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        <title>Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen</title>
        <author>
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            <forname>Ferdinand</forname>
            <surname>Buomberger</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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          <msIdentifier>
            <idno>1006095764</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
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  <text>
    <body>
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        <pb n="1" />
        AUS  DER  BIBLIOTHEK  VON

JULIUS
LAN  DMAN  N

6.  VIII.  1877  —  8.  XI.  1931

PROFESSOR  DER
STAATSWISSENSCHAFTEN
BASEL  1910—1927
KIEL  1927  —  1931
        <pb n="2" />
        WWlffHjpiSgBS

Die
Arbeitsverhältnisse
zürcherischer
Ladentöchter
und
Arbeiterinnen

(50

Ergebnisse  einer  vom
Bund  schweizerischer  Frauenvereine
veranstalteten  Enquete

eso

Bearbeitet  von
Dr.  Ferdinand  Buomberger

ZÜRICH
Kommissionsverlag  von  Albert  Müller
1914
        <pb n="3" />
        4
I
V

Die  Arbeiisverhältnisse
zürcherischer
Ladentöchter  und  Arbeiterinnen
erso
Ergebnisse  einer  vom
Bund  schweizerischer  Frauenvereine
veranstalteten  Enquete
Bearbeitet  von
Dr.  FerdinandJ3uomberger

ZÜRICH
Kommissionsverlag  von  Albert  Müller
1914
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Druck  von  Zürcher  &amp;amp;  Furrer  in  Zürich.
        <pb n="5" />
        Vorwort

Der  Bund  schweizerischer  Frauenvereine  hatte  in  seiner
Generalversammlung  in  Luzern  (5.  Oktober  1912)  auf  Antrag
der  Union  für  Frauenbestrebungen  in  Zürich  beschlossen,  eine
Enquete  über  die  sozialen  Verhältnisse  der  Arbeiterinnen  vorzunehmen. ­
  Im  Laufe  des  Sommers  1913  wurde  die  Erhebung
unter  der  Leitung  einer  eigens  dafür  bestellten  Enquetekommission
durchgeführt,  und  sie  erstreckt  sich  einerseits  auf  die  Arbeitsbedingungen ­
  in  Handel  und  Industrie  —  soweit  diese  letztere
nicht  dem  Fabrikgesetze  unterstellt  ist  oder  die  Heimarbeit  betrifft ­
  —  anderseits  auf  die  bis  heute  in  der  Schweiz  noch  unerforschten ­
  sozialen  Verhältnisse  der  Krankenpflegerinnen.
Nicht  alle  Teile  der  Schweiz  sind  an  der  Durchführung
dieser  Enquete  gleichmässig  beteiligt  gewesen,  und  wenn  diese
unsere  erste  Publikation  den  Kanton  Zürich  betrifft,  so  liegt  dies
in  dem  relativ  grossen  Material,  das  hier  gesammelt  worden  war.
Immerhin  sind  ja  auch  diese  Zahlen  noch  als  kleine  zu
bezeichnen;  sie  vermögen  aber  trotzdem  einen  Einblick  in  die
sozialen  Bedingungen  der  Arbeiterinnen  zu  geben,  um  als  Vorarbeit ­
  zur  kommenden  schweizerischen  Gewerbegesetzgebung  zu
gelten.  Die  vielfach  mühsame  und  nur  aus  privater  Initiative  hervorgegangene
  Arbeit  des  Bundes  schweizerischer  Frauenvereine
verdient  daher  den  Dank  Aller,  denen  die  Besserung  der  Lage
des  Arbeiterstandes  am  Herzen  liegt.

Zürich,  den  22.  Juni  1914.

Der  Verfasser.
        <pb n="6" />
        Einleitendes

1.  Das  Erhebungsformular.
Das  Erhebungsformular  besteht  aus  einem  doppelt  eiligen
Quartbogen,  dessen  eine  Hälfte  das  Zirkular,  die  andere  den
Fragebogen  enthält.  Das  kurze  Schreiben  lautet:
P.  P.
Der  Zweck  der  Erhebung  ist,  genauen  Aufschluss  über  die  Lage  der
betreffenden  Berufe  zu  gewinnen,  damit  sie  in  dem  in  Aussicht  stehenden
schweizerischen  Gewerbegesetz  genügend  berücksichtigt  werden  können.
Die  Fragen  sollen  ganz  einfach  beantwortet  werden  und  durchaus
wahrheitsgetreu,  da  sonst  die  Enquete  kein  richtiges  Bild  von  den  bestehenden ­
  Verhältnissen  geben  und  den  Zweck  nicht  erfüllen  kann.
Weitere  Bemerkungen  sind  natürlich  zulässig  und  man  bittet  sie  auf
der  Rückseite  des  Bogens  anzubringen.
Aus  der  Beantwortung  werden  Ihnen  keinerlei  Unannehmlichkeiten
entstehen,  die  eingegangenen  Antworten  werden  durchaus  als  vertraulich
angesehen.
Bund  schweizerischer  Frauenvereine.

Der  Fragebogen  hat  folgenden  Inhalt:
Fragebogen  für  Arbeiterinnen  und  Ladenangestellte.
Beruf:
1.  In  welchem  Alter  sind  Sie  in  die  Lehre  getreten  ?
Wie  lange  dauerte  die  Lehrzeit  ?  '.
Haben  Sie  eine  Lehrlingsprüfung  gemacht  ?  —-2.
  Wie  lange  dauert  gewöhnlich  die  Arbeitszeit:
In  der  stillen  Zeit  von  morgens  bis  ,  und  von  nachm,  bis
In  der  Saison  von  morgens  bis  ,  und  von  -  nachm,  bis  -
Gibt  es  ausserdem  noch  Überzeitarbeit?  Haben  Sie  Vesperpause?
        <pb n="7" />
        6

3.  Wie  viel  Lohn  erhalten  Sie  per  Tag?  oder  per  Woche?
oder  per  Monat?  oder  per  Stück?
Müssen  Sie  Material  liefern?
Werden  Sie  wöchentlich,  alle  14  Tage  oder  monatlich  ausbezahlt?
Haben  Sie  Ferien?  Wie  lange?
Bezahlte  oder  unbezahlte?
4.  Können  Sie  wöchentlich  oder  monatlich  künden,  resp.  entlassen  werden  ?
5.  Ist  an  Ihrem  Wohnort  die  Arbeitsvermittlung  gesetzlich  geregelt?
Ist  sie  unentgeltlich?
6.  Haben  Sie  Kost  und  Logis  in  Ihrer  Familie?
In  einem  Kosthaus?  Im  Geschäft?  ,
Wieviel  müssen  Sie  per  Monat  für  den  Unterhalt  rechnen?
7.  Sind  Sie  Mitglied  einer  Krankenkasse?
8.  Besteht  an  Ihrem  Ort  ein  gewerbliches  Schiedsgericht?
9.  Bestehen  Fortbildungsgelegenheiten?  Vorträge  ,  Lesesäle  Bibliotheken ­
  ,  Kurse  und  dergl
Gibt  es  an  Ihrem  Ort  Arbeiterinnenvereine?  Welche?
10.  Sind  Ihnen  besondere  Ubelstände  in  Ihrem  Berufe  bekannt?  Welche?  (regelmässige ­
  Arbeitslosigkeit,  •—  drückende  Abhängigkeit,  —  ungenügende  Unterkunft, ­
  etc.)
:  -  ,  den  1913.
(Ort  und  Datum.)
In  bezug  auf  die  äussere  Gestaltung  des  Fragebogens  haben
wir  zu  bemerken,  dass  selbstverständlich  besser  ein  kartonartiges
Papier  statt  des  weichen  hätte  gewählt  werden  sollen,  da  die
bei  der  Verarbeitung  notwendigen  Manipulationen  bei  solch  dünnen
Bogen  ausserordentlich  erschwert  werden,  ja  eine  grosse  Enquete
auf  diese  Weise  fast  verunmöglicht  würde.  Freilich  im  vorliegenden ­
  Falle,  wo  ja  nur  einige  Hundert  Fragebogen  in  Betracht
kommen,  hat  diese  technische  Unvollkommenheit  nicht  viel  zu
bedeuten.  Zur  eigentlichen  Verarbeitung  konnten  340  Bogen
verwendet  werden.
Was  nun  die  Fragen  und  deren  Beantwortung  anbelangt,
so  konstatieren  wir  folgende  Tatsachen:
1.  Lehrzeit.  Die  bezüglichen  drei  Fragen  sind  in  verhältnismässig ­
  sehr  geringem  Masse  beantwortet  worden.  Das
Eintrittsalter  in  die  Lehre  ist  von  98,  die  Dauer  der  Lehrzeit
von  108  und  die  Frage  nach  einer  Lehrlingsprüfung  von  112  Bogen
unberücksichtigt  geblieben.  Es  mag  nicht  immer  böser  Wille
Vorgelegen  haben,  sondern  bei  der  Verschiedenartigkeit  der  Berufe,
        <pb n="8" />
        7

die  alle  in  den  gleichen  Enquetebogen  untergebracht  werden
mussten,  war  mit  einem  gewissen  Ausfall  zu  rechnen.
2.  Arbeitszeit.  Diese  Fragen  bilden  das  beste  und  wertvollste ­
  Material  in  ihren  Antworten,  und  von  den  340  Bogen
war  nur  ein  einziger  vollständig  auszuschalten.  21  Bogen  enthalten ­
  nur  die  Angaben  der  täglichen  Arbeitszeit  ohne  Begrenzung, ­
  so  dass  also  auch  z.  B.  über  die  Mittagspause  keine  Auskunft
erteilt  wird.  Je  12  geben  den  Beginn  und  den  Schluss  des  Arbeitstages ­
  nicht  an.
Die  Fragestellung  mit  der  Unterscheidung  des  Maximalarbeitstages ­
  in  der  stillen  Zeit  und  in  der  Saison  passt,  wie  dies
schon  bei  der  Lehrzeit  der  Fall  war,  nicht  für  alle  Berufe.
Mehrere  haben  sich  bei  der  Beantwortung  so  zu  helfen  gewusst,
dass  sie  die  Arbeitseinteilung  in  den  Sommer-  und  Wintermonaten ­
  notierten.  Viele  Ladentöchter  hatten  das  Bedürfnis,
noch  speziell  die  Arbeit  an  Samstagen  zu  beschreiben,  was
sicher  durch  eine  besondere  Frage  hätte  berücksichtigt  werden
sollen.
Die  einfache  Frage:  „Haben  Sie  Ueberzeitarbeit?“,  ist  in
dieser  Form  ungenügend,  und  man  kann  es  den  Befragten  kaum
verargen,  dass  sie  in  100  Fällen  darauf  nicht  reagierten.
Auch  die  Frage  nach  der  Vesperpause  ist  in  50  Fällen
unbeantwortet  geblieben,  und  einige  der  Arbeiterinnen  hatten
das  natürliche  Verlangen,  auch  die  Dauer  der  Pause  anzugeben.
„Ferien.“  Logischerweise  hätte  diese  Fragestellung  der
Arbeitszeit  angegliedert  werden  sollen,  statt  jener  über  die  Lohnverhiltnisse.
  Nur  29  haben  die  Beantwortung  unterlassen,  dagegen ­
  die  Frage  nach  bezahlten  oder  unbezahlten  Ferien  haben
101  nicht  berücksichtigt.  Ferner  ist  zu  bemerken,  dass  einige
Damenschneiderinnen,  Modistinnen  und  Weissnäherinnen  die  Zeit
der  regelmässigen  Arbeitslosigkeit  als  Ferien  angegeben  haben.
3.  Lohnverhältnisse.  Wenn  die  Fragen  nach  der
Arbeitszeit  wirklich  vorzügliche  Beantwortung  fanden,  so  ist  dies
naturgemäss  beim  Lohne  weniger  der  Fall.  Trotz  der  Zusicherung
der  „vertraulichen  Mitteilungen“  kann  doch  das  Misstrauen  auf
diesem  Gebiete  nie  ganz  besiegt  werden.  56  Bogen  enthalten
keine  Antwort  oder  dann  nur  eine  allgemeine,  wie  „befriedigende
Zustände“,  „genügend“  etc.  Dagegen  sind  es  nur  31  Bogen,  die
über  die  Zahlungsfrist  keine  Auskunft  geben.
        <pb n="9" />
        8

4.  Kündigungstermine.  Die  Antworten  sind  im  allgemeinen ­
  gut  ausgefallen,  da  nur  52  fehlen.  Einige  haben  bemerkt,
dass  sie  alle  Tage  entlassen  werden  können;  zwei  Mädchen  erklären ­
  freimütig,  sie  wissen  es  selber  nicht,  wie  ihnen  gekündet
werden  dürfe.
5.  Kost  und  Logis.  Hier  haben  nur  23  keine  Auskunft
erteilt.  Ob  aber  die  Antworten  immer  ganz  den  tatsächlichen
Verhältnissen  entsprechen,  wagen  wir  zu  bezweifeln,  weil  die
Frage  besser  hätte  gestellt  werden  sollen:  so  z.  B.  „Kost  und
Logis  in  der  eigenen  Familie“.  Denn  einige  Mädchen  scheinen
unter  Familie  jene  der  Arbeitgeberin  verstanden  zu  haben,
obschon  in  dritter  Linie  ja  gefragt  wird:  „Im  Geschäft?“  Dieses
letztere  ist  sehr  zweideutig.  So  hat  eine  Ladnerin  hier  geantwortet:
„Ja,  das  Mittagessen.“  Diese  Antwort  konnte  aber  nur  so  verstanden ­
  werden,  dass  das  betreffende  Mädchen  von  Hause  das
Mittagessen  mitnimmt  oder  es  sich  bringen  lässt  und  es  im
Geschäft  verzehrt.
Auch  die  Frage,  ob  sie  Kost  und  Logis  in  einem  Kosthaus
habe,  ist  nicht  ganz  geeignet.  Der  Ausdruck  „Kosthaus“  hat
bei  den  Mädchen,  besonders  in  der  Stadt,  den  Anschein  von
etwas  Geringwertigem.  Die  meisten  haben  ihn  denn  auch  durcSgestrichen
  und  dafür  gesetzt:  z.  B.  „im  Töchterheim“  oder  ,in
der  Pension  so  und  so“.
Vollständig  wertlos  war  die  Frage:  „Wieviel  müssen  Sie
per  Monat  für  den  Unterhalt  rechnen?“  Abgesehen  davon,
dass  von  den  340  Bogen  ganze  201  darauf  gar  nicht  geantwortet
haben,  ist  auch  die  Antwort  infolge  der  unzweckmässigen  Fragestellung ­
  unzulänglich.  Die  meisten  haben  dabei  die  Ausgabe
für  die  Nahrung  verstanden,  einige  wenige  Kost  und  Logis.
Andere  aber,  die  die  Frage  richtig  auffassten,  schrieben:  „Mein
Salär“,  „Mehr  als  mein  Salär“,  „Alles“.  Uebrigens  sind  die
Verhältnisse  zwischen  einer  Bureauangestellten  und  z,  B.  einer
Arbeiterin  zu  verschiedenartige,  um  wirklich  etwas  Positives  aus
den  wenigen  guten  Antworten  zu  schöpfen.
6.  Gesetzliche  Arbeitsvermittlung,  gewerbl.  Schiedsgerichte. ­
  Diese  Fragen,  wie  jene  unter  Ziffer  9,  sind  vollständig
verfehlte.  Aus  welchem  Grunde  jede  Arbeiterin  gefragt  werden
solle,  ob  es  an  ihrem  Orte  gesetzlich  geregelte  und  unentgeltliche
        <pb n="10" />
        9

