4 2. Einteilung der Banken. Bei den übrigen Banken ist die Zeitdauer entscheidend, während welcher die Verpflichtungen zu laufen haben. Scharf heben sich hier die Pfandbriefinstitute heraus, die für eine vertragsmäßig besümmte Reihe von Jahrzehnten ihre Betriebsmittel erholten. Den direkten Gegensatz zu den Pfandbriefen bilden die gewöhnlich als Rontokorrent- kreditoren bezeichneten Rassengelder der Privatwirtschaften, die täglich abgehoben werden können,- aber auch bei den übrigen als Einlagen oder Depositen bezeichneten Mitteln ist entweder Belassung auf kurze Vertragsfrist (nur ausnahmsweise über ein Jahr) oder jederzeitige Abhebung bedungen. Bei den Rreditbanken überwiegen mehr die Rreditoren, bei den Sparkassen und Genossenschaften die Sparkapi talien, doch ist der Unterschied nicht scharf zu ziehen: bei manchen großen Kreditbanken sind die Einlagen stabiler als bei Sparkassen. Der Unter schied zwischen diesen drei Bankgruppen, denen auch die amerikanischen Trust Companies beizuzählen sind, liegt in der äußeren Organisation. Mit langfristigen Einlagen arbeiten die Finanzbanken, die vor nehmlich in Amerika, aber auch in London, Paris, Brüssel, Zürich und Wien vertreten sind,- ihnen stehen die Ueberschüsse der nahestehenden Unternehmungen zur Verfügung, deren Fälligkeit zu übersehen ist; im Verhältnis zum gesamten Geschäftsbetrieb spielt das Eigenkapital eine bedeutende Rolle. Zn noch gesicherterer Position sind die Lebensversicherungsgesell schaften, die man allerdings nur ihrer finanziellen Organisation nach zu den Banken rechnen kann. Bei ihren Einlagen ist zwar ein bestimm ter Rückzahlungstermin nur in der Minderzahl der Fälle gegeben, aber die Auszahlungshöhe läßt sich mit einiger Genauigkeit abschätzen. Zu dem besitzt die Versicherungsgesellschaft, vom Bankstandpunkt aus be trachtet, die besondere Eigentümlichkeit der fortgesetzten Einlagen- (beziehungsweise Prämieneinzahlungchpflicht. U)ir unterscheiden demnach: 1. Die Notenbanken, welche sich die Mittel durch Notenausgabe beschaffen (regulär mit Depositengeschäft verbunden). 2. Depositenbanken, welche sich die Mittel durch täglich oder kurzfristig kündbare Einlagen beschaffen- nach äußerer Organisation und Tradition der Geschäftsart geschieden in Kreditbanken, Sparbanken, Genossenschaften. 3 Die Finanzbanken, welche sich neben ihrem Eigenkapital die Mittel durch die in ihrer Fälligkeit zu übersehenden und regulierenden Gelder ihnen nahestehender Unternehmungen beschaffen. 4. Die Versicherungsgesellschaften, welche für eine mit an»