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        <title>Die Fabriksparkasse</title>
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            <forname>Johannes</forname>
            <surname>Altenrath</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1005178828</idno>
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        FLUGSCHRIFTEN  DER  ZENTRALSTELLE
Heft  s  FÜR  VOLKSWOHLFAHRT  uu

Die  Fabriksparkasse
Ihre  Aufgaben  und  ihre  praktische
Einrichtung
bearbeitet  von
Dr.  jur.  J.  Altenrath,  Charlottenburg.

Berlin
Carl  Heymanns  Verlag
1914

Prel»  60  Pf.,  25  Exemplare  12,50  M.,  50  Exemplare  20  M.

Verlags-Archiv  562#
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        Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W  8,  Mauerstraße  43.44
Rechts-  und  Staatswissenschaftlicher  Verlag
Flugschriften  der  Zentralstelle
für  Volkswohlfahrt
Heft  1.  Merkbüchlein  für  Zahnpflege.  Von  Prof.  Dr.  Jessen,
Straßburg.  Preis  10  Pf.,  100  Exemplare  M.  5.—,
500  Exemplare  M.  15.—,  1000  Exemplare  M.  23.—,
5000  Exemplare  M.  100.—.
Heft  2.  Hauswirtschaftliche  Unterweisung  für  die  gesamte
weibliche  Jugend.  Preis  30  Pf.,  10  Exemplare  M.  2.50,
25  Exemplare  M.  5.—,  50  Exemplare  M.  7.50.
Heft  3.  Fürsorge  für  die  schulentlassene  männliche  Jugend.
Preis  30  Pf.,  10  Exemplare  M.  2.50,  25  Exemplare
M.  5.—,  50  Exemplare  M.  7.50.
Heft  4.  Die  Ernährungsverhältnisse  der  Volksschulkinder.  Von
Dr.  med.  I.  Kaup.  Preis  30  Pf.,  10  Exemplare
M.  2.50,  25  Exemplare  M.  5.—,  50  Exemplare
M.  7.50.
Heft  5.  Die  Bekämpfung  der  Schundliteratur.  Mit  einer  Zusammenstellung ­
  der  bisher  getroffenen  Maßnahmen.
Preis  40  Pf.,  25  Exemplare  M.  8,75,  50  Exemplare
M.  15.—.
Heft  6.  Bauberatung  und  Baupolizei.  Eine  Konferenz  des
Ausschusses  für  Bauberatung  von  Dr.  J.  Altenrath,
Berlin.  Mit  einem  Vorwort  von  Landesbaurat  Prof.
Th.  Go  ecke.  Preis  30  Pf.,  10  Exemplare  M.  2.50,
25  Exemplare  M.  5.—,  50  Exemplare  M.  8.—.
Heft  7.  Aufgaben  der  Innungen  zur  Pflege  des  Lehrlingswesens.
Bearbeitet  von  Dr.  Josef  Wilden,  Düsseldorf.
Preis  40  Pf.,  25  Exemplare  M.  8.75,  50  Exemplare
M.  15.—.
        <pb n="3" />
        Dr.  J.  .Altenrath

Die  Fabriksparkasse
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        \

Flugschriften  der  Zentralstelle
Heft  s  FÜR  YOLKSWOHLFAHRT  i»u

Die  Fabriksparkasse
Ihre  Aufgaben  und  ihre  praktische
Einrichtung

bearbeitet  von

Dr.  jur.  J..  Altenrath,  Charlottenburg.

JB  erlin
Carl  Heymanns  Verlag
1914
        <pb n="5" />
        Vorwort.
Das  vorliegende  Schriftchen  beruht  im  wesentlichen  auf
den  Vorträgen  und  Materialien  der  von  der  Zentralstelle
für  Volkswohlfahrt  am  28.  Mai  1913  in  Dortmund  veranstalteten ­
  ersten  Konferenz  für  Fabrikwohlfahrtspflege,
auf  der  das  Fabriksparwesen  behandelt  wurde.  Ein  Bericht ­
  über  den  Gang  der  Verhandlungen  ist  daher  an  die
Spitze  gestellt.  Die  damalige  Veranstaltung  hat  in  den
beteiligten  Kreisen  lebhaftes  Interesse  gefunden.  Die
Handelskammern  des  Bezirks  und  die  industriellen  Verbände ­
  hatten  sich  bereitwilligst  in  den  Dienst  der  Sache
gestellt,  die  Einladungen  weitergegeben  oder  den  Mitgliedern ­
  den  Besuch  empfohlen.  So  hatten  u.  a.  auch  der
Verein  für  die  bergbaulichen  Interessen  im  Oberbergamtsbezirk ­
  Dortmund,  der  Verein  deutscher  Maschinenbauanstalten ­
  und  der  Verein  deutscher  Eisenhüttenleute
das  Unternehmen  unterstützt.  Etwa  120  Vertreter  der
Industrie,  insbesondere  der  meisten  größeren  Werke  des
Bezirks,  nahmen  an  der  von  Exzellenz  v.  Moeller,  dem
Vorsitzenden  der  Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt,  geleiteten ­
  Konferenz  teil.
Eine  Reihe  von  Anfragen,  die  später  über  Fragen  des
Fabriksparwesens  an  die  Zentralstelle  gelangten,  gaben
die  Anregung,  die  wichtigsten  auf  der  Konferenz  gemachten ­
  Mitteilungen  zusammenzustellen  und  zu  einem
Schriftchen  zu  verarbeiten,  das  als  praktischer  Ratgeber
        <pb n="6" />
        —  VI

bei  der  Einrichtung  und  Verwaltung  von  Fabrikspareinricbtungen
  dienen  könne.  Es  sind  deshalb  auch  einige
Muster  von  Statuten  und  Formularen  beigegeben,  die  eine
Anleitung  für  die  Organisation  von  Fabriksparkassen
geben.  Die  Zentralstelle  gibt  sich  der  Hoffnung  hin,  daß
das  Schriftchen  in  weiteren  Kreisen  der  Unternehmer  dasselbe ­
  Interesse  finden  möge,  das  den  Darbietungen  der
Dortmunder  Konferenz  in  so  freundlicher  Weise  entgegengebracht ­
  wurde.
        <pb n="7" />
        Inhaltsverzeichnis.
Seite
I.  Bericht  über  die  Konferenz  für  Fabriksparwesen  ...  1
II.  Überblick  über  das  Fabriksparwesen.  Von  Dr.  Altenrath, ­
  Charlottenburg  '  9
III.  Sparkassen  für  jugendliche  Arbeiter.
1.  Die  Spareinrichtung  der  Bergischen  Stahlindustrie.
Von  Geh.  Kommerzienrat  M.  Böker,  Remscheid  .  .  21
2.  Die  Spareinrichtung  des  Alexanderwerks  A.  von
der  Nahmer.  Von  Syndikus  Richter,  Remscheid  .  25
3.  Die  Jugendspareinrichtung  der  Tuch-  und  Flanellfabriken ­
  H.  Levin.  Von  Prokurist  Behrens  in
Göttingen  28
IV.  Spareinrichtungen  für  Erwachsene.
1.  Die  Sparkasse  der  Firma  Fried.  Krupp  A.-G.  in
Essen.  Vom  Leiter  der  Kruppschen  Sparkasse,
Herrn  Volle  in  Essen  30
2.  Die  Spareinrichtung  der  Firma  H.Levin  in  Göttingen.
Von  Prokurist  Behrens,  Göttingen  39
3.  Die  Sparkassen  der  Firma  D.  Peters  &amp;amp;  Co.  G.  m.  b.  H.
in  Elbgrfeld-Neviges.  Von  W.  Korff,  Neviges  .  .  42
V.  Die  Alterssparkasse  der  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.
Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen.  Von  Dr.  Schultze,
Leverkusen  50
VI.  Bestimmungen  für  Spareinrichtungen,  Satzungen  und
Flugblätter.
1.  Bestimmungen  der  Jugendsparkasse  der  Württembergischen
  Metallwarenfabrik  58
2.  Bestimmungen,  betreffend  die  Spareinrichtung  der
Firma  Ä.  Borsig,  Berlin-Tegel  59
3.  Satzungen  für  die  Koechlinsche  Fabriksparkasse  in
Loerrach  62
4.  Obligatorische  Sparkasse  und  freie  Sparkasse  von
D.  Peters  &amp;amp;  Co.  in  Elberfeld  und  Neviges  G.  m.  b.  H.
in  Elberfeld  66
        <pb n="8" />
        VIII

Seite
5.  Werbeflugblatt,  Jahresbericht,  Satzungen  und  Zinsberechnungen ­
  für  die  Sparkasse  der  Firma  Max
Bahr,  Jute-Spinnerei  und  Weberei,  Plan-  und  Sackfabrik ­
  69
6.  Spareinrichtungen  mit  Zwang  für  jugendliche  und
unverheiratete  Arbeiter  unter  25  Jahren  sowie  für
freiwillige  Sparer  der  Bergischen  Stahl-Industrie,
G.  m.  b.  H  75
7.  Spareinrichtung  der  Gußstahlfabrik  Fried.  Krupp
in  Essen  ,  77
8.  Dividendenbeteiligung  der  Spareinlagen  80
VII.  Formulare  81
1.  Markenbüchlein  für  die  Jugendsparkasse  der  Württembergischen
  Metallwarenfabrik  82
2.  Sparkassenbüchlein  bei  derselben  Kasse  84
3.  Muster  für  ein  Sparbuch  86
4.  Muster  für  ein  Einlegebuch  88
5.  Muster  für  ein  Quittungsbuch  89
6.  Muster  für  ein  Markenbuch  90
7.  Lohndüte  der  Firma  Krupp  92
8.  Rechnungsauszug  94
9.  Sparauszug  und  Ausweis  nebst  den  Bestimmungen
der  Fabriksparkasse  95
        <pb n="9" />
        I.  Bericht  über  die  Konferenz  für  Fabriksparwesen. ­

Einleitend  gab  der  Vertreter  der  Zentralstelle,  Dr.
Altenrath,  einen  Überblick  über  das  Fabriksparwesen.
Er  wies  darauf  hin,  daß  die  öffentlichen  Sparkassen  trotz
aller  Anstrengungen  in  neuerer  Zeit  immer  noch  nicht
den  Bedürfnissen  der  kleineren  Leute  und  insbesondere
auch  ihrer  Aufgabe,  systematisch  zur  Sparsamkeit  zu  erziehen, ­
  gerecht  werden.  Wie  die  Dinge  sich  entwickelt
haben,  wird  auch  in  Zukunft  eine  vollständige  Umkehr
kaum  zu  erwarten  sein.  Es  müssen  daher  andere  Faktoren
als  Hilfskräfte  den  Sparkassen  zur  Seite  treten.  In  einer
ganz  besonders  günstigen  Lage  sind  die  industriellen
Werke,  da  ihre  Tätigkeit  gleich  bei  der  Lohnauszahlung
einsetzen  kann.  Es  handelt  sich  darum,  die  Einzahlung
von  Spareinlagen  in  möglichst  enge  Verbindung  mit  der
Lohnzahlung  zu  bringen.  Ist  ein  besonderer  Gang  zum
Fabrikkontor  notwendig,  so  ist  die  Wirkung  der  Dienstleistung ­
  der  Fabrik  schon  bedeutend  abgeschwächt.  Zum
wenigsten  muß  unmittelbar  an  der  Stelle  der  Lohnzahlung
auch  die  Möglichkeit  zur  Einzahlung  von  Spareinlagen  gegeben ­
  sein.  Am  wirksamsten  ist  es  jedoch,  die  Arbeiter  zu
bewegen,  daß  sie  sich  bereit  erklären,  regelmäßig  bei  jeder
Lohnzahlung  einen  bestimmten  Betrag  zu  sparen,  der  dann
gleich  bei  der  Lohnberechnung  mit  verbucht  und  auf  der
Lohndüte  vermerkt  wird.  Ein  Anreiz  wird  auch  dadurch
gegeben,  daß  die  Gewährung  von  Vorschüssen  oder  Kredit
(etwa  beim  Kohlen-  oder  Kartoffelbezuge)  vom  regelmäßigen ­
  Sparen  abhängig  gemacht  wird.  Fast  allgemein
verbreitet  ist  die  Zusicherung  einer  höheren  Verzinsung,
etwa  5—6%,  häufig  auch  die  Verteilung  oder  Verlosung
von  Sparprämien.  Interessant  und  mustergültig  ist  das
Vorgehen  der  Ilseder  ITiitte,  der  Schultheißbrauerei  und
Flugschriften.  8.  1
        <pb n="10" />
        2

der  Maggi-Gesellschaft,  die  die  regelmäßigen  Zinsen  bis
zum  Satze  der  von  den  Gesellschaften  verteilten  Dividenden
erhöhen  und  auf  diese  Weise  das  Gewinnbeteiligungssystem
mit  dem  Sparwesen  verknüpfen.  Voraussetzung  für  den
Erfolg  einer  Fabriksparkasse  ist  aber  vor  allem  das  Vertrauen ­
  der  Arbeiterschaft.  Es  wird  erworben  und  gesichert ­
  in  erster  Linie  durch  die  Garantie  unbedingter
Geheimhaltung  der  Spartätigkeit  sowohl  nach  außen  als
auch  im  Fabrikbetriebe  selbst,  vor  allem  den  Meistern
gegenüber,  weil  der  Arbeiter  befürchtet,  die  Kenntnis
seiner  Spartätigkeit  könne  zum  Lohndrucke  führen.  Eine
Mehrzahl  von  Werken  behält  deshalb  auch  die  Spareinlagen
nicht  im  Betriebe,  sondern  führt  sie  regelmäßig  an  die
öffentlichen  Sparkassen  ab.  Als  nützlich  hat  sich  auch
die  Beteiligung  der  Arbeiter  an  der  Verwaltung  und
Kontrolle  erwiesen.  Von  entscheidender  Bedeutung  ist
es  jedoch,  daß  der  Beamte,  der  die  Spareinrichtung  verwaltet, ­
  sich  das  unbedingte  Vertrauen  der  Arbeiter  erwirbt ­
  und  es  versteht,  auf  alle  Weise  zum  Sparen  zu
ermuntern.
Der  Beferent  behandelte  dann  noch  kurz  das  Jugendsparwesen. ­
  Hier  hat  ein  verständig  gehandhabter  Sparzwang ­
  sich  als  sehr  nützlich  erwiesen.  Musterhaft  ist  vor
allem  die  Einrichtung  der  Württembergischen  Metallwarenfabrik ­
  in  Geislingen,  die  die  Gewährung  und  die
Höhe  der  Sparzulagen  von  dem  Lerneifer  und  dem  Wohlverhalten ­
  der  jungen  Leute  abhängig  macht.
Die  weitere  Erörterung  der  Frage  erfolgte  dann  in
der  Weise,  daß  zunächst  einige  Vertreter  industrieller
Werke  über  ihre  praktischen  Erfahrungen  vor  allem  auf
dem  Gebiete  des  Jugendsparwesens  Berichte  erstatteten.
Zunächst  gab  Kommerzienrat  Böker  von  der  Bergischen
  Stahlindustrie,  der  am  1.  Oktober  1887  als  einer  der
ersten  eine  Jugendspareinrichtung  ins  Leben  rief,  die
hiernach  auf  eine  mehr  als  25  jährige  Wirksamkeit  zurückblickt, ­
  eine  nähere  Schilderung  dieser  Einrichtung  und
der  Erfahrungen,  die  damit  gemacht  worden  sind.  Die
Veranlassung  zur  Einrichtung  der  Sparkasse  war  seinerzeit ­
  die  Wahrnehmung,  daß  recht  viele  Arbeiter  Wechselverbindlichkeiten ­
  eingegangen  waren,  die  vielfach  bei  der
Heirat  entstanden  waren  und  durch  die  sie  häufig  in  Verlegenheit ­
  kamen.  Zunächst  um  diesem  Übelstand  abzuhelfen, ­
  sodann  um  den  Sparsinn  zu  fördern  und  schließ ­
        <pb n="11" />
        3

lieh  auch,  um  den  jugendlichen  Arbeitern  einen  gewissen
Teil  ihres  Verdienstes  den  in  manchen  Fällen  zu  weitgehenden ­
  Ansprüchen  ihrer  Eltern  gegenüber  zu  sichern,
wurde  die  Einrichtung  ins  Leben  gerufen.  Die  Möglichkeit ­
  des  Sparens  bei  den  jungen  Leuten  ergibt  sich  vor
allem  daraus,  daß  sich  bei  der  Entwicklung  der  modernen
Arbeitsweise  der  Verdienst  des  jugendlichen  Arbeiters
rasch  dem  des  älteren  und  verheirateten  Arbeiters  nähert
und  er  somit  in  der  Lage  ist,  unter  allen  Umständen  von
seinem  Lohne  etwas  zurückzulegen.  Die  Bergische  Stahlindustrie ­
  führte  auf  Grund  der  Arbeitsordnung  den  Sparzwang ­
  für  jugendliche  Arbeiter  bis  zum  25.  Lebensjahr
ein,  und  es  wurde  bestimmt,  daß  etwa  5  Prozent  vom  Verdienst ­
  eingehalten  werden  sollten.  Die  übrigen  Arbeiter
konnten  die  Einrichtung  freiwillig  benutzen.  Die  eingehaltenen ­
  Beträge  werden  vierteljährlich  der  Städtischen
Sparkasse  überwiesen,  die  die  Guthaben  der  Sparer  mit
4  Prozent  verzinst,  während  die  Bergische  Stahlindustrie
eine  Zuschußprämie  von  2  Prozent  gibt.  Am  1.  Oktober
1889  waren  200  Sparer  mit  einem  Gesamtguthaben  von
11656,96  M.  beteiligt.  Die  Anzahl  der  Sparer  hat  sich
bis  heute  verzehnfacht  und  beträgt  2000  bei  einer  fünffach ­
  größeren  Arbeiterschaft.  Wenn  auch  regelmäßig
eine  Reihe  von  Beträgen  zurückgezogen  wird,  so  haben
diese  nach  Ansicht  des  Referenten  zum  größten  Teile  ihre
Zweckbestimmung  gefunden  und  sind  für  notwendige
Anschaffungen  benutzt  worden.
In  der  Aussprache  über  die  Jugendsparkassen  wurden
noch  verschiedene  Einrichtungen  verwandter  Art  von  Vertretern ­
  einzelner  Werke  näher  geschildert,  so  u.  a.  diejenige ­
  des  Alexanderwerks  A.  von  der  Nahmer  in
Remscheid,  der  Firma  H.  Levin  in  Göttingen,  der  Kaiserlichen ­
  Werft  in  Kiel,  der  Firma  Th.  Goldschmidt  in
Essen  und  andere.  Von  wichtigeren  Gesichtspunkten
wurde  zunächst  die  Frage  behandelt,  ob  es  überhaupt
richtig  und  zweckmäßig  sei,  einen  Sparzwang  für  die
jugendlichen  Arbeiter  einzuführen.  Einige  Redner  wiesen
nachdrücklich  darauf  hin,  daß  man  die  Mitwirkung  und
das  Einverständnis  der  Eltern  in  dieser  wichtigen  Frage
unmöglich  umgehen  könne.  Es  seien  Fälle  denkbar  und
auch  durchaus  nicht  selten,  in  denen  die  Eltern  den  Verdienst ­
  der  Kinder  nicht  entbehren  könnten;  auch  könne
in  erziehlicher  Hinsicht  auf  die  Jugendlichen  ohne  die
1*
        <pb n="12" />
        4

Mitwirkung  der  Eltern  nicht  in  der  wünschenswerten
Weise  eingewirkt  werden.  Diesem  Einwande  wurde  von
anderer  Seite  entgegengehalten,  daß  man  es  nicht  in  das
freie  Belieben  der  Eltern  stellen  könne,  ob  die  Jugendlichen ­
  zwangsweise  zum  Sparen  angehalten  werden  sollten
oder  nicht.  Denn  wenn  man  dies  tue,  so  werde  man  in
der  Regel  keinen  besonderen  Erfolg  erzielen,  da  die  Eltern
zum  großen  Teile  selbst  nicht  das  genügende  Verständnis
für  die  Wichtigkeit  der  Sache  besäßen  und  allzu  leicht
dem  Bestreben  der  Jugendlichen,  den  ganzen  Verdienst
in  die  ITand  zu  bekommen,  nachgeben  würden.  Der  wirtschaftlichen ­
  Lage  der  Eltern  müsse  selbstverständlich
Rechnung  getragen  werden,  aber  nicht  in  der  Weise,  daß
man  die  Anwendung  des  Sparzwanges  ganz  von  ihrem
Belieben  abhängig  mache,  sondern  durch  Gestattung  von
Ausnahmen.  Die  Eltern  müßten  im  einzelnen  Falle  darlegen, ­
  daß  und  weshalb  ein  Sparzwang  in  dem  vorgesehenen ­
  Umfang  oder  überhaupt  nicht  angebracht  sei,
und  es  müsse  dann  entweder  durch  den  Arbeiterausschuß
oder  durch  eine  besondere  Kommission  oder  schließlich
durch  die  Firma  über  die  Berechtigung  des  Ausnahmegesuchs ­
  entschieden  werden.
Im  Zusammenhänge  hiermit  ging  man  näher  auf  die
Frage  ein,  ob  ein  gesetzlicher  Zwang  überhaupt  zulässig
sei.  Es  wurde  festgestellt,  daß,  wenn  man  nicht  in  jedem
einzelnen  Falle  die  besondere  Zustimmung  der  Eltern
einholen  wolle,  die  Bestimmung  über  den  Sparzwang  in
die  Arbeitsordnung  aufgenommen  werden  müßte.  Nach
§  134  b  Abs.  3  der  Gewerbeordnung  können  mit  Zustimmung ­
  eines  ständigen  Arbeiterausschusses  in  die
Arbeitsordnung  Vorschriften  über  das  Verhalten  der
Arbeiter  bei  Benutzung  der  zu  ihrem  Besten  getroffenen,
mit  dem  Betriebe  verbundenen  Einrichtungen  aufgenommen ­
  werden;  Voraussetzung  ist  also  vor  allem  auch
die  Zustimmung  des  Arbeiterausschusses.  Die  Möglichkeit ­
  einer  zwangsweisen  Einhaltung  von  Beiträgen  für
Wohlfahrtseinrichtungen  ergibt  sich  aus  §  117  Abs.  2  der
Gewerbeordnung,  wonach  Verträge  über  die  Verwendung
des  Verdienstes  für  Einrichtungen  zur  Verbesserung  der
Lage  der  Arbeiter  oder  ihrer  Familien  gültig  sind.  Die
Einholung  einer  besonderen  Genehmigung  der  Eltern  oder
des  gesetzlichen  Vertreters  erübrigt  sich,  weil  der  Jugendliche
  durch  die  Aushändigung  des  Arbeitsbuchs  zur  Ein ­
        <pb n="13" />
        0

gehung  eines  Arbeitsverhältnisses  und  der  sich  daraus
ergebenden  Verpflichtungen  ermächtigt  ist.
Die  Diskussion  befaßte  sich  sodann  noch  mit  der  Frage
einer  Verbindung  der  Fabrikspareinrichtungen  mit  der
Volksversicherung.  In  diesem  Punkte  waren  die  Meinungen ­
  geteilt.  Zugunsten  der  Verwendung  eines  Teiles
der  Sparbeiträge  für  die  Volksversicherung  wurde  angeführt, ­
  daß  es  im  Interesse  des  Arbeiters  liege,  möglichst
frühzeitig  eine  Versicherung  einzugehen;  auch  wurde
darauf  hingewiesen,  daß  gerade  während  der  Militärzeit
das  Sparguthaben  zur  Leistung  der  Versicherungsbeiträge
mitherangezogen  werden  könne.
Mit  besonderem  Nachdrucke  wurde  hervorgehoben,  daß
die  Sparbeträge  während  der  Militärzeit  zum  Teile  dafür
verwandt  werden  sollten,  den  Sparern  regelmäßig  ein
Taschengeld  zuzuwenden,  daß  es  ferner  von  besonderer
Bedeutung  sei,  daß  die  Sparer  in  die  Lage  versetzt  würden,
bei  der  Verheiratung  die  notwendigen  Pinrichtungsgegenstände ­
  bar  zu  bezahlen,  um  den  ungünstigen  Bedingungen
bei  Abzahlungskäufen  zu  entgehen.
Eingehend  wurde  sodann  über  die  Spareinrichtungen
für  erwachsene  Arbeiter  verhandelt.  Einen  Spezialbericht
erstattete  zunächst  Herr  Volle,  Leiter  der  Fabriksparkasse
der  Firma  Fried.  Krupp  A.-G.  in  Essen.  Die  Eirma
K  rupp  hat  mit  ihrer,  der  Initiative  des  Herrn  Friedrich
Alfred  Krupp  zu  verdankenden  Sparkasse  ganz  ausgezeichnete ­
  Prfahrungen  gemacht.  Die  Erfolge  sind  vor
allem  auf  folgende  Tatsachen  zurückzuführen.  Es  ist  für
strengste  Geheimhaltung  der  Spartätigkeit  auch  gegenüber ­
  den  leitenden  Fabrikbeamten  und  vor  allem  den
Werkmeistern  Sorge  getragen.  Die  gesparten  Beträge
werden  auf  der  verdeckten  Seite  der  Schließklappe  der
Lohndiite  vermerkt.  Außer  einer  Verzinsung  von  5  Prozent,
die  durch  l 1 /*  Prozent  Zuschuß  der  Firma  erreicht  wird,
werden  Prämien  in  Höhe  von  1  Prozent  der  gesamten
Sparguthaben  (1912:  78  500  M.)  verlost.  Es  wird  ständig,
u.  a.  in  der  Fabrikzeitung,  durch  Flugblätter,  ferner  auf
der  Lohndüte  Propaganda  für  das  Sparen  gemacht.  End-,lich
  ist  es  auch  dem  Leiter  gelungen,  das  Vertrauen  der
Arbeiter  und  vor  allem  auch  der  Arbeiterfrauen  zu  erwerben, ­
  die  ihn  auch  in  sonstigen  wirtschaftlichen  Angelegenheiten ­
  zu  Kate  ziehen,  sich  gern  belehren  lassen,
falls  sie  einmal  zu  große  Abhebungen  machen  wollen  usw.
        <pb n="14" />
        Heute  sind  43  Prozent  der  Arbeiterschaft  und  73  Prozent
der  in  Frage  kommenden  Beamten  der  Gußstahlabrik
Sparer  mit  einem  Gesamtbeträge  von  7674663  M.
Auch  die  Firma  Levin  in  Göttingen  hat  nach  den
Mitteilungen  des  Herrn  Prokuristen  Behrens  außerordentlich ­
  günstige  Erfahrungen  mit  ihrer  Spareinrichtung ­
  gemacht.  An  jeder  Lohnzahlungsstelle  sitzt  ein
kaufmännischer  Beamter,  der  Sparbeträge  entgegennimmt.
Diese  werden  samt  einem  Zuschüsse  der  Firma  an  die
städtische  Sparkasse  abgeführt.  Heute  besitzen  98  Prozent
der  Arbeiter  ein  Sparkassenbuch.
Großes  Interesse  erweckten  die  Mitteilungen  des  Llerrn
W.  Korff,  Mitinhabers  der  durch  ihre  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  rühmlichst  bekannten  Firma  David  Peters  &amp;amp;  Cie.
in  Neviges  bei  Elberfeld.  Dort  besteht  schon  seit  Jahren
eine  Zwangssparkasse  für  alle  Arbeiter,  und  es  ist  bemerkenswert, ­
  daß  sie  sich  noch  bis  heute  der  vollen  Zustimmung ­
  der  gesamten  Arbeiterschaft  erfreut.  Durch
diese  Sparkasse  ist  auch  die  Möglichkeit  eines  Ausgleichs
der  Lohnschwankungen  bei  Arbeitseinschränkung  gegeben,
da  dann  die  Sparabzüge  unterbleiben.
Die  Aussprache  über  die  Spareinrichtungen  für  Erwachsene ­
  ergab  vor  allem  die  Notwendigkeit  einer  möglichst ­
  günstigen  Verzinsung  und  einer  ständigen  Propaganda ­
  der  Spareinrichtung  und  planmäßigen  Erziehung
zum  Sparen.  In  dieser  Beziehung  waren  die  Mitteilungen
des  Herrn  Max  Bahr,  Inhabers  der  Jutespinnerei  und
Weberei  in  Landsberg  a.  W.,  von  besonderem  Interesse.
Die  Firma  gewährte  anfangs  für  die  ersten  100  M.
6  Prozent  Zinsen  und  für  jede  weiteren  100  M.  5  Prozent.
Später  wurden  für  die  ersten  100  M.  8  Prozent  und  für  die
weiteren  6  Prozent  gegeben.  Das  hatte  zur  Folge,  daß  der
Sparsinn  ganz  außerordentlich  stieg.  Die  Propaganda
wurde  in  der  Weise  betrieben,  daß  auf  den  Lohndüten
stets  eine  Aufforderung  zum  Sparen  aufgedruckt  ist;
ferner  werden  regelmäßig  Jahresberichte  über  die  Ergebnisse ­
  des  Sparens  verteilt,  die  die  Satzungen  der  Sparkasse
und  gleichzeitig  eine  Tabelle  über  die  Erfolge  des  Sparens
enthalten.  Auf  den  Lohndüten  ist  das  Ergebnis  des
Sparens  in  fünf  Zahlen  abgedruckt.  Hiernach  ergibt  ein
regelmäßiges  Sparen  von  2  M.  bei  jeder  Lohnzahlung  nach
5  Jahren  316  M.,  nach  10  Jahren  747  M.,  nach  20  Jahren
2096  M.,  nach  30  Jahren  4512  M.  und  nach  50  Jahren
        <pb n="15" />
        7

1G442  M.  Diese  Zahlen  sind,  wie  hervorgehoben  wird,
ein  sehr  gutes  Agitationsmittel.  Einzelne  Leute  hatten
nach  9  Jahren  bereits  ein  Guthaben  von  5000  M.  bei  der
Sparkasse.
Als  besonders  wesentlich  für  den  Erfolg  wurde  es  bezeichnet, ­
  daß  die  Spartätigkeit  in  jeder  Weise  geheim
gehalten  wird  und  daß  möglichst  weder  die  anderen
Arbeiter  noch  der  Werkmeister  davon  Kenntnis  haben,
weil  die  Arbeiter  außerordentlich  mißtrauisch  sind  und
teils  eine  Bekanntgabe  an  die  Steuerbehörde,  teils  Lohndrückerei ­
  befürchten.  Das  Vorgehen  der  Firma  Krupp,
die  die  Sparbeträge  auf  der  Umschlagklappe  der  Lohndüte ­
  vermerkt,  wurde  als  zweckmäßig  bezeichnet.  Andere
Firmen  legen  eine  besondere  Quittung  in  Form  eines
kleinen  Kärtchens  in  die  Lohndüte.  Die  Hauptsache  ist
und  bleibt  das  Vertrauen  der  Arbeiter  zur  Verwaltung  der
Spareinrichtung.
Gestreift  wurde  auch  die  Frage,  ob  die  Sparbeträge
im  Betriebe  Verwendung  finden  sollen  oder  möglichst
bald  an  die  öffentliche  Sparkasse  abzuführen  sind.  Die
meisten  Firmen  haben  den  letzteren  Weg  eingeschlagen,
einerseits,  um  die  Verantwortung  für  die  Arbeitergelder
nicht  zu  tragen,  andererseits,  um  das  Vertrauen  in  die
Spareinrichtung  möglichst  zu  stärken.  Eine  Firma  hat
einen  Ausweg  in  der  Weise,  eingeschlagen,  daß  sie  eine
Hypothek  zu  einem  gewissen  Höchstbetrage  der  gesamten
Spareinlagen  auf  ihre  Betriebe  eintragen  ließ.
Zum  Schlüsse  berichtete  Dr.  Schultze  von  den  Farbwerken ­
  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen  über
die  bei  dieser  Firma  bestehende  Alterssparkasse.  Sie  hat
ausschließlich  den  Zweck,  den  Arbeitern  die  Ansammlung
eines  Kapitals  für  die  späteren  Lebensjahre  zu  erleichtern.
Veranlassung  zur  Gründung  hat  die  Erfahrung  gegeben,
daß  nur  verhältnismäßig  wenig  Arbeiter  einen  nennenswerten ­
  Betrag  ersparten.  Von  etwa  3000  Sparern  hatten
z.  B.  nur  13  Prozent  ein  Guthaben  von  über  100  M.  Es
sollte  daher  eine  Kasse  gegründet  werden,  bei  welcher  der
Sparer  nicht  jederzeit  die  Möglichkeit  hat,  sein  Kapital
zurückzuziehen.  Der  Beitritt  zur  Alterssparkasse  ist  freiwillig; ­
  wer  sich  aber  verpflichtet  hat,  dauernd  einen  bestimmten ­
  Betrag  zu  zahlen,  erhält  das  Guthaben  erst  nach
einer  bestimmten  Zahl  von  Jahren  ausbezahlt.  Die  Beiträge ­
  müssen  mindestens  50  Pf.  pro  Woche  betragen  und
        <pb n="16" />
        8

dürfen  nicht  höher  sein  als  3  M.  Die  Einlagen  werden
mit  5  Prozent  verzinst.  Das  Guthaben  wird  erst  ausbezahlt, ­
  wenn  der  Arbeiter  24  Jahre  Mitglied  der  Kasse
ist.  Mitglieder  können  nur  Arbeiter  werden,  die  mindestens ­
  ein  Jahr  bei  der  Eirma  tätig  sind.  Neben  dem
Sparkonto  wird  für  jeden  Sparer  noch  ein  besonderes
Konto  geführt,  auf  dem  am  Schlüsse  des  Jahres  30  Prozent
der  gemachten  Einzahlungen  gutgeschrieben  werden.
Bleibt  der  Arbeiter  24  Jahre  in  der  Kasse,  so  erhält  er
mit  seinen  eigenen  Ersparnissen  den  gesamten  Zuschuß
mit  Zinsen  und  Zinseszinsen  (Zinssatz  5  Prozent)  ebenfalls ­
  ausbezahlt.  Scheidet  er  früher  aus,  also  bei  Lösung
des  Arbeitsverhältnisses,  so  erhält  er  nur  einen  Teil  des
Zuschusses  nach  Maßgabe  der  Dauer  seiner  Mitgliedschaft. ­
  In  besonderen  Notfällen  kann  dem  Sparer  ein
Teil,  unter  Umständen  das  ganze  Guthaben  zurückbezahlt
werden.  Im  Werke  Leverkusen  sind  bis  jetzt  2242  Mitglieder ­
  und  in  Elberfeld  731  Mitglieder  der  Alterssparkasse ­
  zu  verzeichnen,  das  sind  etwa  85  Prozent  der  beitrittberechtigten ­
  Arbeiter.  Das  Ergebnis  kann  also  als  durchaus ­
  erfreulich  bezeichnet  werden.
        <pb n="17" />
        II.  Überblick  über  das  Fabriksparwesen.
Von  Dr.  Altenrath,  Charlottenburg.
Als  gegen  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  die  Sparkassen ­
  mehr  und  mehr  an  Ausdehnung  und  Bedeutung,
gewannen,  wandten  sich  angesehene  Zeitungen  in  England ­
  und  Deutschland,  u.  a.  auch  die  „Times“  gegen  eine
Förderung  dieser  Bestrebungen.  Man  machte  den  Sparkassen ­
  zum  Vorwürfe,  daß  sie  die  Ansprüche  der  Einleger
vermehren,  ohne  daß  die  gemachten  Ersparnisse  groß
genug  wären,  dieselben  aus  ihrer  bisherigen  Lage  herauszureißen; ­
  daß  sie  den  Individualismus  befördern,  indem
sie  die  Bande  von  Schuldner  und  Gläubiger  lockern  und
auflösen,  daß  sie  den  Kredit  drücken  und  die  Kapitalien
von  nützlichen  Unternehmungen  zurückhalten;  endlich,,
daß  sie  unnütz  seien,  solange  man  den  ärmeren  Volksklassen ­
  zuvor  nicht  die  Möglichkeit  gebe,  überhaupt  Ersparnisse ­
  zu  machen.  Diesen  mehr  im  kapitalistischen
Geiste  gemachten  Einwendungen  gesellten  sich  die  Vertreter ­
  des  ehernen  Lohngesetzes;  Lassalle  sprach  von
dem  äußerst  untergeordneten  und  kaum  der  Rede  werten
Nutzen  der  Sparkassen,  und  auf  einer  internationalen
Versammlung  in  Marseille  wurde  jeder  sparende  Arbeiter
zum  Verräter  gestempelt.  Noch  in  neuerer  Zeit  ist  eine
hervorragende  Spareinrichtung  in  Lüdenscheid  von  dieser
Seite  aufs  heftigste  und  mit  Erfolg  bekämpft  worden.  Der
dort  für  jugendliche  Fabrikarbeiter  in  den  80er  Jahren
gegründeten  Sparkasse  flössen  noch  im  Jahre  1889  aus
49  Fabriken  der  Stadt  alle  14  Tage  von  1320  Sparern,
fast  ausschließlich  im  Alter  von  14  bis  18  Jahren,  namhafte ­
  Spareinlagen  unmittelbar  nach  den  Löhnen  zu,  die
a m  1.  April  1900  31627  dt  betrugen.  Infolge  einer
lebhaften  Agitation  von  sozialdemokratischer  Seite,  die
vor  allem  die  Bestimmungen  hinsichtlich  der  Rückzahlung
als  einen  unberechtigten  Eingriff  in  das  Selbstbestim ­
        <pb n="18" />
        mungsrecht  des  Arbeiters  und  eine  unwürdige  Bevormundung ­
  bezeichnete,  ist  die  Zahl  der  Sparer  auf  164,
die  Sparsumme  auf  16107  di  zusammengeschmolzen.
Diese  Agitation  war  aber  wohl  in  erster  Linie  gegen
die  Beteiligung  der  Arbeitgeber  auf  diesem  Gebiete  gerichtet. ­
  Im  allgemeinen  haben  sich  die  Anschauungen  gerade ­
  auch  in  den  gewerkschaftlichen  Arbeiterkreisen  von
Grund  aus  geändert.  Das  beweist  am  schlagendsten  die
Einrichtung  der  „Volksfürsorge“,  die  ja  Versicherungsund ­
  Sparkasse  zugleich  sein  soll.
In  der  Tat  kann  auch  die  weittragende  wirtschaftliche
und  soziale  Bedeutung  des  Sparens  von  keinem  Einsichtigen, ­
  auf  welcher  Seite  er  politisch  auch  immer  stehen
mag,  verkannt  werden.  Die  Sicherung  gegen  die  Notund
  Wechselfälle  des  Lebens,  die  Bewahrung  vor  dem
Herabsinken  und  dem  wirtschaftlichen  und  moralischen
Untergang  in  schlechten  Zeiten,  endlich  und  vor  allem
auch  die  Ermöglichung  eines  allmählichen  Aufstieges  aus
den  unteren  in  gehobenere  Schichten,  diese  in  erster  Linie
wirtschaftlichen  Vorteile  werden  mit  Recht  nachdrücklich
hervor  gehoben.  Weit  wichtiger  aber  ist  die  Erziehung  des
Menschen,  die  geistig-sittliche  Umwandlung,  die  mit  ihm
vorgeht  in  dem  Augenblick,  in  dem  er  anfängt  zu  sparen
und  für  seine  Zukunft  zu  sorgen.  Wir  zählen  einen
wichtigen  Abschnitt  in  der  Kulturentwicklung  der  Menschheit ­
  von  dem  Zeitpunkt  an,  als  sie  von  der  Jagd  und
Fischerei  zum  Betriebe  des  Ackerbaues  überging,  und  zwar
nicht  nur  deshalb,  weil  der  ganze  Lebenszuschnitt  jetzt
ein  anderer  wurde,  sondern  vor  allem  auch  aus  dem
Grunde,  weil  eine  tiefgreifende  geistige  Umwandlung  damit ­
  verknüpft  war.  Die  Tatsache,  daß  der  Mensch  nicht
mehr  von  der  Hand  in  den  Mund  lebt,  daß  er  das  Erworbene ­
  nicht  gleich  auch  wieder  verzehrt,  daß  er  vielmehr
in  die  Zukunft  schaut,  künftigen  Bedarf  mit  berechnet
und  vorausschauend  erwirbt,  daß  er  sich  nicht  mehr  von
den  Schwankungen  der  Zeiten  so  absolut  abhängig  fühlt,
daß  er  auch  an  anderes  als  an  die  Befriedigung  der
nächsten  Bedürfnisse  denken  kann,  das  alles  macht  ihn
zu  einem  geistig  und  sittlich  ganz  anderen  Menschen.
Eine  ähnliche  Wandlung  aber,  wie  w T ir  sie  hier  in  der  Gesamtentwicklung' ­
  beobachten,  geht  auch  mit  dem  einzelnen
Menschen  vor  sich,  sobald  er  nicht  mehr  in  den  Tag  hinein
lebt,  erwirbt  und  verzehrt,  sondern  für  die  Zukunft  denkt
        <pb n="19" />
        11

