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        <title>Die Fabriksparkasse</title>
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            <forname>Johannes</forname>
            <surname>Altenrath</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1005178828</idno>
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        ﻿FLUGSCHRIFTEN DER ZENTRALSTELLE
Heft s FÜR VOLKSWOHLFAHRT uu

Die Fabriksparkasse

Ihre Aufgaben und ihre praktische
Einrichtung

bearbeitet von

Dr. jur. J. Altenrath, Charlottenburg.

Berlin

Carl Heymanns Verlag
1914

Prel» 60 Pf., 25 Exemplare 12,50 M., 50 Exemplare 20 M.

Verlags-Archiv 562#
        <pb n="2" />
        ﻿Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 43.44

Rechts- und Staatswissenschaftlicher Verlag

Flugschriften der Zentralstelle
für Volkswohlfahrt

Heft 1. Merkbüchlein für Zahnpflege. Von Prof. Dr. Jessen,
Straßburg. Preis 10 Pf., 100 Exemplare M. 5.—,
500 Exemplare M. 15.—, 1000 Exemplare M. 23.—,
5000 Exemplare M. 100.—.

Heft 2. Hauswirtschaftliche Unterweisung für die gesamte
weibliche Jugend. Preis 30 Pf., 10 Exemplare M. 2.50,
25 Exemplare M. 5.—, 50 Exemplare M. 7.50.

Heft 3. Fürsorge für die schulentlassene männliche Jugend.

Preis 30 Pf., 10 Exemplare M. 2.50, 25 Exemplare
M. 5.—, 50 Exemplare M. 7.50.

Heft 4. Die Ernährungsverhältnisse der Volksschulkinder. Von

Dr. med. I. Kaup. Preis 30 Pf., 10 Exemplare
M. 2.50, 25 Exemplare M. 5.—, 50 Exemplare
M. 7.50.

Heft 5. Die Bekämpfung der Schundliteratur. Mit einer Zu-
sammenstellung der bisher getroffenen Maßnahmen.
Preis 40 Pf., 25 Exemplare M. 8,75, 50 Exemplare
M. 15.—.

Heft 6. Bauberatung und Baupolizei. Eine Konferenz des
Ausschusses für Bauberatung von Dr. J. Altenrath,
Berlin. Mit einem Vorwort von Landesbaurat Prof.
Th. Go ecke. Preis 30 Pf., 10 Exemplare M. 2.50,
25 Exemplare M. 5.—, 50 Exemplare M. 8.—.

Heft 7. Aufgaben der Innungen zur Pflege des Lehrlingswesens.

Bearbeitet von Dr. Josef Wilden, Düsseldorf.
Preis 40 Pf., 25 Exemplare M. 8.75, 50 Exemplare
M. 15.—.
        <pb n="3" />
        ﻿Dr. J. .Altenrath

Die Fabriksparkasse
        <pb n="4" />
        ﻿Flugschriften der Zentralstelle

Heft s FÜR YOLKSWOHLFAHRT i»u

Die Fabriksparkasse

Ihre Aufgaben und ihre praktische
Einrichtung

bearbeitet von

Dr. jur. J.. Altenrath, Charlottenburg.

JB erlin

Carl Heymanns Verlag
1914

\
        <pb n="5" />
        ﻿
        <pb n="6" />
        ﻿Vorwort.

Das vorliegende Schriftchen beruht im wesentlichen auf
den Vorträgen und Materialien der von der Zentralstelle
für Volkswohlfahrt am 28. Mai 1913 in Dortmund ver-
anstalteten ersten Konferenz für Fabrikwohlfahrtspflege,
auf der das Fabriksparwesen behandelt wurde. Ein Be-
richt über den Gang der Verhandlungen ist daher an die
Spitze gestellt. Die damalige Veranstaltung hat in den
beteiligten Kreisen lebhaftes Interesse gefunden. Die
Handelskammern des Bezirks und die industriellen Ver-
bände hatten sich bereitwilligst in den Dienst der Sache
gestellt, die Einladungen weitergegeben oder den Mit-
gliedern den Besuch empfohlen. So hatten u. a. auch der
Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberberg-
amtsbezirk Dortmund, der Verein deutscher Maschinen-
bauanstalten und der Verein deutscher Eisenhüttenleute
das Unternehmen unterstützt. Etwa 120 Vertreter der
Industrie, insbesondere der meisten größeren Werke des
Bezirks, nahmen an der von Exzellenz v. Moeller, dem
Vorsitzenden der Zentralstelle für Volkswohlfahrt, ge-
leiteten Konferenz teil.

Eine Reihe von Anfragen, die später über Fragen des
Fabriksparwesens an die Zentralstelle gelangten, gaben
die Anregung, die wichtigsten auf der Konferenz ge-
machten Mitteilungen zusammenzustellen und zu einem
Schriftchen zu verarbeiten, das als praktischer Ratgeber
        <pb n="7" />
        ﻿— VI

bei der Einrichtung und Verwaltung von Fabriksparein-
ricbtungen dienen könne. Es sind deshalb auch einige
Muster von Statuten und Formularen beigegeben, die eine
Anleitung für die Organisation von Fabriksparkassen
geben. Die Zentralstelle gibt sich der Hoffnung hin, daß
das Schriftchen in weiteren Kreisen der Unternehmer das-
selbe Interesse finden möge, das den Darbietungen der
Dortmunder Konferenz in so freundlicher Weise entgegen-
gebracht wurde.
        <pb n="8" />
        ﻿Inhaltsverzeichnis.

Seite

I.	Bericht über die Konferenz für Fabriksparwesen ...	1

II.	Überblick über das Fabriksparwesen. Von Dr. Alten-
rath, Charlottenburg...................................' 9

III.	Sparkassen für jugendliche Arbeiter.

1.	Die Spareinrichtung der Bergischen Stahlindustrie.

Von Geh. Kommerzienrat M. Böker, Remscheid . . 21

2.	Die Spareinrichtung des Alexanderwerks A. von

der Nahmer. Von Syndikus	Richter, Remscheid . 25

3.	Die Jugendspareinrichtung der Tuch- und Flanell-

fabriken H. Levin. Von Prokurist Behrens in
Göttingen.........................................28

IV.	Spareinrichtungen für Erwachsene.

1.	Die Sparkasse der Firma Fried. Krupp A.-G. in

Essen. Vom Leiter der Kruppschen Sparkasse,
Herrn Volle in Essen..............................30

2.	Die Spareinrichtung der Firma H.Levin in Göttingen.

Von Prokurist Behrens,	Göttingen..................39

3.	Die Sparkassen der Firma D. Peters &amp; Co. G. m. b. H.

in Elbgrfeld-Neviges. Von W. Korff, Neviges . . 42

V.	Die Alterssparkasse der Farbenfabriken vorm. Friedr.
Bayer &amp; Co. in Leverkusen. Von Dr. Schultze,

Leverkusen...........................................50

VI.	Bestimmungen für Spareinrichtungen, Satzungen und
Flugblätter.

1.	Bestimmungen der Jugendsparkasse der Württem-

bergischen Metallwarenfabrik .....................58

2.	Bestimmungen, betreffend die Spareinrichtung der

Firma Ä. Borsig, Berlin-Tegel.....................59

3.	Satzungen für die Koechlinsche Fabriksparkasse in

Loerrach .........................................62

4.	Obligatorische Sparkasse und freie Sparkasse von
D. Peters &amp; Co. in Elberfeld und Neviges G. m. b. H.

in Elberfeld......................................66
        <pb n="9" />
        ﻿VIII

Seite

5.	Werbeflugblatt, Jahresbericht, Satzungen und Zins-

berechnungen für die Sparkasse der Firma Max
Bahr, Jute-Spinnerei und Weberei, Plan- und Sack-
fabrik ...........................................69

6.	Spareinrichtungen mit Zwang für jugendliche und
unverheiratete Arbeiter unter 25 Jahren sowie für
freiwillige Sparer der Bergischen Stahl-Industrie,

G. m. b. H........................................75

7.	Spareinrichtung der Gußstahlfabrik Fried. Krupp

in Essen ....................................... , 77

8.	Dividendenbeteiligung der Spareinlagen.........80

VII.	Formulare.........................................81

1.	Markenbüchlein für die Jugendsparkasse der Württem-

bergischen Metallwarenfabrik .....................82

2.	Sparkassenbüchlein bei derselben Kasse...........84

3.	Muster für ein Sparbuch..........................86

4.	Muster für ein Einlegebuch ......................88

5.	Muster für ein Quittungsbuch.....................89

6.	Muster für ein Markenbuch........................90

7.	Lohndüte der Firma Krupp ........................92

8.	Rechnungsauszug..................................94

9.	Sparauszug und Ausweis nebst den Bestimmungen

der Fabriksparkasse...............................95
        <pb n="10" />
        ﻿I.	Bericht über die Konferenz für Fabrik-
sparwesen.

Einleitend gab der Vertreter der Zentralstelle, Dr.
Altenrath, einen Überblick über das Fabriksparwesen.
Er wies darauf hin, daß die öffentlichen Sparkassen trotz
aller Anstrengungen in neuerer Zeit immer noch nicht
den Bedürfnissen der kleineren Leute und insbesondere
auch ihrer Aufgabe, systematisch zur Sparsamkeit zu er-
ziehen, gerecht werden. Wie die Dinge sich entwickelt
haben, wird auch in Zukunft eine vollständige Umkehr
kaum zu erwarten sein. Es müssen daher andere Faktoren
als Hilfskräfte den Sparkassen zur Seite treten. In einer
ganz besonders günstigen Lage sind die industriellen
Werke, da ihre Tätigkeit gleich bei der Lohnauszahlung
einsetzen kann. Es handelt sich darum, die Einzahlung
von Spareinlagen in möglichst enge Verbindung mit der
Lohnzahlung zu bringen. Ist ein besonderer Gang zum
Fabrikkontor notwendig, so ist die Wirkung der Dienst-
leistung der Fabrik schon bedeutend abgeschwächt. Zum
wenigsten muß unmittelbar an der Stelle der Lohnzahlung
auch die Möglichkeit zur Einzahlung von Spareinlagen ge-
geben sein. Am wirksamsten ist es jedoch, die Arbeiter zu
bewegen, daß sie sich bereit erklären, regelmäßig bei jeder
Lohnzahlung einen bestimmten Betrag zu sparen, der dann
gleich bei der Lohnberechnung mit verbucht und auf der
Lohndüte vermerkt wird. Ein Anreiz wird auch dadurch
gegeben, daß die Gewährung von Vorschüssen oder Kredit
(etwa beim Kohlen- oder Kartoffelbezuge) vom regel-
mäßigen Sparen abhängig gemacht wird. Fast allgemein
verbreitet ist die Zusicherung einer höheren Verzinsung,
etwa 5—6%, häufig auch die Verteilung oder Verlosung
von Sparprämien. Interessant und mustergültig ist das
Vorgehen der Ilseder ITiitte, der Schultheißbrauerei und

Flugschriften. 8.	1
        <pb n="11" />
        ﻿2

der Maggi-Gesellschaft, die die regelmäßigen Zinsen bis
zum Satze der von den Gesellschaften verteilten Dividenden
erhöhen und auf diese Weise das Gewinnbeteiligungssystem
mit dem Sparwesen verknüpfen. Voraussetzung für den
Erfolg einer Fabriksparkasse ist aber vor allem das Ver-
trauen der Arbeiterschaft. Es wird erworben und ge-
sichert in erster Linie durch die Garantie unbedingter
Geheimhaltung der Spartätigkeit sowohl nach außen als
auch im Fabrikbetriebe selbst, vor allem den Meistern
gegenüber, weil der Arbeiter befürchtet, die Kenntnis
seiner Spartätigkeit könne zum Lohndrucke führen. Eine
Mehrzahl von Werken behält deshalb auch die Spareinlagen
nicht im Betriebe, sondern führt sie regelmäßig an die
öffentlichen Sparkassen ab. Als nützlich hat sich auch
die Beteiligung der Arbeiter an der Verwaltung und
Kontrolle erwiesen. Von entscheidender Bedeutung ist
es jedoch, daß der Beamte, der die Spareinrichtung ver-
waltet, sich das unbedingte Vertrauen der Arbeiter er-
wirbt und es versteht, auf alle Weise zum Sparen zu
ermuntern.

Der Beferent behandelte dann noch kurz das Jugend-
sparwesen. Hier hat ein verständig gehandhabter Spar-
zwang sich als sehr nützlich erwiesen. Musterhaft ist vor
allem die Einrichtung der Württembergischen Metall-
warenfabrik in Geislingen, die die Gewährung und die
Höhe der Sparzulagen von dem Lerneifer und dem Wohl-
verhalten der jungen Leute abhängig macht.

Die weitere Erörterung der Frage erfolgte dann in
der Weise, daß zunächst einige Vertreter industrieller
Werke über ihre praktischen Erfahrungen vor allem auf
dem Gebiete des Jugendsparwesens Berichte erstatteten.

Zunächst gab Kommerzienrat Böker von der Bergi-
schen Stahlindustrie, der am 1. Oktober 1887 als einer der
ersten eine Jugendspareinrichtung ins Leben rief, die
hiernach auf eine mehr als 25 jährige Wirksamkeit zurück-
blickt, eine nähere Schilderung dieser Einrichtung und
der Erfahrungen, die damit gemacht worden sind. Die
Veranlassung zur Einrichtung der Sparkasse war seiner-
zeit die Wahrnehmung, daß recht viele Arbeiter Wechsel-
verbindlichkeiten eingegangen waren, die vielfach bei der
Heirat entstanden waren und durch die sie häufig in Ver-
legenheit kamen. Zunächst um diesem Übelstand ab-
zuhelfen, sodann um den Sparsinn zu fördern und schließ-
        <pb n="12" />
        ﻿3

lieh auch, um den jugendlichen Arbeitern einen gewissen
Teil ihres Verdienstes den in manchen Fällen zu weit-
gehenden Ansprüchen ihrer Eltern gegenüber zu sichern,
wurde die Einrichtung ins Leben gerufen. Die Möglich-
keit des Sparens bei den jungen Leuten ergibt sich vor
allem daraus, daß sich bei der Entwicklung der modernen
Arbeitsweise der Verdienst des jugendlichen Arbeiters
rasch dem des älteren und verheirateten Arbeiters nähert
und er somit in der Lage ist, unter allen Umständen von
seinem Lohne etwas zurückzulegen. Die Bergische Stahl-
industrie führte auf Grund der Arbeitsordnung den Spar-
zwang für jugendliche Arbeiter bis zum 25. Lebensjahr
ein, und es wurde bestimmt, daß etwa 5 Prozent vom Ver-
dienst eingehalten werden sollten. Die übrigen Arbeiter
konnten die Einrichtung freiwillig benutzen. Die ein-
gehaltenen Beträge werden vierteljährlich der Städtischen
Sparkasse überwiesen, die die Guthaben der Sparer mit
4 Prozent verzinst, während die Bergische Stahlindustrie
eine Zuschußprämie von 2 Prozent gibt. Am 1. Oktober
1889 waren 200 Sparer mit einem Gesamtguthaben von
11656,96 M. beteiligt. Die Anzahl der Sparer hat sich
bis heute verzehnfacht und beträgt 2000 bei einer fünf-
fach größeren Arbeiterschaft. Wenn auch regelmäßig
eine Reihe von Beträgen zurückgezogen wird, so haben
diese nach Ansicht des Referenten zum größten Teile ihre
Zweckbestimmung gefunden und sind für notwendige
Anschaffungen benutzt worden.

In der Aussprache über die Jugendsparkassen wurden
noch verschiedene Einrichtungen verwandter Art von Ver-
tretern einzelner Werke näher geschildert, so u. a. die-
jenige des Alexanderwerks A. von der Nahmer in
Remscheid, der Firma H. Levin in Göttingen, der Kaiser-
lichen Werft in Kiel, der Firma Th. Goldschmidt in
Essen und andere. Von wichtigeren Gesichtspunkten
wurde zunächst die Frage behandelt, ob es überhaupt
richtig und zweckmäßig sei, einen Sparzwang für die
jugendlichen Arbeiter einzuführen. Einige Redner wiesen
nachdrücklich darauf hin, daß man die Mitwirkung und
das Einverständnis der Eltern in dieser wichtigen Frage
unmöglich umgehen könne. Es seien Fälle denkbar und
auch durchaus nicht selten, in denen die Eltern den Ver-
dienst der Kinder nicht entbehren könnten; auch könne
in erziehlicher Hinsicht auf die Jugendlichen ohne die

1*
        <pb n="13" />
        ﻿4

Mitwirkung der Eltern nicht in der wünschenswerten
Weise eingewirkt werden. Diesem Einwande wurde von
anderer Seite entgegengehalten, daß man es nicht in das
freie Belieben der Eltern stellen könne, ob die Jugend-
lichen zwangsweise zum Sparen angehalten werden sollten
oder nicht. Denn wenn man dies tue, so werde man in
der Regel keinen besonderen Erfolg erzielen, da die Eltern
zum großen Teile selbst nicht das genügende Verständnis
für die Wichtigkeit der Sache besäßen und allzu leicht
dem Bestreben der Jugendlichen, den ganzen Verdienst
in die ITand zu bekommen, nachgeben würden. Der wirt-
schaftlichen Lage der Eltern müsse selbstverständlich
Rechnung getragen werden, aber nicht in der Weise, daß
man die Anwendung des Sparzwanges ganz von ihrem
Belieben abhängig mache, sondern durch Gestattung von
Ausnahmen. Die Eltern müßten im einzelnen Falle dar-
legen, daß und weshalb ein Sparzwang in dem vor-
gesehenen Umfang oder überhaupt nicht angebracht sei,
und es müsse dann entweder durch den Arbeiterausschuß
oder durch eine besondere Kommission oder schließlich
durch die Firma über die Berechtigung des Ausnahme-
gesuchs entschieden werden.

Im Zusammenhänge hiermit ging man näher auf die
Frage ein, ob ein gesetzlicher Zwang überhaupt zulässig
sei. Es wurde festgestellt, daß, wenn man nicht in jedem
einzelnen Falle die besondere Zustimmung der Eltern
einholen wolle, die Bestimmung über den Sparzwang in
die Arbeitsordnung aufgenommen werden müßte. Nach
§ 134 b Abs. 3 der Gewerbeordnung können mit Zu-
stimmung eines ständigen Arbeiterausschusses in die
Arbeitsordnung Vorschriften über das Verhalten der
Arbeiter bei Benutzung der zu ihrem Besten getroffenen,
mit dem Betriebe verbundenen Einrichtungen auf-
genommen werden; Voraussetzung ist also vor allem auch
die Zustimmung des Arbeiterausschusses. Die Möglich-
keit einer zwangsweisen Einhaltung von Beiträgen für
Wohlfahrtseinrichtungen ergibt sich aus § 117 Abs. 2 der
Gewerbeordnung, wonach Verträge über die Verwendung
des Verdienstes für Einrichtungen zur Verbesserung der
Lage der Arbeiter oder ihrer Familien gültig sind. Die
Einholung einer besonderen Genehmigung der Eltern oder
des gesetzlichen Vertreters erübrigt sich, weil der Jugend-
liche durch die Aushändigung des Arbeitsbuchs zur Ein-
        <pb n="14" />
        ﻿0

gehung eines Arbeitsverhältnisses und der sich daraus
ergebenden Verpflichtungen ermächtigt ist.

Die Diskussion befaßte sich sodann noch mit der Frage
einer Verbindung der Fabrikspareinrichtungen mit der
Volksversicherung. In diesem Punkte waren die Mei-
nungen geteilt. Zugunsten der Verwendung eines Teiles
der Sparbeiträge für die Volksversicherung wurde an-
geführt, daß es im Interesse des Arbeiters liege, möglichst
frühzeitig eine Versicherung einzugehen; auch wurde
darauf hingewiesen, daß gerade während der Militärzeit
das Sparguthaben zur Leistung der Versicherungsbeiträge
mitherangezogen werden könne.

Mit besonderem Nachdrucke wurde hervorgehoben, daß
die Sparbeträge während der Militärzeit zum Teile dafür
verwandt werden sollten, den Sparern regelmäßig ein
Taschengeld zuzuwenden, daß es ferner von besonderer
Bedeutung sei, daß die Sparer in die Lage versetzt würden,
bei der Verheiratung die notwendigen Pinrichtungsgegen-
stände bar zu bezahlen, um den ungünstigen Bedingungen
bei Abzahlungskäufen zu entgehen.

Eingehend wurde sodann über die Spareinrichtungen
für erwachsene Arbeiter verhandelt. Einen Spezialbericht
erstattete zunächst Herr Volle, Leiter der Fabriksparkasse
der Firma Fried. Krupp A.-G. in Essen. Die Eirma
K rupp hat mit ihrer, der Initiative des Herrn Friedrich
Alfred Krupp zu verdankenden Sparkasse ganz aus-
gezeichnete Prfahrungen gemacht. Die Erfolge sind vor
allem auf folgende Tatsachen zurückzuführen. Es ist für
strengste Geheimhaltung der Spartätigkeit auch gegen-
über den leitenden Fabrikbeamten und vor allem den
Werkmeistern Sorge getragen. Die gesparten Beträge
werden auf der verdeckten Seite der Schließklappe der
Lohndiite vermerkt. Außer einer Verzinsung von 5 Prozent,
die durch l1/* Prozent Zuschuß der Firma erreicht wird,
werden Prämien in Höhe von 1 Prozent der gesamten
Sparguthaben (1912: 78 500 M.) verlost. Es wird ständig,
u. a. in der Fabrikzeitung, durch Flugblätter, ferner auf
der Lohndüte Propaganda für das Sparen gemacht. End-
,lich ist es auch dem Leiter gelungen, das Vertrauen der
Arbeiter und vor allem auch der Arbeiterfrauen zu er-
werben, die ihn auch in sonstigen wirtschaftlichen An-
gelegenheiten zu Kate ziehen, sich gern belehren lassen,
falls sie einmal zu große Abhebungen machen wollen usw.
        <pb n="15" />
        ﻿Heute sind 43 Prozent der Arbeiterschaft und 73 Prozent
der in Frage kommenden Beamten der Gußstahlabrik
Sparer mit einem Gesamtbeträge von 7674663 M.

Auch die Firma Levin in Göttingen hat nach den
Mitteilungen des Herrn Prokuristen Behrens außer-
ordentlich günstige Erfahrungen mit ihrer Spareinrich-
tung gemacht. An jeder Lohnzahlungsstelle sitzt ein
kaufmännischer Beamter, der Sparbeträge entgegennimmt.
Diese werden samt einem Zuschüsse der Firma an die
städtische Sparkasse abgeführt. Heute besitzen 98 Prozent
der Arbeiter ein Sparkassenbuch.

Großes Interesse erweckten die Mitteilungen des Llerrn
W. Korff, Mitinhabers der durch ihre Wohlfahrtseinrich-
tungen rühmlichst bekannten Firma David Peters &amp; Cie.
in Neviges bei Elberfeld. Dort besteht schon seit Jahren
eine Zwangssparkasse für alle Arbeiter, und es ist be-
merkenswert, daß sie sich noch bis heute der vollen Zu-
stimmung der gesamten Arbeiterschaft erfreut. Durch
diese Sparkasse ist auch die Möglichkeit eines Ausgleichs
der Lohnschwankungen bei Arbeitseinschränkung gegeben,
da dann die Sparabzüge unterbleiben.

Die Aussprache über die Spareinrichtungen für Er-
wachsene ergab vor allem die Notwendigkeit einer mög-
lichst günstigen Verzinsung und einer ständigen Propa-
ganda der Spareinrichtung und planmäßigen Erziehung
zum Sparen. In dieser Beziehung waren die Mitteilungen
des Herrn Max Bahr, Inhabers der Jutespinnerei und
Weberei in Landsberg a. W., von besonderem Interesse.
Die Firma gewährte anfangs für die ersten 100 M.
6 Prozent Zinsen und für jede weiteren 100 M. 5 Prozent.
Später wurden für die ersten 100 M. 8 Prozent und für die
weiteren 6 Prozent gegeben. Das hatte zur Folge, daß der
Sparsinn ganz außerordentlich stieg. Die Propaganda
wurde in der Weise betrieben, daß auf den Lohndüten
stets eine Aufforderung zum Sparen aufgedruckt ist;
ferner werden regelmäßig Jahresberichte über die Ergeb-
nisse des Sparens verteilt, die die Satzungen der Sparkasse
und gleichzeitig eine Tabelle über die Erfolge des Sparens
enthalten. Auf den Lohndüten ist das Ergebnis des
Sparens in fünf Zahlen abgedruckt. Hiernach ergibt ein
regelmäßiges Sparen von 2 M. bei jeder Lohnzahlung nach
5 Jahren 316 M., nach 10 Jahren 747 M., nach 20 Jahren
2096 M., nach 30 Jahren 4512 M. und nach 50 Jahren
        <pb n="16" />
        ﻿7

1G442 M. Diese Zahlen sind, wie hervorgehoben wird,
ein sehr gutes Agitationsmittel. Einzelne Leute hatten
nach 9 Jahren bereits ein Guthaben von 5000 M. bei der
Sparkasse.

Als besonders wesentlich für den Erfolg wurde es be-
zeichnet, daß die Spartätigkeit in jeder Weise geheim
gehalten wird und daß möglichst weder die anderen
Arbeiter noch der Werkmeister davon Kenntnis haben,
weil die Arbeiter außerordentlich mißtrauisch sind und
teils eine Bekanntgabe an die Steuerbehörde, teils Lohn-
drückerei befürchten. Das Vorgehen der Firma Krupp,
die die Sparbeträge auf der Umschlagklappe der Lohn-
düte vermerkt, wurde als zweckmäßig bezeichnet. Andere
Firmen legen eine besondere Quittung in Form eines
kleinen Kärtchens in die Lohndüte. Die Hauptsache ist
und bleibt das Vertrauen der Arbeiter zur Verwaltung der
Spareinrichtung.

Gestreift wurde auch die Frage, ob die Sparbeträge
im Betriebe Verwendung finden sollen oder möglichst
bald an die öffentliche Sparkasse abzuführen sind. Die
meisten Firmen haben den letzteren Weg eingeschlagen,
einerseits, um die Verantwortung für die Arbeitergelder
nicht zu tragen, andererseits, um das Vertrauen in die
Spareinrichtung möglichst zu stärken. Eine Firma hat
einen Ausweg in der Weise, eingeschlagen, daß sie eine
Hypothek zu einem gewissen Höchstbetrage der gesamten
Spareinlagen auf ihre Betriebe eintragen ließ.

Zum Schlüsse berichtete Dr. Schultze von den Farb-
werken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co. in Leverkusen über
die bei dieser Firma bestehende Alterssparkasse. Sie hat
ausschließlich den Zweck, den Arbeitern die Ansammlung
eines Kapitals für die späteren Lebensjahre zu erleichtern.
Veranlassung zur Gründung hat die Erfahrung gegeben,
daß nur verhältnismäßig wenig Arbeiter einen nennens-
werten Betrag ersparten. Von etwa 3000 Sparern hatten
z. B. nur 13 Prozent ein Guthaben von über 100 M. Es
sollte daher eine Kasse gegründet werden, bei welcher der
Sparer nicht jederzeit die Möglichkeit hat, sein Kapital
zurückzuziehen. Der Beitritt zur Alterssparkasse ist frei-
willig; wer sich aber verpflichtet hat, dauernd einen be-
stimmten Betrag zu zahlen, erhält das Guthaben erst nach
einer bestimmten Zahl von Jahren ausbezahlt. Die Bei-
träge müssen mindestens 50 Pf. pro Woche betragen und
        <pb n="17" />
        ﻿8

dürfen nicht höher sein als 3 M. Die Einlagen werden
mit 5 Prozent verzinst. Das Guthaben wird erst aus-
bezahlt, wenn der Arbeiter 24 Jahre Mitglied der Kasse
ist. Mitglieder können nur Arbeiter werden, die min-
destens ein Jahr bei der Eirma tätig sind. Neben dem
Sparkonto wird für jeden Sparer noch ein besonderes
Konto geführt, auf dem am Schlüsse des Jahres 30 Prozent
der gemachten Einzahlungen gutgeschrieben werden.
Bleibt der Arbeiter 24 Jahre in der Kasse, so erhält er
mit seinen eigenen Ersparnissen den gesamten Zuschuß
mit Zinsen und Zinseszinsen (Zinssatz 5 Prozent) eben-
falls ausbezahlt. Scheidet er früher aus, also bei Lösung
des Arbeitsverhältnisses, so erhält er nur einen Teil des
Zuschusses nach Maßgabe der Dauer seiner Mitglied-
schaft. In besonderen Notfällen kann dem Sparer ein
Teil, unter Umständen das ganze Guthaben zurückbezahlt
werden. Im Werke Leverkusen sind bis jetzt 2242 Mit-
glieder und in Elberfeld 731 Mitglieder der Altersspar-
kasse zu verzeichnen, das sind etwa 85 Prozent der beitritt-
berechtigten Arbeiter. Das Ergebnis kann also als durch-
aus erfreulich bezeichnet werden.
        <pb n="18" />
        ﻿II.	Überblick über das Fabriksparwesen.

Von Dr. Altenrath, Charlottenburg.

