43 mit Erfolg, ausdehnen kann, soll der Gegenstand meiner kurzen Ausführungen sein. Bei meiner Firma D. Peters & Co., G. m. b. H. in Elberfeld und Neviges, besteht eine für alle Arbeiter obli gatorische Sparkasse. Zur Orientierung schicke ich vor aus, daß die Firma in ISTeviges bei Elberfeld eine mechanische Weberei in halbwollenen Herrenfutterstoifen betreibt und rund 450 Arbeiter beschäftigt, je zur Hälfte männlichen und weiblichen Geschlechts. Die Firma be steht in ihrer jetzigen Form 80 Jahre, ihre Sparkasse feierte im vergangenen Jahre ihr fünfzigjähriges Bestehen. Diese wurde also 1862 als Fabriksparkasse gegründet in Anlehnung an eine schon ein Jahr lang bestehende Unterstützungskasse, die heutige Krankenkasse, deren Vorstand zugleich Vorstand der Sparkasse wurde. Dieser sogenannte „Vorstand der vereinigten Arbeiter“ unter dem Vorsitz eines Teilhabers der Firma ohne Stimmrecht, oder wie er seit 1884 heißt, der Ältestenrat, heute ein Ar beiterausschuß im Sinne des § 134h der Gewerbeordnung, ist seit der Gründung der Sparkasse noch heute ihr wichtigstes Organ. Ich komme auf seine Mitwirkung noch zurück. Das erste Statut weist nichts Bemerkenswertes auf; der Zinsfuß betrug 4 76% oder 15 Pf. pro Taler und Jahr. Nach einem dreijährigen Bestehen heißt es im Protokoll- buche des Vorstandes: „Die Einrichtung wurde zwar recht lebhaft benutzt, aber nur von Arbeitern, die auch ohne sie anderwärts gespart hätten. Erzieherisch wirkte sie nur wenig, das gute Beispiel Einzelner vermehrte die Zahl der Sparer nicht in der für das Wohl der Arbeiter wünschens werten Weise, und nach den Erfahrungen der ersten Jahre waren sich Arbeitgeber und Arbeitervorstand darin einig, daß auf die Arbeiter ein Druck ausgeübt werden müsse, um sie zum Sparen, zur Wirtschaftlichkeit zu erziehen.“ Damals wurden eingehende Erhebungen über die Möglichkeit des Sparens gemacht; man kam zu dem Er gebnisse, daß die Löhne die beabsichtigten Maßregeln für ein zwangsweises Sparen gestatteten, und die Tatsachen haben dieser Ansicht Recht gegeben bis auf den heutigen Tag. So beschloß man denn im Jahre 18 6 5 den sehr mäßigen, aber den damaligen Löhnen wohl entsprechen den obligatorischen Sparsatz von 25 bis 50 Pf. pro Woche einzuführen. 11 Jahre war dieser Satz in Geltung,