Tind  vorsorgt.  Regelmäßiges  Sparen  bedingt  und  bewirkt
zugleich  eine  entwickeltere  geistige  und  moralische  Verfassung, ­
  stählt  den  Willen  und  bewahrt  vor  sittlicher  Entartung. ­

Wir  ersehen  hieraus,  daß  die  Anregung  und  Förderung ­
  der  Spartätigkeit  eine  hochbedeutsame  sowohl  wirtschaftliche ­
  als  auch  kulturell-erzieherische  Aufgabe  ist,
der  sich  die  in  Frage  kommenden  öffentlichen  und  privaten ­
  Faktoren  unter  keinen  Umständen  entziehen  können.
Gerade  diese  soziale  Seite  des  Sparwesens  ist  auch  der
erste  und  vornehmste  Anlaß  dazu  gewesen,  daß  man  sich
vor  allem  seit  Anfang  des  vorigen  Jahrhunderts  zunächst
von  privathumanitärer,  sodann  auch  von  kommunaler
und  in  außerdeutschen  Ländern  auch  von  staatlicher  Seite
uiit  größtem  Interesse  und  auch  mit  glänzendem  Erfolge
der  Ermöglichung  und  Förderung  der  Spartätigkeit  angenommen ­
  hat.
Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  diese  Entwicklung  näher  zu
verfolgen.  Eines  aber  verdient  unsere  volle  Aufmerksamkeit. ­
  Die  Sparkassen  sind  von  Anfang  an  für  die
weniger  gut  situierten  Volksschichten  gedacht  gewesen,
auf  ihre  Bedürfnisse  zugeschnitten  worden.  Sowohl  in
der  Art  der  Einsammlung  der  Spargelder  als  auch  in  der
Anlage  der  Kapitalien  sowie  in  der  Verwendung  der
Überschüsse  sollte  die  soziale  Seite  des  Sparwesens  als
einer  Einrichtung  zur  Pflege  der  wirtschaftlichen  und
kulturellen  Interessen  der  Minderbemittelten  deutlich  und
■so  wirkungsvoll  wie  möglich  zur  Geltung  kommen.  Das
ist  auch  in  der  staatlichen  Einflußnahme  auf  das  Sparwesen, ­
  so  vor  allem  im  preußischen  Sparkassenreglement,
hlar  und  unzweideutig  festgestellt.  Charakteristisch  ist
V}  dieser  Beziehung  vor  allem  auch  die  Bestimmung,  daß
die  Überschüsse  in  erster  Linie  für  gemeinnützige  Zwecke
verwandt  werden  sollen.
Die  Entwicklung  hat  aber  leider  die  Sparkassen  von
dieser  grundlegenden  Zweckbestimmung  in  mancher  Hinsicht, ­
  wenn  auch  nicht  ganz,  so  doch  in  starkem  Maße,
abgedrängt.  Wir  können  das  nicht  näher  verfolgen,
inüssen  uns  aber  vor  Augen  halten,  daß  in  der  Pflege
«ines  mehr  bankmäßigen  Betriebes,  in  der  stärkeren  Rücksichtnahme ­
  auf  die  Interessen  auch  der  größeren  Sparer,
m  der  Förderung  der  Grundbesitzinteressen  durch  die  Art
        <pb n="20" />
        12

der  Beleihung  und  in  dem  Bestreben,  durch  erheblicheren
Zinsengewinn  und  eine  entsprechende  Verwendung  der
Überschüsse  auch  den  alllgemeinen  Aufgaben  der  Kommunalwirtschaft ­
  zu  dienen,  Momente  liegen,  die  den
ursprünglichen  Charakter  der  Sparkassen  zwar  nicht  zerstört, ­
  aber  doch  im  Verhältnisse  stark  in  den  Hintergrund
gedrängt  haben.  Ob  und  inwieweit  diese  Entwicklung
notwendig  und  unvermeidbar  war,  interessiert  uns  hier
nicht  näher.  Ein  Moment  aber  müssen  wir  besonders
ins  Auge  fassen,  daß  nämlich  die  Pflege  und  Förderung
der  Spartätigkeit  in  der  Art  der  Einsammlung  der  Spargelder, ­
  der  Darbietung  von  Spargelegenheiten  und  der
Herausarbeitung  von  Mitteln  zur  Anregung  der  Spart'ätigkeit
  nicht  mit  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  und
den  daraus  sich  ergebenden  Anforderungen  Schritt  gehalten ­
  hat.  Erst  ganz  in  neuerer  Zeit  fangen  die  Sparkassen ­
  an,  sich  auf  diese  Aufgabe  zu  besinnen,  durch  vermehrte ­
  Einrichtung  von  Filialen,  günstige  Anordnung  der
Kassenstunden,  Einführung  der  Heimsparkassen,  des
Abholesystems,  Gewährung  von  Prämien  usw.  diesen
Gesichtspunkten  Kechnung  zu  tragen.  Dieses  Vorgehen
geschieht  jedoch  im  allgemeinen  noch  sehr  zaghaft  und
hat  im  Verhältnisse  zur  Zahl  der  Sparkassen  erst  eine
ganz  geringe  Verbreitung  gefunden.
Die  Folgen  dieses  Zustandes  sind  daher  nicht  zu  verkennen. ­
  Überall  liefert  der  kleingewerbliche  Bürgerstand
im  Verhältnisse  zu  seiner  Zahl  das  größte  und  vor  allem
auch  spareifrigste  Kontingent  der  Kunden,  während  der
Arbeiterstand  im  Verhältnisse  viel  zu  gering  vertreten  ist.
So  entfielen  nach  den  Untersuchungen  des  Vereins  für
Sozialpolitik  beim  Ofl’enbacher  Bankverein  nur  16%  der
Sparbücher  auf  Arbeiter,  in  Mannheim  waren  es  23%,
in  Weinheim,  Ladenburg  und  Heppenheim  8%.  Auch
im  Landkreise  Bonn  sparten  die  Arbeiter  verhältnismäßig
am  wenigsten.
Hier  müssen  die  Eabriksparkassen  eintreten,  denn  nur
sie  sind  in  der  Lage,  die  Arbeiterschaft  mit  bester  Aussicht ­
  auf  Erfolg  zur  Sparsamkeit  zu  erziehen.  Auch  die
Fabriksparkassen  blicken  ebenso  wie  die  Mehrzahl  der
anderen  Wohlfahrtseinrichtungen  der  gewerblichen  Unternehmungen ­
  bereits  auf  eine  längere  Entwicklung  zurück.
Ihre  Aufgabe  und  demgemäß  auch  ihr  innerer  Aufbau
haben  sich  aber  im  Laufe  der  Zeit  gewandelt.  Früher,
        <pb n="21" />
        als  die  öffentlichen  Sparkassen  noch  nicht  so  verbreitet
waren  wie  heute,  hatten  sie  vornehmlich  den  Zweck,  den
Arbeitern  überhaupt  eine  Spargelegenheit  darzubieten,
während  heute  ihre  ergänzende  Tätigkeit  im  Sinne  der
Wohlfahrtspflege  und  der  Erziehung  zur  Sparsamkeit  besonders ­
  in  den  Vordergrund  tritt.  So  ist  beispielsweise
nach  bayerischen  Erhebungen  die  Zahl  der  Fabriksparkassen
  in  dem  Zeiträume  von  1874  bis  1906  im  Verhältnisse
zur  Zunahme  der  Eabrikbetriebe  nur  ganz  wenig,  nämlich
von  95  auf  116  gewachsen.  Manche  bedeutende  Betriebe
haben  ihre  Sparkasse  aufgegeben,  weil  eben  bei  der
starken  Vermehrung  der  Sparstellen  der  frühere  Zweck,
überhaupt  einmal  eine  Spargelegenheit  zu  bieten,  hinfällig ­
  geworden  ist.  Die  Zahl  der  Fabriksparkassen  älteren
Stiles,  die  sich  lediglich  als  Darbietung  einer  Spargelegenheit ­
  charakterisieren,  geht  also  zurück.  Dagegen  sind
diejenigen  Fabrikspareinrichtungen,  bei  denen  der  Wohlfahrts-
  und  Erziehungszweck  in  den  Vordergrund  gestellt
ist,  in  erfreulicher  Weise  in  der  Zunahme  begriffen.
Zahlen  stehen  hierüber  leider  nicht  zur  Verfügung.  Aber
wenn  man  die  Berichte  der  Gewerbeaufsichtsbeamten
durchblättert,  findet  man  in  jedem  Jahrgange  Mitteilungen
über  neue  mustergültige  Einrichtungen.  Es  hat  sich  auch
bereits  eine  solche  Fülle  von  Organisationsformen  und
Variationen  aller  Art  im  Aufbau  der  Fabriksparkassen
herausgebildet,  daß  kaum  eine  der  anderen  in  allen
Punkten  gleicht.
Es  kann  nicht  meine  Aufgabe  sein,  diese  zahlreichen
Verschiedenheiten  in  ihren  Vorteilen  und  ISTach  teilen
einer  eingehenden  Erörterung  zu  unterziehen.  Vielmehr
wird  es  darauf  ankommen,  die  Hauptgesichtspunkte,  die
bei  der  Organisation  und  Verwaltung  der  Fabriksparkassen ­
  im  Hinblick  auf  die  Zwecke  derselben  wichtig  erscheinen, ­
  herauszuarbeiten.  Die  Spezialberichte  werden
dann  diese  allgemeinen  Grundzüge  durch  die  Darlegung
des  individuellen  Lebens  der  Einzelerscheinungen  näher
beleuchten.
Wenn  die  Fabriksparkassen  gegenüber  den  sonstigen
Spareinrichtungen,  die  zweifellos  fast  überall  vorhanden
sein  werden,  eine  selbständige  Aufgabe  und  Bedeutung
haben  sollen,  so  müssen  sie  in  allererster  Linie  das  bieten,
was  wir  bei  den  öffentlichen  Sparkassen  als  einen  besonders ­
  hervorstechenden  Mangel  beklagen  mußten:  die
        <pb n="22" />
        14

möglichste  Erleichterung  der  Einzahlung  und  einewirkungsvolle ­
  Anregung  zur  Spartätigkeit.
Eine  wesentliche  Erleichterung  der  Einzahlung  istschon
  allein  durch  die  Existenz  der  Eabriksparkasse  gegeben. ­
  Der  Arbeiter  empfängt  seinen  Lohn  in  der  Fabrik;
kann  er  dort  auch  Einzahlungen  auf  ein  Sparbuch  machen,,
so  entfällt  ohne  weiteres  der  Weg  zur  Zahlstelle  einer
Sparkasse.  Es  ist  nicht  nur  die  Unbequemlichkeit  eines
besonderen  Ganges,  vor  allem  auch  dann,  wenn  die  Kassenstunden
  ungünstig  gelegen  sind,  was  dem  Sparen  hinderlich ­
  ist.  Hinzu  kommt  noch  die  Gedankenlosigkeit  und
eine  gewisse  Passivität,  die  dazu  beiträgt,  daß  man  die
einmal  empfangenen  Beträge  verbraucht,  wenn  nicht  ein
direkt  sichtbarer  Anlaß  zum  Sparen  anregt.  In  dieser
Beziehung  bestehen  in  den  Fabriken  noch  mehrere  Möglichkeiten ­
  von  ganz  verschiedener  Wirkung.  Erstrebenswert ­
  ist  eine  möglichst  enge  Verbindung  der  Lohnauszahlung ­
  mit  der  Einzahlung  auf  das  Sparbuch.  Werden
die  Löhne  in  den  einzelnen  Werkstätten  ausgezahlt,
während  Einzahlungen  nur  auf  dem  Fabrikbureau  entgegengenommen ­
  werden,  so  fehlt  schon  der  unmittelbare
Anlaß  zur  Spartätigkeit.  Eine  Eeihe  von  Firmen  gewährt
daher  die  Möglichkeit,  Einzahlungen  zu  gleicher  Zeit  und
direkt  am  Orte  der  Lohnauszahlung  zu  machen.  Hoch
erfolgreicher  ist  es,  wenn  darauf  hingewirkt  wird,  daß
die  Arbeiter  sich  bereit  erklären,  regelmäßig  bei  jeder
Lohnzahlung  einen  bestimmten  Betrag  zu  sparen.  Dadurch ­
  wird  auch  die  Mühewaltung  des  Fabrikbureaus  auf
ein  Mindestmaß  eingeschränkt,  da  die  Abrechnung  schematisch ­
  auf  den  Lohndüten  erfolgen  kann.  Ein  besonderer
Anlaß  zu  diesem  Verfahren  ist  vor  allem  auch  dadurch
gegeben,  daß  häufig  Abzüge  für  Vorschüsse,  Lieferung
von  Kohlen,  Winterkartoffeln  u.  dgl.  gemacht  werden
müssen.  Ja  einzelne  Werke  sind  dazu  übergegangen,  Vorschüsse, ­
  bzw.  Kredit  für  derartige  Lieferungen  nur  dann
zu  gewähren,  wenn  der  Arbeiter  sich  gleichzeitig  verpflichtet, ­
  bestimmte  Beträge  regelmäßig  zu  sparen.  Dadurch ­
  wird  dann  ein  kleiner  Druck  ausgeübt,  und  wir
kommen  hiermit  zu  den  Mitteln,  die  dazu  bestimmt  sind,
einen  direkten  Anreiz  zur  Sparsamkeit  zu  geben.
Abgesehen  von  diesem  Verfahren,  das  an  einzelnen
Stellen  außerordentlich  wirkungsvoll  gewesen  ist,  besteht
das  gebräuchlichste  Mittel,  die  Sparsamkeit  anzuregen,
        <pb n="23" />
        15

in  der  Gewährung  höherer  Leistungen.  In  der  Kegel
geschieht  das  in  der  Weise,  daß  die  Firma  die  Zinsen  der
Sparkasse  von  meist  37 2 %  auf  5  bis  6%  erhöht.  Zuweilen
sind  andere  Wege  beschriften,  indem  etwa  Einzahlungen
von  40  oder  90  Pfennig  auf  eine  halbe  oder  ganze  Mark
abgerundet  werden.  Im  übrigen  hat  sich  in  dieser  Beziehung ­
  ein  ganzes  System  der  verschiedenartigsten
Modalitäten  herausgebildet,  das  natürlich  nicht  in  allen
seinen  Formen  geschildert  werden  kann.
Zwei  Wege  verdienen  aber  noch  eine  besondere  Hervorhebung. ­
  Das  ist  in  erster  Linie  die  weitverbreitete  Gewährung ­
  von  Sparprämien,  die  unter  den  verschiedenartigsten ­
  Bedingungen  an  die  Sparer  verteilt  oder  ausgelost ­
  werden.  Damit  wird  das  Lotterieprinzip  in  das
Sparwesen  hineingetragen,  ein  Vorgehen,  über  dessen
Zweckmäßigkeit  ja  die  Meinungen  geteilt  sind.  Immerhin
ist  nicht  zu  verkennen,  daß  hierdurch  unter  Umständen
ein  besonders  starker  Anreiz  zum  Sparen  gegeben  wird.
Besonderes  Interesse  verdient  der  Weg,  den  u.  a.  die
Useder  Hütte,  die  Schultheiß-Brauerei  und  die  Maggi-Gesellschaft
  eingeschlagen  haben,  die  den  regulären  Zinssatz ­
  für  Spareinlagen,  die  das  ganze  Geschäftsjahr  gestanden ­
  haben,  bis  zum  Betrage  der  an  die  Aktionäre
verteilten  Dividende  erhöhen.  Wir  haben  also  hier  eine
eigenartige  Verknüpfung  des  Sparwesens  mit  der  Gewinnbeteiligung, ­
  und  es  wird  der  doppelte  Erfolg  erzielt,
einerseits  die  Spartätigkeit  tatkräftig  anzuregen  und
andererseits  die  Sparer  mit  dem  Produktionsinteresse  des
Betriebes  aufs  engste  zu  verknüpfen.  Uaturgemäß  müssen
in  solchen  Fällen  gewisse  Kautelen  geschaffen  werden,
insbesondere  ist  die  Verzinsung  auf  10  oder  20%  beschränkt, ­
  es  ist  eine  Höchstsumme  für  Spareinlagen  vorgeschrieben ­
  und  die  Einlegung  fremder  Gelder  verboten.
Diese  Spareinlagen  mit  Dividendenberechtigung  arbeiten
natürlich  in  dem  Betriebe  mit,  ein  Verfahren,  das  von
einer  großen  Anzahl  von  Firmen  ängstlich  vermieden
wird.  In  diesem  Punkte  gehen  die  Meinungen  weit  auseinander, ­
  und  es  würde  von  besonderem  Interesse  sein,
wenn  die  Frage  in  der  Aussprache  ein  wenig  geklärt
werden  könnte.  Soweit  bei  den  Firmen  mit  Dividendenuerechligung
  ein  gewisses  Risiko  für  den  Arbeiter  besteht,
lp t  dieses  durch  die  Höhe  des  Gewinnes  vollkommen  ausgeglichen. ­
  Hier  entspricht  die  Anlage  der  Gelder  im
        <pb n="24" />
        16

Betriebe  dem  Sinne  des  ganzen  Systems.  Auch  bei  der
Gewährung  einer  höheren  als  der  ortsüblichen  Verzinsung
könnte  man  ähnliche  Gesichtspunkte  geltend  machen.
Außerdem  können  ja  auch  bis  zu  einem  angemessenen  Betrage ­
  Sicherheiten  hinterlegt  werden,  wie  dies  tatsächlich
bei  einer  lieihe  von  Firmen  der  Fall  ist.
Die  Frage  steht  aber  vor  allem  im  engsten  Zusammenhänge ­
  mit  dem  Grundprobleme  des  Fabriksparwesens,  daß
nämlich  das  ganze  System  das  volle  Vertrauen  der  Arbeiterschaft ­
  genießen  muß,  wenn  überhaupt  nennenswerte  Erfolge ­
  erzielt  werden  sollen.  Wenn  auch  in  dieser  Hinsicht
Einzelheiten  der  Organisation  und  des  Betriebes  nicht  von
•entscheidender  Bedeutung  sind,  sondern  Mängel  auf  der
einen  Seite  durch  Vorzüge  auf  der  anderen  wieder  wettgemacht ­
  werden  können,  so  verlohnt  es  sich  doch,  einige
Hauptmomente  kurz  ins  Auge  zu  fassen.
In  erster  Linie  muß  die  Gewähr  eines  ordnungsmäßigen
Betriebes  im  gesamten  Aufbau  der  Sparkasse  gegeben
sein.  Wenn  von  den  116  bayerischen  Fabriksparkassen,
die  im  Jahre  1906  ermittelt  wurden,  75  keine  festen
schriftlichen  Satzungen  hatten,  so  gibt  uns  das  sicher  einen
Fingerzeig,  weshalb  vielfach  die  Erfolge  so  gering  sind.
Nur  bei  ungefähr  einem  Viertel  der  Kassen  war  ferner
eine  Sicherstellung  der  Einlagen  gegeben.  Es  ist  zweifellos ­
  sowohl  im  Interesse  der  Arbeiterschaft  als  auch  der
Firmen  selbst  erwünscht,  daß  die  Fabrikspareinrichtungen
auf  eine  möglichst  feste  Grundlage  gestellt  werden.  Ob
die  Einlagen  unter  keinen  Umständen  im  Betriebe  behalten, ­
  sondern  allemal  an  die  öffentlichen  Sparkassen  abgeführt ­
  werden  sollen,  möchte  ich  nicht  entscheiden.  Eine
wesentliche  Stärkung  des  Vertrauens  werden  die  Einrichtungen ­
  zweifellos  dann  erfahren,  wenn,  wie  das  in
einzelnen  Betrieben  vorgesehen  ist,  die  Arbeiter  in  irgend
einer  Weise  an  der  Verwaltung  und  Kontrolle  mitbeteiligt
sind.
Weit  wichtiger  für  den  Erfolg  der  Fabriksparkassen
ist  es  aber,  d,em  Arbeiter  die  feste  Überzeugung  zu  vermitteln, ­
  daß  seine  Spartätigkeit,  bzw.  das  Bekanntwerden
derselben  ihm  auf  der  anderen  Seite  keinen  Schaden
bringt.  Ein  überall  hervorstechender  Zug  ist  bei  den
kleinen  Leuten  das  Mißtrauen.  Zunächst  fürchtet  man,
daß  das  Sparen  der  Steuerbehörde  oder  sonstigen  Personen
bekannt  werden  möchte  und  daß  man  infolgedessen  mit
        <pb n="25" />
        17

Forderungen  hervortreten  könnte.  Vollste  Geheimhaltung
und  ständig  wiederholte  Zusicherung  der  Geheimhaltung
sind  daher  notwendig.  Wie  weit  dieses  Mißtrauen  geht,
dafür  nur  ein  Beispiel.  Bei  einer  vornehmlich  von  kleinen
Leuten  frequentierten  Sparkasse  in  Offenbach  mußte  das
Wartezimmer  vom  Schalterraume  getrennt  werden.  In
dem  letzteren  wird  immer  nur  eine  Person  abgefertigt.
Die  Sparer  werden  nicht  mit  dem  Namen  aufgerufen,
sondern  nach  Nummern.
Im  Fabrikbetriebe  kommt  dazu  noch  die  Furcht,  daß
der  Arbeitgeber  oder  zum  mindesten  die  Meister  die
Kenntnis  des  Sparens  zum  Lohndrucke  benutzen  möchten.
Die  Meister  haben  das  auch  erfahrungsgemäß  vielfach
versucht.  Man  ist  daher  beispielsweise  dazu  übergegangen,
die  Sparsummen  auf  den  Lohndüten  durch  einen  Einschlag ­
  zu  verdecken  oder  in  anderer  Weise  für  Geheimhaltung ­
  zu  sorgen.  Außerdem  ist  aber  hier  wie  überall
die  Persönlichkeit  von  entscheidender  Bedeutung.  Wenn
die  Verwaltung  der  Sparkasse  in  den  Händen  eines
Mannes  liegt,  der  sich  das  volle  Vertrauen  der  Arbeiter
zu  gewinnen  versteht,  der  ihnen  mit  Rat  und  Tat  zur  Seite
steht,  die  Spartätigkeit  durch  geeigneten  Zuspruch  anregt
und  auch  darauf  sieht,  daß  nicht  in  leichtsinniger  Weise
Abhebungen  erfolgen,  dann  sind  Einzelheiten  der  Organisation ­
  von  verhältnismäßig  untergeordneter  Bedeutung.
Grundforderung  bei  allen  Fabriksparkassen  sollte  es  also
sein,  eine  besonders  geeignete  Persönlichkeit  mit  der  Verwaltung ­
  zu  betrauen.
Eine  Besonderheit  im  Fabriksparwesen  bilden  die
Jugendsparkassen.  Seit  einer  ganzen  Reihe  von  Jahren
tat  sich  die  Gesetzgebung  bemüht,  Vorkehrungen  zu
treffen,  daß  die  jugendlichen  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,
die  verhältnismäßig  früh  erhebliche  Lohneinnahmen
haben,  nicht  die  ganzen  Beträge  vergeuden  und  auf  diese
Weise,  wenn  sie  nicht  der  sittlichen  Verwahrlosung  anheimfallen, ­
  es  zum  mindesten  versäumen,  durch  ein
kleines  Sparkapital  die  Grundlage  für  ihren  späteren
Hausstand  zu  legen.  Schon  im  Jahre  1891  erhielten  die
Gemeinden  das  Recht,  festzusetzen,  daß  der  Lohn  der
minderjährigen  Arbeiter  an  die  Eltern  oder  Vormünder
ausgezahlt  werden  solle.  Im  Jahre  1900  wurden  die  Lohnzahlungsbücher ­
  eingeführt.  Andere  gesetzliche  Bestimmungen ­
  verfolgten  ähnliche  Zwecke.  Alle  diese  Maß-Flugschriften.
  8.  2
        <pb n="26" />
        18

nahmen  sind  aber,  wie  insbesondere  die  letztjährigen  Erhebungen ­
  der  Gewerbeaufsichtsbeamten  gezeigt  haben,  auf
dem  Papiere  geblieben.  Eltern  und  Arbeitgeber  müssen
ratlos  Zusehen,  wie  das  Geld  in  unsinniger  Weise  vergeudet ­
  wird  und  eine  große  Schar  von  Jugendlichen
körperlich  und  sittlich  zugrunde  geht.  Jeder  Versuch
mit  irgendwelchen  Machtmitteln  muß  scheitern,  solange
der  Jugendliche  in  der  Lage  ist,  einen  anderen  Betrieb
oder  einen  anderen  Ort  aufzusuchen,  an  dem  man  ihm
keine  Vorschriften  macht  und  keine  Schranken  auferlegt.
Um  diesem  Übelstand  einigermaßen  zu  begegnen,  hat
eine  Reihe  von  Betrieben  besondere  Jugendsparkassen
eingerichtet.  In  der  Regel  handelt  es  sich  um  Zwangssparkassen, ­
  die  bestimmte  Pflichtbeiträge  erheben  und  die
Einlagen  etwa  bis  zum  21.  oder  24.  Lebensjahre  sperren.
Mustergültig  ist  die  Jugendsparkasse  der  Württembergischen
  Metallwarenfabrik  in  Geislingen  St.
Als  in  den  90  er  Jahren  der  damalige  Düsseldorfer  Regierungspräsident ­
  von  Rheinbaben  die  von  der  Bergischen
  Stahlindustrie  auf  ähnlicher  Grundlage  geschaffene
Einrichtung  den  Arbeitgebern  zur  Nachahmung  empfahl,
wandte  sich  Eranz  Brandts  in  einem  Vortrag  im  Linksrheinischen ­
  Verein  für  Gemeinwohl  gegen  die  Einführung
des  Sparzwanges  für  jugendliche  Arbeiter.  Er  führte
hauptsächlich  drei  Gründe  an:  der  Sparzwang  könne  von
einem  großen  Teile  der  Arbeiter  als  Eingriff  in  die  natürlichen ­
  Rechte  der  Eltern  wie  der  direkt  Beteiligten  angesehen ­
  werden;  ferner  gehe  die  erzieherische  Seite  des
Sparens  fast  ganz  verloren,  wenn  man  sich  nicht  an  die
Einsicht  und  den  guten  Willen  wende,  sondern  mit  Zwang
vorgehe;  endlich  müßten  ohnehin  eine  Reihe  von  •  Eällen
wegen  Bedürftigkeit  der  Eltern  oder  aus  anderen  Gründen
wegfallen.  Das  erste  Argument  würde  gegen  alle  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  mit  Zwangscharakter  geltend  gemacht
werden  können,  und  außerdem  ist  es  fraglich,  ob  nicht
die  Eltern  in  großer  Zahl  den  Zwang  zum  Sparen  bei
ihren  Kindern,  auf  die  sie  selbst  oft  in  diesen  Dingen  nur
wenig  Einfluß  mehr  haben,  geradezu  begrüßen.  Die  erziehliche ­
  Seite  kann  durch  einen  Ausbau  des  Systems  nach
dem  Muster  der  Württembergischen  Metallwarenfabrik
voll  zur  Geltung  gebracht  werden.  Was  endlich  die  Besonderheiten ­
  einzelner  Eälle  angeht,  so  müssen  diese  selbstverständlich ­
  berücksichtigt  werden.  Jedenfalls  sind  zahl ­
        <pb n="27" />
        19

reiche  Persönlichkeiten,  die  es  mit  der  Jugend  gut  meinen,
der  Ansicht,  daß  allgemein  ein  gesetzlicher  Sparzwang  für
die  Jugendlichen  eingeführt  werden  müsse.  Ich  stelle
den  Gedanken  zur  Diskussion,  ohne  ihn  mir  zu  eigen  zu
machen.
Zum  Schlüsse  mögen  noch  zwei  allgemeine  Gesichtspunkte ­
  für  das  gesamte  Fabriksparwesen  besonders  hervorgehoben ­
  werden.  Es  wird  des  öfteren  auch  von  Arbeitgeberseite ­
  eingewandt,  bei  den  heutigen  hohen  Aufwendungen ­
  für  Wohnung  und  Lebensunterhalt  sei  der
Arbeiter  gar  nicht  in  der  Lage,  von  seinem  Lohne  noch
etwas  zu  erübrigen.  Das  ist  in  doppelter  Hinsicht  verfehlt. ­
  Die  Spareinlagen  sind  doch  in  erster  Linie  Kücklagen
  für  besondere  Fälle  von  Not,  Krankheit  u.  dgl.
Wer  also  behauptet,  der  Arbeiter  sei  nicht  in  der  Lage,
für  derartige  Fälle  Ersparnisse  zu  machen,  behauptet  damit ­
  gleichzeitig,  der  Arbeiter  müsse  notgedrungen  in
solchen  Fällen  der  Allgemeinheit,  also  der  Armenpflege
zur  Last  fallen.  Vor  allem  aber  berücksichtigt  der  Einwand ­
  eines  nicht.  Das  Wesen  des  Sparens  liegt  doch  gerade ­
  darin,  daß  durch  Zurücklegung  kleiner  und  allerkleinster ­
  Beträge,  vorausgesetzt,  daß  sie  regelmäßig  geschieht, ­
  allmählich  eine  verhältnismäßig  bedeutende
Summe  zusammenkommt.  Außerdem  liegt  der  den  materiellen ­
  weit  übersteigende  ethische  Nutzen  des  Sparens  ganz
allein  in  der  Tatsache,  daß  überhaupt  gespart  wird,  nicht
darin,  daß  möglicht  hohe  Beträge  zusammengebracht
werden.  Das  Bestreben  wird  also  vor  allem  darauf  gerichtet ­
  sein  müssen,  einen  möglichst  hohen  Prozentsatz
der  Arbeiterschaft  an  regelmäßiges  Sparen  zu  gewöhnen,
mag  es  sich  auch  im  Einzelfalle  nur  um  ganz  kleine  Beträge ­
  handeln.
Sodann  ist  noch  ein  zweiter  Gesichtspunkt  speziell  für
den  Arbeitgeber  von  Bedeutung.  Das  Wesen  jeder  Fabrikwohlfahrtseinrichtung ­
  besteht  darin,  daß  sie  beiden  Teilen,
sowohl  dem  Arbeitgeber  wie  dem  Arbeitnehmer,  Vorteil
bringt  und  bringen  muß.  Bei  den  Fabriksparkassen,  die
dem  Arbeiter  eine  verhältnismäßig  hohe  Verzinsung  gewähren, ­
  könnte  es  scheinen,  als  ob  der  Vorteil  ganz  auf
seiner  Seite  wäre.  Das  ist  aber  durchaus  nicht  der  Fall.
Es  muß  immer  neben  der  materiellen  auch  die  sittliche
Seite  des  Sparens  im  Auge  behalten  werden.  Das  Sparen
niacht  den  Arbeiter  zu  einem  ganz  anders  denkenden  und
9*
        <pb n="28" />
        20

handelnden  Menschen.  Diejenigen  Arbeiter  aber,  die
nicht  ihre  ganzen  Einnahmen  auch  verbrauchen,  die
Willensfestigkeit  und  Einsicht  genug  haben,  in  die  Zukunft ­
  zu  schauen,  für  sich  und  die  Ihrigen  einen  Notpfennig ­
  zurückzulegen,  sind  für  den  Unternehmer  ungleich
wertvoller  als  diejenigen,  die  nur  von  der  Hand  in  den
Mund  leben.  Sie  werden  ohne  weiteres  viel  zuverlässiger,
besonnener  und  im  Arbeitsverhältnis  ausdauernder  sein
als  die  anderen.  Die  politische  Seite  will  ich  ganz  aus
dem  Spiele  lassen,  obwohl  sich  auch  darüber  einiges  sagen
ließe.  Wir  sehen  jedenfalls,  daß  der  Unternehmer  im
eigensten  Interesse  handelt,  wenn  er  seine  Arbeiter  zur
Sparsamkeit  erzieht.
Daß  auf  diesem  Eelde  noch  außerordentlich  viel  zu  tun
bleibt,  beweist  allein  die  Tatsache,  daß  in  Preußen  im
Jahre  1907  auf  100  Einwohner  30  Sparbücher  entfielen,
während  in  Schweden  38,  in  Norwegen  39,  in  der  Schweiz
42  und  in  Dänemark  48  Sparbücher  auf  100  Einwohner
kamen.  Möge  es  den  Arbeitgebern  gelingen,  dazu  beizutragen, ­
  daß  auch  in  Deutschland  ähnliche  Erfolge  erzielt ­
  werden,  zum  Besten  der  Arbeiterschaft  und  auch  der
Industrie.
        <pb n="29" />
        III.  Sparkassen  für  jugendliche  Arbeiter.
1.  Die  Spareinrichtung  der  Bergischen  Stahlindustrie. ­