Als gegen die Mitte des 19. Jahrhunderts die Spar-
kassen mehr und mehr an Ausdehnung und Bedeutung,
gewannen, wandten sich angesehene Zeitungen in Eng-
land und Deutschland, u. a. auch die „Times“ gegen eine
Förderung dieser Bestrebungen. Man machte den Spar-
kassen zum Vorwürfe, daß sie die Ansprüche der Einleger
vermehren, ohne daß die gemachten Ersparnisse groß
genug wären, dieselben aus ihrer bisherigen Lage heraus-
zureißen; daß sie den Individualismus befördern, indem
sie die Bande von Schuldner und Gläubiger lockern und
auflösen, daß sie den Kredit drücken und die Kapitalien
von nützlichen Unternehmungen zurückhalten; endlich,,
daß sie unnütz seien, solange man den ärmeren Volks-
klassen zuvor nicht die Möglichkeit gebe, überhaupt Er-
sparnisse zu machen. Diesen mehr im kapitalistischen
Geiste gemachten Einwendungen gesellten sich die Ver-
treter des ehernen Lohngesetzes; Lassalle sprach von
dem äußerst untergeordneten und kaum der Rede werten
Nutzen der Sparkassen, und auf einer internationalen
Versammlung in Marseille wurde jeder sparende Arbeiter
zum Verräter gestempelt. Noch in neuerer Zeit ist eine
hervorragende Spareinrichtung in Lüdenscheid von dieser
Seite aufs heftigste und mit Erfolg bekämpft worden. Der
dort für jugendliche Fabrikarbeiter in den 80er Jahren
gegründeten Sparkasse flössen noch im Jahre 1889 aus
49 Fabriken der Stadt alle 14 Tage von 1320 Sparern,
fast ausschließlich im Alter von 14 bis 18 Jahren, nam-
hafte Spareinlagen unmittelbar nach den Löhnen zu, die
am 1. April 1900 31627 dt betrugen. Infolge einer
lebhaften Agitation von sozialdemokratischer Seite, die
vor allem die Bestimmungen hinsichtlich der Rückzahlung
als einen unberechtigten Eingriff in das Selbstbestim-
        <pb n="19" />
        ﻿mungsrecht des Arbeiters und eine unwürdige Bevor-
mundung bezeichnete, ist die Zahl der Sparer auf 164,
die Sparsumme auf 16107 di zusammengeschmolzen.

Diese Agitation war aber wohl in erster Linie gegen
die Beteiligung der Arbeitgeber auf diesem Gebiete ge-
richtet. Im allgemeinen haben sich die Anschauungen ge-
rade auch in den gewerkschaftlichen Arbeiterkreisen von
Grund aus geändert. Das beweist am schlagendsten die
Einrichtung der „Volksfürsorge“, die ja Versicherungs-
und Sparkasse zugleich sein soll.

In der Tat kann auch die weittragende wirtschaftliche
und soziale Bedeutung des Sparens von keinem Ein-
sichtigen, auf welcher Seite er politisch auch immer stehen
mag, verkannt werden. Die Sicherung gegen die Not-
und Wechselfälle des Lebens, die Bewahrung vor dem
Herabsinken und dem wirtschaftlichen und moralischen
Untergang in schlechten Zeiten, endlich und vor allem
auch die Ermöglichung eines allmählichen Aufstieges aus
den unteren in gehobenere Schichten, diese in erster Linie
wirtschaftlichen Vorteile werden mit Recht nachdrücklich
hervor gehoben. Weit wichtiger aber ist die Erziehung des
Menschen, die geistig-sittliche Umwandlung, die mit ihm
vorgeht in dem Augenblick, in dem er anfängt zu sparen
und für seine Zukunft zu sorgen. Wir zählen einen
wichtigen Abschnitt in der Kulturentwicklung der Mensch-
heit von dem Zeitpunkt an, als sie von der Jagd und
Fischerei zum Betriebe des Ackerbaues überging, und zwar
nicht nur deshalb, weil der ganze Lebenszuschnitt jetzt
ein anderer wurde, sondern vor allem auch aus dem
Grunde, weil eine tiefgreifende geistige Umwandlung da-
mit verknüpft war. Die Tatsache, daß der Mensch nicht
mehr von der Hand in den Mund lebt, daß er das Er-
worbene nicht gleich auch wieder verzehrt, daß er vielmehr
in die Zukunft schaut, künftigen Bedarf mit berechnet
und vorausschauend erwirbt, daß er sich nicht mehr von
den Schwankungen der Zeiten so absolut abhängig fühlt,
daß er auch an anderes als an die Befriedigung der
nächsten Bedürfnisse denken kann, das alles macht ihn
zu einem geistig und sittlich ganz anderen Menschen.
Eine ähnliche Wandlung aber, wie wTir sie hier in der Ge-
samtentwicklung' beobachten, geht auch mit dem einzelnen
Menschen vor sich, sobald er nicht mehr in den Tag hinein
lebt, erwirbt und verzehrt, sondern für die Zukunft denkt
        <pb n="20" />
        ﻿11

Tind vorsorgt. Regelmäßiges Sparen bedingt und bewirkt
zugleich eine entwickeltere geistige und moralische Ver-
fassung, stählt den Willen und bewahrt vor sittlicher Ent-
artung.

Wir ersehen hieraus, daß die Anregung und Förde-
rung der Spartätigkeit eine hochbedeutsame sowohl wirt-
schaftliche als auch kulturell-erzieherische Aufgabe ist,
der sich die in Frage kommenden öffentlichen und pri-
vaten Faktoren unter keinen Umständen entziehen können.
Gerade diese soziale Seite des Sparwesens ist auch der
erste und vornehmste Anlaß dazu gewesen, daß man sich
vor allem seit Anfang des vorigen Jahrhunderts zunächst
von privathumanitärer, sodann auch von kommunaler
und in außerdeutschen Ländern auch von staatlicher Seite
uiit größtem Interesse und auch mit glänzendem Erfolge
der Ermöglichung und Förderung der Spartätigkeit an-
genommen hat.

Es ist hier nicht der Ort, diese Entwicklung näher zu
verfolgen. Eines aber verdient unsere volle Aufmerk-
samkeit. Die Sparkassen sind von Anfang an für die
weniger gut situierten Volksschichten gedacht gewesen,
auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten worden. Sowohl in
der Art der Einsammlung der Spargelder als auch in der
Anlage der Kapitalien sowie in der Verwendung der
Überschüsse sollte die soziale Seite des Sparwesens als
einer Einrichtung zur Pflege der wirtschaftlichen und
kulturellen Interessen der Minderbemittelten deutlich und
■so wirkungsvoll wie möglich zur Geltung kommen. Das
ist auch in der staatlichen Einflußnahme auf das Spar-
wesen, so vor allem im preußischen Sparkassenreglement,
hlar und unzweideutig festgestellt. Charakteristisch ist
V} dieser Beziehung vor allem auch die Bestimmung, daß
die Überschüsse in erster Linie für gemeinnützige Zwecke
verwandt werden sollen.

Die Entwicklung hat aber leider die Sparkassen von
dieser grundlegenden Zweckbestimmung in mancher Hin-
sicht, wenn auch nicht ganz, so doch in starkem Maße,
abgedrängt. Wir können das nicht näher verfolgen,
inüssen uns aber vor Augen halten, daß in der Pflege
«ines mehr bankmäßigen Betriebes, in der stärkeren Rück-
sichtnahme auf die Interessen auch der größeren Sparer,
m der Förderung der Grundbesitzinteressen durch die Art
        <pb n="21" />
        ﻿12

der Beleihung und in dem Bestreben, durch erheblicheren
Zinsengewinn und eine entsprechende Verwendung der
Überschüsse auch den alllgemeinen Aufgaben der Kom-
munalwirtschaft zu dienen, Momente liegen, die den
ursprünglichen Charakter der Sparkassen zwar nicht zer-
stört, aber doch im Verhältnisse stark in den Hintergrund
gedrängt haben. Ob und inwieweit diese Entwicklung
notwendig und unvermeidbar war, interessiert uns hier
nicht näher. Ein Moment aber müssen wir besonders
ins Auge fassen, daß nämlich die Pflege und Förderung
der Spartätigkeit in der Art der Einsammlung der Spar-
gelder, der Darbietung von Spargelegenheiten und der
Herausarbeitung von Mitteln zur Anregung der Spar-
t'ätigkeit nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung und
den daraus sich ergebenden Anforderungen Schritt ge-
halten hat. Erst ganz in neuerer Zeit fangen die Spar-
kassen an, sich auf diese Aufgabe zu besinnen, durch ver-
mehrte Einrichtung von Filialen, günstige Anordnung der
Kassenstunden, Einführung der Heimsparkassen, des
Abholesystems, Gewährung von Prämien usw. diesen
Gesichtspunkten Kechnung zu tragen. Dieses Vorgehen
geschieht jedoch im allgemeinen noch sehr zaghaft und
hat im Verhältnisse zur Zahl der Sparkassen erst eine
ganz geringe Verbreitung gefunden.

Die Folgen dieses Zustandes sind daher nicht zu ver-
kennen. Überall liefert der kleingewerbliche Bürgerstand
im Verhältnisse zu seiner Zahl das größte und vor allem
auch spareifrigste Kontingent der Kunden, während der
Arbeiterstand im Verhältnisse viel zu gering vertreten ist.
So entfielen nach den Untersuchungen des Vereins für
Sozialpolitik beim Ofl’enbacher Bankverein nur 16% der
Sparbücher auf Arbeiter, in Mannheim waren es 23%,
in Weinheim, Ladenburg und Heppenheim 8%. Auch
im Landkreise Bonn sparten die Arbeiter verhältnismäßig
am wenigsten.

Hier müssen die Eabriksparkassen eintreten, denn nur
sie sind in der Lage, die Arbeiterschaft mit bester Aus-
sicht auf Erfolg zur Sparsamkeit zu erziehen. Auch die
Fabriksparkassen blicken ebenso wie die Mehrzahl der
anderen Wohlfahrtseinrichtungen der gewerblichen Unter-
nehmungen bereits auf eine längere Entwicklung zurück.
Ihre Aufgabe und demgemäß auch ihr innerer Aufbau
haben sich aber im Laufe der Zeit gewandelt. Früher,
        <pb n="22" />
        ﻿als die öffentlichen Sparkassen noch nicht so verbreitet
waren wie heute, hatten sie vornehmlich den Zweck, den
Arbeitern überhaupt eine Spargelegenheit darzubieten,
während heute ihre ergänzende Tätigkeit im Sinne der
Wohlfahrtspflege und der Erziehung zur Sparsamkeit be-
sonders in den Vordergrund tritt. So ist beispielsweise
nach bayerischen Erhebungen die Zahl der Fabrikspar-
kassen in dem Zeiträume von 1874 bis 1906 im Verhältnisse
zur Zunahme der Eabrikbetriebe nur ganz wenig, nämlich
von 95 auf 116 gewachsen. Manche bedeutende Betriebe
haben ihre Sparkasse aufgegeben, weil eben bei der
starken Vermehrung der Sparstellen der frühere Zweck,
überhaupt einmal eine Spargelegenheit zu bieten, hin-
fällig geworden ist. Die Zahl der Fabriksparkassen älteren
Stiles, die sich lediglich als Darbietung einer Spargelegen-
heit charakterisieren, geht also zurück. Dagegen sind
diejenigen Fabrikspareinrichtungen, bei denen der Wohl-
fahrts- und Erziehungszweck in den Vordergrund gestellt
ist, in erfreulicher Weise in der Zunahme begriffen.
Zahlen stehen hierüber leider nicht zur Verfügung. Aber
wenn man die Berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten
durchblättert, findet man in jedem Jahrgange Mitteilungen
über neue mustergültige Einrichtungen. Es hat sich auch
bereits eine solche Fülle von Organisationsformen und
Variationen aller Art im Aufbau der Fabriksparkassen
herausgebildet, daß kaum eine der anderen in allen
Punkten gleicht.

Es kann nicht meine Aufgabe sein, diese zahlreichen
Verschiedenheiten in ihren Vorteilen und ISTach teilen
einer eingehenden Erörterung zu unterziehen. Vielmehr
wird es darauf ankommen, die Hauptgesichtspunkte, die
bei der Organisation und Verwaltung der Fabrikspar-
kassen im Hinblick auf die Zwecke derselben wichtig er-
scheinen, herauszuarbeiten. Die Spezialberichte werden
dann diese allgemeinen Grundzüge durch die Darlegung
des individuellen Lebens der Einzelerscheinungen näher
beleuchten.

Wenn die Fabriksparkassen gegenüber den sonstigen
Spareinrichtungen, die zweifellos fast überall vorhanden
sein werden, eine selbständige Aufgabe und Bedeutung
haben sollen, so müssen sie in allererster Linie das bieten,
was wir bei den öffentlichen Sparkassen als einen be-
sonders hervorstechenden Mangel beklagen mußten: die
        <pb n="23" />
        ﻿14

möglichste Erleichterung der Einzahlung und eine-
wirkungsvolle Anregung zur Spartätigkeit.

Eine wesentliche Erleichterung der Einzahlung ist-
schon allein durch die Existenz der Eabriksparkasse ge-
geben. Der Arbeiter empfängt seinen Lohn in der Fabrik;
kann er dort auch Einzahlungen auf ein Sparbuch machen,,
so entfällt ohne weiteres der Weg zur Zahlstelle einer
Sparkasse. Es ist nicht nur die Unbequemlichkeit eines
besonderen Ganges, vor allem auch dann, wenn die Kassen-
stunden ungünstig gelegen sind, was dem Sparen hinder-
lich ist. Hinzu kommt noch die Gedankenlosigkeit und
eine gewisse Passivität, die dazu beiträgt, daß man die
einmal empfangenen Beträge verbraucht, wenn nicht ein
direkt sichtbarer Anlaß zum Sparen anregt. In dieser
Beziehung bestehen in den Fabriken noch mehrere Mög-
lichkeiten von ganz verschiedener Wirkung. Erstrebens-
wert ist eine möglichst enge Verbindung der Lohn-
auszahlung mit der Einzahlung auf das Sparbuch. Werden
die Löhne in den einzelnen Werkstätten ausgezahlt,
während Einzahlungen nur auf dem Fabrikbureau ent-
gegengenommen werden, so fehlt schon der unmittelbare
Anlaß zur Spartätigkeit. Eine Eeihe von Firmen gewährt
daher die Möglichkeit, Einzahlungen zu gleicher Zeit und
direkt am Orte der Lohnauszahlung zu machen. Hoch
erfolgreicher ist es, wenn darauf hingewirkt wird, daß
die Arbeiter sich bereit erklären, regelmäßig bei jeder
Lohnzahlung einen bestimmten Betrag zu sparen. Da-
durch wird auch die Mühewaltung des Fabrikbureaus auf
ein Mindestmaß eingeschränkt, da die Abrechnung schema-
tisch auf den Lohndüten erfolgen kann. Ein besonderer
Anlaß zu diesem Verfahren ist vor allem auch dadurch
gegeben, daß häufig Abzüge für Vorschüsse, Lieferung
von Kohlen, Winterkartoffeln u. dgl. gemacht werden
müssen. Ja einzelne Werke sind dazu übergegangen, Vor-
schüsse, bzw. Kredit für derartige Lieferungen nur dann
zu gewähren, wenn der Arbeiter sich gleichzeitig ver-
pflichtet, bestimmte Beträge regelmäßig zu sparen. Da-
durch wird dann ein kleiner Druck ausgeübt, und wir
kommen hiermit zu den Mitteln, die dazu bestimmt sind,
einen direkten Anreiz zur Sparsamkeit zu geben.

Abgesehen von diesem Verfahren, das an einzelnen
Stellen außerordentlich wirkungsvoll gewesen ist, besteht
das gebräuchlichste Mittel, die Sparsamkeit anzuregen,
        <pb n="24" />
        ﻿15

in der Gewährung höherer Leistungen. In der Kegel
geschieht das in der Weise, daß die Firma die Zinsen der
Sparkasse von meist 372% auf 5 bis 6% erhöht. Zuweilen
sind andere Wege beschriften, indem etwa Einzahlungen
von 40 oder 90 Pfennig auf eine halbe oder ganze Mark
abgerundet werden. Im übrigen hat sich in dieser Be-
ziehung ein ganzes System der verschiedenartigsten
Modalitäten herausgebildet, das natürlich nicht in allen
seinen Formen geschildert werden kann.

Zwei Wege verdienen aber noch eine besondere Hervor-
hebung. Das ist in erster Linie die weitverbreitete Ge-
währung von Sparprämien, die unter den verschieden-
artigsten Bedingungen an die Sparer verteilt oder aus-
gelost werden. Damit wird das Lotterieprinzip in das
Sparwesen hineingetragen, ein Vorgehen, über dessen
Zweckmäßigkeit ja die Meinungen geteilt sind. Immerhin
ist nicht zu verkennen, daß hierdurch unter Umständen
ein besonders starker Anreiz zum Sparen gegeben wird.

Besonderes Interesse verdient der Weg, den u. a. die
Useder Hütte, die Schultheiß-Brauerei und die Maggi-
Gesellschaft eingeschlagen haben, die den regulären Zins-
satz für Spareinlagen, die das ganze Geschäftsjahr ge-
standen haben, bis zum Betrage der an die Aktionäre
verteilten Dividende erhöhen. Wir haben also hier eine
eigenartige Verknüpfung des Sparwesens mit der Gewinn-
beteiligung, und es wird der doppelte Erfolg erzielt,
einerseits die Spartätigkeit tatkräftig anzuregen und
andererseits die Sparer mit dem Produktionsinteresse des
Betriebes aufs engste zu verknüpfen. Uaturgemäß müssen
in solchen Fällen gewisse Kautelen geschaffen werden,
insbesondere ist die Verzinsung auf 10 oder 20% be-
schränkt, es ist eine Höchstsumme für Spareinlagen vor-
geschrieben und die Einlegung fremder Gelder verboten.

Diese Spareinlagen mit Dividendenberechtigung arbeiten
natürlich in dem Betriebe mit, ein Verfahren, das von
einer großen Anzahl von Firmen ängstlich vermieden
wird. In diesem Punkte gehen die Meinungen weit aus-
einander, und es würde von besonderem Interesse sein,
wenn die Frage in der Aussprache ein wenig geklärt
werden könnte. Soweit bei den Firmen mit Dividenden-
uerechligung ein gewisses Risiko für den Arbeiter besteht,
lpt dieses durch die Höhe des Gewinnes vollkommen aus-
geglichen. Hier entspricht die Anlage der Gelder im
        <pb n="25" />
        ﻿16

Betriebe dem Sinne des ganzen Systems. Auch bei der
Gewährung einer höheren als der ortsüblichen Verzinsung
könnte man ähnliche Gesichtspunkte geltend machen.
Außerdem können ja auch bis zu einem angemessenen Be-
trage Sicherheiten hinterlegt werden, wie dies tatsächlich
bei einer lieihe von Firmen der Fall ist.

Die Frage steht aber vor allem im engsten Zusammen-
hänge mit dem Grundprobleme des Fabriksparwesens, daß
nämlich das ganze System das volle Vertrauen der Arbeiter-
schaft genießen muß, wenn überhaupt nennenswerte Er-
folge erzielt werden sollen. Wenn auch in dieser Hinsicht
Einzelheiten der Organisation und des Betriebes nicht von
•entscheidender Bedeutung sind, sondern Mängel auf der
einen Seite durch Vorzüge auf der anderen wieder wett-
gemacht werden können, so verlohnt es sich doch, einige
Hauptmomente kurz ins Auge zu fassen.

In erster Linie muß die Gewähr eines ordnungsmäßigen
Betriebes im gesamten Aufbau der Sparkasse gegeben
sein. Wenn von den 116 bayerischen Fabriksparkassen,
die im Jahre 1906 ermittelt wurden, 75 keine festen
schriftlichen Satzungen hatten, so gibt uns das sicher einen
Fingerzeig, weshalb vielfach die Erfolge so gering sind.
Nur bei ungefähr einem Viertel der Kassen war ferner
eine Sicherstellung der Einlagen gegeben. Es ist zweifel-
los sowohl im Interesse der Arbeiterschaft als auch der
Firmen selbst erwünscht, daß die Fabrikspareinrichtungen
auf eine möglichst feste Grundlage gestellt werden. Ob
die Einlagen unter keinen Umständen im Betriebe be-
halten, sondern allemal an die öffentlichen Sparkassen ab-
geführt werden sollen, möchte ich nicht entscheiden. Eine
wesentliche Stärkung des Vertrauens werden die Ein-
richtungen zweifellos dann erfahren, wenn, wie das in
einzelnen Betrieben vorgesehen ist, die Arbeiter in irgend
einer Weise an der Verwaltung und Kontrolle mitbeteiligt
sind.

Weit wichtiger für den Erfolg der Fabriksparkassen
ist es aber, d,em Arbeiter die feste Überzeugung zu ver-
mitteln, daß seine Spartätigkeit, bzw. das Bekanntwerden
derselben ihm auf der anderen Seite keinen Schaden
bringt. Ein überall hervorstechender Zug ist bei den
kleinen Leuten das Mißtrauen. Zunächst fürchtet man,
daß das Sparen der Steuerbehörde oder sonstigen Personen
bekannt werden möchte und daß man infolgedessen mit
        <pb n="26" />
        ﻿17

Forderungen hervortreten könnte. Vollste Geheimhaltung
und ständig wiederholte Zusicherung der Geheimhaltung
sind daher notwendig. Wie weit dieses Mißtrauen geht,
dafür nur ein Beispiel. Bei einer vornehmlich von kleinen
Leuten frequentierten Sparkasse in Offenbach mußte das
Wartezimmer vom Schalterraume getrennt werden. In
dem letzteren wird immer nur eine Person abgefertigt.
Die Sparer werden nicht mit dem Namen aufgerufen,
sondern nach Nummern.

Im Fabrikbetriebe kommt dazu noch die Furcht, daß
der Arbeitgeber oder zum mindesten die Meister die
Kenntnis des Sparens zum Lohndrucke benutzen möchten.
Die Meister haben das auch erfahrungsgemäß vielfach
versucht. Man ist daher beispielsweise dazu übergegangen,
die Sparsummen auf den Lohndüten durch einen Ein-
schlag zu verdecken oder in anderer Weise für Geheim-
haltung zu sorgen. Außerdem ist aber hier wie überall
die Persönlichkeit von entscheidender Bedeutung. Wenn
die Verwaltung der Sparkasse in den Händen eines
Mannes liegt, der sich das volle Vertrauen der Arbeiter
zu gewinnen versteht, der ihnen mit Rat und Tat zur Seite
steht, die Spartätigkeit durch geeigneten Zuspruch anregt
und auch darauf sieht, daß nicht in leichtsinniger Weise
Abhebungen erfolgen, dann sind Einzelheiten der Organi-
sation von verhältnismäßig untergeordneter Bedeutung.
Grundforderung bei allen Fabriksparkassen sollte es also
sein, eine besonders geeignete Persönlichkeit mit der Ver-
waltung zu betrauen.

Eine Besonderheit im Fabriksparwesen bilden die
Jugendsparkassen. Seit einer ganzen Reihe von Jahren
tat sich die Gesetzgebung bemüht, Vorkehrungen zu
treffen, daß die jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen,
die verhältnismäßig früh erhebliche Lohneinnahmen
haben, nicht die ganzen Beträge vergeuden und auf diese
Weise, wenn sie nicht der sittlichen Verwahrlosung an-
heimfallen, es zum mindesten versäumen, durch ein
kleines Sparkapital die Grundlage für ihren späteren
Hausstand zu legen. Schon im Jahre 1891 erhielten die
Gemeinden das Recht, festzusetzen, daß der Lohn der
minderjährigen Arbeiter an die Eltern oder Vormünder
ausgezahlt werden solle. Im Jahre 1900 wurden die Lohn-
zahlungsbücher eingeführt. Andere gesetzliche Bestim-
mungen verfolgten ähnliche Zwecke. Alle diese Maß-

Flugschriften. 8.	2
        <pb n="27" />
        ﻿18

nahmen sind aber, wie insbesondere die letztjährigen Er-
hebungen der Gewerbeaufsichtsbeamten gezeigt haben, auf
dem Papiere geblieben. Eltern und Arbeitgeber müssen
ratlos Zusehen, wie das Geld in unsinniger Weise ver-
geudet wird und eine große Schar von Jugendlichen
körperlich und sittlich zugrunde geht. Jeder Versuch
mit irgendwelchen Machtmitteln muß scheitern, solange
der Jugendliche in der Lage ist, einen anderen Betrieb
oder einen anderen Ort aufzusuchen, an dem man ihm
keine Vorschriften macht und keine Schranken auferlegt.

Um diesem Übelstand einigermaßen zu begegnen, hat
eine Reihe von Betrieben besondere Jugendsparkassen
eingerichtet. In der Regel handelt es sich um Zwangs-
sparkassen, die bestimmte Pflichtbeiträge erheben und die
Einlagen etwa bis zum 21. oder 24. Lebensjahre sperren.
Mustergültig ist die Jugendsparkasse der Württembergi-
schen Metallwarenfabrik in Geislingen St.

Als in den 90 er Jahren der damalige Düsseldorfer Re-
gierungspräsident von Rheinbaben die von der Bergi-
schen Stahlindustrie auf ähnlicher Grundlage geschaffene
Einrichtung den Arbeitgebern zur Nachahmung empfahl,
wandte sich Eranz Brandts in einem Vortrag im Links-
rheinischen Verein für Gemeinwohl gegen die Einführung
des Sparzwanges für jugendliche Arbeiter. Er führte
hauptsächlich drei Gründe an: der Sparzwang könne von
einem großen Teile der Arbeiter als Eingriff in die natür-
lichen Rechte der Eltern wie der direkt Beteiligten an-
gesehen werden; ferner gehe die erzieherische Seite des
Sparens fast ganz verloren, wenn man sich nicht an die
Einsicht und den guten Willen wende, sondern mit Zwang
vorgehe; endlich müßten ohnehin eine Reihe von • Eällen
wegen Bedürftigkeit der Eltern oder aus anderen Gründen
wegfallen. Das erste Argument würde gegen alle Wohl-
fahrtseinrichtungen mit Zwangscharakter geltend gemacht
werden können, und außerdem ist es fraglich, ob nicht
die Eltern in großer Zahl den Zwang zum Sparen bei
ihren Kindern, auf die sie selbst oft in diesen Dingen nur
wenig Einfluß mehr haben, geradezu begrüßen. Die er-
ziehliche Seite kann durch einen Ausbau des Systems nach
dem Muster der Württembergischen Metallwarenfabrik
voll zur Geltung gebracht werden. Was endlich die Be-
sonderheiten einzelner Eälle angeht, so müssen diese selbst-
verständlich berücksichtigt werden. Jedenfalls sind zahl-
        <pb n="28" />
        ﻿19

reiche Persönlichkeiten, die es mit der Jugend gut meinen,
der Ansicht, daß allgemein ein gesetzlicher Sparzwang für
die Jugendlichen eingeführt werden müsse. Ich stelle
den Gedanken zur Diskussion, ohne ihn mir zu eigen zu
machen.

Zum Schlüsse mögen noch zwei allgemeine Gesichts-
punkte für das gesamte Fabriksparwesen besonders her-
vorgehoben werden. Es wird des öfteren auch von Arbeit-
geberseite eingewandt, bei den heutigen hohen Auf-
wendungen für Wohnung und Lebensunterhalt sei der
Arbeiter gar nicht in der Lage, von seinem Lohne noch
etwas zu erübrigen. Das ist in doppelter Hinsicht ver-
fehlt. Die Spareinlagen sind doch in erster Linie Kück-
lagen für besondere Fälle von Not, Krankheit u. dgl.
Wer also behauptet, der Arbeiter sei nicht in der Lage,
für derartige Fälle Ersparnisse zu machen, behauptet da-
mit gleichzeitig, der Arbeiter müsse notgedrungen in
solchen Fällen der Allgemeinheit, also der Armenpflege
zur Last fallen. Vor allem aber berücksichtigt der Ein-
wand eines nicht. Das Wesen des Sparens liegt doch ge-
rade darin, daß durch Zurücklegung kleiner und aller-
kleinster Beträge, vorausgesetzt, daß sie regelmäßig ge-
schieht, allmählich eine verhältnismäßig bedeutende
Summe zusammenkommt. Außerdem liegt der den mate-
riellen weit übersteigende ethische Nutzen des Sparens ganz
allein in der Tatsache, daß überhaupt gespart wird, nicht
darin, daß möglicht hohe Beträge zusammengebracht
werden. Das Bestreben wird also vor allem darauf ge-
richtet sein müssen, einen möglichst hohen Prozentsatz
der Arbeiterschaft an regelmäßiges Sparen zu gewöhnen,
mag es sich auch im Einzelfalle nur um ganz kleine Be-
träge handeln.

Sodann ist noch ein zweiter Gesichtspunkt speziell für
den Arbeitgeber von Bedeutung. Das Wesen jeder Fabrik-
wohlfahrtseinrichtung besteht darin, daß sie beiden Teilen,
sowohl dem Arbeitgeber wie dem Arbeitnehmer, Vorteil
bringt und bringen muß. Bei den Fabriksparkassen, die
dem Arbeiter eine verhältnismäßig hohe Verzinsung ge-
währen, könnte es scheinen, als ob der Vorteil ganz auf
seiner Seite wäre. Das ist aber durchaus nicht der Fall.
Es muß immer neben der materiellen auch die sittliche
Seite des Sparens im Auge behalten werden. Das Sparen
niacht den Arbeiter zu einem ganz anders denkenden und

9*
        <pb n="29" />
        ﻿20

handelnden Menschen. Diejenigen Arbeiter aber, die
nicht ihre ganzen Einnahmen auch verbrauchen, die
Willensfestigkeit und Einsicht genug haben, in die Zu-
kunft zu schauen, für sich und die Ihrigen einen Not-
pfennig zurückzulegen, sind für den Unternehmer ungleich
wertvoller als diejenigen, die nur von der Hand in den
Mund leben. Sie werden ohne weiteres viel zuverlässiger,
besonnener und im Arbeitsverhältnis ausdauernder sein
als die anderen. Die politische Seite will ich ganz aus
dem Spiele lassen, obwohl sich auch darüber einiges sagen
ließe. Wir sehen jedenfalls, daß der Unternehmer im
eigensten Interesse handelt, wenn er seine Arbeiter zur
Sparsamkeit erzieht.

Daß auf diesem Eelde noch außerordentlich viel zu tun
bleibt, beweist allein die Tatsache, daß in Preußen im
Jahre 1907 auf 100 Einwohner 30 Sparbücher entfielen,
während in Schweden 38, in Norwegen 39, in der Schweiz
42 und in Dänemark 48 Sparbücher auf 100 Einwohner
kamen. Möge es den Arbeitgebern gelingen, dazu bei-
zutragen, daß auch in Deutschland ähnliche Erfolge er-
zielt werden, zum Besten der Arbeiterschaft und auch der
Industrie.
        <pb n="30" />
        ﻿III.	Sparkassen für jugendliche Arbeiter.

