22 Berufszweig Zahl der tägliche n Arbeitsstunden in der Saison 8 8 V 2 9 9 7* 10 lOVa 11 1172 12 127 2 13 und mehr Total: Handel . . . — — 2 4 13 26 17 19 22 19 41 163 Schneiderei . — — — 4 49 13 1 — — — — 67 Näherei . . . — — 5 1 15 4 1 4 — 1 — 31 Bureau . . . 9 2 8 3 — 1 2 — 1 — — 26 Glätterei. . . — — — — 3 7 6 3 — — — 19 Modes .... — — — 3 3 2 1 2 —- 2 1 14 j Diverse . . . — 2 2 4 6 3 — 1 1 — — 19 | Stadt 8 3 12 15 63 47 23 24 21 9 23 248 j Land 1 1 5 4 26 9 5 5 3 13 19 91 Total 9 4 17 19 89 56 28 29 24 22 42 339 Bevor wir auf die Gesamtzahlen zu sprechen kommen, müssen wir noch einige Erläuterungen über die noch nicht be handelten Gruppen: Näherei, Bureau, Glätterei und Modes beifügen. Die Näherei zeigt laut vorstehender Darstellung gleichartige Zustände wie die Schneiderei, mit Ausnahme eines krassen Falles, wo der gesetzlich festgelegte Arbeitstag um volle zwei Stunden länger dauert. Was die Bemerkungen in dieser Berufsgruppe anbelangt, so haben wir nur eine Pelznäherin, die sich darüber beklagt, dass hie und da Sonntagsarbeit verlangt wird. Die Bureauangestellten, obwohl auch sie keinen Schutz kennen, haben der Natur ihres Berufes entsprechend, grössten teils den 8- und 9-Stundentag. Immerhin gibt es unter der kleinen Zahl, die hier statistisch festgelegt ist, eine Stenotypistin mit einem vollen 11-Stundentag. Es ist nun kaum erstaunlich, wenn dieses Bureaufräulein auf die Frage nach den Bildungsgelegenheiten antwortet: „Es gibt deren hier in Zürich soviel man will, aber keine Zeit bleibt mir zum Benützen.“ Unter den Berufen, welche in den Geltungsbereich des kanto nalen Arbeiterinnenschutzgesetzes fallen, steht hinsichtlich Arbeits zeit die Glätterei wahrlich nicht glänzend da. Von den 19 hier gezählten Glätterinnen geniessen nur 3 eine Arbeitszeit von 10 Stunden und darunter. In allen andern Fällen wird das Gesetz übertreten und zwar in nicht geringer Zahl um eine oder anderthalb Stunden. Dagegen haben die Modistinnen, mit Aus