<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Ferdinand</forname>
            <surname>Buomberger</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1006095764</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        ﻿AUS DER BIBLIOTHEK VON

JULIUS

LAN DMAN N

6. VIII. 1877 — 8. XI. 1931

PROFESSOR DER
STAATSWISSENSCHAFTEN

BASEL 1910—1927
KIEL 1927 — 1931
        <pb n="2" />
        ﻿WWlffHjpiSgBS

Die

Arbeitsverhältnisse

zürcherischer

Ladentöchter

und

Arbeiterinnen

(50

Ergebnisse einer vom

Bund schweizerischer Frauenvereine

veranstalteten Enquete

eso

Bearbeitet von

Dr. Ferdinand Buomberger

ZÜRICH

Kommissionsverlag von Albert Müller
1914
        <pb n="3" />
        ﻿

Die Arbeiisverhältnisse
zürcherischer

Ladentöchter und Arbeiterinnen

erso

Ergebnisse einer vom

Bund schweizerischer Frauenvereine

veranstalteten Enquete

Bearbeitet von

Dr. FerdinandJ3uomberger

4

I

V

ZÜRICH

Kommissionsverlag von Albert Müller
1914
        <pb n="4" />
        ﻿'/5.5.Y435

(fö ßibJioiiien „

«d&gt; -



♦ffii

■y*

Druck von Zürcher &amp; Furrer in Zürich.
        <pb n="5" />
        ﻿Vorwort

Der Bund schweizerischer Frauenvereine hatte in seiner
Generalversammlung in Luzern (5. Oktober 1912) auf Antrag
der Union für Frauenbestrebungen in Zürich beschlossen, eine
Enquete über die sozialen Verhältnisse der Arbeiterinnen vor-
zunehmen. Im Laufe des Sommers 1913 wurde die Erhebung
unter der Leitung einer eigens dafür bestellten Enquetekommission
durchgeführt, und sie erstreckt sich einerseits auf die Arbeits-
bedingungen in Handel und Industrie — soweit diese letztere
nicht dem Fabrikgesetze unterstellt ist oder die Heimarbeit be-
trifft — anderseits auf die bis heute in der Schweiz noch uner-
forschten sozialen Verhältnisse der Krankenpflegerinnen.

Nicht alle Teile der Schweiz sind an der Durchführung
dieser Enquete gleichmässig beteiligt gewesen, und wenn diese
unsere erste Publikation den Kanton Zürich betrifft, so liegt dies
in dem relativ grossen Material, das hier gesammelt worden war.

Immerhin sind ja auch diese Zahlen noch als kleine zu
bezeichnen; sie vermögen aber trotzdem einen Einblick in die
sozialen Bedingungen der Arbeiterinnen zu geben, um als Vor-
arbeit zur kommenden schweizerischen Gewerbegesetzgebung zu
gelten. Die vielfach mühsame und nur aus privater Initiative her-
vorgegangene Arbeit des Bundes schweizerischer Frauenvereine
verdient daher den Dank Aller, denen die Besserung der Lage
des Arbeiterstandes am Herzen liegt.

Zürich, den 22. Juni 1914.

Der Verfasser.
        <pb n="6" />
        ﻿Einleitendes

1.	Das Erhebungsformular.

Das Erhebungsformular besteht aus einem doppelt eiligen
Quartbogen, dessen eine Hälfte das Zirkular, die andere den
Fragebogen enthält. Das kurze Schreiben lautet:

P. P.

Der Zweck der Erhebung ist, genauen Aufschluss über die Lage der
betreffenden Berufe zu gewinnen, damit sie in dem in Aussicht stehenden
schweizerischen Gewerbegesetz genügend berücksichtigt werden können.

Die Fragen sollen ganz einfach beantwortet werden und durchaus
wahrheitsgetreu, da sonst die Enquete kein richtiges Bild von den beste-
henden Verhältnissen geben und den Zweck nicht erfüllen kann.

Weitere Bemerkungen sind natürlich zulässig und man bittet sie auf
der Rückseite des Bogens anzubringen.

Aus der Beantwortung werden Ihnen keinerlei Unannehmlichkeiten
entstehen, die eingegangenen Antworten werden durchaus als vertraulich
angesehen.

Bund schweizerischer Frauenvereine.

Der Fragebogen hat folgenden Inhalt:

Fragebogen für Arbeiterinnen und Ladenangestellte.

Beruf: ......

1.	In welchem Alter sind Sie in die Lehre getreten ?....................

Wie lange dauerte die Lehrzeit ?.....'..............................

Haben Sie eine Lehrlingsprüfung gemacht ?.......—-..................

2.	Wie lange dauert gewöhnlich die Arbeitszeit:

In der stillen Zeit von morgens..bis......., und von......nachm, bis

In der Saison von morgens........ bis......, und von..-...nachm, bis -

Gibt es ausserdem noch Überzeitarbeit?..... Haben Sie Vesperpause?
        <pb n="7" />
        ﻿6

3.	Wie viel Lohn erhalten Sie per Tag?............oder per Woche?............

oder per Monat?......................oder per Stück?......................

Müssen Sie Material liefern? .............................................

Werden Sie wöchentlich, alle 14 Tage oder monatlich ausbezahlt?...........

Haben Sie Ferien? .............. Wie lange? ..............................

Bezahlte oder unbezahlte?.................................................

4.	Können Sie wöchentlich oder monatlich künden, resp. entlassen werden ? ...

5.	Ist an Ihrem Wohnort die Arbeitsvermittlung gesetzlich geregelt? .........

Ist sie unentgeltlich? ...................................................

6.	Haben Sie Kost und Logis in Ihrer Familie?................................

In einem Kosthaus? .................... Im Geschäft?...........,..........

Wieviel müssen Sie per Monat für den Unterhalt rechnen? ..................

7.	Sind Sie Mitglied einer Krankenkasse? ....................................

8.	Besteht an Ihrem Ort ein gewerbliches Schiedsgericht?.....................

9.	Bestehen Fortbildungsgelegenheiten? Vorträge......................, Lesesäle............Biblio-
theken ..............................................................., Kurse und dergl.

Gibt es an Ihrem Ort Arbeiterinnenvereine?......... Welche? ..............

10.	Sind Ihnen besondere Ubelstände in Ihrem Berufe bekannt? Welche? (regel-
mässige Arbeitslosigkeit, •— drückende Abhängigkeit, — ungenügende Unter-
kunft, etc.) ..................................................................

......:..-................, den ................. 1913.

(Ort und Datum.)

In bezug auf die äussere Gestaltung des Fragebogens haben
wir zu bemerken, dass selbstverständlich besser ein kartonartiges
Papier statt des weichen hätte gewählt werden sollen, da die
bei der Verarbeitung notwendigen Manipulationen bei solch dünnen
Bogen ausserordentlich erschwert werden, ja eine grosse Enquete
auf diese Weise fast verunmöglicht würde. Freilich im vorlie-
genden Falle, wo ja nur einige Hundert Fragebogen in Betracht
kommen, hat diese technische Unvollkommenheit nicht viel zu
bedeuten. Zur eigentlichen Verarbeitung konnten 340 Bogen
verwendet werden.

Was nun die Fragen und deren Beantwortung anbelangt,
so konstatieren wir folgende Tatsachen:

1.	Lehrzeit. Die bezüglichen drei Fragen sind in ver-
hältnismässig sehr geringem Masse beantwortet worden. Das
Eintrittsalter in die Lehre ist von 98, die Dauer der Lehrzeit
von 108 und die Frage nach einer Lehrlingsprüfung von 112 Bogen
unberücksichtigt geblieben. Es mag nicht immer böser Wille
Vorgelegen haben, sondern bei der Verschiedenartigkeit der Berufe,
        <pb n="8" />
        ﻿7

die alle in den gleichen Enquetebogen untergebracht werden
mussten, war mit einem gewissen Ausfall zu rechnen.

2.	Arbeitszeit. Diese Fragen bilden das beste und wert-
vollste Material in ihren Antworten, und von den 340 Bogen
war nur ein einziger vollständig auszuschalten. 21 Bogen ent-
halten nur die Angaben der täglichen Arbeitszeit ohne Begren-
zung, so dass also auch z. B. über die Mittagspause keine Auskunft
erteilt wird. Je 12 geben den Beginn und den Schluss des Arbeits-
tages nicht an.

Die Fragestellung mit der Unterscheidung des Maximal-
arbeitstages in der stillen Zeit und in der Saison passt, wie dies
schon bei der Lehrzeit der Fall war, nicht für alle Berufe.
Mehrere haben sich bei der Beantwortung so zu helfen gewusst,
dass sie die Arbeitseinteilung in den Sommer- und Winter-
monaten notierten. Viele Ladentöchter hatten das Bedürfnis,
noch speziell die Arbeit an Samstagen zu beschreiben, was
sicher durch eine besondere Frage hätte berücksichtigt werden
sollen.

Die einfache Frage: „Haben Sie Ueberzeitarbeit?“, ist in
dieser Form ungenügend, und man kann es den Befragten kaum
verargen, dass sie in 100 Fällen darauf nicht reagierten.

Auch die Frage nach der Vesperpause ist in 50 Fällen
unbeantwortet geblieben, und einige der Arbeiterinnen hatten
das natürliche Verlangen, auch die Dauer der Pause anzugeben.

„Ferien.“ Logischerweise hätte diese Fragestellung der
Arbeitszeit angegliedert werden sollen, statt jener über die Lohn-
verhiltnisse. Nur 29 haben die Beantwortung unterlassen, da-
gegen die Frage nach bezahlten oder unbezahlten Ferien haben
101 nicht berücksichtigt. Ferner ist zu bemerken, dass einige
Damenschneiderinnen, Modistinnen und Weissnäherinnen die Zeit
der regelmässigen Arbeitslosigkeit als Ferien angegeben haben.

3.	Lohnverhältnisse. Wenn die Fragen nach der
Arbeitszeit wirklich vorzügliche Beantwortung fanden, so ist dies
naturgemäss beim Lohne weniger der Fall. Trotz der Zusicherung
der „vertraulichen Mitteilungen“ kann doch das Misstrauen auf
diesem Gebiete nie ganz besiegt werden. 56 Bogen enthalten
keine Antwort oder dann nur eine allgemeine, wie „befriedigende
Zustände“, „genügend“ etc. Dagegen sind es nur 31 Bogen, die
über die Zahlungsfrist keine Auskunft geben.
        <pb n="9" />
        ﻿8

4.	Kündigungstermine. Die Antworten sind im allge-
meinen gut ausgefallen, da nur 52 fehlen. Einige haben bemerkt,
dass sie alle Tage entlassen werden können; zwei Mädchen er-
klären freimütig, sie wissen es selber nicht, wie ihnen gekündet
werden dürfe.

5.	Kost und Logis. Hier haben nur 23 keine Auskunft
erteilt. Ob aber die Antworten immer ganz den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechen, wagen wir zu bezweifeln, weil die
Frage besser hätte gestellt werden sollen: so z. B. „Kost und
Logis in der eigenen Familie“. Denn einige Mädchen scheinen
unter Familie jene der Arbeitgeberin verstanden zu haben,
obschon in dritter Linie ja gefragt wird: „Im Geschäft?“ Dieses
letztere ist sehr zweideutig. So hat eine Ladnerin hier geantwortet:
„Ja, das Mittagessen.“ Diese Antwort konnte aber nur so ver-
standen werden, dass das betreffende Mädchen von Hause das
Mittagessen mitnimmt oder es sich bringen lässt und es im
Geschäft verzehrt.

Auch die Frage, ob sie Kost und Logis in einem Kosthaus
habe, ist nicht ganz geeignet. Der Ausdruck „Kosthaus“ hat
bei den Mädchen, besonders in der Stadt, den Anschein von
etwas Geringwertigem. Die meisten haben ihn denn auch durcS-
gestrichen und dafür gesetzt: z. B. „im Töchterheim“ oder ,in
der Pension so und so“.

Vollständig wertlos war die Frage: „Wieviel müssen Sie
per Monat für den Unterhalt rechnen?“ Abgesehen davon,
dass von den 340 Bogen ganze 201 darauf gar nicht geantwortet
haben, ist auch die Antwort infolge der unzweckmässigen Frage-
stellung unzulänglich. Die meisten haben dabei die Ausgabe
für die Nahrung verstanden, einige wenige Kost und Logis.
Andere aber, die die Frage richtig auffassten, schrieben: „Mein
Salär“, „Mehr als mein Salär“, „Alles“. Uebrigens sind die
Verhältnisse zwischen einer Bureauangestellten und z, B. einer
Arbeiterin zu verschiedenartige, um wirklich etwas Positives aus
den wenigen guten Antworten zu schöpfen.