2

Arbeitsvermittlung,  ob  es  gewerbliche  Schiedsgerichte,  Fortbildungsgelegenheiten ­
  oder  Arbeiterinnenvereine  gebe,  ist  unverständlich. ­
  Alle  die  Hunderte,  sagen  wir  aus  Zürich,  sollten
dieselbe  Antwort  aufweisen,  und  anderseits  werden  viele  dieser
Fragen  gar  nicht  verstanden.  Dagegen  könnte  man  ja  leicht  bei
den  Behörden  oder  bei  den  Zentralorganisationen  von  Vereinen
eine  richtige  Auskunft  erhalten.
Als  klassisches  Beispiel  erwähnen  wir  hier  die  Antwort
einer  Damenschneiderin  auf  die  Frage  nach  dem  Schiedsgericht.
Sie  lautet:  „Das  Schiedsgericht  habe  ich  in  meinem  Gewissen,
oder  finde  es  im  Wort  Gottes.“
Uebrigens  sind  diese  Fragen  sub  Ziffer  5,  8  und  9  in  zirka
250  Fällen  gänzlich  unbeantwortet  geblieben.
Die  Frage  nach  der  Krankenkasse  dagegen  ist  richtig
verstanden  worden,  leider  aber,  wie  wir  bei  den  Ergebnissen
sehen  werden,  bekümmern  sich  diese  jungen  Mädchen  fast  gar
nicht  um  diese  soziale  Institution.
Die  Bemerkungfen  sind,  wie  immer  in  den  Enqueten,
wertvoll,  und  wenn  auch  nur  wenige  sich  die  Mühe  nahmen,
ihre  Lage  zu  beschreiben,  so  verleiht  doch  selbst  dieses  Wenige
einer  derartigen  Erhebung  Leben  und  Originalität.
Damit  hätten  wir  das  Erhebungsmaterial  einer  Kritik  unterzogen, ­
  und  trotz  dieser  Mängel  ist  die  Arbeit  des  Bundes  schweizerischer ­
  Frauenvereine  eine  sehr  verdienstliche;  und  wenn  sie
nichts  anderes  mit  aller  Evidenz  zeigen  würde,  als  dass  solche
Untersuchungen  unbedingt  zu  den  Vorarbeiten  der  schweizerischen
Gewerbegesetzgebung  gehören  müssen,  so  ist  schon  sehr  viel
für  die  gute  Sache  gewonnen.  Die  Kritik  und  die  Ausarbeitung
aller  Fragebogen  aber  wird  für  eine  Enquete  grösseren  Umfanges, ­
  die  von  amtlicher  Seite  angeordnet  werden  soll,  sehr
wertvolle  Winke  zu  geben  im  stände  sein.
        <pb n="11" />
        10

2.  Die  Ergebnisse.
a)  Nach  geographischen  Gesichtspunkten.
Im  ganzen  besitzen  wir,  wie  bereits  im  vorstehenden  Kapitel
mitgeteilt  wurde,  340  verwendbare  ausgefüllte  Fragebogen,  von
denen  248  sich  auf  städtische  Verhältnisse  beziehen  und  92  auf
eigentliche  Landgegenden  fallen.  202  Bogen  beziehen  sich  auf
Geschäfte  der  Stadt  Zürich,  wozu  wir  auch  die  Antworten  aus
Oerlikon-Schwamendingen  (14)  Altstetten—Albisrieden  (11)  und
Winterthur  (21)  als  mehr  städtische  Verhältnisse  gerechnet  haben.
Von  der  Landschaft  erwähnen  wir  folgende  beteiligten  Gemeinden: ­
  Wallisellen  13,  Wädenswil  7,  Horgen,  Dübendorf  und
Wetzikon  mit  je  6,  Bülach  und  Thalwil  mit  je  5,  Adliswil,  Kloten,
Uster,  Wald  und  Rüti-Tann  mit  je  4,  Glattbrugg,  Zollikon  und
Dietikon  mit  je  3,  Pfäffikon,  Rikon  und  Dietlikon  mit  je  2  und
endlich  noch  9  Gemeinden  mit  je  einem  Bogen,  also  insgesamt  92.
b)  Nach  beruflichen  Gesichtspunkten.

B  eruf

Stadt

Land

T  otal

Ladentochter,  Verkäuferin,  Kassiererin,
Depothalterin  etc

121

42

163

Damenschneiderin,  Knabenschneiderin,
Zuschneiderin

44

24

68

Weissnäherin,  Hutnäherin,  Schäftenäherin,
Corsetnäherin,  Trikotnäherin,  etc.  .

23

8

31

Stenotypistin,  Maschinenschreiberin,
Bureaufräulein  etc

23

3

26

Glätterin

12

7

19

Modistin

9

5

14

Seidenappreteurin  ......

7

—

7

Einlegerin

2

—

2

Blumenbinderin

1

1

2

Coiffeuse

1

1

2

Stücklegerin  .  .  .  .

1

—

1

Teppichstopperin  ......

1

—

1

Musterkleberin

1

—

1

Falzerin

1

—

1

Weberin  (?)

1

—

1

Masseuse

—

1

1

Gesamtzahl

248

92

340
        <pb n="12" />
        11

Diese  Gruppen  sind  nun  in  allen  folgenden  Tabellen  in
nachstehender  Weise  verzeichnet:

Berufszweig

Stadt

Land

Total

Handel

121

42

163

Schneiderei

44

24

68

Näherei

23

8

31

Bureau

23

3

26

Glätterei  .

12

7

19

Modes

9

5

14

Diverse

16

3

19

Total

248

92

340

Wir  haben  es  demnach  mit  grossen  Zahlen  nicht  zu  tun,
allein  sie  geben  immerhin  ein  Bild  der  tatsächlichen  Verhältnisse,
wenn  auch  die  nachstehend  behandelten  Ergebnisse  der  Berufsgruppen
  auf  dem  Lande  manchmal  als  zufällige  bezeichnet  werden
müssen.  Dies  ist  insbesondere  der  Fall  mit  den  Gruppen  Bureau
und  Modes.
        <pb n="13" />
        Die  Arbeitsverhältnisse.

1.  Die  Lehrzeit.

Hier  handelt  es  sich  um  die  Beantwortung  der  Fragen,  in
welchem  Alter  die  betreffenden  Arbeiterinnen  in  die  Lehre  getreten ­
  sind,  wie  lange  die  Lehrzeit  gedauert  habe,  und  endlich,
ob  sie  eine  Prüfung  abgelegt  haben.
Abgesehen  von  den  unbeantwortet  gebliebenen  Fragen,
erklärten  24  Arbeiterinnen,  überhaupt  keine  Lehre  eingegangen
zu  haben,  und  zwar  fallen  davon  allein  18  auf  das  Ladenpersonal,
3  auf  Glätterei,  1  auf  Weissnäherei  und  1  auf  diverse  Berufe.
Da  die  unbeantwortet  gebliebenen  Fragen  ebenfalls  grösstenteils
von  Ladentöchtern  und  in  verhältnismässig  grosser  Zahl  vom
Bureaupersonal  herrühren,  so  dürften  auch  diese  Personen  als
solche  aufgefasst  werden,  die  sich  keiner  Lehre  unterzogen  haben.
Die  Damenschneiderinnen  mit  einer  einzigen  Ausnahme  und  sämtliche ­
  Modistinnen  haben  eine  Lehre  durchgemacht.
Das  Eintrittsalter  in  die  Lehre.  Von  den  77  Ladentöchtern ­
  sind  in  die  Lehre  eingetreten  im  Alter  von:

14  Jahren  —  6
15  „  =  26
16  „  =16
17  „  =  16

über

18  Jahren
19  ,
20  „
20  „

=  2
=  3
=  3
=  5

Zwei  Mädchen  sind  hier  mitgezählt,  die  in  einem  Modegeschäft ­
  als  Verkäuferinnen  tätig  sind,  welche  aber  eine  Lehrzeit
als  Schneiderinnen  absolviert  haben.  Auch  dürfte  es  beim  einen
oder  anderen  Falle  Vorkommen,  dass  einfach  der  Eintritt  ins
Geschäft  hier  angegeben  worden  ist.  Immerhin  konstatieren  wir,
dass  weitaus  die  grössere  Hälfte  im  Alter  von  über  16  Jahren
erst  in  die  Lehre  bezw.  ins  Geschäft  eingetreten  ist,  und  dass,
trotz  des  Verbotes  durch  das  kantonale  Lehrlingsgesetz,  doch
schon  mit  dem  14.  Altersjahre  6  Töchter  die  Lehre  begonnen
haben.
        <pb n="14" />
        13

Das  Eintrittsalter  in  die  Lehre  seitens  der  67  Damenschneiderinnen ­
  zeigt  folgendes  Bild:

14  Jahre  =  20
15  „  =  23
16  „  =  16

17  Jahre  =  4
18  „  =3
20  „  =  1

Hier  stellen  also  die  14  und  15jährigen  mehr  als  die
Hälfte,  aber  auch  da  müssen  wir  hervorheben,  dass  die  erste
Gruppe  nicht  in  jener  Stärke  vertreten  ist,  wie  man  ohne  Enquete
jedenfalls  annehmen  würde.  Zu  betonen  ist  ferner,  dass  auf  dem
Lande  das  14-jährige  Eintrittsalter  nur  mit  zwei  Töchtern  vertreten ­
  ist,  während  die  Stadt  mit  18  in  Betracht  kommt.
Auf  die  übrigen  Berufsgruppen  gehen  wir  textlich  nicht
weiter  ein,  da  die  Zahlen  im  allgemeinen  zu  klein  sind.  Wir
begnügen  uns  mit  der  Wiedergabe  in  der  zusammenfassenden
Tabelle.

Berufszweig

Frage  un-ICeme



Es

traten

in  die  Lehre  im  Alter  von:

beantwortet

Lehre

14
Jahren

15
Jahren

16
Jahren

17
Jahren

18  Jahren
u.  mehr

Total
mit  Lehre

Handel  .  .  .

68

18

6

26

16

16

13

77

Schneiderei  .

—

1

20

23

16

4

4

67

Näherei  .  .  .

6

1

3

10

6

2

3

24

Bureau  .  .  .

14

—

1

8

3

—

—

12

Glätterei  .  .

—

3

—

4

3

1

8

16

Modes  ....

—

—

2

2

6

2

2

14

Diverse  .  .  .

10

1

1

1

1

2

3

8

Total

98

24

33

74

51

27

33

218

Davon:
]  Stadt

75

16

30

52

33

21

21

157

Land

23

8

3

22

18

6

12

61

Von  diesen  kleineren  Gruppen  sei  noch  speziell  auf  die
Glätterei  verwiesen,  die  8  Personen  aufweist,  welche  im  Alter
von  über  18  Jahren  diesen  Beruf  erlernt  haben.  Wahrscheinlich
wird  es  sich  um  ehemalige  Dienstmädchen  handeln,  die  so  spät
diesem  Erwerbszweig  sich  zuwandten.
Leider  sind  die  Ziffern  vom  Lande  so  minim,  dass  wir  es
kaum  wagen  dürfen,  sie  in  Prozenten  auszudrücken,  immerhin  ist
ein  Vergleich  erlaubt,  da  ja  die  absoluten  Zahlen  nicht  ver ­
        <pb n="15" />
        14

schwiegen  worden  sind.  Es  traten  von  je  100  gelernten  Arbeiterinnen ­
  in  die  Lehre  im  Alter  von:

Jahren  In

der  Stadt

Auf  dem  Lande

T  otal

14

19

5

15

15

33

36

34

16

21

29

24

17

14

10

12

18  und  mehr

13

20

15

Während  in  der  Stadt  fast  ein  Fünftel  der  gelernten  Arbeiterinnen ­
  im  Alter  von  14  Jahren  in  die  Lehre  trat,  sind  es
auf  dem  Lande  nur  5°/o,  insgesamt  nur  15°/o.  Das  ist,  wie
schon  erwähnt,  eine  ganz  unerwartete  Ziffer  und  kann  ihre  Erklärung ­
  nur  darin  finden,  dass  entweder  die  Schule  länger  besucht
wird,  d.  h.  auf  dem  Lande  im  allgemeinen  die  Sekundarschule
später  besucht  wird  als  in  der  Stadt,  oder  dass  vielleicht  im
ersten  Jahre  nach  dem  Primarschulbesuch  das  betreffende  Mädchen
noch  zu  Hause  Verwendung  findet,  bis  es  einen  Beruf  ausgewählt ­
  hat.
Die  Dauer  der  Lehrzeit.  Hier  mussten  wegen  Nichtbeantwortung ­
  10  weitere  Bogen  ausgeschaltet  werden,  d.  h.  von
den  218  gelernten  Arbeiterinnen  haben  nur  208  die  Dauer  ihrer
Lehrzeit  angegeben.  Von  den  72  hier  in  Betracht  fallenden
Ladentöchtern  hatten  eine  Dauer  der  Lehrzeit  von:

bis  V 2  Jahr  =  13
1  Jahr  =  19
l 1 /«  Jahre  —  6

2  Jahre  =  21
2 1 / 2  Jahre  =  4
3  Jahre  =  9

Die  Berufsgruppe  zeichnet  sich  also  im  allgemeinen  durch
eine  verhältnismässig  kurze  Lehrzeit  aus,  indem  beinahe  die  Hälfte
sich  mit  einer  Dauer  von  einem  Jahre  und  darunter  begnügt.
Ganz  anders  sind  die  Zustände  bei  den  Damenschneiderinnen,
welche  folgende  Lehrzeitdauer  aufweisen:
bis  1  Jahr  —  2  Jahre  =  30
1  */a  Jahre  =  1  3  Jahre  —  3
2  Jahre  =  31
Fast  alle  diese  Mädchen  erlernen  ihren  Beruf  in  2  resp.  2  l /a
Jahren,  und  zwar  sind  die  Verhältnisse  in  der  Stadt  und  auf  dem
        <pb n="16" />
        15

Lande  vollständig  gleichartige.  Dagegen  weist  die  Näherei  fast
alle  Stufen  auf,  und  die  Glätterei  hat  fast  nur  kurze  Lehrfristen,
wie  übrigens  nachstehende  Tabelle  zeigt:

Berufszweig

Frage  unbeantwortet ­


Keine
Lehre

Die  Dauer  der  Lehrzeit  betrug:

bis
y 2  Jahr

1
Jahr

iy*
Jahre

2
Jahre

2*1%
Jahre

3
Jahre

Handel  .  .  .