1.	Die Spareinrichtung der Bergischen Stahl-
industrie.

Von Geh. Kommerzienrat Moritz Böker, Remscheid.

Ich will kurz über die Erfahrungen einer bestimmten
Fabriksparkasse sprechen, und zwar handelt es sich um
die Spareinrichtung meiner Firma, der Bergischen
Stahlindustrie in Remscheid, die am 1. Oktober 1887
ins Leben trat, mithin eine mehr als 25 jährige Wirk-
samkeit hat, so daß es berechtigt erscheinen dürfte, die
Ergebnisse derselben hier anzuführen.

Die Veranlassung zur Einrichtung der Sparkasse war
seinerzeit meine Wahrnehmung, daß recht viele Arbeiter
Wechselverbindlichkeiten eingegangen waren, wodurch sie
häufig in Verlegenheit kamen und dann meine Hilfe in
Anspruch nahmen. Diese Verbindlichkeiten waren viel-
fach entstanden bei der Heirat. Da in jener Zeit die
Abzahlungsgeschäfte noch nicht so entwickelt waren wie
heute, wurde der nötige Hausrat, wenn geheiratet werden
mußte und die Barmittel fehlten, gegen Wechsel gekauft,
worauf Abzahlungen vereinbart wurden. Konnten die-
selben nicht eingehalten werden, dann mußten die Wechsel
prolongiert werden, was natürlich Geld kostete. Was
schließlich ein Arbeiter auf diese Weise für die gemachten
Anschaffungen bezahlt hatte, konnte man gar nicht fest-
stellen. Dieselben Geschäfte wiederholten sich bei späterem
Bedarf im Haushalte. Bei den heutigen Abzahlungs-
geschäften spielt sich die Sache für den Arbeiter gleich
ungünstig ab.

Zunächst um diesem Übelstand abzuhelfen, sodann um
den Sparsinn zu fördern und schließlich auch um dem
        <pb n="31" />
        ﻿22

jugendlichen Arbeiter einen gewissen Teil seines Ver-
dienstes den in manchen Fällen zu weit gehenden An-
sprüchen seiner Familie gegenüber zu sichern, wurde
unsere Spareinrichtung ins Leben gerufen.

Während der junge Mann, der Beamter, Arzt, Kauf-
mann oder was sonst werden will, für die Vorbereitung
auf seinen Beruf meist größere Mittel aufzuwenden hat
und erst in späteren Jahren in die Möglichkeit des
Sparens kommt, kann der jugendliche Arbeiter schon
frühzeitig ans Sparen denken. Bei der Entwicklung der
modernen Arbeitsweise nähert sich der Verdienst des
jugendlichen Arbeiters rasch dem des älteren und ver-
heirateten Arbeiters, er ist mithin in der Lage, unter allen
Umständen von seinem Lohne etwas zurückzulegen.

Auf dieser Grundlage ergänzte die Bergische Stahl-
industrie im Jahre 1887 ihre Fabrikordnung, indem
sie einen Sparzwang für jugendliche Arbeiter bis zum
25. Lebensjahre — bezw. bis zur Verheiratung — ein-
führte. Es wurde dabei bestimmt, daß etwa 5°/0 vom Ver-
dienst — in runden Zahlen je nach dem Lebensalter be-
rechnet — eingehalten werden sollten. Die übrigen Ar-
beiter konnten die Einrichtung freiwillig benutzen. Ich
will die Einzelbestimmungen nicht anführen, es sei nur
erwähnt, daß die eingehaltenen Beträge vierteljährlich der
städtischen Sparkasse zur Eintragung in die Bücher der
einzelnen Sparer überwiesen werden. Die Sparkasse ver-
zinst die Guthaben der Sparer mit 4%, die Bergische
Stahlindustrie gibt eine Zuschußprämie von 2%.

Über die Entwicklung der Kasse kann ich nun folgende
Mitteilungen machen. Wie bereits erwähnt, trat sie am
1. Oktober 1887 ins Leben; beim ersten Abschluß am
1. Juli 1889, also nach 1®/* Jahren, waren 200 Sparer

vorhanden, die........................... 15 500,24 oll

eingelegt und............................ 3 843,28 „

zurückgezogen hatten, so daß............. 11656,96 Ji

im Bestände verblieben. Die Anzahl der Sparer hat sich
bis heute verzehnfacht, sie beträgt ungefähr 2000 bei einer
fünffach größeren Arbeiterschaft. In dem Zeiträume vom
1. Oktober 1887 bis 31. Dezember 1912 sind im ganzen
an Sparbeträgen-Zinsen Prämien gutgeschrieben worden
1 155 286,05 M. Beim Austritt aus der Beschäftigung
wurden zurückgezogen 206 379,97 &lt;M.
        <pb n="32" />
        ﻿23

Es wurden lierausgenomrnen:

bei der Verheiratung................... 95 630,19 dH

für den Haushalt............. 112062,54	„

während der Militärzeit....... 17875,99	„

bei dringendem Bedarf im Haushalt	.	.	514473,42	„

so daß ein Guthaben verblieb von	.	.	.	208 863,94	„

zusammen	.	.	.	1155286,05	dH.

Der heutige Einlagebestand macht 235 267,10 dH aus.

Das Verhältnis dieser Zahlen bleibt merkwürdigerweise
konstant, wenigstens ist seit 1905 eine Veränderung nicht
ein getreten.

Wenn man nun die Erage aufwirft, ob denn mit dieser
Entwicklung der Zweck der Einrichtung, die, wie
ich zugeben muß, nicht unerhebliche Arbeit verursacht,
erfüllt wird, so kann man ja bei der Beurteilung der
Zahlen geteilter Meinung sein, ich möchte die Erage aber
doch entschieden bejahen; denn die zurückgezogenen Be-
träge haben meines Erachtens zum größten Teile ihre
Zweckbestimmung gefunden, sie sind für notwendige und,
soweit wir es beurteilen können, dauernde Anschaffungen
benutzt worden, die ohne die Spareinrichtung unterblieben
wären oder nur mit Hilfe der kostspieligen Abzahlungs-
geschäfte oder mit Vorschüssen des Arbeitgebers auf den
Lohn hätten gemacht werden können. Diese Vorschüsse
sind nicht nur eine lästige Sache, sondern auch recht übel,
nieine Firma sucht sie gänzlich auszuschalten. Kann
einmal eine Hilfe nicht versagt werden, so verweisen wir
den Arbeiter auf die Spareinrichtung, die das Bedürfnis
in Verbindung mit dem Wohlfahrtsbureau der Eirma ge-
nauer zu untersuchen hat.

Dm diesen verschiedenartigen Ansprüchen gerecht zu
werden, ist die Sparkasse nicht nur Darlehnskasse, sondern
auch Vorschußkasse; sie eröffnet dem Arbeiter eventuell
em Sparkonto mit einem Vorschüsse gegen die Verpflich-
tung, sich einen bestimmten Betrag von der Löhnung ein-
balten zu lassen. In der Hegel läßt der Arbeiter nicht
nach, wenn der Vorschuß erledigt ist, und bleibt Sparer.

Die Beschaffung eines Kohlenvorrats sowie die Ein-
lagerung von Lebensmitteln für den Winter, die Hiick-
stellung des Mietbetrages und die Abtragung vonDarlehen*)

*) Die Darlehen zum Eigentumserwerbe werden aus der Rücklage
der Arbeiter-Pensions-Witwen- und Waisenkasse der Pinna hergegeben.
        <pb n="33" />
        ﻿24

nebst Zinsen für den Eigentumserwerb werden gleichfalls
durch die Sparkasse vermittelt.

Hieraus erklärt sich der hohe Prozentsatz der Sparer
bei meiner Gesellschaft, der 80% der Arbeiterschaft
beträgt. IndeJß wurde die Sparkasse z. B. im letzten Ge-
schäftsjahre nur von 175 Sparern für Darlehens- und Vor-
schußzwecke in Anspruch genommen, so daß sie heute
über 1825 reguläre Sparer verfügt.

Was nun die mit den Fabriksparkassen stellenweise
verbundenen Sperrungen für diesen oder jenen Zweck an-
belangt, so halte ich davon im allgemeinen nicht viel, wenn
ja auch der Standpunkt „ich will mir die Arbeit nicht
umsonst gemacht haben“ — vielleicht eine gewisse Be-
rechtigung hat.

Beim jugendlichen Arbeiter ist der Zwang angebracht,
wie die Jugend ja in allem unter Zwang steht, beim er-
wachsenen Arbeiter soll man die freie Verfügung über
das Ersparte nicht mehr einschränken, als unbedingt er-
forderlich ist. Beim Austritt aus der Beschäftigung in
der Fabrik beschränken wir uns darauf, das Sparguthaben
niemals in bar, sondern nur in einem eingezahlten öffent-
lichen Sparkassenbuch oder in der Überweisung des Spar-
betrages an die Sparkasse des zukünftigen Wohnorts be-
hufs Eintragung auszuzahlen.

Irgendwelche Schwierigkeiten sind uns bei Einführung
der Spareinrichtung, speziell des Zwanges für jugendliche
Arbeiter, nicht erwachsen. Die Sozialdemokratie hat sich
um dieselbe in früheren Jahren kaum gekümmert, erst in
letzter Zeit werden heftige Angriffe in den Zeitungen
der Sozialdemokratie erhoben, die in Ausdrücken wie
„freche Bevormundungssucht der Unternehmer, welche
direkt gegen die guten Sitten verstoße“ gipfeln. Ich er-
blicke darin das Bemühen, den angeregten Sparsinn und
die Sparmöglichkeit den gewerkschaftlichen Unter-
nehmungen, den Konsumgenossenschaften und der neuer-
dings ins Leben gerufenen Volkster Sicherung zu-
zuführen. Wenn es sich um Erspartes handelt, pflegt
der Arbeiter recht mißtrauisch zu sein, und es muß sich
für ihn erst erweisen, ob die gewerkschaftlichen Depot-
stellen auch ebenso sicher sind wie die städtischen Spar-
kassen.
        <pb n="34" />
        ﻿25



2.	Die Spareinrichtung des Alexanderwerks
A. von der Nahmer in Kemscheid.

Von Syndikus Richter, Remscheid.

Bei der von mir vertretenen Firma, der A.-G. Alexander-
werk A. von der Vahmer in Remscheid, ist die Organi-
sation der Zwangssparkasse etwa die gleiche wie bei der
Bergischen Stahlindustrie in Remscheid, deren Leiter,
Herr Geheimrat Böker, auf dem Gebiete des Fabrikspar-
kassenwesens bahnbrechend gewesen ist.

Auch bei uns wurde — und zwar im Jahre 1896 in-
folge von Anregungen des Herrn Regierungspräsidenten
in Düsseldorf und des Remscheider Vereins für Gemein-
wohl — durch entsprechende Bestimmungen der Arbeits-
ordnung eine Spareinrichtung mit Sparzwang für un-
verheiratete Arbeiter und Arbeiterinnen bis zum voll-
endeten 25. Lebensjahre geschaffen. Die Sparbeträge, die
bei den vierzehntägigen Löhnungen zur Einzahlung in die
städtische Sparkasse zu Remscheid eingehalten werden,
richten sich nach dem Alter der Arbeiter. Sie beginnen
mit 0,60 dH bei vierzehnjährigen Arbeitern (etwa 5% ihres
Arbeitslohnes) und steigen dann von Jahr zu Jahr um je
0,20 &lt;M bis zum Betrage von 2,00 dfl für die Altersstufe von
21 Jahren; dieser Betrag bleibt auch für die Altersstufen
nach dem 21. bis zum vollendeten 25. Lebensjahre be-
stehen. Zu den jährlichen Zinsen der städtischen Spar-
kasse von 4% bezahlt der Wohlfahrtsfonds der Firma
2% vom ersparten Kapital als Prämie. Das Sparkassen-
buch gilt bei unserer Einrichtung in der Weise als
gesperrt, daß bis zum erfüllten 25. Lebensjahre des Sparers
nur bei Gründung eines eigenen Hausstandes oder bei
Ableistung: der Militärdienstpflicht oder in Notfällen Aus-
zahlungen stattfinden können. Auch unsere Firma ver-
folgt mit der Einrichtung neben der Erziehung der
Arbeiterjugend zur Sparsamkeit im allgemeinen haupt-
sächlich den Zweck, den Arbeitern bei der Gründung eines
eigenen Hausstandes die Mittel an die Hand zu geben,
die es ihnen ermöglichen, die notwendigsten Möbel gegen
Barzahlung zu beschaffen, denn wir alle wissen ja, welche
Fülle von Elend in Arbeiterfamilien meist aus der Tat-
sache entspringt, daß die Möbel auf Abzahlung entnommen
sind und der Ehebund infolge der hierdurch verursachten
Schulden auf einer durchaus ungesunden Grundlage ge-
        <pb n="35" />
        ﻿26

schlossen wird. Bedauerlicherweise wird dieser Zweck —
wie auch wir bei unserer Birma erfahren haben — viel-
fach nicht erreicht, denn der Sparzwang ist nur so lange
von Wert, als der Arbeiter bei der Birma verbleibt; tritt
er aus, dann hat die Birma nach Lage der heutigen Ver-
hältnisse keinerlei Mittel an der Hand, die in so schöner
Weise durch Abzug vom Lohne angesammelte Summe für
die mit der Zwangssparkasse verfolgten Zwecke zurück-
zuhalten, sie muß vielmehr dem austretenden Arbeiter
verabfolgt werden, und tatenlos muß man Zusehen, wie
das schöne Geld den Weg alles Irdischen geht und vom
Arbeiter oft in leichtfertiger Weise verjubelt wird. Ja,
wenn bei allen oder wenigstens der Mehrzahl der gleich-
artigen Betriebe der Sparzwang für jugendliche Arbeiter
eingeführt wäre, dann ließen sich vielleicht auch durch
Vereinbarung der betreffenden Birmen untereinander
Mittel und Wege finden, die von austretenden Arbeitern
angesammelten Gelder vor leichtfertigem Ausgeben zu be-
wahren. Der von mir geschilderte Mißstand bezieht sich
naturgemäß besonders auf Babrikbetriebe, die unter
starkem Arbeiterwechsel zu leiden haben. Der leicht-
fertigen Verwendung der angesammelten Spargelder durch
austretende Arbeiter sucht bei der Bergischen Stahl-
industrie eine Bestimmung der Arbeitsordnung in etwas
vorzubeugen, welche lautet: „Auf Verlangen vermittelt
die Spareinrichtung sowohl die Überweisung von Spar-
einlagen Abziehender an eine andere Sparkasse als die
Einziehung von Einlagen aus auswärtigen Sparkassen für
Zugezogene.“ Da jedoch ein Zwang nicht ausgeübt werden
kann, wird sich die Benutzung der in dankenswerter
Weise zur Verfügung gestellten Vermittlung sicher nur
in engen Grenzen halten- Auf die Bedenken, die gegen
den Sparzwang für jugendliche Arbeiter im allgemeinen
erhoben worden sind, will ich hier nicht näher eingehen,
sondern nur mit Bezug auf die besonderen Verhältnisse
meiner Birma bemerken, daß manchem Mißerfolge bei
unserer Zwangssparkasse auch eine ganze 'Reihe schöner
Erfolge gegenübersteht, die nur für das Weiterbestehen
dieser Einrichtung sprechen können. Unsere Zwangs-
sparkasse zählt zurzeit 486 Sparer, die in jeder vierzehn-
tägigen Löhnung etwa 800 dl sparen; dieser Betrag ist
natürlich je nach Aus- und Eintritt von Arbeitern fort-
gesetzten Schwankungen unterworfen.
        <pb n="36" />
        ﻿

— 27, —

Wie bei der Bergisehen Stahlindustrie stellte unsere
Arbeitsordnung die Benutzung der Spareinrichtung allen
verheirateten und allen Arbeitern über 25 Jahre frei.
Während nun die Bergische Stahlindustrie mit dieser Be-
stimmung, wie aus dem Vorträge des Herrn Geheimrat
Böker hervorging, die besten Erfolge erzielt hat, brachte
sie uns nur ganz vereinzelt freiwillige Sparer. Die Gründe
hierfür werden mannigfacher Art sein. Einmal kann die
Bergische Stahlindustrie bei der Art der von ihr her-
gestellten schweren Artikel -wesentlich höhere Löhne zahlen
(soviel mir bekannt, verdienen etwa 50% ihrer Arbeiter
über 6 ofl, während es bei meiner Eirma nur etwa 16%
sin d), sodann aber wird ein indirekter Sparzwang insofern
ausgeübt, als der Bezug von Kohlen, die die Firma zu
den Selbstkosten abgibt, und die Gewährung von Vor-
schuß von dem Vorhandensein eines bestimmten Spar-
guthabens abhängig gemacht werden. Ein solcher in-
direkter Sparzwang dürfte durchaus zweckmäßig sein,
denn den Arbeitern kann es nur angenehm sein, wenn
z- B. die Beträge für Kohlen nach und nach in ganz
kleinen Baten angesammelt werden, während es sonst für
sie ziemlich drückend wäre, den Betrag auf einmal oder
in.zwei Baten zahlen zu müssen. Da es —- wie gesagt —
bei unserer Eirma nach Erledigung des Sparzwanges nicht
gelang, eine nennenswerte Anzahl freiwilliger Sparer zu
bekommen, so wurde im Oktober 1910 zwecks Förderung
des freiwilligen Sparens unter der Arbeiterschaft neben
der seitherigen Zwangssparkasse eine Spareinrichtung für
freiwillige Sparer ins Leben gerufen. Diese Sparein-
richtung soll den verheirateten und den ledigen Arbeitern
Über 25 Jahre Gelegenheit zur sicheren und gutverzins-
hchen Anlage von Ersparnissen geben. Dabei ist der Be-
fi-ig der Mindesteinlage auf 1 di für die vierzehn tägige
Löhnung festgesetzt, so daß es auch den Arbeitern mit
Weniger hohem Verdienste möglich ist, sich an der Spar-
einrichtung Zu beteiligen. Als besondere Vorteile werden
geboten: eine Verzinsung der Einlagen mit 6% (1%
seitens der städtischen Sparkasse und 2% seitens der
Birma) und die Gewährung von Prämien für beharrliches
Sparen. Die Arbeiter, die ein Jahr lang ununterbrochen
gespart haben, nehmen an der jährlichen Verlosung der
Sparprämien im Gesamtbeträge von 500 dl (ein erster
Breis von 100 dl, zwei zweite Preise von je 75 dl, drei
        <pb n="37" />
        ﻿28





dritte Preise von ;je 50 dll und vier vierte Preise von je
25 JC) teil, die unter Leitung des Vorstandes der Betriebs-
krankenkasse erfolgt.

Heute, nach 2V2 jährigem Bestehen, zählt die freiwillige
Spareinrichtung 171 Sparer mit einem Gesamtspargut-
haben von 31673,40 &lt;M. Wenn sich diese Zahlen gegen-
über denen der Bergischen Stahlindustrie auch sehr be-
scheiden ausnehmen, so ist doch aus ihnen zu erkennen,
daß wir auf dem von uns beschrittenen Wege gegen früher
einen wesentlichen Fortschritt errungen haben, der für die
Zukunft zu den besten Hoffnungen berechtigt. In unseren
Bemscheider Betrieben werden zurzeit 1650 Arbeiter be-
schäftigt, rechnet man hiervon etwa 200 Ausländer
(Ungarn, Italiener usw.) ab, die zu den Spareinrichtungen
nicht zugelassen sind, so ergibt sich, daß rund 45% unserer
Arbeiter sparen.

3.	Die Jugendspareinricbtimg derTucli- und Flaneil-
fabriken Hermann Levin G. m. b. H. in Göttingen.

Von Prokurist Behrens, Göttingen.

Um die Spartätigkeit der jugendlichen Arbeiter be-
sonders anzuregen und weil erfahrungsgemäß von diesen
so mancherlei Geld unnötig ausgegeben wird, wurden von
der Firma H. Levin im Jahre 1897 mit rückwirkender
Kraft bis zum Jahre 1891 Zusatzbestimmungen erlassen,
wonach den jugendlichen Arbeitern Prämien in Aus-
sicht gestellt wurden, wenn sie ihren Sparkassenbüchern
größere Beträge als bisher zuführen würden. Unsere
Firma wurde dabei von dem Gedanken geleitet, das
Verantwortlichkeitsgefühl ihrer Arbeiter zu erhöhen und
sie dazu zu erziehen, im Falle der Not bei Bestreitung
dringender Ausgaben selbst eintreten zu können.
Des öfteren hat die Firma durch diese Fürsorge auch
die Genugtuung gehabt, ihren Arbeitern die Einrich-
tung eines eigenen Haushalts wesentlich zu erleichtern
und ihnen den Erwerb von Grundeigentum zu ermög-
lichen. — Diese Zusatzbestimmungen gewähren nun allen
denjenigen, die im Alter von 14—16 Jahren bei uns
in Arbeit treten und ohne Arbeitsunterbrechung in sieben,
bzw. in fünf aufeinanderfolgenden Jahren sich durch
regelmäßig wöchentlich zu zahlende Einlagen in Mindest-
höhe von 90 Pf. ein kleines Kapital ersparen, bei Voll-
        <pb n="38" />
        ﻿29

endung des 21. Lebensjahres eine Belohnung. Daß der
jugendliche Arbeiter diesen Mindestbetrag von 90 Pf.
sparen soll, muß durch eine schriftliche Erklärung des
gesetzlichen Vertreters zum Ausdrucke gebracht werden.

Die Prämien betragen:-

20	dl,	wenn	die Sparsumme mehr	als	150	dl,

,,	„	,,	„	,,	„	200	,,

^0	,,	,,	„	,,	„	, „	250	„

00	,,	,,	,,	,,	„	„	300	,,

ausmacht. Voraussetzung ist selbstverständlich, daß die
Einlagen aus eigenen Ersparnissen herrühren müssen,
indes unsere Firma sich verpflichtet, den Anfangslohn für
den Tag um 10 Pf. = 60 Pf. für die Woche zu erhöhen,
Wodurch das Mehr der Spareinlage für den Sparer be-
reits voll ausgeglichen wird. Die fälligen Prämien werden
Unter Anzeige an die Empfänger den Sparkassenbüchern
zugeschrieben. Wenn der Arbeiter oder die Arbeiterin vor
dem 21. Lebensjahr aus der Beschäftigung bei der Firma
freiwillig oder unfreiwillig ausscheidet, so erlöschen die
-Ansprüche an die Prämienzahlung, dagegen werden Krank-
heit und Militärdienst als Arbeitszeit gerechnet.

An Prämien wurden bis zum März 1913 gezahlt:

17 ä	20	dl	—	340	S,

14 ä	30	„	=	420	„

17 ä	50	„	=	850	„

76 ä	60	„	=	4560	„

124 Empfäflgerm. 6170 dl.
        <pb n="39" />
        ﻿IV.	Spareinrichtungen für Erwachsene.

1.	Die Sparkasse der Firma Fried. Krupp, A.-GL,

Essen.

Vom Leiter der Kruppschen Sparkasse Herrn Volle in Essen.

Die Firma Krupp hat es sich von jeher angelegen sein
lassen, den Sparsinn unter den Angehörigen ihrer Werke
zu pflegen und zu fördern.

Seit Jahrzehnten schon ist es den Arbeitern und Be-
amten der Essener Gußstahlfabrik gestattet, Ersparnisse
bei der Firma durch Einzahlungen in bar anzulegen. Die
Verzinsung erfolgt mit 5%.

Der Verkehr mit den Sparern wickelt sich ab wie bei
den öffentlichen Sparkassen; es kommen Quittungsbücher
zur Ausgabe, in denen sämtliche Einlagen, Entnahmen
und Zinsengutschriften vermerkt werden. Rückzahlungen
können jederzeit gefordert werden, und zwar im allge-
meinen in beliebiger Höhe; von der ausbedungenen drei-
monatigen Kündigungsfrist wird nur in Ausnahmefällen
(bei begründeten Einsprüchen usw.) Gebrauch gemacht.
Für die Spargelder ist eine besondere Deckung in Wert-
papieren vorhanden, die einen Zinszuschuß aus Mitteln der
Firma von etwa 1% erfordert. Rund 5000 Arbeiter und
1000 kleinere Beamte, Meister, Bureaugehilfen usw. sind
an dieser Einrichtung mit einem Kapitale von über
16 Millionen Mark beteiligt. Auf die beteiligten 5000
Arbeiter entfällt ein Durchschnittsguthaben von annähernd
2000 c/H, auf die Beamten durchschnittlich 3500 dt.

Ferner ist von den älteren Einrichtungen zu nennen:

Die Anlegung von Ersparnissen bei der Sparkasse in
Essen durch Vermittlung der Verkaufsstellen unserer
Konsumanstalt. Die Verkaufsstellen nehmen dieQuittungs-
bücher mit den Beträgen gegen Empfangsbescheinigung
        <pb n="40" />
        ﻿— 31 —

an, befördern die Bücher und Gelder zum Zwecke der
Gutschrift zur städtischen Sparkasse und verabfolgen nach
einigen Tagen die Sparbücher gegen Eückgabe der Emp-
fangsbescheinigung an die Einleger.	*

Die Einrichtung kommt namentlich für entfernt-
wohnende Personen in Betracht, und zwar vorzugsweise
für Kinder oder für Angehörige, die nicht bei der Firma
beschäftigt und deshalb zur Benutzung der Fabrikspar-
einrichtungen nicht berechtigt sind.

Im letzten Jahre wurden für etwa 800 Personen rund
50000 dt vermittelt. Dieselben Verkaufsstellen vertreiben
auch die Sparmarken der städtischen Sparkasse Essen.
Die Marken werden hauptsächlich an Kinder verkauft.
Etwa 100000 Stück werden jährlich abgesetzt.

Das Sparmarkensystem hat sich bekanntlich nicht so
bewährt, wie anfangs erwartet wurde. Die Sparkassen
haben den Anregungen der Behörden gegenüber den guten
Willen gezeigt, der Markenverkauf ist jedoch überall er-
heblich zurückgegangen, vielfach sogar ganz eingestellt.
Der Vertrieb durch unsere Konsumanstalt ist also immer-
hin noch nennenswert.

hieben den verschiedenen, seit vielen Jahren schon ge-
botenen Spargelegenheiten strebte die Firma dahin, den
Sparsinn weiter anzuregen. Es galt namentlich, Mittel
und Wege zu finden,' um das Ansammeln von Erspar-
nissen in kleinen Beträgen auf die einfachste Weise, ohne
zeitraubende Gänge, zu ermöglichen und die Beharrlich-
keit der Sparer zu fördern durch Maßnahmen, die die
Spargewohnheit und die Sparlust wirksam unterstützten.
Wie die Firma versucht hat, diese Aufgabe zu lösen, sei
in folgendem ausgeführt :

Auf Anregung des verstorbenen Herrn F. A. Krupp
wurde im Jahre 1900 in der Essener Gußstahlfabrik ein
besonderes Sparbureau geschaffen, dem zunächst die all-
gemeine Aufgabe obliegt, die Werksangehörigen in allen
ihren Geldangelegenheiten zu beraten und den Verkehr
mit den öffentlichen Sparkassen zu vermitteln. An dieser
Stelle wird auch die Spareinrichtung, die mit einer
Prämienlotterie verbunden ist, verwaltet.

Die Einrichtung beruht auf dem Grundsätze der Frei-
willigkeit. Die Einlagen werden bei den regelmäßigen
Lohn- und Gehaltszahlungen in Abzug gebracht. Der
        <pb n="41" />
        ﻿32

Mindestbetrag ist für die vierzehntägige Lohnzahlung
1 dl, für die monatliche Gehaltszahlung 2 dl, der
Höchstbetrag 20, bzw. 40 dl. Der Gesamtbetrag des
einzelneif Kontos ist bisher nicht begrenzt.

Die Verzinsung erfolgt mit 5%. Außerdem stellt die
Firma noch 1% der gesamten Guthaben alljährlich für
Sparprämien zur Verfügung, die im Wege der Verlosung
unter den Sparern zur Verteilung kommen. Auf je 100 dl
Guthaben entfällt ein Los. Bei kleineren Sparguthaben
wird einem Betrage von mindestens 25 di ein Los zu-
geteilt.

Sämtliche Einlagen werden bei der städtischen Spar-
kasse in Essen in einem auf den Namen der Firma lauten-
den Quittungsbuche für die Sparer hinterlegt. Die
städtische Sparkasse vergütet für die Einlagen zurzeit
4% Zinsen, die Firma hat also einen Zinszuschuß von ll’/o
zu zahlen. Hinzugerechnet 1% für den Prämienfonds
und die etwa %% betragenden Verwaltungskosten ergibt
eine Aufwendung aus Mitteln der Firma von 21/2°/o-

Auskunft über die Sparer und über die Höhe ihrer Ein-
lagen wird nicht erteilt.

In den ersten Jahren machten sich gewisse Vor-
urteile bei dieser Einrichtung bemerkbar. Sie hatten
ihren Hauptgrund darin, daß die Ersparnisse unmittelbar
mit den Löhnen und Gehältern verrechnet wurden, und
weiter in der Besorgnis, dieselben könnten zur »Kenntnis
Unberufener kommen. Die Leute fürchteten namentlich,
die Beteiligung an der Einrichtung könne auf die Höhe
des Lohnes oder die Lohnzulagen ungünstig einwirken,
andere glaubten, etwaige Unterstützungsgesuche würden
bei der Firma weniger Erfolg naben, wieder andere
fürchteten die Steuerbehörde. Von sozialdemokratischer
Seite wurde nichts unversucht gelassen, um die Ein-
richtung in Wort und Schrift herabzusetzen.

Nachdem die Werksangehörigen sich an die Einrichtung
allmählich gewöhnt, nachdem sie die Überzeugung ge-
wonnen haben, daß auf strengste Verschwiegenheit, und
zwar innerhalb der Fabrik sowohl wie nach außen hin ge-
halten wird, ist es gelungen, die Vorurteile allmählich zu
beseitigen.