Von  Geh.  Kommerzienrat  Moritz  Böker,  Remscheid.
Ich  will  kurz  über  die  Erfahrungen  einer  bestimmten
Fabriksparkasse  sprechen,  und  zwar  handelt  es  sich  um
die  Spareinrichtung  meiner  Firma,  der  Bergischen
Stahlindustrie  in  Remscheid,  die  am  1.  Oktober  1887
ins  Leben  trat,  mithin  eine  mehr  als  25  jährige  Wirksamkeit ­
  hat,  so  daß  es  berechtigt  erscheinen  dürfte,  die
Ergebnisse  derselben  hier  anzuführen.
Die  Veranlassung  zur  Einrichtung  der  Sparkasse  war
seinerzeit  meine  Wahrnehmung,  daß  recht  viele  Arbeiter
Wechselverbindlichkeiten  eingegangen  waren,  wodurch  sie
häufig  in  Verlegenheit  kamen  und  dann  meine  Hilfe  in
Anspruch  nahmen.  Diese  Verbindlichkeiten  waren  vielfach ­
  entstanden  bei  der  Heirat.  Da  in  jener  Zeit  die
Abzahlungsgeschäfte  noch  nicht  so  entwickelt  waren  wie
heute,  wurde  der  nötige  Hausrat,  wenn  geheiratet  werden
mußte  und  die  Barmittel  fehlten,  gegen  Wechsel  gekauft,
worauf  Abzahlungen  vereinbart  wurden.  Konnten  dieselben ­
  nicht  eingehalten  werden,  dann  mußten  die  Wechsel
prolongiert  werden,  was  natürlich  Geld  kostete.  Was
schließlich  ein  Arbeiter  auf  diese  Weise  für  die  gemachten
Anschaffungen  bezahlt  hatte,  konnte  man  gar  nicht  feststellen. ­
  Dieselben  Geschäfte  wiederholten  sich  bei  späterem
Bedarf  im  Haushalte.  Bei  den  heutigen  Abzahlungsgeschäften ­
  spielt  sich  die  Sache  für  den  Arbeiter  gleich
ungünstig  ab.
Zunächst  um  diesem  Übelstand  abzuhelfen,  sodann  um
den  Sparsinn  zu  fördern  und  schließlich  auch  um  dem
        <pb n="30" />
        22

jugendlichen  Arbeiter  einen  gewissen  Teil  seines  Verdienstes ­
  den  in  manchen  Fällen  zu  weit  gehenden  Ansprüchen ­
  seiner  Familie  gegenüber  zu  sichern,  wurde
unsere  Spareinrichtung  ins  Leben  gerufen.
Während  der  junge  Mann,  der  Beamter,  Arzt,  Kaufmann ­
  oder  was  sonst  werden  will,  für  die  Vorbereitung
auf  seinen  Beruf  meist  größere  Mittel  aufzuwenden  hat
und  erst  in  späteren  Jahren  in  die  Möglichkeit  des
Sparens  kommt,  kann  der  jugendliche  Arbeiter  schon
frühzeitig  ans  Sparen  denken.  Bei  der  Entwicklung  der
modernen  Arbeitsweise  nähert  sich  der  Verdienst  des
jugendlichen  Arbeiters  rasch  dem  des  älteren  und  verheirateten ­
  Arbeiters,  er  ist  mithin  in  der  Lage,  unter  allen
Umständen  von  seinem  Lohne  etwas  zurückzulegen.
Auf  dieser  Grundlage  ergänzte  die  Bergische  Stahlindustrie ­
  im  Jahre  1887  ihre  Fabrikordnung,  indem
sie  einen  Sparzwang  für  jugendliche  Arbeiter  bis  zum
25.  Lebensjahre  —  bezw.  bis  zur  Verheiratung  —  einführte. ­
  Es  wurde  dabei  bestimmt,  daß  etwa  5°/ 0  vom  Verdienst ­
  —  in  runden  Zahlen  je  nach  dem  Lebensalter  berechnet ­
  —  eingehalten  werden  sollten.  Die  übrigen  Arbeiter ­
  konnten  die  Einrichtung  freiwillig  benutzen.  Ich
will  die  Einzelbestimmungen  nicht  anführen,  es  sei  nur
erwähnt,  daß  die  eingehaltenen  Beträge  vierteljährlich  der
städtischen  Sparkasse  zur  Eintragung  in  die  Bücher  der
einzelnen  Sparer  überwiesen  werden.  Die  Sparkasse  verzinst ­
  die  Guthaben  der  Sparer  mit  4%,  die  Bergische
Stahlindustrie  gibt  eine  Zuschußprämie  von  2%.
Über  die  Entwicklung  der  Kasse  kann  ich  nun  folgende
Mitteilungen  machen.  Wie  bereits  erwähnt,  trat  sie  am
1.  Oktober  1887  ins  Leben;  beim  ersten  Abschluß  am
1.  Juli  1889,  also  nach  1®/*  Jahren,  waren  200  Sparer

vorhanden,  die  15  500,24  oll
eingelegt  und  3  843,28  „
zurückgezogen  hatten,  so  daß  11656,96  Ji

im  Bestände  verblieben.  Die  Anzahl  der  Sparer  hat  sich
bis  heute  verzehnfacht,  sie  beträgt  ungefähr  2000  bei  einer
fünffach  größeren  Arbeiterschaft.  In  dem  Zeiträume  vom
1.  Oktober  1887  bis  31.  Dezember  1912  sind  im  ganzen
an  Sparbeträgen-Zinsen  Prämien  gutgeschrieben  worden
1  155  286,05  M.  Beim  Austritt  aus  der  Beschäftigung
wurden  zurückgezogen  206  379,97  &amp;lt;M.
        <pb n="31" />
        23

Es  wurden  lierausgenomrnen:
bei  der  Verheiratung  95  630,19  dH
für  den  Haushalt  112062,54  „
während  der  Militärzeit  17875,99  „
bei  dringendem  Bedarf  im  Haushalt  .  .  514473,42  „
so  daß  ein  Guthaben  verblieb  von  .  .  .  208  863,94  „
zusammen  .  .  .  1155286,05  dH.

Der  heutige  Einlagebestand  macht  235  267,10  dH  aus.
Das  Verhältnis  dieser  Zahlen  bleibt  merkwürdigerweise
konstant,  wenigstens  ist  seit  1905  eine  Veränderung  nicht
ein  getreten.
Wenn  man  nun  die  Erage  aufwirft,  ob  denn  mit  dieser
Entwicklung  der  Zweck  der  Einrichtung,  die,  wie
ich  zugeben  muß,  nicht  unerhebliche  Arbeit  verursacht,
erfüllt  wird,  so  kann  man  ja  bei  der  Beurteilung  der
Zahlen  geteilter  Meinung  sein,  ich  möchte  die  Erage  aber
doch  entschieden  bejahen;  denn  die  zurückgezogenen  Beträge ­
  haben  meines  Erachtens  zum  größten  Teile  ihre
Zweckbestimmung  gefunden,  sie  sind  für  notwendige  und,
soweit  wir  es  beurteilen  können,  dauernde  Anschaffungen
benutzt  worden,  die  ohne  die  Spareinrichtung  unterblieben
wären  oder  nur  mit  Hilfe  der  kostspieligen  Abzahlungsgeschäfte ­
  oder  mit  Vorschüssen  des  Arbeitgebers  auf  den
Lohn  hätten  gemacht  werden  können.  Diese  Vorschüsse
sind  nicht  nur  eine  lästige  Sache,  sondern  auch  recht  übel,
nieine  Firma  sucht  sie  gänzlich  auszuschalten.  Kann
einmal  eine  Hilfe  nicht  versagt  werden,  so  verweisen  wir
den  Arbeiter  auf  die  Spareinrichtung,  die  das  Bedürfnis
in  Verbindung  mit  dem  Wohlfahrtsbureau  der  Eirma  genauer ­
  zu  untersuchen  hat.
Dm  diesen  verschiedenartigen  Ansprüchen  gerecht  zu
werden,  ist  die  Sparkasse  nicht  nur  Darlehnskasse,  sondern
auch  Vorschußkasse;  sie  eröffnet  dem  Arbeiter  eventuell
e m  Sparkonto  mit  einem  Vorschüsse  gegen  die  Verpflichtung, ­
  sich  einen  bestimmten  Betrag  von  der  Löhnung  einbalten
  zu  lassen.  In  der  Hegel  läßt  der  Arbeiter  nicht
nach,  wenn  der  Vorschuß  erledigt  ist,  und  bleibt  Sparer.
Die  Beschaffung  eines  Kohlenvorrats  sowie  die  Einlagerung ­
  von  Lebensmitteln  für  den  Winter,  die  Hiickstellung
  des  Mietbetrages  und  die  Abtragung  vonDarlehen*)
*)  Die  Darlehen  zum  Eigentumserwerbe  werden  aus  der  Rücklage
der  Arbeiter-Pensions-Witwen-  und  Waisenkasse  der  Pinna  hergegeben.
        <pb n="32" />
        24

nebst  Zinsen  für  den  Eigentumserwerb  werden  gleichfalls
durch  die  Sparkasse  vermittelt.
Hieraus  erklärt  sich  der  hohe  Prozentsatz  der  Sparer
bei  meiner  Gesellschaft,  der  80%  der  Arbeiterschaft
beträgt.  IndeJß  wurde  die  Sparkasse  z.  B.  im  letzten  Geschäftsjahre ­
  nur  von  175  Sparern  für  Darlehens-  und  Vorschußzwecke ­
  in  Anspruch  genommen,  so  daß  sie  heute
über  1825  reguläre  Sparer  verfügt.
Was  nun  die  mit  den  Fabriksparkassen  stellenweise
verbundenen  Sperrungen  für  diesen  oder  jenen  Zweck  anbelangt, ­
  so  halte  ich  davon  im  allgemeinen  nicht  viel,  wenn
ja  auch  der  Standpunkt  „ich  will  mir  die  Arbeit  nicht
umsonst  gemacht  haben“  —  vielleicht  eine  gewisse  Berechtigung ­
  hat.
Beim  jugendlichen  Arbeiter  ist  der  Zwang  angebracht,
wie  die  Jugend  ja  in  allem  unter  Zwang  steht,  beim  erwachsenen ­
  Arbeiter  soll  man  die  freie  Verfügung  über
das  Ersparte  nicht  mehr  einschränken,  als  unbedingt  erforderlich ­
  ist.  Beim  Austritt  aus  der  Beschäftigung  in
der  Fabrik  beschränken  wir  uns  darauf,  das  Sparguthaben
niemals  in  bar,  sondern  nur  in  einem  eingezahlten  öffentlichen ­
  Sparkassenbuch  oder  in  der  Überweisung  des  Sparbetrages ­
  an  die  Sparkasse  des  zukünftigen  Wohnorts  behufs ­
  Eintragung  auszuzahlen.
Irgendwelche  Schwierigkeiten  sind  uns  bei  Einführung
der  Spareinrichtung,  speziell  des  Zwanges  für  jugendliche
Arbeiter,  nicht  erwachsen.  Die  Sozialdemokratie  hat  sich
um  dieselbe  in  früheren  Jahren  kaum  gekümmert,  erst  in
letzter  Zeit  werden  heftige  Angriffe  in  den  Zeitungen
der  Sozialdemokratie  erhoben,  die  in  Ausdrücken  wie
„freche  Bevormundungssucht  der  Unternehmer,  welche
direkt  gegen  die  guten  Sitten  verstoße“  gipfeln.  Ich  erblicke ­
  darin  das  Bemühen,  den  angeregten  Sparsinn  und
die  Sparmöglichkeit  den  gewerkschaftlichen  Unternehmungen, ­
  den  Konsumgenossenschaften  und  der  neuerdings ­
  ins  Leben  gerufenen  Volkster  Sicherung  zuzuführen. ­
  Wenn  es  sich  um  Erspartes  handelt,  pflegt
der  Arbeiter  recht  mißtrauisch  zu  sein,  und  es  muß  sich
für  ihn  erst  erweisen,  ob  die  gewerkschaftlichen  Depotstellen ­
  auch  ebenso  sicher  sind  wie  die  städtischen  Sparkassen. ­
        <pb n="33" />
        25

2.  Die  Spareinrichtung  des  Alexanderwerks
A.  von  der  Nahmer  in  Kemscheid.
Von  Syndikus  Richter,  Remscheid.
Bei  der  von  mir  vertretenen  Firma,  der  A.-G.  Alexanderwerk ­
  A.  von  der  Vahmer  in  Remscheid,  ist  die  Organisation ­
  der  Zwangssparkasse  etwa  die  gleiche  wie  bei  der
Bergischen  Stahlindustrie  in  Remscheid,  deren  Leiter,
Herr  Geheimrat  Böker,  auf  dem  Gebiete  des  Fabriksparkassenwesens ­
  bahnbrechend  gewesen  ist.
Auch  bei  uns  wurde  —  und  zwar  im  Jahre  1896  infolge ­
  von  Anregungen  des  Herrn  Regierungspräsidenten
in  Düsseldorf  und  des  Remscheider  Vereins  für  Gemeinwohl ­
  —  durch  entsprechende  Bestimmungen  der  Arbeitsordnung ­
  eine  Spareinrichtung  mit  Sparzwang  für  unverheiratete ­
  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  bis  zum  vollendeten ­
  25.  Lebensjahre  geschaffen.  Die  Sparbeträge,  die
bei  den  vierzehntägigen  Löhnungen  zur  Einzahlung  in  die
städtische  Sparkasse  zu  Remscheid  eingehalten  werden,
richten  sich  nach  dem  Alter  der  Arbeiter.  Sie  beginnen
mit  0,60  dH  bei  vierzehnjährigen  Arbeitern  (etwa  5%  ihres
Arbeitslohnes)  und  steigen  dann  von  Jahr  zu  Jahr  um  je
0,20  &amp;lt;M  bis  zum  Betrage  von  2,00  dfl  für  die  Altersstufe  von
21  Jahren;  dieser  Betrag  bleibt  auch  für  die  Altersstufen
nach  dem  21.  bis  zum  vollendeten  25.  Lebensjahre  bestehen. ­
  Zu  den  jährlichen  Zinsen  der  städtischen  Sparkasse ­
  von  4%  bezahlt  der  Wohlfahrtsfonds  der  Firma
2%  vom  ersparten  Kapital  als  Prämie.  Das  Sparkassenbuch ­
  gilt  bei  unserer  Einrichtung  in  der  Weise  als
gesperrt,  daß  bis  zum  erfüllten  25.  Lebensjahre  des  Sparers
nur  bei  Gründung  eines  eigenen  Hausstandes  oder  bei
Ableistung:  der  Militärdienstpflicht  oder  in  Notfällen  Auszahlungen ­
  stattfinden  können.  Auch  unsere  Firma  verfolgt ­
  mit  der  Einrichtung  neben  der  Erziehung  der
Arbeiterjugend  zur  Sparsamkeit  im  allgemeinen  hauptsächlich ­
  den  Zweck,  den  Arbeitern  bei  der  Gründung  eines
eigenen  Hausstandes  die  Mittel  an  die  Hand  zu  geben,
die  es  ihnen  ermöglichen,  die  notwendigsten  Möbel  gegen
Barzahlung  zu  beschaffen,  denn  wir  alle  wissen  ja,  welche
Fülle  von  Elend  in  Arbeiterfamilien  meist  aus  der  Tatsache ­
  entspringt,  daß  die  Möbel  auf  Abzahlung  entnommen
sind  und  der  Ehebund  infolge  der  hierdurch  verursachten
Schulden  auf  einer  durchaus  ungesunden  Grundlage  ge-
        <pb n="34" />
        26

schlossen  wird.  Bedauerlicherweise  wird  dieser  Zweck  —
wie  auch  wir  bei  unserer  Birma  erfahren  haben  —  vielfach ­
  nicht  erreicht,  denn  der  Sparzwang  ist  nur  so  lange
von  Wert,  als  der  Arbeiter  bei  der  Birma  verbleibt;  tritt
er  aus,  dann  hat  die  Birma  nach  Lage  der  heutigen  Verhältnisse ­
  keinerlei  Mittel  an  der  Hand,  die  in  so  schöner
Weise  durch  Abzug  vom  Lohne  angesammelte  Summe  für
die  mit  der  Zwangssparkasse  verfolgten  Zwecke  zurückzuhalten, ­
  sie  muß  vielmehr  dem  austretenden  Arbeiter
verabfolgt  werden,  und  tatenlos  muß  man  Zusehen,  wie
das  schöne  Geld  den  Weg  alles  Irdischen  geht  und  vom
Arbeiter  oft  in  leichtfertiger  Weise  verjubelt  wird.  Ja,
wenn  bei  allen  oder  wenigstens  der  Mehrzahl  der  gleichartigen ­
  Betriebe  der  Sparzwang  für  jugendliche  Arbeiter
eingeführt  wäre,  dann  ließen  sich  vielleicht  auch  durch
Vereinbarung  der  betreffenden  Birmen  untereinander
Mittel  und  Wege  finden,  die  von  austretenden  Arbeitern
angesammelten  Gelder  vor  leichtfertigem  Ausgeben  zu  bewahren. ­
  Der  von  mir  geschilderte  Mißstand  bezieht  sich
naturgemäß  besonders  auf  Babrikbetriebe,  die  unter
starkem  Arbeiterwechsel  zu  leiden  haben.  Der  leichtfertigen ­
  Verwendung  der  angesammelten  Spargelder  durch
austretende  Arbeiter  sucht  bei  der  Bergischen  Stahlindustrie ­
  eine  Bestimmung  der  Arbeitsordnung  in  etwas
vorzubeugen,  welche  lautet:  „Auf  Verlangen  vermittelt
die  Spareinrichtung  sowohl  die  Überweisung  von  Spareinlagen ­
  Abziehender  an  eine  andere  Sparkasse  als  die
Einziehung  von  Einlagen  aus  auswärtigen  Sparkassen  für
Zugezogene.“  Da  jedoch  ein  Zwang  nicht  ausgeübt  werden
kann,  wird  sich  die  Benutzung  der  in  dankenswerter
Weise  zur  Verfügung  gestellten  Vermittlung  sicher  nur
in  engen  Grenzen  halten-  Auf  die  Bedenken,  die  gegen
den  Sparzwang  für  jugendliche  Arbeiter  im  allgemeinen
erhoben  worden  sind,  will  ich  hier  nicht  näher  eingehen,
sondern  nur  mit  Bezug  auf  die  besonderen  Verhältnisse
meiner  Birma  bemerken,  daß  manchem  Mißerfolge  bei
unserer  Zwangssparkasse  auch  eine  ganze  'Reihe  schöner
Erfolge  gegenübersteht,  die  nur  für  das  Weiterbestehen
dieser  Einrichtung  sprechen  können.  Unsere  Zwangssparkasse ­
  zählt  zurzeit  486  Sparer,  die  in  jeder  vierzehntägigen ­
  Löhnung  etwa  800  dl  sparen;  dieser  Betrag  ist
natürlich  je  nach  Aus-  und  Eintritt  von  Arbeitern  fortgesetzten ­
  Schwankungen  unterworfen.
        <pb n="35" />
        —  27,  —
Wie  bei  der  Bergisehen  Stahlindustrie  stellte  unsere
Arbeitsordnung  die  Benutzung  der  Spareinrichtung  allen
verheirateten  und  allen  Arbeitern  über  25  Jahre  frei.
Während  nun  die  Bergische  Stahlindustrie  mit  dieser  Bestimmung, ­
  wie  aus  dem  Vorträge  des  Herrn  Geheimrat
Böker  hervorging,  die  besten  Erfolge  erzielt  hat,  brachte
sie  uns  nur  ganz  vereinzelt  freiwillige  Sparer.  Die  Gründe
hierfür  werden  mannigfacher  Art  sein.  Einmal  kann  die
Bergische  Stahlindustrie  bei  der  Art  der  von  ihr  hergestellten ­
  schweren  Artikel  -wesentlich  höhere  Löhne  zahlen
(soviel  mir  bekannt,  verdienen  etwa  50%  ihrer  Arbeiter
über  6  ofl,  während  es  bei  meiner  Eirma  nur  etwa  16%
sin  d),  sodann  aber  wird  ein  indirekter  Sparzwang  insofern
ausgeübt,  als  der  Bezug  von  Kohlen,  die  die  Firma  zu
den  Selbstkosten  abgibt,  und  die  Gewährung  von  Vorschuß ­
  von  dem  Vorhandensein  eines  bestimmten  Sparguthabens ­
  abhängig  gemacht  werden.  Ein  solcher  indirekter ­
  Sparzwang  dürfte  durchaus  zweckmäßig  sein,
denn  den  Arbeitern  kann  es  nur  angenehm  sein,  wenn
z -  B.  die  Beträge  für  Kohlen  nach  und  nach  in  ganz
kleinen  Baten  angesammelt  werden,  während  es  sonst  für
sie  ziemlich  drückend  wäre,  den  Betrag  auf  einmal  oder
in.zwei  Baten  zahlen  zu  müssen.  Da  es  —-  wie  gesagt  —
bei  unserer  Eirma  nach  Erledigung  des  Sparzwanges  nicht
gelang,  eine  nennenswerte  Anzahl  freiwilliger  Sparer  zu
bekommen,  so  wurde  im  Oktober  1910  zwecks  Förderung
des  freiwilligen  Sparens  unter  der  Arbeiterschaft  neben
der  seitherigen  Zwangssparkasse  eine  Spareinrichtung  für
freiwillige  Sparer  ins  Leben  gerufen.  Diese  Spareinrichtung ­
  soll  den  verheirateten  und  den  ledigen  Arbeitern
Über  25  Jahre  Gelegenheit  zur  sicheren  und  gutverzinshchen
  Anlage  von  Ersparnissen  geben.  Dabei  ist  der  Befi-ig
  der  Mindesteinlage  auf  1  di  für  die  vierzehn  tägige
Löhnung  festgesetzt,  so  daß  es  auch  den  Arbeitern  mit
Weniger  hohem  Verdienste  möglich  ist,  sich  an  der  Spareinrichtung ­
  Z u  beteiligen.  Als  besondere  Vorteile  werden
geboten:  eine  Verzinsung  der  Einlagen  mit  6%  (1%
seitens  der  städtischen  Sparkasse  und  2%  seitens  der
Birma)  und  die  Gewährung  von  Prämien  für  beharrliches
Sparen.  Die  Arbeiter,  die  ein  Jahr  lang  ununterbrochen
gespart  haben,  nehmen  an  der  jährlichen  Verlosung  der
Sparprämien  im  Gesamtbeträge  von  500  dl  (ein  erster
Breis  von  100  dl,  zwei  zweite  Preise  von  je  75  dl,  drei
        <pb n="36" />
        28

dritte  Preise  von  ;je  50  dll  und  vier  vierte  Preise  von  je
25  JC)  teil,  die  unter  Leitung  des  Vorstandes  der  Betriebskrankenkasse
  erfolgt.
Heute,  nach  2V2  jährigem  Bestehen,  zählt  die  freiwillige
Spareinrichtung  171  Sparer  mit  einem  Gesamtsparguthaben ­
  von  31673,40  &amp;lt;M.  Wenn  sich  diese  Zahlen  gegenüber ­
  denen  der  Bergischen  Stahlindustrie  auch  sehr  bescheiden ­
  ausnehmen,  so  ist  doch  aus  ihnen  zu  erkennen,
daß  wir  auf  dem  von  uns  beschrittenen  Wege  gegen  früher
einen  wesentlichen  Fortschritt  errungen  haben,  der  für  die
Zukunft  zu  den  besten  Hoffnungen  berechtigt.  In  unseren
Bemscheider  Betrieben  werden  zurzeit  1650  Arbeiter  beschäftigt, ­
  rechnet  man  hiervon  etwa  200  Ausländer
(Ungarn,  Italiener  usw.)  ab,  die  zu  den  Spareinrichtungen
nicht  zugelassen  sind,  so  ergibt  sich,  daß  rund  45%  unserer
Arbeiter  sparen.
3.  Die  Jugendspareinricbtimg  derTucli-  und  Flaneilfabriken
  Hermann  Levin  G.  m.  b.  H.  in  Göttingen.
Von  Prokurist  Behrens,  Göttingen.
Um  die  Spartätigkeit  der  jugendlichen  Arbeiter  besonders ­
  anzuregen  und  weil  erfahrungsgemäß  von  diesen
so  mancherlei  Geld  unnötig  ausgegeben  wird,  wurden  von
der  Firma  H.  Levin  im  Jahre  1897  mit  rückwirkender
Kraft  bis  zum  Jahre  1891  Zusatzbestimmungen  erlassen,
wonach  den  jugendlichen  Arbeitern  Prämien  in  Aussicht ­
  gestellt  wurden,  wenn  sie  ihren  Sparkassenbüchern
größere  Beträge  als  bisher  zuführen  würden.  Unsere
Firma  wurde  dabei  von  dem  Gedanken  geleitet,  das
Verantwortlichkeitsgefühl  ihrer  Arbeiter  zu  erhöhen  und
sie  dazu  zu  erziehen,  im  Falle  der  Not  bei  Bestreitung
dringender  Ausgaben  selbst  eintreten  zu  können.
Des  öfteren  hat  die  Firma  durch  diese  Fürsorge  auch
die  Genugtuung  gehabt,  ihren  Arbeitern  die  Einrichtung ­
  eines  eigenen  Haushalts  wesentlich  zu  erleichtern
und  ihnen  den  Erwerb  von  Grundeigentum  zu  ermöglichen. ­
  —  Diese  Zusatzbestimmungen  gewähren  nun  allen
denjenigen,  die  im  Alter  von  14—16  Jahren  bei  uns
in  Arbeit  treten  und  ohne  Arbeitsunterbrechung  in  sieben,
bzw.  in  fünf  aufeinanderfolgenden  Jahren  sich  durch
regelmäßig  wöchentlich  zu  zahlende  Einlagen  in  Mindesthöhe ­
  von  90  Pf.  ein  kleines  Kapital  ersparen,  bei  Voll ­
        <pb n="37" />
        29

endung  des  21.  Lebensjahres  eine  Belohnung.  Daß  der
jugendliche  Arbeiter  diesen  Mindestbetrag  von  90  Pf.
sparen  soll,  muß  durch  eine  schriftliche  Erklärung  des
gesetzlichen  Vertreters  zum  Ausdrucke  gebracht  werden.
Die  Prämien  betragen:-20
  dl,  wenn  die  Sparsumme  mehr  als  150  dl,
,,  „  ,,  „  ,,  „  200  ,,
^0  ,,  ,,  „  ,,  „  ,  „  250  „
00  ,,  ,,  ,,  ,,  „  „  300  ,,
ausmacht.  Voraussetzung  ist  selbstverständlich,  daß  die
Einlagen  aus  eigenen  Ersparnissen  herrühren  müssen,
indes  unsere  Firma  sich  verpflichtet,  den  Anfangslohn  für
den  Tag  um  10  Pf.  =  60  Pf.  für  die  Woche  zu  erhöhen,
Wodurch  das  Mehr  der  Spareinlage  für  den  Sparer  bereits ­
  voll  ausgeglichen  wird.  Die  fälligen  Prämien  werden
Unter  Anzeige  an  die  Empfänger  den  Sparkassenbüchern
zugeschrieben.  Wenn  der  Arbeiter  oder  die  Arbeiterin  vor
dem  21.  Lebensjahr  aus  der  Beschäftigung  bei  der  Firma
freiwillig  oder  unfreiwillig  ausscheidet,  so  erlöschen  die
-Ansprüche  an  die  Prämienzahlung,  dagegen  werden  Krankheit ­
  und  Militärdienst  als  Arbeitszeit  gerechnet.
An  Prämien  wurden  bis  zum  März  1913  gezahlt:
17  ä  20  dl  —  340  S,
14  ä  30  „  =  420  „
17  ä  50  „  =  850  „
76  ä  60  „  =  4560  „
124  Empfäflgerm.  6170  dl.
        <pb n="38" />
        IV.  Spareinrichtungen  für  Erwachsene.
1.  Die  Sparkasse  der  Firma  Fried.  Krupp,  A.-GL,
Essen.
Vom  Leiter  der  Kruppschen  Sparkasse  Herrn  Volle  in  Essen.
Die  Firma  Krupp  hat  es  sich  von  jeher  angelegen  sein
lassen,  den  Sparsinn  unter  den  Angehörigen  ihrer  Werke
zu  pflegen  und  zu  fördern.
Seit  Jahrzehnten  schon  ist  es  den  Arbeitern  und  Beamten ­
  der  Essener  Gußstahlfabrik  gestattet,  Ersparnisse
bei  der  Firma  durch  Einzahlungen  in  bar  anzulegen.  Die
Verzinsung  erfolgt  mit  5%.
Der  Verkehr  mit  den  Sparern  wickelt  sich  ab  wie  bei
den  öffentlichen  Sparkassen;  es  kommen  Quittungsbücher
zur  Ausgabe,  in  denen  sämtliche  Einlagen,  Entnahmen
und  Zinsengutschriften  vermerkt  werden.  Rückzahlungen
können  jederzeit  gefordert  werden,  und  zwar  im  allgemeinen ­
  in  beliebiger  Höhe;  von  der  ausbedungenen  dreimonatigen ­
  Kündigungsfrist  wird  nur  in  Ausnahmefällen
(bei  begründeten  Einsprüchen  usw.)  Gebrauch  gemacht.
Für  die  Spargelder  ist  eine  besondere  Deckung  in  Wertpapieren ­
  vorhanden,  die  einen  Zinszuschuß  aus  Mitteln  der
Firma  von  etwa  1%  erfordert.  Rund  5000  Arbeiter  und
1000  kleinere  Beamte,  Meister,  Bureaugehilfen  usw.  sind
an  dieser  Einrichtung  mit  einem  Kapitale  von  über
16  Millionen  Mark  beteiligt.  Auf  die  beteiligten  5000
Arbeiter  entfällt  ein  Durchschnittsguthaben  von  annähernd
2000  c/H,  auf  die  Beamten  durchschnittlich  3500  dt.
Ferner  ist  von  den  älteren  Einrichtungen  zu  nennen:
Die  Anlegung  von  Ersparnissen  bei  der  Sparkasse  in
Essen  durch  Vermittlung  der  Verkaufsstellen  unserer
Konsumanstalt.  Die  Verkaufsstellen  nehmen  dieQuittungsbücher
  mit  den  Beträgen  gegen  Empfangsbescheinigung
        <pb n="39" />
        —  31  —
an,  befördern  die  Bücher  und  Gelder  zum  Zwecke  der
Gutschrift  zur  städtischen  Sparkasse  und  verabfolgen  nach
einigen  Tagen  die  Sparbücher  gegen  Eückgabe  der  Empfangsbescheinigung ­
  an  die  Einleger.  *
Die  Einrichtung  kommt  namentlich  für  entferntwohnende ­
  Personen  in  Betracht,  und  zwar  vorzugsweise
für  Kinder  oder  für  Angehörige,  die  nicht  bei  der  Firma
beschäftigt  und  deshalb  zur  Benutzung  der  Fabrikspareinrichtungen ­
  nicht  berechtigt  sind.
Im  letzten  Jahre  wurden  für  etwa  800  Personen  rund
50000  dt  vermittelt.  Dieselben  Verkaufsstellen  vertreiben
auch  die  Sparmarken  der  städtischen  Sparkasse  Essen.
Die  Marken  werden  hauptsächlich  an  Kinder  verkauft.
Etwa  100000  Stück  werden  jährlich  abgesetzt.
Das  Sparmarkensystem  hat  sich  bekanntlich  nicht  so
bewährt,  wie  anfangs  erwartet  wurde.  Die  Sparkassen
haben  den  Anregungen  der  Behörden  gegenüber  den  guten
Willen  gezeigt,  der  Markenverkauf  ist  jedoch  überall  erheblich ­
  zurückgegangen,  vielfach  sogar  ganz  eingestellt.
Der  Vertrieb  durch  unsere  Konsumanstalt  ist  also  immerhin ­
  noch  nennenswert.
hieben  den  verschiedenen,  seit  vielen  Jahren  schon  gebotenen ­
  Spargelegenheiten  strebte  die  Firma  dahin,  den
Sparsinn  weiter  anzuregen.  Es  galt  namentlich,  Mittel
und  Wege  zu  finden,'  um  das  Ansammeln  von  Ersparnissen ­
  in  kleinen  Beträgen  auf  die  einfachste  Weise,  ohne
zeitraubende  Gänge,  zu  ermöglichen  und  die  Beharrlichkeit ­
  der  Sparer  zu  fördern  durch  Maßnahmen,  die  die
Spargewohnheit  und  die  Sparlust  wirksam  unterstützten.
Wie  die  Firma  versucht  hat,  diese  Aufgabe  zu  lösen,  sei
in  folgendem  ausgeführt  :
Auf  Anregung  des  verstorbenen  Herrn  F.  A.  Krupp
wurde  im  Jahre  1900  in  der  Essener  Gußstahlfabrik  ein
besonderes  Sparbureau  geschaffen,  dem  zunächst  die  allgemeine ­
  Aufgabe  obliegt,  die  Werksangehörigen  in  allen
ihren  Geldangelegenheiten  zu  beraten  und  den  Verkehr
mit  den  öffentlichen  Sparkassen  zu  vermitteln.  An  dieser
Stelle  wird  auch  die  Spareinrichtung,  die  mit  einer
Prämienlotterie  verbunden  ist,  verwaltet.
Die  Einrichtung  beruht  auf  dem  Grundsätze  der  Freiwilligkeit. ­
  Die  Einlagen  werden  bei  den  regelmäßigen
Lohn-  und  Gehaltszahlungen  in  Abzug  gebracht.  Der
        <pb n="40" />
        32

Mindestbetrag  ist  für  die  vierzehntägige  Lohnzahlung
1  dl,  für  die  monatliche  Gehaltszahlung  2  dl,  der
Höchstbetrag  20,  bzw.  40  dl.  Der  Gesamtbetrag  des
einzelneif  Kontos  ist  bisher  nicht  begrenzt.
Die  Verzinsung  erfolgt  mit  5%.  Außerdem  stellt  die
Firma  noch  1%  der  gesamten  Guthaben  alljährlich  für
Sparprämien  zur  Verfügung,  die  im  Wege  der  Verlosung
unter  den  Sparern  zur  Verteilung  kommen.  Auf  je  100  dl
Guthaben  entfällt  ein  Los.  Bei  kleineren  Sparguthaben
wird  einem  Betrage  von  mindestens  25  di  ein  Los  zugeteilt. ­