6.	Gesetzliche Arbeitsvermittlung, gewerbl. Schieds-
gerichte. Diese Fragen, wie jene unter Ziffer 9, sind vollständig
verfehlte. Aus welchem Grunde jede Arbeiterin gefragt werden
solle, ob es an ihrem Orte gesetzlich geregelte und unentgeltliche
        <pb n="10" />
        ﻿9

Arbeitsvermittlung, ob es gewerbliche Schiedsgerichte, Fortbil-
dungsgelegenheiten oder Arbeiterinnenvereine gebe, ist unver-
ständlich. Alle die Hunderte, sagen wir aus Zürich, sollten
dieselbe Antwort aufweisen, und anderseits werden viele dieser
Fragen gar nicht verstanden. Dagegen könnte man ja leicht bei
den Behörden oder bei den Zentralorganisationen von Vereinen
eine richtige Auskunft erhalten.

Als klassisches Beispiel erwähnen wir hier die Antwort
einer Damenschneiderin auf die Frage nach dem Schiedsgericht.
Sie lautet: „Das Schiedsgericht habe ich in meinem Gewissen,
oder finde es im Wort Gottes.“

Uebrigens sind diese Fragen sub Ziffer 5, 8 und 9 in zirka
250 Fällen gänzlich unbeantwortet geblieben.

Die Frage nach der Krankenkasse dagegen ist richtig
verstanden worden, leider aber, wie wir bei den Ergebnissen
sehen werden, bekümmern sich diese jungen Mädchen fast gar
nicht um diese soziale Institution.

Die Bemerkungfen sind, wie immer in den Enqueten,
wertvoll, und wenn auch nur wenige sich die Mühe nahmen,
ihre Lage zu beschreiben, so verleiht doch selbst dieses Wenige
einer derartigen Erhebung Leben und Originalität.

Damit hätten wir das Erhebungsmaterial einer Kritik unter-
zogen, und trotz dieser Mängel ist die Arbeit des Bundes schwei-
zerischer Frauenvereine eine sehr verdienstliche; und wenn sie
nichts anderes mit aller Evidenz zeigen würde, als dass solche
Untersuchungen unbedingt zu den Vorarbeiten der schweizerischen
Gewerbegesetzgebung gehören müssen, so ist schon sehr viel
für die gute Sache gewonnen. Die Kritik und die Ausarbeitung
aller Fragebogen aber wird für eine Enquete grösseren Um-
fanges, die von amtlicher Seite angeordnet werden soll, sehr
wertvolle Winke zu geben im stände sein.

2
        <pb n="11" />
        ﻿10

2.	Die Ergebnisse.

a) Nach geographischen Gesichtspunkten.

Im ganzen besitzen wir, wie bereits im vorstehenden Kapitel
mitgeteilt wurde, 340 verwendbare ausgefüllte Fragebogen, von
denen 248 sich auf städtische Verhältnisse beziehen und 92 auf
eigentliche Landgegenden fallen. 202 Bogen beziehen sich auf
Geschäfte der Stadt Zürich, wozu wir auch die Antworten aus
Oerlikon-Schwamendingen (14) Altstetten—Albisrieden (11) und
Winterthur (21) als mehr städtische Verhältnisse gerechnet haben.

Von der Landschaft erwähnen wir folgende beteiligten Ge-
meinden: Wallisellen 13, Wädenswil 7, Horgen, Dübendorf und
Wetzikon mit je 6, Bülach und Thalwil mit je 5, Adliswil, Kloten,
Uster, Wald und Rüti-Tann mit je 4, Glattbrugg, Zollikon und
Dietikon mit je 3, Pfäffikon, Rikon und Dietlikon mit je 2 und
endlich noch 9 Gemeinden mit je einem Bogen, also insgesamt 92.

b) Nach beruflichen Gesichtspunkten.

B eruf	Stadt	Land	T otal
Ladentochter, Verkäuferin, Kassiererin, Depothalterin etc		121	42	163
Damenschneiderin, Knabenschneiderin, Zuschneiderin		44	24	68
Weissnäherin, Hutnäherin, Schäftenäherin, Corsetnäherin, Trikotnäherin, etc. .	23	8	31
Stenotypistin, Maschinenschreiberin, Bureaufräulein etc		23	3	26
Glätterin		12	7	19
Modistin		9	5	14
Seidenappreteurin ......	7	—	7
Einlegerin		2	—	2
Blumenbinderin		1	1	2
Coiffeuse		1	1	2
Stücklegerin	.	.	.	.	1	—	1
Teppichstopperin ......	1	—	1
Musterkleberin		1	—	1
Falzerin		1	—	1
Weberin (?)		1	—	1
Masseuse		—	1	1
Gesamtzahl	248	92	340
        <pb n="12" />
        ﻿11

Diese Gruppen sind nun in allen folgenden Tabellen in
nachstehender Weise verzeichnet:

Berufszweig	Stadt	Land	Total
Handel	121	42	163
Schneiderei	44	24	68
Näherei	23	8	31
Bureau	23	3	26
Glätterei .	12	7	19
Modes	9	5	14
Diverse	16	3	19
Total	248	92	340

Wir haben es demnach mit grossen Zahlen nicht zu tun,
allein sie geben immerhin ein Bild der tatsächlichen Verhältnisse,
wenn auch die nachstehend behandelten Ergebnisse der Berufs-
gruppen auf dem Lande manchmal als zufällige bezeichnet werden
müssen. Dies ist insbesondere der Fall mit den Gruppen Bureau
und Modes.
        <pb n="13" />
        ﻿Die Arbeitsverhältnisse.

1. Die Lehrzeit.

Hier handelt es sich um die Beantwortung der Fragen, in
welchem Alter die betreffenden Arbeiterinnen in die Lehre ge-
treten sind, wie lange die Lehrzeit gedauert habe, und endlich,
ob sie eine Prüfung abgelegt haben.

Abgesehen von den unbeantwortet gebliebenen Fragen,
erklärten 24 Arbeiterinnen, überhaupt keine Lehre eingegangen
zu haben, und zwar fallen davon allein 18 auf das Ladenpersonal,
3 auf Glätterei, 1 auf Weissnäherei und 1 auf diverse Berufe.
Da die unbeantwortet gebliebenen Fragen ebenfalls grösstenteils
von Ladentöchtern und in verhältnismässig grosser Zahl vom
Bureaupersonal herrühren, so dürften auch diese Personen als
solche aufgefasst werden, die sich keiner Lehre unterzogen haben.
Die Damenschneiderinnen mit einer einzigen Ausnahme und sämt-
liche Modistinnen haben eine Lehre durchgemacht.

Das Eintrittsalter in die Lehre. Von den 77 Laden-
töchtern sind in die Lehre eingetreten im Alter von:

14	Jahren	—	6

15	„	=	26

16	„	=16

17	„	=	16

über

18	Jahren

19	,

20	„

20 „

= 2
= 3
= 3
= 5

Zwei Mädchen sind hier mitgezählt, die in einem Mode-
geschäft als Verkäuferinnen tätig sind, welche aber eine Lehrzeit
als Schneiderinnen absolviert haben. Auch dürfte es beim einen
oder anderen Falle Vorkommen, dass einfach der Eintritt ins
Geschäft hier angegeben worden ist. Immerhin konstatieren wir,
dass weitaus die grössere Hälfte im Alter von über 16 Jahren
erst in die Lehre bezw. ins Geschäft eingetreten ist, und dass,
trotz des Verbotes durch das kantonale Lehrlingsgesetz, doch
schon mit dem 14. Altersjahre 6 Töchter die Lehre begonnen
haben.
        <pb n="14" />
        ﻿13

Das Eintrittsalter in die Lehre seitens der 67 Damen-
schneiderinnen zeigt folgendes Bild:

14	Jahre = 20

15	„	=	23

16	„ = 16

17	Jahre = 4

18	„	=3

20 „ = 1

Hier stellen also die 14 und 15jährigen mehr als die
Hälfte, aber auch da müssen wir hervorheben, dass die erste
Gruppe nicht in jener Stärke vertreten ist, wie man ohne Enquete
jedenfalls annehmen würde. Zu betonen ist ferner, dass auf dem
Lande das 14-jährige Eintrittsalter nur mit zwei Töchtern ver-
treten ist, während die Stadt mit 18 in Betracht kommt.

Auf die übrigen Berufsgruppen gehen wir textlich nicht
weiter ein, da die Zahlen im allgemeinen zu klein sind. Wir
begnügen uns mit der Wiedergabe in der zusammenfassenden
Tabelle.

Berufszweig	Frage un-	ICeme	Es	traten	in die Lehre im Alter von:			
	beantwortet	Lehre	14  Jahren	15  Jahren	16  Jahren	17  Jahren	18 Jahren u. mehr	Total mit Lehre
Handel . . .	68	18	6	26	16	16	13	77
Schneiderei .	—	1	20	23	16	4	4	67
Näherei . . .	6	1	3	10	6	2	3	24
Bureau . . .	14	—	1	8	3	—	—	12
Glätterei . .	—	3	—	4	3	1	8	16
Modes ....	—	—	2	2	6	2	2	14
Diverse . . .	10	1	1	1	1	2	3	8
Total		98	24	33	74	51	27	33	218
Davon:  ] Stadt		75	16	30	52	33	21	21	157
Land		23	8	3	22	18	6	12	61

Von diesen kleineren Gruppen sei noch speziell auf die
Glätterei verwiesen, die 8 Personen aufweist, welche im Alter
von über 18 Jahren diesen Beruf erlernt haben. Wahrscheinlich
wird es sich um ehemalige Dienstmädchen handeln, die so spät
diesem Erwerbszweig sich zuwandten.

Leider sind die Ziffern vom Lande so minim, dass wir es
kaum wagen dürfen, sie in Prozenten auszudrücken, immerhin ist
ein Vergleich erlaubt, da ja die absoluten Zahlen nicht ver-
        <pb n="15" />
        ﻿14

schwiegen worden sind. Es traten von je 100 gelernten Arbei-
terinnen in die Lehre im Alter von:

Jahren	In	der Stadt	Auf dem Lande	T otal
14	19	5	15
15	33	36	34
16	21	29	24
17	14	10	12
18 und mehr	13	20	15

Während in der Stadt fast ein Fünftel der gelernten Arbei-
terinnen im Alter von 14 Jahren in die Lehre trat, sind es
auf dem Lande nur 5°/o, insgesamt nur 15°/o. Das ist, wie
schon erwähnt, eine ganz unerwartete Ziffer und kann ihre Er-
klärung nur darin finden, dass entweder die Schule länger besucht
wird, d. h. auf dem Lande im allgemeinen die Sekundarschule
später besucht wird als in der Stadt, oder dass vielleicht im
ersten Jahre nach dem Primarschulbesuch das betreffende Mädchen
noch zu Hause Verwendung findet, bis es einen Beruf aus-
gewählt hat.