Betrug im ersten Jahre die Zahl der Sparer nur
rund 1000, so sind gegenwärtig annähernd 20000 Personen
an der Einrichtung beteiligt, d. h. rund 45% der Gesamt-
        <pb n="42" />
        ﻿arbeitersehaft und 75% der zugelassenen Beamten. Da
der Arbeiterwechsel unter den jüngeren Leuten, den so-
genannten Hüttenläufern, die oft mehrere Male in einem
Jahre eine andere Arbeitsstelle nehmen, für die Sparsache
also nicht sonderlich in Betracht kommen können, nicht
unerheblich ist, so ergibt sich, daß etwa 75% des eigent-
lichen Arbeiterstammes an der Einrichtung beteiligt sind.

Das Durchschnittsguthaben beträgt zurzeit, auf den
Kopf des Teilnehmers gerechnet, rund 400 Jl, das gesamte
bei der städtischen Sparkasse in Essen angelegte Gut-
haben der Sparer über 7% Millionen Mark.

Wie der Verkehr mit diesen Sparern sich abwickelt, sei
an der Zahltüte, wie sie bei der Firma Krupp bei der Aus-
gabe von Löhnen und Gehältern benutzt wird, erläutert:

Auf der Vorderseite dieser Tüte befindet sich die Ver-
dienstabrechnung. Bruttolohn, Abzüge für Pensions- und
Krankenkasse usw. sowie Kettolohn sind hier verzeichnet.
Die Biickseite ist mit einem Aufdrucke versehen, der die
Spareinrichtung betrifft, und zwar findet sich in der Mitte
ein kleines Formular, das nur mit wenigen Worten aus-
zufüllen ist und den Verkehr zwischen Sparer und Spar-
stelle vermittelt. An allen Werkseingängen sind Brief-
kästen zur Aufnahme von Sparerklärungen angebracht. —
ISl eben dem Formularaufdrucke findet sich ein kurzer Aus-
zug aus den Bestimmungen. Über jede Einlage wird auf
der Verschlußklappe der Tüte quittiert. Mit der Ein-
führung dieses Zahltütenaufdrucks gegen Schluß des ersten
Sparjahres stieg die Zahl der Sparer innerhalb 14 Tagen
um 400% gegenüber den Vormonaten. Der fortwährende
Hinweis bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung — also im
richtigen Augenblick —- und die Mitwirkung der Frauen
und Mütter, die erst durch diesen Aufdruck auf die
bequeme und vorteilhafte Spargelegenheit hingewiesen
wurden, haben neben der einfachen Handhabung — die
Tüte ist nur durchzuschneiden, das Formular mit wenigen
Worten auszufüllen — zu diesem überraschenden Ergeb-
nisse geführt.

Das Sparbureau veranlaßt nach Eingang der Er-
klärungen die Verrechnung mit den Löhnen und Ge-
hältern, stellt den Sparern einen Ausweis zu, besorgt
überhaupt alles Weitere. Jeder Sparer erhält nach Schluß
des Rechnungsjahres einen Kontoauszug, auf dem auch
die Losnummern vermerkt sind.

Flugschriften. 8.	3
        <pb n="43" />
        ﻿34

Die Sparprämien, die alljährlich, im Wege der Ver-
losung zur Verteilung kommen, werden den Sparern gut-
geschrieben, auf Verlangen auch sofort ausgezahlt. Im
letzten Jahre konnten 1555 Prämien im Gesamtbeträge
von 78500 dl verteilt werden. Der Fonds ist eingeteilt
in je eine Prämie von 500, 300 und 100 di und der ganze
Rest in solche zu 50 dt, um möglichst viele Sparer für
ihre Beharrlichkeit zu belohnen und um neuen Anreiz zu
geben. Die Prämien werden nur in vereinzelten Fällen
abgefordert, im letzten Jahre z. B. innerhalb 14 Tagen
nach der Verlosung, also in der eigentlichen kritischen
Zeit, wo derartige Beträge häufig in ihrem Bestände ge-
fährdet sind, von etwa zehn Personen.

Rückzahlungen aus Guthaben bei der Spareinrichtung
können im übrigen jederzeit in beliebiger Höhe gefordert
werden. Aus den Diensten der Firma scheidenden Per-
sonen wird das Sparguthaben auf Verlangen zum neuen
Aufenthaltsort überwiesen, militärpflichtigen jungen
Leuten werden die Guthaben weiter verwaltet. Beliebige
Beträge werden zum Garnisonorte gesandt. Es genügt
dabei eine kurze Benachrichtigung mittels Postkarte.

Alles in allem hat zurzeit jeder zweite Werksangehörige
ein Sparguthaben bei der Firma. Eine weitere Aus-
dehnung macht sich fortlaufend bemerkbar.

Auf Grund der bei der Firma Krupp gemachten Er-
fahrungen lassen sich folgende Leitsätze aufstellen:

1.	Der Beginn des Sparens ist zu erleichtern durch
die Schaffung möglichst bequemer Spargelegenheit (direkte
Verrechnung mit Lohn und Gehalt zur Vermeidung der
jedesmaligen Willensanstrengung; der Sparer braucht nur
einmal bei der Meldung den Entschluß zu fassen).

2.	Besondere Vorteile sind zu bieten durch Gewährung
eines hohen Zinses.

3.	Daneben ist noch eine besondere Anregung zu geben
durch Gewährung von Prämien zur Belohnung der Beharr-
lichkeit und des Festhaltens am gefaßten Entschluß.

4.	Rückzahlungen müssen jederzeit gefordert werden
können.

5.	Unbedingte Verschwiegenheit ist zu gewährleisten.

LIierzu sei besonders bemerkt:

Der persönliche Verkehr mit Rede und Gegenrede muß
aufgenommen werden, um die Überzeugung von den be-
        <pb n="44" />
        ﻿Bisherige Ergebnisse

Jahr	Zahl  der Sparer	Betrag der Spareinlagen		Zinsen der Stadt. Sparkasse		Zinszuschuß  der Firma		Zusammen		Betrag der Rück- zahlungen*)		Bestand	
1900/01	1 228	129 876	90	1 556	66			131 433	56	24 891	23	106 542	33
1901/02	2146	392 022	53	6 839	87	1 314	04	400 176	44	113 270	03	286 906	41
1902/03	3 234	727 743	41	13 214	37	4 200	13	745 157	91	224 426	63	520 731	28
1903/04	4 737	1 163 388	28	21 151	47	7 700	49	1 192 240	24	326 953	93	865 286	31
1904/05	6 981	1 925 721	31	36 279	82	13 535	07	1 975 536	20	511 289	40	1 464 246	80
1905/06	9114	3 067 115	80	58 958	25	21 612	15	3 147 686	20	901 222	73	2 246 463	47
1906/07	10 746	4 274 221	47	85 275	41	31 334	18	4 390 831	06	1 338 534	74	3 052 296	32
1907/08	11 333	5 171 449	32	119 840	52	28 781	74	5 320 071	58	1 739 968	04	3 580 103	54
1908/09	12 778	5 792 316	74	146 294	18	27 923	91	5 966 534	83	1 724 572	86	4 241 961	97
1909/10	14 805	6 893 498	51	163 276	19	47 127	71	7 103 902	41	2 001 290	58	5 102 611	83
1910/11	16 687	8 148 788	53	194 318	93	57 163	01	8 399 270	47	2 455 805	22	5 943 465	25
1911/12	17 775	9 102 609	37	220 947	83	61 693	88	9 385 251	08	2 781 856	21	6 603 394	87
1912/13	19 189	10 129 039	67	254 855	16	70 671	04	10 454 565	87	2 779 901	92	7 674 663	95

*) Darunter befinden sieb namentlich auch die Guthaben von Sparern, die aus den Diensten der Firma schieden
oder als Pensionäre ihre Ersparnisse anderweitig bei der Firma anlegten,
        <pb n="45" />
        ﻿36

sonderen Vorteilen zu schaffen und die .Nichtigkeit von
Einwendungen darzutun.

Zinstabellen, die die Schnelligkeit des Wachstums regel-
mäßiger Spareinlagen erläutern, sind im Kassenraum, in
Werkstätten und Bureaus an in die Augen fallenden
Stellen anzubringen.

Die erreichten Zahlen und die vervollkommnete Art
der Einrichtungen müssen fortlaufend bekannt gemacht
werden, um das Interesse wachzuhalten. Drucksachen
sind zu verteilen, die diirch Abwechslung im Texte, durch
von Zeit zu Zeit veränderte Form und Farbe des Äußern
auffallen und dadurch dem Empfänger die nötige Be-
achtung abzwingen.

Erfahrene Beamte müssen für die Sparsache gewonnen
werden, die angenehm mit dem Publikum zu verkehren
verstehen, freundliches Entgegenkommen zeigen und Nach-
sicht dem einfachen Manne gegenüber üben, die auch in
anderen als in Geldfragen Auskunft geben und Beihilfe
leisten können, die sich überhaupt jederzeit bewußt sind,
daß sie für das Publikum da sind und nicht umgekehrt.

überblickt man die bisherigen Ergebnisse der Krupp-
schen Spareinrichtung, so kann mit Kecht gesagt werden,
daß sie ihre Aufgabe, den Sparsinn unter den Werks-
angehörigen zu fördern, in glücklicher Weise gelöst hat.
Zweifellos ist sie in vielen Tausenden von Fällen da ein-
getreten, wo anders das Eingehen einer Schuldverbindlich-
keit unvermeidlich gewesen wäre. Bei Krankheiten und
Todesfällen, bei notwendigen Reisen aus diesen oder
jenen Anlässen, bei der Begründung des eigenen Haus-
standes, Fortbildung und Ausstattung der Kinder, bei Be-
schaffung von Bedürfnissen der mannigfachsten Art für
Haushalt und Familie hat sie sich als stets willige
Helferin bewährt. Besonders auch hat sie an ihrem Teile
dazu beigetragen, das Borgwesen einzuschränken und die
Leute aus der Schuldknechtschaft der Abzahlungsgeschäfte
zu befreien.

Prämienverlosung.

Alljährlich je 1 Prämie von 500 dl, 300 dl und 100 dl.

Außerdem:

1001	2	Prämien	zu	100	dl,	zus. 5 Prämien mit 1100 dl

1902	50	„	„	50	„	„ 53 „ „ 3400 „

1903	98	„	„	50	„	„ 101 „ „ 5800,,
        <pb n="46" />
        ﻿37

1904	171 Pi	’ämien zu		50 J{,	zus. 174 Prämien mit 9450 Jt		
1905	300	??		50 „	„ 303	??	„ 15 900 „
1906	462	??		50 „	„ 465		„ 24000 „
1907	630	&gt;&gt;		50 „	„ 633		„ 32400 „
1908	739	V		50 „	„ 742	))	„ 37850 „
1909	875		»	50 „	» Ö?8		„ 44650 „
1910	1049	??	?&gt;	50 „	„ 1052	?J	„ 53350 „
1911	1219	??	??	50 „	» 1222		„ 61850 „
1912	1351	&gt;&gt;	5?	50 „	„ 1354	JJ	„ 68450 „
1913	1552	&gt;&gt;	??	50 „	„ 1555	??	„ 78500 „
Aus dem		Schriftwechsel zwischen				Sparern	und Spar-

stelle sind nachstehend einige Proben, namentlich auch

von jungen Leuten, die ihrer Militärpflicht genügen, ab-
gedruckt, die der Verwaltung bestätigen, daß man mit
der Geschäftsführung sowohl als auch mit der ganzen
Art der Einrichtung durchaus zufrieden ist. Auch sämt-
liche Außenwerke der Firma haben Spareinrichtungen
nach dem Muster der Essener, die eine gesunde Aufwärts-
bewegung zeigen und sich ebenfalls allseitiger Beliebtheit
erfreuen.

Hochgeehrte Herren!

In. betref des Sparkassen-Buches von mein Sohn Nr. 44 das
habe ich ihn übergehen Nun möchte ich sie freundlich bitten
Wenn ehr was heben will ihn jedes mahl in gebet nehmen denn
Jugend hat keine Tugend.

Herzilichen Gruß
Heinrich B. &amp; Frau.

Der Unterzeichnete wünscht sich an der Spareinrichtung der
Firma Krupp mit 14 tägig 2 M geschrieben Zwei Mark zu be-
teiligen.

Nikolaus S.

Betrieb: Eisenbahn.
Wohnung: K.straße 84.

genehmicht Frau N. S.

Alles staunt und wundert,
Beserve hat noch „200“.

Werte Herren!

Habe den Betrag richtig erhalten. Meinen besten Dank für
Ihre Bemühungen.

Freundlich Gruß
Kanonier G.
        <pb n="47" />
        ﻿38

Zehn Mark Belohnung

demjenigen der nachweisen kann daß ein alter Knochen einen
Schweißtropfen verloren hat.
denn in „282 Tagen“ singen wir:

Muß i denn, muß i denn, zum Städtelein hinaus.

Wehrte Herren!

senden Sie mir bitte bis zum Sonntag zwanzig Mark.

Es grüßt Ihnen Kanonier P.

Der Unterzeichnete wünscht sich an der Spareinrichtung der
Firma Krupp mit 14tägig 20 dl (statt bisher 10 dl) zu be-
teiligen.

Paul U.

Betrieb: Kesselschmiede.
Wohnung: ll.straße 39.

Nicht das Sie denken ich verdiene zu viel, ich lebe eben auch
darnach.

D. 0.

Theile dem Sparbüro mit daß ich bis jetzt gesund bin und
immer gut geht und morgen den 6. gehen wir ins Manöver, und
möchte das Sparbüro bitten um Zusendung von 6 Mark von
meine Guthaben ins Manöver. Kann man in Manöver gut ge-
brauchen, zu die Adresse noch zufügen z. z. Manöver.

Mit Gruß B. K.

Manöver machen wir in Lothringen.

Ich schreibe Sie eine Karte.

Unterzeichneter bittet ihm von seinem dortigen Guthaben
25 cM bald schicken zu wollen.

Danke vielmals für Ihre bisherige schnelle Bedienung.

Es ist doch wirklich schön, wenn man für so wenige Worte
so schnell das Geld hier hat. Man kommt also nie in Ver-
legenheit.

Freundlichsten Grüße
Musketier E.

Sehr geehrte Herren!

Spreche Ihnen hiermit meinen besten Dank für die gesandten
20 M und erteilte Auskunft aus. Mache Ihnen ferner die Mit-
teilung, daß ich mit dem 1. Oktober zum Gefreiten befördert
worden bin. Meine Garnisonstadt gefällt mir ganz gut. A . . .
erhält jetzt auch eine Elektrische Straßenbahn. Das Manöver
ist ebenfalls sehr gut verlaufen. Hiermit will ich schließen und
verbleibe mit Hochachtungsvollem Gruß

Gefreiter K.

Gruß aus der Garnison.

Bitte nochmals höflichst um Zusendung von 20, zwanzig dt-
Geld vom 10. 4. mit bestem Dank erhalten. Sonst noch alles
hier gesund und munter.

Noch 129 Tage, kommen wir wieder nach Essen.

Hochachtungsvoll
Gefreiter D.
        <pb n="48" />
        ﻿39

2.	Die Spareinrichtung: der Firma H. Levin in
Döttingen.

Von Prokurist Behrens, Göttingen.

Die ersten Anfänge einer Spareinrichtung meiner
Pinna, der Tuch- und Flanellfabriken Hermann Levin,
G. m. b. H., in Göttingen, gehen zurück auf das Jahr
1887. In diesem Jahre nämlich hatte aus Anlaß des
fünfzigjährigen Geschäftsjubiläums der damalige Chef,
Kommerzienrat Hermann Levin, ein Kapital von
10000 &lt;M gestiftet und den Arbeitern im Verhältnisse der
Dauer ihrer Dienstjahre auf Sparkassenbücher gutschreiben
lassen. Es wurde dabei gleichzeitig den Arbeitern er-
öffnet, daß sie jederzeit auf diese Bücher im Kontor Ein-
zahlungen machen können. Von dieser Möglichkeit
machten von. den damals beschäftigten 350 Arbeitern an-
fangs etwa 50 Gebrauch. Die Zahl ging dann zurück
auf 30, und schließlich schlief die ganze Sache ein.
Woran lag das? Den Leuten war diese Art des Sparens
zu unbequem, es war ihnen lästig, bei dem verzweigten
Betrieb in das Kontor zu gehen, erst Wege tun zu müssen,
um ihr Geld einzahlen zu können. Und denjenigen, die
anfangs noch gekommen waren, war es unangenehm, daß
sie von anderen Arbeitern gehänselt und ihnen durch diese
Schwierigkeiten gemacht wurden.

Wir haben die Sache dann in den folgenden Jahren
überlegt und kamen im Jahre 1891 mit einer Sparein-
richtung heraus, nach der wir auch heute noch arbeiten.
Die Sparkasseneinrichtung besteht in der Annahme von
Spareinlagen für die städtische Sparkasse in Göttingen
unter Gewährung eines Zuschusses durch unsere Firma in
Höhe von 10 Pf. für jede wöchentliche Einzahlung. Das
Buch ist auf den Namen des Arbeiters ausgestellt und
wird von uns unter Gewährleistung der Sicherheit im
Geldschrank aufbewahrt.

Der große Wert der Einrichtung besteht unseres Er-
achtens nach darin, daß das Sparkassengeld getrennt von
der Geschäftskasse verwaltet wird und daß die Einlagen
also nicht als Betriebsmittel mitarbeiten, sondern die
Sicherheit des kommunalen Instituts genießen.

Die zu sparenden Beträge werden am Lohntag ent-
gegengenommen, und zwar haben wir unter Berücksichti-
gung der Erfahrungen, die wir bei der erstmaligen Ein-
        <pb n="49" />
        ﻿40

richtung gemacht haben, die Maßnahme getroffen, daß wir
an jeder Lohnzahlungsstelle — es sind das im Laufe der
Zeit zwölf Stellen geworden — je einen kaufmännischen
Angestellten sitzen haben, der die Einlagen entgegen-
nimmt.

Meine Firma legt Wert darauf zu erklären, daß wir
keinen Zwang auf das Sparen ausiiben wollen, wobei uns
aber bewußt ist, daß wir durch diese Art des Geld-
abnehmens bei den Lohnzahlungsstellen einen moralischen
Druck ausüben. Aber wie wir im Jahre 1887 gesehen
haben, ist dieser Druck doch wohl notwendig und er ge-
schieht im eigensten Interesse der Arbeiter. Auch hier
gilt das Wort: der Geist ist willig, das Fleisch ist schwach,
und wer dieses Wort sich zu eigen macht, wird sich diese
große Vereinfachung der Einzahlung, die ihm weder Zeit
noch Mühe kostet, gern gefallen lassen. Wenn die Be-
teiligung an unserer Sparkasse so rege ist, so führen wir
das zum großen Teile auf diese bequeme Art des Sparens -
zurück.

98 Prozent unserer Fabrikarbeiter besitzen Sparkassen-
bücher, und die Einlagen erfolgen mit der größten Regel-
mäßigkeit.

Von der Technik des Spareinlegens will ich nur zwei
Bücher erwähnen. Das erste enthält in der gleichen
Reihenfolge wie das Lohnbuch Namen, Wohnort, Kranken-
kassennummer, Nummer des Sparkassenbuchs und für
jede Woche eine Spalte, in die der gezahlte wöchentliche
Betrag — 40, 90 Pf., 1,90 dl und höhere Beträge — an der
Zahlstelle von unseren Angestellten eingeschrieben wird.

Nach Schluß des Vierteljahres werden die Ein-
zahlungen eines jeden Sparers in diesem Buche quer
zusammengezogen. Wollen wir als Beispiel nehmen:
13 X 90 = 11,70 dl, dazu Zuschuß der Firma
13 X 10 = 1,30 dl, also zusammen 13 dl. Diese End-
summen eines jeden Sparers werden nun in ein zweites
Buch eingetragen, wir nennen dies das Ablieferungsbuch,
weil mit diesem Buche zusammen die einzelnen Spar-
kassenbücher von uns jetzt an die Sparkasse abgeliefert
werden, damit die gesparten Beträge von den städtischen
Sparkassenbeamten eingetragen werden können. Gleich-
zeitig wird der gesamte vierteljährliche Sparbetrag der
Arbeiter an die Sparkasse abgeführt.
        <pb n="50" />
        ﻿41

Sind die Bücher von der Sparkasse bearbeitet worden,
dann kommen sie zurück, und wir kontrollieren auf Grund
des Buches die Eintragungen der Sparkassenbeamten. Ab-
hebungen können einmal in der Woche gegen Quittung
stattfinden, eine Sperrung des von den Arbeitern selbst
eingezahlten Sparbetrages gibt es also nicht. Auch diese
Abschreibungen werden durch die städtische Sparkasse
vorgenommen. Die in Frage kommenden Bücher werden
m it einem Verzeichnisse, das ISTamen, Wohnort, Nummer des
Buches und den Betrag der Abhebung enthält, der Spar-
kasse zugestellt. Es wird selbstverständlich vorausgesestzt,
daß die Einlagen nur aus wuchtigen, dringenden Gründen
zurückgezogen werden, und wir können zu unserer Freude
feststellen, daß war von unserer Berechtigung, diejenigen
von der weiteren Benutzung der Spareinrichtung auszu-
schließen, die ihre Einlagen in kürzeren oder längeren
Zwischenräumen regelmäßig abheben, bisher nicht ein
einziges Mal haben Gebrauch machen müssen.

Der Zuschuß, den die Firma gibt, also jährlich fünf
Mark auf jedes Buch, kann nicht zur Auszahlung kommen,
solange der Inhaber des betreffenden Buches bei uns in
Beschäftigung steht. Verläßt er indessen bei uns die
Arbeit, so erhält er diesen Zuschuß ohne den geringsten
Abzug voll ausgezahlt.

Über die Spareinrichtung für unsere jugendlichen
Arbeiter habe ich bereits vorhin gesprochen.

Der gesamte Zuschuß unserer Firma in den jetzt
23 Jahren des Bestehens der Sparkasse betrug 50 625 &lt;M,
und trotz der im Laufe eines Jahres stattfindenden Ab-
hebungen, die zu Zeiten sehr erheblich sind, da sie zur
Gründung eines Haushalts und zur Erwerbung von
Grundeigentum benutzt werden, ist die gesamte Spar-
kasseneinlage von Jahr zu Jahr gewachsen. In 581 Büchern
verfügen heute unsere Arbeiter über ein Vermögen von
93 421,47 dH.

Ich möchte jetzt noch über eine Einrichtung berichten,
und zwar das um so lieber, weil vorhin einige Herren in
der Diskussion bereits dieser Sache Erwähnung getan
haben. Es ist das die Lebensversicherung. Wir haben
Unabhängig von unserer Sparkasse eine Lebensversiche-
rung eingerichtet, um Leuten, die etwas für ihre Zukunft,
für ihre Sicherheit und die Sicherheit ihrer Familie tun
■wollen, die Möglichkeit dazu zu gewähren. Die Firma ver-
        <pb n="51" />
        ﻿42

mittelt die Verträge mit einer Lebensversicherungsgesell-
schaft. DieHöhe derVersicherung ist von derFirma auf je
1000 Jl festgesetzt worden. Der Versicherungsbetrag wird,
wenn nicht vorher beim Tode, so nach vollendetem 60. Lebens-
jahr ausgezahlt. Diese Einrichtung gilt für Arbeiter und
Arbeiterinnen vom 21.—50. Lebensjahr. Die Firma ver-
mittelt den Verkehr mit der Versicherungsanstalt unent-
geltlich und besorgt die Einziehung der Prämien monat-
lich. Die Aufnahme der Arbeiter ist kostenfrei, und die
Anrechnung der Policengebühr kommt in Fortfall. Eben-
so kommen bei monatlicher Zahlung, solange sie durch
die Firma geschieht, die Zwischenzinsen in Fortfall. Die
Firma vergütet a/3, und der Arbeiter selbst bezahlt 2/s der
Prämie. Das würde also bei einem Manne, der mit dem
21. Lebensjahr ein tritt, in den ersten drei Jahren für
seinen Teil 14,46 Jl und vom vierten Jahre ab nur
10,88 Jl betragen. Er bekommt dann 1000 Jl zurück.
Den tüchtigen vorwärtsstrebenden Arbeiter wird also der
Aufstieg auf der sozialen Stufenleiter erleichtert, ohne
— und darauf legen wir den größten Wert — ihn in
seiner Bewegungsfreiheit zu hemmen. Wenn er nämlich
bei uns aus der Beschäftigung ausscheidet, so bekommt
er seine Lebensversicherungspolice ausgehändigt, und er
kann diese entweder mit s/3 selbst übernehmen oder er
kann sie in eine prämienfreie umwandeln.

Wenn ich den Sparkassenbestand im Betrage von
93 000 Jl und die Beteiligung an der Lebensversicherung
mit 117 000 Jl zugrunde lege, so beträgt das Gesamtver-
mögen unserer Arbeiterschaft 210 000 Jl.

3.	Die Sparkassen der Firma D. Peters &amp; (To.,
G. m. b. H. in Elberfeld-Neviges.

Vom Mitglied der Firma, Herrn W. Korlf, Neviges.

In den Vorträgen der Herren Referenten zu Punkt II
der Tagesordnung kam der Gedanke zum Ausdrucke, daß
es wünschenswert ist, den Sparsinn der jugendlichen
Arbeiter durch Einführung von Zwangssparkassen zu
fördern. Die Diskussion ergab, daß diese Forderung die
Zustimmung weiter Kreise findet.

An einem Beispiele zu zeigen, daß man den Sparzwang
aber auch auf sämtliche Arbeiter eines Betriebes, und zwar
        <pb n="52" />
        ﻿43

mit Erfolg, ausdehnen kann, soll der Gegenstand meiner
kurzen Ausführungen sein.

Bei meiner Firma D. Peters &amp; Co., G. m. b. H. in
Elberfeld und Neviges, besteht eine für alle Arbeiter obli-
gatorische Sparkasse. Zur Orientierung schicke ich vor-
aus, daß die Firma in ISTeviges bei Elberfeld eine
mechanische Weberei in halbwollenen Herrenfutterstoifen
betreibt und rund 450 Arbeiter beschäftigt, je zur Hälfte
männlichen und weiblichen Geschlechts. Die Firma be-
steht in ihrer jetzigen Form 80 Jahre, ihre Sparkasse
feierte im vergangenen Jahre ihr fünfzigjähriges Bestehen.
Diese wurde also 1862 als Fabriksparkasse gegründet
in Anlehnung an eine schon ein Jahr lang bestehende
Unterstützungskasse, die heutige Krankenkasse, deren
Vorstand zugleich Vorstand der Sparkasse wurde. Dieser
sogenannte „Vorstand der vereinigten Arbeiter“ unter dem
Vorsitz eines Teilhabers der Firma ohne Stimmrecht, oder
wie er seit 1884 heißt, der Ältestenrat, heute ein Ar-
beiterausschuß im Sinne des § 134h der Gewerbeordnung,
ist seit der Gründung der Sparkasse noch heute ihr
wichtigstes Organ. Ich komme auf seine Mitwirkung
noch zurück.

Das erste Statut weist nichts Bemerkenswertes auf;
der Zinsfuß betrug 4 76% oder 15 Pf. pro Taler und Jahr.
Nach einem dreijährigen Bestehen heißt es im Protokoll-
buche des Vorstandes: „Die Einrichtung wurde zwar recht
lebhaft benutzt, aber nur von Arbeitern, die auch ohne sie
anderwärts gespart hätten. Erzieherisch wirkte sie nur
wenig, das gute Beispiel Einzelner vermehrte die Zahl der
Sparer nicht in der für das Wohl der Arbeiter wünschens-
werten Weise, und nach den Erfahrungen der ersten Jahre
waren sich Arbeitgeber und Arbeitervorstand darin einig,
daß auf die Arbeiter ein Druck ausgeübt werden müsse,
um sie zum Sparen, zur Wirtschaftlichkeit zu erziehen.“

Damals wurden eingehende Erhebungen über die
Möglichkeit des Sparens gemacht; man kam zu dem Er-
gebnisse, daß die Löhne die beabsichtigten Maßregeln für
ein zwangsweises Sparen gestatteten, und die Tatsachen
haben dieser Ansicht Recht gegeben bis auf den heutigen
Tag. So beschloß man denn im Jahre 18 6 5 den sehr
mäßigen, aber den damaligen Löhnen wohl entsprechen-
den obligatorischen Sparsatz von 25 bis 50 Pf. pro
Woche einzuführen. 11 Jahre war dieser Satz in Geltung,
        <pb n="53" />
        ﻿44

bis 1876 der Arbeitervorstand auf Anregung der Firma
ihn erhöhte auf 5°/o des Lohnes bei Verheirateten*
10% bei Unverheirateten. Dieser Satz ist heute noch
Fabrikgesetz, und zwar verpflichtet die Arbeitsordnung
sämtliche Arbeiter und Arbeiterinnen zu den satzungs-
mäßigen Spareinlagen in die Arbeitersparkasse.

Die Einlagen sind statutengemäß der freien Verfügung
der Sparenden entzogen. Diesem Verzicht der Sparer
steht jedoch auf der anderen Seite eine erhebliche Leistung
der Kasse zum Besten der Sparer gegenüber. Die Gut-
haben in der obligatorischen Sparkasse werden mit 6%
pro Jahr verzinst; die Zinsen werden für jede volle Mark
und jeden nicht angebrochenen Monat berechnet und am
Jahresschlüsse gutgeschrieben. Dieser hohe Zinssatz hat
nun im Laufe der Jahre bewirkt, daß sich bei einer
ganzen Reihe von Sparern sehr erhebliche Guthaben an-
sammelten, die bis zu jeder Höhe mit 6% verzinst wurden.
Da sich nun dieser Zinssatz nicht bis ins Ungemessene
durchführen läßt und der Zweck des obligatorischen
Sparens bei einer gewissen Grenze erfüllt ist, wurden im
Jahre 1898 die Statuten dahin geändert, daß die Ver-
pflichtung zum Sparen bei Erreichung eines Guthabens
von 2000 cM auf hört und alle weiteren Einlagen sowie
die 6% Zinsen des voll in die obligatorische Sparkasse
eingezahlten Guthabens einer sogenannten freien Spar-
kasse überwiesen werden. Diese vergütet für alle bei
der Firma ersparten Gelder bis zur Höhe von 4 000 oft
5°/o, für weitere Einlagen in beliebiger Höhe, einerlei ob
sie bei der Firma erspart, anderweitig erworben oder er-
erbt sind, 4% Zinsen. Bei Kündigung von größeren Be-
trägen kann die Kasse eine Kündigungsfrist von drei
Monaten verlangen. Mit 3% verzinst werden täglich
fällige Guthaben, die zur Beschaffung von Kohlen, Kar-
toffeln usw., Zahlung von Miete u. dgl. angesammelt sind.