Sämtliche  Einlagen  werden  bei  der  städtischen  Sparkasse ­
  in  Essen  in  einem  auf  den  Namen  der  Firma  lautenden ­
  Quittungsbuche  für  die  Sparer  hinterlegt.  Die
städtische  Sparkasse  vergütet  für  die  Einlagen  zurzeit
4%  Zinsen,  die  Firma  hat  also  einen  Zinszuschuß  von  l l ’/o
zu  zahlen.  Hinzugerechnet  1%  für  den  Prämienfonds
und  die  etwa  %%  betragenden  Verwaltungskosten  ergibt
eine  Aufwendung  aus  Mitteln  der  Firma  von  2 1 / 2 °/o-Auskunft
  über  die  Sparer  und  über  die  Höhe  ihrer  Einlagen ­
  wird  nicht  erteilt.
In  den  ersten  Jahren  machten  sich  gewisse  Vorurteile ­
  bei  dieser  Einrichtung  bemerkbar.  Sie  hatten
ihren  Hauptgrund  darin,  daß  die  Ersparnisse  unmittelbar
mit  den  Löhnen  und  Gehältern  verrechnet  wurden,  und
weiter  in  der  Besorgnis,  dieselben  könnten  zur  »Kenntnis
Unberufener  kommen.  Die  Leute  fürchteten  namentlich,
die  Beteiligung  an  der  Einrichtung  könne  auf  die  Höhe
des  Lohnes  oder  die  Lohnzulagen  ungünstig  einwirken,
andere  glaubten,  etwaige  Unterstützungsgesuche  würden
bei  der  Firma  weniger  Erfolg  naben,  wieder  andere
fürchteten  die  Steuerbehörde.  Von  sozialdemokratischer
Seite  wurde  nichts  unversucht  gelassen,  um  die  Einrichtung ­
  in  Wort  und  Schrift  herabzusetzen.
Nachdem  die  Werksangehörigen  sich  an  die  Einrichtung
allmählich  gewöhnt,  nachdem  sie  die  Überzeugung  gewonnen ­
  haben,  daß  auf  strengste  Verschwiegenheit,  und
zwar  innerhalb  der  Fabrik  sowohl  wie  nach  außen  hin  gehalten ­
  wird,  ist  es  gelungen,  die  Vorurteile  allmählich  zu
beseitigen.
Betrug  im  ersten  Jahre  die  Zahl  der  Sparer  nur
rund  1000,  so  sind  gegenwärtig  annähernd  20000  Personen
an  der  Einrichtung  beteiligt,  d.  h.  rund  45%  der  Gesamt-
        <pb n="41" />
        arbeitersehaft  und  75%  der  zugelassenen  Beamten.  Da
der  Arbeiterwechsel  unter  den  jüngeren  Leuten,  den  sogenannten ­
  Hüttenläufern,  die  oft  mehrere  Male  in  einem
Jahre  eine  andere  Arbeitsstelle  nehmen,  für  die  Sparsache
also  nicht  sonderlich  in  Betracht  kommen  können,  nicht
unerheblich  ist,  so  ergibt  sich,  daß  etwa  75%  des  eigentlichen ­
  Arbeiterstammes  an  der  Einrichtung  beteiligt  sind.
Das  Durchschnittsguthaben  beträgt  zurzeit,  auf  den
Kopf  des  Teilnehmers  gerechnet,  rund  400  Jl,  das  gesamte
bei  der  städtischen  Sparkasse  in  Essen  angelegte  Guthaben ­
  der  Sparer  über  7%  Millionen  Mark.
Wie  der  Verkehr  mit  diesen  Sparern  sich  abwickelt,  sei
an  der  Zahltüte,  wie  sie  bei  der  Firma  Krupp  bei  der  Ausgabe ­
  von  Löhnen  und  Gehältern  benutzt  wird,  erläutert:
Auf  der  Vorderseite  dieser  Tüte  befindet  sich  die  Verdienstabrechnung. ­
  Bruttolohn,  Abzüge  für  Pensions-  und
Krankenkasse  usw.  sowie  Kettolohn  sind  hier  verzeichnet.
Die  Biickseite  ist  mit  einem  Aufdrucke  versehen,  der  die
Spareinrichtung  betrifft,  und  zwar  findet  sich  in  der  Mitte
ein  kleines  Formular,  das  nur  mit  wenigen  Worten  auszufüllen ­
  ist  und  den  Verkehr  zwischen  Sparer  und  Sparstelle ­
  vermittelt.  An  allen  Werkseingängen  sind  Briefkästen ­
  zur  Aufnahme  von  Sparerklärungen  angebracht.  —
ISl  eben  dem  Formularaufdrucke  findet  sich  ein  kurzer  Auszug ­
  aus  den  Bestimmungen.  Über  jede  Einlage  wird  auf
der  Verschlußklappe  der  Tüte  quittiert.  Mit  der  Einführung ­
  dieses  Zahltütenaufdrucks  gegen  Schluß  des  ersten
Sparjahres  stieg  die  Zahl  der  Sparer  innerhalb  14  Tagen
um  400%  gegenüber  den  Vormonaten.  Der  fortwährende
Hinweis  bei  jeder  Lohn-  oder  Gehaltszahlung  —  also  im
richtigen  Augenblick  —-  und  die  Mitwirkung  der  Frauen
und  Mütter,  die  erst  durch  diesen  Aufdruck  auf  die
bequeme  und  vorteilhafte  Spargelegenheit  hingewiesen
wurden,  haben  neben  der  einfachen  Handhabung  —  die
Tüte  ist  nur  durchzuschneiden,  das  Formular  mit  wenigen
Worten  auszufüllen  —  zu  diesem  überraschenden  Ergebnisse ­
  geführt.
Das  Sparbureau  veranlaßt  nach  Eingang  der  Erklärungen ­
  die  Verrechnung  mit  den  Löhnen  und  Gehältern, ­
  stellt  den  Sparern  einen  Ausweis  zu,  besorgt
überhaupt  alles  Weitere.  Jeder  Sparer  erhält  nach  Schluß
des  Rechnungsjahres  einen  Kontoauszug,  auf  dem  auch
die  Losnummern  vermerkt  sind.
Flugschriften.  8.  3
        <pb n="42" />
        34

Die  Sparprämien,  die  alljährlich,  im  Wege  der  Verlosung ­
  zur  Verteilung  kommen,  werden  den  Sparern  gutgeschrieben, ­
  auf  Verlangen  auch  sofort  ausgezahlt.  Im
letzten  Jahre  konnten  1555  Prämien  im  Gesamtbeträge
von  78500  dl  verteilt  werden.  Der  Fonds  ist  eingeteilt
in  je  eine  Prämie  von  500,  300  und  100  di  und  der  ganze
Rest  in  solche  zu  50  dt,  um  möglichst  viele  Sparer  für
ihre  Beharrlichkeit  zu  belohnen  und  um  neuen  Anreiz  zu
geben.  Die  Prämien  werden  nur  in  vereinzelten  Fällen
abgefordert,  im  letzten  Jahre  z.  B.  innerhalb  14  Tagen
nach  der  Verlosung,  also  in  der  eigentlichen  kritischen
Zeit,  wo  derartige  Beträge  häufig  in  ihrem  Bestände  gefährdet ­
  sind,  von  etwa  zehn  Personen.
Rückzahlungen  aus  Guthaben  bei  der  Spareinrichtung
können  im  übrigen  jederzeit  in  beliebiger  Höhe  gefordert
werden.  Aus  den  Diensten  der  Firma  scheidenden  Personen ­
  wird  das  Sparguthaben  auf  Verlangen  zum  neuen
Aufenthaltsort  überwiesen,  militärpflichtigen  jungen
Leuten  werden  die  Guthaben  weiter  verwaltet.  Beliebige
Beträge  werden  zum  Garnisonorte  gesandt.  Es  genügt
dabei  eine  kurze  Benachrichtigung  mittels  Postkarte.
Alles  in  allem  hat  zurzeit  jeder  zweite  Werksangehörige
ein  Sparguthaben  bei  der  Firma.  Eine  weitere  Ausdehnung ­
  macht  sich  fortlaufend  bemerkbar.
Auf  Grund  der  bei  der  Firma  Krupp  gemachten  Erfahrungen ­
  lassen  sich  folgende  Leitsätze  aufstellen:
1.  Der  Beginn  des  Sparens  ist  zu  erleichtern  durch
die  Schaffung  möglichst  bequemer  Spargelegenheit  (direkte
Verrechnung  mit  Lohn  und  Gehalt  zur  Vermeidung  der
jedesmaligen  Willensanstrengung;  der  Sparer  braucht  nur
einmal  bei  der  Meldung  den  Entschluß  zu  fassen).
2.  Besondere  Vorteile  sind  zu  bieten  durch  Gewährung
eines  hohen  Zinses.
3.  Daneben  ist  noch  eine  besondere  Anregung  zu  geben
durch  Gewährung  von  Prämien  zur  Belohnung  der  Beharrlichkeit ­
  und  des  Festhaltens  am  gefaßten  Entschluß.
4.  Rückzahlungen  müssen  jederzeit  gefordert  werden
können.
5.  Unbedingte  Verschwiegenheit  ist  zu  gewährleisten.
LIierzu  sei  besonders  bemerkt:
Der  persönliche  Verkehr  mit  Rede  und  Gegenrede  muß
aufgenommen  werden,  um  die  Überzeugung  von  den  be-
        <pb n="43" />
        Bisherige  Ergebnisse

Jahr

Zahl
der  Sparer

Betrag  der
Spareinlagen

Zinsen
der  Stadt.
Sparkasse

Zinszuschuß
der  Firma

Zusammen

Betrag
der  Rückzahlungen*) ­


Bestand

1900/01

1  228

129  876

90

1  556

66

131  433

56

24  891

23

106  542

33

1901/02

2146

392  022

53

6  839

87

1  314

04

400  176

44

113  270

03

286  906

41

1902/03

3  234

727  743

41

13  214

37

4  200

13

745  157

91

224  426

63

520  731

28

1903/04

4  737

1  163  388

28

21  151

47

7  700

49

1  192  240

24

326  953

93

865  286

31

1904/05

6  981

1  925  721

31

36  279

82

13  535

07

1  975  536

20

511  289

40

1  464  246

80

1905/06

9114

3  067  115

80

58  958

25

21  612

15

3  147  686

20

901  222

73

2  246  463

47

1906/07

10  746

4  274  221

47

85  275

41

31  334

18

4  390  831

06

1  338  534

74

3  052  296

32

1907/08

11  333

5  171  449

32

119  840

52

28  781

74

5  320  071

58

1  739  968

04

3  580  103

54

1908/09

12  778

5  792  316

74

146  294

18

27  923

91

5  966  534

83

1  724  572

86

4  241  961

97

1909/10

14  805

6  893  498

51

163  276

19

47  127

71

7  103  902

41

2  001  290

58

5  102  611

83

1910/11

16  687

8  148  788

53

194  318

93

57  163

01

8  399  270

47

2  455  805

22

5  943  465

25

1911/12

17  775

9  102  609

37

220  947

83

61  693

88

9  385  251

08

2  781  856

21

6  603  394

87

1912/13

19  189

10  129  039

67

254  855

16

70  671

04

10  454  565

87

2  779  901

92

7  674  663

95

*)  Darunter  befinden  sieb  namentlich  auch  die  Guthaben  von  Sparern,  die  aus  den  Diensten  der  Firma  schieden
oder  als  Pensionäre  ihre  Ersparnisse  anderweitig  bei  der  Firma  anlegten,
        <pb n="44" />
        36

sonderen  Vorteilen  zu  schaffen  und  die  .Nichtigkeit  von
Einwendungen  darzutun.
Zinstabellen,  die  die  Schnelligkeit  des  Wachstums  regelmäßiger ­
  Spareinlagen  erläutern,  sind  im  Kassenraum,  in
Werkstätten  und  Bureaus  an  in  die  Augen  fallenden
Stellen  anzubringen.
Die  erreichten  Zahlen  und  die  vervollkommnete  Art
der  Einrichtungen  müssen  fortlaufend  bekannt  gemacht
werden,  um  das  Interesse  wachzuhalten.  Drucksachen
sind  zu  verteilen,  die  diirch  Abwechslung  im  Texte,  durch
von  Zeit  zu  Zeit  veränderte  Form  und  Farbe  des  Äußern
auffallen  und  dadurch  dem  Empfänger  die  nötige  Beachtung ­
  abzwingen.
Erfahrene  Beamte  müssen  für  die  Sparsache  gewonnen
werden,  die  angenehm  mit  dem  Publikum  zu  verkehren
verstehen,  freundliches  Entgegenkommen  zeigen  und  Nachsicht
  dem  einfachen  Manne  gegenüber  üben,  die  auch  in
anderen  als  in  Geldfragen  Auskunft  geben  und  Beihilfe
leisten  können,  die  sich  überhaupt  jederzeit  bewußt  sind,
daß  sie  für  das  Publikum  da  sind  und  nicht  umgekehrt.
überblickt  man  die  bisherigen  Ergebnisse  der  Kruppschen ­
  Spareinrichtung,  so  kann  mit  Kecht  gesagt  werden,
daß  sie  ihre  Aufgabe,  den  Sparsinn  unter  den  Werksangehörigen ­
  zu  fördern,  in  glücklicher  Weise  gelöst  hat.
Zweifellos  ist  sie  in  vielen  Tausenden  von  Fällen  da  eingetreten, ­
  wo  anders  das  Eingehen  einer  Schuldverbindlichkeit ­
  unvermeidlich  gewesen  wäre.  Bei  Krankheiten  und
Todesfällen,  bei  notwendigen  Reisen  aus  diesen  oder
jenen  Anlässen,  bei  der  Begründung  des  eigenen  Hausstandes, ­
  Fortbildung  und  Ausstattung  der  Kinder,  bei  Beschaffung ­
  von  Bedürfnissen  der  mannigfachsten  Art  für
Haushalt  und  Familie  hat  sie  sich  als  stets  willige
Helferin  bewährt.  Besonders  auch  hat  sie  an  ihrem  Teile
dazu  beigetragen,  das  Borgwesen  einzuschränken  und  die
Leute  aus  der  Schuldknechtschaft  der  Abzahlungsgeschäfte
zu  befreien.
Prämienverlosung.
Alljährlich  je  1  Prämie  von  500  dl,  300  dl  und  100  dl.
Außerdem:
1001  2  Prämien  zu  100  dl,  zus.  5  Prämien  mit  1100  dl
1902  50  „  „  50  „  „  53  „  „  3400  „
1903  98  „  „  50  „  „  101  „  „  5800,,
        <pb n="45" />
        37

1904

171  Pi

’ämien  zu

50  J{,

zus.  174  Prämien  mit  9450  Jt

1905

300

??

50  „

„  303

??

„  15  900  „

1906

462

??

50  „

„  465

„  24000  „

1907

630

&amp;gt;&amp;gt;

50  „

„  633

„  32400  „

1908

739

V

50  „

„  742

))

„  37850  „

1909

875

»

50  „

»  Ö? 8

„  44650  „

1910

1049

??

?&amp;gt;

50  „

„  1052

?J

„  53350  „

1911

1219

??

??

50  „

»  1222

„  61850  „

1912

1351

&amp;gt;&amp;gt;

5?

50  „

„  1354

JJ

„  68450  „

1913

1552

&amp;gt;&amp;gt;

??

50  „

„  1555

??

„  78500  „

Aus  dem

Schriftwechsel  zwischen

Sparern

und  Sparstelle

  sind  nachstehend  einige  Proben,  namentlich  auch

von  jungen  Leuten,  die  ihrer  Militärpflicht  genügen,  abgedruckt, ­
  die  der  Verwaltung  bestätigen,  daß  man  mit
der  Geschäftsführung  sowohl  als  auch  mit  der  ganzen
Art  der  Einrichtung  durchaus  zufrieden  ist.  Auch  sämtliche ­
  Außenwerke  der  Firma  haben  Spareinrichtungen
nach  dem  Muster  der  Essener,  die  eine  gesunde  Aufwärtsbewegung ­
  zeigen  und  sich  ebenfalls  allseitiger  Beliebtheit
erfreuen.

Hochgeehrte  Herren!
In.  betref  des  Sparkassen-Buches  von  mein  Sohn  Nr.  44  das
habe  ich  ihn  übergehen  Nun  möchte  ich  sie  freundlich  bitten
Wenn  ehr  was  heben  will  ihn  jedes  mahl  in  gebet  nehmen  denn
Jugend  hat  keine  Tugend.
Herzilichen  Gruß
Heinrich  B.  &amp;amp;  Frau.

Der  Unterzeichnete  wünscht  sich  an  der  Spareinrichtung  der
Firma  Krupp  mit  14  tägig  2  M  geschrieben  Zwei  Mark  zu  beteiligen. ­

Nikolaus  S.
Betrieb:  Eisenbahn.
Wohnung:  K.straße  84.
genehmicht  Frau  N.  S.

Alles  staunt  und  wundert,
Beserve  hat  noch  „200“.
Werte  Herren!
Habe  den  Betrag  richtig  erhalten.  Meinen  besten  Dank  für
Ihre  Bemühungen.
Freundlich  Gruß
Kanonier  G.
        <pb n="46" />
        38

Zehn  Mark  Belohnung
demjenigen  der  nachweisen  kann  daß  ein  alter  Knochen  einen
Schweißtropfen  verloren  hat.
denn  in  „282  Tagen“  singen  wir:
Muß  i  denn,  muß  i  denn,  zum  Städtelein  hinaus.
Wehrte  Herren!
senden  Sie  mir  bitte  bis  zum  Sonntag  zwanzig  Mark.
Es  grüßt  Ihnen  Kanonier  P.

Der  Unterzeichnete  wünscht  sich  an  der  Spareinrichtung  der
Firma  Krupp  mit  14tägig  20  dl  (statt  bisher  10  dl)  zu  beteiligen. ­

Paul  U.
Betrieb:  Kesselschmiede.
Wohnung:  ll.straße  39.

Nicht  das  Sie  denken  ich  verdiene  zu  viel,  ich  lebe  eben  auch
darnach.

D.  0.

Theile  dem  Sparbüro  mit  daß  ich  bis  jetzt  gesund  bin  und
immer  gut  geht  und  morgen  den  6.  gehen  wir  ins  Manöver,  und
möchte  das  Sparbüro  bitten  um  Zusendung  von  6  Mark  von
meine  Guthaben  ins  Manöver.  Kann  man  in  Manöver  gut  gebrauchen, ­
  zu  die  Adresse  noch  zufügen  z.  z.  Manöver.
Mit  Gruß  B.  K.
Manöver  machen  wir  in  Lothringen.
Ich  schreibe  Sie  eine  Karte.

Unterzeichneter  bittet  ihm  von  seinem  dortigen  Guthaben
25  cM  bald  schicken  zu  wollen.
Danke  vielmals  für  Ihre  bisherige  schnelle  Bedienung.
Es  ist  doch  wirklich  schön,  wenn  man  für  so  wenige  Worte
so  schnell  das  Geld  hier  hat.  Man  kommt  also  nie  in  Verlegenheit. ­

Freundlichsten  Grüße
Musketier  E.
Sehr  geehrte  Herren!
Spreche  Ihnen  hiermit  meinen  besten  Dank  für  die  gesandten
20  M  und  erteilte  Auskunft  aus.  Mache  Ihnen  ferner  die  Mitteilung, ­
  daß  ich  mit  dem  1.  Oktober  zum  Gefreiten  befördert
worden  bin.  Meine  Garnisonstadt  gefällt  mir  ganz  gut.  A  .  .  .
erhält  jetzt  auch  eine  Elektrische  Straßenbahn.  Das  Manöver
ist  ebenfalls  sehr  gut  verlaufen.  Hiermit  will  ich  schließen  und
verbleibe  mit  Hochachtungsvollem  Gruß
Gefreiter  K.

Gruß  aus  der  Garnison.
Bitte  nochmals  höflichst  um  Zusendung  von  20,  zwanzig  dt-Geld
  vom  10.  4.  mit  bestem  Dank  erhalten.  Sonst  noch  alles
hier  gesund  und  munter.
Noch  129  Tage,  kommen  wir  wieder  nach  Essen.
Hochachtungsvoll
Gefreiter  D.
        <pb n="47" />
        39

2.  Die  Spareinrichtung:  der  Firma  H.  Levin  in
Döttingen.
Von  Prokurist  Behrens,  Göttingen.
Die  ersten  Anfänge  einer  Spareinrichtung  meiner
Pinna,  der  Tuch-  und  Flanellfabriken  Hermann  Levin,
G.  m.  b.  H.,  in  Göttingen,  gehen  zurück  auf  das  Jahr
1887.  In  diesem  Jahre  nämlich  hatte  aus  Anlaß  des
fünfzigjährigen  Geschäftsjubiläums  der  damalige  Chef,
Kommerzienrat  Hermann  Levin,  ein  Kapital  von
10000  &amp;lt;M  gestiftet  und  den  Arbeitern  im  Verhältnisse  der
Dauer  ihrer  Dienstjahre  auf  Sparkassenbücher  gutschreiben
lassen.  Es  wurde  dabei  gleichzeitig  den  Arbeitern  eröffnet, ­
  daß  sie  jederzeit  auf  diese  Bücher  im  Kontor  Einzahlungen ­
  machen  können.  Von  dieser  Möglichkeit
machten  von.  den  damals  beschäftigten  350  Arbeitern  anfangs ­
  etwa  50  Gebrauch.  Die  Zahl  ging  dann  zurück
auf  30,  und  schließlich  schlief  die  ganze  Sache  ein.
Woran  lag  das?  Den  Leuten  war  diese  Art  des  Sparens
zu  unbequem,  es  war  ihnen  lästig,  bei  dem  verzweigten
Betrieb  in  das  Kontor  zu  gehen,  erst  Wege  tun  zu  müssen,
um  ihr  Geld  einzahlen  zu  können.  Und  denjenigen,  die
anfangs  noch  gekommen  waren,  war  es  unangenehm,  daß
sie  von  anderen  Arbeitern  gehänselt  und  ihnen  durch  diese
Schwierigkeiten  gemacht  wurden.
Wir  haben  die  Sache  dann  in  den  folgenden  Jahren
überlegt  und  kamen  im  Jahre  1891  mit  einer  Spareinrichtung ­
  heraus,  nach  der  wir  auch  heute  noch  arbeiten.
Die  Sparkasseneinrichtung  besteht  in  der  Annahme  von
Spareinlagen  für  die  städtische  Sparkasse  in  Göttingen
unter  Gewährung  eines  Zuschusses  durch  unsere  Firma  in
Höhe  von  10  Pf.  für  jede  wöchentliche  Einzahlung.  Das
Buch  ist  auf  den  Namen  des  Arbeiters  ausgestellt  und
wird  von  uns  unter  Gewährleistung  der  Sicherheit  im
Geldschrank  aufbewahrt.
Der  große  Wert  der  Einrichtung  besteht  unseres  Erachtens ­
  nach  darin,  daß  das  Sparkassengeld  getrennt  von
der  Geschäftskasse  verwaltet  wird  und  daß  die  Einlagen
also  nicht  als  Betriebsmittel  mitarbeiten,  sondern  die
Sicherheit  des  kommunalen  Instituts  genießen.
Die  zu  sparenden  Beträge  werden  am  Lohntag  entgegengenommen, ­
  und  zwar  haben  wir  unter  Berücksichtigung ­
  der  Erfahrungen,  die  wir  bei  der  erstmaligen  Ein ­
        <pb n="48" />
        40

richtung  gemacht  haben,  die  Maßnahme  getroffen,  daß  wir
an  jeder  Lohnzahlungsstelle  —  es  sind  das  im  Laufe  der
Zeit  zwölf  Stellen  geworden  —  je  einen  kaufmännischen
Angestellten  sitzen  haben,  der  die  Einlagen  entgegennimmt.

Meine  Firma  legt  Wert  darauf  zu  erklären,  daß  wir
keinen  Zwang  auf  das  Sparen  ausiiben  wollen,  wobei  uns
aber  bewußt  ist,  daß  wir  durch  diese  Art  des  Geldabnehmens
  bei  den  Lohnzahlungsstellen  einen  moralischen
Druck  ausüben.  Aber  wie  wir  im  Jahre  1887  gesehen
haben,  ist  dieser  Druck  doch  wohl  notwendig  und  er  geschieht ­
  im  eigensten  Interesse  der  Arbeiter.  Auch  hier
gilt  das  Wort:  der  Geist  ist  willig,  das  Fleisch  ist  schwach,
und  wer  dieses  Wort  sich  zu  eigen  macht,  wird  sich  diese
große  Vereinfachung  der  Einzahlung,  die  ihm  weder  Zeit
noch  Mühe  kostet,  gern  gefallen  lassen.  Wenn  die  Beteiligung ­
  an  unserer  Sparkasse  so  rege  ist,  so  führen  wir
das  zum  großen  Teile  auf  diese  bequeme  Art  des  Sparens  -
zurück.
98  Prozent  unserer  Fabrikarbeiter  besitzen  Sparkassenbücher, ­
  und  die  Einlagen  erfolgen  mit  der  größten  Regelmäßigkeit. ­

Von  der  Technik  des  Spareinlegens  will  ich  nur  zwei
Bücher  erwähnen.  Das  erste  enthält  in  der  gleichen
Reihenfolge  wie  das  Lohnbuch  Namen,  Wohnort,  Krankenkassennummer, ­
  Nummer  des  Sparkassenbuchs  und  für
jede  Woche  eine  Spalte,  in  die  der  gezahlte  wöchentliche
Betrag  —  40,  90  Pf.,  1,90  dl  und  höhere  Beträge  —  an  der
Zahlstelle  von  unseren  Angestellten  eingeschrieben  wird.
Nach  Schluß  des  Vierteljahres  werden  die  Einzahlungen ­
  eines  jeden  Sparers  in  diesem  Buche  quer
zusammengezogen.  Wollen  wir  als  Beispiel  nehmen:
13  X  90  =  11,70  dl,  dazu  Zuschuß  der  Firma
13  X  10  =  1,30  dl,  also  zusammen  13  dl.  Diese  Endsummen ­
  eines  jeden  Sparers  werden  nun  in  ein  zweites
Buch  eingetragen,  wir  nennen  dies  das  Ablieferungsbuch,
weil  mit  diesem  Buche  zusammen  die  einzelnen  Sparkassenbücher ­
  von  uns  jetzt  an  die  Sparkasse  abgeliefert
werden,  damit  die  gesparten  Beträge  von  den  städtischen
Sparkassenbeamten  eingetragen  werden  können.  Gleichzeitig ­
  wird  der  gesamte  vierteljährliche  Sparbetrag  der
Arbeiter  an  die  Sparkasse  abgeführt.
        <pb n="49" />
        41

Sind  die  Bücher  von  der  Sparkasse  bearbeitet  worden,
dann  kommen  sie  zurück,  und  wir  kontrollieren  auf  Grund
des  Buches  die  Eintragungen  der  Sparkassenbeamten.  Abhebungen ­
  können  einmal  in  der  Woche  gegen  Quittung
stattfinden,  eine  Sperrung  des  von  den  Arbeitern  selbst
eingezahlten  Sparbetrages  gibt  es  also  nicht.  Auch  diese
Abschreibungen  werden  durch  die  städtische  Sparkasse
vorgenommen.  Die  in  Frage  kommenden  Bücher  werden
m  it  einem  Verzeichnisse,  das  ISTamen,  Wohnort,  Nummer  des
Buches  und  den  Betrag  der  Abhebung  enthält,  der  Sparkasse ­
  zugestellt.  Es  wird  selbstverständlich  vorausgesestzt,
daß  die  Einlagen  nur  aus  wuchtigen,  dringenden  Gründen
zurückgezogen  werden,  und  wir  können  zu  unserer  Freude
feststellen,  daß  war  von  unserer  Berechtigung,  diejenigen
von  der  weiteren  Benutzung  der  Spareinrichtung  auszuschließen, ­
  die  ihre  Einlagen  in  kürzeren  oder  längeren
Zwischenräumen  regelmäßig  abheben,  bisher  nicht  ein
einziges  Mal  haben  Gebrauch  machen  müssen.
Der  Zuschuß,  den  die  Firma  gibt,  also  jährlich  fünf
Mark  auf  jedes  Buch,  kann  nicht  zur  Auszahlung  kommen,
solange  der  Inhaber  des  betreffenden  Buches  bei  uns  in
Beschäftigung  steht.  Verläßt  er  indessen  bei  uns  die
Arbeit,  so  erhält  er  diesen  Zuschuß  ohne  den  geringsten
Abzug  voll  ausgezahlt.
Über  die  Spareinrichtung  für  unsere  jugendlichen
Arbeiter  habe  ich  bereits  vorhin  gesprochen.
Der  gesamte  Zuschuß  unserer  Firma  in  den  jetzt
23  Jahren  des  Bestehens  der  Sparkasse  betrug  50  625  &amp;lt;M,
und  trotz  der  im  Laufe  eines  Jahres  stattfindenden  Abhebungen, ­
  die  zu  Zeiten  sehr  erheblich  sind,  da  sie  zur
Gründung  eines  Haushalts  und  zur  Erwerbung  von
Grundeigentum  benutzt  werden,  ist  die  gesamte  Sparkasseneinlage ­
  von  Jahr  zu  Jahr  gewachsen.  In  581  Büchern
verfügen  heute  unsere  Arbeiter  über  ein  Vermögen  von
93  421,47  dH.
Ich  möchte  jetzt  noch  über  eine  Einrichtung  berichten,
und  zwar  das  um  so  lieber,  weil  vorhin  einige  Herren  in
der  Diskussion  bereits  dieser  Sache  Erwähnung  getan
haben.  Es  ist  das  die  Lebensversicherung.  Wir  haben
Unabhängig  von  unserer  Sparkasse  eine  Lebensversicherung ­
  eingerichtet,  um  Leuten,  die  etwas  für  ihre  Zukunft,
für  ihre  Sicherheit  und  die  Sicherheit  ihrer  Familie  tun
■wollen,  die  Möglichkeit  dazu  zu  gewähren.  Die  Firma  ver ­
        <pb n="50" />
        42

mittelt  die  Verträge  mit  einer  Lebensversicherungsgesellschaft. ­
  DieHöhe  derVersicherung  ist  von  derFirma  auf  je
1000  Jl  festgesetzt  worden.  Der  Versicherungsbetrag  wird,
wenn  nicht  vorher  beim  Tode,  so  nach  vollendetem  60.  Lebensjahr ­
  ausgezahlt.  Diese  Einrichtung  gilt  für  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  vom  21.—50.  Lebensjahr.  Die  Firma  vermittelt ­
  den  Verkehr  mit  der  Versicherungsanstalt  unentgeltlich ­
  und  besorgt  die  Einziehung  der  Prämien  monatlich. ­
  Die  Aufnahme  der  Arbeiter  ist  kostenfrei,  und  die
Anrechnung  der  Policengebühr  kommt  in  Fortfall.  Ebenso ­
  kommen  bei  monatlicher  Zahlung,  solange  sie  durch
die  Firma  geschieht,  die  Zwischenzinsen  in  Fortfall.  Die
Firma  vergütet  a / 3 ,  und  der  Arbeiter  selbst  bezahlt  2 / s  der
Prämie.  Das  würde  also  bei  einem  Manne,  der  mit  dem
21.  Lebensjahr  ein  tritt,  in  den  ersten  drei  Jahren  für
seinen  Teil  14,46  Jl  und  vom  vierten  Jahre  ab  nur
10,88  Jl  betragen.  Er  bekommt  dann  1000  Jl  zurück.
Den  tüchtigen  vorwärtsstrebenden  Arbeiter  wird  also  der
Aufstieg  auf  der  sozialen  Stufenleiter  erleichtert,  ohne
—  und  darauf  legen  wir  den  größten  Wert  —  ihn  in
seiner  Bewegungsfreiheit  zu  hemmen.  Wenn  er  nämlich
bei  uns  aus  der  Beschäftigung  ausscheidet,  so  bekommt
er  seine  Lebensversicherungspolice  ausgehändigt,  und  er
kann  diese  entweder  mit  s / 3  selbst  übernehmen  oder  er
kann  sie  in  eine  prämienfreie  umwandeln.
Wenn  ich  den  Sparkassenbestand  im  Betrage  von
93  000  Jl  und  die  Beteiligung  an  der  Lebensversicherung
mit  117  000  Jl  zugrunde  lege,  so  beträgt  das  Gesamtvermögen ­
  unserer  Arbeiterschaft  210  000  Jl.
3.  Die  Sparkassen  der  Firma  D.  Peters  &amp;amp;  (To.,
G.  m.  b.  H.  in  Elberfeld-Neviges.
Vom  Mitglied  der  Firma,  Herrn  W.  Korlf,  Neviges.
In  den  Vorträgen  der  Herren  Referenten  zu  Punkt  II
der  Tagesordnung  kam  der  Gedanke  zum  Ausdrucke,  daß
es  wünschenswert  ist,  den  Sparsinn  der  jugendlichen
Arbeiter  durch  Einführung  von  Zwangssparkassen  zu
fördern.  Die  Diskussion  ergab,  daß  diese  Forderung  die
Zustimmung  weiter  Kreise  findet.
An  einem  Beispiele  zu  zeigen,  daß  man  den  Sparzwang
aber  auch  auf  sämtliche  Arbeiter  eines  Betriebes,  und  zwar
        <pb n="51" />
        43

mit  Erfolg,  ausdehnen  kann,  soll  der  Gegenstand  meiner
kurzen  Ausführungen  sein.
Bei  meiner  Firma  D.  Peters  &amp;amp;  Co.,  G.  m.  b.  H.  in
Elberfeld  und  Neviges,  besteht  eine  für  alle  Arbeiter  obligatorische ­
  Sparkasse.  Zur  Orientierung  schicke  ich  voraus, ­
  daß  die  Firma  in  ISTeviges  bei  Elberfeld  eine
mechanische  Weberei  in  halbwollenen  Herrenfutterstoifen
betreibt  und  rund  450  Arbeiter  beschäftigt,  je  zur  Hälfte
männlichen  und  weiblichen  Geschlechts.  Die  Firma  besteht ­
  in  ihrer  jetzigen  Form  80  Jahre,  ihre  Sparkasse
feierte  im  vergangenen  Jahre  ihr  fünfzigjähriges  Bestehen.
Diese  wurde  also  1862  als  Fabriksparkasse  gegründet
in  Anlehnung  an  eine  schon  ein  Jahr  lang  bestehende
Unterstützungskasse,  die  heutige  Krankenkasse,  deren
Vorstand  zugleich  Vorstand  der  Sparkasse  wurde.  Dieser
sogenannte  „Vorstand  der  vereinigten  Arbeiter“  unter  dem
Vorsitz  eines  Teilhabers  der  Firma  ohne  Stimmrecht,  oder
wie  er  seit  1884  heißt,  der  Ältestenrat,  heute  ein  Arbeiterausschuß ­
  im  Sinne  des  §  134h  der  Gewerbeordnung,
ist  seit  der  Gründung  der  Sparkasse  noch  heute  ihr
wichtigstes  Organ.  Ich  komme  auf  seine  Mitwirkung
noch  zurück.
Das  erste  Statut  weist  nichts  Bemerkenswertes  auf;
der  Zinsfuß  betrug  4  76%  oder  15  Pf.  pro  Taler  und  Jahr.
Nach  einem  dreijährigen  Bestehen  heißt  es  im  Protokollbuche
  des  Vorstandes:  „Die  Einrichtung  wurde  zwar  recht
lebhaft  benutzt,  aber  nur  von  Arbeitern,  die  auch  ohne  sie
anderwärts  gespart  hätten.  Erzieherisch  wirkte  sie  nur
wenig,  das  gute  Beispiel  Einzelner  vermehrte  die  Zahl  der
Sparer  nicht  in  der  für  das  Wohl  der  Arbeiter  wünschenswerten ­
  Weise,  und  nach  den  Erfahrungen  der  ersten  Jahre
waren  sich  Arbeitgeber  und  Arbeitervorstand  darin  einig,
daß  auf  die  Arbeiter  ein  Druck  ausgeübt  werden  müsse,
um  sie  zum  Sparen,  zur  Wirtschaftlichkeit  zu  erziehen.“
Damals  wurden  eingehende  Erhebungen  über  die
Möglichkeit  des  Sparens  gemacht;  man  kam  zu  dem  Ergebnisse, ­
  daß  die  Löhne  die  beabsichtigten  Maßregeln  für
ein  zwangsweises  Sparen  gestatteten,  und  die  Tatsachen
haben  dieser  Ansicht  Recht  gegeben  bis  auf  den  heutigen
Tag.  So  beschloß  man  denn  im  Jahre  18  6  5  den  sehr
mäßigen,  aber  den  damaligen  Löhnen  wohl  entsprechenden ­
  obligatorischen  Sparsatz  von  25  bis  50  Pf.  pro
Woche  einzuführen.  11  Jahre  war  dieser  Satz  in  Geltung,
        <pb n="52" />
        44

bis  1876  der  Arbeitervorstand  auf  Anregung  der  Firma
ihn  erhöhte  auf  5°/o  des  Lohnes  bei  Verheirateten*
10%  bei  Unverheirateten.  Dieser  Satz  ist  heute  noch
Fabrikgesetz,  und  zwar  verpflichtet  die  Arbeitsordnung
sämtliche  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  zu  den  satzungsmäßigen ­
  Spareinlagen  in  die  Arbeitersparkasse.
Die  Einlagen  sind  statutengemäß  der  freien  Verfügung
der  Sparenden  entzogen.  Diesem  Verzicht  der  Sparer
steht  jedoch  auf  der  anderen  Seite  eine  erhebliche  Leistung
der  Kasse  zum  Besten  der  Sparer  gegenüber.  Die  Guthaben ­
  in  der  obligatorischen  Sparkasse  werden  mit  6%
pro  Jahr  verzinst;  die  Zinsen  werden  für  jede  volle  Mark
und  jeden  nicht  angebrochenen  Monat  berechnet  und  am
Jahresschlüsse  gutgeschrieben.  Dieser  hohe  Zinssatz  hat
nun  im  Laufe  der  Jahre  bewirkt,  daß  sich  bei  einer
ganzen  Reihe  von  Sparern  sehr  erhebliche  Guthaben  ansammelten, ­
  die  bis  zu  jeder  Höhe  mit  6%  verzinst  wurden.
Da  sich  nun  dieser  Zinssatz  nicht  bis  ins  Ungemessene
durchführen  läßt  und  der  Zweck  des  obligatorischen
Sparens  bei  einer  gewissen  Grenze  erfüllt  ist,  wurden  im
Jahre  1898  die  Statuten  dahin  geändert,  daß  die  Verpflichtung ­
  zum  Sparen  bei  Erreichung  eines  Guthabens
von  2000  cM  auf  hört  und  alle  weiteren  Einlagen  sowie
die  6%  Zinsen  des  voll  in  die  obligatorische  Sparkasse
eingezahlten  Guthabens  einer  sogenannten  freien  Sparkasse ­
  überwiesen  werden.  Diese  vergütet  für  alle  bei
der  Firma  ersparten  Gelder  bis  zur  Höhe  von  4  000  oft
5°/o,  für  weitere  Einlagen  in  beliebiger  Höhe,  einerlei  ob
sie  bei  der  Firma  erspart,  anderweitig  erworben  oder  ererbt ­
  sind,  4%  Zinsen.  Bei  Kündigung  von  größeren  Beträgen ­
  kann  die  Kasse  eine  Kündigungsfrist  von  drei
Monaten  verlangen.  Mit  3%  verzinst  werden  täglich
fällige  Guthaben,  die  zur  Beschaffung  von  Kohlen,  Kartoffeln ­
  usw.,  Zahlung  von  Miete  u.  dgl.  angesammelt  sind.
Die  Verwaltung  der  Sparkasse  sowie  die  der
übrigen  zum  Besten  der  Arbeiter  vorhandenen  Kassen
und  Stiftungen  liegt  in  den  Händen  des  Ältestenrats,
des  vorhin  erwähnten  Arbeiterausschusses,  und  einer  besonderen ­
  Verwaltungsgesellschaft  unter  dem  Namen:
Wohlfahrtskassen  von  D.  Beters  &amp;amp;  Co.  in  Elberfeld ­
  und  Neviges,  G.  in.  b.  II.  Diese  letztere  wurde
im  Jahre  1897  gegründet,  um  die  Kassen  völlig  von  der
Firma  zu  trennen,  sie  allem  Wechsel  des  geschäftlichen
        <pb n="53" />
        45