Die Dauer der Lehrzeit. Hier mussten wegen Nicht-
beantwortung 10 weitere Bogen ausgeschaltet werden, d. h. von
den 218 gelernten Arbeiterinnen haben nur 208 die Dauer ihrer
Lehrzeit angegeben. Von den 72 hier in Betracht fallenden
Ladentöchtern hatten eine Dauer der Lehrzeit von:

bis V2 Jahr = 13
1 Jahr = 19
l1/« Jahre —	6

2	Jahre = 21
21/2 Jahre = 4

3	Jahre =	9

Die Berufsgruppe zeichnet sich also im allgemeinen durch
eine verhältnismässig kurze Lehrzeit aus, indem beinahe die Hälfte
sich mit einer Dauer von einem Jahre und darunter begnügt.
Ganz anders sind die Zustände bei den Damenschneiderinnen,
welche folgende Lehrzeitdauer aufweisen:

bis 1 Jahr —	2	Jahre = 30

1 */a Jahre =	1	3 Jahre —	3

2 Jahre = 31

Fast alle diese Mädchen erlernen ihren Beruf in 2 resp. 2 l/a
Jahren, und zwar sind die Verhältnisse in der Stadt und auf dem
        <pb n="16" />
        ﻿15

Lande vollständig gleichartige. Dagegen weist die Näherei fast
alle Stufen auf, und die Glätterei hat fast nur kurze Lehrfristen,
wie übrigens nachstehende Tabelle zeigt:

Berufszweig	Frage un- beantwortet	Keine  Lehre	Die Dauer der Lehrzeit betrug:					
			bis  y2 Jahr	1  Jahr	iy*  Jahre	2  Jahre	2*1%  Jahre	3  Jahre
Handel . . .	73	18	13	19	6	21	4	9
Schneiderei.	—	1	2	—	1	31	30	3
Näherei . . .	7	1	1	2	3	13	3	1
Bureau . . .	14	—	1	1	1	7	—	2
Glätterei . .	—	3	4	9	1	2	—	—
Modes ....	1	—	2	2	2	6	—	1
Diverse . . .	13	1	2	1	—	2	—	—
Total ....	108	24	26	34	14	82	37	16
Davon:								
Stadt 		81	16	17	24	11	60	25	14
Land		27	8	8	10	3	22	12	2

Beinahe zwei Drittel aller Arbeiterinnen haben demnach
eine Lehrzeit von zwei und mehr Jahren durchgemacht, und zwar
sind die Verhältnisse zwischen Stadt und Land auch im Total
ungefähr die gleichen, so dass wir nachstehend die Prozentziffern
nur für den Kanton Zürich anführen:

Dauer der Lehre
Bis 1 Jahr

1	und D/a Jahre

2	und 27s Jahre

3 Jahre

Von je 100 Arbeiterinnen
12
23
57
8

Die Lehrlingsprüfung bildet die letzte Frage dieses
Abschnittes, wobei 4 weitere Bogen ausser Betracht fielen. Eine
Ladentochter aus der Stadt Zürich hatte bemerkt: „Ich hatte
mich zur Prüfung angemeldet, war die einzige und wurde ab-
gewiesen.“

Da die Ergebnisse aber trotzdem sehr bezeichnend sind,
lassen wir für alle Gruppen nachstehend die Unterscheidung für
Stadt und Land folgen, indem wir die 112 unbeantworteten
Fragebogen tabellarisch ausschalten.
        <pb n="17" />
        ﻿16

Berufszweig	Stadt		Land		Total	
	Mit | Ohne Prüfung		Mit J Ohne Prüfung		Mit | Ohne Prüfung-	
Handel		1  6	58	1	17	7	75
Schneiderei . . .	31	13	18	6	49	19
Näherei		3	12	2	5	5	17
Bureau 		—	11	—	3	—	14
Glätterei ....	5	7	1	6	6	13
Modes		2	7	1	4	3	11
Diverse		—	6	1	2	1	8
Total	47	114	24	43	71	157

Also selbst in der Damenschneiderei und Weissnäherei
hatte mehr als ein Drittel aller Arbeiterinnen keine Lehrlings-
prüfung bestanden, bei den 14 Modistinnen sind es sogar 11.
Das wirft ein etwas eigenartiges Licht auf den Vollzug des Lehr-
lingsgesetzes, wenn man ja auch annehmen kann, dass einige Ar-
beiterinnen aus Kantonen stammen, die keine derartigen Vorschriften
kennen. Man wird vielleicht auch einwenden, dass bei den Per-
sonen, die hier in der Enquete befragt wurden, das Lehrlings-
gesetz nicht mehr in Betracht kam; allein dies dürfte kaum in so
starkem Masse zur Geltung kommen, da sehr viele der befragten
Arbeiterinnen in jugendlichem Alter sich befinden.

2. Die Arbeitszeit.

Wie wir schon einleitend bemerkt haben, finden wir hier
das einwandfreieste und vollständigste Material der Enquete vor,
und zwar gibt es uns Aufschluss über folgende Punkte: Grösse
des Arbeitstages in der stillen Zeit, sowie in der Saison, weitere
Uberzeit, Beginn und Schluss der Tagesarbeit, Pausen und Ferien.

Arbeitstag. In bezug auf diese Frage musste ein einziger
Bogen (Damenschneiderin) wegen Nichtbeantwortung ausgeschaltet
werden, so dass demnach die Gesamtsumme aller Fälle 339
beträgt.
        <pb n="18" />
        ﻿17

Qj

Die Ladentöchter haben folgenden Arbeitstag:

Stundenzahl:	In der stillen Zeit:	In det S:
9	5	2
973	8	4
10	18	13
1072	30	26
11	22	17
1172	17	19
12	22	22
12 y2	18	19
13	13	18
1372	2	6
14	5	10
14 v«	1	1
15	2	6

Der Achtstundentag ist also bei den Ladentöchtern nirgends
vorhanden, sondern die Grosszahl muss 10 xjt bis 127a Stunden
arbeiten. Der Unterschied zwischen stiller Zeit und Saison ist
ein verhältnismässig minimer, weil eben die Frage für diesen
Beruf etwas anders hätte gestellt werden müssen. Z, B. wäre
die Frage nach der Arbeitszeit im Dezember angezeigter gewesen.
Auf alle Fälle geht aber schon aus diesen Zahlen hervor, dass
ein Gesetz zum Schutze der Ladentöchter sehr angebracht wäre,
da beinahe die Hälfte der Angestellten selbst in der stillen Zeit
über 11 Stunden pro Tag arbeiten muss. Ein einheitlicher Laden-
schluss sollte unbedingt normiert werden.

Die Bemerkungen auf den Fragebogen erstrecken sich denn
auch fast ausschliesslich auf diesen Punkt, und kein Berufszweig
hat verhältnismässig so viele Klagen angebracht, wie gerade die
Ladentöchter. Wir geben nun nachstehend einige solcher Stimmen
wieder:

Eine Ladentochter vom Lande schreibt: „Der grösste Uebel-
stand ist die Gewohnheit der Hausfrauen, abends 9 Uhr noch
einzukaufen.“

Eine andere bemerkt: „Für den 8 Uhr-Ladenschluss wären
wir alle sehr dankbar. Derselbe wäre sehr notwendig.“

Eine Kollegin aus der Stadt schreibt: „ Könnte nicht erwirkt
werden, dass wenigstens am Samstag Abend die Geschäfte früher

3
        <pb n="19" />
        ﻿18

geschlossen werden müssten? Die Arbeiter haben jeden Wochentag
weniger Arbeitszeit als wir Töchter, und wenn wir am Abend
heimkommen, wartet unser gewöhnlich noch Hausarbeit, und so
wird es am Samstag gewöhnlich sehr spät, bis man zur Ruhe
kommt.“

Eine Verkäuferin in einem Metzgergeschäft gibt folgenden
Aufschluss: „Als leidiger Faktor muss ich hinzufügen, dass wir
am Samstag bis spät in die Nacht hinein arbeiten müssen. Dem
wird kaum ganz abzuhelfen sein, wenn grosser Absatz da ist,
denn die Kassaaufnahme und das Putzen brauchen Zeit. Beim
Inventar komme ich nie vor 11 Uhr fort. Wir müssen aber dann
trotzdem selbst im Winter um 7 Uhr morgens wieder auf dem
Posten stehen.“

Ladentochter der Stadt klagt: „Meiner Meinung nach könnte
wohl die Arbeitszeit (sie arbeitet IO3/* Stunden pro Tag) etwas
eingeschränkt werden. Denn bei solch langem Heimweg kommt
man nie vor 9 Uhr nach Hause, und seine Kleider in Ordnung
halten ist geradezu unmöglich, ausgenommen natürlich am Sonntag“.

Was nun die Arbeitszeit im allgemeinen anbelangt, so wurde
auf dem Lande mehr geklagt als in der Stadt; so bemerkt u. a.
eine Tochter: „Für zwei Franken Taglohn ist denn doch eine
Arbeitszeit von zwölf Stunden zu viel.“

Eine andere gibt folgende Schilderung, die sich auch
auf weitere Punkte erstreckt, welche wir aber nicht aus dem
Zusammenhänge reissen möchten: „In unserem Geschäft ist der
Misstand, dass die Arbeitszeit für jedes Einzelne viel zu lang ist,
volle 12Stunden bei strenger, aufregender Arbeit. Der Laden-
schluss findet selten zu rechter Zeit statt. Ist jemand krank,
wird jeder, wenn auch nur halbe Tag abgezogen, und bei längerer
Unpässlichkeit werden nur drei Tage vergütet. Im Winter haupt-
sächlich wird es jeden Abend 9 Uhr. Von diesen Ueberzeiten
haben wir nie etwas. Das Lokal muss von den Ladentöchtern
in Ordnung gehalten werden; es gibt demnach viel zu putzen
und braucht viel Kleider. Der Lohn ist für die lange Arbeitszeit
viel zu klein, wenn man bedenkt, dass man in der freien Zeit
kaum seine Strümpfe flicken kann und somit gezwungen ist,
alles auszugeben.“
        <pb n="20" />
        ﻿19

Aus der Stadt zitieren wir noch folgende zwei Stimmen:
Eine Ladentochter, die morgens von 53/&lt;t Uhr ohne Pause bis
nachmittags 2 Uhr beschäftigt ist und von 31/i Uhr nachmittags bis
8 und 9 Uhr, Samstags 10 Uhr, schreibt: „Bei dieser Arbeitszeit,
die schrecklich lange ist, kann man unmöglich noch Kurse
besuchen, ja selbst für persönliche Bedürfnisse etwas tun, wie
z. B. Nähen oder Flicken ist direkt unmöglich. Besonders dünkt
mich, dass morgens 53/i Uhr kein normaler Geschäftsbeginn sei.
Besonders des Winters allein in solch grossem Lokal ist zu viel
verlangt. Die Kundsame ist selbstredend um diese Zeit so spärlich,
dass es kaum rentiert, Gas zu brennen. Aber diese paar Fabrik-
arbeiter müssen eben ihren Znüni haben. Könnten sie das wohl
nicht abends besorgen? Mir kommt es vor, dass man diesen
Uebelstand abschaffen sollte.“

Eine Ladentochter aus der Stadt mit 14-stündiger Arbeitszeit
und 95 Fr. Monatslohn schreibt: „Ich muss diese Stelle nun ver-
lassen, weil’s für mich zu streng ist, denn ich werde nach Laden-
schluss noch zu allen möglichen häuslichen Arbeiten angehalten,
trotzdem noch extra ein Dienstmädchen da ist“.

Wir glauben, dass die oben angeführten Zahlen eines
weiteren Kommentars nicht bedürfen. Die Zahlen sprachen
schon sehr deutlich, und diese erwähnten Ausführungen der
Handelsgehilfinnen machen wahrlich nicht den Eindruck von
etwas Gekünsteltem, sondern spiegeln leider reale Tatsachen
wieder.

Wir haben bereits in der Einleitung hervorgehoben, dass
z. B. die Frage nach der Stundenzahl am Samstag sehr angebracht
gewesen wäre, beim Ladentöchterberuf speziell die Frage nach
Sonntagsarbeit. Wir lassen hier einige Aeusserungen wieder-
geben als Beweis, dass die Befragten selber die genannte Lücke
empfunden haben.

So schreibt eine Verkäuferin in der Stadt: „Etwas Un-
angenehmes ist die Milchabgabe am Sonntag von 11 bis 12 Uhr“.
Eine andere Tochter beschwert sich über das obligatorische
Arbeiten an den Sonntagen im Dezember.

Aus einem Zigarrengeschäft wird bekannt: „Jeden zweiten
Sonntag habe ich Dienst von IO1/* Uhr bis 3 Uhr, wobei ich
dann in jener Woche einen freien Nachmittag erhalte“.
        <pb n="21" />
        ﻿20

Eine Ladentochter (Stadt) bemerkt: „Vom religiösen wie
vom sozialen Standpunkt aus wäre es sehr erwünscht, wenn
ein Sonntagsruhegesetz auch für Bäckereien und Konditoreien
geschaffen würde. Ein Sklave kann nicht ärger an seine Arbeit
gebunden sein als wir in unserem Gewerbe. Von Fest- und
Feiertaghalten ist keine Rede. Also Parole: Sonntagsruhe!“

Eine Verkäuferin in einem Metzgergeschäfte verpönt die
Sonntagsarbeit mit folgenden drastischen Ausführungen: „Jahre-
lange Beobachtungen haben mir gezeigt, dass mindestens 90%
der Sonntagskunden sich auf die Arbeiterklasse beschränken.
Da einmal energisch einzugreifen, täte not. Selber dem Arbeiter-
stande angehörend, kann ich mit Recht und Gewissen konsta-
tieren, dass es ganz gut möglich ist, es anders einzurichten. Vom
Schlechtwerden des Fleisches kann keine Rede sein, das ist
nicht stichhaltig, denn andere Leute können es auch machen.
Man kann z. B. das betreffende Stück Fleisch anbraten oder auch
einsalzen und am Morgen wieder abwaschen.

