41 Berufszweig Lohn in Stadt Rappen pro Land Stun de Total Schneiderei 35 34 34 Näherei 33 39 34 Handel 34 31 33 Glätterei . 29 26 28 Vergleichen wir nun die Rangordnung nach der Grösse des Arbeitstages mit der vorstehenden Stundenlohnskala, so darf von einer vollkommenen Bestätigung jener alten Regel gesprochen werden: Je länger die Arbeitszeit, desto kleiner der Lohn und umgekehrt. Die weiblichen Bureauangestellten mit ihren 47 Rappen Stundenlohn ausgenommen, und die schlechtbezahlte Glätterei (mit 28 Rappen die Stunde) abgerechnet, haben alle andern Berufe fast genau den Durchschnitt von 34 Rappen Stundenlohn. Während bei der früheren Darstellung des Monatslohnes der Ladentöchter fast kein Unterschied sich zwischen Stadt und Land bemerkbar machte, ist durch diese genauere Untersuchung der Unterschied zugunsten der Stadt bedeutend verschoben worden; für die Näherinnen auf dem Lande bleiben immerhin die Löhne im Vorsprung. Durchschnittlich w r ird also eine Arbeiterin auf dem Lande pro Stunde mit 32, eine solche in der Stadt mit 35 Rappen entlöhnt. Rechnen wir die Bureauangestellten ab, so ergibt sich ein Durch schnitt von 33 statt 34 Rappen für alle Berufe, Stadt und Land zusammengerechnet. Lohn und Lehrzeit. Da es immer noch Menschenkinder gibt, die glauben, die Länge der Lehre habe keinen fühlbaren Wert für die spätere Anstellung, so lassen wir für die drei Berufe Schneiderei, Näherei, Modes, für welche die Lehrzeit eine be sondere Wichtigkeit hat, eine solche Kombination folgen: Lehrzeit Monatslohn in Franken: bis 80 Fr. 80 bis 110 Fr. 120 und mehr Total Bis 1 Jahr . . . 1 3 4 1 und l'/a Jahr 2 5 — 7 2 Jahre 16 17 3 36 Mehr als 2 Jahre 7 18 5 30 Total 26 43 8 77