Lebens  zu  entziehen,  sie  durchaus  selbständig,  sicher  und
unangreifbar  zu  machen  und  ihre  Fortentwicklung  zu
fördern.  Die  Gesellschaft  ist  verpflichtet,  die  Bestände
der  Kassen  in  mündelsicheren  Papieren  anzulegen.  Sie
zieht  am  Ende  jeden  Jahres  eine  Bilanz;  der  jährliche
Verlust,  der  durch  die  sehr  erhebliche  Differenz  zwischen
den  gutgeschriebenen  und  den  vereinnahmten  Zinsen  entsteht, ­
  sowie  sämtliche  Verwaltungskosten  werden  ihr
statutengemäß  von  der  Firma  wieder  erstattet.  Für  Kursdifferenzen ­
  besteht  ein  Ausgleiehsfonds  in  der  Invalidenkasse, ­
  deren  Mittel  lediglich  durch  Aufwendungen  der
Firma  aufgebracht  werden.
Die  Mitwirkung  des  Ältestenrats  erstreckt  sich
auf  die  jährliche  Revision  der  Bestände  der  Kassen  und
—  das  ist  nun  seine  wichtigste  Aufgabe  —  auf  die  Aufsicht ­
  über  die  Befolgung  der  statutgemäßen  Verpflichtungen ­
  der  Sparer.  Diesen  wird  an  jedem  Lohntage  die
entsprechende  Spareinlage  bei  der  Auszahlung  des  Lohnes
einbehalten.  An  den  Lohntagen  vor  Ostern  und  Pfingsten,
vor  und  nach  Weihnachten  brauchen  keine  Einlagen  gemacht
zu  werden.  Wünscht  ein  Arbeiter  Geld  aus  der  obligatorischen ­
  Sparkasse  zu  entnehmen,  so  hat  er  einen  Antrag  auf
Rückzahlung  mit  einer  Angabe  darüber,  zu  welchem  Zwecke
das  Geld  verwendet  werden  soll,  bei  dem  Ältestenräte  zu
stellen.  Dieser  tritt  nach  Bedarf  zusammen  und  entscheidet ­
  endgültig,  darüber,  ob  dem  Gesuche  stattgegeben
werden  soll  oder  nicht.  Die  Genehmigung  zur  Auszahlung ­
  darf  indes  nicht  verweigert  werden,  wenn  das
Geld  zum  Erwerb  eines  Hauses  oder  zur  Anschaff  ung  von
Heiratsgut  verwandt  werden  soll.  Selbstverständlich  erfolgt ­
  die  Auszahlung  sofort  beim  Verlassen  der  Arbeit.
Die  Entscheidungen  über  die  Bewilligung  der  Anträge
erfolgen  im  übrigen  nach  gründlicher  Prüfung  der  persönlichen ­
  und  häuslichen  Verhältnisse  der  Antragsteller.
Bei  aller  Anerkennung  des  augenblicklich  vorhandenen
Geldbedürfnisses  und  einem  eben  nur  möglichen  Entgegenkommen ­
  den  Sparern  gegenüber  achtet  man  streng
darauf,  daß  die  Kasse  nicht  unnötigerweise  in  Anspruch
genommen  wird.  In  Fällen  der  Hot,  bei  langer  Krankheit, ­
  bei  Heilverfahren,  auch  bei  großem  Kindersegen  und
anderen  triftigen  Gründen  mehr  werden  die  beantragten
Summen  ohne  weiteres  ausbezahlt.  Ist  der  Antragsteller
nach  Ansicht  des  Ältestenrats  aber  in  der  Lage,  im  Laufe
        <pb n="54" />
        46

der  Zeit  die  beantragte  Summe  wieder  zu  ersetzen,  so
wird  sie  ihm  nur  unter  der  Bedingung  ausbezahlt,  daß
er  je  nach  seiner  Leistungsfähigkeit  wöchentlich  eine
besondere  Einlage  von  0,50  bis  2  dH  in  die  obligatorische ­
  Sparkasse  leistet.  Dieses  Verfahren  hat  sich
außerordentlich  bewährt;  es  verhindert  leichtsinniges  Geldausgeben, ­
  der  Sparer  verzichtet  entweder  auf  die  Auszahlung ­
  oder  er  füllt  sein  Guthaben  nach  so  und  so  langer
Zeit  wieder  auf.
Die  Erfahrungen,  die  meine  Eirma  mit  diesem
Systeme  der  Zwangssparkasse  gemacht  hat,  sind  im  Laufe
der  vielen  Jahre  nur  die  allerbesten  gewesen.  Das  beweist ­
  in  erster  Linie  die  jährliche  Zunahme  des  Bestandes
der  Sparkassen.  Bei  einer  augenblicklichen  Arbeiterzahl
von  476  Köpfen,  einschließlich  der  Invaliden,  betrugen
die  Einlagen  in  die  Sparkassen  am  31.  Dezember  1912
727600  oH.  Von  dieser  Summe  sind  rund  100000  oft
Guthaben  früherer  Arbeiter  abzurechnen.  Die  verbleibenden ­
  627  000  dl  verteilen  sich  mit  402000  dl  auf  die  obligatorische, ­
  225000  d'l  auf  die  freie  Sparkasse.  Das  durchschnittliche ­
  Guthaben  pro  Kopf  beträgt  demnach  in  der
obligatorischen  Sparkasse  850  dl,  in  beiden  Kassen  zusammen ­
  1300  di-  Wenn  man  bedenkt,  daß  die  Llälfte
der  Arbeiterschaft  aus  Mädchen  besteht,  die  zum  größten
Teile  nach  acht-  bis  zehnjähriger  Beschäftigung  die  Arbeit
wegen  Heirat  verlassen,  so  darf  man  diesen  Durchschnittssatz ­
  als  recht  hoch  bezeichnen.  Tatsächlich  hat
auch  ein  sehr  großer  Teil  namentlich  der  männlichen
Arbeiterschaft  die  2000-oÄ-Grenze  erreicht  und  ist  somit
des  Sparzwanges  enthoben.  Aber  so  erzieherisch  hat  dieser
Zwang  gewirkt,  daß  auch  nicht  ein  einziger  Arbeiter
nicht  in  der  bisherigen  Weise  weiter  spart.  Sie  zahlen
alle  ihre  wöchentlichen  Einlagen  in  die  freie  Sparkasse
weiter  ein  und  sammeln  damit  einen  zu  ihrer  freien  Verfügung ­
  stehenden  Fond  an,  den  sie  auch  ohne  Genehmigung ­
  des  Ältestenrats  angreifen  können.  Bis  dieses  erstrebenswerte ­
  Ziel  erreicht  ist,  steigt  und  fällt  die  Kurve
des  Guthabens  bei  den  Einzelnen  je  nach  dem  Lebensalter.
Vom  Eintritt  in  die  Fabrik  bis  zur  Militärzeit  nimmt  das
Sparguthaben  bei  Einlagen  von  10%  des  verdienten
Lohnes  schnell  zu,  die  Dienstzeit  und  die  Neuausrüstung
für  den  zivilen  Beruf  erfordert  wieder  einige  Entnahmen,
worauf  bis  zur  Verheiratung  die  Sparbüchse  sich  zu  einer
        <pb n="55" />
        47

sehr  vollkommenen  Höhe  füllt.  Heiratet  der  junge  Mann
eine  Arbeitskollegin  aus  der  Fabrik,  so  stehen  für  die
Gründung  des  Hausstandes  so  reichliche  Mittel  zur  Verfügung, ­
  daß  das  junge  Paar  mindestens  ohne  Schulden
in  den  Ehestand  tritt,  oft  jedoch  noch  einen  Spargroschen
erübrigt.  Während  vielfach  junge  Eheleute  darben
müssen,  um  die  drückenden  Bedingungen  der  Abzahlungsgeschäfte ­
  erfüllen  zu  können,  spart  unser  Ehepaar  in  den
ersten  Jahren  der  Ehe  für  die  Erziehungskosten  der
Kinder  und  die  damit  verbundenen  weiteren  Anschaffungen.
Hann  kommt  die  schwierigste  Zeit  für  einen  Arbeiterhausstand. ­
  Solange  der  Mann  allein  verdient,  muß  die
Sparkasse  mehr  oder  weniger  in  Anspruch  genommen
werden,  aber  dank  der  verständig  durch  den  Ältestenrat
geregelten  Entnahmen  ist  im  schlimmsten  Falle  doch  niemals ­
  völlige  Ebbe  in  der  Kasse,  bis  dann  nach  der  Schulentlassung ­
  und  Einstellung  der  ersten  Kinder  in  die
Fabrik  die  Verhältnisse  sich  bessern,  die  Entnahmen  aufhören, ­
  das  Guthaben  wieder  anwächst  zu  einer  willkommenen ­
  Rücklage  für  die  Zeit  der  Arbeitsunfähigkeit
und  des  Alters.  Mit  den  Zinsen  ihres  Guthabens,  der  staatlichen ­
  Invalidenrente  und  dem  von  der  Firma  zuerkannten
Ruhegehalte  führen  unsere  Invaliden  ein  recht  behagliches
Dasein,  besonders  wenn  sie  ein  mit  Hilfe  der  Prämienkasse ­
  für  Hauserwerb  erworbenes  schuldenfreies  Häuschen
besitzen.
Außerordentlich  bewährt  hat  sich  unsere  Sparkasse  in
Zeiten  schlechter  Geschäftskonjunktur,  in  denen  die
Arbeitszeit  eingeschränkt  werden  muß.  Eine  solche
Periode  haben  wir  jetzt  gerade  überwunden.  Im  November ­
  1911  mußte  die  Arbeitszeit  um  10%  eingeschränkt
werden.  Laut  Vorschlag  der  Firma  und  nach  einem  entsprechenden ­
  Beschlüsse  des  Ältestenrats  wurden  für  die
Zeit  der  Einschränkung  den  Akkordarbeitern,  und  das  ist
der  größte  Teil  unserer  Belegschaft,  die  Einlagen  in  die
obligatorische  Sparkasse  erlassen,  bzw.  freigestellt.  Damit
verringerten  sich  die  baren  wöchentlichen  Einnahmen
statt  um  10%  nur  um  5%  ihres  normalen  Einkommens,
und  da  die  Eirma  den  verheirateten  Arbeitern  noch  5%
Aufschlag  auf  die  Akkordlöhne  zahlte,  hatten  diese  in
der  Zeit  der  Einschränkung  überhaupt  keinen  Ausfall  in
ihren  baren  Einnahmen,  sondern  lediglich  einen  Stillstand
im  Wachstum  ihres  Vermögens.  Nach  der  langen  Unter-
        <pb n="56" />
        48

brechung  von  18  Monaten  konnten  wir  wieder  zu  einer
normalen  Arbeitszeit  zurückkehren,  und  damit  war  es
ganz  selbstverständlich,  daß  auch  das  Statut  der  obligatorischen ­
  Sparkasse  wieder  in  Geltung  trat.  Wir  sind
oft  gefragt  worden,  ob  es  denn  möglich  sei,  die  Zwangssparkasse ­
  lückenlos  durehzuführen.  Ich  glaube,  daß  es
keines  besseren  Beweises  für  diese  Durchführbarkeit  gibt,
als  die  Tatsache,  daß  gegen  die  Wiedereinführung  des
obligatorischen  Sparens  sich  weder  im  Ältestenräte  noch
in  der  Arbeiterschaft  selbst  auch  nur  eine  Stimme  erhob.
Es  hätte  nur  eines  entsprechenden  Antrages  von  15  Vertretern ­
  der  Generalversammlung  der  Arbeiter  bedurft,  um
die  Aufhebung  der  Sparbestimmungen  wenigstens  zur
Diskussion  zu  stellen.  Das  ist  aber  nicht  geschehen.
Auch  Kündigungen  seitens  der  Arbeiter  sind  bei  dieser
Gelegenheit  nicht  erfolgt,  obwohl  bei  dem  in  jedem  Betriebe ­
  vor  kommenden  Wechsel  eine  ganze  Anzahl  Arbeiter
nach  Regelung  der  Arbeitszeit  sich  zum  ersten  Male  dem
Sparzwang  unterwerfen  mußte.
Man  sollte  nun  annehmen,  daß  die  durchweg  günstigen
Erfahrungen,  die  wir  mit  der  obligatorischen  Sparkasse
gemacht  haben,  hier  und  da  zur  Nachahmung  des  Systems
geführt  hätten.  Das  ist  unseres  Wissens  nicht  der  Fall.
Man  hält  unsere  Einrichtung  für  ein  Überbleibsel  aus  der
guten  alten  patriarchalischen  Zeit,  das  künstlich  erhalten
wird,  den  modernen  Anschauungen  aber  zuwiderläuft.
Diese  Ansicht  beruht  auf  einer  ungenauen  Kenntnis  der
Organisation  unserer  Wohlfahrtskassen.  Wenn  zwar  heute
ein  Fabrikant  zu  seinen  Arbeitern  sagte:  ich  beabsichtige
in  meinem  Betrieb  eine  Zwangssparkasse  einzuführen,
so  würde  er  zweifelsohne  auf  den  stärksten  Widerspruch
stoßen.  Unsere  Zwangssparkasse  ist  aber  nur  ein  Glied
in  der  Organisation  unserer  sozialen  Fürsorge,  allerdings
das  wichtigste.  Sie  bildet  die  Grundlage  für  alle  von  der
Firma  zumWohle  der  Arbeiter  getroffenen  Einrichtungen,
deren  Gedeihen  lediglich  auf  ein  Zusammenarbeiten  von
Arbeitgebern  und  Arbeitern  basiert.  Die  Mitarbeit  aller
Arbeiter  an  den  Wohlfahrtseinrichtungen  besteht  aber  in
erster  Linie  in  der  Erfüllung  der  Sparverpflichtung,  und
in  dem  Augenblick,  in  dem  sie  sich  dieser  Pflicht  entzögen, ­
  würde  die  freiwillige  soziale  Fürsorge  der  Firma
im  wesentlichen  ein  Ende  nehmen.  Wie  die  Wirksamkeit
der  einen  Kasse  in  die  der  anderen  übergreift,  davon  will
        <pb n="57" />
        49

ich  nur  kurz  ein  Beispiel  geben.  Die  Statuten  der  Invalidenkasse ­
  besagen  u.  a.:
„Eine  ausreichende  Altersversorgung  ist  indes  auch
mit  Hilfe  der  Invalidenkasse  nicht  zu  bestreiten;  ein
sorgenfreies  Auskommen  im  Alter  ist  den  erwerbsunfähig
Gewordenen  vielmehr  nur  dann  in  Aussicht  zu  stellen,
wenn  ein  jeder  in  den  guten  Tagen  sich  bestrebt,  zurückzulegen ­
  für  die  Tage  des  Alters.
„Deshalb  bildet  auch  die  obligatorische  Sparkasse  nach
wie  vor  die  unentbehrliche  Vorbedingung  für  das  Fortbestehen ­
  der  Invalidenkasse,  und  eine  angemessene  Pension
wird  um  so  lieber  bewilligt  werden,  je  mehr  der  Betreffende ­
  selbst  in  früheren  Jahren  für  seine  und  der
Seinigen  Zukunft  Fürsorge  getroffen  hat.“
Es  würde  zu  weit  führen,  wenn  ich  auf  weitere  Einzelheiten ­
  dieses  Gebiets  einginge.  Ich  möchte  zum  Schlüsse
hier  nur  die  Ansicht  aussprechen,  daß  es  nach  unseren
Erfahrungen  sehr  wohl  möglich  ist,  im  Rahmen  einer
bestehenden  oder  zu  gründenden  Wohlfahrtseinrichtung
—■  ich  denke  dabei  auch  an  die  Werkvereine  großer
Etablissements  —  einen  Sparzwang  einzuführen,  der  dann
auf  der  anderen  Seite  die  Geschäftsleitung  veranlaßt,  den
Arbeitern  eine  ständige  Mitwirkung  und  einen  wesentlichen ­
  Einfluß  auf  dem  sozialen  Arbeitsgebiet  einzuräumen. ­
  Sie  trägt  dann  damit  bei  zur  Hebung  gegenseitigen ­
  Verständnisses  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitern ­
  und  letzten  Endes  auch  zur  Ebnung  des  Weges
zum  sozialen  Frieden.

Flugschriften.  8.

4
        <pb n="58" />
        Y.  Die  Alterssparkasse  der  Farbenfabriken
vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen.
Von  Dr.  Schulze,  Leverkusen.
Seit  etwa  zwei  Jahren  haben  die  Farbenfabriken  vorm.
Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  ihren  inländischen  Werken  zu
Elberfeld  und  Leverkusen  neben  den  schon  seit  Jahren
bestehenden  Arbeitersparkassen  noch  eine  besondere  Alterssparkasse ­
  gegründet,  die  ausschließlich  den  Zweck  hat,  den
Arbeitern  die  Ansammlung  eines  Kapitals  für  die  späteren
Lebensjahre  zu  erleichtern.
Veranlassung  zur  Gründung  dieser  besonderen  Kasse  hat
die  Erfahrung  gegeben,  daß  nur  verhältnismäßig  wenige
Arbeiter  einen  wirklich  nennenswerten  Betrag  ersparten.
Von  etwa  3000  Sparern  hatten  z.  B.  nur  13%  ein  Guthaben ­
  von  über  100  dH.
Obwohl  die  guten  Lohn  Verhältnisse  durchaus  Ersparnisse ­
  ermöglichten,  wurde  doch  der  größte  Teil  der  bei  der
Lohnzahlung  der  Kasse  überwiesenen  Beträge  bald  wieder
abgehoben.  Im  Jahre  1910  wurden  z.  B.  von  etwa  3000
Sparern  245000  dH  eingezahlt  und  230000  &amp;lt;M  abgehoben,
so  daß  das  wirkliche  Plus  nur  15000  dH  betrug.
Der  Grund  hierfür  ist  wohl  darin  zu  suchen,  daß  es
vielen  Arbeiterfamilien  auch  bei  gutem  Einkommen  recht
schwer  fällt,  ein  kleines  Kapital  auf  die  Dauer  zusammenzuhalten. ­
  Wenn  die  wöchentlichen  Einzahlungen  einen
Betrag  von  40—50  dH  erreicht  haben,  so  ist  die  Versuchung ­
  zur  Abhebung  für  viele  sehr  groß,  und  diese
Summe  wird  nun  wieder  ausgegeben  für  Zwecke,  wie
z.  B..  Anschaffungen  im  Haushalte,  die  an  sich  wohl  ganz
nützlich  sind,  die  aber  gegenüber  der  Notwendigkeit  von
Ersparnissen  für  das  Alter  zunächst  zurückgestellt  werden
müßten.  Die  große  Bedeutung  der  Lebensversicherung
liegt  ja  auch  darin,  daß  mit  ihr  ein  Sparzwang  verbunden
        <pb n="59" />
        51

ist  und  jeder  Versicherte  von  seinem  Einkommen  diesen
iS  otgroschen  zurücklegen  muß.
Diese  Tatsachen  ließen  nun  den  Gedanken  reifen,  eine
Kasse  zu  gründen,  hei  welcher  der  Sparer  nicht  jederzeit
die  Möglichkeit  hat,  sein  Kapital  zurückzuziehen  und  ihm
in  ähnlicher  Weise  wie  hei  der  Lebensversicherung  durch
einen  gelinden  Zwang  über  die  ersten  Schwierigkeiten  des
Zusammenhaltens  der  Ersparnisse  hinweggeholfen  wird.
Denn  ohne  Frage  sind  ja  die  ersten  Anfänge  des  Sparens
am  schwierigsten.  Ist  erst  ein  kleines  Kapital  zusammen,
sieht  man  den  Erfolg,  so  stellt  sich  von  selbst  ein  Interesse
am  Sparen  ein,  und  es  wird  dem  Einzelnen  später  hei  einer
größeren  Summe  leichter,  sein  Geld  zusammenzuhalten.
Die  Alterssparkasse  der  Farbenfabriken  hat  nun
folgende  Organisation:
Der  Beitritt  zur  Alterssparkasse  ist  freiwillig;  es  wird
niemand  gezwungen,  sich  ihr  anzuschließen.  Hat  er  aber
einmal  seinen  Beitritt  angemeldet,  so  ist  er  verpflichtet,
dauernd  einen  bestimmten  Beitrag  zu  zahlen,  und  er  erhält
das  Guthaben  erst  nach  einer  bestimmten  Zahl  von  Jahren
ausbezahlt.  Die  Beiträge  müssen  mindestens  50  Pf.  pro
Woche  betragen  und  dürfen  nicht  höher  sein  als  3  dl.
Sie  werden  bei  der  Lohnzahlung  einbehalten.  Der  Beitrag
wird  immer  für  die  Dauer  eines  Jahres  festgesetzt.  Regelmäßig ­
  am  Schlüsse  des  Jahres  kann  der  Beitrag  erhöht
oder  erniedrigt  werden.  Er  muß  aber,  wie  bereits  erwähnt,
mindestens  50  Pf.  betragen.  Die  Einlagen  werden  mit  5%
verzinst.  Das  Guthaben  wird  erst  ausbezahlt,  wenn  der
Sparer  24  Jahre  Mitglied  der  Kasse  gewesen  ist.  Die  Zeit
von  24  Jahren  ist  gewählt,  damit  die  Auszahlung  des  Guthabens ­
  mit  dem  25  jährigen  Dienstjubiläum  zusammenfällt. ­
  Denn  Mitglieder  können  nur  diejenigen  werden,
die  mindestens  ein  Jahr  im  Dienste  der  Firma  stehen.
Die  Karenzzeit  von  einem  Jahre  ist  eingeführt,  damit  die
fluktuierenden  Elemente,  mit  denen  eine  Fabrik,  die  in
der  Hauptsache  ungelernte  Arbeiter  beschäftigt,  sehr  zu
rechnen  hat,  von  der  Kasse  ferngehalten  werden.  Denn
die  Verwaltung  der  Kasse  wird  natürlich  erschwert,  wenn
viele  Mitglieder  gleich  nach  ihrem  Eintritte  wieder  austreten. ­
  Wenn  also  jemand  nach  Vollendung  des  ersten
Dienstj  ahres  beitritt,  so  erhält  er  das  Guthaben  nach
24  Jahren  am  Tage  des  25jährigen  Dienstjubiläums  ausgezahlt. ­
  Als  Entschädigung  für  den  gewissen  Zwang,  der
4*
        <pb n="60" />
        52

durch  die  Sperrung  des  Guthabens  ausgeübt  wird,  leistet
die  Firma  nun  zu  den  Ersparnissen  besondere  Zuschüsse.
Die  Berechnung  der  Zuschüsse  wird  folgendermaßen  gemacht ­
  :
ISTeben  dem  Sparkonto  wird  für  jeden  Sparer  noch  ein
besonderes  Konto  geführt.  Auf  diesem  Konto  werden  am
Schlüsse  eines  jeden  Jahres  jedem  Sparer  30%  der  Einzahlungen ­
  gutgeschrieben,  die  er  im  Laufe  des  Jahres  gemacht ­
  hat.  Wenn  also  jemand  pro  Woche  1  Jl  einzahlt,
dann  betragen  seine  Einzahlungen  für  das  ganze  Jahr
50  cM  (für  zwei  Wochen,  nämlich  in  der  Woche  cor  Weihnachten ­
  und  Ostern,  werden  Beiträge  nicht  eingehalten).
Diesem  Sparer  werden  also  dann  15  Jl  gutgeschrieben  und
wieder  mit  5%  verzinst.  Bleibt  der  Mann  nun  24  Jahre
in  der  Kasse,  so  erhält  er  mit  seinen  eigenen  Ersparnissen ­
  den  gesamten  Zuschuß  mit  Zinsen  und  Zinseszinsen ­
  ausbezahlt.  Es  beträgt  also  in  diesem  Falle
der  Zuschuß  der  Firma  30  %  der  Ersparnisse  des
Arbeiters.  Scheidet  aber  der  Sparer  schon  früher  aus
der  Kasse  aus  und  dies  geschieht  bei  Lösung  des  Arbeitsverhältnisses, ­
  so  erhält  er  nur  einen  Teil  des  Zuschusses
ausbezahlt,  und  zwar  nach  Maßgabe  der  Dauer  seiner
Mitgliedschaft.  Tst  er  nur  bis  zu  vier  Jahren  Mitglied
gewesen,  dann  kann  er  überhaupt  keinen  Anspruch  auf
Zuschuß  erheben.  War  er  fünf  Jahre  in  der  Kasse,  dann
erhält  er  ein  Fünftel  des  Zuschusses,  bei  einer  Mitgliedszeit ­
  von  über  10  Jahren  zwei  Fünftel,  von  über  15  Jahren
drei  Fünftel,  von  über  20  Jahren  vier  Fünftel,  von
24  Jahren  fünf  Fünftel.  Beim  Tode  eines  Mitgliedes  wird
das  Guthaben  und  der  entsprechende  Zuschuß  den  Erben
ausbezahlt.  Diese  Zuschußzahlungen  der  Firma  sind  ganz
erheblich.  Es  ist  hierdurch  den  Arbeitern  wirklich  ermöglicht, ­
  mit  verhältnismäßig  geringen  Beiträgen  sich  im
Laufe  der  Jahre  ein  kleines  Vermögen  zu  sammeln.  Wenn
jemand  ununterbrochen  den  Beitrag  von  1  Jl  pro  Woche
leistet,  so  hat  er  nach  24  Jahren  an  eigenen  Ersparnissen
einschließlich  der  Zinsen  2293,00  Jl  angesammelt,  und
hierzu  erhält  er  noch  als  Zuschuß  der  Eirma  666  Jl,  so  daß
er  dann  ein  Guthaben  von  rund  3000  Jl  hat;  es  ist  dies
ein  kleines  Vermögen,  mit  dem  sich  schon  etwas  anfangen ­
  läßt.
Ich  muß  nun  noch  erwähnen,  was  mit  den  Mitgliedern
geschieht,  die  das  Arbeitsverhältnis  lösen  und  damit  aus
        <pb n="61" />
        53

1

der  Kasse  ausscheiden.  Sie  erhalten  das  Geld  und  auch
den  Zuschuß  der  Firma,  soweit  ihnen  dieser  nach  Maßgabe ­
  der  Dauer  der  Mitgliedschaft  zusteht,  ausbezahlt.
Die  Firma  hat  sich  in  den  Statuten  das  Kecht  Vorbehalten,
das  Guthaben  erst  nach  einem  Jahre  nach  dem  Austritt  aus
der  Firma  auszuhezahlen.  Diese  Bestimmung  ist  hauptsächlich ­
  erlassen  worden,  damit  die  Ersparnisse  im  Falle
eines  Streiks  nicht  als  Streikfonds  verwendet  werden
können.  Lediglich  aus  diesem  Grunde  hat  die  Firma  sich
das  Recht  der  Sperrung  des  Guthabens  Vorbehalten.  Es
ist  dies  den  Arbeitern  bei  der  Einführung  der  Kasse  auch
offen  erklärt  worden,  daß  die  Bestimmung  nur  diesen
Zweck  hat,  und  es  ist  nicht  beabsichtigt,  in  anderen  Fällen
von  dieser  Möglichkeit  Gebrauch  zu  machen.
Ich  erwähnte,  daß  die  Mitglieder  wie  bei  einer  Versicherung ­
  fortlaufend  die  Beiträge  entrichten  und  bis
zur  Lösung  des  Arbeitsverhältnisses,  hzw.  bis  zur  Vollendung ­
  des  24.  Mitglieds]  ahres  in  der  Kasse  verbleiben
müssen.  Es  ist  nun  aber  Sorge  getragen,  daß,  wenn  Umstände ­
  eintreten,  seien  es  Krankheiten  oder  andere  Fälle,
durch  die  ein  Sparer  in  Kot  gerät,  der  Sparer  einen  Teil
oder  unter  Umständen  sein  ganzes  Guthaben  ausbezahlt
erhält)  oder  ihm  die  Beiträge  gestundet  werden.  Die
Entscheidung  hierüber  hat  ein  Sparkassenausschuß,  der
aus  einem  Vorsitzenden,  einem  stellvertretenden  Vorsitzenden, ­
  dem  Schriftführer  und  sechs  Arbeiterbeisitzern
besteht.  Der  engere  Vorstand  wird  von  der  Direktion  ernannt, ­
  die  sechs  Beisitzer  werden  alljährlich  von  der
Arbeiterschaft  selbst  gewählt,  und  zwar  sind  wahlberechtigt
alle  Arbeiter,  die  irgend  einem  Fabrikausschuß  angehören.
Die  Wohlfahrtseinrichtungen  der  Farbenfabriken  werden
sämtlich  von  Ausschüssen  verwaltet,  in  denen  Beamte
und  Arbeiter  Mitglieder  sind,  und  zwar  befinden  die  Arbeiter ­
  sich  überall  in  der  Majorität.  Im  ganzen  beträgt
die  Zahl  der  Ausschußmitglieder  etwa  150.  Die  Mitglieder ­
  dieser  Ausschüsse,  soweit  sie  der  Alterssparkasse
angehören,  wählen  also  die  Beisitzer  des  Sparkassenausschusses. ­

Diese  Selbstverwaltung  durch  den  Sparkassenausschuß
hat  sich  durchaus  bewährt,  und  sie  ist  auch  unbedingt
notwendig  für  eine  Sparkasse  mit  einer  derartigen  Verfassung. ­
  Denn  natürlich  treten  bei  einer  Reihe  von
        <pb n="62" />
        54

Mitgliedern  Umstände  ein,  die  es  notwendig  erscheinen
lassen,  daß  der  Betreffende  entweder  einen  Teil  des  Guthabens ­
  ausgezahlt  erhält  oder  auf  eine  gewisse  Zeit  von
den  Beiträgen  befreit  wird.  Diese  Gesuche  werden  also
von  dem  Sparkassenausschuß  erledigt.  ISTach  Möglichkeit ­
  wird  darauf  gesehen,  daß  das  Guthaben  erhalten
bleibt,  und  es  wird  dann  versucht,  dem  Sparer  auf
andere  Weise  zu  helfen,  sei  es,  daß  er  einen  Vorschuß
erhält,  der  ihm  in  kleinen  Wochenraten  abgehalten  wird,
oder  daß  er  aus  dem  Unterstützungsfonds  der  Firma  eine
Unterstützung  erhält.  Auf  diese  Weise  wird  also  erreicht,
daß  den  Sparern  über  jene  Schwierigkeiten  hinweggeholfen
wird,  ohne  daß  sie  ihre  Ersparnisse  anzugreifen  brauchen,
und  hierin  liegt  wohl  die  große  Bedeutung  der  Alterssparkasse. ­
  Die  Sparer  können  nicht  jederzeit  die  gemachten ­
  Ersparnisse  für  sich  verwenden.  Es  ist  aber  Vorsorge ­
  getroffen,  daß  der  Einzelne  nicht  weitersparen  muß,
wenn  er  tatsächlich  wirtschaftlich  nicht  dazu  in  der  Lage
ist.  Wenn  die  Alterssparkasse,  wie  sie  bei  uns  besteht,
noch  anderwärts  Eingang  finden  sollte,  so  müßte  unbedingt
in  ähnlicher  Weise  verfahren  werden,  denn  sonst  können
sich  leicht  Härten  heraussteilen.
Ich  will  noch  erwähnen,  daß  die  Farbenfabriken
absichtlich  eine  Kasse  gewählt  haben,  die  bei  Fälligkeit ­
  der  Leistungen  ein  Kapital  und  keine  Rente  auszahlt. ­
  Denn  eine  Rentenversorgung  haben  die  Arbeiter
der  Farbenfabriken  bereits  einmal  durch  die  staatliche
Altersrente,  und  dann  gewährt  der  Arbeiter-Unterstützungsfonds ­
  an  ganz  und  teilweise  erwerbsunfähige  Arbeiter
laufende  Renten  nach  Maßgabe  der  abgeleisteten  Dienstzeit. ­
  Ein  durch  Krankheit  erwerbsunfähiger  Arbeiter  erhält ­
  z.  B.  bei  25  jähriger  Dienstzeit  als  Rente  die  ganze
Differenz  zwischen  seinem  früheren  Verdienst  als  Vollarbeiter ­
  und  der  staatlichen  Invalidenrente.  Die  Arbeiter
sind  also  im  Falle  der  Erwerbsunfähigkeit  vor  Not  geschützt. ­
  Die  Alterssparkasse  dient  daher  nicht  dem  Zwecke
der  Sicherung  des  Existenzminimums,  sondern  der  Vermögensbildung, ­
  die  Arbeiter  in  eine  gehobene  -wirtschaftliche ­
  Lage  zu  bringen.  Wer  sich  3000  oft  gespart  hat,
kann  sich  z.  B.  ein  Eigentum  erwerben  oder  seinen
Kindern  eine  besondere  Berufsausbildung  geben.  Die
Alterssparkasse  soll  also  den  sozialen  Aufstieg  der  Arbeiterschaft ­
  fördern.
        <pb n="63" />
        55

