459 Einrichtungen der Flußhäfen. ■?, 10 - - daher meistens die für tiefer liegenden Baugrund üblichen Verfahren an. Vor allem häufig sind Pfahlrostgründungen, aber auch solche auf Brunnen oder Senkkästen kommen vor. Läßt sich der tragfähige Grund gar nicht erreichen, so muß man durch Steinschüttung oder Senkstücke eine Unterlage schaffen, auf der man das Bauwerk sicher in die Höhe führen kann. Bei der Ausmauerung kann man durch passend angeordnete Hohlräume, die mit leichterem und billigerem Material gefüllt sind, Gewicht und Kosten des Bauwerks erheblich vermindern. In der Höhe der Erdoberfläche wird die Mauer mit besonders barten Steinplatten gut abgedeckt, um sie vor dem Einflüsse der Witterung zu schützen. Wie beim Bollwerk sind auch bei Ufermauern Prell- und Haltepfähle nötig. In verschiedener Höhe eingelassene Ringe dienen ebenfalls der Schiffsbefestignng. Ist wegen stark ivechselnder Wasserstände die Mauer besonders hoch, so darf nicht unterlassen werden, Treppen und Leitern in sie einzubauen, um vom Ufer aus bequem die Schiffe erreichen zu können. Des weiteren muß stets für leistungsfähige Hebevorrichtungen zum Umladen der Güter gesorgt werden, ebenso für ausreichende Speicherräume und Freilagerplätze. Eine gute Ausstattung in beiderlei Hinsicht ist für die ganze Anlage von größter Wichtigkeit. Bei An schaffung der Hebe- und Speicher einrichtung soll man sich stets die neuesten Erfindungen und Er fahrungen zu nutze machen. Be sonders darf man mit maschi neller Ausstattung nicht zu spar sam sein, weil die Schiffahrt leichter geringe Abgaben für die Verzinsung solcher Einrichtungen ertragen kann, als den Schaden, der ihr aus überlangem Warten wegen ungenügender Löschvor richtungen erwächst. Sv kann ein Elbschiff nur ein Viertel der Schiffahrtszeit zur eigentlichen Fahrzeit benutzen, die übrige Zeit liegt es still, und zwar einen beträchtlichen Teil davon, um auf seine Entladung zu warten. Es müssen eine Anzahl fahrbare Kräne vorhanden sein, die im stände sind, Lasten bis zu etwa 2000 kg zu heben. Die Krangleise gehen längs der ganzen Hafen- einfassung hin, damit das Becken vollständig ausgenutzt werden kann. Für besonders schwere Lasten wird ein fester Kran vorgesehen, der etwa 6000 bis 12000 kg zu heben vermag. Als Betricbskraft für die Hebeanlagen wendet man Menschenkraft, Dampf, Druckwasser oder Elektrizität an. Ist es notwendig vorzusehen, daß die Güter unmittelbar von der Bahn ins Schiff oder umgekehrt verladen werden, so sind längs der Ufermauern Ladegleise nötig. Hinter diesen liegen Freilagerplätze oder Schuppen, wo dasjenige aufgestapelt werden kann, was vor der Weiterbeförderung einige Zeit im Hafen lagern muß. Längs dieser Bauten sind an der Landseite wiederum Gleisanlagen angeordnet, damit hier ein Ent- und Beladen der Bahnwagen erfolgen kann, und so der Raum am Hafen zur Abwickelung des un mittelbaren Umschlags nicht verringert wird. Die Lagerschuppen sind im allgemeinen ihrer Bauart nach nicht von den an der Eisenbahn üblichen unterschieden. Sie haben oft an allen vier Seiten Laderampen. Auf der dem Hafen zu liegenden vollzieht sich der Verkehr mit den Schiffen, landwärts der mit der Eisenbahn. Auf den übrigbleibenden beiden Querseiten hält das Fuhrwerk, das bei dieser Anlage möglichst wenig von der 469. Allerschnitt einer Kaimauer mit Ateiiliiistenfuttdierung. 58*