Die Verwaltung der Sparkasse sowie die der
übrigen zum Besten der Arbeiter vorhandenen Kassen
und Stiftungen liegt in den Händen des Ältestenrats,
des vorhin erwähnten Arbeiterausschusses, und einer be-
sonderen Verwaltungsgesellschaft unter dem Namen:
Wohlfahrtskassen von D. Beters &amp; Co. in Elber-
feld und Neviges, G. in. b. II. Diese letztere wurde
im Jahre 1897 gegründet, um die Kassen völlig von der
Firma zu trennen, sie allem Wechsel des geschäftlichen
        <pb n="54" />
        ﻿45

Lebens zu entziehen, sie durchaus selbständig, sicher und
unangreifbar zu machen und ihre Fortentwicklung zu
fördern. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Bestände
der Kassen in mündelsicheren Papieren anzulegen. Sie
zieht am Ende jeden Jahres eine Bilanz; der jährliche
Verlust, der durch die sehr erhebliche Differenz zwischen
den gutgeschriebenen und den vereinnahmten Zinsen ent-
steht, sowie sämtliche Verwaltungskosten werden ihr
statutengemäß von der Firma wieder erstattet. Für Kurs-
differenzen besteht ein Ausgleiehsfonds in der Invaliden-
kasse, deren Mittel lediglich durch Aufwendungen der
Firma aufgebracht werden.

Die Mitwirkung des Ältestenrats erstreckt sich
auf die jährliche Revision der Bestände der Kassen und
— das ist nun seine wichtigste Aufgabe — auf die Auf-
sicht über die Befolgung der statutgemäßen Verpflich-
tungen der Sparer. Diesen wird an jedem Lohntage die
entsprechende Spareinlage bei der Auszahlung des Lohnes
einbehalten. An den Lohntagen vor Ostern und Pfingsten,
vor und nach Weihnachten brauchen keine Einlagen gemacht
zu werden. Wünscht ein Arbeiter Geld aus der obligatori-
schen Sparkasse zu entnehmen, so hat er einen Antrag auf
Rückzahlung mit einer Angabe darüber, zu welchem Zwecke
das Geld verwendet werden soll, bei dem Ältestenräte zu
stellen. Dieser tritt nach Bedarf zusammen und ent-
scheidet endgültig, darüber, ob dem Gesuche stattgegeben
werden soll oder nicht. Die Genehmigung zur Aus-
zahlung darf indes nicht verweigert werden, wenn das
Geld zum Erwerb eines Hauses oder zur Anschaff ung von
Heiratsgut verwandt werden soll. Selbstverständlich er-
folgt die Auszahlung sofort beim Verlassen der Arbeit.
Die Entscheidungen über die Bewilligung der Anträge
erfolgen im übrigen nach gründlicher Prüfung der persön-
lichen und häuslichen Verhältnisse der Antragsteller.
Bei aller Anerkennung des augenblicklich vorhandenen
Geldbedürfnisses und einem eben nur möglichen Ent-
gegenkommen den Sparern gegenüber achtet man streng
darauf, daß die Kasse nicht unnötigerweise in Anspruch
genommen wird. In Fällen der Hot, bei langer Krank-
heit, bei Heilverfahren, auch bei großem Kindersegen und
anderen triftigen Gründen mehr werden die beantragten
Summen ohne weiteres ausbezahlt. Ist der Antragsteller
nach Ansicht des Ältestenrats aber in der Lage, im Laufe
        <pb n="55" />
        ﻿46

der Zeit die beantragte Summe wieder zu ersetzen, so
wird sie ihm nur unter der Bedingung ausbezahlt, daß
er je nach seiner Leistungsfähigkeit wöchentlich eine
besondere Einlage von 0,50 bis 2 dH in die obliga-
torische Sparkasse leistet. Dieses Verfahren hat sich
außerordentlich bewährt; es verhindert leichtsinniges Geld-
ausgeben, der Sparer verzichtet entweder auf die Aus-
zahlung oder er füllt sein Guthaben nach so und so langer
Zeit wieder auf.

Die Erfahrungen, die meine Eirma mit diesem
Systeme der Zwangssparkasse gemacht hat, sind im Laufe
der vielen Jahre nur die allerbesten gewesen. Das be-
weist in erster Linie die jährliche Zunahme des Bestandes
der Sparkassen. Bei einer augenblicklichen Arbeiterzahl
von 476 Köpfen, einschließlich der Invaliden, betrugen
die Einlagen in die Sparkassen am 31. Dezember 1912
727600 oH. Von dieser Summe sind rund 100000 oft
Guthaben früherer Arbeiter abzurechnen. Die verbleiben-
den 627 000 dl verteilen sich mit 402000 dl auf die obliga-
torische, 225000 d'l auf die freie Sparkasse. Das durch-
schnittliche Guthaben pro Kopf beträgt demnach in der
obligatorischen Sparkasse 850 dl, in beiden Kassen zu-
sammen 1300 di- Wenn man bedenkt, daß die Llälfte
der Arbeiterschaft aus Mädchen besteht, die zum größten
Teile nach acht- bis zehnjähriger Beschäftigung die Arbeit
wegen Heirat verlassen, so darf man diesen Durch-
schnittssatz als recht hoch bezeichnen. Tatsächlich hat
auch ein sehr großer Teil namentlich der männlichen
Arbeiterschaft die 2000-oÄ-Grenze erreicht und ist somit
des Sparzwanges enthoben. Aber so erzieherisch hat dieser
Zwang gewirkt, daß auch nicht ein einziger Arbeiter
nicht in der bisherigen Weise weiter spart. Sie zahlen
alle ihre wöchentlichen Einlagen in die freie Sparkasse
weiter ein und sammeln damit einen zu ihrer freien Ver-
fügung stehenden Fond an, den sie auch ohne Genehmi-
gung des Ältestenrats angreifen können. Bis dieses er-
strebenswerte Ziel erreicht ist, steigt und fällt die Kurve
des Guthabens bei den Einzelnen je nach dem Lebensalter.
Vom Eintritt in die Fabrik bis zur Militärzeit nimmt das
Sparguthaben bei Einlagen von 10% des verdienten
Lohnes schnell zu, die Dienstzeit und die Neuausrüstung
für den zivilen Beruf erfordert wieder einige Entnahmen,
worauf bis zur Verheiratung die Sparbüchse sich zu einer
        <pb n="56" />
        ﻿47

sehr vollkommenen Höhe füllt. Heiratet der junge Mann
eine Arbeitskollegin aus der Fabrik, so stehen für die
Gründung des Hausstandes so reichliche Mittel zur Ver-
fügung, daß das junge Paar mindestens ohne Schulden
in den Ehestand tritt, oft jedoch noch einen Spargroschen
erübrigt. Während vielfach junge Eheleute darben
müssen, um die drückenden Bedingungen der Abzahlungs-
geschäfte erfüllen zu können, spart unser Ehepaar in den
ersten Jahren der Ehe für die Erziehungskosten der
Kinder und die damit verbundenen weiteren Anschaffungen.
Hann kommt die schwierigste Zeit für einen Arbeiter-
hausstand. Solange der Mann allein verdient, muß die
Sparkasse mehr oder weniger in Anspruch genommen
werden, aber dank der verständig durch den Ältestenrat
geregelten Entnahmen ist im schlimmsten Falle doch nie-
mals völlige Ebbe in der Kasse, bis dann nach der Schul-
entlassung und Einstellung der ersten Kinder in die
Fabrik die Verhältnisse sich bessern, die Entnahmen auf-
hören, das Guthaben wieder anwächst zu einer will-
kommenen Rücklage für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit
und des Alters. Mit den Zinsen ihres Guthabens, der staat-
lichen Invalidenrente und dem von der Firma zuerkannten
Ruhegehalte führen unsere Invaliden ein recht behagliches
Dasein, besonders wenn sie ein mit Hilfe der Prämien-
kasse für Hauserwerb erworbenes schuldenfreies Häuschen
besitzen.

Außerordentlich bewährt hat sich unsere Sparkasse in
Zeiten schlechter Geschäftskonjunktur, in denen die
Arbeitszeit eingeschränkt werden muß. Eine solche
Periode haben wir jetzt gerade überwunden. Im No-
vember 1911 mußte die Arbeitszeit um 10% eingeschränkt
werden. Laut Vorschlag der Firma und nach einem ent-
sprechenden Beschlüsse des Ältestenrats wurden für die
Zeit der Einschränkung den Akkordarbeitern, und das ist
der größte Teil unserer Belegschaft, die Einlagen in die
obligatorische Sparkasse erlassen, bzw. freigestellt. Damit
verringerten sich die baren wöchentlichen Einnahmen
statt um 10% nur um 5% ihres normalen Einkommens,
und da die Eirma den verheirateten Arbeitern noch 5%
Aufschlag auf die Akkordlöhne zahlte, hatten diese in
der Zeit der Einschränkung überhaupt keinen Ausfall in
ihren baren Einnahmen, sondern lediglich einen Stillstand
im Wachstum ihres Vermögens. Nach der langen Unter-
        <pb n="57" />
        ﻿48

brechung von 18 Monaten konnten wir wieder zu einer
normalen Arbeitszeit zurückkehren, und damit war es
ganz selbstverständlich, daß auch das Statut der obliga-
torischen Sparkasse wieder in Geltung trat. Wir sind
oft gefragt worden, ob es denn möglich sei, die Zwangs-
sparkasse lückenlos durehzuführen. Ich glaube, daß es
keines besseren Beweises für diese Durchführbarkeit gibt,
als die Tatsache, daß gegen die Wiedereinführung des
obligatorischen Sparens sich weder im Ältestenräte noch
in der Arbeiterschaft selbst auch nur eine Stimme erhob.
Es hätte nur eines entsprechenden Antrages von 15 Ver-
tretern der Generalversammlung der Arbeiter bedurft, um
die Aufhebung der Sparbestimmungen wenigstens zur
Diskussion zu stellen. Das ist aber nicht geschehen.
Auch Kündigungen seitens der Arbeiter sind bei dieser
Gelegenheit nicht erfolgt, obwohl bei dem in jedem Be-
triebe vor kommenden Wechsel eine ganze Anzahl Arbeiter
nach Regelung der Arbeitszeit sich zum ersten Male dem
Sparzwang unterwerfen mußte.

Man sollte nun annehmen, daß die durchweg günstigen
Erfahrungen, die wir mit der obligatorischen Sparkasse
gemacht haben, hier und da zur Nachahmung des Systems
geführt hätten. Das ist unseres Wissens nicht der Fall.
Man hält unsere Einrichtung für ein Überbleibsel aus der
guten alten patriarchalischen Zeit, das künstlich erhalten
wird, den modernen Anschauungen aber zuwiderläuft.
Diese Ansicht beruht auf einer ungenauen Kenntnis der
Organisation unserer Wohlfahrtskassen. Wenn zwar heute
ein Fabrikant zu seinen Arbeitern sagte: ich beabsichtige
in meinem Betrieb eine Zwangssparkasse einzuführen,
so würde er zweifelsohne auf den stärksten Widerspruch
stoßen. Unsere Zwangssparkasse ist aber nur ein Glied
in der Organisation unserer sozialen Fürsorge, allerdings
das wichtigste. Sie bildet die Grundlage für alle von der
Firma zumWohle der Arbeiter getroffenen Einrichtungen,
deren Gedeihen lediglich auf ein Zusammenarbeiten von
Arbeitgebern und Arbeitern basiert. Die Mitarbeit aller
Arbeiter an den Wohlfahrtseinrichtungen besteht aber in
erster Linie in der Erfüllung der Sparverpflichtung, und
in dem Augenblick, in dem sie sich dieser Pflicht ent-
zögen, würde die freiwillige soziale Fürsorge der Firma
im wesentlichen ein Ende nehmen. Wie die Wirksamkeit
der einen Kasse in die der anderen übergreift, davon will
        <pb n="58" />
        ﻿49

ich nur kurz ein Beispiel geben. Die Statuten der In-
validenkasse besagen u. a.:

„Eine ausreichende Altersversorgung ist indes auch
mit Hilfe der Invalidenkasse nicht zu bestreiten; ein
sorgenfreies Auskommen im Alter ist den erwerbsunfähig
Gewordenen vielmehr nur dann in Aussicht zu stellen,
wenn ein jeder in den guten Tagen sich bestrebt, zurück-
zulegen für die Tage des Alters.

„Deshalb bildet auch die obligatorische Sparkasse nach
wie vor die unentbehrliche Vorbedingung für das Fort-
bestehen der Invalidenkasse, und eine angemessene Pension
wird um so lieber bewilligt werden, je mehr der Be-
treffende selbst in früheren Jahren für seine und der
Seinigen Zukunft Fürsorge getroffen hat.“

Es würde zu weit führen, wenn ich auf weitere Einzel-
heiten dieses Gebiets einginge. Ich möchte zum Schlüsse
hier nur die Ansicht aussprechen, daß es nach unseren
Erfahrungen sehr wohl möglich ist, im Rahmen einer
bestehenden oder zu gründenden Wohlfahrtseinrichtung
—■ ich denke dabei auch an die Werkvereine großer
Etablissements — einen Sparzwang einzuführen, der dann
auf der anderen Seite die Geschäftsleitung veranlaßt, den
Arbeitern eine ständige Mitwirkung und einen wesent-
lichen Einfluß auf dem sozialen Arbeitsgebiet einzu-
räumen. Sie trägt dann damit bei zur Hebung gegen-
seitigen Verständnisses zwischen Arbeitgebern und Ar-
beitern und letzten Endes auch zur Ebnung des Weges
zum sozialen Frieden.

Flugschriften. 8.

4
        <pb n="59" />
        ﻿Y. Die Alterssparkasse der Farbenfabriken
vorm. Friedr. Bayer &amp; Co. in Leverkusen.

Von Dr. Schulze, Leverkusen.

Seit etwa zwei Jahren haben die Farbenfabriken vorm.
Friedr. Bayer &amp; Co. in ihren inländischen Werken zu
Elberfeld und Leverkusen neben den schon seit Jahren
bestehenden Arbeitersparkassen noch eine besondere Alters-
sparkasse gegründet, die ausschließlich den Zweck hat, den
Arbeitern die Ansammlung eines Kapitals für die späteren
Lebensjahre zu erleichtern.

Veranlassung zur Gründung dieser besonderen Kasse hat
die Erfahrung gegeben, daß nur verhältnismäßig wenige
Arbeiter einen wirklich nennenswerten Betrag ersparten.
Von etwa 3000 Sparern hatten z. B. nur 13% ein Gut-
haben von über 100 dH.

Obwohl die guten Lohn Verhältnisse durchaus Erspar-
nisse ermöglichten, wurde doch der größte Teil der bei der
Lohnzahlung der Kasse überwiesenen Beträge bald wieder
abgehoben. Im Jahre 1910 wurden z. B. von etwa 3000
Sparern 245000 dH eingezahlt und 230000 &lt;M abgehoben,
so daß das wirkliche Plus nur 15000 dH betrug.

Der Grund hierfür ist wohl darin zu suchen, daß es
vielen Arbeiterfamilien auch bei gutem Einkommen recht
schwer fällt, ein kleines Kapital auf die Dauer zusammen-
zuhalten. Wenn die wöchentlichen Einzahlungen einen
Betrag von 40—50 dH erreicht haben, so ist die Ver-
suchung zur Abhebung für viele sehr groß, und diese
Summe wird nun wieder ausgegeben für Zwecke, wie
z. B.. Anschaffungen im Haushalte, die an sich wohl ganz
nützlich sind, die aber gegenüber der Notwendigkeit von
Ersparnissen für das Alter zunächst zurückgestellt werden
müßten. Die große Bedeutung der Lebensversicherung
liegt ja auch darin, daß mit ihr ein Sparzwang verbunden
        <pb n="60" />
        ﻿51

ist und jeder Versicherte von seinem Einkommen diesen
iS otgroschen zurücklegen muß.

Diese Tatsachen ließen nun den Gedanken reifen, eine
Kasse zu gründen, hei welcher der Sparer nicht jederzeit
die Möglichkeit hat, sein Kapital zurückzuziehen und ihm
in ähnlicher Weise wie hei der Lebensversicherung durch
einen gelinden Zwang über die ersten Schwierigkeiten des
Zusammenhaltens der Ersparnisse hinweggeholfen wird.
Denn ohne Frage sind ja die ersten Anfänge des Sparens
am schwierigsten. Ist erst ein kleines Kapital zusammen,
sieht man den Erfolg, so stellt sich von selbst ein Interesse
am Sparen ein, und es wird dem Einzelnen später hei einer
größeren Summe leichter, sein Geld zusammenzuhalten.

Die Alterssparkasse der Farbenfabriken hat nun
folgende Organisation:

Der Beitritt zur Alterssparkasse ist freiwillig; es wird
niemand gezwungen, sich ihr anzuschließen. Hat er aber
einmal seinen Beitritt angemeldet, so ist er verpflichtet,
dauernd einen bestimmten Beitrag zu zahlen, und er erhält
das Guthaben erst nach einer bestimmten Zahl von Jahren
ausbezahlt. Die Beiträge müssen mindestens 50 Pf. pro
Woche betragen und dürfen nicht höher sein als 3 dl.
Sie werden bei der Lohnzahlung einbehalten. Der Beitrag
wird immer für die Dauer eines Jahres festgesetzt. Regel-
mäßig am Schlüsse des Jahres kann der Beitrag erhöht
oder erniedrigt werden. Er muß aber, wie bereits erwähnt,
mindestens 50 Pf. betragen. Die Einlagen werden mit 5%
verzinst. Das Guthaben wird erst ausbezahlt, wenn der
Sparer 24 Jahre Mitglied der Kasse gewesen ist. Die Zeit
von 24 Jahren ist gewählt, damit die Auszahlung des Gut-
habens mit dem 25 jährigen Dienstjubiläum zusammen-
fällt. Denn Mitglieder können nur diejenigen werden,
die mindestens ein Jahr im Dienste der Firma stehen.
Die Karenzzeit von einem Jahre ist eingeführt, damit die
fluktuierenden Elemente, mit denen eine Fabrik, die in
der Hauptsache ungelernte Arbeiter beschäftigt, sehr zu
rechnen hat, von der Kasse ferngehalten werden. Denn
die Verwaltung der Kasse wird natürlich erschwert, wenn
viele Mitglieder gleich nach ihrem Eintritte wieder aus-
treten. Wenn also jemand nach Vollendung des ersten
Dienstj ahres beitritt, so erhält er das Guthaben nach
24 Jahren am Tage des 25jährigen Dienstjubiläums aus-
gezahlt. Als Entschädigung für den gewissen Zwang, der

4*
        <pb n="61" />
        ﻿52

durch die Sperrung des Guthabens ausgeübt wird, leistet
die Firma nun zu den Ersparnissen besondere Zuschüsse.
Die Berechnung der Zuschüsse wird folgendermaßen ge-
macht :

ISTeben dem Sparkonto wird für jeden Sparer noch ein
besonderes Konto geführt. Auf diesem Konto werden am
Schlüsse eines jeden Jahres jedem Sparer 30% der Ein-
zahlungen gutgeschrieben, die er im Laufe des Jahres ge-
macht hat. Wenn also jemand pro Woche 1 Jl einzahlt,
dann betragen seine Einzahlungen für das ganze Jahr
50 cM (für zwei Wochen, nämlich in der Woche cor Weih-
nachten und Ostern, werden Beiträge nicht eingehalten).
Diesem Sparer werden also dann 15 Jl gutgeschrieben und
wieder mit 5% verzinst. Bleibt der Mann nun 24 Jahre
in der Kasse, so erhält er mit seinen eigenen Erspar-
nissen den gesamten Zuschuß mit Zinsen und Zinses-
zinsen ausbezahlt. Es beträgt also in diesem Falle
der Zuschuß der Firma 30 % der Ersparnisse des
Arbeiters. Scheidet aber der Sparer schon früher aus
der Kasse aus und dies geschieht bei Lösung des Arbeits-
verhältnisses, so erhält er nur einen Teil des Zuschusses
ausbezahlt, und zwar nach Maßgabe der Dauer seiner
Mitgliedschaft. Tst er nur bis zu vier Jahren Mitglied
gewesen, dann kann er überhaupt keinen Anspruch auf
Zuschuß erheben. War er fünf Jahre in der Kasse, dann
erhält er ein Fünftel des Zuschusses, bei einer Mitglieds-
zeit von über 10 Jahren zwei Fünftel, von über 15 Jahren
drei Fünftel, von über 20 Jahren vier Fünftel, von
24 Jahren fünf Fünftel. Beim Tode eines Mitgliedes wird
das Guthaben und der entsprechende Zuschuß den Erben
ausbezahlt. Diese Zuschußzahlungen der Firma sind ganz
erheblich. Es ist hierdurch den Arbeitern wirklich er-
möglicht, mit verhältnismäßig geringen Beiträgen sich im
Laufe der Jahre ein kleines Vermögen zu sammeln. Wenn
jemand ununterbrochen den Beitrag von 1 Jl pro Woche
leistet, so hat er nach 24 Jahren an eigenen Ersparnissen
einschließlich der Zinsen 2293,00 Jl angesammelt, und
hierzu erhält er noch als Zuschuß der Eirma 666 Jl, so daß
er dann ein Guthaben von rund 3000 Jl hat; es ist dies
ein kleines Vermögen, mit dem sich schon etwas an-
fangen läßt.

Ich muß nun noch erwähnen, was mit den Mitgliedern
geschieht, die das Arbeitsverhältnis lösen und damit aus
        <pb n="62" />
        ﻿53

der Kasse ausscheiden. Sie erhalten das Geld und auch
den Zuschuß der Firma, soweit ihnen dieser nach Maß-
gabe der Dauer der Mitgliedschaft zusteht, ausbezahlt.
Die Firma hat sich in den Statuten das Kecht Vorbehalten,
das Guthaben erst nach einem Jahre nach dem Austritt aus
der Firma auszuhezahlen. Diese Bestimmung ist haupt-
sächlich erlassen worden, damit die Ersparnisse im Falle
eines Streiks nicht als Streikfonds verwendet werden
können. Lediglich aus diesem Grunde hat die Firma sich
das Recht der Sperrung des Guthabens Vorbehalten. Es
ist dies den Arbeitern bei der Einführung der Kasse auch
offen erklärt worden, daß die Bestimmung nur diesen
Zweck hat, und es ist nicht beabsichtigt, in anderen Fällen
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Ich erwähnte, daß die Mitglieder wie bei einer Ver-
sicherung fortlaufend die Beiträge entrichten und bis
zur Lösung des Arbeitsverhältnisses, hzw. bis zur Voll-
endung des 24. Mitglieds] ahres in der Kasse verbleiben
müssen. Es ist nun aber Sorge getragen, daß, wenn Um-
stände eintreten, seien es Krankheiten oder andere Fälle,
durch die ein Sparer in Kot gerät, der Sparer einen Teil
oder unter Umständen sein ganzes Guthaben ausbezahlt
erhält) oder ihm die Beiträge gestundet werden. Die
Entscheidung hierüber hat ein Sparkassenausschuß, der
aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vor-
sitzenden, dem Schriftführer und sechs Arbeiterbeisitzern
besteht. Der engere Vorstand wird von der Direktion er-
nannt, die sechs Beisitzer werden alljährlich von der
Arbeiterschaft selbst gewählt, und zwar sind wahlberechtigt
alle Arbeiter, die irgend einem Fabrikausschuß angehören.

Die Wohlfahrtseinrichtungen der Farbenfabriken werden
sämtlich von Ausschüssen verwaltet, in denen Beamte
und Arbeiter Mitglieder sind, und zwar befinden die Ar-
beiter sich überall in der Majorität. Im ganzen beträgt
die Zahl der Ausschußmitglieder etwa 150. Die Mit-
glieder dieser Ausschüsse, soweit sie der Alterssparkasse
angehören, wählen also die Beisitzer des Sparkassen-
ausschusses.

Diese Selbstverwaltung durch den Sparkassenausschuß
hat sich durchaus bewährt, und sie ist auch unbedingt
notwendig für eine Sparkasse mit einer derartigen Ver-
fassung. Denn natürlich treten bei einer Reihe von

1
        <pb n="63" />
        ﻿54

Mitgliedern Umstände ein, die es notwendig erscheinen
lassen, daß der Betreffende entweder einen Teil des Gut-
habens ausgezahlt erhält oder auf eine gewisse Zeit von
den Beiträgen befreit wird. Diese Gesuche werden also
von dem Sparkassenausschuß erledigt. ISTach Möglich-
keit wird darauf gesehen, daß das Guthaben erhalten
bleibt, und es wird dann versucht, dem Sparer auf
andere Weise zu helfen, sei es, daß er einen Vorschuß
erhält, der ihm in kleinen Wochenraten abgehalten wird,
oder daß er aus dem Unterstützungsfonds der Firma eine
Unterstützung erhält. Auf diese Weise wird also erreicht,
daß den Sparern über jene Schwierigkeiten hinweggeholfen
wird, ohne daß sie ihre Ersparnisse anzugreifen brauchen,
und hierin liegt wohl die große Bedeutung der Alters-
sparkasse. Die Sparer können nicht jederzeit die ge-
machten Ersparnisse für sich verwenden. Es ist aber Vor-
sorge getroffen, daß der Einzelne nicht weitersparen muß,
wenn er tatsächlich wirtschaftlich nicht dazu in der Lage
ist. Wenn die Alterssparkasse, wie sie bei uns besteht,
noch anderwärts Eingang finden sollte, so müßte unbedingt
in ähnlicher Weise verfahren werden, denn sonst können
sich leicht Härten heraussteilen.

Ich will noch erwähnen, daß die Farbenfabriken
absichtlich eine Kasse gewählt haben, die bei Fällig-
keit der Leistungen ein Kapital und keine Rente aus-
zahlt. Denn eine Rentenversorgung haben die Arbeiter
der Farbenfabriken bereits einmal durch die staatliche
Altersrente, und dann gewährt der Arbeiter-Unterstützungs-
fonds an ganz und teilweise erwerbsunfähige Arbeiter
laufende Renten nach Maßgabe der abgeleisteten Dienst-
zeit. Ein durch Krankheit erwerbsunfähiger Arbeiter er-
hält z. B. bei 25 jähriger Dienstzeit als Rente die ganze
Differenz zwischen seinem früheren Verdienst als Voll-
arbeiter und der staatlichen Invalidenrente. Die Arbeiter
sind also im Falle der Erwerbsunfähigkeit vor Not ge-
schützt. Die Alterssparkasse dient daher nicht dem Zwecke
der Sicherung des Existenzminimums, sondern der Ver-
mögensbildung, die Arbeiter in eine gehobene -wirtschaft-
liche Lage zu bringen. Wer sich 3000 oft gespart hat,
kann sich z. B. ein Eigentum erwerben oder seinen
Kindern eine besondere Berufsausbildung geben. Die
Alterssparkasse soll also den sozialen Aufstieg der Arbeiter-
schaft fördern.
        <pb n="64" />
        ﻿55

Wenn ich nun über die Erfahrungen, die wir bis jetzt
mit der Kasse gemacht haben, berichten darf, so kann ich
nur mitteilen, daß wir gute Erfolge erzielt haben, trotz
der heftigen Angriffe, die die sozialdemokratische
Presse gegen diese Wohlfahrtseinrichtung gerichtet hat.
Es sind jetzt im Werke Leverkusen 2242 Mitglieder und
in Elberfeld 731 Mitglieder, das sind etwa 85% der
beitrittsberechtigten Arbeiter. Das Ergebnis ist also jetzt,
nachdem die Kasse zwei J ahre besteht, erfreulich. Dieses
Ergebnis hat natürlich nur erreicht werden können durch
eine rege Propaganda für die Kasse durch die Eabrik-
verwaltung. Es werden in der Regel bei Lohnerhöhungen
die Arbeiter, wenn sie der Kasse noch nicht angehören,
von den Betriebsführern angehalten, ihren Beitritt zur
Kasse zu erklären. Ohne Erage ist auch diese Ge-
legenheit ein geeigneter Moment für den Arbeiter, der
Kasse beizutreten, da er durch Lohnerhöhung leistungs-
fähiger wird und nunmehr auch eine Rücklage für einen
Kotgroschen im Alter machen kann. Namentlich bei
Gründung der Kasse haben sämtliche Arbeiter, die bei-
traten, eine entsprechende Lohnerhöhung erhalten. Ich
will aber noch hervorheben, daß man diese Propaganda
für den Beitritt zur Kasse nur als ein Anhalten zum Sparen
bezeichnen kann; es wird kein absoluter Druck ausgeübt.
Tatsächlich sind auch in vereinzelten Betrieben manche
Arbeiter nicht beigetreten, die ganz gut der Kasse hätten
beitreten sollen. Bei unserer Propaganda werden natür-
lich die persönlichen Verhältnisse des Einzelnen voll be-
rücksichtigt. Wir veranlassen keinen älteren Arbeiter,
der nicht mehr in den Genuß des vollen Zuschusses treten
kann, zum Beitritte zu der Kasse. Ebenso bemühen wir uns
natürlich nicht um Arbeiter, die aus irgendwelchen Um-
ständen wirtschaftlich nicht in der Lage sind, zu sparen.
Bei dem guten Verdienst ist aber bei uns der Arbeiter,
wenn er nicht ausnahmsweise eine sehr große Familie zu
ernähren hat, sehr wohl in der Lage, für das Alter einen
Betrag zurückzulegen. Daß auch außerordentlich viele
Arbeiter diese Tatsache einsehen, geht daraus hervor, daß
nur 60% der Mitglieder sich mit einem Mindestbeiträge
von 50 Pf. begnügen; 40% zahlen einen Beitrag von 1 dl
und mehr, und es ist sicher damit zu rechnen, daß die
höheren Beiträge im Laufe der Zeit noch bedeutend steigen
werden.
        <pb n="65" />
        ﻿56

Die Zahl der Gesuche, die um Zurückerstattung eines
Teiles des Guthabens oder um Stundung der Beiträge ein-
gegangen sind, ist verhältnismäßig gering. Selbstver-
ständlich darf man nicht verkennen, daß, wenn erst die
Guthaben im Laufe der Jahre gestiegen sind, immer ein
gewisser Prozentsatz versuchen wird, sich in den Besitz der
Gelder zu bringen. Es kommt dann natürlich darauf an,
die einzelnen Gesuche genau zu prüfen, damit nur solchen
stattgegeben wird, bei denen wirklich eine Notwendig-
keit vorliegt. Um gewissen Schiebungen vorzubeugen,
ist auch in das Statut die Bestimmung aufgenommen
worden, daß die Guthaben der Sparer an Dritte weder
übertragen noch verpfändet werden dürfen. Geschieht es
dennoch, so soll die Verzinsung mit dem Tage der Über-
tragung aufhören, und der Sparer soll außerdem seines
Anspruchs auf den Zuschuß der Firma verlustig gehen.
Auf Erfahrungen in dieser Beziehung können wir noch
nicht zurückschauen.

