Volkseinkommen und Volkswohlstand. 955 zeitig in den höchsten Einkommensstufen keine erhebliche Verschiebung eingetreten ist — die Zahl der Einkommen über 500 000 Mark betrug in den beiden Jahren 103 — so läßt sich auch diese Erscheinung nur durch das verhältnismäßig stärkere Wachstum der mittleren Einkommen erklären. Man kann diese Entwickelung als eine ziemlich günstige bezeichnen. Zählt man den Einkommensträgern die von ihnen erhaltenen Angehörigen zu, so ergibt sich für 1896 folgende Verteilung der preußischen Bevölkerung auf die verschiedenen Einkommensstufen: Es leben von einem Einkommen von in den Städten auf dem Lande Zusammen unter 000 Mk 900— 3000 „ . . . . 7800162 = 3847086 = 62,65 % 30,9 % 14043898 = 76,48% 4021913 = 21,90% 7868999 = 25,54% 3000— 6000 „ . . . . 519063 = 4,17% 224589= 1,22% 39609= 0,22% 743652 = 2,41% 6000— 9500 „ . . . . 146344 = 1,18% 185953 = 0,60% 9500— 30500 „ .... 113 813 = 0,91% 26007= 0,14% 139820 = 0,45% 30500—100000 20773 = 0,17% 5093 = 0,03% 25 866 = 0,08% über 100000 „ .... 3272 = 0,03% no/ \ 961= 0,01% 4233 = 0,01% Gesamtbevölkcrung 12450513(100%) 18362070(100%) 30812583(100%) Im Besitze eines ergänznngssteuerpflichtigen Vermögens, d. i. eines Ver mögens von mehr als 6000 Mark, soweit es nicht kraft besonderer Bestimmungen wegen zu geringen Einkommens seines Besitzers steuerfrei bleibt, waren in dem genannten Jahre 1 152 332 Personen, die mit ihren Angehörigen 4 347 875 Köpfe, d. i. 14,xi °/ 0 der Gesamtbevölkerung ausmachen. Die besitzenden Klassen bilden somit nicht, wie behauptet wird, einen verschwindenden Bruchteil der Bevölkerung, sondern eine Masse von erheb lichem Gewicht, insbesondere wenn man berücksichtigt, daß zur besitzenden Klasse auch zahlreiche der Ergänzungssteuer nicht unterworfene Personen gehören. So ist beispiels weise in den zahlreichen Gegenden, in denen der Grundwert 200 Mark für das Hektar nicht übersteigt, der Besitzer eines lastenfreien Bauerngutes von 30 Hektar nicht er gänzungssteuerpflichtig. Der Gesamtbetrag des steuerpflichtigen Vermögens machte im Jahre 1896 63,92 Milliarden Mark aus, wovon 38,35 auf die Stadt und 25,57 auf das flache Land sielen. Das auf einen Steuerträger durchschnittlich entfallende Vermögen betrug in den Städten 73 723, auf dem Lande 40 466 Mark. Samt ihren Angehörigen machten die Vermögenssteuerpflichtigen in den Städten 1 717 908, d. i. 13,8%, auf dem Lande 2 629 967 Köpfe, d. i. 14,32°/ 0 der Gesamtbevölkerung aus. Im allgemeinen kann man sagen, daß das durchschnittliche Vermögen der Steuer pflichtigen und die Summe des steuerbaren Vermögens in den Städten weit größer als auf dem Lande ist; auch ist die Zahl der großen Vermögen in der Stadt weitaus be deutender. Auf die Steuerträger mit mehr als 3000 Mark Einkommen entfallen in den Städten 33,88, auf dem Lande 11,72 Milliarden steuerbaren Vermögens. Auf dem Lande sind die kleinen und mittleren Vermögen häufiger, der auf die vermögenden Schichten entfallende Anteil der Gesamtbevölkerung ist etwas größer als in den Städten; es zeigt bei geringerem Reichtum eine gleichmäßigere und gesündere Vermögensver- teilnng. Dagegen ist die Gestaltung der Einkommensverhältnisse in den Städten eine günstigere, auch in Bezug auf die kleinen und mittleren Einkommen. Während auf dem Lande über drei Viertel der Gesamtbevölkerung von einem Einkommen unter 900 Mark leben müssen, entfallen in den Städten weniger als zwei Drittel der Bevölkerung auf diese Einkommensstufe. Ein Einkommen von 900—3000 Mark beziehen in den Städten 30,9, auf dem Lande 21,90/0 der Gesamtbevölkerung und für die höheren Ein kommensstufen ist die Besetzung in den Städten fast durchweg mehr als drei Mal so stark wie auf dem Lande. Der hervorragende Anteil, den die städtische Industrie an unserem wachsenden Wohlstände hat, kommt auch hierin klar zum Ausdruck. Die Städte erscheinen als die 120*