Wenn  ich  nun  über  die  Erfahrungen,  die  wir  bis  jetzt
mit  der  Kasse  gemacht  haben,  berichten  darf,  so  kann  ich
nur  mitteilen,  daß  wir  gute  Erfolge  erzielt  haben,  trotz
der  heftigen  Angriffe,  die  die  sozialdemokratische
Presse  gegen  diese  Wohlfahrtseinrichtung  gerichtet  hat.
Es  sind  jetzt  im  Werke  Leverkusen  2242  Mitglieder  und
in  Elberfeld  731  Mitglieder,  das  sind  etwa  85%  der
beitrittsberechtigten  Arbeiter.  Das  Ergebnis  ist  also  jetzt,
nachdem  die  Kasse  zwei  J  ahre  besteht,  erfreulich.  Dieses
Ergebnis  hat  natürlich  nur  erreicht  werden  können  durch
eine  rege  Propaganda  für  die  Kasse  durch  die  Eabrikverwaltung.
  Es  werden  in  der  Regel  bei  Lohnerhöhungen
die  Arbeiter,  wenn  sie  der  Kasse  noch  nicht  angehören,
von  den  Betriebsführern  angehalten,  ihren  Beitritt  zur
Kasse  zu  erklären.  Ohne  Erage  ist  auch  diese  Gelegenheit ­
  ein  geeigneter  Moment  für  den  Arbeiter,  der
Kasse  beizutreten,  da  er  durch  Lohnerhöhung  leistungsfähiger ­
  wird  und  nunmehr  auch  eine  Rücklage  für  einen
Kotgroschen  im  Alter  machen  kann.  Namentlich  bei
Gründung  der  Kasse  haben  sämtliche  Arbeiter,  die  beitraten, ­
  eine  entsprechende  Lohnerhöhung  erhalten.  Ich
will  aber  noch  hervorheben,  daß  man  diese  Propaganda
für  den  Beitritt  zur  Kasse  nur  als  ein  Anhalten  zum  Sparen
bezeichnen  kann;  es  wird  kein  absoluter  Druck  ausgeübt.
Tatsächlich  sind  auch  in  vereinzelten  Betrieben  manche
Arbeiter  nicht  beigetreten,  die  ganz  gut  der  Kasse  hätten
beitreten  sollen.  Bei  unserer  Propaganda  werden  natürlich ­
  die  persönlichen  Verhältnisse  des  Einzelnen  voll  berücksichtigt. ­
  Wir  veranlassen  keinen  älteren  Arbeiter,
der  nicht  mehr  in  den  Genuß  des  vollen  Zuschusses  treten
kann,  zum  Beitritte  zu  der  Kasse.  Ebenso  bemühen  wir  uns
natürlich  nicht  um  Arbeiter,  die  aus  irgendwelchen  Umständen ­
  wirtschaftlich  nicht  in  der  Lage  sind,  zu  sparen.
Bei  dem  guten  Verdienst  ist  aber  bei  uns  der  Arbeiter,
wenn  er  nicht  ausnahmsweise  eine  sehr  große  Familie  zu
ernähren  hat,  sehr  wohl  in  der  Lage,  für  das  Alter  einen
Betrag  zurückzulegen.  Daß  auch  außerordentlich  viele
Arbeiter  diese  Tatsache  einsehen,  geht  daraus  hervor,  daß
nur  60%  der  Mitglieder  sich  mit  einem  Mindestbeiträge
von  50  Pf.  begnügen;  40%  zahlen  einen  Beitrag  von  1  dl
und  mehr,  und  es  ist  sicher  damit  zu  rechnen,  daß  die
höheren  Beiträge  im  Laufe  der  Zeit  noch  bedeutend  steigen
werden.
        <pb n="64" />
        56

Die  Zahl  der  Gesuche,  die  um  Zurückerstattung  eines
Teiles  des  Guthabens  oder  um  Stundung  der  Beiträge  eingegangen ­
  sind,  ist  verhältnismäßig  gering.  Selbstverständlich ­
  darf  man  nicht  verkennen,  daß,  wenn  erst  die
Guthaben  im  Laufe  der  Jahre  gestiegen  sind,  immer  ein
gewisser  Prozentsatz  versuchen  wird,  sich  in  den  Besitz  der
Gelder  zu  bringen.  Es  kommt  dann  natürlich  darauf  an,
die  einzelnen  Gesuche  genau  zu  prüfen,  damit  nur  solchen
stattgegeben  wird,  bei  denen  wirklich  eine  Notwendigkeit ­
  vorliegt.  Um  gewissen  Schiebungen  vorzubeugen,
ist  auch  in  das  Statut  die  Bestimmung  aufgenommen
worden,  daß  die  Guthaben  der  Sparer  an  Dritte  weder
übertragen  noch  verpfändet  werden  dürfen.  Geschieht  es
dennoch,  so  soll  die  Verzinsung  mit  dem  Tage  der  Übertragung ­
  aufhören,  und  der  Sparer  soll  außerdem  seines
Anspruchs  auf  den  Zuschuß  der  Firma  verlustig  gehen.
Auf  Erfahrungen  in  dieser  Beziehung  können  wir  noch
nicht  zurückschauen.
Ich  führte  bereits  im  Beginne  meines  Referats  aus,
daß  neben  der  Alterssparkasse  auch  noch  eine  andere
Sparkasse  besteht,  die  5  %  gewährt  und  aus  der  Rückzahlungen, ­
  wenn  sie  den  Betrag  von  50  dfi  nicht  übersteigen, ­
  jederzeit  gewährt  werden  können.  Mit  Gründung
der  Alterssparkasse  ist  die  andere  Sparkasse  nicht  überflüssig ­
  geworden.  Sie  ist  sehr  notwendig  für  die  Ansammlung ­
  von  Ersparnissen  für  gewisse  Zwecke,  für
größere  Ausgaben,  die  der  Haushalt  erfordert,  wie  Einkauf ­
  des  Winterbedarfs.  Aus  diesem  Grunde  wird  auch
die  Arbeitersparkasse  neben  der  Alterssparkasse  weiterbestehen ­
  bleiben.  Damit  auch  die  älteren  Arbeiter  seinerzeit ­
  der  Vorteile  der  Alterssparkasse  teilhaftig  werden
konnten,  haben  die  Farbenfabriken  bei  Gründung  der
Alterssparkasse  den  Arbeitern  die  Zeit,  die  sie  bereits
in  der  gewöhnlichen  Sparkasse  gewesen  waren,  auf  die
Mitgliedschaft  in  der  Aiterssparkasse  angerechnet.  Wenn
also  jemand,  der  bereits  zehn  Jahre  lang  in  der  gewöhnlichen ­
  Sparkasse  gespart  hatte,  zur  Altersparkasse  übergetreten ­
  ist,  so  hat  er  bereits  nach  14  Jahren  Anspruch
auf  den  vollen  Zuschuß  der  Firma,  Vorausgesetzt  war
nur,  daß  er  mindestens  25  &amp;lt;M  aus  der  Arbeitersparkasse
der  Alterssparkasse  überwiesen  hat.  Auf  diese  erste  Einzahlung ­
  wurde  dann  auch  sofort  der  Zuschuß  von  30%
gewährt.  Von  dieser  Bestimmung  haben  sehr  viele  ältere
        <pb n="65" />
        57

Arbeiter  Gebrauch  gemacht,  und  eine  ganze  Reihe  ist  mit
sehr  beträchtlichen  Summen  in  die  Alterssparkasse  übergetreten. ­

Außer  diesen  Kassen  ist  dann  noch  in  den  Farbenfabriken ­
  eine  Zwangskasse  für  die  minder  jährigen  Arbeiter,
die  ähnlich  organisiert  ist  wie  die  Remscheider  Jugendsparkassen. ­
  In  Elberfeld  und  Leverkusen  zusammen  hat
diese  Kasse  1475  Mitglieder.
Die  jungen  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  die  in  erster
Linie  für  die  zukünftige  Gründung  des  Haushalts  sparen
sollen,  veranlassen  wir  also  nicht  zum  Eintritt  in  die
Alterssparkasse,  die  das  Guthaben  24  Jahre  lang  sperrt,
sondern  diesen  steht  die  Jugendsparkasse  zur  Verfügung,
die  das  Guthaben  bei  der  Vollendung  des  21.  Lebensjahres
auszahlt.  Die  Sparer  haben  dann  das  Recht,  mit  ihrem
gesamten  Guthaben  oder  einem  Teile  der  Alterssparkasse
beizutreten.  Sie  erhalten  dann  auf  die  überwiesene
Summe  gleich  den  30  prozentigen  Zuschuß  der  Firma.
Das  sind  in  großen  Zügen  die  Spareinrichtungen  für
Arbeiter  der  Farbenfabriken.  Sie  sind  ein  wichtiges  Glied
in  der  Organisation  unserer  Wohlfahrtseinrichtungen.
Wie  die  Farbenfabriken  durch  die  Gründung  gesunder
und  schöner  Wohnungen,  durch  Veranstaltung  von  Forte
bildungskursen,  Vorträgen  und  anderen  Bildungsbestrebungen ­
  das  geistige  Niveau  des  Arbeiters  zu  heben  suchen,
so  sollen  die  Spareinrichtungen  dazu  dienen,  dem  Arbeiter
zu  einem  Eigentum  und  damit  zu  einer  höheren  sozialen
Stellung  zu  verhelfen.  Und  nach  den  bisherigen  Erfahrungen ­
  dürfen  wir  auch  annehmen,  daß  durch  die
Alterssparkasse  dieses  Ziel  von  einem  großen  Teile  der
Arbeiterschaft  erreicht  werden  wird.
        <pb n="66" />
        VI.  Bestimmungen  für  Spareinrichtungen,
Satzungen  und  Flugblätter.
1.  Bestimmungen  der  Jugendsparkasse  der
Württembergischen  Metallwarenfabrik.
Abteilung  I:  Lehrlinge.
Monatliche  Sparzulagen  erhalten  diejenigen  Lehrlinge,
welche  durch  Fleiß  und  gutes  Verhalten  innerhalb  und  außerhalb ­
  der  Fabrik  ihren  Pflichten  vollkommen  gerecht  werden.
Die  Sparzulagen  werden  auf  Grund  von  Monatszeugnissen
des  Werkstattvorstandes  und  der  Fortbildungsschule  bemessen
und  fließen  in  die  Jugendsparkasse,  welche  5%  Zinsen  gewährt.
Die  Gewährung  von  Sparzulagen  ist  an  nachstehende  Bedingungen ­
  geknüpft:
1.  Die  Lehrlinge  haben  im  1.  bis  4.  Jahre  je  1  Pfennig  von
ihrem  Stunden  verdienst,  außerdem  im  4.  Jahre  die  Hälfte  des
11  Pfennige  in  der  Stunde  übersteigenden  Verdienstes  als
Pflichteinlagen  in  die  Jugendsparkasse  einzulegen,  bzw.  sich
abziehen  zu  lassen.
2.  Der  Ausgelernte  hat  von  Beendigung  der  Lehrzeit  ab  bis
zum  1.  April  desjenigen  Jahres,  in  welchem  das  25.  Lebensjahr
zurückgelegt  wird,  an  jedem  Zahltage  Pflichteinlagen  von  10%
seines  Verdienstes  in  die  Jugendsparkasse  zu  machen,  bzw.  sich
abziehen  zu  lassen.
In  gleicher  Weise  ist  derjenige,  welcher  ausgetreten  und
vor  dem  25.  Lebensjahre  wieder  in  die  W.  M.-F.  eingetreten  ist,
zur  Einlegung  von  10%  seines  Verdienstes  in  die  Jugendsparkasse ­
  verpflichtet.
Eine  Befreiung  von  der  Einlagepflicht  auf  kürzere  oder
längere  Zeit  kann  nur  in  ganz  begründeten  Fällen  gestattet
werden.
Diejenigen  Lehrlinge,  wie  Ziseleure,  Modelleure,  Stahlgraveure ­
  und  Lithographen,  welche  5  Jahre  zu  lernen  haben,
im  5.  Jahre  jedoch  Gesellenlohn  bekommen,  erhalten  Sparzulagen ­
  4  Jahre  lang  und  haben  vom  5.  Jahre  ab  Pflichteinlagen ­
  wie  die  Ausgelernten  zu  machen.
4.  Die  Sparzulagen  und  Pflichteinlagen  bleiben  bis  zum
30.  April  des  Jahres,  in  welchem  das  25.  Lebensjahr  zurückgelegt
  wird,  stehen  und  werden  alsdann,  wenn  sie  nicht  erhoben
werden,  auf  den  Namen  des  Betreffenden  in  die  Fabriksparkasse
der  W.  M.-F.  übertragen.
        <pb n="67" />
        59

5.  Während  der  Militärzeit  kann  ein  Teil  der  Einlagen  in
monatlichen  Baten,  jedoch  nicht  über  die  Hälfte  der  Gesamteinlagen ­
  hinaus,  bis  zum  Höchstbetrage  von  5  M  im  Monat
erhoben  werden.
Eine  sonstige  Entnahme  der  Einlagen  kann  vor  dem
25.  Lebensjahre  nur  in  ganz  begründeten  Fällen  mit  Genehmigung ­
  der  Direktion  unter  Voraussetzung  des  Wiederersatzes
durch  höhere  Pflichteinlagen  bis  zu  20%  des  Lohnes  erfolgen.
_  6.  Beim  Austritte  des  Lehrlings  vor  Ablauf  der  Lehrzeit,
bei  ordnungswidriger  Auflösung  des  Arbeitsverhältnisses,  bei
Entlassung  auf  Grund  der  Ordnungsbestimmungen  des  Lehrvertrages ­
  oder  auf  Grund  des  §  10  der  Arbeitsordnung  oder  bei
Verfehlung  gegen  die  Bestimmungen  des  §  19  der  Arbeitsordnung ­
  oder  bei  Zurückziehung  der  Pflichteinlagen  ohne  Zustimmung ­
  der  Direktion  der  W.  M.-F.  vor  dem  30.  April  desjenigen ­
  Jahres,  in  welchem  das  25.  Lebensjahr  zurückgelegt
wird,  können  die  sämtlichen  Sparzulagen  vorenthalten  werden
und  verfallen  der  Krankenkasse  der  W.  M.-F.
7.  Bei  eintretendem  Todesfälle  werden  die  Pflichteinlagen
und,  falls  keine  unter  6.  aufgeführten  Gründe  der  Vorenthaltung ­
  vorliegen,  auch  die  Sparzulagen  an  die  gesetzlichen
Erben  ausbezahlt.

Die  Direktion  der  W.  M.-F.  führt  die  Beaufsichtigung  der
J"  ugendsparkasse.
Die  verfügbaren  Gelder  werden  wie  Pflegschaftsgelder  in
öffentlichen  Sparkassen,  in  deutschen  Staatspapieren  oder
Pfandbriefen  angelegt.  Sämtliche  Wertpapiere  der  Jugendsparkasse ­
  befinden  sich  in  Verwahrung  der  W.  M.-F.
Da  bei  der  Anlage  der  Sparkassengelder  unter  gesetzlicher
Sicherheit  sich  ein  geringeres  Zinserträgnis  als  5%  ergibt,
so  vergütet  die  W.  M.-F.  halbjährlich  den  entsprechenden  Ausfall ­
  zugunsten  der  Sparzulagen  und  Pflichteinlagen  an  die
Jugendsparkasse.
2.  Bestimmungen  Betreffend  die  Spareinrichtung
der  Firma  A.  Borsig,  Berlin-Tegel.
Neben  der  bestehenden  Beamten-  und  Arbeitersparkasse,
die  zu  jeder  Zeit  eigenes  Kapital  der  Werksangehörigen  zur
Anlage  entgegennimmt,  wird  mit  Wirksamkeit  vom  1.  Januar
1914  eine  neue
Spareinrichtung
geschaffen.
1.  Zweck.
Die  Spareinrichtung  hat  den  Zweck:
das  Sparen  durch  bequeme  Spargelegenheit  möglichst
zu  erleichtern;
das  beharrliche  und  regelmäßige  Sparen  besonders  zu
belohnen;
eine  sichere  Anlage  der  Spargelder  zu  gewährleisten.
        <pb n="68" />
        2.  Grundzüge.
■  Es  werden  freiwillige,  regelmäßige  Sparbeiträge  bei  den
Lohn-  oder  Gehaltszahlungen  einbehalten  und  diesen  Spargeldern ­
  besondere  Vorteile  von  der  Firma  zugewendet.
3.  Zur  Benutzung  Berechtigte.
Zur  Benutzung  der  Spareinrichtung  sind  berechtigt:
Sämtliche  Arbeiter  und  Wochenlohn  empfangenden
Werkstatt-  oder  Bureauangestellten  ohne  Rücksicht
auf  ihren  Verdienst;
die  Monatsgehalt  beziehenden  Beamten,  sofern  ihr
Jahresgehalt  ohne  Gratifikation  usw.  3000  dl  nicht
übersteigt.
4.  Höhe  der  Sparbeiträge  und  Form  der  Einzahlung.
Die  Höhe  der  Sparbeiträge  wird  wie  folgt  bestimmt:
bei  14tägiger  Lohnzahlung:
Mindestbetrag  1  &amp;lt;M,  Höchstbetrag  20  dl  für  die
14tägige  Lohnperiode,  jedoch  stets  nur  volle  Markbeträge ­
  ;
bei  monatlicher  Zahlung:
Mindestbetrag  3  dl,  Höchstbetrag  40_  dl  für  den
Monat,  jedoch  mit  Ausnahme  des  Mindestbetrages
nur  durch  5  teilbare  Beträge.
Die  Erhebung  erfolgt  in  der  Regel  mittels  Abzuges  bei  den
Lohn-  und  Gehaltzahlungen.
5.  Freiwilligkeit  der  Beiträge.
Die  Erhebung  von  Sparbeiträgen  erfolgt  nur  auf  Antrag.
Wer  sich  an  der  Spareinrichtung  beteiligen  will,  hat  dies  dem
Sparbureau  unter  Angabe  des  zu  erhebenden  Sparbeitrages,
sowie  Namens,  Fabriknummer  und  Wohnung  mitzuteilen.  Formulare ­
  zu  diesen  Mitteilungen  werden  bei  den  Meistern,  dem
Portier  und  an  der  Kasse  bereit  gehalten,  auch  kann  die  Zahltüte, ­
  welche  von  Zeit  zu  Zeit  mit  einem  entsprechenden  Aufdrucke ­
  versehen  ist,  zu  diesem  Zwecke  benutzt  werden.
Eine  Erhöhung  des  im  Anträge  bezeichnten  Sparbeitrages
bis  zum  Höchstbetrag  ist  jederzeit  zulässig.  Ebenso  ist  es
jederzeit  gestattet,  den  Beitrag  herabzusetzen  oder  auch  die
Einzahlung  von  Sparbeiträgen  vorübergehend  oder  gänzlich
einzustellen.
6.  Verzinsung  der  Spargelder  und  Prämienverlosung.
Für  die  Spargelder  werden  bis  auf  weiteres  6°/o  Zinsen
vergütet.  Den  Betrag  von  3000  dl  übersteigende  Guthaben
sind  in  Beträgen  von  nicht  unter  100  dl  an  die  Beamten-  und
Arbeiter-Sparkasse  zu  übertragen,  die  5°/o  Zinsen  zahlt  und
Sparkassenbücher  ausgibt.
Neben  den  Zuschüssen,  die  die  Firma  zur  Zahlung  des
Zinssatzes  von  6%  leistet,  und  neben  den  Verwaltungskosten
der  Spareinrichtung,  die  die  Firma  allein  trägt,  stellt  sie  alljährlich ­
  ein  weiteres  Prozent  der  am  Ende  des  Jahres  vorhandenen ­
  Sparguthaben  als
        <pb n="69" />
        61

Prämienfonds
zur  Verfügung,  der  Ende  Februar  eines  jeden  Jahres  im  Wege
der  Verlosung  an  die  Sparer  verteilt  wird.  dieses  zur  Verfügung ­
  stehenden  Betrages  werden  zu  Prämien  von  je  25  Jl
verwendet,  aus  dem  letzten  Fünftel  werden  10  Gewinne
ä  50  Jl,  2  Gewinne  ä  100  Jl  und  1  Gewinn  zu  300  Jl  gebildet.
Sollte  das  letzte  Fünftel  zur  Bildung  dieser  Prämien  nicht
ausreichen,  dann  wird  der  Zuschuß  der  Firma  entsprechend
erhöht.  Ist  das  letzte  Fünftel  größer,  so  wird  die  Anzahl
der  Gewinne  zu  50  Jl  vermehrt.  Auf  je  volle  100‘  Jl  Sparbetrag ­
  entfällt  ein  Los.  Z.  B.  beträgt  das  Sparguthaben  der
Arbeiter  und  Beamten  400  000  Jl,  so  kommen
128  Treffer  a  25  =  3200  Jl,
10  „  a  50  =  500  „
2  „  ä  100  =  200  „
1  „  ä  300  =  300  „
zusammen  4200  Jl
■  zur  Verteilung,  und  es  kann  ein  Sparer,  der  nur  100  Jl  Guthaben ­
  hat,  200  Jl  gewinnen.
7.  Bückzahlung  der  Spargelder.
Die  Bückzahlung  der  Spargelder  kann  jederzeit  verlangt
werden.  Bei  Beträgen  von  über  300  Jl  behält  die  Firma  sich
eine  Kündigungsfrist  von  3  Monaten  vor,  auch  ist  die  Firma
befugt,  das  ganze  Guthaben  mit  einer  gleichen  Frist  zur  Rückzahlung ­
  aufzukündigen.  Bei  Rückzahlung  werden  die  Zinsen
für  die  zurückgenommene  Summe  bis  zum  Schlüsse  des  dem
Tage  der  Rückzahlung  vorausgegangenen  Monats  berechnet.
Jeder  Sparer  erhält  eine  Ausweiskarte.  Die  Auszahlung
von  Spargeldern  erfolgt  in  der  Regel  an  den,  welcher  die  Ausweiskarte ­
  vorlegt  gegen  Quittung.  Zu  einer  weiteren  Prüfung
der  Empfangsberechtigung  des  Abhebers  ist  das  Sparbureau
zwar  befugt,  aber  nicht  verpflichtet.
8.  Militärzeit.
Während  der  Dienstzeit  kann  das  Sparguthaben  bei  der
Firma  bleiben  und  weiterverzinst  werden,  wenn  der  Sparer
sich  verpflichtet,  es  nicht  in  höheren  Beträgen  als  20  Jl  monatlich ­
  abzuheben.  Auch  an  der  Prämienverlosung  nimmt  das
Guthaben  alljährlich  weiter  teil.  Die  Zusendung  der  gewünschten ­
  Beträge  in  die  Garnison  —-  5  Jl  bis  20  Jl  monatlich ­
  —  geschieht  auf  Kosten  der  Firma.
9.  Rechnungsauszüge.
Das  Sparjahr  ist  das  Kalenderjahr.  Nach  Schluß  des  Sparjahres ­
  wird  für  den  Sparer  ein  Rechnungsauszug  angefertigt,
aus  welchem  der  Stand  des  Sparguthabens  und  die  Beteiligung
an  der  Prämienverlosung  ersichtlich  sind.  Die  Rechnungsauszüge ­
  können  bei  dem  Sparbureau  in  Empfang  genommen
Werden.  Der  Zeitpunkt  wird  näher  bekannt  gemacht.
        <pb n="70" />
        62

10.  Ausscheiden  aus  der  Spareinrichtung.
Das  Guthaben  wird  zurückgezahlt  und  die  Verzinsung  hört
auf:  spätestens  mit  Ablauf  des  dem  Ereignisse  folgenden
Monats:
a)  wenn  der  Sparer  stirbt,  infolge  eines  Betriebsunfalles
ausscheidet  oder  die  Pensionierung  ausgesprochen  wird;
b)  wenn  er  durch  Erhöhung  seines  Gehalts  auf  über
3000  Jl  aus  der  Zahl  der  gemäß  Ziffer  3  zur  Teilnahme
Berechtigten  scheidet;
mit  Ablauf  des  zuletzt  vorhergegangenen  Monats:
c)  wenn  er  von  der  Spareinrichtung  keinen  Gebrauch  mehr
machen  und  über  das  Sparguthaben  anderweit  verfügen
will  (vgl.  unter  Ziffer  7),  sowie  beim  Austritt  aus  dem
Dienste  der  Firma.
In  diesen  Fällen  nimmt  das  Sparguthaben  auch  an  der
Prämienverlosung  für  das  laufende  Jahr  nicht  mehr  teil.
Wer  in  der  Zeit  vom  1.  Juli  bis  31.  Dezember  als  Arbeiter ­
  nicht  mindestens  6,  als  Beamter  nicht  mindestens  3  Sparbeiträge ­
  geleistet  hat,,  nimmt  an  der  Prämienverlosung  für
dieses  Jahr  ebenfalls  nicht  teil.  Werden  während  eines  ganzen
Sparjahres  Sparbeiträge  nicht  geleistet,  so  scheidet  der  Sparer
mit  Ablauf  des  Sparjahres  aus,  und  das  Guthaben  wird  dem
Berechtigten  ausgezahlt  oder  auf  Wunsch  in  die  Beamten-  und
Arbeiter-Sparkasse  übertragen.
11.  Geheimhaltung  der  Sparbeiträge.
Die  Firma  garantiert  den  Sparern  durch  Verpflichtung
ihrer  Beamten  zur  Geheimhaltung,  daß  über  ihr  Sparguthaben
die  strengste  Verschwiegenheit  geübt  wird  und  daß  irgendwelche ­
  Lohn-  oder  Gehaltserhöhungen  nicht  etwa  aus  Rücksicht ­
  auf  gemachte  Ersparnisse  unterbleiben;  die  Firma  will
im  Gegenteile  durch  die  vorstehenden  Erleichterungen  und  Vergünstigungen ­
  auch  an  ihrem  Teile  zur  Hebung  des  Wohlstandes
ihrer  Arbeiter  und  Angestellten  und  zur  Schaffung  eines  Notgroschens
  mitwirken.
12.  Sicherheit.
Für  die  Sicherheit  der  Spareinlagen  haftet  die  Firma
A.  Borsig  mit  ihrem  gesamten  Vermögen.
13.  Vorbehalt  der  Abänderung.
Die  Firma  behält  sich  vor,  die  Grundzüge  für  die  Spareinrichtung ­
  und  die  näheren  Bestimmungen  an  der  Hand  der
Erfahrungen,  welche  mit  der  Einrichtung  gemacht  werden,
jederzeit  einer  Revision  zu  unterziehen  und  abzuändern.
3.  Satzungen  für  die  Koeclilinsclie  Fabriksparkasse
in  Loerrach.
Spareinrichtung  auf  vereinsmäßiger  Grundlage.
§  1.  Die  Koeclilinsclie  Fabriksparkasse  ist  eine  in  der
Fabrik  der  Firma  „Manufaktur  Koechlin  Baumgartner  &amp;amp;  Cie-,
        <pb n="71" />
        63

A.-G.“  in  Loerrach  seit  dem  Jahre  1875  bestehende  Anstalt,
errichtet  in  der  Absicht,  die  Ersparnisse  der  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  der  Fabrik  von  den  kleinsten  Beträgen  an  zu
sammeln,  sicher  anzulegen,  um  solche  durch  Zins  und  Zinseszins ­
  zu  vermehren.  Sie  hat  durch  Staatsministerial-Entschließung
  vom  3.  Mai  1903  Nr.  336/7  auf  Grund  des  §  22
BGB.  die  Rechtsfähigkeit  verliehen  erhalten.
§  2.  Alle  Arbeiter  und  Angestellten  der  Firma  können
Mitglied  der  Sparkasse  werden.  Die  Mitgliedschaft  wird  erworben ­
  durch  eine  erstmalige  Spareinlage.  Der  Austritt  ist
zu  jeder  Zeit  gestattet.
§  3.  Jedes  Mitglied  erhält  im  Hauptsparbuch  ein  eigenes
Konto  und  ein  auf  seinen  Namen  lautendes  Sparbüchlein,  in
welchem  die  jährlichen  Einlagen  und  Zinsen  mit  dem  Hauptsparbuch ­
  übereinstimmend  eingeschrieben  werden.
§  4.  Einlagen  können  von  10  Pfennig  an  gemacht  werden,
und  zwar  in  der  Regel  alle  14  Tage  an  die  besonders  hierfür
ernannten  Einzüger,  welche  den  erhaltenen  Betrag  auf  besonderen, ­
  auf  den  Namen  des  Einlegers  lautenden  Quittungsscheinen ­
  vermerken.  Diese  bis  zum  Rechnungsabschlüsse  gemachten ­
  Einlagen  werden  alsdann  je  mit  ihrer  Gesamtsumme
in  die  Sparbüchlein  eingetragen.
§  5.  _  Sobald  die  Einlagen  den  Betrag  von  1  dt  erreicht
haben,  wird  vom  ersten  des  folgenden  Monats  an  jährlich  der
durch  den  Yerwaltungsrat  festgestellte  Zins  dafür  vergütet.
§  6.  Rückzahlungen  können  nur  an  Einlagetagen  stattfinden. ­
  Für  Beträge  über  100  dt  bis  zu  1000  M  ist  eine
Kündigungsfrist  von  14  Tagen  und  für  Beträge  über  1000  M
eine  solche  von  4  Wochen  bedungen.
§  7.  Bei  Rückzahlungen  ist  das  Einlagebuch  vorzuweisen.
Die  Rückzahlungen  können  nur  an  Einleger  selbst  oder  an  ihre
Beauftragten  ausbezahlt  werden;  letztere  haben,  wenn  ihre
Persönlichkeit  dem  Kassier  nicht  bekannt  ist,  eine  besondere
Vollmacht  vorzuweisen.  Bei  Rückzahlung  des  ganzen  Guthabens ­
  ist  der  Kasse  das  Sparbuch  zurückzugeben,  und  es  erlischt ­
  die  Mitgliedschaft.
§  8.  Die  Gelder  der  Sparkasse  müssen  sicher  in  der  für
die  Gemeindesparkassen  zugelassenen  Weise  angelegt  werden,
nämlich:
1.  In  Darlehen  gegen  Hypotheken  mit  erstem  Rang.
In  der  Regel  soll  der  durch  amtliche  Schätzung  ermittelte
Wert  der  Grundstücke  ohne  Zubehör  das  Darlehen  doppelt
decken;  ausnahmsweise  kann,  wenn  das  Grundstück  durch  die
Lage  und  Verkäuflichkeit  besonders  gute  Deckung  bietet,  die
Beleihung  bis  zu  75°/o  obigen  Wertes  erfolgen  unter  der  Bedingung, ­
  daß.  das-  Darlehen  mit  jährlich  mindestens  2°/o  des
Darlehenskapitals  getilgt  werden  muß.
2.  In  Liegenschaftskaufschillingen,  welche  durch  Sicherungshypothek ­
  an  erster  Stelle  und  so  lange  diese  nicht
doppelte  Deckung  bietet,  außerdem  durch  gute  Bürg-  und
Selbstschuldnerschaft,  gedeckt  sind.  Unter  den  in  Ziffer  1
vorgesehenen  Voraussetzungen  kann  jedoch  von  einer  Bürgschaft ­
  —  wenn  der  Restkaufsehilling  noch  75°/o  des  amtlichen
        <pb n="72" />
        04

Schätzungswerts  der  Liegenschaft  beträgt  —  Umgang  genommen ­
  werden.
3.  In  verzinslichen  Partialobligationen  des  Deutschen
Reiches  oder  anderer  deutschen  Bundesstaaten.
4.  In  verzinslichen  Partialobligationen  oder  andern  Schuldverschreibungen ­
  inländischer  Kreise,  Gemeinden,  mit  Gemeindebürgschaft ­
  versehener  Sparkassen  oder  öffentlicher  Genossenschaften. ­

5.  In  Darlehen  gegen  faustpfändliche  Sicherung  durch
solche  Forderungen,  in  welchen  das  Vermögen  der  Sparkasse
angelegt  werden  darf,  sowie  gegen  Hinterlage  von  Sparbüchlein
der  Kasse,  sofern  sich  der  Schuldner  verpflichtet,  sich  seine
Schuld  nötigenfalls  an  seinem  Guthaben  kürzen  zu  lassen.
6.  In  verzinslichen  Darlehen  auf  Schuldschein,  unter
Sicherung  durch  zwei  gute  Bürgen  als  Selbstschuldner  auf
bestimmte,  keinenfalls  drei  Jahre  übersteigende  Zeit  und  im
Höchstbetrage  von  2000  M.
Mehr  als  ein  Viertel  der  Gesamtsumme  der  Aktiv  ausstände
der  Sparkasse  darf  nicht  in  Schuldscheinen  angelegt  werden.
Behufs  Bereithaltung  erforderlicher  Mittel  kann  ein  Betrag ­
  bis  zur  doppelten  Höhe  des  Reservefonds  bei  der  Firma
verzinslich  angelegt  werden.
§  9.  Die  Einlagen  und  Rückzahlungen  dürfen  der  Rasse
keine  Auslagen  verursachen.  Die  Kosten  für  Porto,  Drucksachen ­
  und  der  Verwaltung  werden  aus  den  Zinsüberschüssen
bestritten.
§  10.  Die  nach  Bezahlung  der  Kosten,  der  Rücklagen  zum
Reservefond  usw.  sich  noch  ergebenden  Überschüsse  werden
zugunsten  der  Mitglieder  verwendet.  Die  Verwendung  kann
erfolgen:
1.  zur  Gutschrift  als  Dividende  an  diejenigen  Einleger,
welche  bei  Schluß  des  vorangegangenen  Rechnungsjahres
Mitglied  waren,  nach  Verhältnis  ihrer  Guthaben,  aber
nur  aus  höchstens  500  dl  Einlage.  Die  erst  im  Laufe
des  Rechnungsjahres  gemachten  Einlagen  haben  keinen
Anspruch  auf  Dividende;
2.  zur  Unterstützung  kranker  oder  bedürftiger  Mitglieder,
vorüber  der  Verwaltungsrat  entscheidet.
§  11.  Mitglieder,  welche  im  Laufe  des  Rechnungsjahres
nur  15  Spareinlagen  machen,  haben  keinen  Anteil  an  den
Dividenden.
§  12.  Der  Reservefond  dient  zur  Deckung  etwaiger  Verluste; ­
  werden  zu  diesem  Behuf  Abschreibungen  daran  gemacht, ­
  so  darf  so  lange  keine  Dividendenverteilung  usw.  stattfinden, ­
  bis  derselbe  10 0 /o  der  Einlagen  der  Mitglieder,  jedenfalls ­
  aber  die  Höhe  von  10  000  dl  (ursprüngliche  Schenkung
des  früheren  Fabrikdirektors  Herrn  Ph.  Imbach  zu  diesem
Zwecke)  wieder  erreicht  hat.
§  13.  Im  Falle  der  Auflösung  der  Sparkasse  ist  der  vorhandene ­
  Reservefond  verzinslich  anzulegen  und  dessen  Erträgnisse ­
  für  Dürftige,  bei  Auflösung  der  Sparkasse  ihr  zugehörige ­
  Mitglieder  oder  deren  Angehörige  zu  verwenden-Sind
  keine  unterstützungsbedürftigen  Mitglieder  oder  An-
        <pb n="73" />
        65

gehörige  derselben  vorhanden,  so  soll  der  Reservefond  zu  einer
besonderen  wohltätigen  Stiftung  verwendet  werden.
Die  Verwaltung  dieses  Fonds  soll  nach  Auflösung  der  Sparkasse ­
  dem  Gemeinderate  der  Stadt  Loerrach  unter  Mitwirkung
der  genannten  Firma  oder  deren  Nachfolgerin  und  unter  Aufsicht ­
  des  Großherzoglichen  Bezirksamts  Loerrach  zustehen.
§  14.  Die  Verwaltung  wird  besorgt  durch  Angestellte  und
Arbeiter  der  Firma  und  besteht  aus:
dem  Vorstand,
dem  Rechner,
dem  Schriftführer  und  5  Beigeordneten.
Den  Vorstand  (Vorsitzenden)  und  dessen  Stellvertreter
ernennt  die  Firma.  Die  übrigen  Mitglieder  der  Verwaltung
werden  von  der  Generalversammlung  auf  drei  Jahre  gewählt.
Scheiden  zwei  Mitglieder  während  der  Dienstzeit  aus,  so  hat
die  nächste  Generalversammlung  bis  zum  Ablaufe  der  Periode
Ersatzmänner  zu  wählen.
In  die  Verwaltung  können  nur  Mitglieder  der  Kasse,  welche
bei  der  Firma  arbeiten,  volljährig  und  im  Besitze  der  bürgerlichen ­
  Ehrenrechte  sind,  gewählt  werden.
§  15.  Der  Verwaltungsrat  wird  vom  Vorsitzenden  je  nach
Bedürfnis  berufen  zur  Erledigung  der  vorliegenden  Geschäfte.
Seine  Beschlüsse  werden  nach  Stimmenmehrheit  gefaßt;  bei
Stimmengleichheit  entscheidet  der  Vorsitzende.  Zur  Beschlußfassung ­
  ist  die  Anwesenheit  der  Mehrzahl  der  Verwaltungsratsmitglieder ­
  erforderlich.
§  16.  Der  Vorsitzende  leitet  die  Beratung  und  sorgt  für
den  Vollzug  der  Beschlüsse.  Er  hat  über  alle  die  Anstalt  berührenden ­
  Gegenstände  die  Aufsicht  und  die  Befugnis,  in  allen
gerichtlichen  und  außergerichtlichen  Angelegenheiten  die  Kasse
zu  vertreten.
Er  hat  unter  Mitwirkung  eines  weiteren  Vorstandsmitgliedes
jährlich  einmal  beim  Rechner  einen  unvermuteten  Kassen-  und
Urkundensturz  vorzunehmen.
§  17.  Der  Rechner  hat  zu  führen:
1  Kassabuch,
1  Empfangskontrollbuch,
1  Hauptsparkontobuch,  worin  jedes  Mitglied  ein  Konto
hat,
1  Hauptbuch  über  die  Aktiven  und  Passiven  sowie  der
toten  Konti.
Er  hat  gemeinschaftlich  mit  dem  Vorsitzenden  die  Werturkunden ­
  der  Sparkasse  unter  doppeltem  Verschlüsse  nach
näherer  Bestimmung  des  Vorstandes  aufzubewahren.  Die
Schuldner  haben  sich  verbindlich  zu  machen,  daß  sie  bei  Vermeidung ­
  nochmaliger  Zahlung  nur  gegen  Rückgabe  der
Original-Schuld-  und  Pfandurkunde  das  Kapital  heimzahlen
wollen.
§  18.  Der  Schriftführer  hat  ein  Tagebuch  zu  führen,  worin
alle  Verhandlungen  und  Beschlüsse  des  Verwaltungsrats  sowie
der  Generalversammlung  der  Reihenfolge  nach  eingetragen
werden.
Flugschriften.  8.  5
        <pb n="74" />
        66

