874 Die Weltwirtschaft. wirtschaftlicher, teils gewerblicher Natur, so daß unter den Hörigen eine gewisse gewerbliche Spezialisierung sich herausbildet, die ebenso wie die betreffende Abgabe mit dem Besitze der einzelnen Landstelle erblich verbunden ist. Im Gegensatz zu dem römischen Lati fundium, das den Bauer durch seine Sklavenherden ersetzte, finden wir somit in der mittelalterlich-germanischen Fronhofverfassung zwar einen in sich selbst geschlossenen, wohl- geglieverten Organismus, doch ist die Verwendung unfreien Gesindes auf das Not wendigste beschränkt und dem einzelnen Hörigen die Führung einer eigenen Landwirtschaft für seine engere Familie und damit eine gewisse persönliche Unabhängigkeit gesichert. Es entstehen innerhalb der geschlossenen Hauswirtschaft des Fronhofes eine Art kleiner Sonderwirtschaften. Soweit aber auch die geschlossene Hauswirtschaft durch Angliederung fremder Arbeiter vervollkommnet werden mag, eine für alle Zeiten ausreichende Befriedigung der sich entwickelnden Bedürfnisse ist durch sie nicht zu erzielen. Es bleiben Lücken in der Deckung des Bedarfes, anderseits bleiben Überschüsse unverbraucht, bereitstehende Arbeits kräfte unverwendet. Zu dem herkömmlichen Leihen und Aushelfen gesellen sich daher bald wirkliche Tauschvorgänge zwischen den einzelnen Hauswirtschaften. Sie be schränken sich zunächst auf Dinge, die nicht überall vorkommen, wie Salz, Eisen, Metalle. In ähnlicher Weise werden aber allmählich auch andere Überschüsse, die sich im Wirt schaftsbetriebe ergeben, durch Tausch nutzbar gemacht, und hiervon ist nur noch ein kleiner Schritt zur absichtlichen Hervorbringung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Erzeugnisse über den eigenen Bedarf hinaus. Dieser Schritt vollzog sich um so leichter, als die Er zeugung solcher Überschüsse zu dem Zwecke, sie auf den Märkten gegen die Erzeugnisse anderer Gegenden oder Stämme auszutauschen, längst hergebracht war. Neben den Tanschverkehr mit der Fremde tritt auf diese Weise allmählich ein Tauschverkehr der benachbarten Hauswirtschaften untereinander. Charakteristisch für die ge schlossene Hauswirtschaft aber bleibt es, daß trotz dieses Eindringens des Tauschverkehrs für die Wirtschaftsführung in erster Linie der eigene Bedarf des Hauses richtunggebend ist, nicht wie heute der Bedarf des Marktes, das ist der anderen. Der Tausch bleibt trotz der gesteigerten Ausdehnung, in der er mit der Zeit auftritt, eine Ausnahme, etwas der ganzen Wirtschaftsorganisation Wesensfremdes, dessen Eindringen sie möglichst lange widerstrebt, und von dem sie schließlich auch zerstört wird. In ihrer anfänglich reinen Form kennt die geschlossene Hauswirtschaft nur die Produktion für den eigenen Verbrauch, und wo diese zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht, den Eintausch aus der Fremde, Ge schenke und Gegengeschenke, Leihen von Gebrauchsgegenständen und Raub. Gegenüber der vorangegangenen Entwickelungsstufe des Wirtschaftslebens ist die Organisation der Produktion und Konsumtion eine andere geworden. Ihre Grundlage bildet nicht mehr die wirtschaftliche Selbständigkeit des Individuums, sondern die der Familie, des Hauses, das ist einer größeren oder kleineren Gruppe von Personen, die durch persönliche Herrschafts- und Abhängigkeitsverhältuisse verschiedenster Art zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefaßt sind. Die Struktur des Verkehrs lebens ist dieselbe geblieben. Sie erleidet erst Veränderungen, wenn die geschlossene Hauswirtschaft selbst durchlöchert und zersprengt zu werden beginnt. Unserer heutigen, gerade durch die Entwickelung des Verkehrs charakterisierten Wirtschaftsverfassung gegenüber zeichnet sie sich durch das vollständige Fehlen der meisten für uns maßgebenden wirtschaftlichen Begriffe und Erscheinungen aus. Für viele dieser Begriffe fehlen den alten Sprachen sogar die unterscheidenden Ausdrücke. Es gibt, wie Bücher treffend sagt, in der Periode der geschlossenen Hauswirtschaft keine volkswirt schaftliche Arbeitsteilung, und darum keine Berufsstände, keine Unternehmungen, kein Kapital im Sinne eines zu Erwerbszwecken dienenden Gütervorrates; es gibt keine Waren, keinen Preis, keinen Güterumlauf, keine Einkommensverteilung, demgemäß keine Arbeitslöhne, keinen Unternehmergewinn, keine Zinsen als besondere Einkommensarten. Nur die Grundrente beginnt sich bereits abzuscheiden in Form der Zinse und Fronden, die der Kolone oder hörige Bauer dem Grundherrn leistet.