4.' Das Verhältnis zwischen passiv- und tlltivgeschäften. 15 fällig werden, Eingänge aus Forderungen zur Verfügung stehen. Mer für drei Monate borgt, mutz seine Dispositionen so einrichten, daß er bei Ablauf der Zeit die Mittel zur Rückzahlung erhält. Ls muß auch auffallen, daß dieses „Prinzip der Liquidität", wie man es gewöhnlich bezeichnst, in der Praxis bei einer Gruppe von Banken nicht ausge sprochen zu werden pflegt, nämlich bei den Hypothekenbanken: eine Hypothekenbank, die Pfandbriefe mit 55 jähriger Dauer ausgibt und jährlich % % rückzahlt, die so gewonnenen Mittel zu hgpothekenkrediten auf 55 Jahre mit jährlicher Tilgung verwendet, ist gerade ein Muster für eine dem Passivgeschäft völlig entsprechende Anlage im Aktiv- geschäft,' dennoch wird, wenn von Liquidität gesprochen wird, niemand an die Hypothekenbanken denken. — Auch bei den Versicherungsgesell schaften wird man diese Forderung kaum je erörtern hören,' sie wird so gut wie ausschließlich den Depositen- und Notenbanken gegenüber angewendet. von allen andern wirtschaftlichen Unternehmungen unterscheiden sich diese beiden Bankgruppen durch die Ungewißheit des Fälligkeits termins des größten Teils ihrer Schuldverpflichtungen. Reine der großen Notenbanken vermag zu sagen, wann und in welchen Beträgen die von ihr ausgegebenen Noten zur Einlösung präsentiert werden,- von den Depositen der Deutschen Bank sind 70% täglich oder in wenigen Tagen abhebbar, und bei der Dresdener Bank ist nur bei 4% aller Depositen ein längerer als dreimonatlicher Ueberlassungstermin bedungen. Zudem erfolgt Noteneinlösung oder Guthabensabhebung nicht aus Momenten, die sich mit einiger Sicherheit vorherbestimmen lassen: die Verpflichtungen der Lebensversicherungsgesellschaften wer den ;. B. fällig, wenn der versicherte das 60. Zahr erreicht oder wenn er stirbt, somit unter Bedingungen, die foom Selbstmord abgesehen) vom Millen des versicherten unabhängig sind und deren Eintritts dauer bei einer größeren Zahl von versicherten auf Grund der Sterb- lichkeitstaseln mit annähernder Genauigkeit errechnet werden kann- die Erfüllungszeit der Verpflichtungen bei Depositsn- und Noten banken hangt aber nicht von objektiven Momenten, sondern ausschließ lich vom freien Entschluß der Noteninhaber und Deponenten ab, der sich natürlich jedem versuch einer exalten Messung entzieht. Die Renntnis der Einleger und der Art ihres Geschäftes vermag Anhaltspunkte für eine Schätzung der Abhebungszeit zu geben, die aber nur sehr ungenau sein kann,' die Banken dürfen sich darauf nicht ver lassen, sondern müssen ihre Vorkehrungen so treffen, daß sie auch an sie gestellte Ansprüche erfüllen können, welche ihre Schätzung über-