In England, Amerika etc. kann man sich auch einrichten,
dort sind die Ladnerinnen gesetzlich geschützt. Und wo ein Wille
ist, da ist auch ein Weg! Wo bleibt da das Fabrikgesetz? Da
stehen wieder Arbeiter gegen Arbeiter. Wieso? Ich weiss und
habe es schon öfters mir sagen lassen, dass der Mann erst
Sonntags früh oder Samstags nachts spät nach Hause kommt
und den dezimierten Zahltag bringt. Wie könnte da die Frau
noch ihrem Gatten etwas Schmackhaftes vorsetzen? Da ist sie
gezwungen, ihre eigene arbeitende Klasse zu Sonntagsdiensten
zu verdammen. Also hier Remedur, bitte! Die Arbeiter haben
doch ihren Sonntag ganz frei, warum nicht wir?“

Damit schliessen wir die Blütenlese, die nach unserem
Dafürhalten sehr typisch ist. Wir besitzen aus den übrigen
Arbeiterinnenkategorien im Verhältnis zu den angeführten Be-
merkungen nur verschwindend wenige Aeusserungen, weil eben
die Verhältnisse infolge des Arbeiterinnenschutzgesetzes bessere
geworden sind, wenn auch nicht überall seine Vorschriften genau
befolgt werden.

Schon bei der nächsten Gruppe, bei den Schneiderinnen,
zeigt der Arbeitstag denn doch ein weit günstigeres Bild als
dies bei den Ladentöchtern der Fall war.
        <pb n="22" />
        ﻿21

Arbeitsstunden In der	.

pro Tag:	stillen Zeit:	c er Saison:

81/!	1

9	1	—

9V2	9	4

10	48	49

10	72	7	13

11	1	1

Hier konzentriert sich die Hauptzahl naturgemäss auf die
gesetzlich normierten zehn Stunden, immerhin bleibt noch ein
schöner Prozentsatz solcher, die über das erlaubte Mass hinaus
arbeiten müssen. Dass die Zahlen für die Saison nicht stimmen
dürften, ist als sicher zu betrachten. Die Verschiebung auf höhere
Stundenzahlen ist in Wirklichkeit gerade bei den Damenschnei-
derinnen allbekannte Tatsache. Wir betonen aber nochmals, dass
sich hier die Wohltaten des zürcherischen Arbeiterinnenschutz-
gesetzes unbedingt bemerkbar machen. Darum sind auch keine
Klagen auf den Bogen seitens der Befragten zu finden, ja mehrere
erklären sogar, dass sie mit ihren Arbeitsbedingungen zu-
frieden seien.

Die Arbeitsverhältnisse in den übrigen Gruppen wollen wir
auch hier nicht einzeln aufführen, weil sie in nachstehender Re-
kapitulationstabelle genügend zum Ausdruck gelangen.

Berufszweig-	Zahl der täglichen Arbeitsstunden in der stillen Zeit											
	8	87i	9	9‘/2	10	1072	11	lb/2	12	1272	13 und mehr	Total i
Handel . . .					5	8	18	30	22	17	22	18	23	163
Schneiderei.	—	1	1	9	48	7	1	—	—	—	—	67
Näherei . . .	3	—	5	1	17	4	—	—	1	—	—	31
Bureau . . .	11	1	7	5	1	—	1	—	—	—	—	26
Glätterei . .	__	—	1	—	2	7	6	3	—	—	—	19
Modes . . . .	—	2	1	3	3	3	—	—	—	2	—	14
Diverse . . .	—	2	7	3	5	1	—	1		—	—	19
Stadt		9	5	26	23	67	43	20	16	17	8	14	248
Land		5	1	1	6	27	9	10	5	6	12	9	91
Total	14	6	27	29	94	52	30	21	23	20	23	339
        <pb n="23" />
        ﻿22

Berufszweig		Zahl der tägliche				n Arbeitsstunden in der Saison						
	8	8 V2	9	9 7*	10	lOVa	11	1172	12	127 2	13 und mehr	Total:
Handel . . .	—	—	2	4	13	26	17	19	22	19	41	163
Schneiderei .	—	—	—	4	49	13	1	—	—	—	—	67
Näherei . . .	—	—	5	1	15	4	1	4	—	1	—	31
Bureau . . .	9	2	8	3	—	1	2	—	1	—	—	26
Glätterei. . .	—	—	—	—	3	7	6	3	—	—	—	19
Modes ....	—	—	—	3	3	2	1	2	—-	2	1	14
j Diverse . . .	—	2	2	4	6	3	—	1	1	—	—	19
| Stadt		8	3	12	15	63	47	23	24	21	9	23	248
j Land 		1	1	5	4	26	9	5	5	3	13	19	91
Total	9	4	17	19	89	56	28	29	24	22	42	339

Bevor wir auf die Gesamtzahlen zu sprechen kommen,
müssen wir noch einige Erläuterungen über die noch nicht be-
handelten Gruppen: Näherei, Bureau, Glätterei und Modes beifügen.

Die Näherei zeigt laut vorstehender Darstellung gleichartige
Zustände wie die Schneiderei, mit Ausnahme eines krassen Falles,
wo der gesetzlich festgelegte Arbeitstag um volle zwei Stunden
länger dauert. Was die Bemerkungen in dieser Berufsgruppe
anbelangt, so haben wir nur eine Pelznäherin, die sich darüber
beklagt, dass hie und da Sonntagsarbeit verlangt wird.

Die Bureauangestellten, obwohl auch sie keinen Schutz
kennen, haben der Natur ihres Berufes entsprechend, grössten-
teils den 8- und 9-Stundentag. Immerhin gibt es unter der kleinen
Zahl, die hier statistisch festgelegt ist, eine Stenotypistin mit
einem vollen 11-Stundentag.

Es ist nun kaum erstaunlich, wenn dieses Bureaufräulein
auf die Frage nach den Bildungsgelegenheiten antwortet: „Es
gibt deren hier in Zürich soviel man will, aber keine Zeit bleibt
mir zum Benützen.“

Unter den Berufen, welche in den Geltungsbereich des kanto-
nalen Arbeiterinnenschutzgesetzes fallen, steht hinsichtlich Arbeits-
zeit die Glätterei wahrlich nicht glänzend da. Von den 19 hier
gezählten Glätterinnen geniessen nur 3 eine Arbeitszeit von
10 Stunden und darunter. In allen andern Fällen wird das
Gesetz übertreten und zwar in nicht geringer Zahl um eine oder
anderthalb Stunden. Dagegen haben die Modistinnen, mit Aus-
        <pb n="24" />
        ﻿23

nähme einer 12ständigen Arbeitszeit in zwei Fällen auf dem
Lande, ziemlich dem Gesetz entsprechende Zustände.

Die diversen Berufe bieten keinen besonderen Anlass zur
Besprechung, da hier die Arbeitszeit im allgemeinen keine allzu-
hohe ist, ausgenommen ein einziger Fall mit 11 x/2 ständiger
Arbeitszeit. Diese Arbeiterin, eine Masseuse in einer Badanstalt
auf dem Lande, gibt aber auch dementsprechend ihre Wünsche
kund, die folgendermassen lauten:

„1. Eine Mittagspause dringend erwünscht.

2.	Nach Schluss des Badegeschäftes nicht auch noch bei
anderer Arbeit, in der Küche usw. mithelfen.

3.	Wickel und dergleichen sollten für Nachtdienste von
einer Krankenpflegerin oder von einer andern dazu bestimmten
Person ausgeführt werden, weil meine Arbeit vom Tage schon
sehr anstrengend und reichlich genug ist.

4.	Freier Sonntag“.

Rechnen wir nun jene Berufe, die unter das Arbeiterinnen-
schutzgesetz fallen, zusammen, so haben wir insgesamt 130 Per-
sonen, von denen 36 den Zehnstundentag überschreiten; also
wird immerhin über ein Viertel der Arbeiterinnen über das
gesetzliche Mass hinaus beschäftigt.

Die Prozentsätze im Total ergeben folgendes Bild:

Von je hundert Arbeiterinnen haben pro Tag Arbeitsstunden:

	In der stillen Zeit:	In der Saison
8 und 8 V2	6	4
9 „	972	16	10
10	28	27
IO72	15	16
11 und 1172	15	17
12	„ mehr	20	26

Der 10- und lOVa-Stundentag umfasst demnach 43°/o aller
Arbeiterinnen, sowohl in der stillen Zeit wie in der Saison. Die
grössten Unterschiede weist in letzterer Hinsicht der 12-Stundentag
auf, da in der stillen Zeit ein Fünftel, in der Saison aber ein
Viertel aller Arbeiterinnen so lange beschäftigt wird.

Um nun einen ganz genauen ziffermässigen Einblick in die
Unterschiede des Arbeitstages der einzelnen Berufszweige, sowie
zwischen Stadt und Land zu erhalten, haben wir uns die Mühe
        <pb n="25" />
        ﻿24

genommen, die einzelnen Stundenzahlen zu addieren. Wir haben
uns dabei auf die Angaben für die stille Zeit beschränkt, was
wohl zu beachten ist. Somit sind nachstehende Summen als
Minimalziffern zu betrachten.

Berufszweig	Zahl  der Arbeiterinnen	Totalsumme der täglichen Arbeitsstunden	Durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag
Handel		121	1355	11,20
Schneiderei . . .	44	438,50	9,97
Näherei		23	226	9,83
Bureau 		23	203	8,93
Glätterei ....	12	128	10,67
Modes		9	85	9,44
Diverse		16	150,50	9,41
Total Stadt	248	2586	10,42
Handel		42	500,75	11,92
Schneiderei . . .	23	229	9,95
Näherei		8	76,50	9,56
Bureau		o  O	25,50	8,50
Glätterei ....	7	75	10,71
Modes		5	56,25	11,25
Diverse		3	30	10,00
Total Land	91	993	10,91

Die durchschnittliche Arbeitszeit ist demnach auf dem Lande
um eine halbe Stunde grösser als in der Stadt. In der Schneiderei,
Näherei und in Bureau ist dagegen der Arbeitstag um ein klein
wenig kürzer; der Unterschied zu ungunsten des Landes wird
insbesondere durch die überlange Arbeitszeit des Ladenpersonals
und in kleinerem Masse durch jene der Modistinnen bedingt.
Stadt und Land zusammenfassend und nach der durchschnitt-
lichen Grösse des Arbeitstages die Berufszweige einreihend, ergibt
sich folgendes Bild:

Handel	11,38	Schneiderei	.	9,96
Glätterei .	10,68	Näherei	.	9,76
Gesamtdurchschnitt	10,56	Diverse	.	9,50
Modes	10,09	Bureau	.	8,93
        <pb n="26" />
        ﻿25

Wir konstatieren demnach durchschnittlich den llYs-
Stundentag bei den Ladentöchtern, den 101/2Stundentag beiden
Glätterinnen, den 10-Stundentag bei den Modistinnen und Damen-
schneiderinnen, den 93/i-Stundentag bei den Näherinnen, den
9 Y2-Stundentag bei den verschiedenen Berufen und endlich den
9-Stundentag bei den Bureaufräulein.

Es handelt sich hiemit, wie schon gesagt, um die Angaben
aus der stillen Zeit, und wir dürfen für die Hochsaison den
Durchschnitt von KE/2 Stunden ruhig auf 1U/2 Stunden ansetzen.

Ferner ist die verlängerte Samstagsarbeit bei den Laden-
töchtern in diesen Zahlen unberücksichtigt, und die Sonntags-
arbeit wäre ebenfalls noch hinzuzurechnen, wollten wir ein Gesamt-
bild aller Arbeitsleistungen erhalten.

Ueberzeit. Nach all diesen Vorbemerkungen wird es für
jedermann klar sein, dass eine einfache Fragestellung: „Haben Sie
ausserdem noch Ueberzeit?“ keine wertvollen Aufschlüsse geben
kann. Wir reproduzieren aber trotzdem die Antworten in tabella-
rischer Form:

Berufszweig-	Frage  unbe-  antwortet	Mit	Ohne	Total
		Ueberzeit		
Handel 		54	57	52	163
Schneiderei. . .	19	16	33	68
Näherei		7	7	17	31
Bureau		2	15	9	26
Glätterei ....	8	3	8	19
Modes		6	2	6	14
Diverse		4	4	11	19
Total 		100	104	136	340
Davon:  Stadt 		66	85	97	248
Land		34	19	39	92

Ein Drittel sämtlicher Arbeiterinnen hätte demnach weitere
Ueberzeitarbeit, selbst wenn wir die unbeantworteten Fragen als
negativ auffassen würden. Das Land hat verhältnismässig weniger
bejahende Antworten. Am meisten Ueberzeitarbeit im obigen
Sinne haben die Bureauangestellten, welche die Frage nach der
Arbeitszeit in der Saison unbeantwortet gelassen haben und dafür
        <pb n="27" />
        ﻿26

hier zustimmend sich äusserten. Die unter dem Arbeiterinnen-
schutzgesetze stehenden Berufe weisen proportional am meisten
„Nein“ auf, während die Ladentöchter viele bejahende Ant-
worten gegeben haben, womit sie wahrscheinlich die Inventurzeit
andeuten wollten.

