diese Forderung die Zustimmung weiter Kreise findet. An einem Beispiele zu zeigen, daß man den Sparzwang aber auch auf sämtliche Arbeiter eines Betriebes, und zwar