19 Aus der Stadt zitieren wir noch folgende zwei Stimmen: Eine Ladentochter, die morgens von 5 3 /<t Uhr ohne Pause bis nachmittags 2 Uhr beschäftigt ist und von 3 1 /i Uhr nachmittags bis 8 und 9 Uhr, Samstags 10 Uhr, schreibt: „Bei dieser Arbeitszeit, die schrecklich lange ist, kann man unmöglich noch Kurse besuchen, ja selbst für persönliche Bedürfnisse etwas tun, wie z. B. Nähen oder Flicken ist direkt unmöglich. Besonders dünkt mich, dass morgens 5 3 /i Uhr kein normaler Geschäftsbeginn sei. Besonders des Winters allein in solch grossem Lokal ist zu viel verlangt. Die Kundsame ist selbstredend um diese Zeit so spärlich, dass es kaum rentiert, Gas zu brennen. Aber diese paar Fabrik arbeiter müssen eben ihren Znüni haben. Könnten sie das wohl nicht abends besorgen? Mir kommt es vor, dass man diesen Uebelstand abschaffen sollte.“ Eine Ladentochter aus der Stadt mit 14-stündiger Arbeitszeit und 95 Fr. Monatslohn schreibt: „Ich muss diese Stelle nun ver lassen, weil’s für mich zu streng ist, denn ich werde nach Laden schluss noch zu allen möglichen häuslichen Arbeiten angehalten, trotzdem noch extra ein Dienstmädchen da ist“. Wir glauben, dass die oben angeführten Zahlen eines weiteren Kommentars nicht bedürfen. Die Zahlen sprachen schon sehr deutlich, und diese erwähnten Ausführungen der Handelsgehilfinnen machen wahrlich nicht den Eindruck von etwas Gekünsteltem, sondern spiegeln leider reale Tatsachen wieder. Wir haben bereits in der Einleitung hervorgehoben, dass z. B. die Frage nach der Stundenzahl am Samstag sehr angebracht gewesen wäre, beim Ladentöchterberuf speziell die Frage nach Sonntagsarbeit. Wir lassen hier einige Aeusserungen wieder geben als Beweis, dass die Befragten selber die genannte Lücke empfunden haben. So schreibt eine Verkäuferin in der Stadt: „Etwas Un angenehmes ist die Milchabgabe am Sonntag von 11 bis 12 Uhr“. Eine andere Tochter beschwert sich über das obligatorische Arbeiten an den Sonntagen im Dezember. Aus einem Zigarrengeschäft wird bekannt: „Jeden zweiten Sonntag habe ich Dienst von IO 1 /* Uhr bis 3 Uhr, wobei ich dann in jener Woche einen freien Nachmittag erhalte“.