27 Der Beginn der Arbeit vor 7 Uhr morgens ist bei den Ladentöchtern und Glätterinnen erwähnenswert. Dass bei den Bureauangestellten der 8 Uhr-Beginn der gewöhnliche ist, war vorauszusehen, dagegen haben die Modistinnen merkwürdiger weise einen ebenso späten Arbeitsbeginn. Insgesamt ist 7 Uhr und 7 '/2 Uhr die Hauptregel. Vor 12 Uhr können hauptsächlich Ladentöchter nach Hause gehen, die dann aber fast alle um 1 Uhr wieder an der Arbeit sein müssen, auch jene Fälle nach 12 Uhr beziehen sich, mit Ausnahme einer einzigen Modistin, alle auf die Ver käuferinnen. 80 °/o aller Arbeiterinnen aber haben um 12 Uhr Arbeitsschluss. Ueber die Nachmittagsarbeit verweisen wir auf nachstehende Tabelle: Berufszweig Beginn nachm, um.. Uhr Ohne Schluss abends um . Uhr! Angabe Vor IV* IV* 2 2 1 /* und später Angabe Vor 6 V* 6 */« 7 7'/* 8 8 1 /« und später Handel . . . 25 64 42 16 16 4 2 3 12 49 38 55 Schneiderei . 4 5 56 3 — 4 2 24 34 3 1 — Näherei . . . 1 — 22 8 — 1 11 12 5 1 — 1 Bureau . . . — — 2 24 — — 12 3 9 — 2 — Glätterei . . 2 6 10 1 — 2 1 1 10 5 — — Modes .... 1 1 7 5 — — 2 — 4 4 3 1 Diverse . . . 2 1 12 4 — 1 9 4 3 1 1 — Total .... 35 77 151 61 16 12 39 47 77 63 45 57 Davon: ! Stadt 26 45 118 49 10 9 30 32 57 56 37 27 Land 9 32 33 12 6 3 9 15 20 7 8 30 Auch hier sind es wiederum die Ladentöchter, welche sich durch einen unregelmässigen Beginn der Nachmittagsarbeit aus zeichnen. Ausnahmsweise früh beginnen auch die Glätterinnen und einige Angehörige des Schneiderinnenberufes. Grösseres Interesse birgt die Darstellung des Arbeits schlusses am Abend, und wir haben deshalb auch hier wieder um die Unterscheidung zwischen Stadt und Land angebracht. Vor allem ist es der Ladenschluss, der für die Gesetzgebung von Belang ist. Ungefähr ein Drittel der Ladentöchter hat noch nicht den 8 Uhr-Ladenschluss, und zwar ist es im Verhältnis zur