1 1. Der Vankbegriff. Oie Geschichte des Bankwesens reicht mehrere Jahrhunderte zu rück, der Bankbegriff ist bei allen Nationen eingebürgert — aber merkwürdigerweise ist es bisher nicht gelungen, eine Definition des Wesens einer Bank zu finden, die allgemein befriedigen könnte. Nus einer Gegenüberstellung gehen die großen Schwierigkeiten, mit denen hier zu kämpfen ist, am deutlichsten hervor: Oie neueste deutsche Recht sprechung sieht als kennzeichnendes Merkmal des Bankiers den Besuch der Börse an — während in England den Banken der Zutritt zur Börse verschlossen ist. wir können die bisherigen Begriffsbestimmungen in drei Grup pen scheiden. Oie herrschende englische Auffassung bezeichnet jene Institute als Banken, welche durch Noten- oder Scheckemission Geld schaffen. <!s wird dadurch eine strenge Abgrenzung gegen andere Organisatio nen gewonnen,' aber sie widerspricht dem Sprachgebrauch: die Lon doner koreign banks, die das Auslandskreditgeschäft pflegen, ebenso die saving banks (Sparkassen) werden dadurch aus dem Bankbegriff aus geschaltet, obwohl sie den Namen bank seit ihrem Bestehen führen. Selbst das wesen der Depositenbanken allein wird durch die englische Definition nicht erschöpft; sie mochte für die Girobanken früherer Jahr hunderte gelten, deren Tätigkeit im Umschreiben von einem Nonto auf ein anderes bestand, für dis Banken der Gegenwart ist sie nicht zu treffend. — Eine andere Ansicht sieht in der Nreditvermittlung das entschei dende Moment des Bankwesens: in der Rreditgewährung auf Grund von ftemden Nutteln sehen die Vertreter dieser Anschauung die Haupt tätigkeit der Banken. Der verniittlungsbegriff kann aber nicht auf das wirken der Lanken angewendet werden: wir sprechen von vermitteln im G.schäftsbetrieb eines Sensals, der zwei Personen, die die Absicht zum Abschluß eines konkreten Geschäftsabschlusses hatten, zusammen führt: ein Spinner kauft durch Vermittlung des Maklers vom Händler Somar?, Bankpolitik. 1