Wie schon bei der Besprechung des Fragebogens bemerkt,
zeigt sich gerade bei solchen Fragen der grosse Fehler, dass für
so verschiedenartig gehaltene Berufsarbeit gleichartiges Enqueten-
material geschaffen worden ist.

Beginn und Schluss der Arbeitszeit. Unser Urmaterial
enthält selbstverständlich alle wünschbaren Einzelheiten, allein
wir glauben bei der Veröffentlichung doch von allzuvielen
Details absehen zu müssen. Wir begnügen uns daher, im Texte
auf die Unterschiede zwischen Stadt und Land und zwischen
stiller Zeit und Saison je nach den einzelnen Berufszweigen auf-
merksam zu machen. So hat das Ladenpersonal auf dem Lande
einen etwas früheren Beginn am Morgen als jenes der Stadt,
aber immerhin sind die Unterschiede ganz minim. In den übrigen
Berufen wird auf dem Lande nicht früher mit der Arbeit
begonnen als in der Stadt. Die Saisonarbeit bedingt nicht einen
allzufrühen Beginn der Arbeit, sondern die Verschiebung erstreckt
sich fast ausschliesslich zugunsten des 7 Uhr-Beginnes.

Der Mittagsschluss zeigt zwischen Stadt und Land in den
einzelnen Berufen ebenfalls sehr wenige Unterschiede, und das-
selbe ist der Fall in bezug auf stille Zeit und Saison. Wir geben
nun die Vormittagsarbeit in der stillen Zeit nachfolgend zur Dar-
stellung :

Berufszweig	Ohne	Begi	nn morgens um.			.Uhr	Ohne	Schluss mittags um. .Uhr			
	Angabe	Vor  67*	67*	7	77•	8 und später	Angabe	Vor  12	12	127 &gt;	1 und später
Handel . . .	4	9	9	60	52	29	25	28	85	9	16
Schneiderei.	4	—	—	30	24	10	4	3	61	—	—
Näherei . . .	1	—	2	19	5	4	1	—	30	—	—
Bureau . . .	—	—	—	3	3	20	—	—	26	—	—
Glätterei . .	2	—	4	10	2	1	2	2	15	—	—
Modes ....	—	—	1	2	—	11	1	—	12	1	—
Diverse . . .	1	—	2	10	4	2	2	4	13	—	—
Total J	12	9	18	134	90	77	35	37	242	10	16
        <pb n="28" />
        ﻿27

Der Beginn der Arbeit vor 7 Uhr morgens ist bei den
Ladentöchtern und Glätterinnen erwähnenswert. Dass bei den
Bureauangestellten der 8 Uhr-Beginn der gewöhnliche ist, war
vorauszusehen, dagegen haben die Modistinnen merkwürdiger-
weise einen ebenso späten Arbeitsbeginn. Insgesamt ist 7 Uhr
und 7 '/2 Uhr die Hauptregel.

Vor 12 Uhr können hauptsächlich Ladentöchter nach
Hause gehen, die dann aber fast alle um 1 Uhr wieder an
der Arbeit sein müssen, auch jene Fälle nach 12 Uhr beziehen
sich, mit Ausnahme einer einzigen Modistin, alle auf die Ver-
käuferinnen. 80 °/o aller Arbeiterinnen aber haben um 12 Uhr
Arbeitsschluss.

Ueber die Nachmittagsarbeit verweisen wir auf nachstehende
Tabelle:

Berufszweig		Beginn nachm, um.. Uhr				Ohne	Schluss		abends		um	. Uhr!
	Angabe	Vor  IV*	IV*	2	21/* und später	Angabe	Vor  6 V*	6 */«	7	7'/*	8	81/« und später
Handel . . .	25	64	42	16	16	4	2	3	12	49	38	55
Schneiderei .	4	5	56	3	—	4	2	24	34	3	1	—
Näherei . . .	1	—	22	8	—	1	11	12	5	1	—	1
Bureau . . .	—	—	2	24	—	—	12	3	9	—	2	—
Glätterei . .	2	6	10	1	—	2	1	1	10	5	—	—
Modes ....	1	1	7	5	—	—	2	—	4	4	3	1
Diverse . . .	2	1	12	4	—	1	9	4	3	1	1	—
Total ....	35	77	151	61	16	12	39	47	77	63	45	57
Davon:  ! Stadt		26	45	118	49	10	9	30	32	57	56	37	27
Land		9	32	33	12	6	3	9	15	20	7	8	30

Auch hier sind es wiederum die Ladentöchter, welche sich
durch einen unregelmässigen Beginn der Nachmittagsarbeit aus-
zeichnen. Ausnahmsweise früh beginnen auch die Glätterinnen
und einige Angehörige des Schneiderinnenberufes.

Grösseres Interesse birgt die Darstellung des Arbeits-
schlusses am Abend, und wir haben deshalb auch hier wieder-
um die Unterscheidung zwischen Stadt und Land angebracht.
Vor allem ist es der Ladenschluss, der für die Gesetzgebung von
Belang ist. Ungefähr ein Drittel der Ladentöchter hat noch
nicht den 8 Uhr-Ladenschluss, und zwar ist es im Verhältnis zur
        <pb n="29" />
        ﻿28

Gesamtzahl insbesondere das Land, welches noch sehr spät die
Geschäfte offen behält. Wenn ein bezügliches Gesetz demnach
unterscheiden würde zwischen Dorf und städtischen Orten, so
dürfte kein grosser Widerstand gegen ein Ladenschlussgesetz
mehr gefunden werden.

Jene zwei Fälle, Näherei und Modes mit ihrer Arbeitszeit
über 8 Uhr hinaus (denn es handelt sich ja hier um die gewöhn-
liche Arbeitszeit), kämen in Konflikt mit dem Art. 7 des Arbei-
terinnenschutzgesetzes.

Weitere Kommentare erachten wir als überflüssig, dagegen
bringen wir noch eine Kombinationstabelle, die über die Aus-
dehnung der einzelnen Arbeitstage Aufschluss gibt.

Beginn morgens um  . . Uhr			Schluss abends um .			. Uhr		
	Vor  6*/*	6.30  bis  6.59	7.00  bis  7.29	7.30  bis  7.59	8.00  bis  8.29	8.30  bis  8.59	9.00  und  später	Total
Vor 6.30	i	—	—	—	l	i	6	9
6.30 bis 6.59	3	2	2	2	3	3	3	18
7.00 bis 7.29	12	37	25	12	18	19	11	134
7.30 bis 7.59	5	4	30	28	15	3	5	90
8.00undmehr	18	4	20	21	8	3	3	77
Total	39	47	77	63	45	29	28	328

Im allgemeinen kommen also folgende Fälle am häufigsten vor:

7 Uhr morgens bis 6x/2		Uhr	abends = 37	Fälle;
77« »	« 7	»	,	= 30	)&gt;
772 „	„ 772	W	OO  CN  II  £	»
7	«	M	» 7	»	„	= 25	
CO	, 772	»	,, = 21	

Unter die beiden erstgenannten Gruppen fallen insbesondere
die Schneiderinnen, während die Bureauangestellten zu der Gruppe
„8 Uhr morgens bis 6 Uhr abends“ gehören. Die krassen Fälle
„früh auf und spät nieder“ betreffen selbstverständlich nur Laden-
töchter. Und zwar kann beigefügt werden, dass jene 6 mit der
Arbeitszeit von morgens 6 Uhr bis nach 9 Uhr abends sich zudem
noch durch kleine Löhne auszeichnen. Bei der Darstellung der
Arbeitsstunden in der Saison würden sich naturgemäss noch weit
schlimmere Zahlen ergeben. Wir sehen davon ab, weil die An-
gaben gerade für die Ladentöchter zu lückenhaft sind.
        <pb n="30" />
        ﻿29

Pausen. Hier kommen für uns in Betracht die Mittagspause
und die durch eine spezielle Frage behandelte Vesperpause, bei
welch letzterer aber die Zeitdauer fehlt und nur durch „ja“ oder
„nein“ beantwortet wurde.

Berufszweig	Unbe-  antwortet	Keine  Pause	Die Mittagspause		beträgt
			Bis  l»/2 Std.	D/a bis  2 Stunden	2 Stunden und mehr
Handel		13	12	56	60	22
Schneiderei. . .	4	—	2	59	3
Näherei		1	—	—	22	8
Bureau ......	—	—	—	2	24
1 Glätterei ....	2	—	4	12	1
Modes		—	1	1	8	4
Diverse		1	1	—	11	6
Total		21	14	63	174	68
Davon:					
Stadt		18	8	37	134	51
Land		3	6	26	40	17

Auch in dieser Beziehung stellen sich demnach die Laden-
töchter am schlechtesten, und zwar auf dem Lande noch mehr
als in der Stadt. Fast sämtliche Bureaufräulein besitzen die
Zweistundenpause, immerhin gibt es auch noch Angehörige
anderer Berufe, vor allem Näherinnen und einige Modistinnen,

	Frage	Mit	Ohne
Berufszweig	unbe-	Vesper-	Vesper-
	antwortet	pause	pause
Handel		36	90	37
Schneiderei. . .	4	36	28
Näherei		1	17	13
Bureau		1	13	12
Glätterei		1	16	2
Modes		5	5	4
Diverse		2	9	8
Total		50	186	104
Davon:			
Stadt		36	127	85
Land		14	59	19
        <pb n="31" />
        ﻿30

welche diese Begünstigung haben. Jene 7 Fälle, wovon 6 dem
Lande angehören, mit keiner oder einer nur einstündigen Pause
sündigen gegen das Arbeiterinnenschutzgesetz.

Die Vesperpause, welche auf einigen Fragebogen mit einer
Dauer von einer Viertelsstunde vermerkt wird, ist auf vor-
stehender Tabelle ersichtlich.

Das Land kennt also die Vesperpause eher als die Stadt,
und was die einzelnen Berufe anbelangt, so fällt auf, dass das
Bureaupersonal mit seiner Nachmittagsarbeit von 2 bis 6 Uhr in
so starkem Masse noch eine Pause besitzt, während die Modistinnen,
die eine lange Nachmittagsarbeit leisten, sicher alle eine Vesper-
pause haben sollten. Von jenen 6 Ladentöchtern mit der über-
langen Arbeitszeit besitzen zwei keine Vesperpause, im übrigen
aber gehören die Verkäuferinnen ohne Vesperpause der Gruppe
mit kürzerer Arbeitszeit an.

Ferien. Die Frage nach den Ferien war eine dreifache:
„Haben Sie Ferien? “, „Sind sie bezahlte oder unbezahlte?“ und
„Wie lange dauern die Ferien?“ Die Beantwortung der ersten
beiden Fragen ist nachstehend dargestellt:

Berufszweig	Frage  unbe-  antwortet	Mit	Ohne	Von den Fällen mit Ferien sind	
		F erien	F erien	Bezahlte	Unbezahlte
Handel		12	118	33	111	7
Schneiderei. . .	3	60	5	12	48
Näherei		2	16	13	6	10
Bureau		1	25	—	25	—
Glätterei ....	8	5	6	3	2
Modes		1	9	4	6	3
Diverse 		2	6	11	5	1
Total		29	239	72	168	71
Davon:  Stadt		19	174	55	127	47
Land		10	65	17	41	24

Das Ergebnis entspricht nicht der Wirklichkeit, wie wir
schon oben bemerkt haben, sondern die Zahl ohne Ferien ist
um 50 Personen zu erhöhen, da unbezahlte Ferien von 4, 6
Wochen, ja 2 Monaten, die 43 Damenschneiderinnen und 7
        <pb n="32" />
        ﻿31

Näherinnen und Modistinnen als solche bezeichnet haben, eben
keine Ferien sind, sondern Zeiten der Arbeitslosigkeit, wie
es übrigens verschiedene auf dem Fragebogen vermerkten.
Wenn wir trotzdem die Zahlen in der Tabelle beliessen, so ge-
schah es vom Standpunkte der absoluten Objektivität. Es haben
aber in Tat und Wahrheit nur 37 Schneiderinnen, Näherinnen
und Modistinnen Ferien, welche Fälle, besonders die 24 bezahlten,
immerhin noch Beachtung verdienen, da das Gesetz ihnen ja gar
keine zugesteht. Bureauangestellte haben in ihrer Gesamtzahl
Ferien, während bei den Ladentöchtern 33, also eine immerhin
grosse Zahl, keinen Urlaub erhalten, und von den 111 mit Ferien
haben 7 während dieser Zeit sogar noch Gehaltsausfall. Die
ländlichen Verhältnisse zeigen sich in bezug auf bezahlte Ferien
schlechter als die städtischen.

