53 1 der Kasse ausscheiden. Sie erhalten das Geld und auch den Zuschuß der Firma, soweit ihnen dieser nach Maß gabe der Dauer der Mitgliedschaft zusteht, ausbezahlt. Die Firma hat sich in den Statuten das Kecht Vorbehalten, das Guthaben erst nach einem Jahre nach dem Austritt aus der Firma auszuhezahlen. Diese Bestimmung ist haupt sächlich erlassen worden, damit die Ersparnisse im Falle eines Streiks nicht als Streikfonds verwendet werden können. Lediglich aus diesem Grunde hat die Firma sich das Recht der Sperrung des Guthabens Vorbehalten. Es ist dies den Arbeitern bei der Einführung der Kasse auch offen erklärt worden, daß die Bestimmung nur diesen Zweck hat, und es ist nicht beabsichtigt, in anderen Fällen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ich erwähnte, daß die Mitglieder wie bei einer Ver sicherung fortlaufend die Beiträge entrichten und bis zur Lösung des Arbeitsverhältnisses, hzw. bis zur Voll endung des 24. Mitglieds] ahres in der Kasse verbleiben müssen. Es ist nun aber Sorge getragen, daß, wenn Um stände eintreten, seien es Krankheiten oder andere Fälle, durch die ein Sparer in Kot gerät, der Sparer einen Teil oder unter Umständen sein ganzes Guthaben ausbezahlt erhält) oder ihm die Beiträge gestundet werden. Die Entscheidung hierüber hat ein Sparkassenausschuß, der aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vor sitzenden, dem Schriftführer und sechs Arbeiterbeisitzern besteht. Der engere Vorstand wird von der Direktion er nannt, die sechs Beisitzer werden alljährlich von der Arbeiterschaft selbst gewählt, und zwar sind wahlberechtigt alle Arbeiter, die irgend einem Fabrikausschuß angehören. Die Wohlfahrtseinrichtungen der Farbenfabriken werden sämtlich von Ausschüssen verwaltet, in denen Beamte und Arbeiter Mitglieder sind, und zwar befinden die Ar beiter sich überall in der Majorität. Im ganzen beträgt die Zahl der Ausschußmitglieder etwa 150. Die Mit glieder dieser Ausschüsse, soweit sie der Alterssparkasse angehören, wählen also die Beisitzer des Sparkassen ausschusses. Diese Selbstverwaltung durch den Sparkassenausschuß hat sich durchaus bewährt, und sie ist auch unbedingt notwendig für eine Sparkasse mit einer derartigen Ver fassung. Denn natürlich treten bei einer Reihe von