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Gemüter  allgemein  bewegen  konnten,  und  daß
sie  dabei  mit  einem  Anspruch  überlegener  sittlicher ­
  Geltung  auftraten,  kennzeichnet  sie  als
eine  notwendige  Auswirkung  jener  großen  nationalen ­
  Bewegung  auf  ökonomischem  Gebiet  und
verbietet  es,  sie  mit  dem  formelhaften  Gegensatze ­
  von  individualistischer  und  sozialistischer  Anschauung ­
  erschöpfen  zu  wollen.
Bereits  erblickte  mancher  Gewerbszweig  in
der  „nationalen"  Etikettierung  einen  Vorzug.
Landwirtschaft  und  Handwerk  betonten  seit
hundert  Jahren  ihre  vaterländische  Bedeutung,
doch  auch  dem  hypothekenverwaltenden  großstädtischen ­
  Grundbesitz  wurde  von  seiten  der
Hypothekarier  ein  „staatserhaltender"  Charakter
plötzlich  beigelegt.  Deckten  in  diesen  und  anderen
Fällen  sich  die  wirtschaftlichen  und  politischen
Bereiche  unserer  spezifisch  sogenannten  „nationalen" ­
  Parteien,  so  wurde  anderseits  den  Banken
durch  die  Forderung  des  Reichsbankpräsidenten,
ihre  Barbestände  zu  erhöhen,  ein  „nationales"
Opfer  zugemutet  und  ihr  Verdienst  an  ausländischen ­
  Papieren  einer  „nationalen"  Kontrolle
der  Börsenzulassungen  von  Staats  wegen  unterworfen. ­
  Die  Sparkassen  und  Versicherungsgesellschaften ­
  verfielen  dem  „nationalen"  Zwang,
ein  Mindestmaß  von  Staatspapieren  zu  besitzen.
Kurz,  liefen  immerhin  „die  nationale  Phrase"