8 4. Kündigungstermine. Die Antworten sind im allge meinen gut ausgefallen, da nur 52 fehlen. Einige haben bemerkt, dass sie alle Tage entlassen werden können; zwei Mädchen er klären freimütig, sie wissen es selber nicht, wie ihnen gekündet werden dürfe. 5. Kost und Logis. Hier haben nur 23 keine Auskunft erteilt. Ob aber die Antworten immer ganz den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, wagen wir zu bezweifeln, weil die Frage besser hätte gestellt werden sollen: so z. B. „Kost und Logis in der eigenen Familie“. Denn einige Mädchen scheinen unter Familie jene der Arbeitgeberin verstanden zu haben, obschon in dritter Linie ja gefragt wird: „Im Geschäft?“ Dieses letztere ist sehr zweideutig. So hat eine Ladnerin hier geantwortet: „Ja, das Mittagessen.“ Diese Antwort konnte aber nur so ver standen werden, dass das betreffende Mädchen von Hause das Mittagessen mitnimmt oder es sich bringen lässt und es im Geschäft verzehrt. Auch die Frage, ob sie Kost und Logis in einem Kosthaus habe, ist nicht ganz geeignet. Der Ausdruck „Kosthaus“ hat bei den Mädchen, besonders in der Stadt, den Anschein von etwas Geringwertigem. Die meisten haben ihn denn auch durcS- gestrichen und dafür gesetzt: z. B. „im Töchterheim“ oder ,in der Pension so und so“. Vollständig wertlos war die Frage: „Wieviel müssen Sie per Monat für den Unterhalt rechnen?“ Abgesehen davon, dass von den 340 Bogen ganze 201 darauf gar nicht geantwortet haben, ist auch die Antwort infolge der unzweckmässigen Frage stellung unzulänglich. Die meisten haben dabei die Ausgabe für die Nahrung verstanden, einige wenige Kost und Logis. Andere aber, die die Frage richtig auffassten, schrieben: „Mein Salär“, „Mehr als mein Salär“, „Alles“. Uebrigens sind die Verhältnisse zwischen einer Bureauangestellten und z, B. einer Arbeiterin zu verschiedenartige, um wirklich etwas Positives aus den wenigen guten Antworten zu schöpfen. 6. Gesetzliche Arbeitsvermittlung, gewerbl. Schieds gerichte. Diese Fragen, wie jene unter Ziffer 9, sind vollständig verfehlte. Aus welchem Grunde jede Arbeiterin gefragt werden solle, ob es an ihrem Orte gesetzlich geregelte und unentgeltliche