47 letzte Detail ausgearbeitet worden ist. Freilich ist es immer noch bescheiden genug, was vorliegt. Sollte aber diese Enquete in ihren Resultaten unsere zuständigen Behörden zu einer grossem Arbeit angespornt haben, so hat sich die viele Mühe an diesem kleinen Material mehr als entschädigt gesehen. Wenn wir, sei es auch nur im Vorübergehen, beobachten mussten, wie oft und an wie vielen Punkten das Arbeiterinnen schutzgesetz übertreten wurde, so können wir höchstens ahnen, wie es in dieser Hinsicht in solchen Kantonen aussehen muss, wo die Durchführung des Gesetzes lange noch nicht jenen Grad des Fortschrittes erfahren hat, wie dies im Kanton Zürich der Fall ist. Darüber wird uns der zweite Teil unserer Enquete- Verarbeitung wahrscheinlich Aufschluss geben können.