2. Grundzüge. ■ Es werden freiwillige, regelmäßige Sparbeiträge bei den Lohn- oder Gehaltszahlungen einbehalten und diesen Spar geldern besondere Vorteile von der Firma zugewendet. 3. Zur Benutzung Berechtigte. Zur Benutzung der Spareinrichtung sind berechtigt: Sämtliche Arbeiter und Wochenlohn empfangenden Werkstatt- oder Bureauangestellten ohne Rücksicht auf ihren Verdienst; die Monatsgehalt beziehenden Beamten, sofern ihr Jahresgehalt ohne Gratifikation usw. 3000 dl nicht übersteigt. 4. Höhe der Sparbeiträge und Form der Einzahlung. Die Höhe der Sparbeiträge wird wie folgt bestimmt: bei 14tägiger Lohnzahlung: Mindestbetrag 1 <M, Höchstbetrag 20 dl für die 14tägige Lohnperiode, jedoch stets nur volle Mark beträge ; bei monatlicher Zahlung: Mindestbetrag 3 dl, Höchstbetrag 40_ dl für den Monat, jedoch mit Ausnahme des Mindestbetrages nur durch 5 teilbare Beträge. Die Erhebung erfolgt in der Regel mittels Abzuges bei den Lohn- und Gehaltzahlungen. 5. Freiwilligkeit der Beiträge. Die Erhebung von Sparbeiträgen erfolgt nur auf Antrag. Wer sich an der Spareinrichtung beteiligen will, hat dies dem Sparbureau unter Angabe des zu erhebenden Sparbeitrages, sowie Namens, Fabriknummer und Wohnung mitzuteilen. For mulare zu diesen Mitteilungen werden bei den Meistern, dem Portier und an der Kasse bereit gehalten, auch kann die Zahl tüte, welche von Zeit zu Zeit mit einem entsprechenden Auf drucke versehen ist, zu diesem Zwecke benutzt werden. Eine Erhöhung des im Anträge bezeichnten Sparbeitrages bis zum Höchstbetrag ist jederzeit zulässig. Ebenso ist es jederzeit gestattet, den Beitrag herabzusetzen oder auch die Einzahlung von Sparbeiträgen vorübergehend oder gänzlich einzustellen. 6. Verzinsung der Spargelder und Prämienverlosung. Für die Spargelder werden bis auf weiteres 6°/o Zinsen vergütet. Den Betrag von 3000 dl übersteigende Guthaben sind in Beträgen von nicht unter 100 dl an die Beamten- und Arbeiter-Sparkasse zu übertragen, die 5°/o Zinsen zahlt und Sparkassenbücher ausgibt. Neben den Zuschüssen, die die Firma zur Zahlung des Zinssatzes von 6% leistet, und neben den Verwaltungskosten der Spareinrichtung, die die Firma allein trägt, stellt sie all jährlich ein weiteres Prozent der am Ende des Jahres vor handenen Sparguthaben als