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letzten  Fahren  —  drohte  im  deutsch-französischen
Marokkostreit  1911  von  Kabinetts  wegen,  England ­
  werde  eine  deutsche  Festsetzung  in  dem
französischen  Südmarokko  zum  Kriegsgrund
nehmen.  Beide  Male  handelt  es  sich  um  Seegeltung, ­
  d.  h.  um  Flottengewalt  und  Küstengewalt ­
  aus  dem  Weltmeere.  Furcht  wirkt  seit
jeher  stärker  als  der  Neid.  Deutschlands  Handelsflotte ­
  mag  die  See  durchfurchen;  sie  tut  im
Ernstfall  England  keinen  wesentlichen  Abbruch.
Deutschlands  Kriegsflotte  dagegen  vermag  —
wir  erleben  es  —  den  Britenschreck  der  Invasion
und  Aushungerung  schon  heute  wahrzumachen;
sie  schickt  die  stolzen  men  of  war  zur  Tiefe,  verheert ­
  die  Küsten,  erschwert  jeden  Transport  der
Truppen  und  der  Nahrungsmittel.  Was  dies
bedeutet  für  die  Inselstadt,  dafür  ein  Beispiel:
Lebensmittel  stellten  vor  dem  Kriege  die  Hälfte
bis  drei  Viertel  der  gesamten  britischen  Einfuhraus
  Kanada,  Australien  und  Neuseeland;  an
der  britischen  Weizeneinfuhr  waren  die  Kolonien
und  das  Ausland  je  zur  Hälfte  mit  beteiligt.
So  wenig  aber  Englands  allgemeiner  Anspruch ­
  auf  Seeherrschast  erst  an  seinen  überseeischen ­
  Lebensmittelbedarf  anknüpft,  ebenso
wenig  steht  die  Geschichte  seines  Konflikts  mit
Deutschland  unter  einem  bestimmten  ökonomischen ­
  Gesichtspunkt.  Gewiß  hat  Deutschlands