73

18

13

19

6

21

4

9

Schneiderei.

—

1

2

—

1

31

30

3

Näherei  .  .  .

7

1

1

2

3

13

3

1

Bureau  .  .  .

14

—

1

1

1

7

—

2

Glätterei  .  .

—

3

4

9

1

2

—

—

Modes  ....

1

—

2

2

2

6

—

1

Diverse  .  .  .

13

1

2

1

—

2

—

—

Total  ....

108

24

26

34

14

82

37

16

Davon:

Stadt

81

16

17

24

11

60

25

14

Land

27

8

8

10

3

22

12

2

Beinahe  zwei  Drittel  aller  Arbeiterinnen  haben  demnach
eine  Lehrzeit  von  zwei  und  mehr  Jahren  durchgemacht,  und  zwar
sind  die  Verhältnisse  zwischen  Stadt  und  Land  auch  im  Total
ungefähr  die  gleichen,  so  dass  wir  nachstehend  die  Prozentziffern
nur  für  den  Kanton  Zürich  anführen:

Dauer  der  Lehre
Bis  1  Jahr
1  und  D/a  Jahre
2  und  27s  Jahre
3  Jahre

Von  je  100  Arbeiterinnen
12
23
57
8

Die  Lehrlingsprüfung  bildet  die  letzte  Frage  dieses
Abschnittes,  wobei  4  weitere  Bogen  ausser  Betracht  fielen.  Eine
Ladentochter  aus  der  Stadt  Zürich  hatte  bemerkt:  „Ich  hatte
mich  zur  Prüfung  angemeldet,  war  die  einzige  und  wurde  abgewiesen.“ ­

Da  die  Ergebnisse  aber  trotzdem  sehr  bezeichnend  sind,
lassen  wir  für  alle  Gruppen  nachstehend  die  Unterscheidung  für
Stadt  und  Land  folgen,  indem  wir  die  112  unbeantworteten
Fragebogen  tabellarisch  ausschalten.
        <pb n="17" />
        16

Berufszweig

Stadt

Land

Total

Mit  |  Ohne
Prüfung

Mit  J  Ohne
Prüfung

Mit  |  Ohne
Prüfung-Handel



1
6

58

1

17

7

75

Schneiderei  .  .  .

31

13

18

6

49

19

Näherei

3

12

2

5

5

17

Bureau

—

11

—

3

—

14

Glätterei  ....

5

7

1

6

6

13

Modes

2

7

1

4

3

11

Diverse

—

6

1

2

1

8

Total

47

114

24

43

71

157

Also  selbst  in  der  Damenschneiderei  und  Weissnäherei
hatte  mehr  als  ein  Drittel  aller  Arbeiterinnen  keine  Lehrlingsprüfung ­
  bestanden,  bei  den  14  Modistinnen  sind  es  sogar  11.
Das  wirft  ein  etwas  eigenartiges  Licht  auf  den  Vollzug  des  Lehrlingsgesetzes,
  wenn  man  ja  auch  annehmen  kann,  dass  einige  Arbeiterinnen ­
  aus  Kantonen  stammen,  die  keine  derartigen  Vorschriften
kennen.  Man  wird  vielleicht  auch  einwenden,  dass  bei  den  Personen, ­
  die  hier  in  der  Enquete  befragt  wurden,  das  Lehrlingsgesetz ­
  nicht  mehr  in  Betracht  kam;  allein  dies  dürfte  kaum  in  so
starkem  Masse  zur  Geltung  kommen,  da  sehr  viele  der  befragten
Arbeiterinnen  in  jugendlichem  Alter  sich  befinden.

2.  Die  Arbeitszeit.
Wie  wir  schon  einleitend  bemerkt  haben,  finden  wir  hier
das  einwandfreieste  und  vollständigste  Material  der  Enquete  vor,
und  zwar  gibt  es  uns  Aufschluss  über  folgende  Punkte:  Grösse
des  Arbeitstages  in  der  stillen  Zeit,  sowie  in  der  Saison,  weitere
Uberzeit,  Beginn  und  Schluss  der  Tagesarbeit,  Pausen  und  Ferien.
Arbeitstag.  In  bezug  auf  diese  Frage  musste  ein  einziger
Bogen  (Damenschneiderin)  wegen  Nichtbeantwortung  ausgeschaltet
werden,  so  dass  demnach  die  Gesamtsumme  aller  Fälle  339
beträgt.
        <pb n="18" />
        3

17

Qj

Die  Ladentöchter  haben  folgenden  Arbeitstag:

Stundenzahl:

In  der  stillen  Zeit:

In  det  S:

9

5

2

973

8

4

10

18

13

1072

30

26

11

22

17

1172

17

19

12

22

22

12  y 2

18

19

13

13

18

1372

2

6

14

5

10

14  v«

1

1

15

2

6

Der  Achtstundentag  ist  also  bei  den  Ladentöchtern  nirgends
vorhanden,  sondern  die  Grosszahl  muss  10  x jt  bis  127a  Stunden
arbeiten.  Der  Unterschied  zwischen  stiller  Zeit  und  Saison  ist
ein  verhältnismässig  minimer,  weil  eben  die  Frage  für  diesen
Beruf  etwas  anders  hätte  gestellt  werden  müssen.  Z,  B.  wäre
die  Frage  nach  der  Arbeitszeit  im  Dezember  angezeigter  gewesen.
Auf  alle  Fälle  geht  aber  schon  aus  diesen  Zahlen  hervor,  dass
ein  Gesetz  zum  Schutze  der  Ladentöchter  sehr  angebracht  wäre,
da  beinahe  die  Hälfte  der  Angestellten  selbst  in  der  stillen  Zeit
über  11  Stunden  pro  Tag  arbeiten  muss.  Ein  einheitlicher  Ladenschluss ­
  sollte  unbedingt  normiert  werden.
Die  Bemerkungen  auf  den  Fragebogen  erstrecken  sich  denn
auch  fast  ausschliesslich  auf  diesen  Punkt,  und  kein  Berufszweig
hat  verhältnismässig  so  viele  Klagen  angebracht,  wie  gerade  die
Ladentöchter.  Wir  geben  nun  nachstehend  einige  solcher  Stimmen
wieder:
Eine  Ladentochter  vom  Lande  schreibt:  „Der  grösste  Uebelstand
  ist  die  Gewohnheit  der  Hausfrauen,  abends  9  Uhr  noch
einzukaufen.“
Eine  andere  bemerkt:  „Für  den  8  Uhr-Ladenschluss  wären
wir  alle  sehr  dankbar.  Derselbe  wäre  sehr  notwendig.“
Eine  Kollegin  aus  der  Stadt  schreibt:  „  Könnte  nicht  erwirkt
werden,  dass  wenigstens  am  Samstag  Abend  die  Geschäfte  früher
        <pb n="19" />
        18

geschlossen  werden  müssten?  Die  Arbeiter  haben  jeden  Wochentag
weniger  Arbeitszeit  als  wir  Töchter,  und  wenn  wir  am  Abend
heimkommen,  wartet  unser  gewöhnlich  noch  Hausarbeit,  und  so
wird  es  am  Samstag  gewöhnlich  sehr  spät,  bis  man  zur  Ruhe
kommt.“
Eine  Verkäuferin  in  einem  Metzgergeschäft  gibt  folgenden
Aufschluss:  „Als  leidiger  Faktor  muss  ich  hinzufügen,  dass  wir
am  Samstag  bis  spät  in  die  Nacht  hinein  arbeiten  müssen.  Dem
wird  kaum  ganz  abzuhelfen  sein,  wenn  grosser  Absatz  da  ist,
denn  die  Kassaaufnahme  und  das  Putzen  brauchen  Zeit.  Beim
Inventar  komme  ich  nie  vor  11  Uhr  fort.  Wir  müssen  aber  dann
trotzdem  selbst  im  Winter  um  7  Uhr  morgens  wieder  auf  dem
Posten  stehen.“
Ladentochter  der  Stadt  klagt:  „Meiner  Meinung  nach  könnte
wohl  die  Arbeitszeit  (sie  arbeitet  IO 3 /*  Stunden  pro  Tag)  etwas
eingeschränkt  werden.  Denn  bei  solch  langem  Heimweg  kommt
man  nie  vor  9  Uhr  nach  Hause,  und  seine  Kleider  in  Ordnung
halten  ist  geradezu  unmöglich,  ausgenommen  natürlich  am  Sonntag“.
Was  nun  die  Arbeitszeit  im  allgemeinen  anbelangt,  so  wurde
auf  dem  Lande  mehr  geklagt  als  in  der  Stadt;  so  bemerkt  u.  a.
eine  Tochter:  „Für  zwei  Franken  Taglohn  ist  denn  doch  eine
Arbeitszeit  von  zwölf  Stunden  zu  viel.“
Eine  andere  gibt  folgende  Schilderung,  die  sich  auch
auf  weitere  Punkte  erstreckt,  welche  wir  aber  nicht  aus  dem
Zusammenhänge  reissen  möchten:  „In  unserem  Geschäft  ist  der
Misstand,  dass  die  Arbeitszeit  für  jedes  Einzelne  viel  zu  lang  ist,
volle  12Stunden  bei  strenger,  aufregender  Arbeit.  Der  Ladenschluss ­
  findet  selten  zu  rechter  Zeit  statt.  Ist  jemand  krank,
wird  jeder,  wenn  auch  nur  halbe  Tag  abgezogen,  und  bei  längerer
Unpässlichkeit  werden  nur  drei  Tage  vergütet.  Im  Winter  hauptsächlich ­
  wird  es  jeden  Abend  9  Uhr.  Von  diesen  Ueberzeiten
haben  wir  nie  etwas.  Das  Lokal  muss  von  den  Ladentöchtern
in  Ordnung  gehalten  werden;  es  gibt  demnach  viel  zu  putzen
und  braucht  viel  Kleider.  Der  Lohn  ist  für  die  lange  Arbeitszeit
viel  zu  klein,  wenn  man  bedenkt,  dass  man  in  der  freien  Zeit
kaum  seine  Strümpfe  flicken  kann  und  somit  gezwungen  ist,
alles  auszugeben.“
        <pb n="20" />
        19

Aus  der  Stadt  zitieren  wir  noch  folgende  zwei  Stimmen:
Eine  Ladentochter,  die  morgens  von  5 3 /&amp;lt;t  Uhr  ohne  Pause  bis
nachmittags  2  Uhr  beschäftigt  ist  und  von  3 1 /i  Uhr  nachmittags  bis
8  und  9  Uhr,  Samstags  10  Uhr,  schreibt:  „Bei  dieser  Arbeitszeit,
die  schrecklich  lange  ist,  kann  man  unmöglich  noch  Kurse
besuchen,  ja  selbst  für  persönliche  Bedürfnisse  etwas  tun,  wie
z.  B.  Nähen  oder  Flicken  ist  direkt  unmöglich.  Besonders  dünkt
mich,  dass  morgens  5 3 /i  Uhr  kein  normaler  Geschäftsbeginn  sei.
Besonders  des  Winters  allein  in  solch  grossem  Lokal  ist  zu  viel
verlangt.  Die  Kundsame  ist  selbstredend  um  diese  Zeit  so  spärlich,
dass  es  kaum  rentiert,  Gas  zu  brennen.  Aber  diese  paar  Fabrikarbeiter ­
  müssen  eben  ihren  Znüni  haben.  Könnten  sie  das  wohl
nicht  abends  besorgen?  Mir  kommt  es  vor,  dass  man  diesen
Uebelstand  abschaffen  sollte.“
Eine  Ladentochter  aus  der  Stadt  mit  14-stündiger  Arbeitszeit
und  95  Fr.  Monatslohn  schreibt:  „Ich  muss  diese  Stelle  nun  verlassen, ­
  weil’s  für  mich  zu  streng  ist,  denn  ich  werde  nach  Ladenschluss ­
  noch  zu  allen  möglichen  häuslichen  Arbeiten  angehalten,
trotzdem  noch  extra  ein  Dienstmädchen  da  ist“.
Wir  glauben,  dass  die  oben  angeführten  Zahlen  eines
weiteren  Kommentars  nicht  bedürfen.  Die  Zahlen  sprachen
schon  sehr  deutlich,  und  diese  erwähnten  Ausführungen  der
Handelsgehilfinnen  machen  wahrlich  nicht  den  Eindruck  von
etwas  Gekünsteltem,  sondern  spiegeln  leider  reale  Tatsachen
wieder.
Wir  haben  bereits  in  der  Einleitung  hervorgehoben,  dass
z.  B.  die  Frage  nach  der  Stundenzahl  am  Samstag  sehr  angebracht
gewesen  wäre,  beim  Ladentöchterberuf  speziell  die  Frage  nach
Sonntagsarbeit.  Wir  lassen  hier  einige  Aeusserungen  wiedergeben ­
  als  Beweis,  dass  die  Befragten  selber  die  genannte  Lücke
empfunden  haben.
So  schreibt  eine  Verkäuferin  in  der  Stadt:  „Etwas  Unangenehmes ­
  ist  die  Milchabgabe  am  Sonntag  von  11  bis  12  Uhr“.
Eine  andere  Tochter  beschwert  sich  über  das  obligatorische
Arbeiten  an  den  Sonntagen  im  Dezember.
Aus  einem  Zigarrengeschäft  wird  bekannt:  „Jeden  zweiten
Sonntag  habe  ich  Dienst  von  IO 1 /*  Uhr  bis  3  Uhr,  wobei  ich
dann  in  jener  Woche  einen  freien  Nachmittag  erhalte“.
        <pb n="21" />
        20

