308 Eisenbahnen: Signalwesen und Weichensicherung. Die Ausdehnung der einen Leitungshälfte hebt diejenige der anderen auf. In Abb. 320 greift das geteilte Gestänge an zwei Winkclhebeln an, deren freie Enden durch eine Gelenk stange s verbunden sind. Unter den verschiedenen Ausgleichern für Drahtzüge hat sich die in Abb. 300 gezeichnete gut bewährt. Sie ist von Büssing erfunden und wirkt einfach und sicher. Jede der beiden Leitungen wird unterhalb des Stellwerks durch eine mittels Gewichts hebels 6- beweglich gelagerte Rolle abgelenkt. Je nach der Luftwärme zur Zeit des Einbaues wird der Abstand an dem gebogenen Führungseisen jenes Hebels größer oder kleiner gewählt. Dehnt sich der Draht, so sinkt die Rolle mit dem Gewichtshebel, während sie umgekehrt bei seinem Zusammenziehen sich hebt. Die beiden zu jedem Stellwerkshebel gehörenden Rollen hebel liegen dicht nebeneinander, das Gewicht 6 ist nur wenige Zentimeter dick. Beim Umlegen des Stellhebels muß nun die Drahtrolle in ihrer Lage verbleiben, was durch 2 Klemmen erreicht wird, die an jedem der Gewichtshebel sitzen und beim Ziehen der Leitung sich fest gegen das bogenförmige Flacheisen legen und dadurch den Hebel festhalten. Nach Umlegung der Weiche hört die Klemmung von selbst auf, die beiden Gewichtshebel können wieder frei spielen und die Wärmeeinflüsse unschädlich machen, so daß die zwei Drähte »in der Ruhelage stets gleich straff gespannt sind. Für die Signalleitungen nimmt man häufig ein gleiches Spannwerk. Wo ein Borsignal mit dem Abschlußmast verbunden ist, steht ersteres mitunter bis 1200 m vom Stellwerk entfernt. Eine solche Drahtlänge erleidet eine recht erhebliche Längenände rung. Für diesen Fall eignet sich die ebenfalls von Büssing zuerst angegebene einfache Aus gleichvorrichtung HwrAbb.315. Die lose Rolle mit Belastungsgewicht wird in jede der beiden Drahtleitungen eingehängt. Beide Rollen sind miteinander verbunden, um wieder ein Anheben oder Senken der Gewichte beim Stellen des Signals zu vermeiden. Ausgleicher für Drahtzüge heißen auch Draht spanner. 319- Ausgleichvorrichtung durch Asppelhedrl. Blockverfahren. Die Handhabung der vorstehend geschilderten Sicherheitseinrichtungen, insbesondere der Signalhebel, bedarf aber noch eines gewichtigen Schutzmittels, damit die Thätigkeit der Stellwerkswärter in vollem Einklang mit dem Zugmeldedienst steht und nicht etwa mehrere Züge in zu schneller Folge hintereinander ab- oder gleichzeitig in dieselbe Fahr straße eingelassen werden und aufeinander rennen. Dieses Mittel ist gegeben in dem Blockverfahren, dessen Name von dem englischen Io block = sperren herrührt (line blocked ----- Linie gesperrt oder geblockt). Die hierbei benutzten Blockeinrichtungen legen aus deutschen und vielen anderen Bahnen das Signal am Ein- oder Ausfahrtmaste elektrisch- mechanisch fest. Sie ermöglichen dadurch, bestimmte Gleisstrecken für die Fahrt eines Zuges zu sperren (zu „blocken") und sie nur von einer solchen Stelle aus für die Fahrt frei zu geben (zu „entblocken"), die mit Sicherheit beurteilen kann, ob diese Fahrt erfolgen darf oder nicht. Heutigestags werden sowohl die Zugfahrten innerhalb der Bahnhöfe als auch die Zugfolge auf der Strecke durch dieses Mittel gesichert. Man unterscheidet demgemäß die Stations- und die Streckenblockung. Hierzu treten noch weitere Block sicherungen für Bahnkreuzungen in Schienenhöhe, für Drehbrücken, Tunnels u. s. w. In jedem Falle wird die Sicherung durch ein elektrisches Blockwerk ausgeübt, das einen mechanischen Verschluß herstellt, der nur von einem entfernten Orte aus durch dessen Blockwerk elektrisch aufgehoben werden kann. Bringt man also ein Blockwerk mit den Stellhebeln der Signale und Weichen, den Verriegelungshebeln der Drehbrücken u. s. w. in Verbindung, so bewirkt seine Einrichtung, daß der Wärter, wenn er es in Thätigkeit setzt (bedient), seine Stellvorrichtung unverrückbar festlegt. Er kann sie nicht eher wieder bewegen, als bis sie durch das Blockwerk der entfernt liegenden Überwachungsstelle (Stationsbüreau u. s. w.) frei gegeben, also entriegelt ist. Zwei derartige zusammen-