28 Gesamtzahl insbesondere das Land, welches noch sehr spät die Geschäfte offen behält. Wenn ein bezügliches Gesetz demnach unterscheiden würde zwischen Dorf und städtischen Orten, so dürfte kein grosser Widerstand gegen ein Ladenschlussgesetz mehr gefunden werden. Jene zwei Fälle, Näherei und Modes mit ihrer Arbeitszeit über 8 Uhr hinaus (denn es handelt sich ja hier um die gewöhn liche Arbeitszeit), kämen in Konflikt mit dem Art. 7 des Arbei terinnenschutzgesetzes. Weitere Kommentare erachten wir als überflüssig, dagegen bringen wir noch eine Kombinationstabelle, die über die Aus dehnung der einzelnen Arbeitstage Aufschluss gibt. Beginn morgens um . . Uhr Schluss abends um . . Uhr Vor 6*/* 6.30 bis 6.59 7.00 bis 7.29 7.30 bis 7.59 8.00 bis 8.29 8.30 bis 8.59 9.00 und später Total Vor 6.30 i — — — l i 6 9 6.30 bis 6.59 3 2 2 2 3 3 3 18 7.00 bis 7.29 12 37 25 12 18 19 11 134 7.30 bis 7.59 5 4 30 28 15 3 5 90 8.00undmehr 18 4 20 21 8 3 3 77 Total 39 47 77 63 45 29 28 328 Im allgemeinen kommen also folgende Fälle am häufigsten vor: 7 Uhr morgens bis 6 x /2 Uhr abends = 37 Fälle; 77« » « 7 » , = 30 )> 772 „ „ 77 2 W OO CN II £ » 7 « M » 7 » „ = 25 CO , 772 » ,, = 21 Unter die beiden erstgenannten Gruppen fallen insbesondere die Schneiderinnen, während die Bureauangestellten zu der Gruppe „8 Uhr morgens bis 6 Uhr abends“ gehören. Die krassen Fälle „früh auf und spät nieder“ betreffen selbstverständlich nur Laden töchter. Und zwar kann beigefügt werden, dass jene 6 mit der Arbeitszeit von morgens 6 Uhr bis nach 9 Uhr abends sich zudem noch durch kleine Löhne auszeichnen. Bei der Darstellung der Arbeitsstunden in der Saison würden sich naturgemäss noch weit schlimmere Zahlen ergeben. Wir sehen davon ab, weil die An gaben gerade für die Ladentöchter zu lückenhaft sind.