Ich führte bereits im Beginne meines Referats aus,
daß neben der Alterssparkasse auch noch eine andere
Sparkasse besteht, die 5 % gewährt und aus der Rück-
zahlungen, wenn sie den Betrag von 50 dfi nicht über-
steigen, jederzeit gewährt werden können. Mit Gründung
der Alterssparkasse ist die andere Sparkasse nicht über-
flüssig geworden. Sie ist sehr notwendig für die An-
sammlung von Ersparnissen für gewisse Zwecke, für
größere Ausgaben, die der Haushalt erfordert, wie Ein-
kauf des Winterbedarfs. Aus diesem Grunde wird auch
die Arbeitersparkasse neben der Alterssparkasse weiter-
bestehen bleiben. Damit auch die älteren Arbeiter seiner-
zeit der Vorteile der Alterssparkasse teilhaftig werden
konnten, haben die Farbenfabriken bei Gründung der
Alterssparkasse den Arbeitern die Zeit, die sie bereits
in der gewöhnlichen Sparkasse gewesen waren, auf die
Mitgliedschaft in der Aiterssparkasse angerechnet. Wenn
also jemand, der bereits zehn Jahre lang in der gewöhn-
lichen Sparkasse gespart hatte, zur Altersparkasse über-
getreten ist, so hat er bereits nach 14 Jahren Anspruch
auf den vollen Zuschuß der Firma, Vorausgesetzt war
nur, daß er mindestens 25 &lt;M aus der Arbeitersparkasse
der Alterssparkasse überwiesen hat. Auf diese erste Ein-
zahlung wurde dann auch sofort der Zuschuß von 30%
gewährt. Von dieser Bestimmung haben sehr viele ältere
        <pb n="66" />
        ﻿57

Arbeiter Gebrauch gemacht, und eine ganze Reihe ist mit
sehr beträchtlichen Summen in die Alterssparkasse über-
getreten.

Außer diesen Kassen ist dann noch in den Farben-
fabriken eine Zwangskasse für die minder jährigen Arbeiter,
die ähnlich organisiert ist wie die Remscheider Jugend-
sparkassen. In Elberfeld und Leverkusen zusammen hat
diese Kasse 1475 Mitglieder.

Die jungen Arbeiter und Arbeiterinnen, die in erster
Linie für die zukünftige Gründung des Haushalts sparen
sollen, veranlassen wir also nicht zum Eintritt in die
Alterssparkasse, die das Guthaben 24 Jahre lang sperrt,
sondern diesen steht die Jugendsparkasse zur Verfügung,
die das Guthaben bei der Vollendung des 21. Lebensjahres
auszahlt. Die Sparer haben dann das Recht, mit ihrem
gesamten Guthaben oder einem Teile der Alterssparkasse
beizutreten. Sie erhalten dann auf die überwiesene
Summe gleich den 30 prozentigen Zuschuß der Firma.

Das sind in großen Zügen die Spareinrichtungen für
Arbeiter der Farbenfabriken. Sie sind ein wichtiges Glied
in der Organisation unserer Wohlfahrtseinrichtungen.
Wie die Farbenfabriken durch die Gründung gesunder
und schöner Wohnungen, durch Veranstaltung von Forte
bildungskursen, Vorträgen und anderen Bildungsbestre-
bungen das geistige Niveau des Arbeiters zu heben suchen,
so sollen die Spareinrichtungen dazu dienen, dem Arbeiter
zu einem Eigentum und damit zu einer höheren sozialen
Stellung zu verhelfen. Und nach den bisherigen Er-
fahrungen dürfen wir auch annehmen, daß durch die
Alterssparkasse dieses Ziel von einem großen Teile der
Arbeiterschaft erreicht werden wird.
        <pb n="67" />
        ﻿VI. Bestimmungen für Spareinrichtungen,
Satzungen und Flugblätter.

1.	Bestimmungen der Jugendsparkasse der
Württembergischen Metallwarenfabrik.
Abteilung I: Lehrlinge.

Monatliche Sparzulagen erhalten diejenigen Lehrlinge,
welche durch Fleiß und gutes Verhalten innerhalb und außer-
halb der Fabrik ihren Pflichten vollkommen gerecht werden.

Die Sparzulagen werden auf Grund von Monatszeugnissen
des Werkstattvorstandes und der Fortbildungsschule bemessen
und fließen in die Jugendsparkasse, welche 5% Zinsen gewährt.

Die Gewährung von Sparzulagen ist an nachstehende Be-
dingungen geknüpft:

1.	Die Lehrlinge haben im 1. bis 4. Jahre je 1 Pfennig von
ihrem Stunden verdienst, außerdem im 4. Jahre die Hälfte des
11 Pfennige in der Stunde übersteigenden Verdienstes als
Pflichteinlagen in die Jugendsparkasse einzulegen, bzw. sich
abziehen zu lassen.

2.	Der Ausgelernte hat von Beendigung der Lehrzeit ab bis
zum 1. April desjenigen Jahres, in welchem das 25. Lebensjahr
zurückgelegt wird, an jedem Zahltage Pflichteinlagen von 10%
seines Verdienstes in die Jugendsparkasse zu machen, bzw. sich
abziehen zu lassen.

In gleicher Weise ist derjenige, welcher ausgetreten und
vor dem 25. Lebensjahre wieder in die W. M.-F. eingetreten ist,
zur Einlegung von 10% seines Verdienstes in die Jugend-
sparkasse verpflichtet.

Eine Befreiung von der Einlagepflicht auf kürzere oder
längere Zeit kann nur in ganz begründeten Fällen gestattet
werden.

Diejenigen Lehrlinge, wie Ziseleure, Modelleure, Stahl-
graveure und Lithographen, welche 5 Jahre zu lernen haben,
im 5. Jahre jedoch Gesellenlohn bekommen, erhalten Spar-
zulagen 4 Jahre lang und haben vom 5. Jahre ab Pflicht-
einlagen wie die Ausgelernten zu machen.

4. Die Sparzulagen und Pflichteinlagen bleiben bis zum
30. April des Jahres, in welchem das 25. Lebensjahr zurück-
gelegt wird, stehen und werden alsdann, wenn sie nicht erhoben
werden, auf den Namen des Betreffenden in die Fabriksparkasse
der W. M.-F. übertragen.
        <pb n="68" />
        ﻿59

5. Während der Militärzeit kann ein Teil der Einlagen in
monatlichen Baten, jedoch nicht über die Hälfte der Gesamt-
einlagen hinaus, bis zum Höchstbetrage von 5 M im Monat
erhoben werden.

Eine sonstige Entnahme der Einlagen kann vor dem
25. Lebensjahre nur in ganz begründeten Fällen mit Genehmi-
gung der Direktion unter Voraussetzung des Wiederersatzes
durch höhere Pflichteinlagen bis zu 20% des Lohnes erfolgen.

_ 6. Beim Austritte des Lehrlings vor Ablauf der Lehrzeit,
bei ordnungswidriger Auflösung des Arbeitsverhältnisses, bei
Entlassung auf Grund der Ordnungsbestimmungen des Lehr-
vertrages oder auf Grund des § 10 der Arbeitsordnung oder bei
Verfehlung gegen die Bestimmungen des § 19 der Arbeits-
ordnung oder bei Zurückziehung der Pflichteinlagen ohne Zu-
stimmung der Direktion der W. M.-F. vor dem 30. April des-
jenigen Jahres, in welchem das 25. Lebensjahr zurückgelegt
wird, können die sämtlichen Sparzulagen vorenthalten werden
und verfallen der Krankenkasse der W. M.-F.

7. Bei eintretendem Todesfälle werden die Pflichteinlagen
und, falls keine unter 6. aufgeführten Gründe der Vorent-
haltung vorliegen, auch die Sparzulagen an die gesetzlichen
Erben ausbezahlt.

Die Direktion der W. M.-F. führt die Beaufsichtigung der
J" ugendsparkasse.

Die verfügbaren Gelder werden wie Pflegschaftsgelder in
öffentlichen Sparkassen, in deutschen Staatspapieren oder
Pfandbriefen angelegt. Sämtliche Wertpapiere der Jugend-
sparkasse befinden sich in Verwahrung der W. M.-F.

Da bei der Anlage der Sparkassengelder unter gesetzlicher
Sicherheit sich ein geringeres Zinserträgnis als 5% ergibt,
so vergütet die W. M.-F. halbjährlich den entsprechenden Aus-
fall zugunsten der Sparzulagen und Pflichteinlagen an die
Jugendsparkasse.

2.	Bestimmungen Betreffend die Spareinrichtung
der Firma A. Borsig, Berlin-Tegel.

Neben der bestehenden Beamten- und Arbeitersparkasse,
die zu jeder Zeit eigenes Kapital der Werksangehörigen zur
Anlage entgegennimmt, wird mit Wirksamkeit vom 1. Januar
1914 eine neue

Spareinrichtung

geschaffen.

1.	Zweck.

Die Spareinrichtung hat den Zweck:

das Sparen durch bequeme Spargelegenheit möglichst
zu erleichtern;

das beharrliche und regelmäßige Sparen besonders zu
belohnen;

eine sichere Anlage der Spargelder zu gewährleisten.
        <pb n="69" />
        ﻿2.	Grundzüge.

■ Es werden freiwillige, regelmäßige Sparbeiträge bei den
Lohn- oder Gehaltszahlungen einbehalten und diesen Spar-
geldern besondere Vorteile von der Firma zugewendet.

3.	Zur Benutzung Berechtigte.

Zur Benutzung der Spareinrichtung sind berechtigt:

Sämtliche Arbeiter und Wochenlohn empfangenden
Werkstatt- oder Bureauangestellten ohne Rücksicht
auf ihren Verdienst;

die Monatsgehalt beziehenden Beamten, sofern ihr
Jahresgehalt ohne Gratifikation usw. 3000 dl nicht
übersteigt.

4.	Höhe der Sparbeiträge und Form der Einzahlung.

Die Höhe der Sparbeiträge wird wie folgt bestimmt:

bei 14tägiger Lohnzahlung:

Mindestbetrag 1 &lt;M, Höchstbetrag 20 dl für die
14tägige Lohnperiode, jedoch stets nur volle Mark-
beträge ;

bei monatlicher Zahlung:

Mindestbetrag 3 dl, Höchstbetrag 40_ dl für den
Monat, jedoch mit Ausnahme des Mindestbetrages
nur durch 5 teilbare Beträge.

Die Erhebung erfolgt in der Regel mittels Abzuges bei den
Lohn- und Gehaltzahlungen.

5.	Freiwilligkeit der Beiträge.

Die Erhebung von Sparbeiträgen erfolgt nur auf Antrag.
Wer sich an der Spareinrichtung beteiligen will, hat dies dem
Sparbureau unter Angabe des zu erhebenden Sparbeitrages,
sowie Namens, Fabriknummer und Wohnung mitzuteilen. For-
mulare zu diesen Mitteilungen werden bei den Meistern, dem
Portier und an der Kasse bereit gehalten, auch kann die Zahl-
tüte, welche von Zeit zu Zeit mit einem entsprechenden Auf-
drucke versehen ist, zu diesem Zwecke benutzt werden.

Eine Erhöhung des im Anträge bezeichnten Sparbeitrages
bis zum Höchstbetrag ist jederzeit zulässig. Ebenso ist es
jederzeit gestattet, den Beitrag herabzusetzen oder auch die
Einzahlung von Sparbeiträgen vorübergehend oder gänzlich
einzustellen.

6.	Verzinsung der Spargelder und Prämienverlosung.

Für die Spargelder werden bis auf weiteres 6°/o Zinsen
vergütet. Den Betrag von 3000 dl übersteigende Guthaben
sind in Beträgen von nicht unter 100 dl an die Beamten- und
Arbeiter-Sparkasse zu übertragen, die 5°/o Zinsen zahlt und
Sparkassenbücher ausgibt.

Neben den Zuschüssen, die die Firma zur Zahlung des
Zinssatzes von 6% leistet, und neben den Verwaltungskosten
der Spareinrichtung, die die Firma allein trägt, stellt sie all-
jährlich ein weiteres Prozent der am Ende des Jahres vor-
handenen Sparguthaben als
        <pb n="70" />
        ﻿61

Prämienfonds

zur Verfügung, der Ende Februar eines jeden Jahres im Wege
der Verlosung an die Sparer verteilt wird. dieses zur Ver-
fügung stehenden Betrages werden zu Prämien von je 25 Jl
verwendet, aus dem letzten Fünftel werden 10 Gewinne
ä 50 Jl, 2 Gewinne ä 100 Jl und 1 Gewinn zu 300 Jl gebildet.
Sollte das letzte Fünftel zur Bildung dieser Prämien nicht
ausreichen, dann wird der Zuschuß der Firma entsprechend
erhöht. Ist das letzte Fünftel größer, so wird die Anzahl
der Gewinne zu 50 Jl vermehrt. Auf je volle 100‘ Jl Spar-
betrag entfällt ein Los. Z. B. beträgt das Sparguthaben der
Arbeiter und Beamten 400 000 Jl, so kommen

128	Treffer	a	25	=	3200	Jl,

10	„	a	50	=	500	„

2	„	ä	100	=	200	„

1	„	ä	300	=	300	„

zusammen 4200 Jl

■ zur Verteilung, und es kann ein Sparer, der nur 100 Jl Gut-
haben hat, 200 Jl gewinnen.

7.	Bückzahlung der Spargelder.

Die Bückzahlung der Spargelder kann jederzeit verlangt
werden. Bei Beträgen von über 300 Jl behält die Firma sich
eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor, auch ist die Firma
befugt, das ganze Guthaben mit einer gleichen Frist zur Rück-
zahlung aufzukündigen. Bei Rückzahlung werden die Zinsen
für die zurückgenommene Summe bis zum Schlüsse des dem
Tage der Rückzahlung vorausgegangenen Monats berechnet.

Jeder Sparer erhält eine Ausweiskarte. Die Auszahlung
von Spargeldern erfolgt in der Regel an den, welcher die Aus-
weiskarte vorlegt gegen Quittung. Zu einer weiteren Prüfung
der Empfangsberechtigung des Abhebers ist das Sparbureau
zwar befugt, aber nicht verpflichtet.

8.	Militärzeit.

Während der Dienstzeit kann das Sparguthaben bei der
Firma bleiben und weiterverzinst werden, wenn der Sparer
sich verpflichtet, es nicht in höheren Beträgen als 20 Jl monat-
lich abzuheben. Auch an der Prämienverlosung nimmt das
Guthaben alljährlich weiter teil. Die Zusendung der ge-
wünschten Beträge in die Garnison —- 5 Jl bis 20 Jl monat-
lich — geschieht auf Kosten der Firma.

9.	Rechnungsauszüge.

Das Sparjahr ist das Kalenderjahr. Nach Schluß des Spar-
jahres wird für den Sparer ein Rechnungsauszug angefertigt,
aus welchem der Stand des Sparguthabens und die Beteiligung
an der Prämienverlosung ersichtlich sind. Die Rechnungs-
auszüge können bei dem Sparbureau in Empfang genommen
Werden. Der Zeitpunkt wird näher bekannt gemacht.
        <pb n="71" />
        ﻿62

10.	Ausscheiden aus der Spareinrichtung.

Das Guthaben wird zurückgezahlt und die Verzinsung hört
auf: spätestens mit Ablauf des dem Ereignisse folgenden
Monats:

a)	wenn der Sparer stirbt, infolge eines Betriebsunfalles
ausscheidet oder die Pensionierung ausgesprochen wird;

b)	wenn er durch Erhöhung seines Gehalts auf über
3000 Jl aus der Zahl der gemäß Ziffer 3 zur Teilnahme
Berechtigten scheidet;

mit Ablauf des zuletzt vorhergegangenen Monats:

c)	wenn er von der Spareinrichtung keinen Gebrauch mehr
machen und über das Sparguthaben anderweit verfügen
will (vgl. unter Ziffer 7), sowie beim Austritt aus dem
Dienste der Firma.

In diesen Fällen nimmt das Sparguthaben auch an der
Prämienverlosung für das laufende Jahr nicht mehr teil.

Wer in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember als Ar-
beiter nicht mindestens 6, als Beamter nicht mindestens 3 Spar-
beiträge geleistet hat,, nimmt an der Prämienverlosung für
dieses Jahr ebenfalls nicht teil. Werden während eines ganzen
Sparjahres Sparbeiträge nicht geleistet, so scheidet der Sparer
mit Ablauf des Sparjahres aus, und das Guthaben wird dem
Berechtigten ausgezahlt oder auf Wunsch in die Beamten- und
Arbeiter-Sparkasse übertragen.

11.	Geheimhaltung der Sparbeiträge.

Die Firma garantiert den Sparern durch Verpflichtung
ihrer Beamten zur Geheimhaltung, daß über ihr Sparguthaben
die strengste Verschwiegenheit geübt wird und daß irgend-
welche Lohn- oder Gehaltserhöhungen nicht etwa aus Rück-
sicht auf gemachte Ersparnisse unterbleiben; die Firma will
im Gegenteile durch die vorstehenden Erleichterungen und Ver-
günstigungen auch an ihrem Teile zur Hebung des Wohlstandes
ihrer Arbeiter und Angestellten und zur Schaffung eines Not-
groschens mitwirken.

12.	Sicherheit.

Für die Sicherheit der Spareinlagen haftet die Firma
A. Borsig mit ihrem gesamten Vermögen.

13.	Vorbehalt der Abänderung.

Die Firma behält sich vor, die Grundzüge für die Spar-
einrichtung und die näheren Bestimmungen an der Hand der
Erfahrungen, welche mit der Einrichtung gemacht werden,
jederzeit einer Revision zu unterziehen und abzuändern.

3.	Satzungen für die Koeclilinsclie Fabriksparkasse
in Loerrach.

Spareinrichtung auf vereinsmäßiger Grundlage.

§ 1. Die Koeclilinsclie Fabriksparkasse ist eine in der
Fabrik der Firma „Manufaktur Koechlin Baumgartner &amp; Cie-,
        <pb n="72" />
        ﻿63

A.-G.“ in Loerrach seit dem Jahre 1875 bestehende Anstalt,
errichtet in der Absicht, die Ersparnisse der Arbeiter und
Arbeiterinnen der Fabrik von den kleinsten Beträgen an zu
sammeln, sicher anzulegen, um solche durch Zins und Zinses-
zins zu vermehren. Sie hat durch Staatsministerial-Ent-
schließung vom 3. Mai 1903 Nr. 336/7 auf Grund des § 22
BGB. die Rechtsfähigkeit verliehen erhalten.

§ 2. Alle Arbeiter und Angestellten der Firma können
Mitglied der Sparkasse werden. Die Mitgliedschaft wird er-
worben durch eine erstmalige Spareinlage. Der Austritt ist
zu jeder Zeit gestattet.

§ 3. Jedes Mitglied erhält im Hauptsparbuch ein eigenes
Konto und ein auf seinen Namen lautendes Sparbüchlein, in
welchem die jährlichen Einlagen und Zinsen mit dem Haupt-
sparbuch übereinstimmend eingeschrieben werden.

§ 4. Einlagen können von 10 Pfennig an gemacht werden,
und zwar in der Regel alle 14 Tage an die besonders hierfür
ernannten Einzüger, welche den erhaltenen Betrag auf be-
sonderen, auf den Namen des Einlegers lautenden Quittungs-
scheinen vermerken. Diese bis zum Rechnungsabschlüsse ge-
machten Einlagen werden alsdann je mit ihrer Gesamtsumme
in die Sparbüchlein eingetragen.

§ 5. _ Sobald die Einlagen den Betrag von 1 dt erreicht
haben, wird vom ersten des folgenden Monats an jährlich der
durch den Yerwaltungsrat festgestellte Zins dafür vergütet.

§ 6. Rückzahlungen können nur an Einlagetagen statt-
finden. Für Beträge über 100 dt bis zu 1000 M ist eine
Kündigungsfrist von 14 Tagen und für Beträge über 1000 M
eine solche von 4 Wochen bedungen.

§ 7. Bei Rückzahlungen ist das Einlagebuch vorzuweisen.
Die Rückzahlungen können nur an Einleger selbst oder an ihre
Beauftragten ausbezahlt werden; letztere haben, wenn ihre
Persönlichkeit dem Kassier nicht bekannt ist, eine besondere
Vollmacht vorzuweisen. Bei Rückzahlung des ganzen Gut-
habens ist der Kasse das Sparbuch zurückzugeben, und es er-
lischt die Mitgliedschaft.

§ 8. Die Gelder der Sparkasse müssen sicher in der für
die Gemeindesparkassen zugelassenen Weise angelegt werden,
nämlich:

1.	In Darlehen gegen Hypotheken mit erstem Rang.

In der Regel soll der durch amtliche Schätzung ermittelte
Wert der Grundstücke ohne Zubehör das Darlehen doppelt
decken; ausnahmsweise kann, wenn das Grundstück durch die
Lage und Verkäuflichkeit besonders gute Deckung bietet, die
Beleihung bis zu 75°/o obigen Wertes erfolgen unter der Be-
dingung, daß. das- Darlehen mit jährlich mindestens 2°/o des
Darlehenskapitals getilgt werden muß.

2.	In Liegenschaftskaufschillingen, welche durch Siche-
rungshypothek an erster Stelle und so lange diese nicht
doppelte Deckung bietet, außerdem durch gute Bürg- und
Selbstschuldnerschaft, gedeckt sind. Unter den in Ziffer 1
vorgesehenen Voraussetzungen kann jedoch von einer Bürg-
schaft — wenn der Restkaufsehilling noch 75°/o des amtlichen
        <pb n="73" />
        ﻿04

Schätzungswerts der Liegenschaft beträgt — Umgang ge-
nommen werden.

3.	In verzinslichen Partialobligationen des Deutschen
Reiches oder anderer deutschen Bundesstaaten.

4.	In verzinslichen Partialobligationen oder andern Schuld-
verschreibungen inländischer Kreise, Gemeinden, mit Ge-
meindebürgschaft versehener Sparkassen oder öffentlicher Ge-
nossenschaften.

5.	In Darlehen gegen faustpfändliche Sicherung durch
solche Forderungen, in welchen das Vermögen der Sparkasse
angelegt werden darf, sowie gegen Hinterlage von Sparbüchlein
der Kasse, sofern sich der Schuldner verpflichtet, sich seine
Schuld nötigenfalls an seinem Guthaben kürzen zu lassen.

6.	In verzinslichen Darlehen auf Schuldschein, unter
Sicherung durch zwei gute Bürgen als Selbstschuldner auf
bestimmte, keinenfalls drei Jahre übersteigende Zeit und im
Höchstbetrage von 2000 M.

Mehr als ein Viertel der Gesamtsumme der Aktiv ausstände
der Sparkasse darf nicht in Schuldscheinen angelegt werden.

Behufs Bereithaltung erforderlicher Mittel kann ein Be-
trag bis zur doppelten Höhe des Reservefonds bei der Firma
verzinslich angelegt werden.

§ 9. Die Einlagen und Rückzahlungen dürfen der Rasse
keine Auslagen verursachen. Die Kosten für Porto, Druck-
sachen und der Verwaltung werden aus den Zinsüberschüssen
bestritten.

§ 10. Die nach Bezahlung der Kosten, der Rücklagen zum
Reservefond usw. sich noch ergebenden Überschüsse werden
zugunsten der Mitglieder verwendet. Die Verwendung kann
erfolgen:

1.	zur Gutschrift als Dividende an diejenigen Einleger,
welche bei Schluß des vorangegangenen Rechnungsjahres
Mitglied waren, nach Verhältnis ihrer Guthaben, aber
nur aus höchstens 500 dl Einlage. Die erst im Laufe
des Rechnungsjahres gemachten Einlagen haben keinen
Anspruch auf Dividende;

2.	zur Unterstützung kranker oder bedürftiger Mitglieder,
vorüber der Verwaltungsrat entscheidet.

§ 11. Mitglieder, welche im Laufe des Rechnungsjahres
nur 15 Spareinlagen machen, haben keinen Anteil an den
Dividenden.

§ 12. Der Reservefond dient zur Deckung etwaiger Ver-
luste; werden zu diesem Behuf Abschreibungen daran ge-
macht, so darf so lange keine Dividendenverteilung usw. statt-
finden, bis derselbe 100/o der Einlagen der Mitglieder, jeden-
falls aber die Höhe von 10 000 dl (ursprüngliche Schenkung
des früheren Fabrikdirektors Herrn Ph. Imbach zu diesem
Zwecke) wieder erreicht hat.

§ 13. Im Falle der Auflösung der Sparkasse ist der vor-
handene Reservefond verzinslich anzulegen und dessen Er-
trägnisse für Dürftige, bei Auflösung der Sparkasse ihr zu-
gehörige Mitglieder oder deren Angehörige zu verwenden-
Sind keine unterstützungsbedürftigen Mitglieder oder An-
        <pb n="74" />
        ﻿65

gehörige derselben vorhanden, so soll der Reservefond zu einer
besonderen wohltätigen Stiftung verwendet werden.

Die Verwaltung dieses Fonds soll nach Auflösung der Spar-
kasse dem Gemeinderate der Stadt Loerrach unter Mitwirkung
der genannten Firma oder deren Nachfolgerin und unter Auf-
sicht des Großherzoglichen Bezirksamts Loerrach zustehen.

§ 14. Die Verwaltung wird besorgt durch Angestellte und
Arbeiter der Firma und besteht aus:
dem Vorstand,
dem Rechner,

dem Schriftführer und 5 Beigeordneten.

Den Vorstand (Vorsitzenden) und dessen Stellvertreter
ernennt die Firma. Die übrigen Mitglieder der Verwaltung
werden von der Generalversammlung auf drei Jahre gewählt.
Scheiden zwei Mitglieder während der Dienstzeit aus, so hat
die nächste Generalversammlung bis zum Ablaufe der Periode
Ersatzmänner zu wählen.

In die Verwaltung können nur Mitglieder der Kasse, welche
bei der Firma arbeiten, volljährig und im Besitze der bürger-
lichen Ehrenrechte sind, gewählt werden.

§ 15. Der Verwaltungsrat wird vom Vorsitzenden je nach
Bedürfnis berufen zur Erledigung der vorliegenden Geschäfte.
Seine Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt; bei
Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Zur Beschluß-
fassung ist die Anwesenheit der Mehrzahl der Verwaltungsrats-
mitglieder erforderlich.

§ 16. Der Vorsitzende leitet die Beratung und sorgt für
den Vollzug der Beschlüsse. Er hat über alle die Anstalt be-
rührenden Gegenstände die Aufsicht und die Befugnis, in allen
gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten die Kasse
zu vertreten.

Er hat unter Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitgliedes
jährlich einmal beim Rechner einen unvermuteten Kassen- und
Urkundensturz vorzunehmen.

§ 17. Der Rechner hat zu führen:

1 Kassabuch,

1 Empfangskontrollbuch,

1 Hauptsparkontobuch, worin jedes Mitglied ein Konto
hat,

1 Hauptbuch über die Aktiven und Passiven sowie der
toten Konti.

Er hat gemeinschaftlich mit dem Vorsitzenden die Wert-
urkunden der Sparkasse unter doppeltem Verschlüsse nach
näherer Bestimmung des Vorstandes aufzubewahren. Die
Schuldner haben sich verbindlich zu machen, daß sie bei Ver-
meidung nochmaliger Zahlung nur gegen Rückgabe der
Original-Schuld- und Pfandurkunde das Kapital heimzahlen
wollen.

§ 18. Der Schriftführer hat ein Tagebuch zu führen, worin
alle Verhandlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrats sowie
der Generalversammlung der Reihenfolge nach eingetragen
werden.

Flugschriften. 8.	5
        <pb n="75" />
        ﻿66

§ 19. Für Mühewaltung usw. können dem Vorsitzenden,
Rechner und Schriftführer sowie den Sparkasse-Einzügern je
nach Ansicht des Verwaltungsrats Gratifikationen gewährt
werden.

§ 20. Die Rechnung wird alljährlich am 15. Mai geschlossen,
die bis dahin aufgelaufenen Zinsen den Einlegern gut-
geschrieben und zum Kapitale geschlagen. Auf genannte Zeit
sind die Sparbüchlein der Verwaltung zu übergeben.

