23 nähme einer 12ständigen Arbeitszeit in zwei Fällen auf dem Lande, ziemlich dem Gesetz entsprechende Zustände. Die diversen Berufe bieten keinen besonderen Anlass zur Besprechung, da hier die Arbeitszeit im allgemeinen keine allzu hohe ist, ausgenommen ein einziger Fall mit 11 x /2 ständiger Arbeitszeit. Diese Arbeiterin, eine Masseuse in einer Badanstalt auf dem Lande, gibt aber auch dementsprechend ihre Wünsche kund, die folgendermassen lauten: „1. Eine Mittagspause dringend erwünscht. 2. Nach Schluss des Badegeschäftes nicht auch noch bei anderer Arbeit, in der Küche usw. mithelfen. 3. Wickel und dergleichen sollten für Nachtdienste von einer Krankenpflegerin oder von einer andern dazu bestimmten Person ausgeführt werden, weil meine Arbeit vom Tage schon sehr anstrengend und reichlich genug ist. 4. Freier Sonntag“. Rechnen wir nun jene Berufe, die unter das Arbeiterinnen schutzgesetz fallen, zusammen, so haben wir insgesamt 130 Per sonen, von denen 36 den Zehnstundentag überschreiten; also wird immerhin über ein Viertel der Arbeiterinnen über das gesetzliche Mass hinaus beschäftigt. Die Prozentsätze im Total ergeben folgendes Bild: Von je hundert Arbeiterinnen haben pro Tag Arbeitsstunden: In der stillen Zeit: In der Saison 8 und 8 V2 6 4 9 „ 972 16 10 10 28 27 IO72 15 16 11 und 1172 15 17 12 „ mehr 20 26 Der 10- und lOVa-Stundentag umfasst demnach 43°/o aller Arbeiterinnen, sowohl in der stillen Zeit wie in der Saison. Die grössten Unterschiede weist in letzterer Hinsicht der 12-Stundentag auf, da in der stillen Zeit ein Fünftel, in der Saison aber ein Viertel aller Arbeiterinnen so lange beschäftigt wird. Um nun einen ganz genauen ziffermässigen Einblick in die Unterschiede des Arbeitstages der einzelnen Berufszweige, sowie zwischen Stadt und Land zu erhalten, haben wir uns die Mühe