Eine  Ladentochter  (Stadt)  bemerkt:  „Vom  religiösen  wie
vom  sozialen  Standpunkt  aus  wäre  es  sehr  erwünscht,  wenn
ein  Sonntagsruhegesetz  auch  für  Bäckereien  und  Konditoreien
geschaffen  würde.  Ein  Sklave  kann  nicht  ärger  an  seine  Arbeit
gebunden  sein  als  wir  in  unserem  Gewerbe.  Von  Fest-  und
Feiertaghalten  ist  keine  Rede.  Also  Parole:  Sonntagsruhe!“
Eine  Verkäuferin  in  einem  Metzgergeschäfte  verpönt  die
Sonntagsarbeit  mit  folgenden  drastischen  Ausführungen:  „Jahrelange ­
  Beobachtungen  haben  mir  gezeigt,  dass  mindestens  90%
der  Sonntagskunden  sich  auf  die  Arbeiterklasse  beschränken.
Da  einmal  energisch  einzugreifen,  täte  not.  Selber  dem  Arbeiterstande ­
  angehörend,  kann  ich  mit  Recht  und  Gewissen  konstatieren, ­
  dass  es  ganz  gut  möglich  ist,  es  anders  einzurichten.  Vom
Schlechtwerden  des  Fleisches  kann  keine  Rede  sein,  das  ist
nicht  stichhaltig,  denn  andere  Leute  können  es  auch  machen.
Man  kann  z.  B.  das  betreffende  Stück  Fleisch  anbraten  oder  auch
einsalzen  und  am  Morgen  wieder  abwaschen.
In  England,  Amerika  etc.  kann  man  sich  auch  einrichten,
dort  sind  die  Ladnerinnen  gesetzlich  geschützt.  Und  wo  ein  Wille
ist,  da  ist  auch  ein  Weg!  Wo  bleibt  da  das  Fabrikgesetz?  Da
stehen  wieder  Arbeiter  gegen  Arbeiter.  Wieso?  Ich  weiss  und
habe  es  schon  öfters  mir  sagen  lassen,  dass  der  Mann  erst
Sonntags  früh  oder  Samstags  nachts  spät  nach  Hause  kommt
und  den  dezimierten  Zahltag  bringt.  Wie  könnte  da  die  Frau
noch  ihrem  Gatten  etwas  Schmackhaftes  vorsetzen?  Da  ist  sie
gezwungen,  ihre  eigene  arbeitende  Klasse  zu  Sonntagsdiensten
zu  verdammen.  Also  hier  Remedur,  bitte!  Die  Arbeiter  haben
doch  ihren  Sonntag  ganz  frei,  warum  nicht  wir?“
Damit  schliessen  wir  die  Blütenlese,  die  nach  unserem
Dafürhalten  sehr  typisch  ist.  Wir  besitzen  aus  den  übrigen
Arbeiterinnenkategorien  im  Verhältnis  zu  den  angeführten  Bemerkungen ­
  nur  verschwindend  wenige  Aeusserungen,  weil  eben
die  Verhältnisse  infolge  des  Arbeiterinnenschutzgesetzes  bessere
geworden  sind,  wenn  auch  nicht  überall  seine  Vorschriften  genau
befolgt  werden.
Schon  bei  der  nächsten  Gruppe,  bei  den  Schneiderinnen,
zeigt  der  Arbeitstag  denn  doch  ein  weit  günstigeres  Bild  als
dies  bei  den  Ladentöchtern  der  Fall  war.
        <pb n="22" />
        21

Arbeitsstunden  In  der  .
pro  Tag:  stillen  Zeit:  c  er  Saison:

8 1 /!  1
9  1  —
9V 2  9  4
10  48  49
10  72  7  13
11  1  1

Hier  konzentriert  sich  die  Hauptzahl  naturgemäss  auf  die
gesetzlich  normierten  zehn  Stunden,  immerhin  bleibt  noch  ein
schöner  Prozentsatz  solcher,  die  über  das  erlaubte  Mass  hinaus
arbeiten  müssen.  Dass  die  Zahlen  für  die  Saison  nicht  stimmen
dürften,  ist  als  sicher  zu  betrachten.  Die  Verschiebung  auf  höhere
Stundenzahlen  ist  in  Wirklichkeit  gerade  bei  den  Damenschneiderinnen ­
  allbekannte  Tatsache.  Wir  betonen  aber  nochmals,  dass
sich  hier  die  Wohltaten  des  zürcherischen  Arbeiterinnenschutzgesetzes ­
  unbedingt  bemerkbar  machen.  Darum  sind  auch  keine
Klagen  auf  den  Bogen  seitens  der  Befragten  zu  finden,  ja  mehrere
erklären  sogar,  dass  sie  mit  ihren  Arbeitsbedingungen  zufrieden ­
  seien.
Die  Arbeitsverhältnisse  in  den  übrigen  Gruppen  wollen  wir
auch  hier  nicht  einzeln  aufführen,  weil  sie  in  nachstehender  Rekapitulationstabelle ­
  genügend  zum  Ausdruck  gelangen.

Berufszweig-Zahl

  der  täglichen  Arbeitsstunden  in  der  stillen  Zeit

8

87i

9

9‘/2

10

1072

11

lb/2

12

1272

13  und
mehr

Total  i

Handel  .  .  .

5

8

18

30

22

17

22

18

23

163

Schneiderei.

—

1

1

9

48

7

1

—

—

—

—

67

Näherei  .  .  .

3

—

5

1

17

4

—

—

1

—

—

31

Bureau  .  .  .

11

1

7

5

1

—

1

—

—

—

—

26

Glätterei  .  .

__

—

1

—

2

7

6

3

—

—

—

19

Modes  .  .  .  .

—

2

1

3

3

3

—

—

—

2

—

14

Diverse  .  .  .

—

2

7

3

5

1

—

1

—

—

19

Stadt

9

5

26

23

67

43

20

16

17

8

14

248

Land

5

1

1

6

27

9

10

5

6

12

9

91

Total

14

6

27

29

94

52

30

21

23

20

23

339
        <pb n="23" />
        22

Berufszweig

Zahl  der  tägliche

n  Arbeitsstunden  in  der  Saison

8

8  V 2

9

9  7*

10

lOVa

11

1172

12

127  2

13  und
mehr

Total:

Handel  .  .  .

—

—

2

4

13

26

17

19

22

19

41

163

Schneiderei  .

—

—

—

4

49

13

1

—

—

—

—

67

Näherei  .  .  .

—

—

5

1

15

4

1

4

—

1

—

31

Bureau  .  .  .

9

2

8

3

—

1

2

—

1

—

—

26

Glätterei.  .  .

—

—

—

—

3

7

6

3

—

—

—

19

Modes  ....

—

—

—

3

3

2

1

2

—-2



1

14

j  Diverse  .  .  .

—

2

2

4

6

3

—

1

1

—

—

19

|  Stadt

8

3

12

15

63

47

23

24

21

9

23

248

j  Land

1

1

5

4

26

9

5

5

3

13

19

91

Total

9

4

17

19

89

56

28

29

24

22

42

339

Bevor  wir  auf  die  Gesamtzahlen  zu  sprechen  kommen,
müssen  wir  noch  einige  Erläuterungen  über  die  noch  nicht  behandelten ­
  Gruppen:  Näherei,  Bureau,  Glätterei  und  Modes  beifügen.
Die  Näherei  zeigt  laut  vorstehender  Darstellung  gleichartige
Zustände  wie  die  Schneiderei,  mit  Ausnahme  eines  krassen  Falles,
wo  der  gesetzlich  festgelegte  Arbeitstag  um  volle  zwei  Stunden
länger  dauert.  Was  die  Bemerkungen  in  dieser  Berufsgruppe
anbelangt,  so  haben  wir  nur  eine  Pelznäherin,  die  sich  darüber
beklagt,  dass  hie  und  da  Sonntagsarbeit  verlangt  wird.
Die  Bureauangestellten,  obwohl  auch  sie  keinen  Schutz
kennen,  haben  der  Natur  ihres  Berufes  entsprechend,  grösstenteils ­
  den  8-  und  9-Stundentag.  Immerhin  gibt  es  unter  der  kleinen
Zahl,  die  hier  statistisch  festgelegt  ist,  eine  Stenotypistin  mit
einem  vollen  11-Stundentag.
Es  ist  nun  kaum  erstaunlich,  wenn  dieses  Bureaufräulein
auf  die  Frage  nach  den  Bildungsgelegenheiten  antwortet:  „Es
gibt  deren  hier  in  Zürich  soviel  man  will,  aber  keine  Zeit  bleibt
mir  zum  Benützen.“
Unter  den  Berufen,  welche  in  den  Geltungsbereich  des  kantonalen ­
  Arbeiterinnenschutzgesetzes  fallen,  steht  hinsichtlich  Arbeitszeit ­
  die  Glätterei  wahrlich  nicht  glänzend  da.  Von  den  19  hier
gezählten  Glätterinnen  geniessen  nur  3  eine  Arbeitszeit  von
10  Stunden  und  darunter.  In  allen  andern  Fällen  wird  das
Gesetz  übertreten  und  zwar  in  nicht  geringer  Zahl  um  eine  oder
anderthalb  Stunden.  Dagegen  haben  die  Modistinnen,  mit  Aus ­
        <pb n="24" />
        23

nähme  einer  12ständigen  Arbeitszeit  in  zwei  Fällen  auf  dem
Lande,  ziemlich  dem  Gesetz  entsprechende  Zustände.
Die  diversen  Berufe  bieten  keinen  besonderen  Anlass  zur
Besprechung,  da  hier  die  Arbeitszeit  im  allgemeinen  keine  allzuhohe ­
  ist,  ausgenommen  ein  einziger  Fall  mit  11  x /2  ständiger
Arbeitszeit.  Diese  Arbeiterin,  eine  Masseuse  in  einer  Badanstalt
auf  dem  Lande,  gibt  aber  auch  dementsprechend  ihre  Wünsche
kund,  die  folgendermassen  lauten:
„1.  Eine  Mittagspause  dringend  erwünscht.
2.  Nach  Schluss  des  Badegeschäftes  nicht  auch  noch  bei
anderer  Arbeit,  in  der  Küche  usw.  mithelfen.
3.  Wickel  und  dergleichen  sollten  für  Nachtdienste  von
einer  Krankenpflegerin  oder  von  einer  andern  dazu  bestimmten
Person  ausgeführt  werden,  weil  meine  Arbeit  vom  Tage  schon
sehr  anstrengend  und  reichlich  genug  ist.
4.  Freier  Sonntag“.
Rechnen  wir  nun  jene  Berufe,  die  unter  das  Arbeiterinnenschutzgesetz ­
  fallen,  zusammen,  so  haben  wir  insgesamt  130  Personen, ­
  von  denen  36  den  Zehnstundentag  überschreiten;  also
wird  immerhin  über  ein  Viertel  der  Arbeiterinnen  über  das
gesetzliche  Mass  hinaus  beschäftigt.
Die  Prozentsätze  im  Total  ergeben  folgendes  Bild:
Von  je  hundert  Arbeiterinnen  haben  pro  Tag  Arbeitsstunden:

In  der  stillen  Zeit:

In  der  Saison

8  und  8  V2

6

4

9  „  972

16

10

10

28

27

IO72

15

16

11  und  1172

15

17

12  „  mehr

20

26

Der  10-  und  lOVa-Stundentag  umfasst  demnach  43°/o  aller
Arbeiterinnen,  sowohl  in  der  stillen  Zeit  wie  in  der  Saison.  Die
grössten  Unterschiede  weist  in  letzterer  Hinsicht  der  12-Stundentag
auf,  da  in  der  stillen  Zeit  ein  Fünftel,  in  der  Saison  aber  ein
Viertel  aller  Arbeiterinnen  so  lange  beschäftigt  wird.
Um  nun  einen  ganz  genauen  ziffermässigen  Einblick  in  die
Unterschiede  des  Arbeitstages  der  einzelnen  Berufszweige,  sowie
zwischen  Stadt  und  Land  zu  erhalten,  haben  wir  uns  die  Mühe
        <pb n="25" />
        24

genommen,  die  einzelnen  Stundenzahlen  zu  addieren.  Wir  haben
uns  dabei  auf  die  Angaben  für  die  stille  Zeit  beschränkt,  was
wohl  zu  beachten  ist.  Somit  sind  nachstehende  Summen  als
Minimalziffern  zu  betrachten.

Berufszweig

Zahl
der  Arbeiterinnen

Totalsumme
der  täglichen
Arbeitsstunden

Durchschnittliche
Arbeitszeit  pro  Tag

Handel

121

1355

11,20

Schneiderei  .  .  .

44

438,50

9,97

Näherei

23

226

9,83

Bureau

23

203

8,93

Glätterei  ....

12

128

10,67

Modes

9

85

9,44

Diverse

16

150,50

9,41

Total  Stadt

248

2586

10,42

Handel

42

500,75

11,92

Schneiderei  .  .  .

23

229

9,95

Näherei

8

76,50

9,56

Bureau

o
O

25,50

8,50

Glätterei  ....

7

75

10,71

Modes

5

56,25

11,25

Diverse

3

30

10,00

Total  Land

91

993

10,91

Die  durchschnittliche  Arbeitszeit  ist  demnach  auf  dem  Lande
um  eine  halbe  Stunde  grösser  als  in  der  Stadt.  In  der  Schneiderei,
Näherei  und  in  Bureau  ist  dagegen  der  Arbeitstag  um  ein  klein
wenig  kürzer;  der  Unterschied  zu  ungunsten  des  Landes  wird
insbesondere  durch  die  überlange  Arbeitszeit  des  Ladenpersonals
und  in  kleinerem  Masse  durch  jene  der  Modistinnen  bedingt.
Stadt  und  Land  zusammenfassend  und  nach  der  durchschnittlichen ­
  Grösse  des  Arbeitstages  die  Berufszweige  einreihend,  ergibt
sich  folgendes  Bild:

Handel

11,38

Schneiderei

.  9,96

Glätterei  .

10,68

Näherei

.  9,76

Gesamtdurchschnitt

10,56

Diverse

.  9,50

Modes

10,09

Bureau

.  8,93
        <pb n="26" />
        25

Wir  konstatieren  demnach  durchschnittlich  den  llYs-Stundentag
  bei  den  Ladentöchtern,  den  10 1 / 2 Stundentag  beiden
Glätterinnen,  den  10-Stundentag  bei  den  Modistinnen  und  Damenschneiderinnen, ­
  den  9 3 /i-Stundentag  bei  den  Näherinnen,  den
9  Y 2 -Stundentag  bei  den  verschiedenen  Berufen  und  endlich  den
9-Stundentag  bei  den  Bureaufräulein.
Es  handelt  sich  hiemit,  wie  schon  gesagt,  um  die  Angaben
aus  der  stillen  Zeit,  und  wir  dürfen  für  die  Hochsaison  den
Durchschnitt  von  KE/ 2  Stunden  ruhig  auf  1U/ 2  Stunden  ansetzen.
Ferner  ist  die  verlängerte  Samstagsarbeit  bei  den  Ladentöchtern ­
  in  diesen  Zahlen  unberücksichtigt,  und  die  Sonntagsarbeit ­
  wäre  ebenfalls  noch  hinzuzurechnen,  wollten  wir  ein  Gesamtbild ­
  aller  Arbeitsleistungen  erhalten.
Ueberzeit.  Nach  all  diesen  Vorbemerkungen  wird  es  für
jedermann  klar  sein,  dass  eine  einfache  Fragestellung:  „Haben  Sie
ausserdem  noch  Ueberzeit?“  keine  wertvollen  Aufschlüsse  geben
kann.  Wir  reproduzieren  aber  trotzdem  die  Antworten  in  tabellarischer ­
  Form:

Berufszweig-Frage


unbeantwortet ­


Mit

Ohne

Total

Ueberzeit

Handel

54

57

52

163

Schneiderei.  .  .

