Die Arbeitsverhältnisse. 1. Die Lehrzeit. Hier handelt es sich um die Beantwortung der Fragen, in welchem Alter die betreffenden Arbeiterinnen in die Lehre ge treten sind, wie lange die Lehrzeit gedauert habe, und endlich, ob sie eine Prüfung abgelegt haben. Abgesehen von den unbeantwortet gebliebenen Fragen, erklärten 24 Arbeiterinnen, überhaupt keine Lehre eingegangen zu haben, und zwar fallen davon allein 18 auf das Ladenpersonal, 3 auf Glätterei, 1 auf Weissnäherei und 1 auf diverse Berufe. Da die unbeantwortet gebliebenen Fragen ebenfalls grösstenteils von Ladentöchtern und in verhältnismässig grosser Zahl vom Bureaupersonal herrühren, so dürften auch diese Personen als solche aufgefasst werden, die sich keiner Lehre unterzogen haben. Die Damenschneiderinnen mit einer einzigen Ausnahme und sämt liche Modistinnen haben eine Lehre durchgemacht. Das Eintrittsalter in die Lehre. Von den 77 Laden töchtern sind in die Lehre eingetreten im Alter von: 14 Jahren — 6 15 „ = 26 16 „ =16 17 „ = 16 über 18 Jahren 19 , 20 „ 20 „ = 2 = 3 = 3 = 5 Zwei Mädchen sind hier mitgezählt, die in einem Mode geschäft als Verkäuferinnen tätig sind, welche aber eine Lehrzeit als Schneiderinnen absolviert haben. Auch dürfte es beim einen oder anderen Falle Vorkommen, dass einfach der Eintritt ins Geschäft hier angegeben worden ist. Immerhin konstatieren wir, dass weitaus die grössere Hälfte im Alter von über 16 Jahren erst in die Lehre bezw. ins Geschäft eingetreten ist, und dass, trotz des Verbotes durch das kantonale Lehrlingsgesetz, doch schon mit dem 14. Altersjahre 6 Töchter die Lehre begonnen haben.