3. Das Ligenkapital der Bansen. 11 eine günstigere Relation als jene Ban!, bei der in der Zeit von 1905—10 das Eigsnkapitcck unter allen Berliner Instituten die höchste Ouote der Bilanzsumme erreichte. Das Maß der Herabsetzung der Bedeutung des Ligenkapitals ist in den einzelnen Reichen je nach der Geschäftspolitik den Rredit- banken verschieden, die Tendenz ist überall gleich. Bei dem immer stärkeren Zurücktreten der Aufgaben des Eigenkapitals ist es begreiflich, daß die Banken die teuerste Korm der Kapitalbeschaffung, die Erhö hung des Aktienkapitals, nur mit großem Widerstreben rvählsn. Oie Aktien der deutschen größeren Banken tragen selbst in günstigen Zeiten zum Rurswert zwischen 5 und 5y 2 %; neue Aktien müssen zu niedri gerem Rurs ausgegeben werden, kosten daher 5 %—5%%; dazu kom men infolge der Steigerung des absoluten Betrags der Dividende erhöhte Steuern und Tantiemen,- auf das neue Aktienkapital muß daher im günstigsten Kall ca. 6y 2 % dauernd reinverdient werden, ein Zinssatz, der für Einlagen auch in den ungünstigsten Ronjunktur- momenten nicht entrichtet zu werden braucht. Das Zurückbleiben des Eigenkapitals bei den Rreditbanken und das Aufbauen eines immer größeren Geschäftes hat, wenn der Aus gabenkoeffizient nicht zunimmt, entweder ein Emporsteigen der Divi dende oder eine Verbilligung der Banileistungen zur Folge; der erste Kall pflegt bei Ronditionsvereinbarungen (England), der zweite bei freier Konkurrenz (bisher Deutschland) einzutreten. Es ist ferner da durch eine Schranke weggefallen, die sich noch vor wenigen Jahr zehnten die Kreditbanken selbst gestellt hatten: sie ließen das Geschäft nicht zu sehr anwachsen, wenn sie keine Möglichkeit sahen neue Aktien zu plazieren, heute geht man über dieses Bedenken leichter hinweg — ob nicht zu leicht, das mag erst eine große Krise erweisen. 8. Ungleich den Rreditbanken haben die Sparkassen von ihrer Gründung an entweder ohne oder mit geringem Eigenkapital gearbeitet. Das Vertrauen kam ihnen von Anfang an entgegen, infolge staatlicher Organisation wie bei den Postsparkassen, den französischen und eng lischen Instituten, städtischer Garantie wie meist in Deutschland oder des Ansehens der Gründer wie bei den freien Sparkassen in Oesterreich, Italien und der Union. Verluste sind bei der schematischen Art des Geschäftsbetriebs begrenzt, werden überdies von öffentlichrechtlichen Körperschaften getragen, wo ein Garantieverhältnis besteht. Die Sicherung der Geschäftsdisposition ist durch das reguläre Ueberwiegen langfristiger Einlagen gewährleistet. Aus der historischen Entstehung als kleine Volksinstitute ist die