Die Verwaltung hat die Rechnung einer Prüfung zu unter-
ziehen und sie sodann zur Abhör nach den für Gemeinde-
sparkassen geltenden Vorschriften dem Bezirksamte vorzulegen.
Den Abhörbescheid erteilt die Generalversammlung nach § 22 a.

§ 21. Die Generalversammlung, welche aus sämtlichen
Kassenmitgliedern besteht, wird jedes Jahr nach Schluß der
Rechnung zusammenberufen,: sie muß mindestens drei Tage
vorher durch besondere Einladung oder durch Anschlag an
den Fabriktoren bekannt gemacht werden. Zur Beschlußfähig-
keit gilt Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 22. Der Generalversammlung liegt ob:

a)	die Abnahme der Jahresrechnung,

b)	die Beschlußfassung über Änderung der Statuten,
mit Ausnahme des § 13,

c)	Wahl des Verwaltungsrats,

d)	Auflösung der Anstalt.

§ 23. Streitigkeiten zwischen der Kasse und den Mit-
gliedern werden unter Ausschluß des gerichtlichen Verfahrens
durch den jeweiligen Amtsvorstand in Loerrach als Schieds-
richter entschieden.

Vor der Anrufung des Schiedsgerichts ist auf Antrag die
Ansicht der Generalversammlung einzuholen.

§ 24. Die Sparkasse unterwirft sich der staatlichen Auf-
sicht, insbesondere des Großherzoglichen Bezirksamts Loerrach.

€

4.	Obligatorische Sparkasse und freie Sparkasse
von D. Peters Co. in Elberfeld und Neviges
Gr. m. b. H. in Elberfeld.

Die Sparkasse wurde 1863 als freiwillige Sparkasse ge-
gründet. Sie ist obligatorisch seit 1865_ mit 50 Pf. Einlage pro
Kopf und Woche, seit 1875 für Verheiratete mit Einlagen in
Höhe von 5% des Lohnes, für Unverheiratete mit Einlagen in
Höhe von 10% des Lohnes.

Vom 31. Dezember 1898 ab ist die Sparkasse getrennt in
einen obligatorischen und einen freien Teil.

I.	Die obligatorische Sparkasse

hat den Zweck, die Arbeiter und Angestellten der Firma
D. Peters &amp; Oo. zur Sammlung von Ersparnissen anzuhalten,
welche den Besitzern bei Gründung eines eigenen Hausstandes,
beim Erwerb eines eigenen Heimes, in Notfällen und im Alter
eine Hilfe bieten sollen. Die obligatorische Sparkasse wird
ausschließlich aus den bei der Firma D. Peters &amp; Oo. gemachten
        <pb n="76" />
        ﻿Ersparnissen der Arbeiter und Angestellten dieser Firma nach.
Anleitung von b und e gebildet.

Die Angelegenheiten der Sparkasse regeln sich wie folgt:

a)	Aus dem Bestände der Sparkasse muß zur Deckung von
geforderten Rückzahlungen stets ein entsprechender Barbestand
vorhanden sein, welcher jedoch der Regel nach den Betrag
einer Monatseinnahme nicht übersteigen soll. — Die darüber
hinausgehenden Bestände, und zwar auch die der nachfolgen-
den übrigen Kassen dürfen nicht im Betriebe der Firma
D. Peters &amp; Oo. verwandt werden.

Die Firma Wohlfahrtskassen hat dieselben vielmehr, so.weit
sie nicht in Grundstücken und darauf errichteten Wohn-
häusern, die zum Anschaffungs-, bzw. Herstellungswert an-
zusetzen sind, und in erstklassigen Hypotheken auf Wohnhäuser
bestehen, in Staatspapieren ersten Ranges, Hypothekenbank-
Pfandbriefen, in Eisenbahn-, Stadt- oder sonstigen Schuld-
verschreibungen, jedoch unter Ausschluß von Schuldverschrei-
bungen auf industrielle Unternehmungen, anzulegen. Die
Anlage erfolgt unter Verantwortlichkeit der Firma Wohl-
fahrtskassen.

In der jährlich auf den 31. Dezember zu ziehenden Bilanz
werden sämtliche Wertpapiere zu den Tageskursen, zuzüglich
der rückständigen Zinsen, angenommen. Ein dadurch oder
durch Verkauf von Wertpapieren gegen das Vorjahr sich er-
gebender Gewinn oder Verlust wird jedesmal auf dem Konto
der Invalidenkasse verrechnet. Ein auf dem Konto der zur
freien Verfügung der Wohlfahrtskassen stehenden Grundstücke
und Gebäude sich ergebender Gewinn oder Verlust wird der
Prämienkasse für Hauserwerb gutgeschrieben oder belastet,
soweit Überschüsse nicht zu einem Emeuerungsfonds an-
gesammelt werden müssen.

b)	Mitglieder der Kasse sind sämtliche Angestellte und
Arbeiter der Firma D. Peters &amp; Oo. in Elberfeld und Neviges.
Die Aufnahme als Kassenmitglied erfolgt ohne weiteres durch
geschehene Annahme zur dauernden Beschäftigung. Arbeiter
und Angestellte eines Teilhabers der Firma D. Peters &amp; Co.
können durch Beschluß des Ältestenrats ebenfalls als Mit-
glieder aufgenommen werden.

c)	Jedes Mitglied ist verpflichtet, an jedem Lohntag Ein-
zahlungen zur Sparkasse zu machen, und zwar haben Ver-
heiratete 5%, Unverheiratete 10% ihres Lohnes einzuzahlen.
Wo häusliche Verhältnisse es wünschenswert erscheinen lassen,
kann der Ältestenrat den Beitrag von Unverheirateten auf 5%
ermäßigen. Zu Ostern und Pfingsten werden an den ^letzten
Wochenlohntagen vor dem Feste keine Sparkassenbeiträge ab-
gehalten. Wer dagegen auch an diesen Tagen Spargelder ein-
zulassen wünscht, hat davon vorher auf dem Kontor Anzeige
zu machen. Größere Einzahlungen als die vorschriftsmäßigen
Sätze sind nach vorheriger Anzeige stets gestattet, werden wie
die übrigen Ersparnisse verzinst und unterliegen ebenso der
Aufsicht und Auszahlungsgenehmigung des Ältestenrats.

d)	Die ersparten Gelder sind der freien Verfügung der
Sparenden entzogen. Für gewünschte Erhebung ist achttägige
        <pb n="77" />
        ﻿68

Kündigung (von einem Lohntag auf den andern) und die
Genehmigung des Ältestenrats erforderlich, welche indes nicht
verweigert werden darf, wenn das Geld zur Erwerbung eines
Hauseigentums oder bei Verheiratung zur Einrichtung _ des
Haushalts verwandt werden soll. In der Regel entscheiden
für die Elberfelder Angelegenheiten nur die Elberfelder Mit-
glieder des Ältestenrats, für die Nevigeser dagegen die
Nevigeser Mitglieder desselben, jedoch muß auf den Antrag
des Gesuchstellenden die Entscheidung des gesamten Ältesten-
rats herbeigeführt werden.

e)	Beim Verlassen der Beschäftigung bei der Firma gilt
die Auszahlung des ersparten Guthabens als selbstredend.
Invalide, welche aus der Invalidenkasse des Geschäfts Pension
erhalten, werden, auch wenn sie nicht mehr arbeiten, als nicht
ausgetreten betrachtet; auch soll bei Witwen von Arbeitern und
bei Männern, welche zur Ableistung ihrer Militärpflicht die
Arbeit auf geben, eine Verständigung wegen Belassung und
Verzinsung des Guthabens nicht ausgeschlossen sein.

f)	Die Angelegenheiten der Kasse werden durch den
Ältestenrat verwaltet; demselben steht in allen zweifelhaften
und durch dieses Statut nicht vorgesehenen Fällen die Ent-
scheidung zu.

g)	Die Kassengeschäfte werden auf dem Kontor der Firma
D. Peters &amp; Co. erledigt, die eingezahlten Beträge in den Lohn-
büchern vorgemerkt und am Monatsschlusse zusammengestellt.

h)	Die Guthaben der Sparer werden bis zur Höhe von
2000 Jl mit 6% pro Jahr verzinst; die Zinsen werden nur
für jede volle Mark und für jeden nicht angebrochenen Monat
berechnet. Die Zinsbeträge werden am Jahresschlüsse gut-
geschrieben.

II. Die freie Sparkasse

hat den Zweck, den Arbeitern und Angestellten der Firma
D. Peters &amp; Co. auch die Anlage solcher Gelder, die zwar bei
der Firma erspart sind, aber den von der obligatorischen Spar-
kasse aufzunehmenden Höchstbetrag von 2000 Jl übersteigen
oder die anderweitig erworben, bzw. ererbt sind oder die nur
auf kurze Frist angesammelt werden, in sicherer Weise und zu
angemessenen Zinssätzen zu ermöglichen, bzw. zu erleichtern.

Die freie Sparkasse vergütet folgende Zinssätze:

1.	5°/o pro Jahr:

unter der Bedingung einer gegenseitigen dreimonatlichen

Kündigungsfrist.

a)	den Arbeitern und Angestellten, den Invaliden und
Witwen von Arbeitern der Firma D. Peters &amp; Co.,
sofern solche über den Höchstbetrag bei der obliga-
torischen Sparkasse hinaus Gelder ersparen, und
zwar bis zur Höhe von weiteren 4000 Jl.

b)	Mädchen, die wegen Heirat die Arbeit bei der Firma
aufgegeben haben, bis zur Höhe von 4000 Jl.

2.	4°/o pro Jahr:

für alle weiter von der Kasse unter der Bedingung gegen-
seitiger dreimonatlicher Kündigungsfrist aufgenomme-
        <pb n="78" />
        ﻿09

neu Gelder, einerlei ob dieselben bei der Firma erspart
oder anderweitig erworben oder ererbt sind.

3.	3°/o pro Jahr:

für Einzahlungen von Arbeitern und Angestellten der
Firma D. Peters &amp; Co., welche zur Beschaffung laufen-
der Lebensbedürfnisse, Mobiliar und Kleidung, Zahlung
von Miete und dergleichen nur auf kurze Frist an-
gesammelt werden.

Die freie Sparkasse berechnet Zinsen nur für jede volle
Mark und jeden nicht angebrochenen Monat; die Zinsbeträge
werden am Jahresschlüsse gutgeschrieben.

Für die Auszahlungen aus der freien Sparkasse bedarf es
der Genehmigung des Ältestenrats nicht.

5.	Werbeflugblatt, Jahresbericht, Satzungen und
Zinsberechnungen für die Sparkasse der Firma
Max Bahr, Jute-Spinnerei und Weberei, Plan- und
Sackfabrik.

Die Sparkasse zahlt vom 1. Januar 1913 ab den Arbeitern
und Angestellten der Firma für die ersten tausend Mark 8°/o,
für die weiteren Einlagen 6°/o Zinsen. Hierdurch steigert sich
das Anwachsen der Einlagen durch Zinseszinsen ganz erheb-
lich. Aus 1 M wöchentlich werden

			Einlage	Zinses-  Zinsen	(bisher)	Kapital	(bisher)
in	10	Jahren	520	282	(226)	782	(746)
	20		1040	1405	(1056)	2445	(2096)
	30		1560	4068	(2952)	5628	(4 512)
	40		2080	9168	(6706)	11248	(8786)
	50	Y)	2600	18855	(13 841)	21455	(16441)

Bei höheren Einlagen sind die Beträge natürlich bedeutend
höher, wie die Tabelle auf Seite 4 zeigt. Wir können nur
immer wieder dringend empfehlen, daß jeder Arbeiter wie An-
gestellte fleißig spare und dadurch für seine Zukunft und sein
Alter sorge.

Im abgelaufenen Jahre 1912 hat die Zahl der sparenden
Arbeiter von 235 auf 284, ihr Guthaben von 125 820 auf
162 829 &lt;M, das Gesamtguthaben aller 382 Sparer von 250 255
auf 318 371 &lt;M, sich erhöht.

Von der Gesamtzahl der Einleger hatten am 1. Januar 1913

150	ein	Guthaben	von	1 bis	unter	300 Jt,
87	fy	99	99	300 „	99	1000 „
24	99	99		1000 „	99	2000 „
18	99	99	99	2000 „	99	3000 „
5	99	99	99	über		3000 „
        <pb n="79" />
        ﻿70

Die Einzahlungen betrugen 97 404 Jl, der Zinseszinszuwachs
15 585 Jl; bei der jetzt erhöhten Verzinsung für die ersten
tausend Mark wird, wie schon gesagt, der Zinseszinszuwachs
künftig noch höher sein, da der erhöhte Zins von 8°/o gerade
für die 237 Sparer unter tausend Mark auf das gesamte Gut-
haben entfällt.

Eür die Gesamtguthaben von 318 371 Jl sind beim Lands-
berger Kreditverein als Treuhänder 350 000 Jl Teilsehuldver-
schreibungen hinterlegt.

Max Bahr

Jute-Spinnerei und Weberei, Plan- und Sackfabrik.

Max Bahr.

Daß das Gesamtguthaben der Sparer am 31. Dezember 1912
betrug bei der Sackfabrik 63 055 Jl, bei der Jute-Spinnerei
255 316 Jl, bescheinigen die Kassen- und Buchführer.

Otto Bahr. Rob. Wilski.

Daß zur Sicherheit für die Einleger der Sparkasse der Max
Bahr, Jute-Spinnerei und Weberei, Plan- und Sackfabrik bei
uns 350 000 Jl 4:1hi0lo Teil-Schuldverschreibungein der Max
Bahr, Jute-Spinnerei und Weberei, Plan- und Sackfabrik
hinterlegt sind, bescheinigen wir hierdurch.

Landsberger Kredit-Verein.

E. G. m. b. H.

Peters. M. Glogau.

Satzungen der Sparkasse der Firma Max Iialir, Jute-Spinnerei
und Weberei, Plan- und Sackfabrik.

Um den in unseren Betrieben in Landsberg a. W. be-
schäftigten Personen — Beamten wie Arbeitern — durch Ge-
währung einer höheren Verzinsung einen stärkeren Anreiz zum
Sparen zu geben und sie hierdurch zur Ansammlung eines
kleineren oder größeren Kapitals zu veranlassen, haben wir
eine Sparkasse der Firma Max Bahr, Jute-Spinnerei und
Weberei, Plan- und Sackfabrik in Landsberg a. W., gegründet,
für deren Benutzung folgende Satzungen gelten:

§ 1. Einlagen werden nur angenommen von Beamten und
Arbeitern der Firma sowie nur aus den vom Gehalt oder Lohne
gemachten Ersparnissen.

§ 2. Der Guthaben-Höchstbetrag eines Sparers wird auf
5000 Jl begrenzt. Überschreitungen bedürfen besonderer Ge-
nehmigung der Firma.

§ 3. Die Verzinsung erfolgt für die ersten tausend Mark
mit acht, für die tausend übersteigenden Beträge mit sechs
Prozent auf das Jahr; sie beginnt mit dem ersten Tage des
auf die Einzahlung folgenden und endet mit dem letzten Tage
des der Auszahlung vorangehenden Monats. Berechnet werden
die Zinsen nur von vollen Mark, überschießende Pfennige
werden nicht verzinst.
        <pb n="80" />
        ﻿Ergebnisse der Sparkasse der Sackfabrik

	Stand am  Jahres-  anfang  Ji	Ein-  zahlun-  gen  Ji	Ab-  hebun-  gen  .Al	Zinsen-  zuwachs  Ji	Sparer	Stand am  Jahres-  ende  Ji	Von  Sparei	den Gruths  1.  Beamte u. a.  Ji	iben an  Sparer	Jahresem  II.  Aufseher  Vorrichter  Ji	le entf&lt;  Sparer	dien auf  UI.  Arbeiter  Ji
1906	23 540	7 945	2615	1283	25	29 254	23	28 321			2	933
1907	29254	7 775	9 997	1413	29	27 425	26	26154	—	—	3	1271
1908	27 425	12273	5861	1529	34	35377	31	34016	—	—	3	1361
1909	35377	18 963	9370	2 516	70	47 638	28	42 238	—	—	42	5400
1910	47 638	15570	8 816	2 979	76	57 383	27	50891	—	—	49	6491
1911	57 383	12539	9399	3314	64	63 836	27	54136	—	—	37	9 700
1912	63836	9294	12792	2717	61	63055	25	54477	--		36	8578
			Erg	ebnisse d	er Sparkasse der Jute-			Spinnerei.				
1906	3179	7 940	2800	348	20	11019	8	3733	2	1452	10	5 842
1907	11019	19340	4661	810	36	26506	11	10219	7	4356	18	11933
1908	26506	31752	8388	2060	94	51933	15	19437	19	9157	60	23352
1909	51933	31137	9414	4083	117	87154	19	37 686	18	10365	80	39102
1910	87 154	55117	22032.	5975	153	126215	23	45413	20	14172	110	66629
1911	126215	80712	28461	8734	265	187 200	38	52718	29	18362	198	116120
1912	187200	88110	32862	12 868	321	255316	41	66773	32	34299	248	164 251
        <pb n="81" />
        ﻿72

Sparen ist die Grundlage
Fast alle reich gewordenen Männer

Ergebnisse regel

Zu 6°/o gerechnet (die

	Bestand	Zuzahlungen	Zinsen
Einzahlung bei jeder Löhnung (2 Wochen)			
1. Jahr		0	26,00	1,04
2. „ 		27,04	26.00	3,20
3-	„			56,24	26,00	5,52
4-	»			87,76  121,76	26,00	8,00
5-	„				26,00	10,72
6- „ 		158,48	26,00	13,68
7.	„			198,16	26,00	16,88
8- „ 		241,04	26,00	20,32
9.	„			287,36	26,00	24,00
io. ,		337,36	26,00	28,00
11- » 		391,36	26,00	32,32
12- » 		449,68	26.00	36,96
	512,64	26,00	42,00
14-	,		580,64	26,00	47,44
15-	,,			654.08	26,00	53,36
16. 		733,44	26.00	59,68
iv. » 		819,12	26.00	66,56
18- „ 		911,68	26,00	73,92
19.				1011,60	26,00	81,44
20. „ 		 .	1119,04	26,00	87,92
21- „ 		1232,96  1353,66	26,00	94,70
22. „ 			26.00	101,96
23-	„			1481,62  1617,26	26,00	109,64
24.	.„				26,00	117,80
25.	„			1761,06	26,00	126,44
26. „ 		1913,50	26,00	135,56
27.	„			2075,06	26,00	145,28
28. 		2246,34	26,00	155.54
29.	„			2427,88	26,00	166,40
30		2620,28	26,00	177,98
Nach 30 Jahren		Zus		780,00	2044,26
,.35	„			2824,26	130,00	1088,80
»	40	„			4043,06	130,00	1501,06
»45	„			5674,12	130,00	2052,64
»50	,			7856,76	130,00  1300,00	2790,88  9477,64

— 73 —

jedes Vorwärtskommens.
waren Sparer von Jugend auf.

uiäüigen Sparens.

ersten 1000 M zu 8°/0).

	S t an	d am J ahres	ende	
1 Ji	2 Ji	3 Ji	4 Ji	5 Ji
27,04	54,08	81,12	108,16	135,20
56,24	112.48	168,72	224,96	281,20
87,76	175,52	263.28	351.04	438,80
121,76	243,52	365,28	487,04	608,80
158,48	316,96	475,44	633,92	792,40
198,16	396.32	594,48	792,64	990,80
241.04	482.08	723.12	964,16	1201,10
287,36	574,72	862,08	1146,45	1428,06
337,36	674,72	1011,84	1342,45	1673.06
391,36	782,72	1170,60	1554,13	1937,66
449,68	899,36	1342,06	1782,75	2223,43
512.64	1024,78	1527.16	2029,55	2531.94
580,64	1158,06	1727,08	2296,11	2865,14
654,08	1302,00	1943,00	2584,00	3225,00
733,44	1457,54	2176,32	2895,09	3613,86
819,12	1625,48	2428,21	3230,95	4033,69
911,68	1806,90	2700,34	3593,79	4487,23
1011,60	2002,74	2994,10	3985.49	4976,84
1119,04	2218,08	3317,12	4416,16	5515,20
1232,96	2445,92	3658,88	4871,84	6084,80
1353,66	2687,32	4020,98	5354,64	6688,30
1481,62	2943,24	4404.86	5866,48	7328,10
1617,26	3214,52	4811,78	6409.04	8006,30
1761.06	3502.12	5243,18	6984,24	8725.30
1913,50	3807,00	5700,50	7594,00	9487,50
2075,06	4130,12	6185,18	8240.24	10295,30
2246,34	4472,68	6699,02	8925,36	11151,70
2427,88	4835,76	7243,64	9651.52	12059,40
2620,28	5220.56	7820,84	10421,12	13021,40
2824,26	5628,52	8432,78	11237,04	14041,30
2824,26	5628,52	8432,78	11237,04	14041,30
4043,06	7986,12	11929,18	15872,24	19815,30
5674,12	11248,24	16822,36	22396,48	27970,60
7856,76	15613,52	23370,28	31127,04	38883,80
10777,64	21455,28	32132,92	42910,56	53488,20
        <pb n="82" />
        ﻿74

§ 4. .Die Zinsen des abgelaufenen Jahres werden an jedem
Jahresschlüsse dem Guthaben zugeschrieben _ und nehmen _ vom
1. Januar des neuen Jahres alsdann am Zinsgenusse teil, es
werden Zinseszinsen gezahlt.

§ 5. Jeder Sparer erhält ein auf seinen Namen lautendes,
mit fortlaufender Nummer bezeichnetes Sparbuch, in welchem
über jede Einzahlung Quittung erteilt wird. Leistet der
Sparer Einzahlungen durch Vereinbarung regelmäßiger Lohn-
abzüge, so hat er die Lohnberechnungen aufzubewahren und
diese vierteljährlich mit seinem Sparbuche zur Eintragung der
Einlagen einzureichen. Nur die vom Kassierer der Firma
ordnungsmäßig quittierten Einzahlungen sind für die Spar-
kasse rechtsverbindlich, vorbehaltlich der Bestimmungen
im § 11.

Das Sparbuch enthält im Vordrucke diese Satzungen, welche
der Sparer als für ihn verbindlich durch Unterschrift an-
erkennt.

§ 6. Rückzahlung auf sein Guthaben kann der Sparer
fordern bis zur Höhe von 50 Jl ohne Kündigung, mehr als
50 bis zu 300 Jl mit 1 Monat Kündigung, mehr als 300 bis
2000 Jl mit 2 Monaten Kündigung, über 2000 M mit 3 Monaten
Kündigung.

Rückzahlungen, welche in mehreren Fällen innerhalb
3 Monaten erfolgen sollen, werden nach den Beträgen zu-
sammengerechnet, und es wird hiernach die Kündigungsfrist
festgestellt.

§ 7. Beim Ausscheiden eines Sparers aus der Beschäftigung
bei der Firma ist diese berechtigt, aber nicht verpflichtet, das
Guthaben des Sparers auszuzahlen; sie kann auch für die Aus-
zahlung Innehaltung der in § 6 bestimmten Kündigungsfristen
fordern. Junge Leute, welche zum Militärdienst eingezogen
werden, können ihr Guthaben stehen lassen und davon nach
Bedarf abheben.

§ 8. Der Sparkasse gegenüber ist nur der im Sparbuche
genannte Sparer zur Verfügung über die Einlagen berechtigt.
Im Falle des Todes eines Sparers treten die gesetzlich sich
ausweisenden Erben in seine Rechte ein. Eine Verpfändung
oder Übertragung an andere ist der Sparkasse gegenüber un-
wirksam. Im Übertretungsfall ist die Sparkasse zur Hinter-
legung des Guthabens berechtigt.

Kommt ein Sparkassenbuch abhanden, so muß dies der
Sparkasse unverzüglich gemeldet werden. Ein neues Buch
wird nach Kraftloserklärung des abhanden gekommenen erteilt.

§ 9. Die Sparkasse ist berechtigt, dem einzelnen Sparer
wie der Gesamtheit die Guthaben zur Rückzahlung mit 1 Monat
Frist zu kündigen. Die Kündigung gilt als zu Recht erfolgt,
wenn sie an den Sparer schriftlich erfolgt oder durch zwei-
malige Bekanntmachung in einer Zeitung Landsbergs und
durch Aushang in den Fabrikräumen veröffentlicht ist.

§ 10. Zur Sicherheit der Sparer hinterlegt die Firma
Max Bahr bei einem Treuhänder Teilschuldverschreibungen
zu einem Betrage, der den Gesamtbetrag der jedesmal am
1. Januar vorhandenen Sparguthaben um 10% übersteigt und,
        <pb n="83" />
        ﻿75

soweit nötig, jedesmal bis zum 1. Februar auf diese Höhe zu
ergänzen ist.

Für die Schuldverschreibungen ist eine mit 1500000 dl
abschließende Sicherungshypothek in Höhe ihres Nennwerts
in das Grundbuch des Fabrikgrundstücks in Landsberg a. W.
eingetragen.

Der Treuhänder ist berechtigt und verpflichtet, die Schuld-
verschreibungen wie den entsprechenden Teil der Sicherungs-
hypothek zugunsten der Sparer zu verwenden und im Falle
der Nichterfüllung der Verbindlichkeiten seitens der Spar-
kasse flüssig zu machen und den Erlös im Verhältnisse der
Einzelguthaben zum Gesamtguthaben an die Sparer zur Ver-
teilung zu bringen.

Weitere Ansprüche stehen den Sparern gegen den Treu-
händer nicht zu.

§ 11. Im ersten Vierteljahre jedes Jahres erstattet die
Sparkasse einen Bericht über Veränderung und Gesamtbetrag
der den Sparern am 1. Januar zustehenden Guthaben. Gleich-
zeitig hat der Treuhänder die Versicherung abzugeben, daß
der Betrag der hinterlegten Schuldverschreibungen das Gesamt-
guthaben der Sparer um 10% übersteigt. Jeder Sparer erhält
schriftliche Mitteilung vom Stande seines Guthabens, welcher
sofort mit dem Sparbuche zu vergleichen ist. Abweichungen
sind sofort zu melden, widrigenfalls für die Firma nur die
niedrige Summe verbindlich ist.

Landsberg a. W., April 1913.

Max Bahr

Jute-Spinnerei und Weberei, Plan- und Sackfabrik.

Max Bahr. F. Schmidt. Paul Bahr.

'Vorstehende Satzungen erkenne ich als für mich ver-
bindlich an.

Landsberg a. W., den..................19...

6.	Spareinrichtung mit Zwang für jugendliche und
unverheiratete Arbeiter unter 25 Jahren sowie für
freiwillige Sparer der Bergischen Stahl-Industrie,
G. m. b. H.

§ 34. Jeder unverheiratete, bzw. Arbeiter unter 25 Jahren
ist verpflichtet, die Spareinrichtung der Bergischen Stahl-
industrie, G. m. b. H., zu benutzen; alle übrigen Arbeiter
können dieselbe nach freier Entschließung benutzen.

Bei jeder Löhnung wird ein bestimmter Betrag von der-
selben eingehalten, und zwar soll der Mindestbetrag 5% des
durchschnittlichen Verdienstes ausmachen.

§ 35. Diese abgehaltenen Beträge werden vierteljährlich
in die städtische Sparkasse eingezahlt, und zwar soll das Spar-
        <pb n="84" />
        ﻿76

Kassenbuch auf den Namen des betreffenden Arbeiters aus-
gestellt werden, für welchen der Betrag eingezahlt wird.

Das Sparkassenbuch wird von der Bergischen Stahl-
industrie, G. m. b. H., aufbewahrt; demselben wird ein
Anhang1) gemacht, in welchem die geschehenen Abzüge stets
verglichen werden können.

§ 36. Die Sparbeträge werden festgesetzt bis auf weiteres
bei einem Arbeiter von

14	J ahren	auf	0,60 Jl	pro	halbmonatliche Löhnung,	
15	99	99	0,80 „	99	99	99
16	99	99	1,00 „	99	99	99
17	99	99	1,20 „	99	99	99
18	99	99	1,40 „	99	. 99	99
19	99	99	1,60 „	99	99	99
20	99	99	1,80 „	99	99	99
21	99	99	2,00 „	99	99	99

Nach dem 21. Jahre bleibt der Mindestsparbetrag 2 cH
pro Löhnung. Es steht jedem Arbeiter frei, auch höhere wie
die festgesetzten Beträge einzulassen.

§ 37. Für die Zeit, in welcher ein Arbeiter krank ist, eine
Unterstützung erhält oder während seiner Dienstzeit wird
nichts eingehalten, ebenso sollen für die erste Löhnung im
Juli und die zweite Löhnung im Dezember keine Abzügel
stattfinden.

§ 38. Der Wohlfahrtsfonds der Bergischen Stahl-Industrie,
G. m. b. H., bezahlt zu den Zinsen der Städtischen Sparkasse
2% vom ersparten Kapital als Prämie. Die Einzahlung findet
jedoch nur einmal im Jahre statt, und zwar am Schlüsse des
Verwaltungsjahres der Sparkasse. Wird ein Sparkassenbuch
im Laufe des Verwaltungsjahres abgehoben bei der Gesellschaft,
so findet eine Einzahlung für den bis dahin verflossenen Teil
nicht statt.

§ 39. Die freie Verfügung2) über das Sparkassenbuch
bekommt der Sparer mit Beendigung des 50. Lebensjahres oder
drei Wochen nach geschehenem Austritt aus der Beschäftigung
der Bergischen Stahl-Industrie, G. m. b. H.

Ferner kann der Sparer darüber verfügen bei Gründung
eines Hausstandes3 4) und während Ableistung seiner Dienst-
pflicht1); in letzterem Falle jedoch nur in der Weise, daß er

*) An Stelle dieses Anhanges wird jetzt ein Auszug aus-
gefüllt alljährlich den Sparern behändigt; er dient den Sparern
gleichzeitig als Ausweis.

2)	Diese Bestimmung hat für Arbeiter über 25 Jahre nur
die Bedeutung, daß die Gesellschaft die Sparkassenbücher auf'
bewahrt, im übrigen steht denselben die freie Verfügung über
die Beträge der Bücher zu.