19

16

33

68

Näherei

7

7

17

31

Bureau

2

15

9

26

Glätterei  ....

8

3

8

19

Modes

6

2

6

14

Diverse

4

4

11

19

Total

100

104

136

340

Davon:
Stadt

66

85

97

248

Land

34

19

39

92

Ein  Drittel  sämtlicher  Arbeiterinnen  hätte  demnach  weitere
Ueberzeitarbeit,  selbst  wenn  wir  die  unbeantworteten  Fragen  als
negativ  auffassen  würden.  Das  Land  hat  verhältnismässig  weniger
bejahende  Antworten.  Am  meisten  Ueberzeitarbeit  im  obigen
Sinne  haben  die  Bureauangestellten,  welche  die  Frage  nach  der
Arbeitszeit  in  der  Saison  unbeantwortet  gelassen  haben  und  dafür
        <pb n="27" />
        26

hier  zustimmend  sich  äusserten.  Die  unter  dem  Arbeiterinnenschutzgesetze ­
  stehenden  Berufe  weisen  proportional  am  meisten
„Nein“  auf,  während  die  Ladentöchter  viele  bejahende  Antworten ­
  gegeben  haben,  womit  sie  wahrscheinlich  die  Inventurzeit
andeuten  wollten.
Wie  schon  bei  der  Besprechung  des  Fragebogens  bemerkt,
zeigt  sich  gerade  bei  solchen  Fragen  der  grosse  Fehler,  dass  für
so  verschiedenartig  gehaltene  Berufsarbeit  gleichartiges  Enquetenmaterial ­
  geschaffen  worden  ist.
Beginn  und  Schluss  der  Arbeitszeit.  Unser  Urmaterial
enthält  selbstverständlich  alle  wünschbaren  Einzelheiten,  allein
wir  glauben  bei  der  Veröffentlichung  doch  von  allzuvielen
Details  absehen  zu  müssen.  Wir  begnügen  uns  daher,  im  Texte
auf  die  Unterschiede  zwischen  Stadt  und  Land  und  zwischen
stiller  Zeit  und  Saison  je  nach  den  einzelnen  Berufszweigen  aufmerksam ­
  zu  machen.  So  hat  das  Ladenpersonal  auf  dem  Lande
einen  etwas  früheren  Beginn  am  Morgen  als  jenes  der  Stadt,
aber  immerhin  sind  die  Unterschiede  ganz  minim.  In  den  übrigen
Berufen  wird  auf  dem  Lande  nicht  früher  mit  der  Arbeit
begonnen  als  in  der  Stadt.  Die  Saisonarbeit  bedingt  nicht  einen
allzufrühen  Beginn  der  Arbeit,  sondern  die  Verschiebung  erstreckt
sich  fast  ausschliesslich  zugunsten  des  7  Uhr-Beginnes.
Der  Mittagsschluss  zeigt  zwischen  Stadt  und  Land  in  den
einzelnen  Berufen  ebenfalls  sehr  wenige  Unterschiede,  und  dasselbe ­
  ist  der  Fall  in  bezug  auf  stille  Zeit  und  Saison.  Wir  geben
nun  die  Vormittagsarbeit  in  der  stillen  Zeit  nachfolgend  zur  Darstellung ­
  :

Berufszweig

Ohne

Begi

nn  morgens  um.

.Uhr

Ohne

Schluss  mittags  um.  .Uhr

Angabe

Vor
67*

67*

7

77•

8  und
später

Angabe

Vor
12

12

127  &amp;gt;

1  und
später

Handel  .  .  .

4

9

9

60

52

29

25

28

85

9

16

Schneiderei.

4

—

—

30

24

10

4

3

61

—

—

Näherei  .  .  .

1

—

2

19

5

4

1

—

30

—

—

Bureau  .  .  .

—

—

—

3

3

20

—

—

26

—

—

Glätterei  .  .

2

—

4

10

2

1

2

2

15

—

—

Modes  ....

—

—

1

2

—

11

1

—

12

1

—

Diverse  .  .  .

1

—

2

10

4

2

2

4

13

—

—

Total  J

12

9

18

134

90

77

35

37

242

10

16
        <pb n="28" />
        27

Der  Beginn  der  Arbeit  vor  7  Uhr  morgens  ist  bei  den
Ladentöchtern  und  Glätterinnen  erwähnenswert.  Dass  bei  den
Bureauangestellten  der  8  Uhr-Beginn  der  gewöhnliche  ist,  war
vorauszusehen,  dagegen  haben  die  Modistinnen  merkwürdigerweise ­
  einen  ebenso  späten  Arbeitsbeginn.  Insgesamt  ist  7  Uhr
und  7  '/2  Uhr  die  Hauptregel.
Vor  12  Uhr  können  hauptsächlich  Ladentöchter  nach
Hause  gehen,  die  dann  aber  fast  alle  um  1  Uhr  wieder  an
der  Arbeit  sein  müssen,  auch  jene  Fälle  nach  12  Uhr  beziehen
sich,  mit  Ausnahme  einer  einzigen  Modistin,  alle  auf  die  Verkäuferinnen. ­
  80  °/o  aller  Arbeiterinnen  aber  haben  um  12  Uhr
Arbeitsschluss.
Ueber  die  Nachmittagsarbeit  verweisen  wir  auf  nachstehende
Tabelle:

Berufszweig

Beginn  nachm,  um..  Uhr

Ohne

Schluss

abends

um

.  Uhr!

Angabe

Vor
IV*

IV*

2

2 1 /*  und
später

Angabe

Vor
6  V*

6  */«

7

7'/*

8

8 1 /«  und
später

Handel  .  .  .

25

64

42

16

16

4

2

3

12

49

38

55

Schneiderei  .

4

5

56

3

—

4

2

24

34

3

1

—

Näherei  .  .  .

1

—

22

8

—

1

11

12

5

1

—

1

Bureau  .  .  .

—

—

2

24

—

—

12

3

9

—

2

—

Glätterei  .  .

2

6

10

1

—

2

1

1

10

5

—

—

Modes  ....

1

1

7

5

—

—

2

—

4

4

3

1

Diverse  .  .  .

2

1

12

4

—

1

9

4

3

1

1

—

Total  ....

35

77

151

61

16

12

39

47

77

63

45

57

Davon:
!  Stadt

26

45

118

49

10

9

30

32

57

56

37

27

Land

9

32

33

12

6

3

9

15

20

7

8

30

Auch  hier  sind  es  wiederum  die  Ladentöchter,  welche  sich
durch  einen  unregelmässigen  Beginn  der  Nachmittagsarbeit  auszeichnen. ­
  Ausnahmsweise  früh  beginnen  auch  die  Glätterinnen
und  einige  Angehörige  des  Schneiderinnenberufes.
Grösseres  Interesse  birgt  die  Darstellung  des  Arbeitsschlusses ­
  am  Abend,  und  wir  haben  deshalb  auch  hier  wiederum ­
  die  Unterscheidung  zwischen  Stadt  und  Land  angebracht.
Vor  allem  ist  es  der  Ladenschluss,  der  für  die  Gesetzgebung  von
Belang  ist.  Ungefähr  ein  Drittel  der  Ladentöchter  hat  noch
nicht  den  8  Uhr-Ladenschluss,  und  zwar  ist  es  im  Verhältnis  zur
        <pb n="29" />
        28

Gesamtzahl  insbesondere  das  Land,  welches  noch  sehr  spät  die
Geschäfte  offen  behält.  Wenn  ein  bezügliches  Gesetz  demnach
unterscheiden  würde  zwischen  Dorf  und  städtischen  Orten,  so
dürfte  kein  grosser  Widerstand  gegen  ein  Ladenschlussgesetz
mehr  gefunden  werden.
Jene  zwei  Fälle,  Näherei  und  Modes  mit  ihrer  Arbeitszeit
über  8  Uhr  hinaus  (denn  es  handelt  sich  ja  hier  um  die  gewöhnliche ­
  Arbeitszeit),  kämen  in  Konflikt  mit  dem  Art.  7  des  Arbeiterinnenschutzgesetzes. ­

Weitere  Kommentare  erachten  wir  als  überflüssig,  dagegen
bringen  wir  noch  eine  Kombinationstabelle,  die  über  die  Ausdehnung ­
  der  einzelnen  Arbeitstage  Aufschluss  gibt.

Beginn
morgens  um
.  .  Uhr

Schluss  abends  um  .

.  Uhr

Vor
6*/*

6.30
bis
6.59

7.00
bis
7.29

7.30
bis
7.59

8.00
bis
8.29

8.30
bis
8.59

9.00
und
später

Total

Vor  6.30

i

—

—

—

l

i

6

9

6.30  bis  6.59

3

2

2

2

3

3

3

18

7.00  bis  7.29

12

37

25

12

18

19

11

134

7.30  bis  7.59

5

4

30

28

15

3

5

90

8.00undmehr

18

4

20

21

8

3

3

77

Total

39

47

77

63

45

29

28

328

Im  allgemeinen  kommen  also  folgende  Fälle  am  häufigsten  vor:

7  Uhr  morgens  bis  6 x /2

Uhr

abends  =  37

Fälle;

77«  »

«  7

»

,  =  30

)&amp;gt;

772  „

„  77 2

W

OO
CN
II
£

»

7  «  M

»  7

»

„  =  25

CO

,  772

»

,,  =  21

Unter  die  beiden  erstgenannten  Gruppen  fallen  insbesondere
die  Schneiderinnen,  während  die  Bureauangestellten  zu  der  Gruppe
„8  Uhr  morgens  bis  6  Uhr  abends“  gehören.  Die  krassen  Fälle
„früh  auf  und  spät  nieder“  betreffen  selbstverständlich  nur  Ladentöchter. ­
  Und  zwar  kann  beigefügt  werden,  dass  jene  6  mit  der
Arbeitszeit  von  morgens  6  Uhr  bis  nach  9  Uhr  abends  sich  zudem
noch  durch  kleine  Löhne  auszeichnen.  Bei  der  Darstellung  der
Arbeitsstunden  in  der  Saison  würden  sich  naturgemäss  noch  weit
schlimmere  Zahlen  ergeben.  Wir  sehen  davon  ab,  weil  die  Angaben ­
  gerade  für  die  Ladentöchter  zu  lückenhaft  sind.
        <pb n="30" />
        29

Pausen.  Hier  kommen  für  uns  in  Betracht  die  Mittagspause
und  die  durch  eine  spezielle  Frage  behandelte  Vesperpause,  bei
welch  letzterer  aber  die  Zeitdauer  fehlt  und  nur  durch  „ja“  oder
„nein“  beantwortet  wurde.

Berufszweig

Unbeantwortet ­


Keine
Pause

Die  Mittagspause

beträgt

Bis
l»/2  Std.

D/a  bis
2  Stunden

2  Stunden
und  mehr

Handel

13

12

56

60

22

Schneiderei.  .  .

4

—

2

59

3

Näherei

1

—

—

22

8

Bureau  ......

—

—

—

2

24

1  Glätterei  ....

2

—

4

12

1

Modes

—

1

1

8

4

Diverse

1

1

—

11

6

Total

21

14

63

174

68

Davon:

Stadt

18

8

37

134

51

Land

3

6

26

40

17

Auch  in  dieser  Beziehung  stellen  sich  demnach  die  Ladentöchter ­
  am  schlechtesten,  und  zwar  auf  dem  Lande  noch  mehr
als  in  der  Stadt.  Fast  sämtliche  Bureaufräulein  besitzen  die
Zweistundenpause,  immerhin  gibt  es  auch  noch  Angehörige
anderer  Berufe,  vor  allem  Näherinnen  und  einige  Modistinnen,

Frage

Mit

Ohne

Berufszweig

unbe-Vesper-







pause

pause

Handel

36

90

37

Schneiderei.  .  .

4

36

28

Näherei

1

17

13

Bureau

1

13

12

Glätterei

1

16

2

Modes

5

5

4

Diverse

2

9

8

Total

50

186

104

Davon:

Stadt

36

127

85

Land

14

59

19
        <pb n="31" />
        30

welche  diese  Begünstigung  haben.  Jene  7  Fälle,  wovon  6  dem
Lande  angehören,  mit  keiner  oder  einer  nur  einstündigen  Pause
sündigen  gegen  das  Arbeiterinnenschutzgesetz.
Die  Vesperpause,  welche  auf  einigen  Fragebogen  mit  einer
Dauer  von  einer  Viertelsstunde  vermerkt  wird,  ist  auf  vorstehender ­
  Tabelle  ersichtlich.
Das  Land  kennt  also  die  Vesperpause  eher  als  die  Stadt,
und  was  die  einzelnen  Berufe  anbelangt,  so  fällt  auf,  dass  das
Bureaupersonal  mit  seiner  Nachmittagsarbeit  von  2  bis  6  Uhr  in
so  starkem  Masse  noch  eine  Pause  besitzt,  während  die  Modistinnen,
die  eine  lange  Nachmittagsarbeit  leisten,  sicher  alle  eine  Vesperpause ­
  haben  sollten.  Von  jenen  6  Ladentöchtern  mit  der  überlangen ­
  Arbeitszeit  besitzen  zwei  keine  Vesperpause,  im  übrigen
aber  gehören  die  Verkäuferinnen  ohne  Vesperpause  der  Gruppe
mit  kürzerer  Arbeitszeit  an.
Ferien.  Die  Frage  nach  den  Ferien  war  eine  dreifache:
„Haben  Sie  Ferien?  “,  „Sind  sie  bezahlte  oder  unbezahlte?“  und
„Wie  lange  dauern  die  Ferien?“  Die  Beantwortung  der  ersten
beiden  Fragen  ist  nachstehend  dargestellt:

Berufszweig

Frage
unbeantwortet ­


Mit

Ohne

Von  den  Fällen  mit  Ferien  sind

F  erien

F  erien

Bezahlte

Unbezahlte

Handel

12

118

33

111

7

Schneiderei.  .  .

3

60

5

12

48

Näherei

2

16

13

6

10

Bureau

1

25

—

25

—

Glätterei  ....

