20 II. Der Grldmarkt. „Markt" nicht eigentlich die Rede sein kann. Vas trifft aber nicht zu. Oer Markt inr Sinn unserer Wirtschaft wird dadurch charakterisiert, daß die Teilnehmer an demselben die Bedingungen, zu welchen ihre Konkurrenten bieten, abschätzen können; in diesem Sinn ist der Markt begriff bei den Geldmarktkrediten gegeben; eine örtlich konzentrierte Marktorganisation besteht nur für den Verkehr in Primadiskonten, Devisen und Ultimogeld, dem „Geldmarkt im engeren Sinn". Oie Bedeutung der einzelnen formen des Betriebskredits für die bankmäßige Unlage lassen sich am deutlichsten durch Schilderung ihrer Wirkung im Produktion?- und Verkehrsprozeß darstellen,- wir wählen die Laumwollverarbeitung als Beispiel. 7. Der RembursKredit. Ein europäischer Händler kauft Baumwolle in den Vereinigten Staaten; er kann die Ware nicht sofort bezahlen, da sie ja zuerst nach Europa kommen muß und auch nach ihrer Ankunft einige Zeit ver gehen mag, bis sich genügend Käufer finden. Oer kaufmännischen Situation würde es entsprechen, wenn der amerikanische Pflanzer (den amerikanischen Händler schalte ich der Einfachheit halber aus der Darstellung aus) auf den europäischen Händler einen Wechsel ziehen würde. Oer Name des europäischen Händlers ist aber in der Union unbekannt, und wenn der Farmer den Wechsel mit der Unterschrift des Händlers zu seiner Bank in Texas tragen würde, so würde sich diese in den meisten Zöllen weigern den Wechsel zu diskontieren. Aus diesem Grund ersucht der Händler eine europäische Bank, bisher meist ein in London ansässiges Institut, ihm einen Remburs- (Nachnahme)kredit zu gewähren, das heißt an seiner Statt zu akzep tieren, wogegen als Sicherung die Baumwolle verpfändet wird. Oie Lank gibt zum Beispiel einen Remburskredit von 30.000 £, sie ermäch tigt den europäischen Händler, auf sie bis zu dieser höhe zu ziehen; der Vertreter der Lank in den vereinigten Staaten folgt das Akzept dem Baumwollpflanzer nur unter der Bedingung aus, daß ihm die die Versendung der Baumwolle bescheinigenden Bahndokumente über geben werden; bei Uebergabe der Ware auf ein nach Europa fahrendes Schiff werden die Lahn- gegen die Schiffskonossements ausgetauscht; bei der Ankunft im europäischen Hafen wird die Ware in ein Lager haus eingelagert und an Stelle des Ladescheins tritt der Lagerschein; die Bank hat somit die ganze Zeit hindurch völlige Deckung, jene Zölle ausgenommen, in welchen die Bank dem Händler die waren (in Eng-