16 Berufszweig Stadt Land Total Mit | Ohne Prüfung Mit J Ohne Prüfung Mit | Ohne Prüfung- Handel 1 6 58 1 17 7 75 Schneiderei . . . 31 13 18 6 49 19 Näherei 3 12 2 5 5 17 Bureau — 11 — 3 — 14 Glätterei .... 5 7 1 6 6 13 Modes 2 7 1 4 3 11 Diverse — 6 1 2 1 8 Total 47 114 24 43 71 157 Also selbst in der Damenschneiderei und Weissnäherei hatte mehr als ein Drittel aller Arbeiterinnen keine Lehrlings prüfung bestanden, bei den 14 Modistinnen sind es sogar 11. Das wirft ein etwas eigenartiges Licht auf den Vollzug des Lehr- lingsgesetzes, wenn man ja auch annehmen kann, dass einige Ar beiterinnen aus Kantonen stammen, die keine derartigen Vorschriften kennen. Man wird vielleicht auch einwenden, dass bei den Per sonen, die hier in der Enquete befragt wurden, das Lehrlings gesetz nicht mehr in Betracht kam; allein dies dürfte kaum in so starkem Masse zur Geltung kommen, da sehr viele der befragten Arbeiterinnen in jugendlichem Alter sich befinden. 2. Die Arbeitszeit. Wie wir schon einleitend bemerkt haben, finden wir hier das einwandfreieste und vollständigste Material der Enquete vor, und zwar gibt es uns Aufschluss über folgende Punkte: Grösse des Arbeitstages in der stillen Zeit, sowie in der Saison, weitere Uberzeit, Beginn und Schluss der Tagesarbeit, Pausen und Ferien. Arbeitstag. In bezug auf diese Frage musste ein einziger Bogen (Damenschneiderin) wegen Nichtbeantwortung ausgeschaltet werden, so dass demnach die Gesamtsumme aller Fälle 339 beträgt.