Ueber die Dauer der Ferien und dabei jeweils über die
Frage „bezahlt oder unbezahlt“ gibt folgende Tabelle Auskunft.

	Zahl der Ferientage							
Berufszweig;	Bis 6 Tage		10 Tage		14 Tage		Mehr als 14 Tage	
	Be-	Unbe-	Be-	Unbe-	Be-	Unbe-	Be-	Unbe-
	zahlte	zahlte	zahlte	zahlte	zahlte	zahlte	zahlte	zahlte
Handel . . .	47			17			41	2	6	5
Schneiderei.	5	—	—	i	3	4	4	43
Näherei . . .	1	2	2	—	3	4	—	4
Bureau . . .	11	—	1	—	12	—	1	—
Glätterei . .	2	—	1	—	—	2	—	—
Modes ....	—	—	2	—	4	—	—	3
Diverse . . .	4	1	—	—	1	— |	—	—
Total	70	3	23	i	64	42 |	11	55

Von den bezahlten Ferien, die ja im Grunde genommen
allein ein Interesse in Anspruch nehmen, entfallen also 70 auf
je eine Woche, 23 auf 10 Tage, 64 auf zwei Wochen und 11
auf mehr als 2 Wochen. Handel und Bureau verteilen sich unge-
fähr in gleichem Verhältnis auf diese Gruppen. Die Schneiderei
zählt 7 Glückliche mit 14 und mehr Tagen bezahlter Ferien,
Modes und Näherei 4 resp. 3 mit je 14 Tagen.

Sind auch die Ziffern klein, so geben wir hier doch die
Prozentzahlen der bezahlten Ferien. An der Spitze steht Bureau
        <pb n="33" />
        ﻿32

mit 96°/o der Angestellten mit bezahlten Ferien, es folgen Handel
mit 67°/o, Modes mit 43%, diverse Berufe mit 26%, Näherei
mit 19%, Schneiderei mit 18% und Glätterei mit 16%. Insge-
samt 46%.

Zum Schlüsse geben wir die Ferienskala des Lebensmittel-
vereins für seine Ladentöchter, die in der Enquete keine Berück-
sichtigung finden konnten. Sie erhalten Ferien von

1	Woche bei	einer	Dienstzeit	von	1—3 Jahren

2	Wochen „	„	„	„	3 — 10 „

3	„	„	„	„	„	mehr als 10	Jahren.

Diese Regeln gelten für die definitiv Angestellten. Die
Gehilfinnen zweiter Klasse erhalten vom zweiten Dienstjahre an
alle Jahre 6 Tage bezahlter Ferien.

3.	Die Lohnverhältnisse.

Dass hier etwas mehr unbeantwortete Fragen vorliegen
als im Kapitel „Arbeitszeit“, und dass ferner in dieser Hinsicht
besonders das Land sich „auszeichnet“, ist psychologisch leicht
erklärlich. Einige Antworten waren statistisch wertlos, wie „Lohn
befriedigend“ oder z. B. bei zwei Ladentöchtern „4% der Geld-
ablieferung“, bei 1 = 41/2 % und bei 1 = 6%. Alle diese letzteren
Fälle figurieren in den Tabellen als „Stücklohn“.

Neben der Lohnhöhe, die hier zur Sprache kommt, werden
wir auch noch einige Kombinationen mit Arbeitszeit und Lehre,
sowie die Lohnzahlungsfristen erörtern.

Lohnhöhe. Bevor wir die Zahlen zusammenfassend geben,
wollen wir einige Details zur Darstellung bringen. Die Laden-
töchter haben folgende Lohnverhältnisse:

Lohn	Stadt Land Total

Keine oder ungenügende Angaben .18	5	23

Nur Prozente des Umsatzes ...	2	2	4	27

Uebertrag 20

7

27
        <pb n="34" />
        ﻿33

Lohn		Stadt	Land	Tota
	Ueb ertrag	20	7	27
Taglohn, und zwar:				
Bis 2 Fr. .	.	.		2	—	2
2-3 „	.	.	.		1	2	3
3-4 „	.	.	-		3	5	8
4 und mehr Fr.		1	1	2
Kost und Logis sowie Monatslohn von:				
30—39 Fr.	.	.		4	1	5
40—49 „	.	.		—	1	1
50 und mehr .	.	—	1	1
Monatslohn von:				
Bis 50 Fr.		2	2	4
50— 59 „	.	.		5	2	7
60— 79 „	.	.	.	9	—	9
80- 99 „	.	.		22	4	26
100—119 „	.	.		28	8	36
120—139 „	.	.	.	12	5	17
140—159 „	.	.		7	2	9
160—180 „ . .	.	5	1	6
	Total	121	42	163

Erstaunlich ist, dass bei den Ladentöchtern in relativ so
starkem Masse ein Taglohn sich vorfinden soll, und es lässt sich
wohl fragen, ob nicht vielleicht bei einigen Antworten eine
Ausrechnung pro Tag künstlich gemacht worden ist. Wir finden
sehr wenige Ladentöchter in Kost und Logis beim Inhaber.
In den verschiedenen Lohnarten herrschen zwischen Stadt und
Land sehr wenige Unterschiede. Im übrigen treten wir auf die
positiven Vergleiche der Lohnhöhe erst später ein.

Dagegen bringen wir an dieser Stelle die Bemerkungen
dieser Berufsklasse bezüglich Lohnhöhe, die von den Töchtern
selbst in den Fragebogen verzeichnet wurden, zum Abdruck.
Einige schreiben kurz und bündig: „Zu wenig Salär“. Eine
Ladentochter aus der Stadt bemerkt: „Mit diesem Lohn (100 Fr.
monatlich) muss ich für Mutter und drei Kinder sorgen“.

Eine Ladentochter vom Lande findet, dass sie sich mit
ihrem Lohne von 35—50 Franken nebst Kost und Logis beim
        <pb n="35" />
        ﻿

34

Prinzipal besser stelle als die Mädchen in der Stadt mit 100 Fr.
pro Monat ohne Pension, besonders wegen der Kleider, die ein-
facher sind und weniger abgenützt werden. — Der erste Ge-
danke ist zweifellos richtig, in bezug auf geringere Kleider-
abnutzung auf dem Lande darf man wohl ein grosses Frage-
zeichen setzen. Eine andere Ladentochter vom Lande schreibt
denn auch gerade das Gegenteil: „Etwas mehr Lohn dürfte auch
bezahlt werden, da man sehr viel Kleider braucht und auch die
meiste Zeit angestrengt arbeiten muss“.	»

Weitere „Stimmen aus dem Publikum“ sind nicht vorhanden,
ausgenommen, dass sich einige Verkäuferinnen beklagen, die
viele Ueberzeit werde nicht extra bezahlt.

Was nun die zweite Gruppe, die Damenschneiderinnen,
anbelangt, so finden wir nachstehende Lohnverhältnisse:

Lohn

Keine oder ungenügende Angaben

Stücklohn...................

Taglohn, und zwar:

Bis 2 Fr.................

2—	3 Fr..................

3-	4 ....................

4 und mehr Fr............

Kost, Logis und monatlich:

30—39 Fr.................

Monatslohn:

60— 79 Fr.

80— 99 „

100—119 „

120—139 „

140—149 „

Stadt Land	Total

8	9	17

18

40

Total 44

24

68

Hier herrschen die Taglöhne vor, wobei die Stadt bedeutend
schlechtere zahlt als das Land. Auch hier gibt es, wider Er-
warten, wenige Schneiderinnen, die neben Kost und Logis einen
Lohn beziehen. Dagegen gibt es mehrere Schneiderinnen in der
Stadt, die einen festen Monatslohn erhalten. Klagen aus dieser
        <pb n="36" />
        ﻿35

Gruppe finden sich keine vor, mit Ausnahme einer Zuschneiderin,
die folgendes in einem langen Satze schreibt:

„In meiner Stellung als Zuschneiderin habe ich ganz be-
sonders darüber zu klagen, dass ich nebst Verantwortung des
Zuschneidens und Lieferung sauberer, exakter Arbeit, noch die
Pflicht habe, Lehrtöchtern, resp. Ausbildungstöchtern das Nähen
und Zuschneiden, welches doch ein Beruf für sich ist, dem ich
mich nach meiner langen Lehrzeit (21/i Jahre) noch extra ein
volles Jahr ohne Lohn widmen musste, um dann erst im folgenden
Jahre mit ganz bescheidenem Anfangsgehalt (50 Fr.) mich ab-
finden zu lassen, ohne jede weitere Entschädigung zu lehren,
was bei dem ohnehin schon geringen Lohn (sie hat 130 Fr.
monatlich) eine allzu grosse Anforderung sein dürfte.“

Die Lohnverhältnisse der Näherinnen sind folgende:

Ohne Angaben .	Stadt  2	Land  2	Total  4	
Stücklohn	.	.	.	.	1	1	2	6
Taglohn, und zwar:				
Bis 2 Fr. .	.	.	1	—-	1	
2—3 Fr.	.	.	.	4	1	5	
3—4 Fr.	.	.	.	9	2	11	
4 Fr. und mehr .	4	1	5	22
Monatslohn, und zwar:				
90— 99 Fr.	1	—	1	
100—119 „	1	&gt;—	1	
120—139 „	—	1	1	3
Total	23	8	31	

Hier kommt kein einziger Fall von verrechneter Kost und
Logis beim Inhaber vor; Monatslohn ist sehr selten und in bezug
auf den Taglohn sind wiederum die städtischen Verhältnisse
schlechter als die ländlichen.

Das Bureaupersonal besitzt ausschliesslich Monatslöhne, so
dass die Verhältnisse durch die weiter unten gegebene Dar-
stellung genügend zum Ausdrucke kommen.

Dagegen sind in der Glätterei fast alle Genres vertreten.
        <pb n="37" />
        ﻿36

	Stadt	Land	T otal
Ohne Angaben .	—	1	1 1
Taglohn, und zwar:			
2-3 Fr.	...	2	1	3
3-4 ,	.	.	7	1	8
4 und mehr Fr.	1	—	1 12
Kost, Logis und dazu:			
täglich Fr. 1.20 .	—	1	1
monatlich 20 — 49 Fr.	1	1	2
„	50 Fr.	—	1	1	4
Monatslohn, und zwar:			
Bis 50 Fr. .	1	—	1
50-59 „	.	.	—	1	1 2
Total	12	7	19
In dieser Gruppe konstatieren		wir den einzigen Fall mit	
Taglohn und zugleich Kost und Logis.			Die im Monatslohn
beschäftigten Glätterinnen	stellen sich unbedingt schlechter als		
die mit Taglohn entschädigten.			
Zum Schlüsse geben	wir noch	die Einzelheiten der Löhne	
für Modistinnen, um dann nachher		den	Zusammenzug dieser
vielgestalteten Verhältnisse	: zu behandeln.		
	Stadt	Land	Tot al
Ohne Angaben .	3	2	5
Taglohn, und zwar:			
3—4 Fr.	...	2	—	2
Kost, Logis und monat-			
lieh 40—49 Fr. .	—	2	2
Monatslohn, und zwar:			
70— 79 Fr.	—	1	1
80- 99 „	.	.	2	—	2
100-119 „	•	•	1	—	1
120—139 „	1	—	1
Total	9	5	14

Merkwürdigerweise ist hier der Monatslohn die Regel und
der Taglohn die Ausnahme, und wenn auch die Ziffern klein
sind, so dürfte das Bild doch stimmen.
        <pb n="38" />
        ﻿37

Wollen wir nun alle diese verschiedenartigen Lohnbe-
dingungen in einer Tabelle vereinigen, so kann dies nur auf
Grund von Annahmen geschehen. Der Stücklohn sowie die
Prozente müssen mit den leeren Fragebogen ausgeschaltet werden,
insgesamt 63. Drei Ladnerinnen gaben 80—90 Fr. Monatslohn
an und dazu noch 1/2—l°/o der Einnahmen. Wir haben diese
auf 120 Fr. monatlich angesetzt. Die Taglöhne multiplizierten
wir mit 26, um den Monatslohn zu konstruieren; und bei jenen,
welche Monatslohn und freie Unterkunft hatten, schätzten wir
letztere für das Land mit 50 Fr. und für die Stadt mit 60 Fr. ein.

