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Angelegenheit  des  ganzen  Volkes  macht  und  jede
Regung  des  öffentlichen  und  privaten  Lebens
ihm  unterwirft.  Die  nationale  Forderung,
ein  Kind  des  19.  Jahrhunderts,  erhebt  ihr
Haupt,  vor  Fichtes  kategorischem  Imperativ  der
Hingabe  an  das  Vaterland  beugt  sich  das  wirtschaftliche ­
  Werturteil  des  billig  Einlaufens  und
teuer  Verlaufens,  ein  Leitsatz  aus  der  rationalistischen ­
  Philosophie  des  18.  Jahrhunderts.
Gleichwie  das  Volksheer  ethisch  höher  als  das
Söldnerheer,  die  nationale  Politik  über  der
Politik  der  Kabinette  steht,  so  die  Nationalwirtschaft ­
  über  der  Erwerbs-  und  Tauschgefellschast
  des  ökonomischen  Rationalismus.  Freilich
zeigt  die  nationale  Forderung  sich  zumeist  in
der  Vorbereitung,  Durchführung  und  Abwicklung ­
  der  wirtschaftlichen  Kriegsmatznahmen
mächtig,  doch  schon  dem  Frieden  war  sie  nicht
mehr  unbekannt.  „Gesetzlicher  Schutz  der
nationalen  Arbeit"  und  des  nationalen  Arbeiters ­
  gegen  die  fremde  Konkurrenz,  „Boykott"
der  nationalen  Gegner  und  „Jeder  zu  den
Seinen",  Bevorzugung  der  „Mutterländer"  und
schikanöse  Behandlung  mißliebiger  Einwanderer
und  Waren  durch  die  Grenzbehörde  waren  solche
Schlagworte  und  Maßnahmen  von  ökonomisch
vielfach  zweifelhaftem  Nutzen.  Aber  daß  sie
an  verschiedenen  Stellen  auskommen  und  die