256 Eisenbahnen: Personenwagen. Die Ansichten über die elektrische Zngbeleuchtung in Bezug auf ihre wirtschaftliche Seite sind zur Zeit noch sehr geteilt. Die Anlage ist teuer, und die Eisenbahnen müßten bei Einführung dieser Beleuchtungsart ihre bisherigen, oft kostspieligen Einrichtungen beseitigen. Die preußische Staatsbahnverwaltung hat z. B. für die Gasbeleuchtung etwa 12 Millionen Mark verausgabt. Die Umänderung ihrer Wagen für elektrische Beleuchtung würde mindestens 20 Millionen Mark erfordern. Nur wenige kleinere Eisenbahn- verwaltungen haben das elektrische Licht bis jetzt durchweg für Personeuzüge eingeführt, so z. B. die Dortmund-Gronau-Enscheder Bahn, die Marienburg-MIawka Bahn, dieJura- Simplon Bahn. Die letztere Bahn mit rund l000 km Betriebslänge und 475 für elektrische Beleuchtung eingerichteten Personenwagen ist allerdings in der vorteilhaften Lage, den elektrischen Strom zu mäßigem Preise beziehen zu können. In Biel und Freiburg befinden sich durch Turbinen betriebene Elektrizitätswerke, die außer dem Laden der Sammelbatterien für die Wagen auch die elektrisch erleuchteten Bahnhöfe und Werkstätten mit Licht und Arbeitsenergie versorgen. Den entfernteren Stationen werden die geladenen Wagenbatterien durch besondere Sammelwagen zugeführt. Unter solch günstigen Verhältnissen ist allerdings die elektrische Zugbeleuchtung billig. Neu zu erbauende Bahnen oder solche, die noch nicht die Gasbeleuchtung eingeführt haben und ihre Wagenbeleuchtnng verbessern wollen, können unter Umständen von dem elektrischen Glühlicht vorteilhaft Gebrauch machen. Es ist aber zu beachten, daß neuerdings dem elektrischen Glühlicht ein gewichtiger Mitbewerber in dem Acetylen entgegengetreten ist. Dieses Gas wird aus Karbid, das ist ein aus Kohle und Kalk in der hohen Temperatur des elektrischen Lichtbogens er zeugter Körper, in denkbar einfachster Weise hergestellt. In Wasser gelegt, entwickelt der selbe das bekannte Acetyleugas, das eine ungemein große Leuchtkraft besitzt. Ohne auf seine Eigenschaften näher einzugehen, genüge hier anzuführen, daß es nach eingehenden Versuchen der Firma Pintsch vorteilhaft ist, ein Gemisch aus 3 Teilen Fettgas und 1 Teil Acetylen zu brennen. Ein solches „Mischgas" ist nicht gefährlicher als das Ölgas, ist daher auch in diesem Punkte dem reinen Acetylen überlegen. Die teuren Gas einrichtungen unserer Bahnen können hierbei unverändert weiter benutzt werden, und die Helligkeit der Gasflammen ist eine dreimal größere gegenüber der reinen Fett gasflamme. Damit dürfte allen Ansprüchen auf Wagenbeleuchtung vorläufig genügt sein, steigt doch damit die Leuchtkraft der Gasflamme von 8 bis auf 24 Kerzen stärken. Bezogen auf eine Kerzenstärke stellt sich zudem das Mischgas billiger als das Fettgas. Schon 1898 wurden die Wagen der Berliner Stadtbahn damit erleuchtet, und nachdem jetzt die Acetylenanstalten an den Hanptlinien errichtet und in Thätigkeit gesetzt sind, werden auch die Personenwagen der übrigen Linien des preußischen Netzes sowie alle anderen für Fettgas eingerichteten deutschen Wagen mit Mischgas erhellt; das Ausland folgt. Trotz des von gewissen Seiten angefeindeten Staatsbahnsystems sehen wir, daß dasselbe in Preußen stets an der Spitze des Fortschritts marschiert. Auch in dem neuen Jahrhundert findet der Reisende in keinem Lande für sämtliche Wagenklassen so bequeme, gut geheizte und erleuchtete Wagen wie im deutschen Vaterlande, insbesondere in dessen führendem Staate. Die in London erscheinende technische Zeitschrift ,,Railway News“ sagt bei Erörterung der Eisenbahugesetzgebung Preußens am Schluffe ihrer, unser Eisen bahnwesen behandelnden Besprechung: „Es gibt kein Land, welches so zahlreiche Be quemlichkeiten und Erleichterungen im Eisenbahnverkehr genießt, wie Deutschland." Bremsen. Zweck der Bremse ist, die Fahrgeschwindigkeit der Züge und einzelner Fahrzeuge zu regeln oder behufs Anhaltens ganz zu vernichten. Je schneller ein Zug fährt, um so größer ist die in ihm aufgespeicherte lebendige Kraft. Sie wächst mit dem Quadrat der Geschwindigkeit. Beispielsweise besitzt ein viermal schneller fahrender Zug das Sechzehnfache an lebendiger Kraft wie vorher. Ein mit 90 km i. d. Stunde fahrender Schnellzug hat eine ebenso große lebendige Kraft in sich aufgespeichert, wie sie das den Lauf eines Riesengeschützes verlassende Geschoß in sich birgt. Nach dem Gesetz von der Erhaltung der Arbeit wird diese lebendige Kraft in Arbeit umgesetzt, wenn der Zug