Deutschland im Mittelalter. 23 „Der König und der Bischof teilen, Und Burg und Stadt und Stift und Dom, Mehr Zölle sind am Rhein, als Meilen, Und Pfasf und Ritter sperrt den Strom. Zollschreiber ist zuerst Empfänger, Dann stellt sich der Besetzer ein, Ihm folgt Nachschreiber, dann Nachgänger, Bier Mann hoch zapfen sie am Wein." Die letzten Zeilen schildern die Art der Zollerhebung. Bis zum vorigen Jahrhundert ward nämlich jeder Zoll gewöhnlich von vier Zollbedienten, dem Zollschreiber, Bescher, Nach schreiber und Nachgänger verwaltet, so daß die Zollprozednr viermal zu überstehen war. Erst durch den Reichsdeputationshauptschlus; voin 25. Februar 1805 wurden für den Rhein die Zölle aufgehoben und an ihrer Stelle eine Schifsahrtsoktroi eingeführt. 7. Kaub mit der Naubrittcrbucg Gutrnfrts und die Mal; im Utzein. Die Beeinträchtigung, welche der Warentransport durch das Raubritterwesen im Mittelalter erlitten hat, war eine sehr große. In besonderem Maße gilt dieses für den Rhein und den Main. Am Rhein hielten sich die Ritter nicht allein Reisige, sondern auch eigene Raubschiffe, um die Kaufmaunsschiffe überfallen zu können. Das Raub wesen begann bereits in nachkarolingischer Zeit. Den Höhepunkt erreichte das Unwesen in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts; erst dem rheinischen Städtebund und ins besondere der Thatkraft eines Rudolf von Habsburg gelang es, unter den adeligen Räubern gründlich aufzuräumen. Um die Reisenden und die Haudelszüge gegen räuberische Überfälle zu sichern, diente das Geleit. Dasselbe bildete sich aus der Verpflichtung des Staates, die Land- und Wasserstraßen und Leinpfade zu schützen. Das Geleite wurde anfangs nur auf besonderen Wunsch gewährt; so reisten im 9. Jahrhundert bereits Kaufleute unter kaiserlichem Geleite, sie erhielten Geleitsbriefe, wofür eine gewisse Gebühr zu entrichten war. Allmählich zwang der Staat die Handelszüge, unter Geleit zu reisen, und stellte entweder eine bewaffnete Begleitung oder erteilte Geleitsbriefe. Schiffe und