8

5

6

3

2

Modes

1

9

4

6

3

Diverse

2

6

11

5

1

Total

29

239

72

168

71

Davon:
Stadt

19

174

55

127

47

Land

10

65

17

41

24

Das  Ergebnis  entspricht  nicht  der  Wirklichkeit,  wie  wir
schon  oben  bemerkt  haben,  sondern  die  Zahl  ohne  Ferien  ist
um  50  Personen  zu  erhöhen,  da  unbezahlte  Ferien  von  4,  6
Wochen,  ja  2  Monaten,  die  43  Damenschneiderinnen  und  7
        <pb n="32" />
        31

Näherinnen  und  Modistinnen  als  solche  bezeichnet  haben,  eben
keine  Ferien  sind,  sondern  Zeiten  der  Arbeitslosigkeit,  wie
es  übrigens  verschiedene  auf  dem  Fragebogen  vermerkten.
Wenn  wir  trotzdem  die  Zahlen  in  der  Tabelle  beliessen,  so  geschah ­
  es  vom  Standpunkte  der  absoluten  Objektivität.  Es  haben
aber  in  Tat  und  Wahrheit  nur  37  Schneiderinnen,  Näherinnen
und  Modistinnen  Ferien,  welche  Fälle,  besonders  die  24  bezahlten,
immerhin  noch  Beachtung  verdienen,  da  das  Gesetz  ihnen  ja  gar
keine  zugesteht.  Bureauangestellte  haben  in  ihrer  Gesamtzahl
Ferien,  während  bei  den  Ladentöchtern  33,  also  eine  immerhin
grosse  Zahl,  keinen  Urlaub  erhalten,  und  von  den  111  mit  Ferien
haben  7  während  dieser  Zeit  sogar  noch  Gehaltsausfall.  Die
ländlichen  Verhältnisse  zeigen  sich  in  bezug  auf  bezahlte  Ferien
schlechter  als  die  städtischen.
Ueber  die  Dauer  der  Ferien  und  dabei  jeweils  über  die
Frage  „bezahlt  oder  unbezahlt“  gibt  folgende  Tabelle  Auskunft.

Zahl  der  Ferientage

Berufszweig;

Bis  6  Tage

10  Tage

14  Tage

Mehr  als  14  Tage

Be-Unbe-

















zahlte

zahlte

zahlte

zahlte

zahlte

zahlte

zahlte

Handel  .  .  .

47

17

41

2

6

5

Schneiderei.

5

—

—

i

3

4

4

43

Näherei  .  .  .

1

2

2

—

3

4

—

4

Bureau  .  .  .

11

—

1

—

12

—

1

—

Glätterei  .  .

2

—

1

—

—

2

—

—

Modes  ....

—

—

2

—

4

—

—

3

Diverse  .  .  .

4

1

—

—

1

—  |

—

—

Total

70

3

23

i

64

42  |

11

55

Von  den  bezahlten  Ferien,  die  ja  im  Grunde  genommen
allein  ein  Interesse  in  Anspruch  nehmen,  entfallen  also  70  auf
je  eine  Woche,  23  auf  10  Tage,  64  auf  zwei  Wochen  und  11
auf  mehr  als  2  Wochen.  Handel  und  Bureau  verteilen  sich  ungefähr ­
  in  gleichem  Verhältnis  auf  diese  Gruppen.  Die  Schneiderei
zählt  7  Glückliche  mit  14  und  mehr  Tagen  bezahlter  Ferien,
Modes  und  Näherei  4  resp.  3  mit  je  14  Tagen.
Sind  auch  die  Ziffern  klein,  so  geben  wir  hier  doch  die
Prozentzahlen  der  bezahlten  Ferien.  An  der  Spitze  steht  Bureau
        <pb n="33" />
        32

mit  96°/o  der  Angestellten  mit  bezahlten  Ferien,  es  folgen  Handel
mit  67°/o,  Modes  mit  43%,  diverse  Berufe  mit  26%,  Näherei
mit  19%,  Schneiderei  mit  18%  und  Glätterei  mit  16%.  Insgesamt ­
  46%.
Zum  Schlüsse  geben  wir  die  Ferienskala  des  Lebensmittelvereins ­
  für  seine  Ladentöchter,  die  in  der  Enquete  keine  Berücksichtigung ­
  finden  konnten.  Sie  erhalten  Ferien  von
1  Woche  bei  einer  Dienstzeit  von  1—3  Jahren
2  Wochen  „  „  „  „  3  —  10  „
3  „  „  „  „  „  mehr  als  10  Jahren.
Diese  Regeln  gelten  für  die  definitiv  Angestellten.  Die
Gehilfinnen  zweiter  Klasse  erhalten  vom  zweiten  Dienstjahre  an
alle  Jahre  6  Tage  bezahlter  Ferien.

3.  Die  Lohnverhältnisse.
Dass  hier  etwas  mehr  unbeantwortete  Fragen  vorliegen
als  im  Kapitel  „Arbeitszeit“,  und  dass  ferner  in  dieser  Hinsicht
besonders  das  Land  sich  „auszeichnet“,  ist  psychologisch  leicht
erklärlich.  Einige  Antworten  waren  statistisch  wertlos,  wie  „Lohn
befriedigend“  oder  z.  B.  bei  zwei  Ladentöchtern  „4%  der  Geldablieferung“, ­
  bei  1  =  4 1 /2  %  und  bei  1  =  6%.  Alle  diese  letzteren
Fälle  figurieren  in  den  Tabellen  als  „Stücklohn“.
Neben  der  Lohnhöhe,  die  hier  zur  Sprache  kommt,  werden
wir  auch  noch  einige  Kombinationen  mit  Arbeitszeit  und  Lehre,
sowie  die  Lohnzahlungsfristen  erörtern.
Lohnhöhe.  Bevor  wir  die  Zahlen  zusammenfassend  geben,
wollen  wir  einige  Details  zur  Darstellung  bringen.  Die  Ladentöchter ­
  haben  folgende  Lohnverhältnisse:
Lohn  Stadt  Land  Total
Keine  oder  ungenügende  Angaben  .18  5  23
Nur  Prozente  des  Umsatzes  ...  2  2  4  27

Uebertrag  20

7

27
        <pb n="34" />
        33

Lohn

Stadt

Land

Tota

Ueb  ertrag

20

7

27

Taglohn,  und  zwar:

Bis  2  Fr.  .  .  .

2

—

2

2-3  „  .  .  .

1

2

3

3-4  „  .  .  -

3

5

8

4  und  mehr  Fr.

1

1

2

Kost  und  Logis  sowie  Monatslohn  von:

30—39  Fr.  .  .

4

1

5

40—49  „  .  .

—

1

1

50  und  mehr  .

.

—

1

1

Monatslohn  von:

Bis  50  Fr.

2

2

4

50—  59  „  .  .

5

2

7

60—  79  „  .  .

.

9

—

9

80-  99  „  .  .

22

4

26

100—119  „  .  .

28

8

36

120—139  „  .  .

.

12

5

17

140—159  „  .  .

7

2

9

160—180  „  .  .

.

5

1

6

Total

121

42

163

Erstaunlich  ist,  dass  bei  den  Ladentöchtern  in  relativ  so
starkem  Masse  ein  Taglohn  sich  vorfinden  soll,  und  es  lässt  sich
wohl  fragen,  ob  nicht  vielleicht  bei  einigen  Antworten  eine
Ausrechnung  pro  Tag  künstlich  gemacht  worden  ist.  Wir  finden
sehr  wenige  Ladentöchter  in  Kost  und  Logis  beim  Inhaber.
In  den  verschiedenen  Lohnarten  herrschen  zwischen  Stadt  und
Land  sehr  wenige  Unterschiede.  Im  übrigen  treten  wir  auf  die
positiven  Vergleiche  der  Lohnhöhe  erst  später  ein.
Dagegen  bringen  wir  an  dieser  Stelle  die  Bemerkungen
dieser  Berufsklasse  bezüglich  Lohnhöhe,  die  von  den  Töchtern
selbst  in  den  Fragebogen  verzeichnet  wurden,  zum  Abdruck.
Einige  schreiben  kurz  und  bündig:  „Zu  wenig  Salär“.  Eine
Ladentochter  aus  der  Stadt  bemerkt:  „Mit  diesem  Lohn  (100  Fr.
monatlich)  muss  ich  für  Mutter  und  drei  Kinder  sorgen“.
Eine  Ladentochter  vom  Lande  findet,  dass  sie  sich  mit
ihrem  Lohne  von  35—50  Franken  nebst  Kost  und  Logis  beim
        <pb n="35" />
        34

Prinzipal  besser  stelle  als  die  Mädchen  in  der  Stadt  mit  100  Fr.
pro  Monat  ohne  Pension,  besonders  wegen  der  Kleider,  die  einfacher ­
  sind  und  weniger  abgenützt  werden.  —  Der  erste  Gedanke ­
  ist  zweifellos  richtig,  in  bezug  auf  geringere  Kleiderabnutzung ­
  auf  dem  Lande  darf  man  wohl  ein  grosses  Fragezeichen ­
  setzen.  Eine  andere  Ladentochter  vom  Lande  schreibt
denn  auch  gerade  das  Gegenteil:  „Etwas  mehr  Lohn  dürfte  auch
bezahlt  werden,  da  man  sehr  viel  Kleider  braucht  und  auch  die
meiste  Zeit  angestrengt  arbeiten  muss“.  »
Weitere  „Stimmen  aus  dem  Publikum“  sind  nicht  vorhanden,
ausgenommen,  dass  sich  einige  Verkäuferinnen  beklagen,  die
viele  Ueberzeit  werde  nicht  extra  bezahlt.
Was  nun  die  zweite  Gruppe,  die  Damenschneiderinnen,
anbelangt,  so  finden  wir  nachstehende  Lohnverhältnisse:

Lohn
Keine  oder  ungenügende  Angaben
Stücklohn
Taglohn,  und  zwar:
Bis  2  Fr
2—  3  Fr
3-  4
4  und  mehr  Fr
Kost,  Logis  und  monatlich:
30—39  Fr
Monatslohn:
60—  79  Fr.
80—  99  „
100—119  „
120—139  „
140—149  „

Stadt  Land  Total
8  9  17

18

40

Total  44

24

68

Hier  herrschen  die  Taglöhne  vor,  wobei  die  Stadt  bedeutend
schlechtere  zahlt  als  das  Land.  Auch  hier  gibt  es,  wider  Erwarten, ­
  wenige  Schneiderinnen,  die  neben  Kost  und  Logis  einen
Lohn  beziehen.  Dagegen  gibt  es  mehrere  Schneiderinnen  in  der
Stadt,  die  einen  festen  Monatslohn  erhalten.  Klagen  aus  dieser
        <pb n="36" />
        35

Gruppe  finden  sich  keine  vor,  mit  Ausnahme  einer  Zuschneiderin,
die  folgendes  in  einem  langen  Satze  schreibt:
„In  meiner  Stellung  als  Zuschneiderin  habe  ich  ganz  besonders ­
  darüber  zu  klagen,  dass  ich  nebst  Verantwortung  des
Zuschneidens  und  Lieferung  sauberer,  exakter  Arbeit,  noch  die
Pflicht  habe,  Lehrtöchtern,  resp.  Ausbildungstöchtern  das  Nähen
und  Zuschneiden,  welches  doch  ein  Beruf  für  sich  ist,  dem  ich
mich  nach  meiner  langen  Lehrzeit  (2 1 /i  Jahre)  noch  extra  ein
volles  Jahr  ohne  Lohn  widmen  musste,  um  dann  erst  im  folgenden
Jahre  mit  ganz  bescheidenem  Anfangsgehalt  (50  Fr.)  mich  abfinden
  zu  lassen,  ohne  jede  weitere  Entschädigung  zu  lehren,
was  bei  dem  ohnehin  schon  geringen  Lohn  (sie  hat  130  Fr.
monatlich)  eine  allzu  grosse  Anforderung  sein  dürfte.“

Die  Lohnverhältnisse  der  Näherinnen  sind  folgende:

Ohne  Angaben  .

Stadt
2

Land
2

Total
4

Stücklohn  .  .  .  .

1

1

2

6

Taglohn,  und  zwar:

Bis  2  Fr.  .  .  .

1

—-1



2—3  Fr.  .  .  .

4

1

5

3—4  Fr.  .  .  .

9

2

11

4  Fr.  und  mehr  .

4

1

5

22

Monatslohn,  und  zwar:

90—  99  Fr.

1

—

1

100—119  „

1

&amp;gt;—

1

120—139  „

—

1

1

3

Total

23

8

31

Hier  kommt  kein  einziger  Fall  von  verrechneter  Kost  und
Logis  beim  Inhaber  vor;  Monatslohn  ist  sehr  selten  und  in  bezug
auf  den  Taglohn  sind  wiederum  die  städtischen  Verhältnisse
schlechter  als  die  ländlichen.
Das  Bureaupersonal  besitzt  ausschliesslich  Monatslöhne,  so
dass  die  Verhältnisse  durch  die  weiter  unten  gegebene  Darstellung ­
  genügend  zum  Ausdrucke  kommen.
Dagegen  sind  in  der  Glätterei  fast  alle  Genres  vertreten.
        <pb n="37" />
        36

Stadt

Land

T  otal

Ohne  Angaben  .

—

1

1  1

Taglohn,  und  zwar:

2-3  Fr.  ...

2

1

3

3-4  ,  .  .

7

1

8

4  und  mehr  Fr.

1

—

1  12

Kost,  Logis  und  dazu:

täglich  Fr.  1.20  .

—

1

1

monatlich  20  —  49  Fr.

1

1

2

„  50  Fr.

—

1

1  4

Monatslohn,  und  zwar:

Bis  50  Fr.  .

1

—

1

50-59  „  .  .

—

1

1  2

Total

12

7

19

In  dieser  Gruppe  konstatieren

wir  den  einzigen  Fall  mit

Taglohn  und  zugleich  Kost  und  Logis.

Die  im  Monatslohn

beschäftigten  Glätterinnen

stellen  sich  unbedingt  schlechter  als

die  mit  Taglohn  entschädigten.

Zum  Schlüsse  geben

wir  noch

die  Einzelheiten  der  Löhne

für  Modistinnen,  um  dann  nachher

den

Zusammenzug  dieser

vielgestalteten  Verhältnisse

:  zu  behandeln.

Stadt

Land

Tot  al

Ohne  Angaben  .

3

2

5

Taglohn,  und  zwar:

3—4  Fr.  ...

2

—

2

Kost,  Logis  und  monatlieh

  40—49  Fr.  .

—

2

2

Monatslohn,  und  zwar:

70—  79  Fr.

—

1

1

80-  99  „  .  .