§  19.  Für  Mühewaltung  usw.  können  dem  Vorsitzenden,
Rechner  und  Schriftführer  sowie  den  Sparkasse-Einzügern  je
nach  Ansicht  des  Verwaltungsrats  Gratifikationen  gewährt
werden.
§  20.  Die  Rechnung  wird  alljährlich  am  15.  Mai  geschlossen,
die  bis  dahin  aufgelaufenen  Zinsen  den  Einlegern  gutgeschrieben ­
  und  zum  Kapitale  geschlagen.  Auf  genannte  Zeit
sind  die  Sparbüchlein  der  Verwaltung  zu  übergeben.
Die  Verwaltung  hat  die  Rechnung  einer  Prüfung  zu  unterziehen ­
  und  sie  sodann  zur  Abhör  nach  den  für  Gemeindesparkassen ­
  geltenden  Vorschriften  dem  Bezirksamte  vorzulegen.
Den  Abhörbescheid  erteilt  die  Generalversammlung  nach  §  22  a.
§  21.  Die  Generalversammlung,  welche  aus  sämtlichen
Kassenmitgliedern  besteht,  wird  jedes  Jahr  nach  Schluß  der
Rechnung  zusammenberufen,:  sie  muß  mindestens  drei  Tage
vorher  durch  besondere  Einladung  oder  durch  Anschlag  an
den  Fabriktoren  bekannt  gemacht  werden.  Zur  Beschlußfähigkeit ­
  gilt  Stimmenmehrheit  der  anwesenden  Mitglieder.
§  22.  Der  Generalversammlung  liegt  ob:
a)  die  Abnahme  der  Jahresrechnung,
b)  die  Beschlußfassung  über  Änderung  der  Statuten,
mit  Ausnahme  des  §  13,
c)  Wahl  des  Verwaltungsrats,
d)  Auflösung  der  Anstalt.
§  23.  Streitigkeiten  zwischen  der  Kasse  und  den  Mitgliedern ­
  werden  unter  Ausschluß  des  gerichtlichen  Verfahrens
durch  den  jeweiligen  Amtsvorstand  in  Loerrach  als  Schiedsrichter ­
  entschieden.
Vor  der  Anrufung  des  Schiedsgerichts  ist  auf  Antrag  die
Ansicht  der  Generalversammlung  einzuholen.
§  24.  Die  Sparkasse  unterwirft  sich  der  staatlichen  Aufsicht, ­
  insbesondere  des  Großherzoglichen  Bezirksamts  Loerrach.
€
4.  Obligatorische  Sparkasse  und  freie  Sparkasse
von  D.  Peters  Co.  in  Elberfeld  und  Neviges
Gr.  m.  b.  H.  in  Elberfeld.
Die  Sparkasse  wurde  1863  als  freiwillige  Sparkasse  gegründet. ­
  Sie  ist  obligatorisch  seit  1865_  mit  50  Pf.  Einlage  pro
Kopf  und  Woche,  seit  1875  für  Verheiratete  mit  Einlagen  in
Höhe  von  5%  des  Lohnes,  für  Unverheiratete  mit  Einlagen  in
Höhe  von  10%  des  Lohnes.
Vom  31.  Dezember  1898  ab  ist  die  Sparkasse  getrennt  in
einen  obligatorischen  und  einen  freien  Teil.
I.  Die  obligatorische  Sparkasse
hat  den  Zweck,  die  Arbeiter  und  Angestellten  der  Firma
D.  Peters  &amp;amp;  Oo.  zur  Sammlung  von  Ersparnissen  anzuhalten,
welche  den  Besitzern  bei  Gründung  eines  eigenen  Hausstandes,
beim  Erwerb  eines  eigenen  Heimes,  in  Notfällen  und  im  Alter
eine  Hilfe  bieten  sollen.  Die  obligatorische  Sparkasse  wird
ausschließlich  aus  den  bei  der  Firma  D.  Peters  &amp;amp;  Oo.  gemachten
        <pb n="75" />
        Ersparnissen  der  Arbeiter  und  Angestellten  dieser  Firma  nach.
Anleitung  von  b  und  e  gebildet.
Die  Angelegenheiten  der  Sparkasse  regeln  sich  wie  folgt:
a)  Aus  dem  Bestände  der  Sparkasse  muß  zur  Deckung  von
geforderten  Rückzahlungen  stets  ein  entsprechender  Barbestand
vorhanden  sein,  welcher  jedoch  der  Regel  nach  den  Betrag
einer  Monatseinnahme  nicht  übersteigen  soll.  —  Die  darüber
hinausgehenden  Bestände,  und  zwar  auch  die  der  nachfolgenden ­
  übrigen  Kassen  dürfen  nicht  im  Betriebe  der  Firma
D.  Peters  &amp;amp;  Oo.  verwandt  werden.
Die  Firma  Wohlfahrtskassen  hat  dieselben  vielmehr,  so.weit
sie  nicht  in  Grundstücken  und  darauf  errichteten  Wohnhäusern, ­
  die  zum  Anschaffungs-,  bzw.  Herstellungswert  anzusetzen ­
  sind,  und  in  erstklassigen  Hypotheken  auf  Wohnhäuser
bestehen,  in  Staatspapieren  ersten  Ranges,  Hypothekenbank-Pfandbriefen,
  in  Eisenbahn-,  Stadt-  oder  sonstigen  Schuldverschreibungen, ­
  jedoch  unter  Ausschluß  von  Schuldverschreibungen ­
  auf  industrielle  Unternehmungen,  anzulegen.  Die
Anlage  erfolgt  unter  Verantwortlichkeit  der  Firma  Wohlfahrtskassen. ­

In  der  jährlich  auf  den  31.  Dezember  zu  ziehenden  Bilanz
werden  sämtliche  Wertpapiere  zu  den  Tageskursen,  zuzüglich
der  rückständigen  Zinsen,  angenommen.  Ein  dadurch  oder
durch  Verkauf  von  Wertpapieren  gegen  das  Vorjahr  sich  ergebender ­
  Gewinn  oder  Verlust  wird  jedesmal  auf  dem  Konto
der  Invalidenkasse  verrechnet.  Ein  auf  dem  Konto  der  zur
freien  Verfügung  der  Wohlfahrtskassen  stehenden  Grundstücke
und  Gebäude  sich  ergebender  Gewinn  oder  Verlust  wird  der
Prämienkasse  für  Hauserwerb  gutgeschrieben  oder  belastet,
soweit  Überschüsse  nicht  zu  einem  Emeuerungsfonds  angesammelt ­
  werden  müssen.
b)  Mitglieder  der  Kasse  sind  sämtliche  Angestellte  und
Arbeiter  der  Firma  D.  Peters  &amp;amp;  Oo.  in  Elberfeld  und  Neviges.
Die  Aufnahme  als  Kassenmitglied  erfolgt  ohne  weiteres  durch
geschehene  Annahme  zur  dauernden  Beschäftigung.  Arbeiter
und  Angestellte  eines  Teilhabers  der  Firma  D.  Peters  &amp;amp;  Co.
können  durch  Beschluß  des  Ältestenrats  ebenfalls  als  Mitglieder ­
  aufgenommen  werden.
c)  Jedes  Mitglied  ist  verpflichtet,  an  jedem  Lohntag  Einzahlungen ­
  zur  Sparkasse  zu  machen,  und  zwar  haben  Verheiratete ­
  5%,  Unverheiratete  10%  ihres  Lohnes  einzuzahlen.
Wo  häusliche  Verhältnisse  es  wünschenswert  erscheinen  lassen,
kann  der  Ältestenrat  den  Beitrag  von  Unverheirateten  auf  5%
ermäßigen.  Zu  Ostern  und  Pfingsten  werden  an  den  ^letzten
Wochenlohntagen  vor  dem  Feste  keine  Sparkassenbeiträge  abgehalten. ­
  Wer  dagegen  auch  an  diesen  Tagen  Spargelder  einzulassen ­
  wünscht,  hat  davon  vorher  auf  dem  Kontor  Anzeige
zu  machen.  Größere  Einzahlungen  als  die  vorschriftsmäßigen
Sätze  sind  nach  vorheriger  Anzeige  stets  gestattet,  werden  wie
die  übrigen  Ersparnisse  verzinst  und  unterliegen  ebenso  der
Aufsicht  und  Auszahlungsgenehmigung  des  Ältestenrats.
d)  Die  ersparten  Gelder  sind  der  freien  Verfügung  der
Sparenden  entzogen.  Für  gewünschte  Erhebung  ist  achttägige
        <pb n="76" />
        68

Kündigung  (von  einem  Lohntag  auf  den  andern)  und  die
Genehmigung  des  Ältestenrats  erforderlich,  welche  indes  nicht
verweigert  werden  darf,  wenn  das  Geld  zur  Erwerbung  eines
Hauseigentums  oder  bei  Verheiratung  zur  Einrichtung  _  des
Haushalts  verwandt  werden  soll.  In  der  Regel  entscheiden
für  die  Elberfelder  Angelegenheiten  nur  die  Elberfelder  Mitglieder ­
  des  Ältestenrats,  für  die  Nevigeser  dagegen  die
Nevigeser  Mitglieder  desselben,  jedoch  muß  auf  den  Antrag
des  Gesuchstellenden  die  Entscheidung  des  gesamten  Ältestenrats ­
  herbeigeführt  werden.
e)  Beim  Verlassen  der  Beschäftigung  bei  der  Firma  gilt
die  Auszahlung  des  ersparten  Guthabens  als  selbstredend.
Invalide,  welche  aus  der  Invalidenkasse  des  Geschäfts  Pension
erhalten,  werden,  auch  wenn  sie  nicht  mehr  arbeiten,  als  nicht
ausgetreten  betrachtet;  auch  soll  bei  Witwen  von  Arbeitern  und
bei  Männern,  welche  zur  Ableistung  ihrer  Militärpflicht  die
Arbeit  auf  geben,  eine  Verständigung  wegen  Belassung  und
Verzinsung  des  Guthabens  nicht  ausgeschlossen  sein.
f)  Die  Angelegenheiten  der  Kasse  werden  durch  den
Ältestenrat  verwaltet;  demselben  steht  in  allen  zweifelhaften
und  durch  dieses  Statut  nicht  vorgesehenen  Fällen  die  Entscheidung ­
  zu.
g)  Die  Kassengeschäfte  werden  auf  dem  Kontor  der  Firma
D.  Peters  &amp;amp;  Co.  erledigt,  die  eingezahlten  Beträge  in  den  Lohnbüchern ­
  vorgemerkt  und  am  Monatsschlusse  zusammengestellt.
h)  Die  Guthaben  der  Sparer  werden  bis  zur  Höhe  von
2000  Jl  mit  6%  pro  Jahr  verzinst;  die  Zinsen  werden  nur
für  jede  volle  Mark  und  für  jeden  nicht  angebrochenen  Monat
berechnet.  Die  Zinsbeträge  werden  am  Jahresschlüsse  gutgeschrieben. ­

II.  Die  freie  Sparkasse
hat  den  Zweck,  den  Arbeitern  und  Angestellten  der  Firma
D.  Peters  &amp;amp;  Co.  auch  die  Anlage  solcher  Gelder,  die  zwar  bei
der  Firma  erspart  sind,  aber  den  von  der  obligatorischen  Sparkasse ­
  aufzunehmenden  Höchstbetrag  von  2000  Jl  übersteigen
oder  die  anderweitig  erworben,  bzw.  ererbt  sind  oder  die  nur
auf  kurze  Frist  angesammelt  werden,  in  sicherer  Weise  und  zu
angemessenen  Zinssätzen  zu  ermöglichen,  bzw.  zu  erleichtern.
Die  freie  Sparkasse  vergütet  folgende  Zinssätze:
1.  5°/o  pro  Jahr:
unter  der  Bedingung  einer  gegenseitigen  dreimonatlichen
Kündigungsfrist.
a)  den  Arbeitern  und  Angestellten,  den  Invaliden  und
Witwen  von  Arbeitern  der  Firma  D.  Peters  &amp;amp;  Co.,
sofern  solche  über  den  Höchstbetrag  bei  der  obligatorischen ­
  Sparkasse  hinaus  Gelder  ersparen,  und
zwar  bis  zur  Höhe  von  weiteren  4000  Jl.
b)  Mädchen,  die  wegen  Heirat  die  Arbeit  bei  der  Firma
aufgegeben  haben,  bis  zur  Höhe  von  4000  Jl.
2.  4°/o  pro  Jahr:
für  alle  weiter  von  der  Kasse  unter  der  Bedingung  gegenseitiger ­
  dreimonatlicher  Kündigungsfrist  aufgenomme-
        <pb n="77" />
        09

neu  Gelder,  einerlei  ob  dieselben  bei  der  Firma  erspart
oder  anderweitig  erworben  oder  ererbt  sind.
3.  3°/o  pro  Jahr:
für  Einzahlungen  von  Arbeitern  und  Angestellten  der
Firma  D.  Peters  &amp;amp;  Co.,  welche  zur  Beschaffung  laufender ­
  Lebensbedürfnisse,  Mobiliar  und  Kleidung,  Zahlung
von  Miete  und  dergleichen  nur  auf  kurze  Frist  angesammelt ­
  werden.
Die  freie  Sparkasse  berechnet  Zinsen  nur  für  jede  volle
Mark  und  jeden  nicht  angebrochenen  Monat;  die  Zinsbeträge
werden  am  Jahresschlüsse  gutgeschrieben.
Für  die  Auszahlungen  aus  der  freien  Sparkasse  bedarf  es
der  Genehmigung  des  Ältestenrats  nicht.

5.  Werbeflugblatt,  Jahresbericht,  Satzungen  und
Zinsberechnungen  für  die  Sparkasse  der  Firma
Max  Bahr,  Jute-Spinnerei  und  Weberei,  Plan-  und
Sackfabrik.
Die  Sparkasse  zahlt  vom  1.  Januar  1913  ab  den  Arbeitern
und  Angestellten  der  Firma  für  die  ersten  tausend  Mark  8°/o,
für  die  weiteren  Einlagen  6°/o  Zinsen.  Hierdurch  steigert  sich
das  Anwachsen  der  Einlagen  durch  Zinseszinsen  ganz  erheblich. ­
  Aus  1  M  wöchentlich  werden

Einlage

Zinses-Zinsen


(bisher)

Kapital

(bisher)

in

10

Jahren

520

282

(226)

782

(746)

20

1040

1405

(1056)

2445

(2096)

30

1560

4068

(2952)

5628

(4  512)

40

2080

9168

(6706)

11248

(8786)

50

Y)

2600

18855

(13  841)

21455

(16441)

Bei  höheren  Einlagen  sind  die  Beträge  natürlich  bedeutend
höher,  wie  die  Tabelle  auf  Seite  4  zeigt.  Wir  können  nur
immer  wieder  dringend  empfehlen,  daß  jeder  Arbeiter  wie  Angestellte ­
  fleißig  spare  und  dadurch  für  seine  Zukunft  und  sein
Alter  sorge.
Im  abgelaufenen  Jahre  1912  hat  die  Zahl  der  sparenden
Arbeiter  von  235  auf  284,  ihr  Guthaben  von  125  820  auf
162  829  &amp;lt;M,  das  Gesamtguthaben  aller  382  Sparer  von  250  255
auf  318  371  &amp;lt;M,  sich  erhöht.
Von  der  Gesamtzahl  der  Einleger  hatten  am  1.  Januar  1913

150

ein

Guthaben

von

1  bis

unter

300  Jt,

87

fy

99

99

300  „

99

1000  „

24

99

99

1000  „

99

2000  „

18

99

99

99

2000  „

99

3000  „

5

99

99

99

über

3000  „
        <pb n="78" />
        70

Die  Einzahlungen  betrugen  97  404  Jl,  der  Zinseszinszuwachs
15  585  Jl;  bei  der  jetzt  erhöhten  Verzinsung  für  die  ersten
tausend  Mark  wird,  wie  schon  gesagt,  der  Zinseszinszuwachs
künftig  noch  höher  sein,  da  der  erhöhte  Zins  von  8°/o  gerade
für  die  237  Sparer  unter  tausend  Mark  auf  das  gesamte  Guthaben ­
  entfällt.
Eür  die  Gesamtguthaben  von  318  371  Jl  sind  beim  Landsberger ­
  Kreditverein  als  Treuhänder  350  000  Jl  Teilsehuldverschreibungen
  hinterlegt.
Max  Bahr
Jute-Spinnerei  und  Weberei,  Plan-  und  Sackfabrik.
Max  Bahr.
Daß  das  Gesamtguthaben  der  Sparer  am  31.  Dezember  1912
betrug  bei  der  Sackfabrik  63  055  Jl,  bei  der  Jute-Spinnerei
255  316  Jl,  bescheinigen  die  Kassen-  und  Buchführer.
Otto  Bahr.  Rob.  Wilski.

Daß  zur  Sicherheit  für  die  Einleger  der  Sparkasse  der  Max
Bahr,  Jute-Spinnerei  und  Weberei,  Plan-  und  Sackfabrik  bei
uns  350  000  Jl  4: 1 hi 0 lo  Teil-Schuldverschreibungein  der  Max
Bahr,  Jute-Spinnerei  und  Weberei,  Plan-  und  Sackfabrik
hinterlegt  sind,  bescheinigen  wir  hierdurch.
Landsberger  Kredit-Verein.
E.  G.  m.  b.  H.
Peters.  M.  Glogau.
Satzungen  der  Sparkasse  der  Firma  Max  Iialir,  Jute-Spinnerei
und  Weberei,  Plan-  und  Sackfabrik.
Um  den  in  unseren  Betrieben  in  Landsberg  a.  W.  beschäftigten ­
  Personen  —  Beamten  wie  Arbeitern  —  durch  Gewährung ­
  einer  höheren  Verzinsung  einen  stärkeren  Anreiz  zum
Sparen  zu  geben  und  sie  hierdurch  zur  Ansammlung  eines
kleineren  oder  größeren  Kapitals  zu  veranlassen,  haben  wir
eine  Sparkasse  der  Firma  Max  Bahr,  Jute-Spinnerei  und
Weberei,  Plan-  und  Sackfabrik  in  Landsberg  a.  W.,  gegründet,
für  deren  Benutzung  folgende  Satzungen  gelten:
§  1.  Einlagen  werden  nur  angenommen  von  Beamten  und
Arbeitern  der  Firma  sowie  nur  aus  den  vom  Gehalt  oder  Lohne
gemachten  Ersparnissen.
§  2.  Der  Guthaben-Höchstbetrag  eines  Sparers  wird  auf
5000  Jl  begrenzt.  Überschreitungen  bedürfen  besonderer  Genehmigung ­
  der  Firma.
§  3.  Die  Verzinsung  erfolgt  für  die  ersten  tausend  Mark
mit  acht,  für  die  tausend  übersteigenden  Beträge  mit  sechs
Prozent  auf  das  Jahr;  sie  beginnt  mit  dem  ersten  Tage  des
auf  die  Einzahlung  folgenden  und  endet  mit  dem  letzten  Tage
des  der  Auszahlung  vorangehenden  Monats.  Berechnet  werden
die  Zinsen  nur  von  vollen  Mark,  überschießende  Pfennige
werden  nicht  verzinst.
        <pb n="79" />
        Ergebnisse  der  Sparkasse  der  Sackfabrik

Stand  am
Jahresanfang ­

Ji

Einzahlun ­
 ­

Ji

Abhebun ­
 ­

.Al

Zinsenzuwachs ­

Ji

Sparer

Stand  am
Jahresende ­

Ji

Von
Sparei

den  Gruths
1.
Beamte
u.  a.
Ji

iben  an
Sparer

Jahresem
II.
Aufseher
Vorrichter
Ji

le  entf&amp;lt;
Sparer

dien  auf
UI.
Arbeiter
Ji

1906

23  540

7  945

2615

1283

25

29  254

23

28  321

2

933

1907

29254

7  775

9  997

1413

29

27  425

26

26154

—

—

3

1271

1908

27  425

12273

5861

1529

34

35377

31

34016

—

—

3

1361

1909

35377

18  963

9370

2  516

70

47  638

28

42  238

—

—

42

5400

1910

47  638

15570

8  816

2  979

76

57  383

27

50891

—

—

49

6491

1911

57  383

12539

9399

3314

64

63  836

27

54136

—

—

37

9  700

1912

63836

9294

12792

2717

61

63055

25

54477

--36



8578

Erg

ebnisse  d

er  Sparkasse  der  Jute-Spinnerei.



1906

3179

7  940

2800

348

20

11019

8

3733

2

1452

10

5  842

1907

11019

19340

4661

810

36

26506

11

10219

7

4356

18

11933

1908

26506

31752

8388

2060

94

51933

15

19437

19

9157

60

23352

1909

51933

31137

9414

4083

117

87154

19

37  686

18

10365

80

39102

1910

87  154

55117

22032.

5975

153

126215

23

45413

20

14172

110

66629

1911

126215

80712

28461

8734

265

187  200

38

52718

29

18362

198

116120

1912

187200

88110

32862

12  868

321

255316

41

66773

32

34299

248

164  251
        <pb n="80" />
        72

—  73  —

Sparen  ist  die  Grundlage
Fast  alle  reich  gewordenen  Männer

Ergebnisse  regel
Zu  6°/o  gerechnet  (die

Bestand

Zuzahlungen

Zinsen

Einzahlung  bei  jeder  Löhnung  (2  Wochen)

1.  Jahr

0

26,00

1,04

2.  „

27,04

26.00

3,20

3-  „

56,24

26,00

5,52

4-  »

87,76
121,76

26,00

8,00

5-  „

26,00

10,72

6-  „

158,48

26,00

13,68

7.  „

198,16

26,00

16,88

8-  „

241,04

26,00

20,32

9.  „

287,36

26,00

24,00

io.  ,

337,36

26,00

28,00

11-  »

391,36

26,00

32,32

12-  »

449,68

26.00

36,96

512,64

26,00

42,00

14-  ,

580,64

26,00

47,44

15-  ,,

654.08

26,00

53,36

16.

733,44

26.00

59,68

iv.  »

819,12

26.00

66,56

18-  „

911,68

26,00

73,92

19.

1011,60

26,00

81,44

20.  „  .

1119,04

26,00

87,92

21-  „

1232,96
1353,66

26,00

94,70

22.  „

26.00

101,96

23-  „

1481,62
1617,26

26,00

109,64

24.  .„

26,00

117,80

25.  „

1761,06

26,00

126,44

26.  „

1913,50

26,00

135,56

27.  „

2075,06

26,00

145,28

28.

2246,34

26,00

155.54

29.  „

2427,88

26,00

166,40

30

2620,28

26,00

177,98

Nach  30  Jahren

Zus

780,00

2044,26

,.35  „

2824,26

130,00

1088,80

»  40  „

4043,06

130,00

1501,06

»45  „

5674,12

130,00

2052,64

»50  ,

7856,76

130,00
1300,00

2790,88
9477,64

jedes  Vorwärtskommens.
waren  Sparer  von  Jugend  auf.
uiäüigen  Sparens.
ersten  1000  M  zu  8°/ 0 ).

S  t  an

d  am  J  ahres

ende

1  Ji

2  Ji

3  Ji

4  Ji

5  Ji

27,04

54,08

81,12

108,16

135,20

56,24

112.48

168,72

224,96

281,20

87,76

175,52

263.28

351.04

438,80

121,76

243,52

365,28

487,04

608,80

158,48

316,96

475,44

633,92

792,40

198,16

396.32

594,48

792,64

990,80

241.04

482.08

723.12

964,16

1201,10

287,36

574,72

862,08

1146,45

1428,06

337,36

674,72

1011,84

1342,45

1673.06

391,36

782,72

1170,60

1554,13

1937,66

449,68

899,36

1342,06

1782,75

2223,43

512.64

1024,78

1527.16

2029,55

2531.94

580,64

1158,06

1727,08

2296,11

2865,14

654,08

1302,00

1943,00

2584,00

3225,00

733,44

1457,54

2176,32

2895,09

3613,86

819,12

1625,48

2428,21

3230,95

4033,69

911,68

1806,90

2700,34

3593,79

4487,23

1011,60

2002,74

2994,10

3985.49

4976,84

1119,04

2218,08

3317,12

4416,16

5515,20

1232,96

2445,92

3658,88

4871,84

6084,80

1353,66

2687,32

4020,98

5354,64

6688,30

1481,62

2943,24

4404.86

5866,48

7328,10

1617,26

3214,52

4811,78

6409.04

8006,30

1761.06

3502.12

5243,18

6984,24

8725.30

1913,50

3807,00

5700,50

7594,00

9487,50

2075,06

4130,12

6185,18

8240.24

10295,30

2246,34

4472,68

6699,02

8925,36

11151,70

2427,88

4835,76

7243,64

9651.52

12059,40

2620,28

5220.56

7820,84

10421,12

13021,40

2824,26

5628,52

8432,78

11237,04

14041,30

2824,26

5628,52

8432,78

11237,04

14041,30

4043,06

7986,12

11929,18

15872,24

19815,30

5674,12

11248,24

16822,36

22396,48

27970,60

7856,76

15613,52

23370,28

31127,04

38883,80

10777,64

21455,28

32132,92

42910,56

53488,20
        <pb n="81" />
        74

§  4.  .Die  Zinsen  des  abgelaufenen  Jahres  werden  an  jedem
Jahresschlüsse  dem  Guthaben  zugeschrieben  _  und  nehmen  _  vom
1.  Januar  des  neuen  Jahres  alsdann  am  Zinsgenusse  teil,  es
werden  Zinseszinsen  gezahlt.
§  5.  Jeder  Sparer  erhält  ein  auf  seinen  Namen  lautendes,
mit  fortlaufender  Nummer  bezeichnetes  Sparbuch,  in  welchem
über  jede  Einzahlung  Quittung  erteilt  wird.  Leistet  der
Sparer  Einzahlungen  durch  Vereinbarung  regelmäßiger  Lohnabzüge, ­
  so  hat  er  die  Lohnberechnungen  aufzubewahren  und
diese  vierteljährlich  mit  seinem  Sparbuche  zur  Eintragung  der
Einlagen  einzureichen.  Nur  die  vom  Kassierer  der  Firma
ordnungsmäßig  quittierten  Einzahlungen  sind  für  die  Sparkasse ­
  rechtsverbindlich,  vorbehaltlich  der  Bestimmungen
im  §  11.
Das  Sparbuch  enthält  im  Vordrucke  diese  Satzungen,  welche
der  Sparer  als  für  ihn  verbindlich  durch  Unterschrift  anerkennt. ­

§  6.  Rückzahlung  auf  sein  Guthaben  kann  der  Sparer
fordern  bis  zur  Höhe  von  50  Jl  ohne  Kündigung,  mehr  als
50  bis  zu  300  Jl  mit  1  Monat  Kündigung,  mehr  als  300  bis
2000  Jl  mit  2  Monaten  Kündigung,  über  2000  M  mit  3  Monaten
Kündigung.
Rückzahlungen,  welche  in  mehreren  Fällen  innerhalb
3  Monaten  erfolgen  sollen,  werden  nach  den  Beträgen  zusammengerechnet, ­
  und  es  wird  hiernach  die  Kündigungsfrist
festgestellt.
§  7.  Beim  Ausscheiden  eines  Sparers  aus  der  Beschäftigung
bei  der  Firma  ist  diese  berechtigt,  aber  nicht  verpflichtet,  das
Guthaben  des  Sparers  auszuzahlen;  sie  kann  auch  für  die  Auszahlung ­
  Innehaltung  der  in  §  6  bestimmten  Kündigungsfristen
fordern.  Junge  Leute,  welche  zum  Militärdienst  eingezogen
werden,  können  ihr  Guthaben  stehen  lassen  und  davon  nach
Bedarf  abheben.
§  8.  Der  Sparkasse  gegenüber  ist  nur  der  im  Sparbuche
genannte  Sparer  zur  Verfügung  über  die  Einlagen  berechtigt.
Im  Falle  des  Todes  eines  Sparers  treten  die  gesetzlich  sich
ausweisenden  Erben  in  seine  Rechte  ein.  Eine  Verpfändung
oder  Übertragung  an  andere  ist  der  Sparkasse  gegenüber  unwirksam. ­
  Im  Übertretungsfall  ist  die  Sparkasse  zur  Hinterlegung ­
  des  Guthabens  berechtigt.
Kommt  ein  Sparkassenbuch  abhanden,  so  muß  dies  der
Sparkasse  unverzüglich  gemeldet  werden.  Ein  neues  Buch
wird  nach  Kraftloserklärung  des  abhanden  gekommenen  erteilt.
§  9.  Die  Sparkasse  ist  berechtigt,  dem  einzelnen  Sparer
wie  der  Gesamtheit  die  Guthaben  zur  Rückzahlung  mit  1  Monat
Frist  zu  kündigen.  Die  Kündigung  gilt  als  zu  Recht  erfolgt,
wenn  sie  an  den  Sparer  schriftlich  erfolgt  oder  durch  zweimalige ­
  Bekanntmachung  in  einer  Zeitung  Landsbergs  und
durch  Aushang  in  den  Fabrikräumen  veröffentlicht  ist.
§  10.  Zur  Sicherheit  der  Sparer  hinterlegt  die  Firma
Max  Bahr  bei  einem  Treuhänder  Teilschuldverschreibungen
zu  einem  Betrage,  der  den  Gesamtbetrag  der  jedesmal  am
1.  Januar  vorhandenen  Sparguthaben  um  10%  übersteigt  und,
        <pb n="82" />
        75

soweit  nötig,  jedesmal  bis  zum  1.  Februar  auf  diese  Höhe  zu
ergänzen  ist.
Für  die  Schuldverschreibungen  ist  eine  mit  1500000  dl
abschließende  Sicherungshypothek  in  Höhe  ihres  Nennwerts
in  das  Grundbuch  des  Fabrikgrundstücks  in  Landsberg  a.  W.
eingetragen.
Der  Treuhänder  ist  berechtigt  und  verpflichtet,  die  Schuldverschreibungen ­
  wie  den  entsprechenden  Teil  der  Sicherungshypothek ­
  zugunsten  der  Sparer  zu  verwenden  und  im  Falle
der  Nichterfüllung  der  Verbindlichkeiten  seitens  der  Sparkasse ­
  flüssig  zu  machen  und  den  Erlös  im  Verhältnisse  der
Einzelguthaben  zum  Gesamtguthaben  an  die  Sparer  zur  Verteilung ­
  zu  bringen.
Weitere  Ansprüche  stehen  den  Sparern  gegen  den  Treuhänder ­
  nicht  zu.
§  11.  Im  ersten  Vierteljahre  jedes  Jahres  erstattet  die
Sparkasse  einen  Bericht  über  Veränderung  und  Gesamtbetrag
der  den  Sparern  am  1.  Januar  zustehenden  Guthaben.  Gleichzeitig ­
  hat  der  Treuhänder  die  Versicherung  abzugeben,  daß
der  Betrag  der  hinterlegten  Schuldverschreibungen  das  Gesamtguthaben ­
  der  Sparer  um  10%  übersteigt.  Jeder  Sparer  erhält
schriftliche  Mitteilung  vom  Stande  seines  Guthabens,  welcher
sofort  mit  dem  Sparbuche  zu  vergleichen  ist.  Abweichungen
sind  sofort  zu  melden,  widrigenfalls  für  die  Firma  nur  die
niedrige  Summe  verbindlich  ist.
Landsberg  a.  W.,  April  1913.
Max  Bahr
Jute-Spinnerei  und  Weberei,  Plan-  und  Sackfabrik.
Max  Bahr.  F.  Schmidt.  Paul  Bahr.