Es ist daher auf alle Fälle zu konstatieren, dass wir diese
„Imponderabilien“ sicher hoch eingeschätzt haben, allein wir
wollten damit den Vorwurf uns fernhalten, dass wir etwa die
Verhältnisse pessimistisch darstellen wollten, soweit der Sub-
jektivismus bei einer solchen Enquete eine Rolle spielen kann.

Wie wir bei der Arbeitszeit die stille Zeit, also die mög-
lichst günstigsten Zustände, als Basis aufstellten, so haben wir
es hier mit den möglichst höchsten Lohnansätzen zu tun.

Es mag ferner noch erwähnt werden, dass auch einige
Fälle vorliegen, in denen die Mädchen Material zur Arbeit
liefern mussten, welche Bedingungen die Lohnhöhe ebenfalls
reduzieren würden. Auch dies haben wir ausser Berechnung ge-
lassen, weil die mathematische Feststellung nur in einem einzigen
Falle möglich gewesen wäre.

Der Fragebogen enthielt die einfache Frage: „Müssen Sie
Material liefern?“ Die Antworten sind nur in 12 Bogen im posi-
tiven Sinne ausgefallen, worunter die eine oder andere Antwort
als ziemlich belanglos gelten dürfte. Wenn eine Ladentochter
schrieb: „Bleistifte“, oder eine andere „Die Schere“, so dürfte
diese Materiallieferung schwerlich stark ins Gewicht fallen. Da-
gegen dürften jene zwei Fälle, wo in Metzgereien die Mädchen
selber die weissen Schürzen aus eigenem Gelde zu liefern haben,
eher gesetzgeberisch von Wert sein. Zwei Damenschneiderinnen
bemerken bezüglich Materiallieferung: „Ja, Nadeln“, und endlich
6 Näherinnen und Modistinnen: „Nadeln und Faden.“

Wie wichtig solche Materiallieferungen für den Lohnbetrag
sein können, erklärt eine Hutnäherin: „Alle Zahltage im Sommer
        <pb n="39" />
        ﻿38

habe ich 4—5 Franken, im Winter 10 Franken Fadenabzug und
noch mehr.“ Ihr Lohn beträgt ohne diesen Abzug 90 Fr.
monatlich.

Nach diesen Vorbemerkungen schreiten wir zur Darstellung
der Monatslohnansätze:

Berufszweig	Monatslohn in Franken:						
	Bis 50	50—79	SO—99	100—119	120—149	150 u. mehr	Total
Handel . . .	6	21	35	39	24	ii	136
Schneiderei.	2	16	12	13	7	—	50
Näherei . . .	1	8	9	6	2	—	26
Bureau . . .	2	3	8	—	3	6	22
Glätterei. . .	1	9	5	3	—	—	18
Modes ....	—	2	5	1	1	—	9
Diverse . . .	—	4	8	4	—	—	16
Total	12	63	82	66	37	17	277
•	In °/o	4	23	30	24	13	6	100

Mehr als ein Viertel hat also ein Monatseinkommen von
weniger als 80 Fr., mehr als die Hälfte weniger als 100 Fr. und
nur 6°/o erhalten mehr als 150 Fr. monatlich. Wenn wir von
Bureau und Handel absehen, so stellen sich die Verhältniszahlen
noch schlimmer. Ein volles Drittel hat hier ein Einkommen von
weniger als 80 Fr. und keine einzige Arbeiterin erhält ein
Monatssalär von mehr als 150 Fr.

Lohn und Arbeitszeit. Gewöhnlich stehen diese beiden
in bezug auf Grösse im umgekehrten Verhältnis zueinander. Wir
verzichten des Raumes halber auf die Darstellung nach einzelnen
Berufsgruppen, bemerken aber, dass in der Damenschneiderei
und beim Ladenpersonal obige Regel eine Ausnahme bildet und
in der Tat diejenigen, die eine längere Arbeitszeit haben, auch
etwas mehr Lohn erhalten. Freilich werden bei einer besseren
Aufrechnungsmethode wiederum andere Ergebnisse erzielt.

Vorerst geben wir für alle Berufszweige zusammen die
Kombination zwischen Arbeitszeit und Lohn.
        <pb n="40" />
        ﻿39

Dauer des Arbeitstages in Stunden	Monatslohn in Franken:						
	Bis 50	50—79	80—99	100—119	120—149	150u.mehr	Total
8 und 8V2			1	7	1	4	4	17
8 und 9V&gt;	2	12	20	13	—	1	48
10	3	21	19	19	8	3	73
lOVa	—	15	10	9	8	—	42
11 und 1172	3	9	11	14	6	3	46
| 12 und 127a	4	2	8	7	10	2	33
13 und 1372	—	3	4	1 ,	1	4	13
14 und mehr	—	—	3	2	—	—	5
Total	12	63	82	66	37	17	277

Günstig treten jene Fälle hervor, die mit nur 8 und 872
Stunden Arbeitszeit 120 Fr. und mehr Lohn erhalten; sie be-
treffen, eine Weissnäherin ausgenommen, nur Bureauangestellte.
Alle jene mit „hohem“ Lohn und hoher Arbeitszeit beziehen sich
auf Verkäuferinnen.

Sehr ungünstig erweisen sich jene Personen mit zwölf- und
mehrstündigem Arbeitstage und mit weniger als 80 Fr. Monats-
lohn, welche wiederum Ladentöchter sind. Beim 11- und ll'/s-
stündigen Arbeitstag mit Löhnen von unter 80 Fr. bilden die
Glätterinnen das Hauptkontingent.

Einen vollen Vergleich, der nichts an Uebersicht zu wünschen
übriglässt, erhalten wir durch Addition sämtlicher Löhne und
Arbeitsstunden für jene 277 Fälle, bei denen beide Momente
bekannt sind. Der Grösse des Lohnes entsprechend geordnet
ergibt sich folgende interessante Darstellung:

Berufszweig	Höhe des Monatslohnes		
	in der Stadt	auf dem Lande	Total
Bureau		110	68	106
Handel		99	98	99
Durchschnitt . .	95	91	94
Modes		96	87	93
Diverse Berufe	90	93	90
Schneiderei. . .	90	87	89
Näherei		85	95	87
Glätterei ....	81	73	79
        <pb n="41" />
        ﻿40

Zum voraus bemerken wir, dass die Zahlen, die sich auf
Löhne der Bureauangestellten und Modistinnen des Landes be-
ziehen, zu klein sind und als zufällige bezeichnet werden müssen.
Im übrigen konstatieren wir folgende Tatsachen: Die Laden-
töchter erhalten auf dem Lande gleichviel Lohn wie in der
Stadt, die Näherinnen sogar mehr. In der Schneiderei und Glätterei
hingegen ist die Bezahlung in der Stadt günstiger als auf dem
Lande. Ueber die Reihenfolge der Berufe insgesamt brauchen
wir keine langen Kommentare. Interessant ist aber, dass mit Aus-
nahme der schlechtbezahlten Glätterei, die durchschnittlichen Mo-
natslöhne zwischen Bureau und Handel nur 7 Franken, zwischen
den gewerblichen Betrieben nur 6 Franken pro Monat differieren.

Freilich werden die Unterschiede teilweise sehr grosse,
wenn wir die effektive Arbeitsleistung in Stundenzahl mit dem
Lohn in Beziehung setzen, d. h. für die einzelnen Berufszweige
den Stundenlohn berechnen. Vorerst aber bringen wir noch die
Rangordnung in bezug auf Lohn und Arbeitszeit.

B erufs zweig	Arbeitsstunden pro Tag	Lohn  pro Monat
Handel	11,32	99
Glätterei .	10,72	79
Durchschnitt	10,50	94
Modes	10,19	93
Schneiderei	9,95	89
Näherei	9,71	87
Diverse	9,45	90
Bureau	8,75	106

Die Ziffern des Arbeitstages differieren mit den im früheren
Kapitel angegebenen Durchschnittszahlen, weil hier nur jene Bogen
zur Verwertung kamen, die auch Lohnangaben enthielten. Weil
wir nur die voll ausgefüllten Fragebogen berücksichtigten, konnten
wir den Stundenlohn genau berechnen, welcher hiernach folgt:

Berufszweig	Lohn in Ra Stadt	ppen pro Land	Stunde  Total
Bureau	48	30	47
Diverse	37	33	36
Modes	39	25	35
Durchschnitt	35	32	34
        <pb n="42" />
        ﻿41

Berufszweig	Lohn in Stadt	Rappen pro Land	Stun de Total
Schneiderei	35	34	34
Näherei	33	39	34
Handel	34	31	33
Glätterei .	29	26	28

Vergleichen wir nun die Rangordnung nach der Grösse
des Arbeitstages mit der vorstehenden Stundenlohnskala, so darf
von einer vollkommenen Bestätigung jener alten Regel gesprochen
werden: Je länger die Arbeitszeit, desto kleiner der Lohn und
umgekehrt.

Die weiblichen Bureauangestellten mit ihren 47 Rappen
Stundenlohn ausgenommen, und die schlechtbezahlte Glätterei
(mit 28 Rappen die Stunde) abgerechnet, haben alle andern
Berufe fast genau den Durchschnitt von 34 Rappen Stundenlohn.
Während bei der früheren Darstellung des Monatslohnes der
Ladentöchter fast kein Unterschied sich zwischen Stadt und
Land bemerkbar machte, ist durch diese genauere Untersuchung
der Unterschied zugunsten der Stadt bedeutend verschoben
worden; für die Näherinnen auf dem Lande bleiben immerhin
die Löhne im Vorsprung.

Durchschnittlich wrird also eine Arbeiterin auf dem Lande pro
Stunde mit 32, eine solche in der Stadt mit 35 Rappen entlöhnt.
Rechnen wir die Bureauangestellten ab, so ergibt sich ein Durch-
schnitt von 33 statt 34 Rappen für alle Berufe, Stadt und Land
zusammengerechnet.

Lohn und Lehrzeit. Da es immer noch Menschenkinder
gibt, die glauben, die Länge der Lehre habe keinen fühlbaren
Wert für die spätere Anstellung, so lassen wir für die drei Berufe
Schneiderei, Näherei, Modes, für welche die Lehrzeit eine be-
sondere Wichtigkeit hat, eine solche Kombination folgen:

Lehrzeit	Monatslohn in Franken:			
	bis 80 Fr.	80 bis 110 Fr.	120 und mehr	Total
Bis 1 Jahr . . .	1	3			4
1 und l'/a Jahr	2	5	—	7
2 Jahre 		16	17	3	36
Mehr als 2 Jahre	7	18	5	30
Total	26	43	8	77
        <pb n="43" />
        ﻿42

Dass der Beweis etwa bei dieser kleinen Zahl von Unter-
suchungsobjekten nicht durchschlagend ausfällt, ist klar. Es gibt
eben auch kleine Löhne trotz langer Lehre, aber es ist immerhin
bezeichnend genug, dass von allen Töchtern mit unter 2 Jahren
Lehrzeit keine einzige die Lohnklasse von 120 Fr. pro Monat
erreicht.

Lohnzahlungsfristen. Auf diese Frage ist im allgemeinen
sehr gut und vollständig geantwortet worden, und wir lassen
deren Ergebnisse nach Berufszweigen hier folgen:

Berufszweig	Frage  unbeantwortet	Der Lohn wurde ausbezahlt:		
		Wöchentlich	Alle 14 Tage	Monatlich
Handel		6	4	8	145
Schneiderei. . .	14	6	29	19
Näherei		4	6	16	5
Bureau		1	—	1	24
Glätterei		4	9	2	4
Modes		—	— '	2	12
Diverse		2	5	7	5
Total	31	30	65	214

Die Zahlen, nach Stadt und Land unterschieden, bieten kein
besonderes Interesse, weil die Verhältnisse dem Total vollständig
entsprechen. Dass im Handel und Bureau die monatliche Be-
zahlung vorherrscht, überrascht niemanden, dagegen hätte in
andern Berufen kaum eine solche Verbreitung der monatlichen
Bezahlung vermutet werden können. Der wöchentliche Zahltag
ist einzig in der Glätterei einigermassen nennenswert.