2

—

2

100-119  „  •  •

1

—

1

120—139  „

1

—

1

Total

9

5

14

Merkwürdigerweise  ist  hier  der  Monatslohn  die  Regel  und
der  Taglohn  die  Ausnahme,  und  wenn  auch  die  Ziffern  klein
sind,  so  dürfte  das  Bild  doch  stimmen.
        <pb n="38" />
        37

Wollen  wir  nun  alle  diese  verschiedenartigen  Lohnbedingungen ­
  in  einer  Tabelle  vereinigen,  so  kann  dies  nur  auf
Grund  von  Annahmen  geschehen.  Der  Stücklohn  sowie  die
Prozente  müssen  mit  den  leeren  Fragebogen  ausgeschaltet  werden,
insgesamt  63.  Drei  Ladnerinnen  gaben  80—90  Fr.  Monatslohn
an  und  dazu  noch  1 /2—l°/o  der  Einnahmen.  Wir  haben  diese
auf  120  Fr.  monatlich  angesetzt.  Die  Taglöhne  multiplizierten
wir  mit  26,  um  den  Monatslohn  zu  konstruieren;  und  bei  jenen,
welche  Monatslohn  und  freie  Unterkunft  hatten,  schätzten  wir
letztere  für  das  Land  mit  50  Fr.  und  für  die  Stadt  mit  60  Fr.  ein.
Es  ist  daher  auf  alle  Fälle  zu  konstatieren,  dass  wir  diese
„Imponderabilien“  sicher  hoch  eingeschätzt  haben,  allein  wir
wollten  damit  den  Vorwurf  uns  fernhalten,  dass  wir  etwa  die
Verhältnisse  pessimistisch  darstellen  wollten,  soweit  der  Subjektivismus ­
  bei  einer  solchen  Enquete  eine  Rolle  spielen  kann.
Wie  wir  bei  der  Arbeitszeit  die  stille  Zeit,  also  die  möglichst ­
  günstigsten  Zustände,  als  Basis  aufstellten,  so  haben  wir
es  hier  mit  den  möglichst  höchsten  Lohnansätzen  zu  tun.
Es  mag  ferner  noch  erwähnt  werden,  dass  auch  einige
Fälle  vorliegen,  in  denen  die  Mädchen  Material  zur  Arbeit
liefern  mussten,  welche  Bedingungen  die  Lohnhöhe  ebenfalls
reduzieren  würden.  Auch  dies  haben  wir  ausser  Berechnung  gelassen, ­
  weil  die  mathematische  Feststellung  nur  in  einem  einzigen
Falle  möglich  gewesen  wäre.
Der  Fragebogen  enthielt  die  einfache  Frage:  „Müssen  Sie
Material  liefern?“  Die  Antworten  sind  nur  in  12  Bogen  im  positiven ­
  Sinne  ausgefallen,  worunter  die  eine  oder  andere  Antwort
als  ziemlich  belanglos  gelten  dürfte.  Wenn  eine  Ladentochter
schrieb:  „Bleistifte“,  oder  eine  andere  „Die  Schere“,  so  dürfte
diese  Materiallieferung  schwerlich  stark  ins  Gewicht  fallen.  Dagegen ­
  dürften  jene  zwei  Fälle,  wo  in  Metzgereien  die  Mädchen
selber  die  weissen  Schürzen  aus  eigenem  Gelde  zu  liefern  haben,
eher  gesetzgeberisch  von  Wert  sein.  Zwei  Damenschneiderinnen
bemerken  bezüglich  Materiallieferung:  „Ja,  Nadeln“,  und  endlich
6  Näherinnen  und  Modistinnen:  „Nadeln  und  Faden.“
Wie  wichtig  solche  Materiallieferungen  für  den  Lohnbetrag
sein  können,  erklärt  eine  Hutnäherin:  „Alle  Zahltage  im  Sommer
        <pb n="39" />
        38

habe  ich  4—5  Franken,  im  Winter  10  Franken  Fadenabzug  und
noch  mehr.“  Ihr  Lohn  beträgt  ohne  diesen  Abzug  90  Fr.
monatlich.
Nach  diesen  Vorbemerkungen  schreiten  wir  zur  Darstellung
der  Monatslohnansätze:

Berufszweig

Monatslohn  in  Franken:

Bis  50

50—79

SO—99

100—119

120—149

150  u.  mehr

Total

Handel  .  .  .

6

21

35

39

24

ii

136

Schneiderei.

2

16

12

13

7

—

50

Näherei  .  .  .

1

8

9

6

2

—

26

Bureau  .  .  .

2

3

8

—

3

6

22

Glätterei.  .  .

1

9

5

3

—

—

18

Modes  ....

—

2

5

1

1

—

9

Diverse  .  .  .

—

4

8

4

—

—

16

Total

12

63

82

66

37

17

277

•  In  °/o

4

23

30

24

13

6

100

Mehr  als  ein  Viertel  hat  also  ein  Monatseinkommen  von
weniger  als  80  Fr.,  mehr  als  die  Hälfte  weniger  als  100  Fr.  und
nur  6°/o  erhalten  mehr  als  150  Fr.  monatlich.  Wenn  wir  von
Bureau  und  Handel  absehen,  so  stellen  sich  die  Verhältniszahlen
noch  schlimmer.  Ein  volles  Drittel  hat  hier  ein  Einkommen  von
weniger  als  80  Fr.  und  keine  einzige  Arbeiterin  erhält  ein
Monatssalär  von  mehr  als  150  Fr.
Lohn  und  Arbeitszeit.  Gewöhnlich  stehen  diese  beiden
in  bezug  auf  Grösse  im  umgekehrten  Verhältnis  zueinander.  Wir
verzichten  des  Raumes  halber  auf  die  Darstellung  nach  einzelnen
Berufsgruppen,  bemerken  aber,  dass  in  der  Damenschneiderei
und  beim  Ladenpersonal  obige  Regel  eine  Ausnahme  bildet  und
in  der  Tat  diejenigen,  die  eine  längere  Arbeitszeit  haben,  auch
etwas  mehr  Lohn  erhalten.  Freilich  werden  bei  einer  besseren
Aufrechnungsmethode  wiederum  andere  Ergebnisse  erzielt.
Vorerst  geben  wir  für  alle  Berufszweige  zusammen  die
Kombination  zwischen  Arbeitszeit  und  Lohn.
        <pb n="40" />
        39

Dauer  des
Arbeitstages
in  Stunden

Monatslohn  in  Franken:

Bis  50

50—79

80—99

100—119

120—149

150u.mehr

Total

8  und  8V2

1

7

1

4

4

17

8  und  9V&amp;gt;

2

12

20

13

—

1

48

10

3

21

19

19

8

3

73

lOVa

—

15

10

9

8

—

42

11  und  1172

3

9

11

14

6

3

46

|  12  und  127a

4

2

8

7

10

2

33

13  und  1372

—

3

4

1  ,

1

4

13

14  und  mehr

—

—

3

2

—

—

5

Total

12

63

82

66

37

17

277

Günstig  treten  jene  Fälle  hervor,  die  mit  nur  8  und  872
Stunden  Arbeitszeit  120  Fr.  und  mehr  Lohn  erhalten;  sie  betreffen, ­
  eine  Weissnäherin  ausgenommen,  nur  Bureauangestellte.
Alle  jene  mit  „hohem“  Lohn  und  hoher  Arbeitszeit  beziehen  sich
auf  Verkäuferinnen.
Sehr  ungünstig  erweisen  sich  jene  Personen  mit  zwölf-  und
mehrstündigem  Arbeitstage  und  mit  weniger  als  80  Fr.  Monatslohn, ­
  welche  wiederum  Ladentöchter  sind.  Beim  11-  und  ll'/sstündigen
  Arbeitstag  mit  Löhnen  von  unter  80  Fr.  bilden  die
Glätterinnen  das  Hauptkontingent.
Einen  vollen  Vergleich,  der  nichts  an  Uebersicht  zu  wünschen
übriglässt,  erhalten  wir  durch  Addition  sämtlicher  Löhne  und
Arbeitsstunden  für  jene  277  Fälle,  bei  denen  beide  Momente
bekannt  sind.  Der  Grösse  des  Lohnes  entsprechend  geordnet
ergibt  sich  folgende  interessante  Darstellung:

Berufszweig

Höhe  des  Monatslohnes

in  der  Stadt

auf  dem  Lande

Total

Bureau

110

68

106

Handel

99

98

99

Durchschnitt  .  .

95

91

94

Modes

96

87

93

Diverse  Berufe

90

93

90

Schneiderei.  .  .

90

87

89

Näherei

85

95

87

Glätterei  ....

81

73

79
        <pb n="41" />
        40

Zum  voraus  bemerken  wir,  dass  die  Zahlen,  die  sich  auf
Löhne  der  Bureauangestellten  und  Modistinnen  des  Landes  beziehen, ­
  zu  klein  sind  und  als  zufällige  bezeichnet  werden  müssen.
Im  übrigen  konstatieren  wir  folgende  Tatsachen:  Die  Ladentöchter ­
  erhalten  auf  dem  Lande  gleichviel  Lohn  wie  in  der
Stadt,  die  Näherinnen  sogar  mehr.  In  der  Schneiderei  und  Glätterei
hingegen  ist  die  Bezahlung  in  der  Stadt  günstiger  als  auf  dem
Lande.  Ueber  die  Reihenfolge  der  Berufe  insgesamt  brauchen
wir  keine  langen  Kommentare.  Interessant  ist  aber,  dass  mit  Ausnahme ­
  der  schlechtbezahlten  Glätterei,  die  durchschnittlichen  Monatslöhne ­
  zwischen  Bureau  und  Handel  nur  7  Franken,  zwischen
den  gewerblichen  Betrieben  nur  6  Franken  pro  Monat  differieren.
Freilich  werden  die  Unterschiede  teilweise  sehr  grosse,
wenn  wir  die  effektive  Arbeitsleistung  in  Stundenzahl  mit  dem
Lohn  in  Beziehung  setzen,  d.  h.  für  die  einzelnen  Berufszweige
den  Stundenlohn  berechnen.  Vorerst  aber  bringen  wir  noch  die
Rangordnung  in  bezug  auf  Lohn  und  Arbeitszeit.

B  erufs  zweig

Arbeitsstunden
pro  Tag

Lohn
pro  Monat

Handel

11,32

99

Glätterei  .

10,72

79

Durchschnitt

10,50

94

Modes

10,19

93

Schneiderei

9,95

89

Näherei

9,71

87

Diverse

9,45

90

Bureau

8,75

106

Die  Ziffern  des  Arbeitstages  differieren  mit  den  im  früheren
Kapitel  angegebenen  Durchschnittszahlen,  weil  hier  nur  jene  Bogen
zur  Verwertung  kamen,  die  auch  Lohnangaben  enthielten.  Weil
wir  nur  die  voll  ausgefüllten  Fragebogen  berücksichtigten,  konnten
wir  den  Stundenlohn  genau  berechnen,  welcher  hiernach  folgt:

Berufszweig

Lohn  in  Ra
Stadt

ppen  pro
Land

Stunde
Total

Bureau

48

30

47

Diverse

37

33

36

Modes

39

25

35

Durchschnitt

35

32

34
        <pb n="42" />
        41

Berufszweig

Lohn  in
Stadt

Rappen  pro
Land

Stun  de
Total

Schneiderei

35

34

34

Näherei

33

39

34

Handel

34

31

33

Glätterei  .

29

26

28

Vergleichen  wir  nun  die  Rangordnung  nach  der  Grösse
des  Arbeitstages  mit  der  vorstehenden  Stundenlohnskala,  so  darf
von  einer  vollkommenen  Bestätigung  jener  alten  Regel  gesprochen
werden:  Je  länger  die  Arbeitszeit,  desto  kleiner  der  Lohn  und
umgekehrt.
Die  weiblichen  Bureauangestellten  mit  ihren  47  Rappen
Stundenlohn  ausgenommen,  und  die  schlechtbezahlte  Glätterei
(mit  28  Rappen  die  Stunde)  abgerechnet,  haben  alle  andern
Berufe  fast  genau  den  Durchschnitt  von  34  Rappen  Stundenlohn.
Während  bei  der  früheren  Darstellung  des  Monatslohnes  der
Ladentöchter  fast  kein  Unterschied  sich  zwischen  Stadt  und
Land  bemerkbar  machte,  ist  durch  diese  genauere  Untersuchung
der  Unterschied  zugunsten  der  Stadt  bedeutend  verschoben
worden;  für  die  Näherinnen  auf  dem  Lande  bleiben  immerhin
die  Löhne  im  Vorsprung.
Durchschnittlich  w r ird  also  eine  Arbeiterin  auf  dem  Lande  pro
Stunde  mit  32,  eine  solche  in  der  Stadt  mit  35  Rappen  entlöhnt.
Rechnen  wir  die  Bureauangestellten  ab,  so  ergibt  sich  ein  Durchschnitt ­
  von  33  statt  34  Rappen  für  alle  Berufe,  Stadt  und  Land
zusammengerechnet.
Lohn  und  Lehrzeit.  Da  es  immer  noch  Menschenkinder
gibt,  die  glauben,  die  Länge  der  Lehre  habe  keinen  fühlbaren
Wert  für  die  spätere  Anstellung,  so  lassen  wir  für  die  drei  Berufe
Schneiderei,  Näherei,  Modes,  für  welche  die  Lehrzeit  eine  besondere ­
  Wichtigkeit  hat,  eine  solche  Kombination  folgen:

Lehrzeit

Monatslohn  in  Franken:

bis  80  Fr.

80  bis  110  Fr.

120  und  mehr

Total

Bis  1  Jahr  .  .  .

1

3

4

1  und  l'/a  Jahr

2

5

—

7

2  Jahre

16

17

3

36

Mehr  als  2  Jahre

7

18

5

30

Total

26

43

8

77
        <pb n="43" />
        42

Dass  der  Beweis  etwa  bei  dieser  kleinen  Zahl  von  Untersuchungsobjekten ­
  nicht  durchschlagend  ausfällt,  ist  klar.  Es  gibt
eben  auch  kleine  Löhne  trotz  langer  Lehre,  aber  es  ist  immerhin
bezeichnend  genug,  dass  von  allen  Töchtern  mit  unter  2  Jahren
Lehrzeit  keine  einzige  die  Lohnklasse  von  120  Fr.  pro  Monat
erreicht.
Lohnzahlungsfristen.  Auf  diese  Frage  ist  im  allgemeinen
sehr  gut  und  vollständig  geantwortet  worden,  und  wir  lassen
deren  Ergebnisse  nach  Berufszweigen  hier  folgen:

Berufszweig

Frage
unbeantwortet

Der  Lohn  wurde  ausbezahlt:

Wöchentlich

Alle  14  Tage

Monatlich

Handel

6

4

8

145

Schneiderei.  .  .

14

6

29

19

Näherei

4

6

16

5

Bureau

1

—

1

24

Glätterei

4

9

2

4

Modes

—

—  '

2

12

Diverse

2

5

7

5

Total

31

30

65

214

Die  Zahlen,  nach  Stadt  und  Land  unterschieden,  bieten  kein
besonderes  Interesse,  weil  die  Verhältnisse  dem  Total  vollständig
entsprechen.  Dass  im  Handel  und  Bureau  die  monatliche  Bezahlung ­
  vorherrscht,  überrascht  niemanden,  dagegen  hätte  in
andern  Berufen  kaum  eine  solche  Verbreitung  der  monatlichen
Bezahlung  vermutet  werden  können.  Der  wöchentliche  Zahltag
ist  einzig  in  der  Glätterei  einigermassen  nennenswert.
Leider  ist  nicht  gefragt  worden,  ob  der  Zahltag  auch
pünktlich  erfolge,  denn  hier  herrschen  mehr  Misstände,  als  man
im  allgemeinen  glaubt.  Es  hat  denn  auch  die  eine  oder  andere
Tochter  es  von  sich  aus  als  nötig  erachtet,  auf  dem  Fragebogen
solches  zu  vermerken.  So  schreibt  eine  Ladentochter  vom  Lande:
„Den  Lohn  erhalte  ich  nie  zur  Zeit,  wie  sich’s  gehört;  z.  B.  den
Lohn  vom  Juli  habe  ich  bis  heute  (23.  August)  noch  nicht
erhalten“.
        <pb n="44" />
        43

4.  Die  Kündigungstermine.
Auch  diese  Frage  ist  im  allgemeinen  gut  beantwortet
worden,  und  es  soll  die  Darstellung  der  Ergebnisse  erfolgen
wie  bei  den  Zahlungsfristen.

