911 Getreidebau und Viehzucht. unter den geänderten Verhältnissen als viel zu hoch erwiesen. Auch die auf den Gütern haftenden Schulden wurden jetzt weniger leicht getragen als früher, und zudem wurde die ungünstige Lage der Landwirtschaft selbst in vielen Fällen zur Ursache weiterer Schuldenzunahme. Alle diese Umstände wirkten zusammen, in der europäischen Land wirtschaft ein wirtschaftliches Unbehagen zu erzeugen, das man kurzweg als Agrarkrisis bezeichnet. Die Wirkungen dieser Krisis auf den landwirtschaftlichen Betrieb äußerten sich ver schieden in England und auf dem Festlande. In England befindet sich fast der ganze Grundbesitz als eine Art Fideikommiß in den Händen weniger reicher Familien, die ihn jedoch nicht selbst bewirtschaften, sondern höchstens mit Ausnahme eines Gutes von geringem Umfange, das mehr zum Vergnügen bewirtschaftet wird, verpachten. Als der Preisrückgang der landwirtschaft lichen Erzeugnisse eintrat, wurden dadurch zunächst nur die Pächter getroffen, und für viele bedeutete es eine wirtschaftliche Katastrophe, da sie ihren Verpflichtungen nicht nach kommen konnten, die Pacht aufgeben mußten und zudem das Betriebskapital, für das in England die Pächter zu sorgen haben, einbüßten. Vielfach wurden jedoch von den Gutsbesitzern entsprechende Pachtnachlässe gewährt, und auch, wo dies nicht der Fall war, mußten die Pachtzinsen bald notgedrungen den gesunkenen Preisen der landwirtschaft lichen Erzeugnisse angepaßt werden, da die Pachtverträge meist über kurze Fristen laufen und zum alten Pacht kein Pächter zu finden war. Manche Grundstücke von geringerer Fruchtbarkeit konnten überhaupt nicht mehr verpachtet werden und mußten unbebaut bleiben oder auf Wald umgelegt werden. Die Verminderung, die das Einkommen der Landlords durch diese Herabminderung der Pachtzinsen erfuhr, wird auf zehn Millionen Pfund Sterling oder auf ein Fünftel ihres jährlichen Einkommens geschätzt. Diese Einbuße konnte jedoch verhältnismäßig leicht getragen werden, da diese Grundbesitzer familien, abgesehen von ihrem großen Reichtum, znm großen Teil auch an Jndustrieunter- nehmungen beteiligt oder im Besitze städtischer Grundstücke sind, welche von der Ertrags minderung nicht getroffen wurden. Hierin liegt wohl auch einer der Gründe dafür, daß der Preissturz der landwirtschaftlichen Erzeugnisse in England zu keiner Agrarbewegung unter den Großgrundbesitzern führte. Ferner ermöglichte diese Agrarverfassung verhältnismäßig leicht den Übergang zu einem den neuen Verhältnissen angepaßten Wirtschaftssystem. Man schritt im weitesten Umfange zum Ersätze des Ackerbaues durch Viehzucht und Weide wirtschaft, und die englische Gesetzgebung leistete dem insofern Vorschub, als die durch das Gesetz vorgeschriebene Schlachtung fremden Viehes in den Einfuhrshäfen dem heimischen Züchter bei der Lieferung lebenden Viehes einen Vorteil vor dem Importeur gewährt. Der Übergang zur Weidewirtschaft gestattet ferner eine Herabminderung der Produktionskosten, er erfordert weniger Arbeitskräfte, die klimatischen Verhältnisse des Landes sind für die Viehzucht besonders geeignet, und schließlich sind Fleisch und tierische Produkte von der Entwertung weit weniger betroffen worden als das Getreide. In welchem Umfange diese Umwandlung der landwirtschaftlichen Betriebe stattfand, geht daraus hervor, daß sich die Ackerfläche vom Durchschnitt der Jahre 1867—1872 bis zu jenem der Jahre 1893—1897 von 17,7g auf 14,04 Millionen aoros vermindert hat, während das Gras- und Kleeland von 28,3 auf 33,8, die Waldfläche von 0,8 auf 3 Millionen acres zunahm. Die stärkste Verminderung zeigt die Anbaufläche von Weizen, die von 3,8 auf 1,8 Millionen acres zurückging, während Gerste und Hafer, die vielfach als Futtergetreide dienen, sich so ziemlich auf gleichem Stande erhalten haben und nur unbedeutende Verminderungen erfuhren. Durch zweckmäßige Organisation des Absatzes und Erleichterungen im Verkehr auf den Eisenbahnen suchte man ferner den Absatz von Milch und Molkereierzeugnissen zu erleichtern; endlich nahm in der Nähe großer Städte das Gartenland zu, wenn auch nicht in dem gewünschten Maße, weil der Gartenbau wegen der großen Anforderungen an die Arbeitskraft und die notwendigen Meliorationen sich mehr für den kleinen, selbst wirtschaftenden Eigentümer als für den Pächter eignet.