30 II. Oer Geldmarkt. Dom Bcm!ftanöpunft aus wird der Wechseldiskont durch folgende Momente charakterisiert: 1. Es besteht ein Nreditverhältnis zwischen Dor- und Nachmann aus dem Verkehrsprozeß; die Bank schafft nicht den Nredit, sondern übernimmt einen schon bestehenden Nredit. 2. Oer lDechsel stellt eine abstrakte Schuldverpflichtung dar, Ein wendungen aus der dem Wechsel zugrundeliegenden Transaktion sind unzulässig. Oie Wechselforderung genießt im Nonkurs des Schuldners Vorzugsrecht, das Wechseleintreibungsverfahren ist ungewöhnlich streng. 3. Oer Wechsel individualisiert die ^Kreditbeziehungen; die Bank kann aus der Prüfung der Unterschriften, der Wechselbeträge, der Zeit der Ziehung Schlüsse auf den Geschäftsgang des Einreichers vor nehmen,- sie gibt den Nredit im vertrauen aus zwei Unterschriften; sie gewährt nicht, wie beim Nontokorrentkredit, eine Gesamtsumme, deren Verwendung sie kontrolliert, sondern sie behält sich bei Einreichung jedes einzelnen Wechsels die Entscheidung über Annahme oder Ab lehnung vor. 4. Oer Wechsel bekundet, daß ein verkauf stattgefunden hat und die höhe des hiefür gezahlten Preises,- hierin liegt ein Vorteil gegen über dem Betriebskredit, bei dem weder die Verkaufsreife noch der Preis der Produkte mit Sicherheit feststeht. 5. Oer Wechsel ist mobilisierbar, die Bank kann ihn bei Bedarf weitergeben vornehmlich auch an die Notenbank. Oiese Vorzüge haben dem Warenwechseldiskont eine bevorzugte Stellung unter den Betriebskrediten der Depositenbanken gesichert und ihn zu einem Hauptgeschäft der Noteninstitute werden lassen,- in Deutschland sind andere Nredite zur Notendeckung nicht zugelassen,- die notenbanktheoretischen Anschauungen, die hiezu führten, werden später erörtert werden. von verschiedenen Seiten wurde gegen die Bevorzugung der Wechsels Einsprache erhoben: Oer Wechsel bekunde, daß B von A gekauft hat, aber in der Laufzeit von drei Monaten könne B cm C, C an D verkaufen und dadurch drei Wechsel entstehen,, die alle aus dem ver kauf derselben Ware basieren,- der Einwand ist für die Krage der Ein wirkung des Bankgeldes auf die preise bedeutsam, weil auf Grund desselben Verkehrsaktes dreifach Geld geschaffen wurde; die Sicherheit der Bank ist aber dadurch nicht gefährdet, da ja B das Geld, das er für Wechseleinlösung benötigt, erhalten hat. — Kerner mag der Näufer einen zu hohen preis (aus spekulativen Gründen) bewilligt haben; auch dadurch wird die Bank nicht beeinträchtigt, es sei denn daß der