Leider ist nicht gefragt worden, ob der Zahltag auch
pünktlich erfolge, denn hier herrschen mehr Misstände, als man
im allgemeinen glaubt. Es hat denn auch die eine oder andere
Tochter es von sich aus als nötig erachtet, auf dem Fragebogen
solches zu vermerken. So schreibt eine Ladentochter vom Lande:
„Den Lohn erhalte ich nie zur Zeit, wie sich’s gehört; z. B. den
Lohn vom Juli habe ich bis heute (23. August) noch nicht
erhalten“.
        <pb n="44" />
        ﻿43

4.	Die Kündigungstermine.

Auch diese Frage ist im allgemeinen gut beantwortet
worden, und es soll die Darstellung der Ergebnisse erfolgen
wie bei den Zahlungsfristen.

Berufszweig	Frage  unbe-  antwortet	Die Kündigung erfolgt:			
		Wöchentlich	Alle  14 Tage	Monatlich	Mehr als  monatlich
Handel . . .	21	2	23	89	28
Schneiderei.	16	14	27	11	—
Näherei . . .	6	5	16	3	1
Bureau . . .	1	—	—	23	2
Glätterei . .	4	5	9	1	—
Modes ....	1	—	6	7	—
Diverse . . .	3	1	14	1	—
Total	52	27	95	134	31

Ob in all jenen 48 Fällen, wo es sich um Personen handelt,
die unter das Arbeiterinnenschutzgesetz fallen, wirklich die von
14 Tagen abweichende Kündigungsfrist durch besonderen schrift-
lichen Vertrag oder durch Arbeitsordnung geregelt ist, wagen
wir zu bezweifeln. Eine Näherin der Stadt beklagt sich, dass man
in der schlechten Zeit einfach ohne Kündigung entlassen werde.

Zum Schluss bringen wir noch eine Kombinationstabelle
von Lohnzahlungsfrist und Kündigungstermin.

	Kündigung:				
Lohnzahlung	Wöchentlich	Alle  14 Tage	Monatlich	Mehr als  monatlich	Total
Wöchentlich	15	10					25
Alle 14 Tage	10	47	4	—	61
Monatlich . .	2	34	120	29	185
Total	27	91	124	29	271

Jene zwei Fälle mit monatlicher Lohnzahlung und zugleich
mit wöchentlicher Kündigung bergen jedenfalls anormale Ver-
hältnisse.
        <pb n="45" />
        ﻿44

5.	Kost und Logis,

Auf die Kritik der Fragestellung kommen wir hier nicht
mehr zurück, sie darf aber bei den Ergebnissen nicht ausser acht
gelassen werden.

Berufszweig	Frage	Es haben Kost und Logis in:		
	unbeantwortet	Familie	Kosthaus	Geschäft
Handel		13	108	35	7
Schneiderei. . .	2	49	13	4
Näherei		3	20	8	—
Bureau		2	19	5	—
Glätterei ....	—	8	4	7
Modes		2	6	3	3
Diverse		1	14	2	2
Total		23	224	70	23
Davon:  Stadt 		18	158	64	8
Land		5	66	6	15

Unter den Arbeiterinnen, die Kost und Logis im Geschäft
angegeben haben, sind mehrere, welche Monatslohn erhalten
und von diesem den Betrag für ihren Unterhalt eigens bezahlen.
Im ganzen sind es aber nur 7°/o, die überhaupt beim Geschäfts-
inhaber einlogiert sind. Weitaus die grösste Anzahl (70°/o) lebt
in der Familie, wobei freilich nicht immer die eigene Familie
damit gemeint ist. Naturgemäss hat die Stadt am meisten solcher
Arbeiterinnen, die Kost und Logis in einem Kosthaus beziehen,
während auf dem Lande die meisten Mädchen in der Familie
oder im Geschäft ihre Unterkunft haben.
        <pb n="46" />
        ﻿45

6.	Diverses.

Von den übrigen gestellten Fragen kann nur noch jene
betreffend die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse Verwertung
finden. Die Antworten sind für die meist im jugendlichen Alter
stehenden Frauen sehr bezeichnend:

Berufs zweig	Angehörige des Berufes	Davon sind Mitglied einer Krankenkasse	Von je 100
Handel		163	33	20
Schneiderei		68	7	10
Näherei		31	9	(29)
Bureau		26	9	(35)
Glätterei		19	4	(22)
Modes		14	—	0
Diverse		19	7	(37)
Total		340	69	20
Davon:  Stadt		248	54	22
Land		92	15	16

Das sind ganz bedenkliche Ziffern: nur ein Fünftel ist in
irgend einer Krankenkasse, auf dem Lande sogar nicht einmal
ein Sechstel. Da zeichnen sich insbesondere die Damenschnei-
derinnen aus; von den 23 auf dem Lande wohnenden ist keine
einzige gegen Krankheit versichert.

Da die Angestellten des Lebensmittelvereins in dieser
Statistik nicht figurieren, geben wir auch hier den Inhalt
seiner Statuten bezügl. Krankenversicherung. „Die provisorisch
Angestellten erhalten: a) Die Kosten von Arzt und Apotheke
während 4 Wochen, b) den vollen Lohn während der ersten
zwei Wochen und den halben Lohn während weiterer zwei
Wochen. Die definitiv Angestellten dagegen müssen überhaupt
der eigenen Krankenkasse beitreten“.

Zum Schlüsse unserer kleinen Abhandlung bringen wir noch
aus der Sammlung der Bemerkungen solche Zitate, welche ge-
setzgeberisch von irgend einem Nutzen sein können. Sie betreffen
        <pb n="47" />
        ﻿46

teils die Behandlung, teils aber hygienische Zustände. Dass einige
der Arbeiterinnen die vorgedruckten Schlagwörter „drückende
Abhängigkeit ■— ungenügende Unterkunft“ unterstrichen haben,
erwähnen wir bloss, dagegen gibt es auch Antworten, die ziem-
lich scharf lauten, wie z. B.: „Wünsche und Beschwerden werden
vom Prinzipal abgewiesen mit der Bemerkung: „Wenn es Ihnen
nicht passt, so können Sie gehen“.

Eine Damenschneiderin in einem Geschäft der Stadt schreibt:
„Werde Ende dieses Monats wieder gehen, da ich hier unter
einer kolossalen Belästigung von seiten der Kommis und des
Prokuristen zu leiden habe. Geht man aber auf diese Liebeleien
nicht ein, so hat man natürlich nachher einen recht schweren
Stand“.

Was die Sorge für Gesundheit anbetrifft, so klagen die
meisten Ladentöchter über Mangel an jeder Sitzgelegenheit. Eine
Kollegin aus Zürich sagt kurz: „Für gesundheitszuträgliche Laden-
lokalitäten sollte auch besser gesorgt werden“. Eine andere aus
dem Lande beklagt sich über unregelmässige Essenszeit und
über das im Winter ungeheizte Lokal.

Aus der Stadt bemerkt eine Verkäuferin: „Es dürfte auch
etwa eine Gesundheitskommission Nachschau halten, da hin und
wieder aus Sparsamkeit die Wasserspühlung in den Aborten
der Angestellten abgestellt wird“.

Eine Damenschneiderin auf dem Lande klagt über sehr
mangelhafte Beleuchtung und eine Näherin aus der Stadt über
ganz ungenügende Heizung des Arbeitslokals.

Eine Schneiderin, die wahrscheinlich von der Existenz
eines Arbeiterinnenschutzgesetzes keine Ahnung hat, schreibt:
„Ich finde, dass es sehr am Platze wäre, wenn die Beschaffenheit
des Arbeitsraumes untersucht würde, und wenn gesetzlich ge-
regelt würde, welche Ausdehnung dieser haben soll. Nicht wie
bei uns, wo 10 bis 11 Personen in einem kleinen Zimmer arbeiten
müssen, in welchem das Mobiliar den grössten Teil in An-
spruch nimmt“.

Damit sind wir am Schlüsse unserer kleinen Arbeit ange-
langt, im vollen Bewusstsein, dass die Ergebnisse, um der kleinen
Zahl willen, nicht überall sich ganz einwandfrei gestalteten, aber
auch im Bewusstsein, dass das vorhandene Material bis auf das

i
        <pb n="48" />
        ﻿47

letzte Detail ausgearbeitet worden ist. Freilich ist es immer
noch bescheiden genug, was vorliegt. Sollte aber diese Enquete
in ihren Resultaten unsere zuständigen Behörden zu einer grossem
Arbeit angespornt haben, so hat sich die viele Mühe an diesem
kleinen Material mehr als entschädigt gesehen.

Wenn wir, sei es auch nur im Vorübergehen, beobachten
mussten, wie oft und an wie vielen Punkten das Arbeiterinnen-
schutzgesetz übertreten wurde, so können wir höchstens ahnen,
wie es in dieser Hinsicht in solchen Kantonen aussehen muss,
wo die Durchführung des Gesetzes lange noch nicht jenen Grad
des Fortschrittes erfahren hat, wie dies im Kanton Zürich der
Fall ist. Darüber wird uns der zweite Teil unserer Enquete-
Verarbeitung wahrscheinlich Aufschluss geben können.
        <pb n="49" />
        ﻿Inhaltsverzeichnis

Vorwort...........................................................3

Einleitendes:

1.	Das Erhebungsformular...........................................  5

Lehrzeit.........................................................6

Arbeitszeit......................................................7

Lohnverhältnisse.................................................7

Kündigungstermine................................................8

Kost und Logis...................................................8

Diverses.........................................................8

2.	Die Ergebnisse...................................................10

Nach geographischen Gesichtspunkten.............................10

Nach beruflichen Gesichtspunkten................................10

Die Arbeitsverhältnisse:

1.	Die Lehrzeit.....................................................12

Eintrittsalter in die Lehre.....................................12

Dauer der Lehrzeit..............................................14

Lehrlingsprüfung................................................15

2.	Die Arbeitszeit .................................................16

Arbeitstag......................................................16

Ueberzeit.......................................................25

Beginn Und Schluss der Arbeitszeit .	.	.	.	.	.	26

Pausen..........................................................29

F erien.........................................................30

3.	Die Lohnverhältnisse.............................................32

Lohnhöhe........................................................32

Lohn und Arbeitszeit............................................38

Lohn und Lehrzeit...............................................41

Lohnzahlungsfristen.............................................42

4.	Die Kündigungstermine........................................... 43

5.	Kost und Logis...................................................44

6.	Diverses.........................................................45
        <pb n="50" />
        ﻿37

j wir nun alle diese verschiedenartigen Lohnbe-
°:*i einer Tabelle vereinigen, so kann dies nur auf
Annahmen geschehen. Der Stücklohn sowie die
s;: sen mit den leeren Fragebogen ausgeschaltet werden,
Drei Ladnerinnen gaben 80—90 Fr. Monatslohn
«j: i noch —l°/o der Einnahmen. Wir haben diese
monatlich angesetzt. Die Taglöhne multiplizierten
glr-im den Monatslohn zu konstruieren; und bei jenen,
i; itslohn und freie Unterkunft hatten, schätzten wir
.as Land mit 50 Fr. und für die Stadt mit 60 Fr. ein.

2--_

i: daher auf alle Fälle zu konstatieren, dass wir diese
ilien“ sicher hoch eingeschätzt haben, allein wir
i_it den Vorwurf uns fernhalten, dass wir etwa die
pessimistisch darstellen wollten, soweit der Sub-

3- -	•	•

sei einer solchen Enquete eine Rolle spielen kann.

.r bei der Arbeitszeit die stille Zeit, also die mög-
jsten Zustände, als Basis aufstellten, so haben wir
len möglichst höchsten Lohnansätzen zu tun.

£ ferner noch erwähnt werden, dass auch einige
gen, in denen die Mädchen Material zur Arbeit
ten, welche Bedingungen die Lohnhöhe ebenfalls
'ürden. Auch dies haben wir ausser Berechnung ge-
die mathematische Feststellung nur in einem einzigen
,h gewesen wäre.

ä:

g;

s:

s:

A-

agebogen enthielt die einfache Frage: „Müssen Sie
rn?“ Die Antworten sind nur in 12 Bogen im posi-
ausgefallen, worunter die eine oder andere Antwort
belanglos gelten dürfte. Wenn eine Ladentochter
eistifte“, oder eine andere „Die Schere“, so dürfte
illieferung schwerlich stark ins Gewicht fallen. Da-
:n jene zwei Fälle, wo in Metzgereien die Mädchen
eissen Schürzen aus eigenem Gelde zu liefern haben,
eberisch von Wert sein. Zwei Damenschneiderinnen
züglich Materiallieferung: „Ja, Nadeln“, und endlich
,n und Modistinnen: „Nadeln und Faden.“

5: chtig solche Materiallieferungen für den Lohnbetrag
j erklärt eine Hutnäherin: „Alle Zahltage im Sommer
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
