Der telegraphische Verkehr in Rußland. Internationale Verträge. 851 und administrativen Bedürfnisse der internationalen Telegraphie ins Auge gefaßt und dann zu Rom Anfangs 1872 eine neue Revision des internationalen Vertrags zustande gebracht, auf welchem die neuen Telegraphenordnungen (z. B. Deutschlands und Oesterreichs) wesentlich fußen. Es waren damals außer den Vertretern der Schweiz, Italiens und Deutschlands (sowohl des Deutschen Reichs als Bayern und Württembergs) auch die Abgesandten von Frankreich, Österreich, England und Rußland, ferner von Belgien, Niederland, Dänemark, Schweden und Norwegen, Spanien und Portugal, Rumänien, Serbien und der Türkei erschienen. Aus Amerika war der bekannte Förderer der Tele graphie, Field, gekommen, um dahin zu wirken, daß die internationale Telegraphie und namentlich die unterseeischen Leitungen für den Fall eines Krieges unter den Schutz des Völkerrechts gestellt werden möchten. Es wurde dann auch der Beschluß gefaßt, das moralische Gewicht der Konferenz für die Neutralitätserklärung der Telegraphen in die Wagschale zu legen, wenn man sich auch anderseits nicht verhehlen mochte, daß die Durch führung einer solchen Maßregel mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben würde; denn schwerlich läßt es sich einem Staate verwehren, ein Kommunikationsmittel, das zwar vornehmlich für den friedlichen Verkehr errichtet, aber sich im Kriege doch als eine wirksame Waffe des Angriffs wie der Verteidigung bewährt hat, auch nach Kriegsrecht zu behandeln. In einer zur endgültigen Regelung dieser hochwichtigen Frage im Jahre 1883 nach Paris einberufenen internationalen Konferenz wurde eine Übereinkunft ge schlossen, nach welcher in Friedenszeiten den Kabeln ein internationaler Schutz gewährt werden sollte. Eine vollständige Neutralerklärung der unterseeischen Telegraphenkabel auch in Kriegsfällen ist nicht erreicht worden. Nicht minder wichtigen Bedenken, aber mehr technischer Natur, begegnete bei der Konferenz zu Rom die privatrechtliche Frage nach Einführung einer Garantiepflicht der Telegraphenverwaltungen für die richtige und zuverlässige Übermittelung der ihnen anvertrauten Telegramme. Es läßt sich nicht verkennen, daß die bisher geübte Praxis völliger Haftlosigkeit manche Unzuträglichkeiten für das Publikum mit sich bringt, während anderseits die schnelle Arbeit des Tele- graphierens sowie manche andere Umstände den möglichen Irrtum fast unvermeidlich machen und daher eine volle Verantwortlichkeit der Beamten wie ihrer Behörden ausschließen. Indessen wird doch in Amerika, wo die Telegraphie sich hauptsächlich in den Händen von Privatgesellschaften befindet, schon seit langem die Versicherung der Telegramme zu jedem beliebigen Wertbetrage gegen entsprechende Prämien zugelassen. Ob die zur Erreichung ähnlicher Zwecke von der Konferenz befürwortete und dann auch wirklich eingeführte Kollationierung der Telegramme und dergl. einen Ersatz für die volle Haftpflicht zu ge währen vermag, muß als eine offene Frage dahingestellt bleiben, deren Lösung vielleicht durch den Einfluß späterer internationaler Konferenzen zu erwarten steht. Inwieweit die internationalen Telegraphenkonferenzen in London und in Berlin im Jahre 1885 beigetragen haben, namentlich in Bezug auf das Tarifwesen grundlegende Neuerungen zu schaffen und weitere Fortschritte in der Richtung des Einheitstarifs zu zeitigen, ist bereits weiter oben erörtert worden; ebenso daß die Konferenzen in Paris 1890 und Budapest 1896 grundlegende Änderungen in dieser Beziehung nicht gebracht haben. Möge es der nächsten Konferenz beschieden sein, das Ziel zu erreichen, welches die deutsche Reichstelegraphenverwaltung und ihr großer, leider zu früh verstorbener Leiter, der Staatssekretär vr. von Stephan, mit Ausdauer und Beharrlichkeit erstrebt haben, den Einheitstarif. Telegraphische Bureaus. Der Schöpfer der telegraphischen Bureaus, welche bekanntlich die Zeitungen mit telegraphischen Mitteilungen versorgen und es ermöglichen, daß die Tagespresse stets die wichtigsten Nachrichten mit größter Beschleunigung dem Publikum vorzulegen vermag, ist ein Deutscher, Reuter aus Kassel. Reuter verlegte 1851 seine Telegraphenanstalt von Aachen nach London, welches damals für ein solches Unternehmen die besten Aussichten bot. Das unterseeische Kabel war damals glücklich zwischen Calais und Dover gelegt und somit der unmittelbare Verkehr mittels Telegraph mit dem Festlande hergestellt worden. Bisher hatte das Reutersche Bureau seine Auf merksamkeit nur Handelstelegrammen zugewandt, jetzt aber glaubte Reuter den Zeit- 107*