Berufszweig

Frage
unbeantwortet ­


Die  Kündigung  erfolgt:

Wöchentlich

Alle
14  Tage

Monatlich

Mehr  als
monatlich

Handel  .  .  .

21

2

23

89

28

Schneiderei.

16

14

27

11

—

Näherei  .  .  .

6

5

16

3

1

Bureau  .  .  .

1

—

—

23

2

Glätterei  .  .

4

5

9

1

—

Modes  ....

1

—

6

7

—

Diverse  .  .  .

3

1

14

1

—

Total

52

27

95

134

31

Ob  in  all  jenen  48  Fällen,  wo  es  sich  um  Personen  handelt,
die  unter  das  Arbeiterinnenschutzgesetz  fallen,  wirklich  die  von
14  Tagen  abweichende  Kündigungsfrist  durch  besonderen  schriftlichen ­
  Vertrag  oder  durch  Arbeitsordnung  geregelt  ist,  wagen
wir  zu  bezweifeln.  Eine  Näherin  der  Stadt  beklagt  sich,  dass  man
in  der  schlechten  Zeit  einfach  ohne  Kündigung  entlassen  werde.
Zum  Schluss  bringen  wir  noch  eine  Kombinationstabelle
von  Lohnzahlungsfrist  und  Kündigungstermin.

Kündigung:

Lohnzahlung

Wöchentlich

Alle
14  Tage

Monatlich

Mehr  als
monatlich

Total

Wöchentlich

15

10

25

Alle  14  Tage

10

47

4

—

61

Monatlich  .  .

2

34

120

29

185

Total

27

91

124

29

271

Jene  zwei  Fälle  mit  monatlicher  Lohnzahlung  und  zugleich
mit  wöchentlicher  Kündigung  bergen  jedenfalls  anormale  Verhältnisse. ­
        <pb n="45" />
        44

5.  Kost  und  Logis,
Auf  die  Kritik  der  Fragestellung  kommen  wir  hier  nicht
mehr  zurück,  sie  darf  aber  bei  den  Ergebnissen  nicht  ausser  acht
gelassen  werden.

Berufszweig

Frage

Es  haben  Kost  und  Logis  in:

unbeantwortet

Familie

Kosthaus

Geschäft

Handel

13

108

35

7

Schneiderei.  .  .

2

49

13

4

Näherei

3

20

8

—

Bureau

2

19

5

—

Glätterei  ....

—

8

4

7

Modes

2

6

3

3

Diverse

1

14

2

2

Total

23

224

70

23

Davon:
Stadt

18

158

64

8

Land

5

66

6

15

Unter  den  Arbeiterinnen,  die  Kost  und  Logis  im  Geschäft
angegeben  haben,  sind  mehrere,  welche  Monatslohn  erhalten
und  von  diesem  den  Betrag  für  ihren  Unterhalt  eigens  bezahlen.
Im  ganzen  sind  es  aber  nur  7°/o,  die  überhaupt  beim  Geschäftsinhaber ­
  einlogiert  sind.  Weitaus  die  grösste  Anzahl  (70°/o)  lebt
in  der  Familie,  wobei  freilich  nicht  immer  die  eigene  Familie
damit  gemeint  ist.  Naturgemäss  hat  die  Stadt  am  meisten  solcher
Arbeiterinnen,  die  Kost  und  Logis  in  einem  Kosthaus  beziehen,
während  auf  dem  Lande  die  meisten  Mädchen  in  der  Familie
oder  im  Geschäft  ihre  Unterkunft  haben.
        <pb n="46" />
        45

6.  Diverses.
Von  den  übrigen  gestellten  Fragen  kann  nur  noch  jene
betreffend  die  Zugehörigkeit  zu  einer  Krankenkasse  Verwertung
finden.  Die  Antworten  sind  für  die  meist  im  jugendlichen  Alter
stehenden  Frauen  sehr  bezeichnend:

Berufs  zweig

Angehörige
des  Berufes

Davon  sind  Mitglied
einer  Krankenkasse

Von  je  100

Handel

163

33

20

Schneiderei

68

7

10

Näherei

31

9

(29)

Bureau

26

9

(35)

Glätterei

19

4

(22)

Modes

14

—

0

Diverse

19

7

(37)

Total

340

69

20

Davon:
Stadt

248

54

22

Land

92

15

16

Das  sind  ganz  bedenkliche  Ziffern:  nur  ein  Fünftel  ist  in
irgend  einer  Krankenkasse,  auf  dem  Lande  sogar  nicht  einmal
ein  Sechstel.  Da  zeichnen  sich  insbesondere  die  Damenschneiderinnen ­
  aus;  von  den  23  auf  dem  Lande  wohnenden  ist  keine
einzige  gegen  Krankheit  versichert.
Da  die  Angestellten  des  Lebensmittelvereins  in  dieser
Statistik  nicht  figurieren,  geben  wir  auch  hier  den  Inhalt
seiner  Statuten  bezügl.  Krankenversicherung.  „Die  provisorisch
Angestellten  erhalten:  a)  Die  Kosten  von  Arzt  und  Apotheke
während  4  Wochen,  b)  den  vollen  Lohn  während  der  ersten
zwei  Wochen  und  den  halben  Lohn  während  weiterer  zwei
Wochen.  Die  definitiv  Angestellten  dagegen  müssen  überhaupt
der  eigenen  Krankenkasse  beitreten“.
Zum  Schlüsse  unserer  kleinen  Abhandlung  bringen  wir  noch
aus  der  Sammlung  der  Bemerkungen  solche  Zitate,  welche  gesetzgeberisch ­
  von  irgend  einem  Nutzen  sein  können.  Sie  betreffen
        <pb n="47" />
        i

46

teils  die  Behandlung,  teils  aber  hygienische  Zustände.  Dass  einige
der  Arbeiterinnen  die  vorgedruckten  Schlagwörter  „drückende
Abhängigkeit  ■—  ungenügende  Unterkunft“  unterstrichen  haben,
erwähnen  wir  bloss,  dagegen  gibt  es  auch  Antworten,  die  ziemlich ­
  scharf  lauten,  wie  z.  B.:  „Wünsche  und  Beschwerden  werden
vom  Prinzipal  abgewiesen  mit  der  Bemerkung:  „Wenn  es  Ihnen
nicht  passt,  so  können  Sie  gehen“.
Eine  Damenschneiderin  in  einem  Geschäft  der  Stadt  schreibt:
„Werde  Ende  dieses  Monats  wieder  gehen,  da  ich  hier  unter
einer  kolossalen  Belästigung  von  seiten  der  Kommis  und  des
Prokuristen  zu  leiden  habe.  Geht  man  aber  auf  diese  Liebeleien
nicht  ein,  so  hat  man  natürlich  nachher  einen  recht  schweren
Stand“.
Was  die  Sorge  für  Gesundheit  anbetrifft,  so  klagen  die
meisten  Ladentöchter  über  Mangel  an  jeder  Sitzgelegenheit.  Eine
Kollegin  aus  Zürich  sagt  kurz:  „Für  gesundheitszuträgliche  Ladenlokalitäten ­
  sollte  auch  besser  gesorgt  werden“.  Eine  andere  aus
dem  Lande  beklagt  sich  über  unregelmässige  Essenszeit  und
über  das  im  Winter  ungeheizte  Lokal.
Aus  der  Stadt  bemerkt  eine  Verkäuferin:  „Es  dürfte  auch
etwa  eine  Gesundheitskommission  Nachschau  halten,  da  hin  und
wieder  aus  Sparsamkeit  die  Wasserspühlung  in  den  Aborten
der  Angestellten  abgestellt  wird“.
Eine  Damenschneiderin  auf  dem  Lande  klagt  über  sehr
mangelhafte  Beleuchtung  und  eine  Näherin  aus  der  Stadt  über
ganz  ungenügende  Heizung  des  Arbeitslokals.
Eine  Schneiderin,  die  wahrscheinlich  von  der  Existenz
eines  Arbeiterinnenschutzgesetzes  keine  Ahnung  hat,  schreibt:
„Ich  finde,  dass  es  sehr  am  Platze  wäre,  wenn  die  Beschaffenheit
des  Arbeitsraumes  untersucht  würde,  und  wenn  gesetzlich  geregelt ­
  würde,  welche  Ausdehnung  dieser  haben  soll.  Nicht  wie
bei  uns,  wo  10  bis  11  Personen  in  einem  kleinen  Zimmer  arbeiten
müssen,  in  welchem  das  Mobiliar  den  grössten  Teil  in  Anspruch ­
  nimmt“.
Damit  sind  wir  am  Schlüsse  unserer  kleinen  Arbeit  angelangt, ­
  im  vollen  Bewusstsein,  dass  die  Ergebnisse,  um  der  kleinen
Zahl  willen,  nicht  überall  sich  ganz  einwandfrei  gestalteten,  aber
auch  im  Bewusstsein,  dass  das  vorhandene  Material  bis  auf  das
        <pb n="48" />
        47

letzte  Detail  ausgearbeitet  worden  ist.  Freilich  ist  es  immer
noch  bescheiden  genug,  was  vorliegt.  Sollte  aber  diese  Enquete
in  ihren  Resultaten  unsere  zuständigen  Behörden  zu  einer  grossem
Arbeit  angespornt  haben,  so  hat  sich  die  viele  Mühe  an  diesem
kleinen  Material  mehr  als  entschädigt  gesehen.
Wenn  wir,  sei  es  auch  nur  im  Vorübergehen,  beobachten
mussten,  wie  oft  und  an  wie  vielen  Punkten  das  Arbeiterinnenschutzgesetz ­
  übertreten  wurde,  so  können  wir  höchstens  ahnen,
wie  es  in  dieser  Hinsicht  in  solchen  Kantonen  aussehen  muss,
wo  die  Durchführung  des  Gesetzes  lange  noch  nicht  jenen  Grad
des  Fortschrittes  erfahren  hat,  wie  dies  im  Kanton  Zürich  der
Fall  ist.  Darüber  wird  uns  der  zweite  Teil  unserer  Enquete-Verarbeitung
  wahrscheinlich  Aufschluss  geben  können.
        <pb n="49" />
        Inhaltsverzeichnis

Vorwort  3
Einleitendes:
1.  Das  Erhebungsformular  5
Lehrzeit  6
Arbeitszeit  7
Lohnverhältnisse  7
Kündigungstermine  8
Kost  und  Logis  8
Diverses  8
2.  Die  Ergebnisse  10
Nach  geographischen  Gesichtspunkten  10
Nach  beruflichen  Gesichtspunkten  10
Die  Arbeitsverhältnisse:
1.  Die  Lehrzeit  12
Eintrittsalter  in  die  Lehre  12
Dauer  der  Lehrzeit  14
Lehrlingsprüfung  15
2.  Die  Arbeitszeit  16
Arbeitstag  16
Ueberzeit  25
Beginn  Und  Schluss  der  Arbeitszeit  .  .  .  .  .  .  26
Pausen  29
F  erien  30
3.  Die  Lohnverhältnisse  32
Lohnhöhe  32
Lohn  und  Arbeitszeit  38
Lohn  und  Lehrzeit  41
Lohnzahlungsfristen  42
4.  Die  Kündigungstermine  43
5.  Kost  und  Logis  44
6.  Diverses  45
        <pb n="50" />
        37

j  wir  nun  alle  diese  verschiedenartigen  Lohnbe-°:*i
  einer  Tabelle  vereinigen,  so  kann  dies  nur  auf
Annahmen  geschehen.  Der  Stücklohn  sowie  die
s ; :  sen  mit  den  leeren  Fragebogen  ausgeschaltet  werden,
Drei  Ladnerinnen  gaben  80—90  Fr.  Monatslohn
«j:  i  noch  —l°/o  der  Einnahmen.  Wir  haben  diese
monatlich  angesetzt.  Die  Taglöhne  multiplizierten
glr-im  den  Monatslohn  zu  konstruieren;  und  bei  jenen,
i;  itslohn  und  freie  Unterkunft  hatten,  schätzten  wir
.as  Land  mit  50  Fr.  und  für  die  Stadt  mit  60  Fr.  ein.
2--_
i:  daher  auf  alle  Fälle  zu  konstatieren,  dass  wir  diese
ilien“  sicher  hoch  eingeschätzt  haben,  allein  wir
i_it  den  Vorwurf  uns  fernhalten,  dass  wir  etwa  die
pessimistisch  darstellen  wollten,  soweit  der  Sub-3-
  -  •  •
sei  einer  solchen  Enquete  eine  Rolle  spielen  kann.

.r  bei  der  Arbeitszeit  die  stille  Zeit,  also  die  mögjsten
  Zustände,  als  Basis  aufstellten,  so  haben  wir
len  möglichst  höchsten  Lohnansätzen  zu  tun.

£  ferner  noch  erwähnt  werden,  dass  auch  einige
gen,  in  denen  die  Mädchen  Material  zur  Arbeit
ten,  welche  Bedingungen  die  Lohnhöhe  ebenfalls
'ürden.  Auch  dies  haben  wir  ausser  Berechnung  gedie
  mathematische  Feststellung  nur  in  einem  einzigen
,h  gewesen  wäre.

ä:

g;

s:

s:

Aagebogen

  enthielt  die  einfache  Frage:  „Müssen  Sie
rn?“  Die  Antworten  sind  nur  in  12  Bogen  im  posiausgefallen,
  worunter  die  eine  oder  andere  Antwort
belanglos  gelten  dürfte.  Wenn  eine  Ladentochter
eistifte“,  oder  eine  andere  „Die  Schere“,  so  dürfte
illieferung  schwerlich  stark  ins  Gewicht  fallen.  Da-:n
  jene  zwei  Fälle,  wo  in  Metzgereien  die  Mädchen
eissen  Schürzen  aus  eigenem  Gelde  zu  liefern  haben,
eberisch  von  Wert  sein.  Zwei  Damenschneiderinnen
züglich  Materiallieferung:  „Ja,  Nadeln“,  und  endlich
,n  und  Modistinnen:  „Nadeln  und  Faden.“

5:  chtig  solche  Materiallieferungen  für  den  Lohnbetrag
j  erklärt  eine  Hutnäherin:  „Alle  Zahltage  im  Sommer
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
