33 Lohn Stadt Land Tota Ueb ertrag 20 7 27 Taglohn, und zwar: Bis 2 Fr. . . . 2 — 2 2-3 „ . . . 1 2 3 3-4 „ . . - 3 5 8 4 und mehr Fr. 1 1 2 Kost und Logis sowie Monatslohn von: 30—39 Fr. . . 4 1 5 40—49 „ . . — 1 1 50 und mehr . . — 1 1 Monatslohn von: Bis 50 Fr. 2 2 4 50— 59 „ . . 5 2 7 60— 79 „ . . . 9 — 9 80- 99 „ . . 22 4 26 100—119 „ . . 28 8 36 120—139 „ . . . 12 5 17 140—159 „ . . 7 2 9 160—180 „ . . . 5 1 6 Total 121 42 163 Erstaunlich ist, dass bei den Ladentöchtern in relativ so starkem Masse ein Taglohn sich vorfinden soll, und es lässt sich wohl fragen, ob nicht vielleicht bei einigen Antworten eine Ausrechnung pro Tag künstlich gemacht worden ist. Wir finden sehr wenige Ladentöchter in Kost und Logis beim Inhaber. In den verschiedenen Lohnarten herrschen zwischen Stadt und Land sehr wenige Unterschiede. Im übrigen treten wir auf die positiven Vergleiche der Lohnhöhe erst später ein. Dagegen bringen wir an dieser Stelle die Bemerkungen dieser Berufsklasse bezüglich Lohnhöhe, die von den Töchtern selbst in den Fragebogen verzeichnet wurden, zum Abdruck. Einige schreiben kurz und bündig: „Zu wenig Salär“. Eine Ladentochter aus der Stadt bemerkt: „Mit diesem Lohn (100 Fr. monatlich) muss ich für Mutter und drei Kinder sorgen“. Eine Ladentochter vom Lande findet, dass sie sich mit ihrem Lohne von 35—50 Franken nebst Kost und Logis beim