3)	Die Auszahlung erfolgt, wenn das erfolgte Aufgebot in
verbürgter Form nachgewiesen wird.

4)	Militärpflichtige Sparer verlieren den Vorrang, bzw. die
Aussicht auf Wiederannahme bei der Gesellschaft, wenn sie
trotz obiger Bestimmung das Sparguthaben ganz oder zu einem
höheren Betrag, als vorgeschrieben, abheben.
        <pb n="85" />
        ﻿77

monatlich oder wöchentlich einen Zuschuß von der Fabrik
erhält, und zwar bis zu der Höhe, daß ein Sechstel seines Gut-
habens im Jahre nicht überschritten wird. In allen übrigen
Fällen bedarf der Sparer zur Entnahme seines Guthabens oder
eines Teiles desselben der Zustimmung eines Aufsichtsrats,
welcher aus dem Vorstände der Gesellschaft und einer Anzahl
von Sparern gebildet wird.

§ 40. Dem Aufsichtsrate liegt die Revision der Sparkassen-
bücher ob.

§ 41. Während der Militärdienstzeit gilt der Sparer als in
den Diensten5) der Gesellschaft befindlich, das Sparkassenbuch
bleibt bei derselben in Aufbewahrung, dagegen zahlt die Ge-
sellschaft die Prämie von 2% weiter.

7.	Spareinrichtung der Gußstahlfabrik Fried. Krupp

in Essen.

DT achweisung über die Entwicklung in der Zeit vom
1. April 1900 bis 31. März 1912.

Auszug aus den Bestimmungen:

Die Einrichtung beruht auf dem Grundsätze der Frei-
willigkeit. Die Spargelder werden auf Antrag bei den Lohn-
oder Gehaltszahlungen in Abzug gebracht. Der Mindestbetrag
der Spareinlage ist 1 &lt;M für die 14tägige und 2 dl für die
monatliche Lohn-, bzw. Gehaltszahlung, der Höchstbetrag 20,
bzw. 40 M. Sämtliche Spargelder werden bei der Städtischen
Sparkasse Essen auf den Namen der Firma für die Sparer
hinterlegt.. Die Verzinsung erfolgt mit 5 Prozent, bestehend
aus den Zinsen der Städtischen Sparkasse (z. Z. 33/« Prozent)
und dem Zinszuschusse der Firma (z. Z. P/i Prozent).

Außerdem stellt die Firma 1 Prozent der gesamten Spar-
guthaben alljährlich für Sparprämien zur Verfügung, die im
Wege der Verlosung unter den Sparern zur Verteilung kommen.
In den Prämienfonds fließt ferner die Entschädigung, welche
die Städtische Sparkasse für die vorläufige Verwaltung der Spar-
guthaben an die Firma zahlt. Auf je 100 dl Sparguthaben
entfällt ein Los. Bei kleineren Sparguthaben wird einem Be-
trage von mindestens 25 dl ein Los zugeteilt. Das Sparjahr
läuft vom 1. April bis 31. März. Auskunft über die einzelnen
Sparer und die Höhe ihrer Einlagen wird nicht erteilt. Sämt-
liche Verwaltungskosten trägt die Firma.

(Seit dem 1. Januar 1912 sind auch die Beamten zur Be-
teiligung zugelassen, die ihr Gehalt aus der Hauptkasse der
Firma beziehen, und zwar mit monatlichen, durch 10 teilbaren
Beträgen bis zu 40 dl, jedoch unter Ausschließung von der
Prämien Verlosung.)

Die Einlagen im Geschäftsjahre 1911/12 setzten sich aus
mehr als 350 000 Einzelbeträgen zusammen. Rückzahlungen
wurden in über 75 000 Fällen zur Bestreitung der mannig-
fachsten Bedürfnisse für Haus und Familie gefordert.

’) Siehe Anmerkung 4.
        <pb n="86" />
        ﻿78

Bisherige Ergebnisse:

		.Betrag der		Zinsen der		Zinszuschuß	der
Jahr	Sparer	Spareinlagen		Stadt. Sparkasse		Pirma	
			Pf.	jfi	Pf.	Ji	Pf.
1900/01	1228	129 876	90	1556	66	—	—
1901/02	2146	392022	53	6839	87	1314	04
1902/03	3 234	727 743	41	13214	37	4200	13
1903/04	4737	1163388	28	21151	47	7 700	49
1904/05	6981	1925 721	31	36279	82	13 535	07
1905/06	9114	3 067115	80	58 958	25	21612	15
1906/07	10746	4274221	47	85275	41	31334	18
1907/08	11333	5171449	32	119 840	52	28 781	74
1908/09	12 778	5792316	74	146294	18	27 923	91
1909/10	14 805	6893498	51	163 276	19	47 127	71
1910/11	16 687	8 148 788	53	194318	93	56163	01
1811/12	17 775	9102609	37	220947	83	61693	88

Jahr	Zusammen  Ji	| Pf.		Betrag c Kückzahlu  Ji	.er  ngen  Pf.	Bestand  Ji	Pf.
1900/01	131433	56	24891	23	106542	33
1901/02	400176	44	113 270	03	286906	41
1902/03	745157	91	224426	63	520731	28
1903/04	1192 240	24	326953	93	865286	31
1904/05	1975536	20	511289	40	1464246	80
1905/06	3147 686	20	901222	73	2246463	47
1906/07	4390831	06	1338534	74	3052296	32
1907/08	5320071	58	1739968	04	3580103	54
1908/09	5966534	83	1724 572	86	4241961	97
1909/10	7103902	41	2001290	58	5102611	83
1910/11	8399 270	47	2455805	22	5943465	25
1911/12	9385251	08	2 781 856	21	6603394	87

Prämien Verlosung.

Alljährlich je 1 Prämie von 500 &lt;M, 300 JI und 100 Ji.
Außerdem:

1901	2 Prämien		ZU	100 Ji,		zus.	5 Prämien mit			1100 JI,	
1902	50	99	99	50	99	99	53	99	99	3400	99
1903	98	99	99	50	99	99	101	99	99	5 800	99
1904	171	99	99	50	99	99	174	99		9450	99
1905	300	99	99	50	99	99	303	99	99	15900	„
1906	462	99	99	50	99	99	465	99	99	24000	99
1907	630	99	99	50	99	99	633	99	99	32400	99
1908	739	99	99	50	99	99	742	99	99	37850	99
1909	875	99	99	50	99	99	878	99	99	44650	99
1910 1049		99	99	50	99	99	1052	99	99	53350	99
1911 1219		99	99	50	99	99	1222	99	99	61850	99
1912 1351		99	99	50	99	99	1354	99	99	68450	,9
        <pb n="87" />
        ﻿79

Die Städtische Sparkasse stellte in diesem Jahre 2500 dt
für den Prämienfonds zur Verfügung. Die Prämienverlosung
für 1911/12 findet am 17. und 18. Mai, vormittags 9 Uhr be-
ginnend, im Sparbureau statt.

Durch die Spareinrichtung ist den Werksangehörigen Ge-
legenheit gegeben, die kleinsten Beträge, von 1 dl an, zu
5 Prozent zinsbar anzulegen und sich außerdem Anteile an
der alljährlich stattfindenden Prämienverlosung zu sichern.
Den Teilnehmern ist es hierdurch ermöglicht, sich auf die be-
quemste Weise ein Sparguthaben zu schaffen, über das sie
jederzeit verfügen können und das ihnen namentlich über die
Zeiten hinweghilft, in denen für unvorhergesehene Ausgaben
oder für besondere Bedürfnisse Aufwendungen notwendig sind.

Von der Einrichtung wird in diesem Sinne vielfach Ge-
brauch gemacht, namentlich werden Gelder angesammelt für
Einkauf von Vorräten für den Wirtschaftsbedarf (Kar-
toffeln, Kohlen usw.),

Zahlung von Schuldenzinsen, Mieten und Steuern,
Begründung eines eigenen Hausstandes,

Ausstattung und Eortbildung der Kinder,

Militär dienstj ahre,

Beschaffung von Kleidungsstücken und Hausgerät,
Unterstützung bedürftiger Angehöriger,

Krankheitsfälle,

notwendige Reisen (in die Heimat, bei Sterbefällen usw.).

Zweifellos ist es richtiger, wenn irgend möglich, freiwillige
Ersparnisse vor Eintritt eines Notfalles zu machen, dazu
Zinsen und Prämien zu erhalten, und so seine Unabhängigkeit
von fremder Hilfe tunlichst zu wahren, als nachher zur Rück-
gabe von Beträgen —■ womöglich mit Zinsen — gezwungen zu
sein, oder, wie z. B. bei Entnahme von Vorschüssen, sich zu
bestimmten Abzügen verpflichten zu müssen.

Das Anwachsen regelmäßiger Einlagen bei der Sparein-
richtung ist aus der Tabelle S. 80 ersichtlich.

Wie die Zusammenstellungen S. 78 ergeben, ist die
Zahl der Sparer im verflossenen Jahre um weitere 1088 auf
zusammen 17 775 mit einem Guthaben von über 6Vs Millionen
Mark gestiegen, ein Beweis für die Beliebtheit, deren die Ein-
richtung in den weitesten Kreisen der Werksangehörigen sich
erfreut. — 42,9 Prozent der Arbeiterschaft und 67,7 Prozent
der im Monatsgehalte stehenden Beamten sind zurzeit beteiligt.
Eine weitere Ausdehnung macht sich durch die täglich ein-
gehenden Anmeldungen neuer Teilnehmer bemerkbar. Der
Beitritt kann jederzeit erfolgen; das jeder Zahldüte auf-
gedruckte Formular ist nur mit Betrag und Namen auszufüllen
Und in einen der an den Werkseingängen befindlichen Brief-
kästen zu legen. Das Sparbureau erledigt dann alles weitere.
Rückzahlungen werden jederzeit geleistet.

Das Sparbureau dient den Werksangehörigen auch als Aus-
kunftsstelle in allen sonstigen Sparangelegenheiten. _ Einlagen
Werden auf Antrag an öffentliche Sparkassen vermittelt und
Guthaben von dort eingezogen. Für Werksangehörige, die
ihrer Militärdienstpflicht genügen müssen und die beabsich-

*
        <pb n="88" />
        ﻿80

Halbmonatliche Einlagen betragen mit den
erwachsenen Zinsen zu 5%:

Sparbetrag	in 5 Jahren		in 10 Jahren		in 15 Jahren	
J6	Jt	Pf.	M	Pf.	Jt	Pf.
i	135	50	308	40	529	10
2	271	20	617	30	1059	05
4	542	55	123 4	90	2118	55
6	813	80	1852	40	3178	—
8	1085	15	2470	05	4237	55
10	1356	45	3087	60	5297	10

Sparbetrag	in 20 Jahren		in 25 Jahren		in 30 Jahren	
Jt	Jt	Pf.	Jt	Pf.	Jt	Pf.
1	810	75	1170	20	1629	_
2	1622	85	2342	40	3260	75
4	3 246	30	4685	70	6522	75
6	4 869	85	7029	05	9784	85
8	6 493	40	9372	55	13047	05
10	8117	—	11716	05	16309	45

tigen, nach beendeter Dienstzeit die Arbeit bei der Firma
wieder aufzunehmen, übernimmt das Sparbureau die Ver-
waltung ihrer Guthaben und vermittelt auf Wunsch Beträge
in beliebigen Raten zum Garnisonorte.

8.	Dmdendenbeteilignng der Spareinlagen.

*

Einige Firmen haben die Bestimmung getrofien, daß die
Sparkassengelder außer dem gewöhnlichen Zinsbetrag einen
Superzins erhalten, so daß Zins und Superzins zusammen die
Höhe der Dividende erreichen. Die Verzinsung der Sparkassen
ist also in ihrer Höhe von der jeweiligen Dividende abhängig.
So heißt es in dem Statute der Ilseder Hütte vom Jahre 1869:
„In den Jahren, in welchen die Ilseder Hütte an ihre Aktionäre
mehr als 5% Dividende verteilt, erhalten diejenigen Einlagen,
welche während des ganzen Kalenderjahres ununterbrochen
bei der Ilseder Hütte belegt waren, einen Überzins, welcher
zuzüglich der 5% Zinsen mit der zur Verteilung an die
Aktionäre kommenden Dividende übereinstimmt, jedoch wird
unter keinen Umständen mehr als 20% (5% und 15% Überzins)
vergütet, auch wenn an die Aktionäre ein höherer Betrag zur
Verteilung gelangt.“

Dem Beispiele der Ilseder Hütte sind u. a. die Firmen
Maggi G. m. b. H. Singen, Rathenower Optische Werke,
Schultheiß-Brauerei A.-G. Berlin, Eisenwerksgesellschaft Maxi-
milianshütte, Bez. Oberbayern, F. F. Resay A.-G. Berlin,
gefolgt.
        <pb n="89" />
        ﻿VII. Formulare.

Auf eine zweckmäßige Einrichtung der Formulare im
Betriebe der Eabriksparkasse ist Wert zu legen. Der Ar-
beiter legt den Formularen, Quittungen und Sparbüchern
eine gewisse Bedeutung bei; auch sind hier manche Einzel-
heiten wesentlich für die Gewinnung des rechten Ver-
trauens.

Um einige Andeutungen zu geben, wie etwa die
wichtigsten Urkunden im Sparverkehr eingerichtet werden
könnten, folgen hier einige Muster, auf Grund deren die
für die örtlichen Verhältnisse am besten passenden For-
mulare entworfen werden können.

Formulare 1 und 2 gelten für eine Jugendsparkasse mit
Pflichteinlagen und Sparzulagen.

Es folgen dann Muster für die verschiedenen Systeme,
nämlich für Sparbücher, Einlege- und Quittungsbücher
(3—5), dann für das Markensystem (6) und schließlich
für das Lohnabzugssystem (7. Quittung auf der Lohn-
düte, 8. u. 9. Rechnungsauszüge).

Flugschriften. 8.

6
        <pb n="90" />
        ﻿82

1. Markenbüchlein für die Jugendsparkasse

.Jagendsparkasse der W.M.-F.

No......	Name:

	19		Marken, bzw. Bemerkungen
4.	April	Spar-  zulagen	
		Pflicht-  einlagen	
5.	Mai	Spar-  zulagen	
		Pflicht-  einlagen  i	
6.	Juni	Spar-  zulagen	
		Pflicht-  einlagen	
Die Sparbüchlein sind monatlich von dem Vater oder Pfleger eigenhändig zu unterschreiben.			

83

der Württembergischen Metallwarenfabrik.

Abteilung I. Lehrlinge.

W erk'stätte:

Bisheriger Stand der Einlagen		Neue  Sparzu-  lagen		Neue  Pflicht-  einlagen		J etziger Stand der Einlagen		Unterschrift  des Vaters oder Pflegers
								
								
								
								
		; j				‘		
								

Die Unterschrift durch die jungen Leute selbst ist verboten und
■würde mit unnachsiehtlicher Strenge geahndet.

*

-----------------------------------------------------------------------

6*
        <pb n="91" />
        ﻿84

85

2. Sparkassenbüchlein

Eingang;.

Jagendsparkasse der W.M.-E.

No-

Name:

												
1				Saldo		Spar-  zulagen		Pflicht-  einlagen		Zins		Gesamt  Jt Pf.	
												
												
												
												«
												
												
												
												
												
			«											
												
					-							
												—
												
												
												
												
												
				•								

bei derselben Kasse.

Abteilung I. Lehrlinge, bzw. Ausgelernte.
Werkstätte:.........................................

Ausgang.

1						Rück-  zah-  lungen		Über- weisung an die Kran- kenkasse		Zins		Gest  Jt	imt  Pf.
												
												—
												
												
												
												
												
												
												
												
												
												
												
												
												
	—											
												
											1
        <pb n="92" />
        ﻿86

87

3. Muster für

Tag	Kassa-  Buch  Kol.	Betrag  Ji	Pf.	Mit Wor
				Übertrag
				
				
				
				■
				
				[ —
				
				
		t		
				
				
				
				■
		•		
				
	-	! i			Übertrag



ein Sparbuch.

ten	Empfangsbescheinigung  des  Kassiers	j Gegenrechners
        <pb n="93" />
        ﻿88

4. Muster für ein Einlegebueh.

Farbwerke Hoechst a. M.	Einlegebueh No. . __

Datum		Einlagen und Rückzahlungen	Kass. K Fol.	apital  % Pf.	Zinsen  nate |		
							
							—
							
							
							
							
							
							—
							
							
							
							
							
*		—
        <pb n="94" />
        ﻿89

5. Muster für ein Quittung-sbueh.

19.................

	Folio	.H	Pf.	Ji	Pf.
Bestand Ende des Vorjahres .  Einnahmen pro I. Quartal . .  do.	„	11. do.	. .					
					
					
do.	„	III.	do.	.	.  do.	„	IV.	do.	.	.  ab Rückzahlungen					
					
		Summa			
	—					
					
					
					
							
					
					
1	Summa  Sinsen pro 19  Ende 19
        <pb n="95" />
        ﻿90

91

6. Muster für ein  191	Spar									ft  Markenbuch.  marken.							Rück- zahlungen von Spareinlagen  Datum|	|pV		
Januar								'S										
Februar				a				-+-5  73  Ö  bß  P				I						
N  U  :c3  ft  &lt;1								September											
		€						u  &lt;D  &amp;  O  1  M  0)  'S  &lt;9  &gt;  O										
Mai										J										
Juni								l Dezember	1  i-			1						
Sparguthaben am 1. Januar . . . Hinzugekommen an Marken .... Einzahlung durch die Firma . . . Diesjährige Zinsen										Summe der Einlagen und Zinsen Diesjährige ßückzahlungen . . bleibt Guthaben von . . .  v
        <pb n="96" />
        ﻿■H

ö



No.

Vom 8. Dezember bis 21. Dezember 1906.

Lohn .......Schichten ......Stdn. Schichtlohn ........Ji .... Pf.

Akkord .......Schichten ......Stdn.

Abzüge: *)

Beitrag zur Krankenkasse:
2,6°/o des Durchschnitts-
Verdienstes bis üu 5 i
pro Arbeitstag.

Beitrag zur Pensionskasse:
2,5 % des Durchschnitts-
verdienstes bis zu 6 2/ä Ji
pro Arbeitstag.

*) Spareinlage umseitig.

Kohlen (

Ji

Pf.)

Vorschuß ....
Krankenkassenbeitrag
Pensionskassenbeitrag
Invalidenversicherung

Strafe..............

Versicherungsprämie .
Miete oder Menage .



Hierin bar Ji

Pf.

w

S°o 1

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iO £ J2 J5

Von der vorderen Hälfte der Tüte abzutrennen.

Einzuwerfen in die an den Werkausgängen befindlichen
Briefkästen oder auf dem Sparbureau abzugeben.

An

das Sparbureau.

Der Unterzeichnete wünscht sich an der Spareinrichtung
der Birma Fried. Krupp A.-G. vom nächsten Zahltag
an mit einer 14 tägigen — monatlichen — Einzahlung

von .........Ji (buchstäbl.........................Ji)

zu beteiligen.

Essen, den................... 19...

Vor- u. Zuname:................................... ...

Fabriknummer:.....................................

Betrieb:..............................................

Wohnung:.............................................

Anmerkung.

Für 14tägige Zahlung:
Mindestbetrag 1 M
Höchstbetrag 20 Ji

Für monatliche Zahlung:
Mindestbetrag 2 Ji
Höchstbetrag 40 Ji

Ä hrj
CD	g- V

ö P* P. tt- Ü
g * S. ® CD ‘ ^ ®
£7 C/2«—•• ^ ® Fi © m

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C ^ N ffl

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•	■	•	35

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g g.

et-

fef

szi^'



. Lohndüte der
        <pb n="97" />
        ﻿94

8. Rechnungsauszug1.

Hauptbuch....... No........

Spareinrichtung

der Firma Fried. Krupp Aktiengesellschaft, Essen-Ruhr.
Rechnungsauszug

für die Zeit vom 1. April 1906 bis 81. März 1907
für Herrn	...........................

	Ji	PI.
		
		
Rabatt der Konsumanstalt			
		
Zusammen ....		
		
Mithin Guthaben am 1. April 1907 . . .		
		

Auf Ihr Guthaben entfallen .......... Anteile an der Prämien-

verlosung, nämlich die Nummern:

.............. bis .............

Das Ergebnis der Verlosung wird durch Anschlag bekannt-
gemacht.

Gußstahlfabrik, Essen, den 1. April 1907.

PI. 379.

Sparbureau:

Volle.
        <pb n="98" />
        ﻿05

9. Sparauszug- und Ausweis
nebst den Bestimmungen der Fabriksparkasse.

(Auszug aus der Arbeitsordnung.)

Betrieb: Schmelzerei Stachelhausen.

Sparauszug und Ausweis
für

den Pitroschewski, Christian,

Tiegelmacher.

Buch No. 20 500.

Dieser Auszug ist eine Abschrift Ihres Sparkontos.

Etwaige Einwendungen wollen Sie innerhalb acht Tagen auf dem
Wohlfahrtsbureau anbringen.

Bei allen Rückzahlungen ist stets der neueste dieser Ausweise
vorzuzeigen.

Die Legitimation des Vorzeigers zu prüfen, ist der auszahlende
Beamte berechtigt, aber nicht verpflichtet. Er wird, falls die Rück-
zahlung nicht an den wirklichen Eigentümer erfolgt ist, demselben
nur dann zur Gewährleistung verpflichtet, wenn vor der Auszahlung
ein Protest dagegen eingelegt und in die Kassenbücher eingetragen
worden ist.

In der Regel wird die Auszahlung nur an den Buchinhaber (Sparer)
oder an den gesetzlichen Vertreter desselben persönlich erfolgen.

Muster einer Eintragung.

Gesamtsp areinlage	Jt	Pf.
Ende Juni 1891		256	82
Spareinlaß 1891  Juli	l. bis 15		3	
„	10. „ 31		3	—
August	1. „ 15		3		
10. „ 31		3	—
September 1. „ 15		3	—
i.	16. „ 30		3	—
Oktober	1. „ 15		3	—
16. „ 31		3	—
Übertrag . . .		

Erklärung: Einen solchen Sparausweis erhält der Sparer all-
jährlich im Monat Juli.
        <pb n="99" />
        ﻿98

	Gesamtspareinlage		Ji	Pf.
		Übertrag . . .		
November	1. bis	15		3	—
11	1«. „	30		3	—
Dezember	16. „	31		3	—
Spareinlaß 1892				
Januar	1. .,	15		3	—
11	16. „	31. . .			3	—
Februar	1. „	15		3	—
11	16. „	28		3	—
März	1. „	15		3	—
	16. „	31		3	—
Zinsen			10	74
Prämie .			5	37
April	1. bis	15	 ....	3	—
n	16. „	30		3	—
Mai	1. „	15		3	—
11	16. „	31		3	—
Juni	1. »	15		 • •	3	—
		Zusammen . . .	338	93
Zurückerhobener Spareinlaß				
10. März	1892	.		130	—
	.Bestand Ende Juni 1892 . . .		268	93

Bescheinigt: 27. Juli 1892.

N. N.

W ohlfahrtssekretär.
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        ﻿Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 43.44

Rechts- und Staatswissenschaftlicher Verlag

Schriften

der Zentralstelle für Volkswohlfahrt

(Neue Folge)

Heft 1. Das Programm der Wohlfahrtspflege. Verhandlungen der 1. Kon-
ferenz am 21. Okt. 1907. Preis M. 1.60, geb. H. 2.60.

Heft 2. Die Förderung und Ausgestaltung der hauswirtschaftlichen Unterweisung.

Verhandlungen der 2. Konferenz am 11. und 12. Hai 1908 in Berlin.
Preis M. 9.—, geb. M. 10.—.

Heft 8. Fürsorge für die schulentlassene männliche Jugend, namentlich im An-
schluß an die Fortbildungsschule. Verhandlungen der 3. Konferenz
am 24. bis 26. Mai 1909 in Darmstadt. Preis M. 6.—, geb. M. 7.—.

Heft 4. Die Ernährungsverhältnisse der Volksschulkinder. Verhandlungen der
8. Konferenz am 24. bis 26. Mai 1909 in Darmstadt. Preis M. 3.60,
geb. M. 4.60.

Heft 5. Aufgaben und Organisation der Fabrikwohlfahrtspflege in der Gegenwart.

Verhandlungen der 4. Konferenz vom 6. Juni 1910 in Braun-
schweig. Preis M. 6.—, geb. M. 7.—.

Heft 6. Ernährung und Lebenskraft der ländlichen Bevölkerung. Tatsachen
und Vorschläge von Dozent Dr. med. I. Kaup. Preis M. 12.—,
geb. M. 13.—.

Heft 7. Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nach-
wuchses. Verhandlungen der 5. Konferenz am 19. u. 20. Juni in
Elberfeld. Preis M. 10.—.

Heft 8. Familiengärten und andere Kleingartenbestrebungen in ihrer Bedeutung
für Stadt und Land. Vorbericht und Verhandlungen der 6. Konferenz
vom 16. bis 19. Juni 1912 in Danzig. Preis M. 8.—, geb. M. 9.—.

Heft 9. Pflege der schulentlassenen weiblichen Jugend. Vorbericht und Ver-
handlungen der 6. Konferenz der Zentralstelle für Volkswohlfahrt
in Danzig vom 17. Juni 1912. Preis M. 5.—, geb. M. 6.—.

Albrecht, Arbeiterwohnhaus

Gesammelte Pläne von Arbeiterwohnhäusern und Ratschläge
zum Entwerfen von solchen auf Grund praktischer Erfahrungen
Mit Entwürfen von
Professor A. Messel

Pol. VIII und 66 Seiten mit 4 Figuren im Text und 12 Doppeltafeln.

In Mappe 10 M.	Postfrei 10,50 M,

„Das Werk gibt wenige Beispiele, dafür aber nur solche, die sich durch-
aus bewährt haben, und unter denen die Wahl nicht schwer fällt. Von
der richtigen Ansicht ausgehend, daß mit denselben Mitteln etwas Häßliches
und etwas Ansprechendes sich erreichen läßt, ist bei allen Entwürfen der
Versuch gemacht, in dem gebotenen einfachen Rahmen den Gebäuden ein
freundliches, behagliches Aussehen zu verleihen, um dadurch auf den Be-
wohner einzuwirken und ihn zur Sauberkeit, Ordnungsliebe und Mäßigung
anzuhalten. Dieser Versuch ist durch die außerordentlich feine und
geschickte Hand Messels gelungen, und die einzelnen Entwürfe zeigen
dadurch ein ungemein freundliches und reizvolles Aussehen. . . .

Zeitschrift für Architektur und Ingenieurwesen.
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        ﻿Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 43.44

Rechts- und Staatswissenschaftlicher Verlag

Schriften der Zentralstelle
für Arbeiter - Wohlfahrtseinrichtungen

Heft 6.

Heft 16.

Heft 18.

Heft 20.

Heft 21.

Heft 22.

Heft 26.

Heft 27.

Heft 28.

Heft 29.

Heft 31.

Heft 32.

Das Sparkassenwesen in seiner Bedeutung fOr die Arbeiterwohlfahrt.
— Die Reinhaltung der Luft in Fabrikräumen. Vorberichte und Ver-
handlungen der Konferenz vom 7. und 8. Mai 1894. Preis M. 3—.

Die Wohlfahrtspflege im Kreise. — Die individuelle Hygiene des
Arbeiters. Vorberichte und Verhandlungen der Konferenz vom
16. und 17. Mai 1898 in Berlin. Preis M. 5.—, geb. M. 6—.

Die Erziehung des Volkes auf den Gebieten der Knnst und Wissen-
schaft. Vorberichte und Verhandlungen der Konferenz vom
23. und 24. April 1900 in Berlin. Preis M. 3—, geb. M 4.—.

Bau und Einrichtung von Kleinwohnungen. Von Professor H. Ohr.
Nußbaum, Hannover. Mit 127 Abbildungen. Preis M. 4.50,
geb. M. 5.50.

Die Fürsorge für die schulentlassene gewerbliche männliche Jugend.

Vorberichte und Verhandlungen der Konferenz vom 6. und 7. Mai
1901 in München. Preis M. 6.—, geb. M. 7.—.

Unterbringung bedürftiger Kranker in Heilstätten, Heimstätten und
Genesungsheimen. Erbbaurecht und Arbeiterwohnungen. Vorberichte
und Verhandlungen der 11. Konferenz vom 5. und 6. Mai 1902
in Hamburg. Preis M. 4.—, geb. M. 5.—.

Schlafstellenwesen und Ledigenheime. Vorbericht und Verhand-
lungen der 13. Konferenz vom 9. und 10. Mai 1904 in Leipzig.
Preis M. 3,60, geb. M. 4,60.

Das Pensions- und Reliktenwesen der Arbeiter und niederen An-
gestellten. Vorbericht und Verhandlungen der 13. Konferenz vom
9. und 10. Mai 1904 in Leipzig. Preis M. 5.—, geb. M. 6.—.

Die Belehrung der Arbeiter über die Giftgefahren in gewerblichen
Betrieben. Vorbericht und Verhandlungen der 14. Konferenz vom
5. und 6. Juni 1905 in Hagen i. W. Preis M. 2,60.

Die künstlerische Gestaltung des Arbeiterwohnhauses. Verhand-
lungen der 14. Konferenz vom 5. und 6. Juni 1905 in Hagen i. W.
Preis M. 2,40, geb. M. 3,40.

Die Anbahnung und Pflege von Beziehungen zwischen den ver-
schiedenen Volkskreisen (Volksheime). Verhandlungen der Kon-
ferenz vom 8. Juni 1906. Preis M. 3.—, geb. M. 4.—.

Pensionseinrichtungen für Privafbeamte. Ein Wegweiser zur
Schaffung u. Reorganisierung von Beamtenpensionseinrichtungen
bei Privatunternehmungen. Von Dr. jur. Wilhelm Dilloo.
Gr.-Lichterfelde. Preis M. 4.—, geb. M, 5.—.

Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker., Berlin W 8
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        ﻿the scale towards document
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</TEI>