'Vorstehende  Satzungen  erkenne  ich  als  für  mich  verbindlich ­
  an.
Landsberg  a.  W.,  den  19...
6.  Spareinrichtung  mit  Zwang  für  jugendliche  und
unverheiratete  Arbeiter  unter  25  Jahren  sowie  für
freiwillige  Sparer  der  Bergischen  Stahl-Industrie,
G.  m.  b.  H.
§  34.  Jeder  unverheiratete,  bzw.  Arbeiter  unter  25  Jahren
ist  verpflichtet,  die  Spareinrichtung  der  Bergischen  Stahlindustrie, ­
  G.  m.  b.  H.,  zu  benutzen;  alle  übrigen  Arbeiter
können  dieselbe  nach  freier  Entschließung  benutzen.
Bei  jeder  Löhnung  wird  ein  bestimmter  Betrag  von  derselben ­
  eingehalten,  und  zwar  soll  der  Mindestbetrag  5%  des
durchschnittlichen  Verdienstes  ausmachen.
§  35.  Diese  abgehaltenen  Beträge  werden  vierteljährlich
in  die  städtische  Sparkasse  eingezahlt,  und  zwar  soll  das  Spar-
        <pb n="83" />
        76

Kassenbuch  auf  den  Namen  des  betreffenden  Arbeiters  ausgestellt ­
  werden,  für  welchen  der  Betrag  eingezahlt  wird.
Das  Sparkassenbuch  wird  von  der  Bergischen  Stahlindustrie, ­
  G.  m.  b.  H.,  aufbewahrt;  demselben  wird  ein
Anhang 1 )  gemacht,  in  welchem  die  geschehenen  Abzüge  stets
verglichen  werden  können.
§  36.  Die  Sparbeträge  werden  festgesetzt  bis  auf  weiteres
bei  einem  Arbeiter  von

14

J  ahren

auf

0,60  Jl

pro

halbmonatliche  Löhnung,

15

99

99

0,80  „

99

99

99

16

99

99

1,00  „

99

99

99

17

99

99

1,20  „

99

99

99

18

99

99

1,40  „

99

.  99

99

19

99

99

1,60  „

99

99

99

20

99

99

1,80  „

99

99

99

21

99

99

2,00  „

99

99

99

Nach  dem  21.  Jahre  bleibt  der  Mindestsparbetrag  2  cH
pro  Löhnung.  Es  steht  jedem  Arbeiter  frei,  auch  höhere  wie
die  festgesetzten  Beträge  einzulassen.
§  37.  Für  die  Zeit,  in  welcher  ein  Arbeiter  krank  ist,  eine
Unterstützung  erhält  oder  während  seiner  Dienstzeit  wird
nichts  eingehalten,  ebenso  sollen  für  die  erste  Löhnung  im
Juli  und  die  zweite  Löhnung  im  Dezember  keine  Abzügel
stattfinden.
§  38.  Der  Wohlfahrtsfonds  der  Bergischen  Stahl-Industrie,
G.  m.  b.  H.,  bezahlt  zu  den  Zinsen  der  Städtischen  Sparkasse
2%  vom  ersparten  Kapital  als  Prämie.  Die  Einzahlung  findet
jedoch  nur  einmal  im  Jahre  statt,  und  zwar  am  Schlüsse  des
Verwaltungsjahres  der  Sparkasse.  Wird  ein  Sparkassenbuch
im  Laufe  des  Verwaltungsjahres  abgehoben  bei  der  Gesellschaft,
so  findet  eine  Einzahlung  für  den  bis  dahin  verflossenen  Teil
nicht  statt.
§  39.  Die  freie  Verfügung 2 )  über  das  Sparkassenbuch
bekommt  der  Sparer  mit  Beendigung  des  50.  Lebensjahres  oder
drei  Wochen  nach  geschehenem  Austritt  aus  der  Beschäftigung
der  Bergischen  Stahl-Industrie,  G.  m.  b.  H.
Ferner  kann  der  Sparer  darüber  verfügen  bei  Gründung
eines  Hausstandes 3  4 )  und  während  Ableistung  seiner  Dienstpflicht ­
 1 );  in  letzterem  Falle  jedoch  nur  in  der  Weise,  daß  er
*)  An  Stelle  dieses  Anhanges  wird  jetzt  ein  Auszug  ausgefüllt ­
  alljährlich  den  Sparern  behändigt;  er  dient  den  Sparern
gleichzeitig  als  Ausweis.
2 )  Diese  Bestimmung  hat  für  Arbeiter  über  25  Jahre  nur
die  Bedeutung,  daß  die  Gesellschaft  die  Sparkassenbücher  auf'
bewahrt,  im  übrigen  steht  denselben  die  freie  Verfügung  über
die  Beträge  der  Bücher  zu.
3 )  Die  Auszahlung  erfolgt,  wenn  das  erfolgte  Aufgebot  in
verbürgter  Form  nachgewiesen  wird.
4 )  Militärpflichtige  Sparer  verlieren  den  Vorrang,  bzw.  die
Aussicht  auf  Wiederannahme  bei  der  Gesellschaft,  wenn  sie
trotz  obiger  Bestimmung  das  Sparguthaben  ganz  oder  zu  einem
höheren  Betrag,  als  vorgeschrieben,  abheben.
        <pb n="84" />
        77

monatlich  oder  wöchentlich  einen  Zuschuß  von  der  Fabrik
erhält,  und  zwar  bis  zu  der  Höhe,  daß  ein  Sechstel  seines  Guthabens ­
  im  Jahre  nicht  überschritten  wird.  In  allen  übrigen
Fällen  bedarf  der  Sparer  zur  Entnahme  seines  Guthabens  oder
eines  Teiles  desselben  der  Zustimmung  eines  Aufsichtsrats,
welcher  aus  dem  Vorstände  der  Gesellschaft  und  einer  Anzahl
von  Sparern  gebildet  wird.
§  40.  Dem  Aufsichtsrate  liegt  die  Revision  der  Sparkassenbücher ­
  ob.
§  41.  Während  der  Militärdienstzeit  gilt  der  Sparer  als  in
den  Diensten 5 )  der  Gesellschaft  befindlich,  das  Sparkassenbuch
bleibt  bei  derselben  in  Aufbewahrung,  dagegen  zahlt  die  Gesellschaft ­
  die  Prämie  von  2%  weiter.
7.  Spareinrichtung  der  Gußstahlfabrik  Fried.  Krupp
in  Essen.
DT  achweisung  über  die  Entwicklung  in  der  Zeit  vom
1.  April  1900  bis  31.  März  1912.
Auszug  aus  den  Bestimmungen:
Die  Einrichtung  beruht  auf  dem  Grundsätze  der  Freiwilligkeit. ­
  Die  Spargelder  werden  auf  Antrag  bei  den  Lohnoder ­
  Gehaltszahlungen  in  Abzug  gebracht.  Der  Mindestbetrag
der  Spareinlage  ist  1  &amp;lt;M  für  die  14tägige  und  2  dl  für  die
monatliche  Lohn-,  bzw.  Gehaltszahlung,  der  Höchstbetrag  20,
bzw.  40  M.  Sämtliche  Spargelder  werden  bei  der  Städtischen
Sparkasse  Essen  auf  den  Namen  der  Firma  für  die  Sparer
hinterlegt..  Die  Verzinsung  erfolgt  mit  5  Prozent,  bestehend
aus  den  Zinsen  der  Städtischen  Sparkasse  (z.  Z.  3 3 /«  Prozent)
und  dem  Zinszuschusse  der  Firma  (z.  Z.  P/i  Prozent).
Außerdem  stellt  die  Firma  1  Prozent  der  gesamten  Sparguthaben ­
  alljährlich  für  Sparprämien  zur  Verfügung,  die  im
Wege  der  Verlosung  unter  den  Sparern  zur  Verteilung  kommen.
In  den  Prämienfonds  fließt  ferner  die  Entschädigung,  welche
die  Städtische  Sparkasse  für  die  vorläufige  Verwaltung  der  Sparguthaben ­
  an  die  Firma  zahlt.  Auf  je  100  dl  Sparguthaben
entfällt  ein  Los.  Bei  kleineren  Sparguthaben  wird  einem  Betrage ­
  von  mindestens  25  dl  ein  Los  zugeteilt.  Das  Sparjahr
läuft  vom  1.  April  bis  31.  März.  Auskunft  über  die  einzelnen
Sparer  und  die  Höhe  ihrer  Einlagen  wird  nicht  erteilt.  Sämtliche ­
  Verwaltungskosten  trägt  die  Firma.
(Seit  dem  1.  Januar  1912  sind  auch  die  Beamten  zur  Beteiligung ­
  zugelassen,  die  ihr  Gehalt  aus  der  Hauptkasse  der
Firma  beziehen,  und  zwar  mit  monatlichen,  durch  10  teilbaren
Beträgen  bis  zu  40  dl,  jedoch  unter  Ausschließung  von  der
Prämien  Verlosung.)
Die  Einlagen  im  Geschäftsjahre  1911/12  setzten  sich  aus
mehr  als  350  000  Einzelbeträgen  zusammen.  Rückzahlungen
wurden  in  über  75  000  Fällen  zur  Bestreitung  der  mannigfachsten ­
  Bedürfnisse  für  Haus  und  Familie  gefordert.

’)  Siehe  Anmerkung  4.
        <pb n="85" />
        78

Bisherige  Ergebnisse:

.Betrag  der

Zinsen  der

Zinszuschuß

der

Jahr

Sparer

Spareinlagen

Stadt.  Sparkasse

Pirma

Pf.

jfi

Pf.

Ji

Pf.

1900/01

1228

129  876

90

1556

66

—

—

1901/02

2146

392022

53

6839

87

1314

04

1902/03

3  234

727  743

41

13214

37

4200

13

1903/04

4737

1163388

28

21151

47

7  700

49

1904/05

6981

1925  721

31

36279

82

13  535

07

1905/06

9114

3  067115

80

58  958

25

21612

15

1906/07

10746

4274221

47

85275

41

31334

18

1907/08

11333

5171449

32

119  840

52

28  781

74

1908/09

12  778

5792316

74

146294

18

27  923

91

1909/10

14  805

6893498

51

163  276

19

47  127

71

1910/11

16  687

8  148  788

53

194318

93

56163

01

1811/12

17  775

9102609

37

220947

83

61693

88

Jahr

Zusammen
Ji  |  Pf.

Betrag  c
Kückzahlu
Ji

.er
ngen
Pf.

Bestand
Ji

Pf.

1900/01

131433

56

24891

23

106542

33

1901/02

400176

44

113  270

03

286906

41

1902/03

745157

91

224426

63

520731

28

1903/04

1192  240

24

326953

93

865286

31

1904/05

1975536

20

511289

40

1464246

80

1905/06

3147  686

20

901222

73

2246463

47

1906/07

4390831

06

1338534

74

3052296

32

1907/08

5320071

58

1739968

04

3580103

54

1908/09

5966534

83

1724  572

86

4241961

97

1909/10

7103902

41

2001290

58

5102611

83

1910/11

8399  270

47

2455805

22

5943465

25

1911/12

9385251

08

2  781  856

21

6603394

87

Prämien  Verlosung.
Alljährlich  je  1  Prämie  von  500  &amp;lt;M,  300  JI  und  100  Ji.
Außerdem:

1901

2  Prämien

ZU

100  Ji,

zus.

5  Prämien  mit

1100  JI,

1902

50

99

99

50

99

99

53

99

99

3400

99

1903

98

99

99

50

99

99

101

99

99

5  800

99

1904

171

99

99

50

99

99

174

99

9450

99

1905

300

99

99

50

99

99

303

99

99

15900

„

1906

462

99

99

50

99

99

465

99

99

24000

99

1907

630

99

99

50

99

99

633

99

99

32400

99

1908

739

99

99

50

99

99

742

99

99

37850

99

1909

875

99

99

50

99

99

878

99

99

44650

99

1910  1049

99

99

50

99

99

1052

99

99

53350

99

1911  1219

99

99

50

99

99

1222

99

99

61850

99

1912  1351

99

99

50

99

99

1354

99

99

68450

,9
        <pb n="86" />
        79

*

Die  Städtische  Sparkasse  stellte  in  diesem  Jahre  2500  dt
für  den  Prämienfonds  zur  Verfügung.  Die  Prämienverlosung
für  1911/12  findet  am  17.  und  18.  Mai,  vormittags  9  Uhr  beginnend, ­
  im  Sparbureau  statt.
Durch  die  Spareinrichtung  ist  den  Werksangehörigen  Gelegenheit ­
  gegeben,  die  kleinsten  Beträge,  von  1  dl  an,  zu
5  Prozent  zinsbar  anzulegen  und  sich  außerdem  Anteile  an
der  alljährlich  stattfindenden  Prämienverlosung  zu  sichern.
Den  Teilnehmern  ist  es  hierdurch  ermöglicht,  sich  auf  die  bequemste ­
  Weise  ein  Sparguthaben  zu  schaffen,  über  das  sie
jederzeit  verfügen  können  und  das  ihnen  namentlich  über  die
Zeiten  hinweghilft,  in  denen  für  unvorhergesehene  Ausgaben
oder  für  besondere  Bedürfnisse  Aufwendungen  notwendig  sind.
Von  der  Einrichtung  wird  in  diesem  Sinne  vielfach  Gebrauch ­
  gemacht,  namentlich  werden  Gelder  angesammelt  für
Einkauf  von  Vorräten  für  den  Wirtschaftsbedarf  (Kartoffeln, ­
  Kohlen  usw.),
Zahlung  von  Schuldenzinsen,  Mieten  und  Steuern,
Begründung  eines  eigenen  Hausstandes,
Ausstattung  und  Eortbildung  der  Kinder,
Militär  dienstj  ahre,
Beschaffung  von  Kleidungsstücken  und  Hausgerät,
Unterstützung  bedürftiger  Angehöriger,
Krankheitsfälle,
notwendige  Reisen  (in  die  Heimat,  bei  Sterbefällen  usw.).
Zweifellos  ist  es  richtiger,  wenn  irgend  möglich,  freiwillige
Ersparnisse  vor  Eintritt  eines  Notfalles  zu  machen,  dazu
Zinsen  und  Prämien  zu  erhalten,  und  so  seine  Unabhängigkeit
von  fremder  Hilfe  tunlichst  zu  wahren,  als  nachher  zur  Rückgabe ­
  von  Beträgen  —■  womöglich  mit  Zinsen  —  gezwungen  zu
sein,  oder,  wie  z.  B.  bei  Entnahme  von  Vorschüssen,  sich  zu
bestimmten  Abzügen  verpflichten  zu  müssen.
Das  Anwachsen  regelmäßiger  Einlagen  bei  der  Spareinrichtung ­
  ist  aus  der  Tabelle  S.  80  ersichtlich.
Wie  die  Zusammenstellungen  S.  78  ergeben,  ist  die
Zahl  der  Sparer  im  verflossenen  Jahre  um  weitere  1088  auf
zusammen  17  775  mit  einem  Guthaben  von  über  6Vs  Millionen
Mark  gestiegen,  ein  Beweis  für  die  Beliebtheit,  deren  die  Einrichtung ­
  in  den  weitesten  Kreisen  der  Werksangehörigen  sich
erfreut.  —  42,9  Prozent  der  Arbeiterschaft  und  67,7  Prozent
der  im  Monatsgehalte  stehenden  Beamten  sind  zurzeit  beteiligt.
Eine  weitere  Ausdehnung  macht  sich  durch  die  täglich  eingehenden ­
  Anmeldungen  neuer  Teilnehmer  bemerkbar.  Der
Beitritt  kann  jederzeit  erfolgen;  das  jeder  Zahldüte  aufgedruckte ­
  Formular  ist  nur  mit  Betrag  und  Namen  auszufüllen
Und  in  einen  der  an  den  Werkseingängen  befindlichen  Briefkästen ­
  zu  legen.  Das  Sparbureau  erledigt  dann  alles  weitere.
Rückzahlungen  werden  jederzeit  geleistet.
Das  Sparbureau  dient  den  Werksangehörigen  auch  als  Auskunftsstelle ­
  in  allen  sonstigen  Sparangelegenheiten.  _  Einlagen
Werden  auf  Antrag  an  öffentliche  Sparkassen  vermittelt  und
Guthaben  von  dort  eingezogen.  Für  Werksangehörige,  die
ihrer  Militärdienstpflicht  genügen  müssen  und  die  beabsich-
        <pb n="87" />
        80

Halbmonatliche  Einlagen  betragen  mit  den
erwachsenen  Zinsen  zu  5%:

Sparbetrag

in  5  Jahren

in  10  Jahren

in  15  Jahren

J6

Jt

Pf.

M

Pf.

Jt

Pf.

i

135

50

308

40

529

10

2

271

20

617

30

1059

05

4

542

55

123  4

90

2118

55

6

813

80

1852

40

3178

—

8

1085

15

2470

05

4237

55

10

1356

45

3087

60

5297

10

Sparbetrag

in  20  Jahren

in  25  Jahren

in  30  Jahren

Jt

Jt

Pf.

Jt

Pf.

Jt

Pf.

1

810

75

1170

20

1629

_

2

1622

85

2342

40

3260

75

4

3  246

30

4685

70

6522

75

6

4  869

85

7029

05

9784

85

8

6  493

40

9372

55

13047

05

10

8117

—

11716

05

16309

45

tigen,  nach  beendeter  Dienstzeit  die  Arbeit  bei  der  Firma
wieder  aufzunehmen,  übernimmt  das  Sparbureau  die  Verwaltung ­
  ihrer  Guthaben  und  vermittelt  auf  Wunsch  Beträge
in  beliebigen  Raten  zum  Garnisonorte.
8.  Dmdendenbeteilignng  der  Spareinlagen.
*
Einige  Firmen  haben  die  Bestimmung  getrofien,  daß  die
Sparkassengelder  außer  dem  gewöhnlichen  Zinsbetrag  einen
Superzins  erhalten,  so  daß  Zins  und  Superzins  zusammen  die
Höhe  der  Dividende  erreichen.  Die  Verzinsung  der  Sparkassen
ist  also  in  ihrer  Höhe  von  der  jeweiligen  Dividende  abhängig.
So  heißt  es  in  dem  Statute  der  Ilseder  Hütte  vom  Jahre  1869:
„In  den  Jahren,  in  welchen  die  Ilseder  Hütte  an  ihre  Aktionäre
mehr  als  5%  Dividende  verteilt,  erhalten  diejenigen  Einlagen,
welche  während  des  ganzen  Kalenderjahres  ununterbrochen
bei  der  Ilseder  Hütte  belegt  waren,  einen  Überzins,  welcher
zuzüglich  der  5%  Zinsen  mit  der  zur  Verteilung  an  die
Aktionäre  kommenden  Dividende  übereinstimmt,  jedoch  wird
unter  keinen  Umständen  mehr  als  20%  (5%  und  15%  Überzins)
vergütet,  auch  wenn  an  die  Aktionäre  ein  höherer  Betrag  zur
Verteilung  gelangt.“
Dem  Beispiele  der  Ilseder  Hütte  sind  u.  a.  die  Firmen
Maggi  G.  m.  b.  H.  Singen,  Rathenower  Optische  Werke,
Schultheiß-Brauerei  A.-G.  Berlin,  Eisenwerksgesellschaft  Maximilianshütte, ­
  Bez.  Oberbayern,  F.  F.  Resay  A.-G.  Berlin,
gefolgt.
        <pb n="88" />
        VII.  Formulare.
Auf  eine  zweckmäßige  Einrichtung  der  Formulare  im
Betriebe  der  Eabriksparkasse  ist  Wert  zu  legen.  Der  Arbeiter ­
  legt  den  Formularen,  Quittungen  und  Sparbüchern
eine  gewisse  Bedeutung  bei;  auch  sind  hier  manche  Einzelheiten ­
  wesentlich  für  die  Gewinnung  des  rechten  Vertrauens. ­

Um  einige  Andeutungen  zu  geben,  wie  etwa  die
wichtigsten  Urkunden  im  Sparverkehr  eingerichtet  werden
könnten,  folgen  hier  einige  Muster,  auf  Grund  deren  die
für  die  örtlichen  Verhältnisse  am  besten  passenden  Formulare ­
  entworfen  werden  können.
Formulare  1  und  2  gelten  für  eine  Jugendsparkasse  mit
Pflichteinlagen  und  Sparzulagen.
Es  folgen  dann  Muster  für  die  verschiedenen  Systeme,
nämlich  für  Sparbücher,  Einlege-  und  Quittungsbücher
(3—5),  dann  für  das  Markensystem  (6)  und  schließlich
für  das  Lohnabzugssystem  (7.  Quittung  auf  der  Lohndüte, ­
  8.  u.  9.  Rechnungsauszüge).

Flugschriften.  8.

6
        <pb n="89" />
        82

83

6*

1.  Markenbüchlein  für  die  Jugendsparkasse
.Jagendsparkasse  der  W.M.-F.

No.  Name:

19

Marken,  bzw.  Bemerkungen

4.

April

Sparzulagen ­


Pflichteinlagen ­


5.

Mai

Sparzulagen ­


Pflichteinlagen ­

i

6.

Juni

Sparzulagen ­


Pflichteinlagen ­


Die  Sparbüchlein  sind  monatlich  von  dem  Vater  oder  Pfleger
eigenhändig  zu  unterschreiben.

der  Württembergischen  Metallwarenfabrik.
Abteilung  I.  Lehrlinge.

W  erk'stätte:

Bisheriger
Stand  der
Einlagen

Neue
Sparzulagen ­


Neue
Pflichteinlagen ­


J  etziger
Stand  der
Einlagen

Unterschrift
des  Vaters  oder  Pflegers

;  j

‘

Die  Unterschrift  durch  die  jungen  Leute  selbst  ist  verboten  und
■würde  mit  unnachsiehtlicher  Strenge  geahndet.
*
        <pb n="90" />
        84

85

2.  Sparkassenbüchlein

Eingang;.

Jagendsparkasse  der  W.M.-E.

No-Name:



1

Saldo

Sparzulagen ­


Pflichteinlagen ­


Zins

Gesamt
Jt  Pf.

«

«

-

—

•

bei  derselben  Kasse.

Abteilung  I.  Lehrlinge,  bzw.  Ausgelernte.
Werkstätte:

Ausgang.

1

Rückzah ­
 ­


Überweisung ­

an  die
Krankenkasse ­


Zins

Gest
Jt

imt
Pf.

—

—

1
        <pb n="91" />
        86

87

3.  Muster  für

Tag

Kassa-Buch

Kol.

Betrag
Ji

Pf.

Mit  Wor

Übertrag

■

[  —

t

■

•

-  !  i

Übertrag

ein  Sparbuch.

ten

Empfangsbescheinigung
des
Kassiers  j  Gegenrechners
        <pb n="92" />
        88

4.  Muster  für  ein  Einlegebueh.
Farbwerke  Hoechst  a.  M.  Einlegebueh  No.  .  __

Datum

Einlagen  und
Rückzahlungen

Kass.  K
Fol.

apital
%  Pf.

Zinsen
nate  |

—

—

*

—
        <pb n="93" />
        89

5.  Muster  für  ein  Quittung-sbueh.
19

Folio

.H

Pf.

Ji

Pf.

Bestand  Ende  des  Vorjahres  .
Einnahmen  pro  I.  Quartal  .  .
do.  „  11.  do.  .  .

do.  „  III.  do.  .  .
do.  „  IV.  do.  .  .
ab  Rückzahlungen

Summa

—

1

Summa
Sinsen  pro  19
Ende  19
        <pb n="94" />
        90

91

6.  Muster  für  ein
191  Spar

ft
Markenbuch.
marken.

Rückzahlungen ­
  von
Spareinlagen
Datum |  |pV

Januar

'S

Februar

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73
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September

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O

Mai

J

Juni

l  Dezember

1
i-1



Sparguthaben  am  1.  Januar  .  .  .
Hinzugekommen  an  Marken  ....
Einzahlung  durch  die  Firma  .  .  .
Diesjährige  Zinsen

Summe  der  Einlagen  und  Zinsen
Diesjährige  ßückzahlungen  .  .
bleibt  Guthaben  von  .  .  .
v
        <pb n="95" />
        ■H

ö

No.

Vom  8.  Dezember  bis  21.  Dezember  1906.
Lohn  Schichten  Stdn.  Schichtlohn  Ji  ....  Pf.
Akkord  Schichten  Stdn.

Abzüge:  *)
Beitrag  zur  Krankenkasse:
2,6°/o  des  Durchschnitts-Verdienstes
  bis  üu  5  i
pro  Arbeitstag.
Beitrag  zur  Pensionskasse:
2,5  %  des  Durchschnittsverdienstes ­
  bis  zu  6  2 /ä  Ji
pro  Arbeitstag.
*)  Spareinlage  umseitig.

Kohlen  (

Ji

Pf.)

Vorschuß  ....
Krankenkassenbeitrag
Pensionskassenbeitrag
Invalidenversicherung
Strafe
Versicherungsprämie  .
Miete  oder  Menage  .

Hierin  bar  Ji

Pf.

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Von  der  vorderen  Hälfte  der  Tüte  abzutrennen.
Einzuwerfen  in  die  an  den  Werkausgängen  befindlichen
Briefkästen  oder  auf  dem  Sparbureau  abzugeben.

An
das  Sparbureau.
Der  Unterzeichnete  wünscht  sich  an  der  Spareinrichtung
der  Birma  Fried.  Krupp  A.-G.  vom  nächsten  Zahltag
an  mit  einer  14  tägigen  —  monatlichen  —  Einzahlung
von  Ji  (buchstäbl  Ji)
zu  beteiligen.
Essen,  den  19...
Vor-  u.  Zuname:  ...
Fabriknummer:
Betrieb:
Wohnung:

Anmerkung.

Für  14tägige  Zahlung:
Mindestbetrag  1  M
Höchstbetrag  20  Ji

Für  monatliche  Zahlung:
Mindestbetrag  2  Ji
Höchstbetrag  40  Ji

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.  Lohndüte  der
        <pb n="96" />
        94

8.  Rechnungsauszug 1 .
Hauptbuch  No
Spareinrichtung
der  Firma  Fried.  Krupp  Aktiengesellschaft,  Essen-Ruhr.
Rechnungsauszug
für  die  Zeit  vom  1.  April  1906  bis  81.  März  1907
für  Herrn

Ji

PI.

Rabatt  der  Konsumanstalt

Zusammen  ....

Mithin  Guthaben  am  1.  April  1907  .  .  .

Auf  Ihr  Guthaben  entfallen  Anteile  an  der  Prämienverlosung, ­
  nämlich  die  Nummern:
bis
Das  Ergebnis  der  Verlosung  wird  durch  Anschlag  bekanntgemacht. ­

Gußstahlfabrik,  Essen,  den  1.  April  1907.

PI.  379.

Sparbureau:
Volle.
        <pb n="97" />
        05

9.  Sparauszug-  und  Ausweis
nebst  den  Bestimmungen  der  Fabriksparkasse.
(Auszug  aus  der  Arbeitsordnung.)
Betrieb:  Schmelzerei  Stachelhausen.
Sparauszug  und  Ausweis
für
den  Pitroschewski,  Christian,
Tiegelmacher.
Buch  No.  20  500.
Dieser  Auszug  ist  eine  Abschrift  Ihres  Sparkontos.
Etwaige  Einwendungen  wollen  Sie  innerhalb  acht  Tagen  auf  dem
Wohlfahrtsbureau  anbringen.
Bei  allen  Rückzahlungen  ist  stets  der  neueste  dieser  Ausweise
vorzuzeigen.
Die  Legitimation  des  Vorzeigers  zu  prüfen,  ist  der  auszahlende
Beamte  berechtigt,  aber  nicht  verpflichtet.  Er  wird,  falls  die  Rückzahlung ­
  nicht  an  den  wirklichen  Eigentümer  erfolgt  ist,  demselben
nur  dann  zur  Gewährleistung  verpflichtet,  wenn  vor  der  Auszahlung
ein  Protest  dagegen  eingelegt  und  in  die  Kassenbücher  eingetragen
worden  ist.
In  der  Regel  wird  die  Auszahlung  nur  an  den  Buchinhaber  (Sparer)
oder  an  den  gesetzlichen  Vertreter  desselben  persönlich  erfolgen.

Muster  einer  Eintragung.

Gesamtsp  areinlage

Jt

Pf.

Ende  Juni  1891

256

82

Spareinlaß  1891
Juli  l.  bis  15

3

„  10.  „  31

3

—

August  1.  „  15

3

10.  „  31

3

—

September  1.  „  15

3

—

i.  16.  „  30

3

—

Oktober  1.  „  15

3

—

16.  „  31

3

—

Übertrag  .  .  .

Erklärung:  Einen  solchen  Sparausweis  erhält  der  Sparer  alljährlich ­
  im  Monat  Juli.
        <pb n="98" />
        98

Gesamtspareinlage

Ji

Pf.

Übertrag  .  .  .

November

1.  bis

15

3

—

11

1«.  „

30

3

—

Dezember

16.  „

31

3

—

Spareinlaß  1892

Januar

1.  .,

15

3

—

11

16.  „

31.  .  .

3

—

Februar

1.  „

15

3

—

11

16.  „

28

3

—

März

1.  „

15

3

—

16.  „

31

3

—

Zinsen

10

74

Prämie  .

5

37

April

1.  bis

15  ....

3

—

n

16.  „

30

3

—

Mai

1.  „

15

3

—

11

16.  „

31

3

—

Juni

1.  »

15  •  •

3

—

Zusammen  .  .  .

338

93

Zurückerhobener  Spareinlaß

10.  März

1892  .

130

—

.Bestand  Ende  Juni  1892  .  .  .

268

93

Bescheinigt:  27.  Juli  1892.

N.  N.
W  ohlfahrtssekretär.
        <pb n="99" />
        Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W  8,  Mauerstraße  43.44
Rechts-  und  Staatswissenschaftlicher  Verlag
Schriften
der  Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt
(Neue  Folge)
Heft  1.  Das  Programm  der  Wohlfahrtspflege.  Verhandlungen  der  1.  Konferenz ­
  am  21.  Okt.  1907.  Preis  M.  1.60,  geb.  H.  2.60.
Heft  2.  Die  Förderung  und  Ausgestaltung  der  hauswirtschaftlichen  Unterweisung.
Verhandlungen  der  2.  Konferenz  am  11.  und  12.  Hai  1908  in  Berlin.
Preis  M.  9.—,  geb.  M.  10.—.
Heft  8.  Fürsorge  für  die  schulentlassene  männliche  Jugend,  namentlich  im  Anschluß ­
  an  die  Fortbildungsschule.  Verhandlungen  der  3.  Konferenz
am  24.  bis  26.  Mai  1909  in  Darmstadt.  Preis  M.  6.—,  geb.  M.  7.—.
Heft  4.  Die  Ernährungsverhältnisse  der  Volksschulkinder.  Verhandlungen  der
8.  Konferenz  am  24.  bis  26.  Mai  1909  in  Darmstadt.  Preis  M.  3.60,
geb.  M.  4.60.
Heft  5.  Aufgaben  und  Organisation  der  Fabrikwohlfahrtspflege  in  der  Gegenwart.
Verhandlungen  der  4.  Konferenz  vom  6.  Juni  1910  in  Braunschweig. ­
  Preis  M.  6.—,  geb.  M.  7.—.
Heft  6.  Ernährung  und  Lebenskraft  der  ländlichen  Bevölkerung.  Tatsachen
und  Vorschläge  von  Dozent  Dr.  med.  I.  Kaup.  Preis  M.  12.—,
geb.  M.  13.—.
Heft  7.  Das  Lehrlingswesen  und  die  Berufserziehung  des  gewerblichen  Nachwuchses. ­
  Verhandlungen  der  5.  Konferenz  am  19.  u.  20.  Juni  in
Elberfeld.  Preis  M.  10.—.
Heft  8.  Familiengärten  und  andere  Kleingartenbestrebungen  in  ihrer  Bedeutung
für  Stadt  und  Land.  Vorbericht  und  Verhandlungen  der  6.  Konferenz
vom  16.  bis  19.  Juni  1912  in  Danzig.  Preis  M.  8.—,  geb.  M.  9.—.
Heft  9.  Pflege  der  schulentlassenen  weiblichen  Jugend.  Vorbericht  und  Verhandlungen ­
  der  6.  Konferenz  der  Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt
in  Danzig  vom  17.  Juni  1912.  Preis  M.  5.—,  geb.  M.  6.—.

Albrecht,  Arbeiterwohnhaus
Gesammelte  Pläne  von  Arbeiterwohnhäusern  und  Ratschläge
zum  Entwerfen  von  solchen  auf  Grund  praktischer  Erfahrungen
Mit  Entwürfen  von
Professor  A.  Messel
Pol.  VIII  und  66  Seiten  mit  4  Figuren  im  Text  und  12  Doppeltafeln.
In  Mappe  10  M.  Postfrei  10,50  M,
„Das  Werk  gibt  wenige  Beispiele,  dafür  aber  nur  solche,  die  sich  durchaus ­
  bewährt  haben,  und  unter  denen  die  Wahl  nicht  schwer  fällt.  Von
der  richtigen  Ansicht  ausgehend,  daß  mit  denselben  Mitteln  etwas  Häßliches
und  etwas  Ansprechendes  sich  erreichen  läßt,  ist  bei  allen  Entwürfen  der
Versuch  gemacht,  in  dem  gebotenen  einfachen  Rahmen  den  Gebäuden  ein
freundliches,  behagliches  Aussehen  zu  verleihen,  um  dadurch  auf  den  Bewohner ­
  einzuwirken  und  ihn  zur  Sauberkeit,  Ordnungsliebe  und  Mäßigung
anzuhalten.  Dieser  Versuch  ist  durch  die  außerordentlich  feine  und
geschickte  Hand  Messels  gelungen,  und  die  einzelnen  Entwürfe  zeigen
dadurch  ein  ungemein  freundliches  und  reizvolles  Aussehen.  .  .  .
Zeitschrift  für  Architektur  und  Ingenieurwesen.
        <pb n="100" />
        Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W  8,  Mauerstraße  43.44
Rechts-  und  Staatswissenschaftlicher  Verlag

Schriften  der  Zentralstelle
für  Arbeiter  -  Wohlfahrtseinrichtungen

Heft  6.
Heft  16.
Heft  18.
Heft  20.
Heft  21.
Heft  22.
Heft  26.
Heft  27.
Heft  28.
Heft  29.
Heft  31.
Heft  32.

Das  Sparkassenwesen  in  seiner  Bedeutung  fOr  die  Arbeiterwohlfahrt.
—  Die  Reinhaltung  der  Luft  in  Fabrikräumen.  Vorberichte  und  Verhandlungen ­
  der  Konferenz  vom  7.  und  8.  Mai  1894.  Preis  M.  3—.
Die  Wohlfahrtspflege  im  Kreise.  —  Die  individuelle  Hygiene  des
Arbeiters.  Vorberichte  und  Verhandlungen  der  Konferenz  vom
16.  und  17.  Mai  1898  in  Berlin.  Preis  M.  5.—,  geb.  M.  6—.
Die  Erziehung  des  Volkes  auf  den  Gebieten  der  Knnst  und  Wissenschaft. ­
  Vorberichte  und  Verhandlungen  der  Konferenz  vom
23.  und  24.  April  1900  in  Berlin.  Preis  M.  3—,  geb.  M  4.—.
Bau  und  Einrichtung  von  Kleinwohnungen.  Von  Professor  H.  Ohr.
Nußbaum,  Hannover.  Mit  127  Abbildungen.  Preis  M.  4.50,
geb.  M.  5.50.
Die  Fürsorge  für  die  schulentlassene  gewerbliche  männliche  Jugend.
Vorberichte  und  Verhandlungen  der  Konferenz  vom  6.  und  7.  Mai
1901  in  München.  Preis  M.  6.—,  geb.  M.  7.—.
Unterbringung  bedürftiger  Kranker  in  Heilstätten,  Heimstätten  und
Genesungsheimen.  Erbbaurecht  und  Arbeiterwohnungen.  Vorberichte
und  Verhandlungen  der  11.  Konferenz  vom  5.  und  6.  Mai  1902
in  Hamburg.  Preis  M.  4.—,  geb.  M.  5.—.
Schlafstellenwesen  und  Ledigenheime.  Vorbericht  und  Verhandlungen ­
  der  13.  Konferenz  vom  9.  und  10.  Mai  1904  in  Leipzig.
Preis  M.  3,60,  geb.  M.  4,60.
Das  Pensions-  und  Reliktenwesen  der  Arbeiter  und  niederen  Angestellten. ­
  Vorbericht  und  Verhandlungen  der  13.  Konferenz  vom
9.  und  10.  Mai  1904  in  Leipzig.  Preis  M.  5.—,  geb.  M.  6.—.
Die  Belehrung  der  Arbeiter  über  die  Giftgefahren  in  gewerblichen
Betrieben.  Vorbericht  und  Verhandlungen  der  14.  Konferenz  vom
5.  und  6.  Juni  1905  in  Hagen  i.  W.  Preis  M.  2,60.
Die  künstlerische  Gestaltung  des  Arbeiterwohnhauses.  Verhandlungen ­
  der  14.  Konferenz  vom  5.  und  6.  Juni  1905  in  Hagen  i.  W.
Preis  M.  2,40,  geb.  M.  3,40.
Die  Anbahnung  und  Pflege  von  Beziehungen  zwischen  den  verschiedenen ­
  Volkskreisen  (Volksheime).  Verhandlungen  der  Konferenz ­
  vom  8.  Juni  1906.  Preis  M.  3.—,  geb.  M.  4.—.
Pensionseinrichtungen  für  Privafbeamte.  Ein  Wegweiser  zur
Schaffung  u.  Reorganisierung  von  Beamtenpensionseinrichtungen
bei  Privatunternehmungen.  Von  Dr.  jur.  Wilhelm  Dilloo.
Gr.-Lichterfelde.  Preis  M.  4.—,  geb.  M,  5.—.

Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.,  Berlin  W  8
        <pb n="101" />
        the  scale  towards  document
        <pb n="102" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
