Deutsche Kanalprojekte. 959 hh Speziell von den deutschen Wasserstraßen und Kanalprojekten ist schon auf Seite 481—492 eingehend die Rede gewesen. Es braucht daher an dieser Stelle nur das oben Gesagte ergänzt zu werden. Nach langwierigen, z. T. außerordentlich hitzigen Kämpfen innerhalb und außerhalb des Parlaments wurde der vorläufige Ausbau der preußischen Wasserstraßen, die ja den integrierenden Bestand des deutschen Binncnschiffahrtsuetzes bilden, durch das Gesetz vom 1. April 1905 in folgender Weise festgelegt. Mit einem Kostenaufwand von insgesamt rund 334^ Millionen Mark sollten neu geschaffen bzw. verbessert werden: Kostenanschlag Mark Ein Schiffskanal vom Rhein bei Ruhrort bis Herne (Rhein—Hernekanal) einschließlich einer Abzweigung von Datteln nach Hamm 74500 000 Ergänzungsbauten am Dortmund—Emskanal von Dortmund bis Bevergern 6150000 Eine Abzweigung vom Dortmund—Emskanal von Bevergern zur Weser bei Bückeburg mit Zweigkanälen nach Minden und Osnabrück .... 81000000 Ein Anschlußkanal von Bückeburg nach Hannover mit Abzweigung nach Linden 39 500000 Kanalisierung der Lippe und Seitenkanäle von Wesel nach Datteln und von Hamm nach Lippstadt 44600000 Großschiffahrtsweg Berlin—Stettin (Berlin—Hohensaathen) 43000000 Verbesserung der Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel, sowie der Warthe von der Netzemündung bis Posen 21175000 Kanalisierung der Oder von der Mündung der Glatzer Neiße bis Breslau und Versuchsbauten auf der Strecke Breslau—Fürstenberg (Oder) . . 19 650000 Verbesserungen der Landeskultur . . . 500000 334575000 Der bedeutsamste Zug dieses Kanalprogramms ist der Verzicht auf die Ausführung des Mittellandkanals (vgl. S.491). Tie chinesische Mauer des Wirtschaftslebens, diezwischen dem Osten Deutschlands und dem Westen bzw. Süden infolge des vollständigen Fehlens jeglicher Wasserstraße zwischen Elbe und Weser in einer von der Industrie nur allzu bitter empfundenen Weise errichtet worden ist, wird also in absehbarer Zeit noch nicht fallen. Ter so dringend notwendige Rhein—Elbekanal wird, teils wegen des Widerspruchs der Agrarier, teils um die Interessen Schlesiens gegen die wirtschaftliche Übermacht des Westens zu schützen, einstweilen nicht oder doch nur in verstümmelter Gestalt zustande kommen, indem er vom Rhein über die Weser hinweg bis nach Hannover gebaut wird, während seltsamer weise das Schlußstück Hannover—Magdeburg fehlen soll! Der übrig gebliebene Rhein—Hannoverkanal hat eine Länge von 314 km und ist für Fahrzeuge bis 65 m Länge und 600 t Tragfähigkeit befahrbar, würde also für die größeren Rheinschisie, die 1000 und mehr Tonnen Tragfähigkeit aufweisen, ohnehin nicht benutzbar sein. Er gestattet im Jahr 8 Millionen Tonnen Güter zu befördern; man denkt die Zahl künftig durch Anlage von drei Schleusen nebeneinander auf 16 Millionen steigern zu können. Die wesentlichsten Entfernungen des Dortmund — Ems- und des mit ihm eng zusammenhängenden Ems—Hannoverkanals sind die folgenden: Herne—Emden 266,4 km Herne—Münster 67 km (Von Münster nach Emden findet ein Abstieg über 17 Fluß- und 2 Seeschleusen statt.) Bevergern—Hannover . . . . 173 km Datteln—Hamm .... . . 37 km Datteln—Lippstadt . . - . . 38 km Datteln—Wesel .... . . 64 km Neben dem genannten Anschluß Hannovers an das westliche Wasserstraßennetz ist der all gemein interessanteste und originellste Teil des Kanalgesetzcs von 1905 sicherlich die Herjtellung des Berlin —Stettiner Großschiffahrtsweges. Ter Güterumschlag der vereinigten Berliner und Charlottenburger Häfen geht schon jetzt, obwohl nur kleinere Schiffe dieReichs- 120c*