52 durch die Sperrung des Guthabens ausgeübt wird, leistet die Firma nun zu den Ersparnissen besondere Zuschüsse. Die Berechnung der Zuschüsse wird folgendermaßen ge macht : ISTeben dem Sparkonto wird für jeden Sparer noch ein besonderes Konto geführt. Auf diesem Konto werden am Schlüsse eines jeden Jahres jedem Sparer 30% der Ein zahlungen gutgeschrieben, die er im Laufe des Jahres ge macht hat. Wenn also jemand pro Woche 1 Jl einzahlt, dann betragen seine Einzahlungen für das ganze Jahr 50 cM (für zwei Wochen, nämlich in der Woche cor Weih nachten und Ostern, werden Beiträge nicht eingehalten). Diesem Sparer werden also dann 15 Jl gutgeschrieben und wieder mit 5% verzinst. Bleibt der Mann nun 24 Jahre in der Kasse, so erhält er mit seinen eigenen Erspar nissen den gesamten Zuschuß mit Zinsen und Zinses zinsen ausbezahlt. Es beträgt also in diesem Falle der Zuschuß der Firma 30 % der Ersparnisse des Arbeiters. Scheidet aber der Sparer schon früher aus der Kasse aus und dies geschieht bei Lösung des Arbeits verhältnisses, so erhält er nur einen Teil des Zuschusses ausbezahlt, und zwar nach Maßgabe der Dauer seiner Mitgliedschaft. Tst er nur bis zu vier Jahren Mitglied gewesen, dann kann er überhaupt keinen Anspruch auf Zuschuß erheben. War er fünf Jahre in der Kasse, dann erhält er ein Fünftel des Zuschusses, bei einer Mitglieds zeit von über 10 Jahren zwei Fünftel, von über 15 Jahren drei Fünftel, von über 20 Jahren vier Fünftel, von 24 Jahren fünf Fünftel. Beim Tode eines Mitgliedes wird das Guthaben und der entsprechende Zuschuß den Erben ausbezahlt. Diese Zuschußzahlungen der Firma sind ganz erheblich. Es ist hierdurch den Arbeitern wirklich er möglicht, mit verhältnismäßig geringen Beiträgen sich im Laufe der Jahre ein kleines Vermögen zu sammeln. Wenn jemand ununterbrochen den Beitrag von 1 Jl pro Woche leistet, so hat er nach 24 Jahren an eigenen Ersparnissen einschließlich der Zinsen 2293,00 Jl angesammelt, und hierzu erhält er noch als Zuschuß der Eirma 666 Jl, so daß er dann ein Guthaben von rund 3000 Jl hat; es ist dies ein kleines Vermögen, mit dem sich schon etwas an fangen läßt. Ich muß nun noch erwähnen, was mit den Mitgliedern geschieht, die das Arbeitsverhältnis lösen und damit aus